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0961/2023

Freigabe und Vergabe der Mittel für freie Musik aus dem polit. VN 2023/2024, Strukturförderung freie Musik: Arbeits- und Recherchestipendien

Dringlichkeitsvorlage Ausschuss 05.04.2023

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Nächste Beratung: Ausschuss Kunst und Kultur, Sitzung am 02.05.2023, TOP 7.1

Dringlichkeitsvorlage Ausschuss

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Dringlichkeitsvorlage Ausschuss

5126 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VII/41/41/22 
 
Vorlagen-Nummer 
 0961/2023 
Freigabedatum 
 05.04.2023 
Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung 
zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Entscheidung durch die Oberbürgermeisterin und den Ausschussvorsitzenden bzw. ein Mit-
glied des Ausschusses gemäß § 60 Absatz 3 Satz 1 GO NRW und Genehmigung gemäß § 60 
Absatz 3 Satz 2 GO NRW. 
Betreff 
Freigabe und Vergabe der Mittel für freie Musik aus dem polit. VN 2023/2024, 
Strukturförderung freie Musik: Arbeits- und Recherchestipendien 
Gremium Datum 
Ausschuss Kunst und Kultur 02.05.2023 
 
Begründung für die Dringlichkeit: 
Die Abstimmung mit der freien Szene zu dem vorgeschlagenen Fördervorhaben konnte vor 
der Sitzung des Ausschusses Kunst und Kultur am 14.03.2023 nicht abgeschlossen werden.  
Eine zeitnahe Entscheidung ist jedoch im Hinblick auf die Bewilligung der Arbeits- und Re-
cherchestipendien für 2023 dringend notwendig, andernfalls besteht kein ausreichender zeitli-
cher Vorlauf zur erfolgreichen Ausschreibung, Vergabe und Durchführung der Arbeits- und 
Recherchestipendien 2023. 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss Kunst und Kultur beschließt die Teilfreigabe der im Haushaltsplan 2023/2024 
zugesetzten Mittel „Strukturförderung (Fortsetzung) Freie Musik“ gemäß Finanzausschussbe-
schluss (AN/1726/2022) vom 30. September 2022 im Teilergebnisplan des Kulturamtes 0416 
– Kulturförderung, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen in Höhe von 100.000 Euro je-
weils in 2023 und 2024. Die Erhöhung der freien Projektmittel im Bereich Musik soll zur Stär-
kung der freien Musikszene gemäß nachfolgender Aufteilung verwendet werden: 
 
Förderzweck Förderhöhe 
Arbeits- und Recherchestipendien 2023  100.000 Euro 
Arbeits- und Recherchestipendien 2024 100.000 Euro 
 
Die Verwaltung wird mit der Umsetzung der Maßnahme gemäß den in der Begründung be-
schriebenen Bedingungen beauftragt. 
 
Datum  Abstimmungsergebnis 
 
 Unterschrift  Unterschrift 
05.04.2023    gez. i.V. Blome  gez. Dr. Elster

2 
 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  100.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: nur 2024 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.    100.000 € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Zur künstlerisch-wissenschaftlichen Forschung sowie zur Vorbereitung von Arbeitsvorhaben in 
den Bereichen Alte, Neue, Globale, Klassische und Elektronische Musik sowie Klangkunst 
und Jazz gibt es das Förderinstrument der Arbeits- und Recherchestipendien. Ziel ist es, Mu-
siker*innen, Komponist*innen, Klangkünstler*innen und Programmacher*innen in ihrem Schaf-
fensprozess zu unterstützen. Die Unterstützung soll ihnen die Möglichkeit geben, sich auf die 
Entwicklung des musikalischen Schaffens zu konzentrieren. Es handelt sich ausdrücklich um 
keine Projekt- oder Produktionsförderung. Ebenfalls sind Promotionsvorhaben ausgeschlos-
sen. 
Voraussetzung für die Vergabe ist der Nachweis über eine mehrjährige, musikalisch qualitäts-
volle Tätigkeit im Bereich der Improvisation, Interpretation, Komposition oder Programmge-
staltung. Vorzulegen ist die aussagekräftige Beschreibung der Vorbereitung eines geplanten 
Arbeitsvorhabens über einen Zeitraum von mindestens zwei bis maximal sechs Monaten, wel-
che alle zur künstlerischen Produktion notwendigen Vorarbeiten wie Recherchen, Reisen und 
Forschung umfassen kann. Die Höhe des Stipendiums richtet sich nach der Dauer der Vorbe-
reitung des Arbeitsvorhabens und reicht von 3.000 Euro bis 9.000 Euro, wobei pro Monat eine 
Unterstützung in Höhe von 1.500 Euro vorgesehen ist. 
Umsetzung: Die Ausschreibung für das Jahr 2023 erfolgt zum 30.04.2023. Über die Bewer-
tung und Auswahl berät eine sechsköpfige Jury, der ein/e Vertreter/in der Kulturverwaltung

3 
 
angehört. Die Vergabe erfolgt durch das Kulturamt Köln. 
 
Finanzierung: 
Die Aufwandsermächtigungen für die „Strukturförderung (Fortsetzung) Freie Musik“ in Höhe 
von 500.000 Euro in 2023 und 600.000 Euro ab 2024 (inkl. Fortschreibung in der mittelfristi-
gen Finanzplanung) stehen im Teilergebnisplan des Kulturamtes in der Produktgruppe 0416 -
Kulturförderung, in der Teilplanzeile 15 -Transferaufwendungen zur Verfügung. Sie stehen 
unter dem Freigabevorbehalt des Fachausschusses. Die nun ausgewiesenen haushaltsmäßi-
gen Auswirkungen in Höhe von jeweils 100.000 Euro für die Jahre 2023 und 2024 sind ein 
Teil dessen. Der Rat hat den Haushaltsplan 2023/24 insgesamt in seiner Sitzung am 10. No-
vember 2022 beschlossen.

Beratungsverlauf (1)

02.05.2023 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 7.1 Genehmigung (DE/EilE) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0961/2023
Typ
Dringlichkeitsvorlage Ausschuss
Datum
05.04.2023
Erstellt
15.03.2023 15:13