3489/2022
Beschlussfassung zu den Anträgen AN/1619/2022, AN/1632/2022 und AN/1648/2022 aus der Sitzung am 15.09.2022
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle II/03 Vorlagen-Nummer 3489/2022 Freigabedatum 20.10.2022 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Beschlussfassung zu den Anträgen AN/1619/2022, AN/1632/2022 und AN/1648/2022 aus der Sitzung am 15.09.2022 Beschlussorgan Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern Gremium Datum Beschluss: I. Der Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern hebt die in der Sitzung am 15.09.2022 unter den Tagesordnungspunkten 2.1 Dringlichkeitsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Volt betreffend "Symposium zu Chancen und Risiken von Teilzeit für die Gleichstellung von Frauen und Männern in Köln" AN/1619/2022 2.2 Dringlichkeitsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Volt betreffend "Wissenschaftliche Publikation „Auswirkung der Corona-Krise auf den Gender-Pay-Gap“ AN/1632/2022 2.3 Dringlichkeitsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Volt betreffend "Konzeptvergabe zur Kürung einer „Managerin des Jahres“ und Preisverleihung" AN/1648/2022 gefassten Beschlüsse aus formalen Gründen auf. II. Der Ausschuss für Gleichstellung von Frauen und Männern beschließt A. „Symposium zu Chancen und Risiken von Teilzeit für die Gleichstellung von Frauen und Männern in Köln 1. Die Verwaltung wird damit beauftragt, im ersten Halbjahr 2023 ein Symposium zu Chan- cen und Risiken von Teilzeit für die Gleichstellung von Frauen und Männern in Köln durchzuführen. Die Planung für das Symposium soll noch im Jahr 2022 beginnen, um die Realisierbarkeit in 2023 zu gewährleisten. Neben der Verwaltung selbst sollen zivilgesell- schaftliche Organisationen, Wissenschaft, Politik und Akteur*innen rund um die Wirtschaft (insb. IHK, HWK sowie die KölnBusiness) eingeladen werden. Ziel ist es, den Status Quo in Köln zu beleuchten und daraus ggf. einen Maßnahmenkatalog für private Unternehmen und stadtnahe Gesellschaften in Köln zur Gleichstellung zu entwickeln. 2. Der Gleichstellungsausschuss stellt für dieses Vorhaben ein Budget von 25.000 € zur Ver- fügung. Die Finanzierung erfolgt aus dem Teilergebnisplan 0111, Sonstige Innere Verwal- Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 31.10.2022 2 tung, Teilplanzeile 16, Sonstige ordentliche Aufwendungen.“ B. „Wissenschaftliche Publikation „Auswirkung der Corona-Krise auf den Gender-PayGap“ 1. Die Verwaltung wird damit beauftragt, eine wissenschaftliche Publikation zu den „Auswir- kungen der Corona-Krise auf den Gender-Pay-Gap“ auf den Weg zu bringen um darauf folgend eine Evaluierung vorzunehmen, welche geschlechtsbezogenen Auswirkungen die Corona-Pandemie auf die Kölner Bevölkerung, insbesondere auf Familien mit kleinen Kindern, sowie deren Erziehungspersonen hatte, um daraus Handlungsperspektiven für eine gleichberechtigte Gesellschaft ableiten zu können. 2. Der Gleichstellungsausschuss stellt für dieses Vorhaben ein Budget von 25.000 € zur Ver- fügung. Die Finanzierung erfolgt aus dem Teilergebnisplan 0111, Sonstige Innere Verwal- tung, Teilplanzeile 16, Sonstige ordentliche Aufwendungen.“ C. "Konzeptvergabe zur Kürung einer „Managerin des Jahres“ und Preisverleihung" 1. Die Verwaltung wird damit beauftragt, im Jahr 2023 in Kooperation mit den Körperschaf- ten des öffentlichen Rechts (IHK, HwK, Kreishandwerkerschaft), der KölnBusiness Wirt- schaftsförderung-GmbH und dem Kölner Unternehmensbündnis „Mit Frauen in Führung“ eine Auszeichnung für Frauen ins Leben zu rufen, die die Verdienste von Frauen in Füh- rungspositionen angemessen würdigt. Die Auszeichnung „Managerin des Jahres“ mit an- schließender Preisverleihung soll alle zwei Jahre – beginnend in 2023 – verliehen werden. 2. Der Gleichstellungsausschuss stellt für dieses Vorhaben ein Budget von 25.000 € zur Ver- fügung. Die Finanzierung erfolgt aus dem Teilergebnisplan 0111, Sonstige Innere Verwal- tung, Teilplanzeile 16, Sonstige ordentliche Aufwendungen. Sofern der Betrag nicht im vollen Umfang abgebildet werden kann, bitten wir die Verwal- tung, die noch nicht veranschlagten Mittel aus demselben Teilergebnisplan zu verwen- den, wie im politischen Veränderungsnachweis 2022 am 4. Oktober 2021 beschlossen.“ 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme Wie in den Vorlagen dargestellt € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Zur Sondersitzung des Ausschusses für die Gleichstellung von Frauen und Männern am 15.09.2022 wurden kurzfristig drei Dringlichkeitsanträge eingereicht. Der Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern hat daraufhin vor Eintritt in die Tages- ordnung mehrheitlich entschieden, die Tagesordnung um diese drei Dringlichkeitsanträge zu erweitern: 2.1 Dringlichkeitsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Volt betreffend "Symposium zu Chancen und Risiken von Teilzeit für die Gleichstellung von Frauen und Männern in Köln" AN/1619/2022 2.2 Dringlichkeitsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Volt betreffend "Wissenschaftliche Publikation „Auswirkung der Corona-Krise auf den Gender-Pay- Gap“" AN/1632/2022 2.3 Dringlichkeitsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Volt betreffend 4 "Konzeptvergabe zur Kürung einer „Managerin des Jahres“ und Preisverleihung" AN/1648/2022 Die Gemeindeordnung lässt in § 48 Absatz 1 Satz 5 Gemeindeordnung NRW eine Erweiterung der Ta- gesordnung in der Sitzung u. a. bei Angelegenheiten zu, die keinen Aufschub dulden. Das ist nach der Rechtsprechung der Fall, wenn die Entscheidung unter Berücksichtigung der einzuhaltenden Ladungs- frist nicht bis zur nächsten Sitzung aufgeschoben werden kann, ohne dass Nachteile eintreten, die nicht wieder rückgängig gemacht werden können. Die drei Anträge enthalten folgende Begründung zur Dringlichkeit: „Um das Vorhaben und insbesondere die Vergabe mit genügend Vorlaufzeit planen und organisieren zu können, ist ein schnellstmöglicher Beschluss im Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Män- nern erforderlich. Die Mittel sollten bis 31.12.2022 verausgabt werden, damit eine Realisierung in 2023 gewährleistet wird [….]“ In der Sitzung wurde dazu mündlich ergänzend erläutert (Auszug aus der Niederschrift): „Die nächste Sitzung am 31. Oktober 2022 ist zu spät, um in diesem Halbjahr die drei Projekte auf den Weg zu bringen und um im nächsten Jahr die Früchte zu ernten. Auch soll die Verwaltung nicht über- mäßig mit Planung und Ausführung belastet werden. Das Ratsbündnis, so Derya Karadag, geht davon aus, dass es hier im Ausschuss möglich sei, eine Dringlichkeit anzunehmen. Mit Blick auf die personelle Situation und um das Wissen von Vorlaufzeiten von bestimmten organisatorischen Maßnahmen will das Ratsbündnis die drei Projekte nicht gefährden und für eine Realisierung in 2023 einen ausreichenden Vorlauf gewähren.“ Damit wurde deutlich dargelegt, welche Nachteile durch ein Abwarten bis zur nächsten planmäßigen Sitzung Ende Oktober entstehen. Allerdings hat das Gremium die Möglichkeit der Einberufung einer Sondersitzung z. B. im Anschluss an die Herbstferien nicht erörtert. Es ist nicht dargelegt, dass eine Entscheidung in einer Sondersitzung Mitte Oktober nicht ausreichend wäre. Damit sind die zu diesen Tagesordnungspunkten vorliegende Begründung der Dringlichkeit und damit die vorgenommene Erwei- terung der Tagesordnung aus formalen Gründen angreifbar. Dies hat die Kommunalaufsicht bei der Bezirksregierung zur Kenntnis genommen. Die Oberbürgermeisterin legt dem Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern daher die- se Vorlage zur Aufhebung der Beschlüsse vor (Ziffer I. des Beschlussvorschlags). Es steht dem Aus- schuss frei, seine Beschlüsse noch einmal zu fassen (Punkt II. des Beschlussvorschlags). Zur Finanzierung: Durch den Beschluss entsteht bei den Mitteln des politischen im Teilergebnisplan 0111, Sonstige Innere Verwaltung, Teilplanzeile 16, Sonstige ordentliche Aufwendungen, eine Überplanung in Höhe von 12.700 €. Eine Deckung kann jedoch über Mittel des Projektes „Gender Budgeting“ erfolgen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3489/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 20.10.2022
- Erstellt
- 19.10.2022 13:53