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3489/2022

Beschlussfassung zu den Anträgen AN/1619/2022, AN/1632/2022 und AN/1648/2022 aus der Sitzung am 15.09.2022

Beschlussvorlage Ausschuss 20.10.2022

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Nächste Beratung: Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern, Sitzung am 31.10.2022, TOP 3.2

Beschlussvorlage Ausschuss

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Beschlussvorlage Ausschuss

8872 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
II/03 
 
Vorlagen-Nummer 
 3489/2022 
Freigabedatum 20.10.2022 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Beschlussfassung zu den Anträgen AN/1619/2022, AN/1632/2022 und AN/1648/2022 aus der 
Sitzung am 15.09.2022  
Beschlussorgan 
Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
I. Der Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern hebt die in der Sitzung am 
15.09.2022 unter den Tagesordnungspunkten 
2.1 Dringlichkeitsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Volt betreffend 
"Symposium zu Chancen und Risiken von Teilzeit für die Gleichstellung von Frauen und 
Männern in Köln" 
AN/1619/2022 
2.2 Dringlichkeitsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Volt betreffend 
"Wissenschaftliche Publikation „Auswirkung der Corona-Krise auf den Gender-Pay-Gap“  
AN/1632/2022 
2.3 Dringlichkeitsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Volt betreffend 
"Konzeptvergabe zur Kürung einer „Managerin des Jahres“ und Preisverleihung" 
AN/1648/2022 
 
gefassten Beschlüsse aus formalen Gründen auf. 
 
 
II. Der Ausschuss für Gleichstellung von Frauen und Männern beschließt  
 
A. „Symposium zu Chancen und Risiken von Teilzeit für die Gleichstellung von Frauen und 
Männern in Köln 
 
1. Die Verwaltung wird damit beauftragt, im ersten Halbjahr 2023 ein Symposium zu Chan-
cen und Risiken von Teilzeit für die Gleichstellung von Frauen und Männern in Köln 
durchzuführen. Die Planung für das Symposium soll noch im Jahr 2022 beginnen, um die 
Realisierbarkeit in 2023 zu gewährleisten. Neben der Verwaltung selbst sollen zivilgesell-
schaftliche Organisationen, Wissenschaft, Politik und Akteur*innen rund um die Wirtschaft 
(insb. IHK, HWK sowie die KölnBusiness) eingeladen werden. Ziel ist es, den Status Quo 
in Köln zu beleuchten und daraus ggf. einen Maßnahmenkatalog für private Unternehmen 
und stadtnahe Gesellschaften in Köln zur Gleichstellung zu entwickeln. 
 
2. Der Gleichstellungsausschuss stellt für dieses Vorhaben ein Budget von 25.000 € zur Ver-
fügung. Die Finanzierung erfolgt aus dem Teilergebnisplan 0111, Sonstige Innere Verwal-
Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 31.10.2022

2 
tung, Teilplanzeile 16, Sonstige ordentliche Aufwendungen.“ 
 
 
B. „Wissenschaftliche Publikation „Auswirkung der Corona-Krise auf den Gender-PayGap“ 
 
1. Die Verwaltung wird damit beauftragt, eine wissenschaftliche Publikation zu den „Auswir-
kungen der Corona-Krise auf den Gender-Pay-Gap“ auf den Weg zu bringen um darauf 
folgend eine Evaluierung vorzunehmen, welche geschlechtsbezogenen Auswirkungen die 
Corona-Pandemie auf die Kölner Bevölkerung, insbesondere auf Familien mit kleinen 
Kindern, sowie deren Erziehungspersonen hatte, um daraus Handlungsperspektiven für 
eine gleichberechtigte Gesellschaft ableiten zu können. 
 
2. Der Gleichstellungsausschuss stellt für dieses Vorhaben ein Budget von 25.000 € zur Ver-
fügung. Die Finanzierung erfolgt aus dem Teilergebnisplan 0111, Sonstige Innere Verwal-
tung, Teilplanzeile 16, Sonstige ordentliche Aufwendungen.“ 
 
C. "Konzeptvergabe zur Kürung einer „Managerin des Jahres“ und Preisverleihung" 
 
1. Die Verwaltung wird damit beauftragt, im Jahr 2023 in Kooperation mit den Körperschaf-
ten des öffentlichen Rechts (IHK, HwK, Kreishandwerkerschaft), der KölnBusiness Wirt-
schaftsförderung-GmbH und dem Kölner Unternehmensbündnis „Mit Frauen in Führung“ 
eine Auszeichnung für Frauen ins Leben zu rufen, die die Verdienste von Frauen in Füh-
rungspositionen angemessen würdigt. Die Auszeichnung „Managerin des Jahres“ mit an-
schließender Preisverleihung soll alle zwei Jahre – beginnend in 2023 – verliehen werden. 
 
2. Der Gleichstellungsausschuss stellt für dieses Vorhaben ein Budget von 25.000 € zur Ver-
fügung. Die Finanzierung erfolgt aus dem Teilergebnisplan 0111, Sonstige Innere Verwal-
tung, Teilplanzeile 16, Sonstige ordentliche Aufwendungen. 
Sofern der Betrag nicht im vollen Umfang abgebildet werden kann, bitten wir die Verwal-
tung, die noch nicht veranschlagten Mittel aus demselben Teilergebnisplan zu verwen-
den, wie im politischen Veränderungsnachweis 2022 am 4. Oktober 2021 beschlossen.“

3 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  Wie in den Vorlagen 
dargestellt € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:  
 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Zur Sondersitzung des Ausschusses für die Gleichstellung von Frauen und Männern am 15.09.2022 
wurden kurzfristig drei Dringlichkeitsanträge eingereicht. 
 
Der Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern hat daraufhin vor Eintritt in die Tages-
ordnung mehrheitlich entschieden, die Tagesordnung um diese drei Dringlichkeitsanträge zu erweitern:  
 
2.1 Dringlichkeitsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Volt betreffend 
"Symposium zu Chancen und Risiken von Teilzeit für die Gleichstellung von Frauen und 
Männern in Köln" 
AN/1619/2022 
2.2 Dringlichkeitsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Volt betreffend 
"Wissenschaftliche Publikation „Auswirkung der Corona-Krise auf den Gender-Pay-
Gap“" 
AN/1632/2022 
2.3 Dringlichkeitsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Volt betreffend

4 
"Konzeptvergabe zur Kürung einer „Managerin des Jahres“ und Preisverleihung" 
AN/1648/2022 
 
Die Gemeindeordnung lässt in § 48 Absatz 1 Satz 5 Gemeindeordnung NRW eine Erweiterung der Ta-
gesordnung in der Sitzung u. a. bei Angelegenheiten zu, die keinen Aufschub dulden. Das ist nach der 
Rechtsprechung der Fall, wenn die Entscheidung unter Berücksichtigung der einzuhaltenden Ladungs-
frist nicht bis zur nächsten Sitzung aufgeschoben werden kann, ohne dass Nachteile eintreten, die nicht 
wieder rückgängig gemacht werden können.  
Die drei Anträge enthalten folgende Begründung zur Dringlichkeit:  
„Um das Vorhaben und insbesondere die Vergabe mit genügend Vorlaufzeit planen und organisieren zu 
können, ist ein schnellstmöglicher Beschluss im Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Män-
nern erforderlich. Die Mittel sollten bis 31.12.2022 verausgabt werden, damit eine Realisierung in 2023 
gewährleistet wird [….]“ 
 
In der Sitzung wurde dazu mündlich ergänzend erläutert (Auszug aus der Niederschrift): 
„Die nächste Sitzung am 31. Oktober 2022 ist zu spät, um in diesem Halbjahr die drei Projekte auf den 
Weg zu bringen und um im nächsten Jahr die Früchte zu ernten. Auch soll die Verwaltung nicht über-
mäßig mit Planung und Ausführung belastet werden. Das Ratsbündnis, so Derya Karadag, geht davon 
aus, dass es hier im Ausschuss möglich sei, eine Dringlichkeit anzunehmen. Mit Blick auf die personelle 
Situation und um das Wissen von Vorlaufzeiten von bestimmten organisatorischen Maßnahmen will das 
Ratsbündnis die drei Projekte nicht gefährden und für eine Realisierung in 2023 einen ausreichenden 
Vorlauf gewähren.“ 
 
Damit wurde deutlich dargelegt, welche Nachteile durch ein Abwarten bis zur nächsten planmäßigen 
Sitzung Ende Oktober entstehen. Allerdings hat das Gremium die Möglichkeit der Einberufung einer 
Sondersitzung z. B. im Anschluss an die Herbstferien nicht erörtert. Es ist nicht dargelegt, dass eine 
Entscheidung in einer Sondersitzung Mitte Oktober nicht ausreichend wäre. Damit sind die zu diesen 
Tagesordnungspunkten vorliegende Begründung der Dringlichkeit und damit die vorgenommene Erwei-
terung der Tagesordnung aus formalen Gründen angreifbar.  
 
Dies hat die Kommunalaufsicht bei der Bezirksregierung zur Kenntnis genommen. 
 
Die Oberbürgermeisterin legt dem Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern daher die-
se Vorlage zur Aufhebung der Beschlüsse vor (Ziffer I. des Beschlussvorschlags). Es steht dem Aus-
schuss frei, seine Beschlüsse noch einmal zu fassen (Punkt II. des Beschlussvorschlags). 
 
 
Zur Finanzierung: 
 
Durch den Beschluss entsteht bei den Mitteln des politischen im Teilergebnisplan 0111, Sonstige Innere 
Verwaltung, Teilplanzeile 16, Sonstige ordentliche Aufwendungen, eine Überplanung in Höhe von 
12.700 €. Eine Deckung kann jedoch über Mittel des Projektes „Gender Budgeting“ erfolgen.

Beratungsverlauf (1)

31.10.2022 Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern
TOP 3.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3489/2022
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
20.10.2022
Erstellt
19.10.2022 13:53