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Rückabwicklung der geänderten Beschilderung auf der Porzer Straße in Köln-Rath/Heumar
Antrag nach § 3 der GeschO des Rates AN/0119/2019 vom 28.01.2019
Stand: Am 07.02.2019 in der Bezirksvertretung 8 (Kalk) ungeändert beschlossen.
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Antrag CDU AN-0119-2019
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Konto: Sparkasse KölnBonn IBAN: DE68 3705 0198 0003 8825 86 – BIC: COLSDE33XXX CDU-Fraktion in der Bezirksvertr etung Kalk (8) Gleichlautend Eingang beim Bezirksbürgermeister: 23.01.2019 AN/0119/2019 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 8 (Kalk) 07.02.2019, TOP 7.6 Rückabwicklung der geänderten Beschilderung auf der Porzer Straße in Köln- Rath/Heumar Antrag der CDU-Fraktion vom 23.01.2019 Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister Pagano, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, vor ca. 20 Jahren ist die Porzer Straße als 30er Zone und Anliegerstraße ausgestaltet worden und es stand an der Kreuzung Porzer Straße/Rösrather Straße das Verkehrs- zeichen 260 StVO, welches ein Verkehrsverbot für Krafträder u. Kraftfahrzeuge „ohne Anliegen“ regelt. Die bisher an allen Einmündungen aufgestellten Verbotszeichen 260 StVO mit dem Zu- satz „Anlieger frei“ wurden aber in den letzten Monaten an verschiedenen Einmündun- gen durch Verbotszeichen 253 StVO mit dem Zusatz „Anlieger frei“ ausgewechselt. Zeichen 253 StVO besagt: Verkehrsverbot für Kraftfahrzeuge von mehr als 3,5 t. Diese Beschilderung befindet sich an Wikinger Straße, Porzer Straße, Auf der Bitze und an der Zufahrt in den Sengerweg. Die Zufahrtsmöglichkeiten von der Rösrather Straße und dem Alten Deutzer Postweg sind geblieben. Aufgrund der fehlerhaften Beschilderung wird der Anliegerbereich nun faktisch für alle Fahrzeuge leichter als 3,5 t aufgehoben. Die Bezirksvertretung beschließt daher: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, der Bezirksvertretung Kalk mitzuteilen, warum auf der Porzer Straße in Köln-Rath/Heumar neue Schilder aufgestellt wurden und das Verkehrszeichen 260 StVO dabei gegen das Verkehrszeichen 253 StVO ausge- tauscht wurde. Herrn Bezirksbürgermeister Marco Pagano Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Rathaus Kalk, Bürgeramt, Raum 925 S Kalker Hauptstraße 247-273, 51103 Köln Telefon (0221) 221 98303 E-Mail: CDU-BV8@STADT-KOELN.DE - 2 - 2. Die Verwaltung wird beauftragt, sofern nicht ein triftiger Grund Ursache für die Änderung der Beschilderung gewesen ist, den ursprünglichen Zustand kurzfristig wieder herzustellen. 3. Die Verwaltung wird ferner gebeten zu prüfen, ob zur Reduktion des unge- wünschten Durchgangsverkehrs auf der Porzer Straße der Zusatz „Anlieger frei“ nicht in „Anwohner frei“ und „Anlieferung frei“ geändert werden kann. Mit freundlichen Grüßen Jürgen Schuiszill gez. Clemens Müller CDU-Fraktionsvorsitzender CDU-Bezirksvertreter
Beratungsverlauf
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