3772/2024
Bebauungspläne und Bäume - Verbindlich. Vergesslich. Köln.
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
3874 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VI/612 Vorlagen-Nummer 03.02.2025 3772/2024 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 20.03.2025 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 24.03.2025 Bebauungspläne und Bäume - Verbindlich. Vergesslich. Köln. Anfrage Ratsgruppe KLIMA FREUNDE & GUT (AN/1392/2024) Im Jahr 2022 verwies ein Petent und Anwohner per Bürgereingabe auf die Nichtumsetzung des rechtskräftigen Bebauungsplanes für das Sülzer Carree Sülzburgstraße, Münsteifeler Str. und Gerolsteiner Str.. Die Eingabe selbst wurde dem Ausschuss für Anregungen und Be- schwerden leider nie formell vorgelegt. Der besagte Bebauungsplan aus dem Jahr 1983 setzt 31 zu pflanzende Straßenbäume fest, welche bis heute nie gepflanzt wurden. Derselbe Be- bauungsplan genehmigte damals den Bau großflächiger Tiefgaragenkomplexe mit einer ho- hen dreistelligen Zahl an Stellplätzen in dem Plangebiet. Die fehlenden Bäume haben heute eine schlechtere Luftqualität und höhere Straßentemperaturen im Hochsommer zur Folge und damit eine direkte und negative Auswirkung für alle Anwohnerinnen und Anwohner. Die Ratsgruppe KLIMA FREUNDE & GUT zeigt folgende Fragen hierzu auf: 1. Warum wurden diese 31 Bäume in den letzten 40 Jahren nie gepflanzt? 2. Wann werden diese 31 Bäume gepflanzt? 3. Wer zeichnet sich innerhalb der Verwaltung für die Umsetzung rechtskräftiger Bebau- ungspläne verantwortlich? 4. Wer kontrolliert, dass bei etwaigen Kanal- oder Rohrarbeiten die Gültigkeit von Bebau- ungsplänen eingehalten wird? 5. Wie können betroffene Anwohner:innen die verschleppte Umsetzung eines Bebau- ungsplanes zuverlässig einfordern? Beantwortung Verwaltung Zu 1.: Im besagten Bebauungsplan aus dem Jahr 1983 sind seinerzeit zur Gestaltung des Ortsbildes Standorte zum Anpflanzen von Bäumen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 25 a Bundesbauge- setzbuch festgesetzt worden (vgl. Begründung zum Bebauungsplan 64428/02, S. 5). Der gel- tende Bebauungsplan setzt dabei im öffentlichen Straßenraum 31 zu pflanzende Straßen- bäume und darüber hinaus zahlreiche Standorte mit bestehenden und entsprechend zu erhal- tenden Bäumen fest. 2 Zu 2.: Die Baumpflanzungen sollten ursprünglich im Zuge der Umsetzung des Straßenbau- konzeptes realisiert werden. Da die Umsetzung des aktuellen Straßenbaumkonzepts im Bezirk Lindenthal erst nach dem Bezirk Mülheim geplant ist, liegen die hierfür notwendigen Vermes- sungspläne noch nicht vor. Die Stadtverwaltung prüft derzeit, an welchen Standorten Straßen- bäume (außerhalb vorhandener Leitungen und Ein-/ Ausfahrten) gepflanzt werden können. Die Grundlagen sind bereits angefordert und eine Ausschreibung mit anderen Einzelpflanzungen im Bezirk Lindenthal soll kurzfristig auf den Weg gebracht werden. Eine Umsetzung der mögli- chen Baumpflanzung wird voraussichtlich in der Pflanzperiode 2025/26 erfolgen. Zu 3., 4. & 5.: Im vorliegenden Fall ist die Stadtverwaltung selbst für die Umsetzung der Be- pflanzungsfestsetzungen im Bebauungsplan verantwortlich. Dabei handelt es sich um einen sogenannten Angebotsbebauungsplan, der die öffentlich-rechtlichen Voraussetzungen für die Bebauung eines Gebiets schafft, ohne zur Umsetzung zu verpflichten. Es handelt sich bei den festgesetzten Standorten für Baumpflanzungen nicht um Ausgleichsmaßnahmen bzw. erfor- derliche Kompensationsmaßnahmen für die geplanten Eingriffe. Die Bepflanzungsfestsetzun- gen stellen somit nur ein „Angebot“ dar, zu dessen Realisierung die Stadt Köln nicht verpflich- tet ist. Aus der dargestellten Wirkung eines Bebauungsplans folgt, dass eine Rechtsgrund- lage/ ein Rechtsweg, um die Umsetzung von Festsetzungen eines (Angebots-) Bebauungs- plans einzufordern, nicht besteht. Eine Umsetzung der festgesetzten Planinhalte ist aber im Interesse der Stadt Köln. Gez. Greitemann
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3772/2024
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 03.02.2025
- Erstellt
- 25.11.2024 17:00