2008/0063
Flächen im Umfeld des Kongresshotels Feuerwehrzufahrt Kongresshotel und Universitätsbibliothek
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2008/0063
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Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
19.06.2008
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat VI Dezernat II
Dezernat III
Amt: Straßenverkehrs- und
Tiefbauamt
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Nichtöffentlich:
Verteiler:
Vorlage-Nr. 2008/0063
Magistratsbeschluss-Nr.
Betreff: Flächen im Umfe ld des Kongresshotels
Feuerwehrzufahrt Kongresshotel und Universitätsbibliothek
Vorlage vom: 13.06.2008
Beschlussvorschlag:
1. Dem Abschluss eines Vertrages über Planung, Bau, Unterhaltung und Finanzierung von Flächen
im Umfeld des Kongresshotels und des Universitätszentrums mit den in der Begründung
dargestellten Inhalten wird zugestimmt.
2. Zur Herstellung der neuen Feuerwehrzufahrt zum Kongresshotel und zu den TU-
Hörsaalgebäuden Audi-Max und an der Hochschulstraße sowie zur geplanten
Universitätsbibliothek ist von den gesperrten Haushaltsmitteln der Kostenstelle 067-010-1100,
Investitionsnummer 08067-4006 ein Betrag von 75.000,00 Euro freizugeben.
Anlagen: Lageplan Teilfläche 4
Übersichtslageplan
Datenschutzrelevante Anlage:
Beschluss des Magistrats vom
2
...
Begründungsseite zur Magistratsvorlage vom 13. Juni 2008
Begründung:
Mit Magistratsvorlage 2006/0502 vom 26.07.2006 wurde der Herstellung von Freiflächen im Umfeld
des Kongresshotels zugestimmt. Die Finanzierung ist über Haushaltsreste gesichert.
Zur Gestaltung, Herstellung und Kostenträgerschaft des Umfelds des Kongresshotels und des neuen
Universitätszentrums wurden bereits im Jahr 2006 Einigungen zwischen der Wissenschaftsstadt
Darmstadt (Stadträte Feuchtinger und Wenzel), der TU Darmstadt (Präsident Wörner, Kanzler Seidler)
und Kommunalprojekt als Bauherr des Kongresshotels erzielt. Diese Einigungen waren bereits
Grundlage für die Umgestaltungen der Freianlagen unmittelbar vor dem Kongresshotel und sind
Grundlage für die vor der Umsetzung stehenden Umgestaltungen vor dem Universitätszentrum.
Die erzielten Einigungen sollen in einem Vertrag zwischen den drei Partnern festgehalten werden, der
Planung, Bau, Unterhaltung und Finanzierung des gemeinsamen Umfelds von Kongresshotel
(Kongresshotel Darmstadt GmbH - Kongresshotel), vom Universitätszentrum (Technische Universität
Darmstadt - TUD) und die Neugestaltung des östlichen Karolinenplatzes einschließlich Fortführung
des Darmbachgerinnes (Stadt) regelt.
Flächenabgrenzung und Eigentumsverhältnisse
1. Hochschulstraße (im Original-Lageplan ocker angelegte Fläche 1)
Eigentümer (Gem. Darmstadt Bezirk 3 Flur 3):
Stadt - nordlicher Straßenabschnitt; Flurstück 1465/4
TUD -.südlicher Straßenabschnitt; Flurstück 5/10
2. Flächen nördlich des geplanten Kongresshotels (einmal im Original-Lageplan lila angelegte
Fläche 2, zum anderen im Original-Lageplan grün angelegte Fläche 2.1 ) -Eigentümerin TUD-.
3. Fläche westlich des geplanten Kongresshotels (im Original-Lageplan braun angelegte
Fläche 3) - Eigentümerin TUD -.
4. Fläche westlich des geplanten Universitätszentrums (im Original-Lageplan rot angelegte
Fläche 4) - Eigentümerin Stadt -.
5. Fläche westlich des geplanten Darmbachs, einschließlich dem Bach selbst (im Original-
Lageplan blau angelegte Fläche 5) - Eigentümerin Stadt -.
6. Fläche südlich des Kongresshotels und westlich des Universitätszentrums (im Original-
Lageplan orange angelegte Fläche 6) - Eigentümerin TUD -.
Die Eigentumsverhältnisse werden in einem gesondert abzuschließenden Vertrag neu geregelt, in
dem die TU durch Tausch das Straßengrundstück der Stadt in Fläche 1 (Hochschulstraße) erhält und
das Grundstück der Fläche 2.1 sowie weitere an den Herrngarten angrenzende Flächen, die nicht im
Regelungsbereich dieses Vertrages über Flächen im Umfeld des Kongresshotels liegen, an die Stadt
abgibt. Die vorstehenden Angaben beziehen sich auf aktuelle Eigentumsverhältnisse.
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...
Beauftragung und Kostenübernahmeregelung der Planung:
Die Vorplanung für den Gesamtbereich wurde im Auftrag der Stadt erstellt. Die Stadt trägt die Kosten
der Vorplanung.
Die Vorplanung ist Grundlage für weitere Planungsphasen. Die Vertragspartner verpflichten sich, für
die vorgenannten Flächen 1. bis 6., bei den weiteren Planungsphasen (Entwurfs-, Genehmigungs-
und Ausführungsplanung) diese Vorplanung zu berücksichtigen und die Einzelplanungen in der
jeweiligen Zuständigkeit untereinander abzustimmen.
Die Vergabe der Entwurfs-, Genehmigungs- und Ausführungsplanung, die Vorbereitung der Vergabe,
Mitwirkung bei der Vergabe, Objektüberwachung, Objektbetreuung und Dokumentation und örtliche
Bauüberwachung
- für die in Fläche 1. – Hochschulstraße – obliegt der TUD.
Die TUD trägt die Kosten der Beauftragung. Der Zeitpunkt der Beauftragung obliegt der TUD.
- für die Fläche 2. – Fläche nördlich des geplanten Kongresshotels – obliegt Kongresshotel.
Kongresshotel trägt die Kosten der Beauftragung.
- für die Fläche 2.1 – Fläche nördlich Fläche 2 – obliegt der Stadt.
Die Stadt trägt die Kosten der Beauftragung.
- für die Fläche 3. – Fläche westlich des geplanten Kongresshotels – obliegt Kongresshotel.
Kongresshotel trägt die Kosten der Beauftragung.
- für die Fläche 4. – Fläche westlich des geplanten Universitätszentrums – obliegt der Stadt.
Diese Kosten (HOAI § 15, Ziffer 2. bis 9, Honorartafel zu § 17 Abs.1 - Zone IV unterster Satz-,
HOAI § 57 Örtliche Bauleitung 3 %) und die Nebenkosten (HOAI § 7 - 5% -) belaufen sich auf
39.000,-- EURO (Brutto). Die Stadt, TUD und Kongresshotel tragen je ein Drittel (13.000,--
EURO) der Kosten der Beauftragung. Die Kostenanteile von Kongresshotel und TUD sind
Fixkosten. Mehr- oder Minderkosten werden nicht aufgerechnet. TUD und Kongresshotel zahlen
nach Aufforderung der Stadt ihren Kostenanteil auf ein noch zu benennendes Einnahmekonto
der Stadt.
- für die Fläche 5. – Fläche westlich des geplanten Darmbachgerinnes – obliegt der Stadt.
Die Stadt trägt die Kosten der Beauftragung.
- für die Fläche 6. – Fläche südlich des Kongresshotels und westlich des Universitätszentrums –
obliegt der TUD.
Die TUD trägt die Kosten der Beauftragung.
Beauftragung und Kostenübernahmeregelung des Baus und Regelung der Unterhaltung und
der Verkehrssicherungspflicht
Fläche 1. – Hochschulstraße –
TUD beauftragt den Bau. Der Zeitpunkt der Beauftragung obliegt der TUD.
Die Hochschulstraße wird zur Andienung des Kongresshotels mit Müllfahrzeugen benötigt. Eine
Sanierung der Straße ist derzeit nicht vorgesehen. Sollte die Ertüchtigung der Hochschulstraße
notwendig werden (z. B. aufgrund des Denkmalschutzes oder der Nutzung der Straße durch
Müllfahrzeuge) so tragen die Stadt, die TUD und Kongresshotel je ein Drittel der Kosten. Diese
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...
Absprache zur Kostenteilung gilt für 5 Jahre ab Zeitpunkt des Abschlusses des noch zu schließenden
Grundstückstauschvertrages zwischen TUD und Stadt. Danach trägt die TUD alle Kosten. TUD ist
zuständig für Unterhaltung und Verkehrssicherungspflicht auf ihre Kosten nach Eigentumsübergang.
Fläche 2. – Fläche nördlich des geplanten Kongresshotels –
Kongresshotel beauftragt den Bau und übernimmt alle Kosten. Weiterhin beseitigt Kongresshotel auf
seine Kosten die Flächenbefestigungen auch nördlich der Fläche 2 bis zum Beginn der vorhandenen
Grünfläche „Herrngarten“. Die betreffende Fläche ist im Original-Lageplan grün angelegt und mit 2.1
gekennzeichnet.
TUD ist zuständig für Unterhaltung und Verkehrssicherungspflicht auf ihre Kosten. Weitere
Regelungen zwischen TUD und Kongresshotel bleiben davon unberührt.
Fläche 2.1. – Fläche nördlich Fläche 2. –
Die Stadt beauftragt Kongresshotel mit der Begrünung. Kongresshotel übernimmt alle Kosten. Der
Kongresshotel entstehende Aufwand wird pauschal mit 12.500,-- EURO von der Stadt vergütet und
mit dem Kostenanteil der Fläche 4 verrechnet (der Kostenanteil von Kongresshotel reduziert sich um
12.500,-- EURO). Die Stadt ist zuständig für Unterhaltung und Verkehrssicherungspflicht auf ihre
Kosten nach Eigentumsübergang.
Fläche 3. – Fläche westlich des Kongresshotels –
Kongresshotel beauftragt den Bau und übernimmt alle Kosten.
TUD ist zuständig für Unterhaltung und Verkehrssicherungspflicht auf ihre Kosten. Weitere
Regelungen zwischen TUD und Kongresshotel bleiben davon unberührt.
Fläche 4. – Fläche westlich des Universitätszentrums –
Die Stadt beauftragt Kongresshotel im Rahmen der Fertigstellung des Kongresshotels eine Teilfläche
der Fläche 4 (im Original-Lageplan rot schraffiert) mit 204 m² nach Vorgaben der Stadt herzustellen.
Die Herstellungskosten werden pauschal mit 30.600,-- EURO (150,-- EURO pro m²) angerechnet und
sind beim Kostenanteil Kongresshotel zur Herstellung der Fläche 4 in Abzug zu bringen.
Die Stadt beauftragt die TUD im Rahmen der Fertigstellung des Universitätszentrums eine Teilfläche
der Fläche 4 (im Original-Lageplan rot gekreuzt) mit 506 m² nach Vorgaben der Stadt herzustellen.
Die Herstellungskosten werden pauschal mit 75.900,-- EURO (150,-- EURO/m²) angerechnet und sind
beim Kostenanteil TUD zur Herstellung der Fläche 4 in Abzug zu bringen.
Die Stadt beauftragt den Bau der Restfläche 4. Die Baukosten der Gesamtfläche (1.333 m²) werden
auf 200.000,-- EURO (Brutto) begrenzt. Von den entstehenden Kosten trägt Kongresshotel 13.000,--
EURO alleine als Beitrag für eingesparte Wiederherstellung von Bauteilen, die im Zuge der
Baustellenzufahrt für das Kongresshotel von Kongresshotel abgebrochen wurden. Weiterhin trägt
Kongresshotel die Herstellungskosten für die Fläche unter dem Hotelvordach (68 m²) mit 10.200,--
EURO (150,-- EURO/m²). Die restlichen Kosten i.H.v. 177.000,-- EURO tragen Stadt, TUD und
Kongresshotel zu je einem Drittel (59.000,-- EURO je Vertragspartner). Die Vergabe der Arbeiten
durch die Stadt wird in die Wege geleitet, sobald der jeweilige Kostenanteil (Kongresshotel: Zahlung
72.100,-- EURO, TUD: Guthaben 3.900,-- EURO) auf ein noch zu benennendes Konto der Stadt
überwiesen ist (TUD erhält das Guthaben in Höhe von 3.900,-- EURO nach Abschluss dieses
Vertrages und Herstellung der Teilfläche durch TUD von der Stadt auf ein von der TUD zu
benennendes Konto überwiesen).
Die Kostenanteile von Kongresshotel und TUD sind Fixkosten. Mehr- oder Minderkosten werden nicht
aufgerechnet.
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...
Kongresshotel zahlt seinen Eigenanteil nach Aufforderung der Stadt auf ein noch zu benennendes
Einnahmekonto der Stadt.
Kongresshotel beseitigt im Rahmen der Herstellung der Baustellenzufahrt für das Kongresshotel auf
seine Kosten das auf der Fläche 4. vorhandene Pflanzbeet und die vorhandene Rampe.
Die Stadt ist zuständig für Unterhaltung und Verkehrssicherungspflicht auf ihre Kosten.
Fläche 5. – Fläche westlich des geplanten Darmbachgerinnes –
Die Stadt beauftragt auf ihre Kosten den Bau und ist zuständig für Unterhaltung und Verkehrs-
sicherungspflicht auf ihre Kosten.
Fläche 6. – Fläche südlich des Kongresshotels und westlich des Universitätszentrums –
TUD beauftragt auf ihre Kosten den Bau und ist zuständig für Unterhaltung und
Verkehrssicherungspflicht.
Kostenanteile Kongresshotel und TUD
Kostenanteil Kongresshotel
Planungskostenanteil 13.000,-- EURO
Baukostenanteil 59.000,-- EURO
Eingesparte Wiederherstellung 13.000,-- EURO
Fläche unter Hotelvordach 10.200,-- EURO
Zuschuss für Feuerwehrzufahrt 20.000,-- EURO
Abzug für Herstellung Fläche 2.1 ./. 12.500,-- EURO
Abzug für Herst. einer Teilfläche aus Fläche 4 ./. 30.600,-- EURO
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
--------
Gesamtkostenanteil Kongresshotel 72.100,-- EURO
Kostenanteil TUD
Planungskostenanteil aus Ziffer 1.2.5 13.000,-- EURO
Baukostenanteil 59.000,-- EURO
Abzug für Herst. einer Teilfläche aus Fläche 4 ./. 75.900,-- EURO
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
--------
Gesamtkostenanteil TUD ./. 3.900,-- EURO
Die Originalpläne sind bei der Magistratsgeschäftsstelle einzusehen.
Feuerwehrzufahrt für Kongresshotel, Hörsaalgebäude und Universitätsbibliothek
Die Feuerwehrzufahrt zum Kongresshotel ist aufgrund der nicht ausreichenden Tragfähigkeit der
Tiefgaragen-Decke nicht von der Alexanderstraße entlang dem im Bau befindlichen Univer-
sitätszentrum möglich. Die derzeitig provisorische Feuerwehrzufahrt über den Karolinenplatz, entlang
der Ostseite des Staatsarchivs und über die Grünfläche zwischen Staatsarchiv und Kongresshotel soll
durch eine neue Feuerwehrzufahrt von der Bismarckstraße entlang bestehender Wegeverbindungen
im Herrngarten ersetzt werden.
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Über den neuen Feuerwehrangriffsweg werden gleichermaßen auch die TU-Hörsaalgebäude Audi-
Max (Rückseite) und an der Hochschulstraße sowie die Universitätsbibliothek angefahren, mit deren
Bau demnächst begonnen wird.
Insbesondere bei den sehr publikumsintensiven Gebäuden ist die deutliche Verkürzung der
Feuerwehranfahrzeiten infolge der direkteren Wege von der Berufsfeuerwehr in der Bismarckstraße
von besonderer Bedeutung.
Die Kosten für die Ertüchtigung der vorhandenen Wege und den Neubau des bereits in der
Magistratsvorlage 2006/0502 dargestellten neuen Wegs zwischen Staatsarchiv und Kongresshotel
belaufen sich auf 75.000,-- EURO inkl. Baunebenkosten und Mehrwertsteuer.
Die Finanzierung ist über die Kostenstelle 067-010-1100 Investitionsnummer 08067-4006 gesichert.
Die eingerichtete Haushaltssperre ist für einen Betrag von 75.000,-- EURO aufzuheben.
Kongresshotel leistet einen pauschalen Zuschuss in Höhe von 20.000,-- EURO für die Herstellung der
Feuerwehrzufahrt zum Kongresshotel. Der Zuschuss ist nach Anforderung durch die Stadt auf ein von
der Stadt zu benennendes Konto zu zahlen.
Darmstadt, 13.06.2008
VI-66/2 S Tb 1065-Kis/Ry-mö
Nst. 2716
Der Dezernent II Der Dezernent III Der Dezernent VI
Wolfgang Glenz Klaus Feuchtinger Dipl.-Ing. Dieter Wenzel
Bürgermeister Stadtrat Stadtrat
anlage 1
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Beratungsverlauf (4)
Orte (4)
- Hochschulstraße
- Alexanderstraße
- Bismarckstraße
- Karolinenplatz
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2008/0063
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 13.06.2008
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00