AN/1080/2018
Änderungsantrag zu StEA TOP 3.2, "Zweckentfremdung von Wohnungen als Ferienwohnungen verhindern - Personal im Wohnungsamt zusetzen!"
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Anlage 1, Auszug Stadtentwicklungsausschuss vom 28.06.2018
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Geschäftsführung Stadtentwicklungsausschuss Herr Freitag Telefon: (0221) 221-23148 Fax : (0221) 221-24088 E-Mail: uwe.freitag@stadt-koeln.de Datum: 01.08.2018 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 34. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 28.06.2018 öffentlich 3.2 Antrag der Fraktion Die Linke betreffend "Zweckentfremdung von Wohnungen als Ferienwohnungen verhindern - Personal im Woh- nungsamt zusetzen!" AN/0979/2018 Änderungsantrag der SPD-Fraktion AN/1080/2018 RM Weisenstein begründet den Antrag seiner Fraktion und hebt dabei hervor, dass die momentane Lage zur effektiven Bekämpfung der illegalen Zweckentfremdung von Wohnraum in Köln dramatisch sei. Seitens des Leiters des Wohnungsamtes sei hierzu deutlich gemacht worden, dass dies mit derzeit lediglich zwei Mitarbeitern nicht zu bewerkstelligen sei. In fast allen deutschen Großstädten für das Aufgaben- gebiet Wohnraumschutzsatzung ein Vielfaches an Personal zur Verfügung stehe. Im gegenüber Köln sehr viel kleineren Bonn, gebe es bereits sechs Personalstellen für die Bekämpfung der Zweckentfremdung. Die im Antrag vorgeschlagenen 18 Perso- nalstellen entsprechen – unter Berücksichtigung der höheren Kölner Bevölkerungs- zahl – der Bonner Personalausstattung in diesem Bereich. Bezüglich des Ände- rungsantrags der SPD-Fraktion betont er, dass das Ansinnen völlig richtig sei, vertritt jedoch die Auffassung, dass nicht klug sei die Wohnungsbausatzung und die Milieu- schutzsatzung, personell betrachtet, in einem Aufwasch zu bearbeiten. Dies wäre aus seiner Sicht nicht zu leisten. RM Frenzel sieht grundsätzlich eine gemeinsame Stoßrichtung der beiden Antrag- steller und erläutert die Gründe für den Ergänzungsantrag seiner Fraktion. Er unter- streicht dabei, dass die Aufstellung einer sozialen Erhaltungssatzung enorm wichtig sei. Er weist in diesem Zusammenhang auf folgende statistische Zahlen hin: 2015 seien für 3400 Mietwohnungen Abgeschlossenheitsbescheinigungen erteilt worden und 2016 waren es immer noch 2600. Dadurch seien dem Mietwohnungsmarkt, bei 2100 neu entstandenen Mietwohnungen, mehr Wohnungen verloren gegangen und auf diese Weise schrumpfe der Wohnungsmarkt. Er plädiert dafür, beide Themen gleichzeitig in Angriff zu nehmen. Gegebenenfalls könne man dem Antrag hinzufü- gen, dass die Verwaltung hierfür eine bedarfsgerechte Aufstockung des Personals prüfe. RM De Bellis hält die Ansätze des Ursprungsantrages für durchaus richtig, dennoch schlägt sie vor, die Angelegenheit im Rahmen der Hpl.-Beratungen zu behandeln, um dort über Mehrstellen zu diskutieren. Sie spricht sich ebenfalls dafür aus, den von der SPD-Fraktion vorgeschlagenen zusätzlichen Forderungen nicht nachzukommen, da es sich um unterschiedliche Bereiche handele, obwohl beide das Ziel haben, Wohnraum zu erhalten. Sie hält es außerdem für sinnvoll, Gespräche mit der Fach- verwaltung zu führen und den Sozialausschuss zu beteiligen. RM Jahn ergänzt, dass es zwei verschiedene Instrumente gebe, um die Sache an- zugehen und weist zudem auf die im letzten Jahr im Stadtentwicklungsausschuss geführte Diskussion über die Zweckentfremdungssatzung hin. Sie plädiert deshalb ebenfalls dafür, das Thema in die Haushaltsplanberatungen zu verweisen, um, mit den zusätzlich benötigten Einschätzungen der Verwaltung über Personalzusetzun- gen, entsprechend agieren zu können. RM Sterck verweist auf eine Veranstaltung am Eigelstein, bei der seitens der Verwal- tung und auch der Politik unter anderem klargemacht worden sei, dass die Proble- matik in den Haushaltsplanberatungen des Rates zu diskutieren sei, was seines Er- achtens durchaus richtig sei. Er schließt sich dem Vorschlag und der dazugehörigen Begründung seiner Vorrednerin RM De Bellis an, den Änderungsantrag der SPD- Fraktion abzulehnen. Letztendlich betont er, handele es sich bei der Angelegenheit um eine städtische Aufgabe, die im Verwaltungsvorstand zu diskutieren sei. Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss verweist die Angelegenheit in die Hpl.-Sitzung. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich –mit den Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grü- nen, der Fraktion Die Linke und der FDP-Fraktion – zugestimmt.
SPD Änderungsantrag nach § 13
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An den Vorsitzenden des Stadtentwicklungsausschusses Herrn Niklas Kienitz Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln fon 0221. 221 259 50 fax 0221. 221 246 57 mail fraktion@koelnspd.de web www.koelnspd.de Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 28.06.2018 AN/1080/2018 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Stadtentwicklungsausschuss 28.06.2018 Finanzausschuss Hpl. 08.10.2018 Rat Hpl. 08.11.2018 Änderungsantrag zu StEA TOP 3.2, "Zweckentfremdung von Wohnungen als Ferienwohnungen verhindern - Personal im Wohnungsamt zusetzen!" Sehr geehrter Herr Kienitz, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die SPD-Fraktion bittet Sie, folgenden Änderungs- und Zusatzantrag zu o.g. An- trag in die Tagesordnung der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 28.06.2018 aufzunehmen: Beschluss: Der Beschlussvorschlag wird in Satz 1 wie folgt ergänzt (Ergänzungen fett): Zum Haushaltsjahr 2019 werden insgesamt zusätzliche 18 Mitarbeiter*innen für den Bereich Durchsetzung der Wohnraumschutzsatzung sowie zur Erarbeitung und Durchsetzung von sozialen Erhaltungssatzungen eingestellt und die erforderlichen Finanz- und Sachmittel bereitgestellt. Begründung: Neben der Durchsetzung der Wohnraumschutzsatzung ist gleichrangig die Erar- beitung und Durchsetzung von sozialen Erhaltungssatzungen anzugehen. Gerade in innerstädtischen Lagen erfolgt die Verdrängung der angestammten Wohnbe- völkerung nicht nur durch Zweckentfremdung von Wohnraum, sondern auch durch Luxussanierungen und die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnun- gen. - 2 - Wie aktuell die Diskussion in der Bezirksvertretung Innenstadt über die Bürger- eingabe zur Aufstellung einer sozialen Erhaltungssatzung für den Bereich um den Rathenauplatz gezeigt hat, sind der Verwaltung insbesondere aufgrund knapper Personalressourcen zur Erarbeitung weiterer sozialer Erhaltungssatzungen jedoch die Hände gebunden. Dabei ist akutes Handeln gefragt, da die Verdrängung jetzt erfolgt. Zum Haushalt 2020 ist zu prüfen, ob weitere Zusetzungen von Personal, Finanz- und Sachmitteln für beide Bereiche erforderlich sind. Mit freundlichen Grüßen gez. Dr. Barbara Lübbecke SPD-Fraktionsgeschäftsführerin
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: verwiesen in nachfolgende Gremien (ohne Rücklauf)
Zur SitzungBeschluss: abgelehnt (in der Vorberatung)
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1080/2018
- Typ
- SPD Änderungsantrag nach § 13
- Datum
- 26.09.2018
- Erstellt
- 28.06.2018 09:28