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AN/0119/2019

Rückabwicklung der geänderten Beschilderung auf der Porzer Straße in Köln-Rath/Heumar

Antrag nach § 3 der GeschO des Rates 28.01.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 07.02.2019, TOP 7.6

Antrag CDU AN-0119-2019

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Antrag CDU AN-0119-2019

2611 Zeichen

Konto: Sparkasse KölnBonn   IBAN: DE68 3705 0198 0003 8825 86 – BIC: COLSDE33XXX 
CDU-Fraktion in der Bezirksvertr etung Kalk (8) 
 
Gleichlautend 
 
 
       
 
 
 
Eingang beim Bezirksbürgermeister: 23.01.2019 
 
AN/0119/2019 
 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 07.02.2019, TOP 7.6 
 
Rückabwicklung der geänderten Beschilderung auf der Porzer Straße in Köln-
Rath/Heumar 
Antrag der CDU-Fraktion vom 23.01.2019 
 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister Pagano, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, 
 
vor ca. 20 Jahren ist die Porzer Straße als 30er Zone und Anliegerstraße ausgestaltet 
worden und es stand an der Kreuzung Porzer Straße/Rösrather Straße das Verkehrs-
zeichen 260 StVO, welches ein Verkehrsverbot für Krafträder u. Kraftfahrzeuge „ohne 
Anliegen“ regelt. 
 
Die bisher an allen Einmündungen aufgestellten Verbotszeichen 260 StVO mit dem Zu-
satz „Anlieger frei“ wurden aber in den letzten Monaten an verschiedenen  Einmündun-
gen durch Verbotszeichen 253 StVO mit dem Zusatz „Anlieger frei“ ausgewechselt. 
Zeichen 253 StVO besagt: Verkehrsverbot für Kraftfahrzeuge von mehr als 3,5 t.  
 
Diese Beschilderung befindet sich an Wikinger Straße, Porzer Straße, Auf der Bitze und 
an der Zufahrt in den Sengerweg. Die Zufahrtsmöglichkeiten von der Rösrather Straße 
und dem Alten Deutzer Postweg sind geblieben. 
Aufgrund der fehlerhaften Beschilderung wird der Anliegerbereich nun faktisch für alle 
Fahrzeuge leichter als 3,5 t aufgehoben. 
 
Die Bezirksvertretung beschließt daher:  
 
1. Die Verwaltung wird beauftragt, der Bezirksvertretung Kalk mitzuteilen, warum auf 
der Porzer Straße in Köln-Rath/Heumar neue Schilder aufgestellt wurden und das 
Verkehrszeichen 260 StVO dabei gegen das Verkehrszeichen 253 StVO ausge-
tauscht wurde. 
Herrn 
Bezirksbürgermeister 
Marco Pagano 
 
Frau 
Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
Rathaus Kalk, Bürgeramt, Raum 925 S 
Kalker Hauptstraße 247-273, 51103 Köln 
Telefon (0221) 221 98303 
E-Mail: CDU-BV8@STADT-KOELN.DE

- 2 - 
 
 
 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, sofern nicht ein triftiger Grund Ursache für die 
Änderung der Beschilderung gewesen ist, den ursprünglichen Zustand kurzfristig 
wieder herzustellen. 
3. Die Verwaltung wird ferner gebeten zu prüfen, ob zur  Reduktion des unge-
wünschten Durchgangsverkehrs auf der Porzer Straße der Zusatz „Anlieger frei“ 
nicht in „Anwohner frei“ und „Anlieferung frei“ geändert werden kann. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Jürgen Schuiszill gez. Clemens Müller 
CDU-Fraktionsvorsitzender CDU-Bezirksvertreter

Beratungsverlauf (1)

07.02.2019 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 7.6 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0119/2019
Typ
Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
Datum
28.01.2019
Erstellt
23.01.2019 14:51