0961/2023
Freigabe und Vergabe der Mittel für freie Musik aus dem polit. VN 2023/2024, Strukturförderung freie Musik: Arbeits- und Recherchestipendien
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Dringlichkeitsvorlage Ausschuss
5126 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VII/41/41/22 Vorlagen-Nummer 0961/2023 Freigabedatum 05.04.2023 Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Entscheidung durch die Oberbürgermeisterin und den Ausschussvorsitzenden bzw. ein Mit- glied des Ausschusses gemäß § 60 Absatz 3 Satz 1 GO NRW und Genehmigung gemäß § 60 Absatz 3 Satz 2 GO NRW. Betreff Freigabe und Vergabe der Mittel für freie Musik aus dem polit. VN 2023/2024, Strukturförderung freie Musik: Arbeits- und Recherchestipendien Gremium Datum Ausschuss Kunst und Kultur 02.05.2023 Begründung für die Dringlichkeit: Die Abstimmung mit der freien Szene zu dem vorgeschlagenen Fördervorhaben konnte vor der Sitzung des Ausschusses Kunst und Kultur am 14.03.2023 nicht abgeschlossen werden. Eine zeitnahe Entscheidung ist jedoch im Hinblick auf die Bewilligung der Arbeits- und Re- cherchestipendien für 2023 dringend notwendig, andernfalls besteht kein ausreichender zeitli- cher Vorlauf zur erfolgreichen Ausschreibung, Vergabe und Durchführung der Arbeits- und Recherchestipendien 2023. Beschluss: Der Ausschuss Kunst und Kultur beschließt die Teilfreigabe der im Haushaltsplan 2023/2024 zugesetzten Mittel „Strukturförderung (Fortsetzung) Freie Musik“ gemäß Finanzausschussbe- schluss (AN/1726/2022) vom 30. September 2022 im Teilergebnisplan des Kulturamtes 0416 – Kulturförderung, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen in Höhe von 100.000 Euro je- weils in 2023 und 2024. Die Erhöhung der freien Projektmittel im Bereich Musik soll zur Stär- kung der freien Musikszene gemäß nachfolgender Aufteilung verwendet werden: Förderzweck Förderhöhe Arbeits- und Recherchestipendien 2023 100.000 Euro Arbeits- und Recherchestipendien 2024 100.000 Euro Die Verwaltung wird mit der Umsetzung der Maßnahme gemäß den in der Begründung be- schriebenen Bedingungen beauftragt. Datum Abstimmungsergebnis Unterschrift Unterschrift 05.04.2023 gez. i.V. Blome gez. Dr. Elster 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 100.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: nur 2024 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. 100.000 € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Zur künstlerisch-wissenschaftlichen Forschung sowie zur Vorbereitung von Arbeitsvorhaben in den Bereichen Alte, Neue, Globale, Klassische und Elektronische Musik sowie Klangkunst und Jazz gibt es das Förderinstrument der Arbeits- und Recherchestipendien. Ziel ist es, Mu- siker*innen, Komponist*innen, Klangkünstler*innen und Programmacher*innen in ihrem Schaf- fensprozess zu unterstützen. Die Unterstützung soll ihnen die Möglichkeit geben, sich auf die Entwicklung des musikalischen Schaffens zu konzentrieren. Es handelt sich ausdrücklich um keine Projekt- oder Produktionsförderung. Ebenfalls sind Promotionsvorhaben ausgeschlos- sen. Voraussetzung für die Vergabe ist der Nachweis über eine mehrjährige, musikalisch qualitäts- volle Tätigkeit im Bereich der Improvisation, Interpretation, Komposition oder Programmge- staltung. Vorzulegen ist die aussagekräftige Beschreibung der Vorbereitung eines geplanten Arbeitsvorhabens über einen Zeitraum von mindestens zwei bis maximal sechs Monaten, wel- che alle zur künstlerischen Produktion notwendigen Vorarbeiten wie Recherchen, Reisen und Forschung umfassen kann. Die Höhe des Stipendiums richtet sich nach der Dauer der Vorbe- reitung des Arbeitsvorhabens und reicht von 3.000 Euro bis 9.000 Euro, wobei pro Monat eine Unterstützung in Höhe von 1.500 Euro vorgesehen ist. Umsetzung: Die Ausschreibung für das Jahr 2023 erfolgt zum 30.04.2023. Über die Bewer- tung und Auswahl berät eine sechsköpfige Jury, der ein/e Vertreter/in der Kulturverwaltung 3 angehört. Die Vergabe erfolgt durch das Kulturamt Köln. Finanzierung: Die Aufwandsermächtigungen für die „Strukturförderung (Fortsetzung) Freie Musik“ in Höhe von 500.000 Euro in 2023 und 600.000 Euro ab 2024 (inkl. Fortschreibung in der mittelfristi- gen Finanzplanung) stehen im Teilergebnisplan des Kulturamtes in der Produktgruppe 0416 - Kulturförderung, in der Teilplanzeile 15 -Transferaufwendungen zur Verfügung. Sie stehen unter dem Freigabevorbehalt des Fachausschusses. Die nun ausgewiesenen haushaltsmäßi- gen Auswirkungen in Höhe von jeweils 100.000 Euro für die Jahre 2023 und 2024 sind ein Teil dessen. Der Rat hat den Haushaltsplan 2023/24 insgesamt in seiner Sitzung am 10. No- vember 2022 beschlossen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0961/2023
- Typ
- Dringlichkeitsvorlage Ausschuss
- Datum
- 05.04.2023
- Erstellt
- 15.03.2023 15:13