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2008/0063

Flächen im Umfeld des Kongresshotels Feuerwehrzufahrt Kongresshotel und Universitätsbibliothek

Magistratsvorlage 13.06.2008

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382 Zeichen

Legende

© Fläche Hochschulstraße Eigentümer Stadt/TUD

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2008/0063

14625 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
19.06.2008 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat VI Dezernat II 
Dezernat III 
 
Amt: Straßenverkehrs- und 
Tiefbauamt  
an den Magistrat 
 
  zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
 
 
 
Nichtöffentlich:    
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2008/0063 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Flächen im Umfe ld des Kongresshotels 
Feuerwehrzufahrt Kongresshotel und Universitätsbibliothek 
 
Vorlage vom: 13.06.2008 
 
Beschlussvorschlag: 
 
1. Dem Abschluss eines Vertrages über Planung, Bau, Unterhaltung und Finanzierung von Flächen 
im Umfeld des Kongresshotels und des Universitätszentrums mit den in der Begründung 
dargestellten Inhalten wird zugestimmt. 
2. Zur Herstellung der neuen Feuerwehrzufahrt zum Kongresshotel und zu den TU-
Hörsaalgebäuden Audi-Max und an der Hochschulstraße sowie zur geplanten 
Universitätsbibliothek ist von den gesperrten Haushaltsmitteln der Kostenstelle 067-010-1100, 
Investitionsnummer 08067-4006 ein Betrag von 75.000,00 Euro freizugeben. 
 
 
Anlagen: Lageplan Teilfläche 4 
Übersichtslageplan 
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Beschluss des Magistrats vom

2 
... 
Begründungsseite zur Magistratsvorlage vom 13. Juni 2008  
 
 
Begründung: 
 
 
Mit Magistratsvorlage 2006/0502 vom 26.07.2006 wurde der Herstellung von Freiflächen im Umfeld 
des Kongresshotels zugestimmt. Die Finanzierung ist über Haushaltsreste gesichert. 
 
Zur Gestaltung, Herstellung und Kostenträgerschaft des Umfelds des Kongresshotels und des neuen 
Universitätszentrums wurden bereits im Jahr 2006 Einigungen zwischen der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt (Stadträte Feuchtinger und Wenzel), der TU Darmstadt (Präsident Wörner, Kanzler Seidler) 
und Kommunalprojekt als Bauherr des Kongresshotels erzielt. Diese Einigungen waren bereits 
Grundlage für die Umgestaltungen der Freianlagen unmittelbar vor dem Kongresshotel und sind 
Grundlage für die vor der Umsetzung stehenden Umgestaltungen vor dem Universitätszentrum. 
 
Die erzielten Einigungen sollen in einem Vertrag zwischen den drei Partnern festgehalten werden, der 
Planung, Bau, Unterhaltung und Finanzierung des gemeinsamen Umfelds von Kongresshotel 
(Kongresshotel Darmstadt GmbH - Kongresshotel), vom Universitätszentrum (Technische Universität 
Darmstadt - TUD) und die Neugestaltung des östlichen Karolinenplatzes einschließlich Fortführung 
des Darmbachgerinnes (Stadt) regelt. 
 
 
Flächenabgrenzung und Eigentumsverhältnisse 
 
1. Hochschulstraße (im Original-Lageplan ocker angelegte Fläche 1) 
    Eigentümer (Gem. Darmstadt Bezirk 3 Flur 3):  
    Stadt - nordlicher Straßenabschnitt; Flurstück 1465/4 
    TUD -.südlicher Straßenabschnitt; Flurstück 5/10 
 
2. Flächen nördlich des geplanten Kongresshotels (einmal im Original-Lageplan lila angelegte   
    Fläche 2, zum anderen im Original-Lageplan grün angelegte Fläche 2.1 ) -Eigentümerin TUD-.  
 
3. Fläche westlich des geplanten Kongresshotels (im Original-Lageplan braun angelegte 
    Fläche 3) - Eigentümerin TUD -. 
 
4. Fläche westlich des geplanten Universitätszentrums (im Original-Lageplan rot angelegte 
    Fläche 4) - Eigentümerin Stadt -. 
 
5. Fläche westlich des geplanten Darmbachs, einschließlich dem Bach selbst (im Original- 
    Lageplan blau angelegte Fläche 5) - Eigentümerin Stadt -. 
 
6. Fläche südlich des Kongresshotels und westlich des Universitätszentrums (im Original- 
    Lageplan orange angelegte Fläche 6) - Eigentümerin TUD -. 
 
Die Eigentumsverhältnisse werden in einem gesondert abzuschließenden Vertrag neu geregelt, in 
dem die TU durch Tausch das Straßengrundstück der Stadt in Fläche 1 (Hochschulstraße) erhält und 
das Grundstück der Fläche 2.1 sowie weitere an den Herrngarten angrenzende Flächen, die nicht im 
Regelungsbereich dieses Vertrages über Flächen im Umfeld des Kongresshotels liegen, an die Stadt 
abgibt. Die vorstehenden Angaben beziehen sich auf aktuelle Eigentumsverhältnisse.

3 
... 
 
Beauftragung und Kostenübernahmeregelung der Planung:  
 
Die Vorplanung für den Gesamtbereich wurde im Auftrag der Stadt erstellt. Die Stadt trägt die Kosten 
der Vorplanung. 
Die Vorplanung ist Grundlage für weitere Planungsphasen. Die Vertragspartner verpflichten sich, für 
die vorgenannten Flächen 1. bis 6., bei den weiteren Planungsphasen (Entwurfs-, Genehmigungs- 
und Ausführungsplanung) diese Vorplanung zu berücksichtigen und die Einzelplanungen in der 
jeweiligen Zuständigkeit untereinander abzustimmen. 
 
Die Vergabe der Entwurfs-, Genehmigungs- und Ausführungsplanung, die Vorbereitung der Vergabe, 
Mitwirkung bei der Vergabe, Objektüberwachung, Objektbetreuung und Dokumentation und örtliche 
Bauüberwachung  
- für die in Fläche 1. – Hochschulstraße – obliegt der TUD. 
  Die TUD trägt die Kosten der Beauftragung. Der Zeitpunkt der Beauftragung obliegt der TUD. 
 
- für die Fläche 2. – Fläche nördlich des geplanten Kongresshotels – obliegt Kongresshotel. 
  Kongresshotel trägt die Kosten der Beauftragung. 
 
- für die  Fläche 2.1 – Fläche nördlich Fläche 2 – obliegt der Stadt.  
  Die Stadt trägt die Kosten der Beauftragung. 
 
- für die Fläche 3. – Fläche westlich des geplanten Kongresshotels – obliegt Kongresshotel.  
  Kongresshotel trägt die Kosten der Beauftragung. 
 
- für die Fläche 4. – Fläche westlich des geplanten Universitätszentrums – obliegt der Stadt. 
  Diese Kosten (HOAI § 15, Ziffer 2. bis  9, Honorartafel zu § 17 Abs.1 - Zone IV unterster Satz-, 
  HOAI § 57 Örtliche Bauleitung 3 %) und die Nebenkosten (HOAI § 7 - 5% -) belaufen sich auf 
  39.000,-- EURO (Brutto). Die Stadt, TUD und Kongresshotel tragen je ein Drittel (13.000,-- 
  EURO) der Kosten der Beauftragung. Die Kostenanteile von Kongresshotel und TUD sind 
  Fixkosten. Mehr- oder Minderkosten werden nicht aufgerechnet. TUD und Kongresshotel zahlen 
  nach Aufforderung der Stadt ihren Kostenanteil auf ein noch zu benennendes Einnahmekonto 
  der Stadt. 
 
- für die Fläche 5. – Fläche westlich des geplanten Darmbachgerinnes – obliegt der Stadt.  
  Die Stadt trägt die Kosten der Beauftragung. 
 
- für die  Fläche 6. – Fläche südlich des Kongresshotels und westlich des Universitätszentrums –  
  obliegt der TUD.  
  Die TUD trägt die Kosten der Beauftragung.  
 
 
Beauftragung und Kostenübernahmeregelung des Baus und Regelung der Unterhaltung und 
der Verkehrssicherungspflicht 
 
Fläche 1. – Hochschulstraße –
  
TUD beauftragt den Bau. Der Zeitpunkt der Beauftragung obliegt der TUD.  
Die Hochschulstraße wird zur Andienung des Kongresshotels mit Müllfahrzeugen benötigt. Eine 
Sanierung der Straße ist derzeit nicht vorgesehen. Sollte die Ertüchtigung der Hochschulstraße 
notwendig werden (z. B. aufgrund des Denkmalschutzes oder der Nutzung der Straße durch 
Müllfahrzeuge) so tragen die Stadt, die TUD und Kongresshotel je ein Drittel der Kosten. Diese

4 
... 
Absprache zur Kostenteilung gilt für 5 Jahre ab Zeitpunkt des Abschlusses des noch zu schließenden 
Grundstückstauschvertrages zwischen TUD und Stadt. Danach trägt die TUD alle Kosten. TUD ist 
zuständig für Unterhaltung und Verkehrssicherungspflicht auf ihre Kosten nach Eigentumsübergang. 
 
 
 
Fläche 2. – Fläche nördlich des geplanten Kongresshotels –
   
Kongresshotel beauftragt den Bau und übernimmt alle Kosten. Weiterhin beseitigt Kongresshotel auf 
seine Kosten die Flächenbefestigungen auch nördlich der Fläche 2 bis zum Beginn der vorhandenen 
Grünfläche „Herrngarten“. Die betreffende Fläche ist im Original-Lageplan grün angelegt und mit 2.1 
gekennzeichnet. 
TUD ist zuständig für Unterhaltung und Verkehrssicherungspflicht auf ihre Kosten. Weitere 
Regelungen zwischen TUD und Kongresshotel bleiben davon unberührt. 
 
Fläche 2.1. – Fläche nördlich Fläche 2. –
  
Die Stadt beauftragt Kongresshotel mit der Begrünung. Kongresshotel übernimmt alle Kosten. Der 
Kongresshotel entstehende Aufwand wird pauschal mit 12.500,-- EURO von der Stadt vergütet und 
mit dem Kostenanteil der Fläche 4 verrechnet (der Kostenanteil von Kongresshotel reduziert sich um 
12.500,-- EURO). Die Stadt ist zuständig für Unterhaltung und Verkehrssicherungspflicht auf ihre 
Kosten nach Eigentumsübergang. 
 
Fläche 3. – Fläche westlich des Kongresshotels –
  
Kongresshotel beauftragt den Bau und übernimmt alle Kosten.  
TUD ist zuständig für Unterhaltung und Verkehrssicherungspflicht auf ihre Kosten. Weitere 
Regelungen zwischen TUD und Kongresshotel bleiben davon unberührt. 
 
Fläche 4. – Fläche westlich des Universitätszentrums –
  
Die Stadt beauftragt Kongresshotel im Rahmen der Fertigstellung des Kongresshotels eine Teilfläche 
der Fläche 4 (im Original-Lageplan rot schraffiert) mit 204 m² nach Vorgaben der Stadt herzustellen. 
Die Herstellungskosten werden pauschal mit 30.600,-- EURO (150,-- EURO pro m²) angerechnet und 
sind beim Kostenanteil Kongresshotel zur Herstellung der Fläche 4 in Abzug zu bringen.  
Die Stadt beauftragt die TUD im Rahmen der Fertigstellung des Universitätszentrums eine Teilfläche 
der Fläche 4 (im Original-Lageplan rot gekreuzt) mit 506 m² nach Vorgaben der Stadt herzustellen. 
Die Herstellungskosten werden pauschal mit 75.900,-- EURO (150,-- EURO/m²) angerechnet und sind 
beim Kostenanteil TUD zur Herstellung der Fläche 4 in Abzug zu bringen. 
Die Stadt beauftragt den Bau der Restfläche 4. Die Baukosten der Gesamtfläche (1.333 m²) werden 
auf 200.000,-- EURO (Brutto) begrenzt. Von den entstehenden Kosten trägt Kongresshotel 13.000,-- 
EURO alleine als Beitrag für eingesparte Wiederherstellung von Bauteilen, die im Zuge der 
Baustellenzufahrt für das Kongresshotel von Kongresshotel abgebrochen wurden. Weiterhin trägt 
Kongresshotel die Herstellungskosten für die Fläche unter dem Hotelvordach (68 m²) mit 10.200,-- 
EURO (150,-- EURO/m²). Die restlichen Kosten i.H.v. 177.000,-- EURO tragen Stadt, TUD und 
Kongresshotel zu je einem Drittel (59.000,-- EURO je Vertragspartner). Die Vergabe der Arbeiten 
durch die Stadt wird in die Wege geleitet, sobald der jeweilige Kostenanteil (Kongresshotel: Zahlung 
72.100,-- EURO, TUD: Guthaben 3.900,-- EURO) auf ein noch zu benennendes Konto der Stadt 
überwiesen ist (TUD erhält das Guthaben in Höhe von 3.900,-- EURO nach Abschluss dieses 
Vertrages und Herstellung der Teilfläche durch TUD von der Stadt auf ein von der TUD zu 
benennendes Konto überwiesen). 
Die Kostenanteile von Kongresshotel und TUD sind Fixkosten. Mehr- oder Minderkosten werden nicht 
aufgerechnet.

5 
... 
Kongresshotel zahlt seinen Eigenanteil nach Aufforderung der Stadt auf ein noch zu benennendes 
Einnahmekonto der Stadt. 
Kongresshotel beseitigt im Rahmen der Herstellung der Baustellenzufahrt für das Kongresshotel auf 
seine Kosten das auf der Fläche 4. vorhandene Pflanzbeet und die vorhandene Rampe. 
Die Stadt ist zuständig für Unterhaltung und Verkehrssicherungspflicht auf ihre Kosten. 
 
Fläche 5. – Fläche westlich des geplanten Darmbachgerinnes –
  
Die Stadt beauftragt auf ihre Kosten den Bau und ist zuständig für Unterhaltung und Verkehrs-
sicherungspflicht auf ihre Kosten. 
 
Fläche 6. – Fläche südlich des Kongresshotels und westlich des Universitätszentrums –
  
TUD beauftragt auf ihre Kosten den Bau und ist zuständig für Unterhaltung und 
Verkehrssicherungspflicht. 
 
 
Kostenanteile Kongresshotel und TUD 
 
Kostenanteil Kongresshotel
 
Planungskostenanteil   13.000,-- EURO 
Baukostenanteil  59.000,-- EURO 
Eingesparte Wiederherstellung   13.000,-- EURO 
Fläche unter Hotelvordach  10.200,-- EURO 
Zuschuss für Feuerwehrzufahrt   20.000,-- EURO 
Abzug für Herstellung Fläche 2.1                                                                   ./.  12.500,-- EURO 
Abzug für Herst. einer Teilfläche aus Fläche 4                       ./. 30.600,-- EURO 
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
-------- 
Gesamtkostenanteil Kongresshotel  72.100,-- EURO 
 
Kostenanteil TUD
 
Planungskostenanteil aus Ziffer 1.2.5  13.000,-- EURO 
Baukostenanteil  59.000,-- EURO 
Abzug für Herst. einer Teilfläche aus Fläche 4      ./. 75.900,-- EURO 
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
-------- 
Gesamtkostenanteil TUD                                                                                ./.  3.900,-- EURO 
 
 
Die Originalpläne sind bei der Magistratsgeschäftsstelle einzusehen. 
 
 
Feuerwehrzufahrt für Kongresshotel, Hörsaalgebäude und Universitätsbibliothek 
 
Die Feuerwehrzufahrt zum Kongresshotel ist aufgrund der nicht ausreichenden Tragfähigkeit der 
Tiefgaragen-Decke nicht von der Alexanderstraße entlang dem im Bau befindlichen Univer-
sitätszentrum möglich. Die derzeitig provisorische Feuerwehrzufahrt über den Karolinenplatz, entlang 
der Ostseite des Staatsarchivs und über die Grünfläche zwischen Staatsarchiv und Kongresshotel soll 
durch eine neue Feuerwehrzufahrt von der Bismarckstraße entlang bestehender Wegeverbindungen 
im Herrngarten ersetzt werden.

6 
... 
Über den neuen Feuerwehrangriffsweg werden gleichermaßen auch die TU-Hörsaalgebäude Audi-
Max (Rückseite) und an der Hochschulstraße sowie die Universitätsbibliothek angefahren, mit deren 
Bau demnächst begonnen wird. 
 
Insbesondere bei den sehr publikumsintensiven Gebäuden ist die deutliche Verkürzung der 
Feuerwehranfahrzeiten infolge der direkteren Wege von der Berufsfeuerwehr in der Bismarckstraße 
von besonderer Bedeutung. 
 
Die Kosten für die Ertüchtigung der vorhandenen Wege und den Neubau des bereits in der 
Magistratsvorlage 2006/0502 dargestellten neuen Wegs zwischen Staatsarchiv und Kongresshotel 
belaufen sich auf 75.000,-- EURO inkl. Baunebenkosten und Mehrwertsteuer.  
Die Finanzierung ist über die Kostenstelle 067-010-1100 Investitionsnummer 08067-4006 gesichert. 
Die eingerichtete Haushaltssperre ist für einen Betrag von 75.000,-- EURO aufzuheben. 
 
Kongresshotel leistet einen pauschalen Zuschuss in Höhe von 20.000,-- EURO für die Herstellung der 
Feuerwehrzufahrt zum Kongresshotel. Der Zuschuss ist nach Anforderung durch die Stadt auf ein von 
der Stadt zu benennendes Konto zu zahlen. 
 
 
Darmstadt, 13.06.2008  
VI-66/2 S Tb 1065-Kis/Ry-mö 
Nst. 2716 
 
 
 
Der Dezernent II  Der Dezernent III  Der Dezernent VI 
 
 
 
Wolfgang Glenz  Klaus Feuchtinger  Dipl.-Ing. Dieter Wenzel 
Bürgermeister   Stadtrat   Stadtrat

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Legende

() Fläche Eigentümerin Stadt
©) Fläche Eigentümerin TUD

FA Fläche wird vom Kongresshotel im Auftrag
der Stadt mit ausgebaut

Kg Fläche wird von der TUD im Auftrag
der Stadt mit ausgebaut

Nr. Datum Art Bearbeitet | Geprüft

Änderungen

Zur Ausführung freigegeben

Darmstadt.........................
Planung abgeschlossen
Wissenschaftsstadt
Darmstadt
der Magistrat
Straßenverkehrsamt
Anlagı 2
Kongresshotel et
Planart Lageplan
der Flächen
M= 1:500

Darmstadt, Februar 2008

VI-66/2 -

Dezernat VI
Gezeichnet:
gez.Wenzel gez.i.V.Ranly Datum:
Dipl.-Ing. Dieter Wenzel —re BB gez. iger | gez.Kissinger | gez.Ranly
Stadtrat ‚Amtsleiter SB Kissinger | SGL ABL.

Z. Mitzeichnung

K:\Autocad_Daten\66_2-S\66_2-S\Planun

Beratungsverlauf (4)

TOP 2
TOP 1
TOP 358 beschließend
TOP 8

Orte (4)

  • Hochschulstraße
  • Alexanderstraße
  • Bismarckstraße
  • Karolinenplatz

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Details

Vorlagen-Nr.
2008/0063
Typ
Magistratsvorlage
Datum
13.06.2008
Erstellt
29.09.2026 00:00