AN/0119/2019
Rückabwicklung der geänderten Beschilderung auf der Porzer Straße in Köln-Rath/Heumar
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Antrag CDU AN-0119-2019
2611 Zeichen
Konto: Sparkasse KölnBonn IBAN: DE68 3705 0198 0003 8825 86 – BIC: COLSDE33XXX
CDU-Fraktion in der Bezirksvertr etung Kalk (8)
Gleichlautend
Eingang beim Bezirksbürgermeister: 23.01.2019
AN/0119/2019
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates
Gremium Datum der Sitzung
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 07.02.2019, TOP 7.6
Rückabwicklung der geänderten Beschilderung auf der Porzer Straße in Köln-
Rath/Heumar
Antrag der CDU-Fraktion vom 23.01.2019
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister Pagano,
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker,
vor ca. 20 Jahren ist die Porzer Straße als 30er Zone und Anliegerstraße ausgestaltet
worden und es stand an der Kreuzung Porzer Straße/Rösrather Straße das Verkehrs-
zeichen 260 StVO, welches ein Verkehrsverbot für Krafträder u. Kraftfahrzeuge „ohne
Anliegen“ regelt.
Die bisher an allen Einmündungen aufgestellten Verbotszeichen 260 StVO mit dem Zu-
satz „Anlieger frei“ wurden aber in den letzten Monaten an verschiedenen Einmündun-
gen durch Verbotszeichen 253 StVO mit dem Zusatz „Anlieger frei“ ausgewechselt.
Zeichen 253 StVO besagt: Verkehrsverbot für Kraftfahrzeuge von mehr als 3,5 t.
Diese Beschilderung befindet sich an Wikinger Straße, Porzer Straße, Auf der Bitze und
an der Zufahrt in den Sengerweg. Die Zufahrtsmöglichkeiten von der Rösrather Straße
und dem Alten Deutzer Postweg sind geblieben.
Aufgrund der fehlerhaften Beschilderung wird der Anliegerbereich nun faktisch für alle
Fahrzeuge leichter als 3,5 t aufgehoben.
Die Bezirksvertretung beschließt daher:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, der Bezirksvertretung Kalk mitzuteilen, warum auf
der Porzer Straße in Köln-Rath/Heumar neue Schilder aufgestellt wurden und das
Verkehrszeichen 260 StVO dabei gegen das Verkehrszeichen 253 StVO ausge-
tauscht wurde.
Herrn
Bezirksbürgermeister
Marco Pagano
Frau
Oberbürgermeisterin
Henriette Reker
Rathaus Kalk, Bürgeramt, Raum 925 S
Kalker Hauptstraße 247-273, 51103 Köln
Telefon (0221) 221 98303
E-Mail: CDU-BV8@STADT-KOELN.DE
- 2 -
2. Die Verwaltung wird beauftragt, sofern nicht ein triftiger Grund Ursache für die
Änderung der Beschilderung gewesen ist, den ursprünglichen Zustand kurzfristig
wieder herzustellen.
3. Die Verwaltung wird ferner gebeten zu prüfen, ob zur Reduktion des unge-
wünschten Durchgangsverkehrs auf der Porzer Straße der Zusatz „Anlieger frei“
nicht in „Anwohner frei“ und „Anlieferung frei“ geändert werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Schuiszill gez. Clemens Müller
CDU-Fraktionsvorsitzender CDU-Bezirksvertreter
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0119/2019
- Typ
- Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
- Datum
- 28.01.2019
- Erstellt
- 23.01.2019 14:51