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Geschwindigkeitsbegrenzung in der Lützerathstraße in Köln-Rath/Heumar
Antrag nach § 3 der GeschO des Rates AN/1631/2018 vom 15.11.2018
Stand: Am 29.11.2018 in der Bezirksvertretung 8 (Kalk) geändert beschlossen.
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Antrag_SPD_1631-2018
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SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Kalk SPD-Bezirksfraktion Kalk, Kalker Hauptstraße 247 - 273, 51103 Köln Herrn Bezirksbürgermeister Marco Pagano Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Bezirksrathaus Kalk Kalker Hauptstraße 247-273 51103 Köln Telefon (02 21) 221 98 302 Telefax (02 21) 221 98 927 E-Mail: spd-bv8@stadt-koeln.de Internet: www.koelnspd.de Markus Klein Fraktionsvorsitzender Telefon 0171 8276215 Telefax (02 21) 221 98 927 E-Mail: markus_klein@koeln.de Eingang beim Bezirksbürgermeister: 15.11.2018 AN/1631/2018 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 8 (Kalk) 29.11.2018, TOP 7.3 Geschwindigkeitsbegrenzung in der Lützerathstraße in Köln-Rath/Heumar Antrag der SPD-Fraktion vom 15.11.2018 Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, Anfang November 2018 hat die Stadtverwaltung in Abstimmung mit der Bezirksregie- rung Köln die Geschwindigkeitsbegrenzung von max. 30 km/h in der Lützerathstraße im Stadtteil Rath/Heumar aufgehoben, so dass ab sofort wieder ein Tempolimit von 50 km/h gilt. Diese Änderung wurde ohne Abstimmung mit der Bezirksvertretung Kalk durchge- führt, noch wurde diese den Anwohnern kommuniziert. Eine Nachfrage des Kalker Bezirksbürgermeisters vom 08.11.2018 beim Amt für Straßen- und Verkehrsentwicklung ergab folgenden Sachverhalt: „Aufgrund eines aktuellen Prüfauftrages der Bezirksregierung Köln sollte der Streckenabschnitt ab Rösrather Straße bis Rather Mauspfad nochmal über- prüft werden. Dies wurde auch getan. 2 Zwischenzeitlich sind alle vorhandenen Verkehrsanlagen in einem ordnungs- gemäßen Zustand. Eine besondere Unfalllage ist nicht gegeben. Weiterhin be- findet sich in diesem Bereich keine schützenswerte Einrichtung. Daher wurde die ortsübliche Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h wieder zugelassen.“ Die SPD-Fraktion lehnt in aller Deutlichkeit dieses unabgestimmte Vorgehen ab. Gemäß des Abgrenzungskatalogs als Anlage zur Zuständigkeitsordnung wäre die Lützerathstraße als bezirklich im Sinne der Zuständigkeitsordnung einzustufen. Die Bezirksvertretung Kalk hätte demnach bei dieser Entscheidung einbezogen werden müssen. Dies ist nicht erfolgt und ein weiteres Beispiel dafür, dass die Bezirke aktuell weniger gestärkt als vielmehr ignoriert und damit geschwächt werden. Die berechtig- ten Interessen vor Ort werden abermals nicht berücksichtigt. Die Beibehaltung einer Geschwindigkeitsbegrenzung macht aus verschiedenen Gründen Sinn: Die Lützerathstraße ist ein Schulweg, der am frühen Morgen sowie mittags und nachmittags von vielen kleinen Kindern genutzt wird. In der Vergangen- heit ist es trotz Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h bereits zu vielen ge- fährlichen Situationen gekommen, für die es vor Ort zahlreiche Beispiele und Erfahrungen gibt. Diese Situation wird sich bei einer Erhöhung der erlaubten Geschwindigkeit weiter verschärfen. In der Lützerathstraße ist weiterhin die Errichtung einer Kita geplant, so dass perspektivisch eine schützenswerte Einrichtung zu berücksichtigen ist. Dar- über liegt die GGS Volberger Weg in unmittelbarer Nähe. Bereits bei einer Geschwindigkeitsbegrenzung ist es für die Anwohner der Lützerathstraße im Berufsverkehr schwer, mit ihren Fahrzeugen ihre Grund- stücke zu verlassen. Diese Situation wird sich bei einer Erhöhung der erlaub- ten Geschwindigkeit weiter verschärfen. Dass es – wie die Verwaltung ausführt - bisher keine „besonderen“ Unfälle gab, ist vielmehr auf Glück und aus Sicht der SPD-Fraktion auf eine Ge- schwindigkeitsbegrenzung von max. 30 km/h zurückzuführen. Den Anwohnern der Lützerathstraße und der Bezirksvertretung Kalk wurde bei der Planung des Ausbaus der Lützerathstraße versichert, dass die Geschwin- digkeitsbegrenzung auch nach diesem Ausbau bestehen bleiben soll. Bereits heute gibt es einen ausgeprägten LKW-Durchgangsverkehr auf der Lützerathstraße. Die Aufhebung der bisherigen Geschwindigkeitsbegrenzung wird ein Anreiz für diesen LKW-Verkehr sein, noch häufiger diese Strecke zu nutzen. Dabei sollte es eigentlich das Ziel sein, diesen LKW-Verkehr aus dem Stadtteil herauszuhalten. Die SPD-Fraktion stellt fest, dass sich eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h über viele Jahre bewährt hat und ein Garant für mehr Verkehrssicherheit im Stadtteil Rath/Heumar war. Es ist nicht nachzuvollziehen, weshalb eine bewährte Situation einseitig und ohne Abstimmung mit der Bezirksvertretung Kalk und den Anwohnern vor Ort nachteilig geändert wird. 3 Bei den Anwohnern der Lützerathstraße und den Bewohnern des Stadtteils Rath/Heumar formiert sich berechtigterweise bereits großer Widerstand gegen den Wegfall der Geschwindigkeitsbegrenzung. Die SPD-Fraktion unterstützt uneinge- schränkt das Ziel, die Geschwindigkeitsbegrenzung wieder einzurichten und damit für mehr Verkehrssicherheit zu Sorgen und den Fehler von Stadtverwaltung und Be- zirksregierung zu korrigieren. Die Bezirksvertretung Kalk beschließt: Stadtverwaltung und Bezirksregierung werden beauftragt, eine sofortige Wiederein- richtung der Geschwindigkeitsbegrenzung von max. 30 km/h in der Lützerathstraße zwischen dem Rather Mauspfad und der Rösrather Straße in Köln-Rath/Heumar mit dem Ziel vorzunehmen, die bewährte Situation der vergangenen Jahre und damit ein größeres Maß an Verkehrssicherheit wiederherzustellen. Mit freundlichen Grüßen gez. Markus Klein Markus Klein Fraktionsvorsitzender
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