AN/1631/2018
Geschwindigkeitsbegrenzung in der Lützerathstraße in Köln-Rath/Heumar
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Antrag_SPD_1631-2018
5562 Zeichen
SPD-Fraktion
in der Bezirksvertretung Kalk
SPD-Bezirksfraktion Kalk, Kalker Hauptstraße 247 - 273, 51103 Köln
Herrn
Bezirksbürgermeister
Marco Pagano
Frau
Oberbürgermeisterin
Henriette Reker
Bezirksrathaus Kalk
Kalker Hauptstraße 247-273
51103 Köln
Telefon (02 21) 221 98 302
Telefax (02 21) 221 98 927
E-Mail: spd-bv8@stadt-koeln.de
Internet: www.koelnspd.de
Markus Klein
Fraktionsvorsitzender
Telefon 0171 8276215
Telefax (02 21) 221 98 927
E-Mail: markus_klein@koeln.de
Eingang beim Bezirksbürgermeister: 15.11.2018
AN/1631/2018
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates
Gremium Datum der Sitzung
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 29.11.2018, TOP 7.3
Geschwindigkeitsbegrenzung in der Lützerathstraße in Köln-Rath/Heumar
Antrag der SPD-Fraktion vom 15.11.2018
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister,
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
Anfang November 2018 hat die Stadtverwaltung in Abstimmung mit der Bezirksregie-
rung Köln die Geschwindigkeitsbegrenzung von max. 30 km/h in der Lützerathstraße
im Stadtteil Rath/Heumar aufgehoben, so dass ab sofort wieder ein Tempolimit von
50 km/h gilt.
Diese Änderung wurde ohne Abstimmung mit der Bezirksvertretung Kalk durchge-
führt, noch wurde diese den Anwohnern kommuniziert.
Eine Nachfrage des Kalker Bezirksbürgermeisters vom 08.11.2018 beim Amt für
Straßen- und Verkehrsentwicklung ergab folgenden Sachverhalt:
„Aufgrund eines aktuellen Prüfauftrages der Bezirksregierung Köln sollte der
Streckenabschnitt ab Rösrather Straße bis Rather Mauspfad nochmal über-
prüft werden. Dies wurde auch getan.
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Zwischenzeitlich sind alle vorhandenen Verkehrsanlagen in einem ordnungs-
gemäßen Zustand. Eine besondere Unfalllage ist nicht gegeben. Weiterhin be-
findet sich in diesem Bereich keine schützenswerte Einrichtung. Daher wurde
die ortsübliche Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h wieder zugelassen.“
Die SPD-Fraktion lehnt in aller Deutlichkeit dieses unabgestimmte Vorgehen ab.
Gemäß des Abgrenzungskatalogs als Anlage zur Zuständigkeitsordnung wäre die
Lützerathstraße als bezirklich im Sinne der Zuständigkeitsordnung einzustufen. Die
Bezirksvertretung Kalk hätte demnach bei dieser Entscheidung einbezogen werden
müssen. Dies ist nicht erfolgt und ein weiteres Beispiel dafür, dass die Bezirke aktuell
weniger gestärkt als vielmehr ignoriert und damit geschwächt werden. Die berechtig-
ten Interessen vor Ort werden abermals nicht berücksichtigt.
Die Beibehaltung einer Geschwindigkeitsbegrenzung macht aus verschiedenen
Gründen Sinn:
Die Lützerathstraße ist ein Schulweg, der am frühen Morgen sowie mittags
und nachmittags von vielen kleinen Kindern genutzt wird. In der Vergangen-
heit ist es trotz Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h bereits zu vielen ge-
fährlichen Situationen gekommen, für die es vor Ort zahlreiche Beispiele und
Erfahrungen gibt. Diese Situation wird sich bei einer Erhöhung der erlaubten
Geschwindigkeit weiter verschärfen.
In der Lützerathstraße ist weiterhin die Errichtung einer Kita geplant, so dass
perspektivisch eine schützenswerte Einrichtung zu berücksichtigen ist. Dar-
über liegt die GGS Volberger Weg in unmittelbarer Nähe.
Bereits bei einer Geschwindigkeitsbegrenzung ist es für die Anwohner der
Lützerathstraße im Berufsverkehr schwer, mit ihren Fahrzeugen ihre Grund-
stücke zu verlassen. Diese Situation wird sich bei einer Erhöhung der erlaub-
ten Geschwindigkeit weiter verschärfen.
Dass es – wie die Verwaltung ausführt - bisher keine „besonderen“ Unfälle
gab, ist vielmehr auf Glück und aus Sicht der SPD-Fraktion auf eine Ge-
schwindigkeitsbegrenzung von max. 30 km/h zurückzuführen.
Den Anwohnern der Lützerathstraße und der Bezirksvertretung Kalk wurde bei
der Planung des Ausbaus der Lützerathstraße versichert, dass die Geschwin-
digkeitsbegrenzung auch nach diesem Ausbau bestehen bleiben soll.
Bereits heute gibt es einen ausgeprägten LKW-Durchgangsverkehr auf der
Lützerathstraße. Die Aufhebung der bisherigen Geschwindigkeitsbegrenzung
wird ein Anreiz für diesen LKW-Verkehr sein, noch häufiger diese Strecke zu
nutzen. Dabei sollte es eigentlich das Ziel sein, diesen LKW-Verkehr aus dem
Stadtteil herauszuhalten.
Die SPD-Fraktion stellt fest, dass sich eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30
km/h über viele Jahre bewährt hat und ein Garant für mehr Verkehrssicherheit im
Stadtteil Rath/Heumar war. Es ist nicht nachzuvollziehen, weshalb eine bewährte
Situation einseitig und ohne Abstimmung mit der Bezirksvertretung Kalk und den
Anwohnern vor Ort nachteilig geändert wird.
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Bei den Anwohnern der Lützerathstraße und den Bewohnern des Stadtteils
Rath/Heumar formiert sich berechtigterweise bereits großer Widerstand gegen den
Wegfall der Geschwindigkeitsbegrenzung. Die SPD-Fraktion unterstützt uneinge-
schränkt das Ziel, die Geschwindigkeitsbegrenzung wieder einzurichten und damit
für mehr Verkehrssicherheit zu Sorgen und den Fehler von Stadtverwaltung und Be-
zirksregierung zu korrigieren.
Die Bezirksvertretung Kalk beschließt:
Stadtverwaltung und Bezirksregierung werden beauftragt, eine sofortige Wiederein-
richtung der Geschwindigkeitsbegrenzung von max. 30 km/h in der Lützerathstraße
zwischen dem Rather Mauspfad und der Rösrather Straße in Köln-Rath/Heumar mit
dem Ziel vorzunehmen, die bewährte Situation der vergangenen Jahre und damit ein
größeres Maß an Verkehrssicherheit wiederherzustellen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Markus Klein
Markus Klein
Fraktionsvorsitzender
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (5)
- Lützerathstraße
- Kalker Hauptstraße 247
- Rösrather Straße
- Rather Mauspfad
- Volberger Weg
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- AN/1631/2018
- Typ
- Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
- Datum
- 15.11.2018
- Erstellt
- 15.11.2018 11:58