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3772/2024

Bebauungspläne und Bäume - Verbindlich. Vergesslich. Köln.

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 03.02.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3 (Lindenthal), Sitzung am 24.03.2025, TOP 11.3.1

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

3874 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/612 
 
Vorlagen-Nummer 03.02.2025 
 3772/2024 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 20.03.2025 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 24.03.2025 
 
Bebauungspläne und Bäume - Verbindlich. Vergesslich. Köln. 
Anfrage Ratsgruppe KLIMA FREUNDE & GUT (AN/1392/2024) 
 
Im Jahr 2022 verwies ein Petent und Anwohner per Bürgereingabe auf die Nichtumsetzung 
des rechtskräftigen Bebauungsplanes für das Sülzer Carree Sülzburgstraße, Münsteifeler Str. 
und Gerolsteiner Str.. Die Eingabe selbst wurde dem Ausschuss für Anregungen und Be-
schwerden leider nie formell vorgelegt. Der besagte Bebauungsplan aus dem Jahr 1983 setzt 
31 zu pflanzende Straßenbäume fest, welche bis heute nie gepflanzt wurden. Derselbe Be-
bauungsplan genehmigte damals den Bau großflächiger Tiefgaragenkomplexe mit einer ho-
hen dreistelligen Zahl an Stellplätzen in dem Plangebiet. Die fehlenden Bäume haben heute 
eine schlechtere Luftqualität und höhere Straßentemperaturen im Hochsommer zur Folge und 
damit eine direkte und negative Auswirkung für alle Anwohnerinnen und Anwohner.  
 
Die Ratsgruppe KLIMA FREUNDE & GUT zeigt folgende Fragen hierzu auf: 
 
1. Warum wurden diese 31 Bäume in den letzten 40 Jahren nie gepflanzt?  
2. Wann werden diese 31 Bäume gepflanzt? 
3. Wer zeichnet sich innerhalb der Verwaltung für die Umsetzung rechtskräftiger Bebau-
ungspläne verantwortlich?  
4. Wer kontrolliert, dass bei etwaigen Kanal- oder Rohrarbeiten die Gültigkeit von Bebau-
ungsplänen eingehalten wird?  
5. Wie können betroffene Anwohner:innen die verschleppte Umsetzung eines Bebau-
ungsplanes zuverlässig einfordern? 
 
 
Beantwortung Verwaltung 
 
 
Zu 1.: Im besagten Bebauungsplan aus dem Jahr 1983 sind seinerzeit zur Gestaltung des 
Ortsbildes Standorte zum Anpflanzen von Bäumen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 25 a Bundesbauge-
setzbuch festgesetzt worden (vgl. Begründung zum Bebauungsplan 64428/02, S. 5). Der gel-
tende Bebauungsplan setzt dabei im öffentlichen Straßenraum 31 zu pflanzende Straßen-
bäume und darüber hinaus zahlreiche Standorte mit bestehenden und entsprechend zu erhal-
tenden Bäumen fest.

2 
 
Zu 2.:  Die Baumpflanzungen sollten ursprünglich im Zuge der Umsetzung des Straßenbau-
konzeptes realisiert werden. Da die Umsetzung des aktuellen Straßenbaumkonzepts im Bezirk 
Lindenthal erst nach dem Bezirk Mülheim geplant ist, liegen die hierfür notwendigen Vermes-
sungspläne noch nicht vor. Die Stadtverwaltung prüft derzeit, an welchen Standorten Straßen-
bäume (außerhalb vorhandener Leitungen und Ein-/ Ausfahrten) gepflanzt werden können. Die 
Grundlagen sind bereits angefordert und eine Ausschreibung mit anderen Einzelpflanzungen 
im Bezirk Lindenthal soll kurzfristig auf den Weg gebracht werden. Eine Umsetzung der mögli-
chen Baumpflanzung wird voraussichtlich in der Pflanzperiode 2025/26 erfolgen. 
Zu 3., 4. & 5.: Im vorliegenden Fall ist die Stadtverwaltung selbst für die Umsetzung der Be-
pflanzungsfestsetzungen im Bebauungsplan verantwortlich. Dabei handelt es sich um einen 
sogenannten Angebotsbebauungsplan, der die öffentlich-rechtlichen Voraussetzungen für die 
Bebauung eines Gebiets schafft, ohne zur Umsetzung zu verpflichten. Es handelt sich bei den 
festgesetzten Standorten für Baumpflanzungen nicht um Ausgleichsmaßnahmen bzw. erfor-
derliche Kompensationsmaßnahmen für die geplanten Eingriffe. Die Bepflanzungsfestsetzun-
gen stellen somit nur ein „Angebot“ dar, zu dessen Realisierung die Stadt Köln nicht verpflich-
tet ist. Aus der dargestellten Wirkung eines Bebauungsplans folgt, dass eine Rechtsgrund-
lage/ ein Rechtsweg, um die Umsetzung von Festsetzungen eines (Angebots-) Bebauungs-
plans einzufordern, nicht besteht. Eine Umsetzung der festgesetzten Planinhalte ist aber im 
Interesse der Stadt Köln. 
 
Gez. Greitemann

Beratungsverlauf (2)

20.03.2025 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
24.03.2025 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 11.3.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3772/2024
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
03.02.2025
Erstellt
25.11.2024 17:00