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1579/2022

Haushaltsplan 2023/2024 - Veranschlagung der bezirksorientierten Haushaltsmittel nach § 37 Abs. 3 GO NRW

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 09.05.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 09.06.2022, TOP 6.2

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

4097 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/02-7/0 
 
Vorlagen-Nummer 
 1579/2022 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Haushaltsplan 2023/2024 - Veranschlagung der bezirksorientierten Haushaltsmittel nach § 37 
Abs. 3 GO NRW 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung des Stadtbezirkes Porz beschließt die Verwendung der bezirksbezogenen 
Haushaltsmittel gemäß § 37 Abs. 3 GO NRW für die Haushaltsjahre 2023/2024 unter Bezug auf die 
Entscheidung des Rates vom 24.06.2021 in Höhe von 150.900,00 € p.a. wie folgt: 
 
konsumtiver Bereich 
Produktgruppe Bezeichnung / Teilergebnisplan Finanzposition Ansatz 
2023/2024 
0604 Kinder- Jugendarbeit 0275.573.1800.6 50.000,00 € 
0504 Freiwillige Sozialleistungen und Diver-
sity 
0275.573.1800.6 60.000,00 € 
0801 Sportförderung/Unterhaltung von 
Sportstätten 
0275.573.1800.6 10.000,00 € 
0416 Kulturförderung 0275.573.1800.6 10.000,00 € 
1301 Öffentliches Grün, Wald- und Forst-
wirtschaft, Erholungsanlagen 
0275.573.1800.6 5.000,00 € 
1201 Straßen, Wege, Plätze 0275.573.1800.6 5.000,00 € 
1401 Umweltordnung, - vorsorge 0275.573.1800.6 10.900,00 € 
 Gesamtsumme im Deckungsring:  150.900,00 € 
 
 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 09.06.2022

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: ab 2023 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.    150.900 € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
In § 37 Absatz 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ist festgelegt, dass die 
Bezirksvertretungen die ihnen zugewiesenen Aufgaben im Rahmen der vom Rat bereitgestellten 
Haushaltsmittel erfüllen.  
Dabei sollen sie über den Verwendungszweck eines Teils dieses Haushaltsmittel allein entscheiden 
können.  
Dieser Bestimmung hat der Rat der Stadt Köln schon in der Weise Rechnung getragen, dass er in 
seiner Sitzung am 05.05.2022 die Höhe der bezirksbezogenen Haushaltsmittel nach § 37 Abs. 3 GO 
NRW für alle neun Stadtbezirke auf insgesamt 1.417.800 € p.a. für die Haushaltsjahr 2023 und 2024 
festgesetzt hat.  
Die Bezirksvertretung Porz hat gemäß § 37 Absatz 4 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-
Westfalen über die sachliche Verwendung des entsprechenden Anteils dieser Mittel unter Beachtung 
der haushaltsrechtlichen Bestimmungen zu entscheiden. Für das Jahr 2023 und 2024 entfallen auf 
den Stadtbezirk Porz jeweils ein Betrag in Höhe von 150.900 €, der sich aus einem Sockelbetrag in 
Höhe von 30.000 € und einem Kopfbetrag von 1,07 € pro Einwohner*in zusammensetzt.

3 
Die bezirksorientierten Mittel können nicht nur für Projekte bzw. Maßnahmen des Ergebnisplans 
(konsumtiver Bereich), sondern auch des Finanzplans (investiver Bereich) bereitgestellt werden. Da 
nach dem derzeit geltenden Haushaltsrecht eine unterjährige Mittelverschiebung vom investiven in 
den konsumtiven Bereich unzulässig, aber eine umgekehrte Verschiebung vom konsumtiven in den 
investiven Bereich möglich ist, werden für den investiven Bereich keine Mittelverwendungen vorge-
schlagen. Durch dieses Verfahren ist eine größtmögliche Flexibilität bei der Mittelvergabe gewährleis-
tet.  
Die detaillierte Zuordnung zu den einzelnen Teilergebnisplänen im konsumtiven und investiven Be-
reich erfolgt erst, wenn die Bezirksvertretung Porz über die Einzelbeschlussvorlagen zu Projekten und 
Maßnahmen entschieden hat.

Beratungsverlauf (1)

09.06.2022 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 6.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
1579/2022
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
09.05.2022
Erstellt
09.05.2022 15:55