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3870/2023

plusKITA-Einrichtungen nach §§ 44 und 45 KiBiz - Halbjährliche Mitteilung

Mitteilung Ausschuss 27.11.2023

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Nächste Beratung: Jugendhilfeausschuss, Sitzung am 28.11.2023, TOP 8.2.4

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

2547 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/IV/2 
 
Vorlagen-Nummer 27.11.2023 
 3870/2023 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Jugendhilfeausschuss 28.11.2023 
 
plusKITA-Einrichtungen nach §§ 44 und 45 KiBiz - Halbjährliche Mitteilung 
Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung vom 9.3.2021 um eine halbjährliche Berichter-
stattung zum Stand der plusKITA-Einrichtungen gebeten. 
 
Hintergrund: Die zum 01.08.2020 in Kraft getretene Novellierung des Kinderbildungsgesetzes 
(KiBiz) hat die bis dahin geltende Förderung von Kitas als plusKITA -Einrichtungen (25.000 
Euro) und als Kitas mit zusätzlichem Sprachförderbedarf (5.000 Euro) abgelöst. Mit der Novel-
lierung wurden diese Mittel auf eine Fördersumme von 30.000 jährlich pro geförderter Kita zu-
sammengeführt. Auf Köln entfällt die Fördersumme von 7,040 Mio. Euro jährlich, damit können 
233 Kitas gefördert werden (Session-Vorlage 4066/2019). Bei der Verteilung der Mittel wurde 
der kitascharfe Indikator Einkommensstufe 1 (EK1) zugrunde gelegt. Dabei handelt es sich um 
die Kinder bzw. Eltern, die aufgrund eines niedrigen Einkommens keine Kitabeiträge zahlen 
können. Die 233 Kitas mit den höchsten Anteilen erhalten die plusKITA-Förderung. 
 
Es kommt immer wieder vor, dass zum Beispiel wegen der Schließung von Kitas (zumeist aus 
baulichen Gründen) die Fördermittel plusKITA, die diese erhalten haben, auf Nachrücker über-
tragen werden müssen. Nachrücker sind die K itas, die in der Reihenfolge der Kitas mit den 
höchsten Anteilen EK1 als nächste folgen. 
Hierüber informiert die Verwaltung zweimal jährlich den Jugendhilfeausschuss. 
 
Aktueller Stand: Seit der letzten Vorlage mit Session-Nr. 3711/2022 am 29.11.2022 sind fol-
gende Veränderungen eingetreten: 
 
Adresse der bisher geförderten Kita Adresse der neu geförderten Kita 
2004 – Städtische Kita - Rheinsteinstr. 4    
(203 / Raderberg) 
2047 – Kath. Kirchengemeindeverband Am 
Südkreuz - Brühler Str. 128 (203 / Raderberg) 
6004 – Städtische Kita - Gutnickstr. 35  
(611 / Roggendorf/Thenhoven) 
Umzug – 6004 – Städtische Kita - Further Str.  
(611 / Roggendorf/Thenhoven) 
9025 – Städtische Kita - Holweider Str. 62 
(901 / Mülheim) 
8069 - Waldorfkindertagesstätte Köln- Brück 
e.V. -  
Seels Klosterhöfchen 4 (905 / Dellbrück) 
9012 – Städtische Kita - Wiesdorfer Str. 
24   (908 / Stammheim) 
9006 – Städtische Kita - Neufelder Str. 35 
(904 / Holweide)  
8033 – Städtische Kita - Gernsheimer Str. 
20 (805 / Ostheim) 
9035 – Städtische Kita - Düsseldorfer Str. 153 
(901 / M ülheim)

2 
 
 
Gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf (1)

28.11.2023 Jugendhilfeausschuss
TOP 8.2.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3870/2023
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
27.11.2023
Erstellt
22.11.2023 09:15