1225/2018
Neue Familienzentren im Kindergartenjahr 2018/19
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/IV/2 Vorlagen-Nummer 1225/2018 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Neue Familienzentren im Kindergartenjahr 2018/19 Beschlussorgan Jugendhilfeausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Jugendhilfeausschuss beschließt: 1. Die in Abstimmungsgesprächen zwischen der Verwaltung und den anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe im AK 80 Kindertagesbetreuung ausgewählten folgenden 7 Kin dertagesein- richtungen neu zur Landesförderung als Familienzentren im Kindergartenjahr 2018/19 anzume l- den: Kita Bataverstr. 19 im Stadtteil Deutz, Träger Fröbel Bildung und Erziehung gGmbH. Kita Maarweg 137, Standort im Stadtteil Ehrenfeld unmittelbar an d er Grenze zu Braunsfeld, Träger Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Köln e.V., wird Familienzentrum in Braunsfeld Kita Osloerstr. 1 im Stadtteil Chorweiler, Träger Stadt Köln. Kita Wilhelm -Ruppert-Str. 30 im Stadtteil Wahn, Träger Fröbel Bildung und Erziehung gGmbH. Kita Ulitzkastr. 34 im Stadtteil Mülheim, Träger Fröbel Bildung und Erziehung gGmbH. Kita von-Ketteler-Str. 26 im Stadtteil Höhenhaus, Träger KölnKitas gGmbH. Kita Holzweg 3 im Stadtteil Dünnwald, Träger Fröbel Bildung und Erziehung gGmbH. Das Gesamtangebot an landesseitig geförderten Familienzentren in Köln steigt damit auf insgesamt 132 im Kindergartenjahr 2018/19. 2. Die folgenden 6 bestehenden Verbundfamilienzentren mit einem zusätzlichen Kontingent zu ve r- sehen: Verbundfamilienzentrum Am Bilder stöckchen 60c im Stadtteil Bilderstöckchen, Träger Diak o- nisches Werk Köln und Region, 3 Verbundpartner. Verbundfamilienzentrum Elisabethstr. 17 im Stadtteil Wahnheide, Träger CariKids gGmbH, 5 Verbundpartner. Verbundfamilienzentrum Rolshover Str. 216 im St adtteil Humboldt/Gremberg, Träger Stadt Köln, 3 Verbundpartner. Verbundfamilienzentrum Thumbstr. 26 im Stadtteil Kalk, Träger Kath. Kirchengemeindeve r- band Köln-Kalk/Humboldt/Gremberg, 3 Verbundpartner. Jugendhilfeausschuss 12.06.2018 2 Verbundfamilienzentrum Knauffstr. 5 im Stadtteil Mülhe im, Träger Christliche Sozialhilfe Köln e.V., 4 Verbundpartner. Verbundfamilienzentrum Honschaftsstr. 339a im Stadtteil Höhenhaus, Träger Kath. Kirche n- gemeinde Heilige Familie, 4 Verbundpartner 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Nach § 16 in Verbindung mit § 21 Abs. 5 bis 7 Kinderbildungsgesetz (KiBiz) sind Familienzentren Kindertageseinrichtungen, die über die regulären Aufgaben des Gesetzes hinaus in besonderer We i- se Kinder und deren Familien fördern und unterstützen, zum Beispiel über Informations - und Bera- tungsangebote und Vernetzung von Hilfsangeboten. Auch im Hinblick auf die Betreuung von Flüch t- lingskindern kommt den Familienzentren eine besondere Bedeutung zu. Familienzentren werden mit 13.000 Euro Landesmitteln pro Kindergartenjahr gefördert. Familienze n- tren in Stadtgebieten mit erhöhtem Armuts - und Bildungsrisiko erhalten 14.000 Euro Landesmittel. Für die Festlegung einer zusätzlichen Förderfähigkeit legt die Jugendhilfeplanung sozialraum - und einrichtungsbezogene Kriterien zugrunde (siehe unten). Mit Schreiben vom 16.02.2018 hat das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein -Westfalen mitgeteilt, dass im Kindergartenjahr 2018/19 landesweit weitere 150 neue Familienzentren gefördert werden. Der Stadt Köln wurden 12 Kontingente neue Familienzentren zugewiesen. Der Ausbau der Familienzentren soll wie bisher vorrangig in Gebieten mit einem erhö h- ten Armuts- und Bildungsrisiko erfolgen, bei entsprechenden Bedarfslagen können neue Familienzen- tren auch in anderen Stadtteilen etabliert werden. Um ein ausreichendes Angebot für Familien in benachteiligten Stadtteilen zu ermöglichen und dem erhöhten Unterstützungs- und Kooperationsaufwand gerecht werden zu können, können ab dem Ki n- dergartenjahr 2018/19 auch Verbünde mit 3 Verbundpartnern einen doppelten Zuschuss erhalten. Dies ist für Verbünde in Stadtteilen außerhalb benachteiligter Gebiete nur ab 4 Verbundpartnern mö g- lich. In einem Abstimmungsgespräch zwischen der Verwaltung und den Vertrete rinnen und Vertretern der Spitzenverbände im AK 80 Kindertagesbetreuung wurden Kriterien gestützt und einvernehmlich die Kindertageseinrichtungen ausgewählt, die sich neu zu Familienzentren weiter entwickeln und en t- sprechend die Förderkontingente des Lande s erhalten sollen. Zusätzlich zu den 12 neuen Kontinge n- ten standen 3 Kontingente aus den Vorjahren, d.h. insgesamt 15 Kontingente zur Neuverteilung zur Verfügung. Aufgrund der Vielzahl der diesjährigen Kontingente wurde mit den Trägern abgestimmt, dass erstmals ein Teil der Verbünde ein zweites Kontinent erhalten soll. 13 Kontingente wurden in Abstimmung mit den Trägern im AK 80 verteilt, 2 Kontingente werden auf das nächste Kindergartenjahr verschoben. 1. Neue Familienzentren Hauptkriterium bei der Auswahl von Kindertagesstätten, die sich neu zu Familienzentren entwickeln, ist der Standort in Gebieten mit besonderem Armuts- und Bildungsrisiko. Außerdem sollen nach Ansicht der Verwaltung in Abstimmung mit dem AK 80 Kindertagesbetreuung auch Kindertageseinrichtungen in Stadtteilen gefördert werden, in denen es bislang keine Familie n- zentren und/oder einen Verbundpartner eines Familienzentrums gibt. Mit den ausgewählten Kindertagesstätten werden diese Kriterien weitestgehend erfüllt: 1 Kindertagesstätte mit Sta ndort in Ehrenfeld/Grenze zu Braunsfeld kann im Stadtteil Braunsfeld an den Start gehen, in dem es bislang kein Familienzentrum gibt. 4 4 Kindertagesstätten in Chorweiler, Mülheim, Höhenhaus und Dünnwald weisen mit über 40% einen hohen Anteil an beitragsfrei en Kindern aufgrund eines niedrigen Elterneinkommens auf und erfüllen das Kriterium des Ausbaus in Stadtteilen mit überdurchschnittlicher Kinderarmut (siehe Punkt 3). Zudem haben 2 Kindertagesstätten in Deutz und Wahn Interesse signalisiert, sich zu einem Fa- milienzentrum zu entwickeln. Weitere Interessensbekundungen lagen nicht vor. Somit konnten 7 neue Familienzentren ausgewählt werden. 2. Familienzentren mit zusätzlichen Kontingenten Eine Vielzahl der bestehenden Familienzentren arbeitet in Verbünden mit anderen Kindertagesstät- ten. Dies erfordert zwar einen höheren Unterstützungs -und Koordinierungsaufwand, aber gleichzeitig können die Angebote dadurch breiter aufgestellt werden und mehr Familien profitieren davon. Die Verbünde erhalten dabei jeweils ein zu sätzliches Kontingent, unabhängig davon, ob und wie viele Verbundpartner beteiligt sind, es müssen aber mindestens 3 Verbundpartner sein. Bislang wurde der Schwerpunkt auch aufgrund der geringen Anzahl an neuen Kontingenten auf die Schaffung neuer Familienzentren gelegt, obwohl auch in der Vergangenheit bereits Verbünde Bedarf für ein zweites Kontingent geäußert hatten. Da für das Kindergartenjahr 2018/19 nun erstmals eine höhere Anzahl an Kontingenten zur Verfügung steht, sollen nun auch Verbünde die Mögli chkeit bekommen, mit e i- nem zweiten Kontingent ihre Arbeit zu optimieren. Die Kindertagesstätten der 6 Verbünde, die Bedarf angemeldet haben und die in Abstimmung mit den Trägern im AK 80 je ein weiteres Kontingent erhalten sollen, befinden sich alle in St adtteilen mit e i- nem erhöhten Armuts- und Bildungsrisiko, auch die Verbünde mit 3 Partnern, die dieses Kriterium auf jeden Fall erfüllen müssen, um ein zweites Kontingent zu erhalten. 3. Zuschusshöhe für neue Familienzentren und Kontingenterhöhungen für zerti fizierte Ver- bundfamilienzentren Familienzentren werden mit 13.000 Euro pro Kitajahr gefördert. Sie erhalten einen höheren Zuschuss von 14.000 Euro, wenn Kriterien erfüllt sind, die auf einen besonderen Unterstützungsbedarf der E l- tern und Kinder schließen lassen. Die zusätzlichen zweiten Kontingente für bereits zertifizierte Verbundfamilienzentren mit einem erhö h- ten Unterstützungs- und Kooperationssaufwand haben grundsätzlich die Förderhöhe von 13.000 €. a. Neue Familienzentren Eine erhöhte Landesförderung i n Höhe von 14.000 Euro soll auf Grundlage folgender Kriterien bea n- tragt werden: Wenn der Anteil der Kinder in der betreffenden Kindertageseinrichtung, die aufgrund von Tran s- ferleistungsbezug oder Köln -Pass beitragsbefreit sind, höher als 40% damit überdur chschnittlich hoch ist (einrichtungsbezogenes Kriterium). Wenn sich die Kita in einem Stadtteil befindet, der nach Analysen im Rahmen der Indikatoren gestützten Sozialraumanalyse in der Jugendhilfe - und Schulentwicklungsplanung erhöhte Pr ä- ventions- und Int erventionsbedarfe aufweist. Abgestellt wird hierbei auf die zwei Fünftel der Stadtteile (34 von 86) mit den höchsten Bedarfen bzw. Rangplätzen. 5 Mindestens einer dieser Indikatoren muss für den Zuschuss in Höhe von 14.000 € erfüllt sein. Die Voraussetzung für die Zuschusshöhe von 14.000 € ist auch gegeben, wenn das Familienzentrum mit einem Verbundpartner zusammenarbeitet, der eines der 3 genannten Kriterien erfüllt. Von den 7 neuen Familienzentren erfüllen 4 die Voraussetzungen für eine Förderung mit 14.000 Eu- ro. Einrichtungs- bezogenes Kriterium Sozialräum- liches Kriterium Nr. Stadtteil Anschrift Trägername Stadtteil bislang ohne Familien- zentrum/Verbund- partner Anteil der Kinder in EK1 über 40% (Stand Dez. 2014) Rangplatz Jugendhilfe- index Zuschusshöhe 1 105 / Deutz Bataverstr. 19 Fröbel Bildung und Erziehung gGmbH - - - 13.000 € 2* 401 / Ehrenfeld 304 / Braunsfeld Maarweg 137 Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Köln e.V. √ - - 13.000 € 3 608 / Chorweiler Osloer Str. 1 Stadt Köln - √ √ 14.000 € 4 711 / Wahn Wilhelm-Ruppert-Str. 30 Fröbel Bildung und Erziehung gGmbH - - - 13.000 € 5 901 / Mülheim Ulitzkastr. 34 Fröbel Bildung und Erziehung gGmbH - - √ 14.000 € 6 906 / Höhenhaus von-Ketteler-Str. 26 KölnKitas gGmbH - √ - 14.000 € 7 907 / Dünnwald Holzweg 3 Fröbel Bildung und Erziehung gGmbH - √ √ 14.000 € * Der Standort der Kita Maarweg 137 liegt in Ehrenfeld unmittelbar auf der Grenze zu Braunsfeld. Mit den sieben neuen Familienzentren im Kindergartenjahr 2018/19 steigt das Angebot auf insgesamt 132 Familienzentren in Köln an. b. Kontingenterhöhungen für zertifizierte Verbundfamilienzentren Sechs Verbundfamilienzentren haben Bedarf für e in zweites Kontingent angemeldet, um dem erhö h- ten Unterstützungs- und Kooperationsaufwand gerecht zu werden. Wie bereits oben beschrieben, ist dies nun auch für Verbünde mit 3 Partnern möglich, wenn sie in einem Stadtgebiet mit besonderem Armuts- und Bildungsrisiko tätig sind. Bei den 6 Verbundfamilienzentren erfüllen die Schwerpunktei n- richtungen und/oder ihre Partner diese Kriterien. 6 Einrichtungs- bezogenes Kriterium Sozialräum- liches Kriterium Nr. Schwerpunkteinrichtung Anschrift Träger Anzahl Ver- bundpartner Anteil der Kinder in EK1 über 40% (Stand Dez. 2014) Rangplatz Jugendhilfe- index Zuschusshöhe 1 507 / Bilderstöckchen Am Bilderstöckchen 60c Diakonisches Werk Köln und Region 3 √ √ 13.000 € 2 710 / Wahnheide Elisabethstr. 17 CariKids gGmbH 5 - √ 13.000 € 3 801 / Humboldt/Gremberg Rolshover Str. 216 Stadt Köln 3 √ √ 13.000 € 4 802 / Kalk Thumbstr. 26 Kath. Kirchengemeindeverband Köln-Kalk/Humboldt/Gremberg 3 √ √ 13.000 € 5 901 / Mülheim Knauffstr. 5 Christliche Sozialhilfe e.V. 4 √ √ 13.000 € 6 906 / Höhenhaus Honschaftsstr. 330 Kath. Kirchengemeinde Heilige Familie 4 √ √ 13.000 € Bei einem oder mehreren Verbundpartnern:
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1225/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 14.05.2018
- Erstellt
- 16.04.2018 15:07