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AN/1341/2024

Nutzungs- und Entgeltordnung für die Nutzung von Schulraum für nichtschulische Zwecke einschließlich der Allgemeinen Nutzungsbedingungen

FDP/KSG Änderungsantrag nach § 13 01.10.2024

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 01.10.2024

FDP Änderungsantrag nach § 13

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FDP Änderungsantrag nach § 13

2228 Zeichen

www.FDP-Koeln.de 
 
An die Vorsitzende 
des Rates 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
Rathaus · 50667 Köln  
Fon 0221. 221-23830 
Fax 0221. 221-23833 
fdp-fraktion@stadt-koeln.de 
www.fdp-koeln.de 
 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 01.10.2024 
AN/1341/2024 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 01.10.2024 
 
Nutzungs- und Entgeltordnung für die Nutzung von Schulraum für nichtschulische 
Zwecke einschließlich der Allgemeinen Nutzungsbedingungen 
hier: Änderungsantrag 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,  
 
die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln bittet Sie darum, folgenden Änderungsantrag zu TOP 
6.2.1 auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung des Rates am 01. Oktober 2024 zu set-
zen. 
 
 
Beschluss:  
 
Der Rat beschließt die „Nutzungs- und Entgeltordnung für die Nutzung von Schulräumen zu 
nichtschulischen Zwecken der Stadt Köln (NEO)“ mit folgender Änderung: 
 
§ 3 Abs. 1 Buchstabe h) wird wie folgt geändert: 
 
Institutionen und Vereinigungen, die im Rahmen der ihnen obliegenden Aufgaben für den 
Bereich der Schulen arbeiten, insbesondere Integrationsmaßnahmen durchführen, sofern 
das Amt für Schulentwicklung hierzu seine Zustimmung erteilt hat. Die Befreiung von Entgel-
ten gilt nicht für die Nutzung von Festräumen und Schulhöfen mit der Ausnahme derjenigen 
Vereinigungen, die unter Buchstabe f) genannt werden. 
 
Begründung: 
 
Ehrenamtliche Vereinigungen wie Bürgervereine, Sport- oder Kulturvereine leisten einen un-
verzichtbaren Beitrag für die Gesellschaft. Die finanzielle Ausstattung solcher Vereinigungen 
lässt jedoch vielerorts zu wünschen übrig. Kosten für die Nutzung von Schulhöfen und Aulen 
in Höhe von 277 Euro zzgl. 30 % als Wochenendzuschlag plus 396 Euro Kaution (Beispiel 
Nutzung Schulhof am Wochenende) sind oftmals kaum zu stemmen.  
 
FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

- 2 - 
www.FDP-Koeln.de 
Vor diesem Hintergrund sollte es ausreichend sein, wenn hier lediglich für etwaige Ver-
schmutzungen oder Beschädigungen die Kaution geleistet wird und ansonsten § 3 Abs. 1 gilt 
(Entgeltbefreiung).  
 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
 
Gez. Ulrich Breite 
Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

01.10.2024 Rat
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1341/2024
Typ
FDP/KSG Änderungsantrag nach § 13
Datum
01.10.2024
Erstellt
30.09.2024 12:00