Mandari Insight

V/0691/2021

Abschlussbericht zur Umsetzung des Medienentwicklungsplanes (2015 – 2021) für die allgemeinbildenden Schulen

Vorlagen 08.09.2021

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Ausschuss für Schule und Weiterbildung, Sitzung am 09.11.2021, TOP 11

Anlage A

· application/pdf

Ansehen

Berichtsvorlage

· application/pdf

Ansehen

Anlage A

2019 Zeichen

Anlage A zur V/0691/2021
Kurzüberblick
Der Bericht beschreibt die zum Abschluss gebrachten Aufgaben, die im Rahmen des
Medienentwicklungsplans an den allg. bildenden Schulen 2015 (V/0916/2015 und V/09162015/1.
Erg.) beschlossen wurden. Er schließt mit einem Ausblick auf eine Neuausrichtung, begründet auf
der fortschreitenden Digitalisierung in den Schulen.
Ziele/Teilziele/Zielerreichung
Mit dem Abschlussbericht zur Medienentwicklungsplanung an den allgemeinbildenden Schulen
aus dem Jahr 2015 ff. bis heute, wird deutlich, dass die damalig festgelegten Aufgaben
erfolgreich zu Ende gebracht wurden. Es wird deutlich, dass eine Neuausrichtung stattfinden
muss. Diese wird in einer weiteren Beschlussvorlage erläutert.
Finanzierung
Produktgruppe: Nr. der PG 0301 Bezeichnung der PG
Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein
Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja Nein
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja x Nein teilw.
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja x Nein teilw.
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein
Bereits veranschlagt? x Ja Nein
Die Höhe der Aufwendungen oder Auszahlungen sind unabhängig von der vorhandenen
Mittelbereitstellung im Beschlussvorschlag zu nennen. Eine Angabe an dieser Stelle oder bei den
Zielen reicht nicht aus.
Pflichtigkeitsgrad
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig
pflichtig
überwiegend
pflichtig
überwiegend
freiwillig
vollständig
freiwillig
Der Bericht ist vollständig pflichtig. In der Vorlage V/0916/2015 ist ein jährlicher Bericht verlangt.
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
Der Abschlussbericht Medienentwicklungsplanung an allgemeinbildenden Schulen 2015 zeigt
keine besonderen Anknüpfungspunkte zu den Themen Demographie, Gleichstellung, Inklusion,
Klimaschutz oder Migration.
Er zielt vielmehr darauf ab, eine gerechte Bildung für alle Schülerinnen und Schüler durch eine
Entwicklung der Medien in den Schulen zu erreichen.

Berichtsvorlage

17087 Zeichen

V/0691/2021
V/0691/2021
Öffentliche Berichtsvorlage
Betrifft
Abschlussbericht zur Umsetzung des Medienentwicklungsplanes (2015 – 2021) für die
allgemeinbildenden Schulen
Beratungsfolge
27.10.2021 Betriebsausschuss der citeq Bericht
09.11.2021 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Bericht
Bericht:
I. Ausgangslage – inhaltliche Entwicklungen 2015 bis 2021
Mit dem Beschluss zur Weiterentwicklung des Medienentwicklungsplanes (MEP) an den
allgemeinbildenden Schulen (V/0916/2015 und V/0916/2015/1. Erg.) vom 16.12.2015 beauftragte der
Rat die Verwaltung, regelmäßig über den in 2015 beschlossenen MEP zu berichten. Mit dem heutigen
Bericht wird beschrieben, dass die Aufgaben des MEP aus 2015 erfolgreich beendet wurden.
Zeitgleich erlangte die im Bericht 2019 vorsichtig angedeutete Neuausrichtung bezüglich der
Digitalisierung von Schulen in 2020 mit Beginn und durch die Pandemie einen solchen dynamischen
Schub, dass es in 2021, drei Digital-Pakte später, notwendig ist, den MEP perspektivisch für die
nächsten fünf Jahre neu auszurichten.
Mit dem Beschluss aus 2015 wurden wichtige Grundlagen für den heute in Schulen gewünschten und
erwarteten Stand der T echnik geschaffen. Es erfolgte mit der zwar langsamen, aber bis heute
fortschreitenden Breitbandanbindung die Voraussetzung für ein flächendeckendes und
leistungsstarkes WLAN in den Schulen. In Schulen vorhandene und von Schulen selbst angeschaffte
Hardware konnte technisch in das pädagogische Netz eingebunden werden. Durch die Software-
Einführung der Bietergemeinschaft TIME for kids und IServ ist es heute den Lehrkräften möglich,
auch von außerhalb der Schule im pädagogischen System zu arbeiten. Die Einführung des
Clientmanagement-Systems ermöglicht es der citeq, kontrolliert Rechner, Notebooks und deren
Software zu konfigurieren und zentral zu verwalten. Damit wurde das Problem bei der Umstellung von
Windows XP auf Windows 7 mit der gleichzeitigen Installation von Windows 10 nachhaltig gelöst.
Im Folgenden werden die in 2015 erwarteten Arbeitsschwerpunkte und deren Fortschreibungen mit
dem Stand von heute beschrieben:
Amt für Schule und
Weiterbildung
13.10.2021
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Dr. Zeisberg
T elefon:492-2843
Zeisberg@stadt-muenster.de

- 2 -
V/0691/2021
1) Anbindung der Schulgebäude mit einer Breitbandleitung
Schon die damals vorhandenen Anforderungen an die gerade am Beginn stehenden digitalen
Systeme wie StandPC und den ersten mobilen Systemen, machten perspektivisch die
Breitbandanbindung aller Schulgebäude erforderlich. 2016 ging man noch davon aus, dass der
vollständige Ausbau in Münster zwei Jahre später beendet sein wird. Aufgrund von
Personalengpässen in den verschiedenen Bereichen der Verwaltung dauert die vollständige
Anbindung bis heute an. In den Außenbereichen (Amelsbüren, Nienberge, Gelmer, Sprakel und
Handorf) werden die Stadtteile selbst erst bis Ende 2024 an das Breitbandnetz angeschlossen,
woraus folgt, dass dann auch erst die Schulanbindung erfolgen kann.
Die bis heute breitbandig angeschlossenen Schulen verfügen jeweils über eine Bandbreite von 1
GBit/s. Für die noch nicht angeschlossenen ca. 10 Schulen wird zur Überbrückung ein
T elekom@school-Anschluss mit der technisch vor Ort höchstmöglichen Bandbreite bereitgestellt.
Mit finanzieller Unterstützung des Landes und einem Sonderausbauprogramm für Schulen
(https://www.stadt-muenster.de/medien/startseite/blickpunkt-breitbandausbau.html#c155158)
scheint das Ziel, alle innerstädtischen Schulen bis Anfang 2022 an das Breitbandnetz
angeschlossen zu haben, realistisch erreichbar zu sein. Bei 6 Schulen im Außenbereich
(Amelsbüren, Nienberge, Gelmer, Handorf - 2x – und Sprakel) ist je nach Baufortschritt mit einem
Breitbandanschluss ab Anfang 2022 bis 2024 zu rechnen.
2) Bereitstellung eines WLAN
Ein flächendeckendes WLAN in den Schulgebäuden bildet die absolute Grundlage, um überhaupt
mit mobilen digitalen Geräten in der Schule arbeiten zu können. 2015 war angedacht, die
Grundschulen zunächst mit zwei Access-Points und die weiterführenden Schulen mit vier Access-
Points auszustatten. Nach dem Start der aufwendigen Vorarbeiten wurde festgestellt, dass es
wirtschaftlicher ist, die Schulgebäude von Anfang an flächendeckend für die Access-Points zu
verkabeln. Somit konnten in den zurückliegenden Jahren zwischen 2015 und 2019 alle Schulen
flächendeckend mit WLAN ausgestattet werden. Weiße Flecken werden bis heute unkompliziert
nachgerüstet. Insgesamt gestalten sich diese Nachrüstarbeiten als sinnvoll, da sie teilweise sich
ändernde Bedarfe in den Schulen schnell bedienen und sie sich finanziell in Grenzen halten. Dem
Amt für Schule und Weiterbildung stehen dafür jährlich ca. 60.0000 € investiv zur Verfügung.
Die citeq hat das WLAN so eingerichtet, dass eine einfache Benutzung durch die Anwenderinnen
und Anwender (Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte) gewährleistet wird. Bei wiederholtem Zugriff
ist es sofort ohne erneute Anmeldung nutzbar. Während in den ersten Jahren noch Bring-your-
own-device-Geräte eine größere Rolle spielten, werden diese mittlerweile durch iPads in den
Schulen abgelöst.
Noch ungelöst ist die Bereitstellung eines WLAN-Zugangs für sog. Drittnutzer in Schulen. Dies
betrifft beispielweise die Musikschule, VHS, OGS-Kräfte oder Catering-Unternehmen, die die
Räume der Schule außerhalb des Schulunterrichts nutzen. Das Nutzen des in den Schulen
bereitgestellten WLAN ist nur möglich, wenn man dem sog. „pädagogischen Netz“ oder
„Verwaltungsnetz“ zugeordnet ist. Dies ist nur für Lehrkräfte einer Schule oder dem
Verwaltungspersonal vorbehalten. Im Sinne einer Smart City-Strategie wird derzeit an einer
Lösung gearbeitet, die eine unkomplizierte Nutzung von Internet an öffentlichen Gebäuden, wie es
die Schulen sind, in den Blick nimmt.

- 2 -
V/0691/2021
3) Endgeräte- und netzunabhängiger Zugriff auf das Dateiverzeichnis im pädagogischen
Netzwerk
Die Lehrkräfte forderten 2015, mit eigenen Geräten von externer Stelle (z.B. von zu Hause) auf
die Daten im pädagogischen Netz zugreifen zu können. Der direkte Zugriff auf Daten im
pädagogischen Netz sollte das Bindeglied zwischen privaten Endgeräten, privaten Netzwerken
und dem pädagogischen Netz in Schulen bilden.
Diese Forderung konnte durch den Einsatz von TIME for kids/IServ umgesetzt werden.
4) Vollständige Integration von schuleigenen PC und Notebooks in das pädagogische
Netzwerk
Ab dem Jahr 2003 ff. wurden die ersten Schulen von der Verwaltung mit PCs ausgestattet.
Finanzielle Begrenzungen sorgten dafür, dass die Schulen teilweise weniger als die gewünschte
Ausstattung zugewiesen bekamen. Sponsoren und Spender statteten die Schulen mit weiteren
Geräten aus. Diese mussten nun in das pädagogische Netz integriert werden, um sie im
Unterricht nutzen zu können. Es galt, das aktuelle Betriebssystem aufzuspielen und Updates
installieren zu können. Das Ziel war, die Ausstattung der Schulen durch extern eingebrachte
Geräte zu erhöhen und einheitliche Softwareinstallationen zu ermöglichen.
Der citeq gelang es Ende 2017, für diese Anforderungen ein neues Clientmanagementsystem
einzubinden, sodass die Schulen eine bessere Ausstattung realisieren konnten.
5) Bereitstellung von iPads mit Komplettservice
Schon 2015 war absehbar, dass die ersten iPads in den Schulen zum Einsatz kommen -
versprachen sie schon damals einen flexiblen und dynamischen Unterricht durch mobile Geräte,
die allzeit und an allen Orten auf das Schul-WLAN zugreifen konnten.
Die iPads wurden folglich in den Warenkorb der citeq aufgenommen. Damit verbunden waren
sämtliche Serviceleistungen wie Tätigkeiten von Beschaffung, Anbindung an ein MDM-System,
Administration, Softwareverteilung, Garantieabwicklung sowie die anschließende Verwertung.
Bis Ende 2019 wurden die Grundschulen mit jeweils einem Klassensatz von 16 Geräten
ausgestattet, während die weiterführenden Schulen sich teilweise mit selbst-, oder durch Eltern
finanzierte Geräte auf den Weg in eine fortschreitende digitale Ausstattung machten.
6) Einfache Software- und Updateinstallationen
Die noch in 2015 bestehende Lösung mit einer von Novell gesteuerten Windows-7-
Softwareumgebung verursachte große Unzufriedenheit in den Schulen. So waren die
Anmeldemöglichkeiten der Schülerinnen und Schüler an die Geräte häufig gestört und auch die
Updates der Programme brachten große Schwierigkeiten, sodass der Einsatz der PCs im
Unterricht nicht problemlos möglich war.
Mit der Umstellung auf Windows 10 in Verbindung mit TIME for kids / IServ ist die Installation von
Softwareprodukten und Softwareupdates inzwischen automatisiert im pädagogischen Netz
möglich. Softwareupdates von notwendigen Routinekomponenten werden regelmäßig
automatisiert zur Verfügung gestellt.

- 2 -
V/0691/2021
7) Drahtlose Präsentationsmöglichkeiten für mobile Endgeräte
Für die mobilen Standardsysteme wie den iPads sollte nun auch drahtlos die Möglichkeit für
Präsentationen zur Verfügung gestellt werden. T echnisch geschieht dies über AppleTV-Geräte,
die mit dem Beamer verbunden werden. Die Melanchthonschule in Coerde und die Nikolaischule
Wolbeck wurden als Modellschulen mit digitaler Präsentationstechnik ausgestattet.
2018 war geprägt durch die Einführung auf das System TIME for kids Informationstechnologien
GmbH in Bietergemeinschaft mit IServ. Neben der Forderung der Lehrkräfte von extern auf
pädagogische Daten zugreifen zu können, war es möglich, ein Raum-/Ressourcenbuchungssystem,
einen zentralen Schulkalender und ein Nachrichtenforum anbieten zu können. Zusätzlich erhielt jede
Lehrkraft eine personalisierte Emailadresse. Durch die gleichzeitige Einführung von Windows 10 war
es zusätzlich erforderlich, nahezu alle Schulen mit neuen PCs auszustatten. Im Rahmen von
turnusmäßigen Reinvestitionen müssen alle PCs in 2022/2023 wieder durch neue Geräte ersetzt
werden. Die Position der Miete bei der citeq muss in den Haushaltsplanungen Berücksichtigung
finden.
Im Jahr 2017 wurde das bis heute bestehende citeq@school-T eamgegründet. Die Anforderungen der
Schulen bezüglich des Supports und der Wartung der technischen Geräte stellten sich als
zunehmend diametral von denen der allgemeinen Verwaltung heraus, sodass dieses T eam mit
Spezialisten für die Anforderungen der Schulen gegründet wurde. Die Zufriedenheit der Schulen mit
dem technischen Dienstleister, der citeq, ist seitdem deutlich gestiegen. Das T eam ist mit eigenen
Kundenbetreuern für die Schulen jeder Zeit ansprechbar und arbeitet in Absprache mit dem Amt für
Schule und Weiterbildung an einer stetigen und nachhaltigen Weiterentwicklung der technischen
Systeme. So ist es möglich, auf die sich wandelnden Bedürfnisse der Schulen unkompliziert, zeitnah
und zielführend einzugehen.
Stand in 2015 noch die technische Infrastruktur der Schulen im Fokus, zeigte sich mehr und mehr
eine an Bedeutung gewinnende Verzahnung von Medienkonzepten der Schulen mit der technischen
Infrastruktur. Auch die Bezirksregierung Münster forderte die Schulen auf, diesbezüglich
Medienkonzepte zu erstellen, die weniger eine Ausstattungsliste darstellen als vielmehr digitale
Lernkonzepte sein sollen. Eine Handreichung der Bezirksregierung unterstreicht die Bedeutung
solcher Medienkonzepte im Kontext von Schulentwicklung und weist auf das erforderliche
Zusammenspiel von Schule, Schulaufsicht und Schulträger hin. Vom Land wurde schließlich 2018 der
Medienkompetenzrahmen neu aufgelegt. Als Folge dieses Wandels wurde in 2018 die bis dahin seit
2002 existierende „MEP-Lenkungsgruppe“ in einen „MEP Beirat“ umfunktioniert. Seine wesentliche
Aufgabe ist bis heute die Beratung des Schulträgers in allen medienpädagogischen Fragestellungen.
Ohne Entscheidungskompetenz übernimmt er eine wichtige Multiplikationsfunktion für die jeweilige
vertretende Schulform. In Münster sind nicht nur Vertreterinnen und Vertreter der Schulformen
involviert, sondern auch des Jugendrates,die Medienberaterinnen und Medienberater der
verschiedenen Schulformen und das citeq@school-T eam.
II. Finanzen – Entwicklungen von 2015 bis 2021
Mit der fortschreitenden Digitalisierung der Schulen ist selbstredend ein höherer finanzieller Aufwand
sowohl beim Schulträger wie auch beim technischen Dienstleister verbunden. Geräte müssen nicht
nur beschafft, sondern auch von Personen administriert und supportet werden. Die technische und
pädagogische Umgebung muss ausgestattet und auf dem neusten Stand gehalten werden. Das
schließt die Peripherie (Breitbandanbindung, Serversysteme, Software, Firewalls, Virenschutz usw.)
mit ein. 2017 wurde festgestellt, dass das bisherige MEP-Budget für eine zusätzliche Bereitstellung
an Hardware nicht mehr ausreichte. Das zugrunde gelegte Finanzierungsmodell, welches die

- 2 -
V/0691/2021
benötigten Personalressourcen der citeq für Beschaffung, Wartung und Support auf der einen Seite
und die Abschreibungsfristen für PCs und Notebooks andererseits berücksichtigte, verhinderte jedoch
eine spürbare Dynamisierung in der digitalen Ausstattung der Schulen.
Das MEP-Budget wurde von 2,7 Mio. € im Jahr 2017 auf 4,09 Mio. € in 2019 deutlich erhöht. Mit der
Erhöhung wurde die Finanzierung nach dem drei Säulen-Modell eingeführt:
- IT-Infrastruktur (ca. 415.000 € in 2019)
- IT Verwaltung (627.000 €)
- IT Pädagogik (2.210.000 €)
Mit den übrigen Geldern konnten Einzelanschaffungen getätigt werden wie zum Beispiel vereinzelt
weitere Accesspoint bei fehlendem WLAN in einzelnen Räumen, eine erweiterte IT-Ausstattung,
Neueinrichtung mit digitalen Geräten neuer Schulräume usw.
Bis 2021 war die finanzielle Bereitstellung für den MEP der Schulen auskömmlich.
III. Zusammenfassung und Ausblick
Wie eingangs erwähnt, hat Bildung durch die 2020 eingesetzte pandemische Lage eine einmalige
Dynamisierung bezüglich digitalen Lernens erfahren. Keine Situation zuvor ist vergleichbar, von daher
scheint die Beschreibung der Entwicklung der Medien in der Schullandschaft ab 2015 konsequent,
jedoch geradlinig und im mäßigen T empo fortschreitend. Die Pandemie hat die Schullandschaft in
eine Ausnahmesituation versetzt: nie in Frage gestellter Präsenzunterricht wurde aufgrund
gesundheitlicher Folgenabschätzung von heute auf morgen für alle Jahrgänge und Schulformen für
lange Zeit in einen Distanzunterricht versetzt. Ein konkretes Ende ist trotz zwischenzeitlicher
Unterrichtstage in Präsenz, noch nicht vollständig absehbar.
Die neue Ausgangslage hat selbstredend auch Auswirkungen auf die Anforderungen an T echnikund
Ausstattung der Schulen und damit auch auf die Arbeit des Amtes für Schule und Weiterbildung, der
citeq, den Finanzen und deren Spielräumen zur Umsetzung im Rahmen des MEP .Mehrere parallele
Entwicklungen erfordern eine Neuausrichtung des bis jetzt bestehenden MEP; eine gestufte
Fortsetzung (Anhebung der Finanzen, Ausbau der T echnikund moderate Erhöhung der Anzahl der
mobilen Geräte) über 2021 anknüpfend an den heutigen Stand und den bis heute gemachten
Erfahrungen hinaus, ist undenkbar:
- Durch die Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund und den Bundesländern ist es dem
Land NRW möglich, im Digital Pakt 1 den Ausbau der IT-Infrastruktur an Schulen massiv
finanziell zu fördern (V0312/2020). Für Münster stehen dafür mehr als 14 Mio. € zur
Verfügung. Mit dem Digital Pakt 2 werden bedürftige Schülerinnen und Schüler durch die
Finanzierung von digitalen mobilen Endgeräten unterstützt und können somit am
pandemiebedingten Distanzunterricht teilnehmen (V 0797/2020). Für Münster wurden 5.200
iPads angeschafft und 2.287.903,83 € Fördergelder in Anspruch genommen (Fördersatz
90%).
- Alle Lehrkräfte, Lehramtsanwärterinnen und -anwärter sowie Schulsozialarbeiterinnen und
Schulsozialarbeiter im Landesdienst wurden mit mobilen Endgeräten ausgestattet. Dafür
standen 1.657.000 € zur Verfügung (V 0797/2020, Fördersatz 90%).

- 2 -
V/0691/2021
- Mit dem Beschluss über den Haushalt 2021 hat der Rat 6 Mio. € für 11.700 mobile digitale
Endgeräte zusätzlich für die Schulen bereitgestellt. Die Umsetzung markiert den Beginn einer
flächendeckenden Ausstattung von Schülerinnen und Schülern an Münsteraner Schulen.
- In Kürze kann auch der dritte Digital Pakt, der insbesondere die Administration der durch die
Digital Pakte geschaffene Infrastruktur und mobilen digitalen Geräte unterstützt, umgesetzt
werden.
Die im letzten Jahr in Anspruch genommenen und eingesetzten Fördersummen überschreiten das
bisher für den MEP jährlich zur Verfügung gestellte Budget um das Sechsfache. Diese
Gegenüberstellung macht deutlich, dass der MEP ab 2022 vollständig transformiert werden muss.
Das schließt nicht nur eine Evaluation der Finanzierung mit ein, sondern auch einen grundständig neu
organisierten MEP mit Lösungen und Maßnahmen für die anstehenden Aufgaben. Dies sind im
Wesentlichen:
 die Frage der Reinvestition für die durch die eingebrachten Fördermittel finanzierten iPads,
 die vollständige Ausstattung der Schulen mit digitaler Präsentationstechnik und deren
Reinvestition wie auch
 der Ausbau der IT-Infrastruktur der nicht im Digital Pakt 1 berücksichtigten Schulen.
Eine Vorlage wird dazu im ersten Quartal 2022 eingebracht.
In Vertretung
gez.
Thomas Paal
Stadtdirektor

Beratungsverlauf (2)

27.10.2021 Betriebsausschuss der citeq
TOP 4.1 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
09.11.2021 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 11 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0691/2021
Typ
Vorlagen
Datum
08.09.2021
Erstellt
08.09.2021 13:42