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AN/1080/2018

Änderungsantrag zu StEA TOP 3.2, "Zweckentfremdung von Wohnungen als Ferienwohnungen verhindern - Personal im Wohnungsamt zusetzen!"

SPD Änderungsantrag nach § 13 26.09.2018

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 08.11.2018

Anlage 1, Auszug Stadtentwicklungsausschuss vom 28.06.2018

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SPD Änderungsantrag nach § 13

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Anlage 1, Auszug Stadtentwicklungsausschuss vom 28.06.2018

4227 Zeichen

Geschäftsführung  
Stadtentwicklungsausschuss 
Herr Freitag 
Telefon:  (0221) 221-23148  
Fax       :  (0221) 221-24088 
E-Mail:  uwe.freitag@stadt-koeln.de 
Datum: 01.08.2018 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 34. Sitzung des 
Stadtentwicklungsausschusses vom 28.06.2018 
öffentlich 
3.2 Antrag der Fraktion Die Linke betreffend "Zweckentfremdung von 
Wohnungen als Ferienwohnungen verhindern - Personal im Woh-
nungsamt zusetzen!" 
AN/0979/2018 
 Änderungsantrag der SPD-Fraktion 
AN/1080/2018 
RM Weisenstein begründet den Antrag seiner Fraktion und hebt dabei hervor, dass 
die momentane Lage zur effektiven Bekämpfung der illegalen Zweckentfremdung 
von Wohnraum in Köln dramatisch sei. Seitens des Leiters des Wohnungsamtes sei 
hierzu deutlich gemacht worden, dass dies mit derzeit lediglich zwei Mitarbeitern 
nicht zu bewerkstelligen sei. In fast allen deutschen Großstädten für das Aufgaben-
gebiet Wohnraumschutzsatzung ein Vielfaches an Personal zur Verfügung stehe. Im 
gegenüber Köln sehr viel kleineren Bonn, gebe es bereits sechs Personalstellen für 
die Bekämpfung der Zweckentfremdung. Die im Antrag vorgeschlagenen 18 Perso-
nalstellen entsprechen – unter Berücksichtigung der höheren Kölner Bevölkerungs-
zahl – der Bonner Personalausstattung in diesem Bereich. Bezüglich des Ände-
rungsantrags der SPD-Fraktion betont er, dass das Ansinnen völlig richtig sei, vertritt 
jedoch die Auffassung, dass nicht klug sei die Wohnungsbausatzung und die Milieu-
schutzsatzung, personell betrachtet, in einem Aufwasch zu bearbeiten. Dies wäre 
aus seiner Sicht nicht zu leisten. 
RM Frenzel sieht grundsätzlich eine gemeinsame Stoßrichtung der beiden Antrag-
steller und erläutert die Gründe für den Ergänzungsantrag seiner Fraktion. Er unter-
streicht dabei, dass die Aufstellung einer sozialen Erhaltungssatzung enorm wichtig 
sei. Er weist in diesem Zusammenhang auf folgende statistische Zahlen hin: 2015 
seien für 3400 Mietwohnungen Abgeschlossenheitsbescheinigungen erteilt worden 
und 2016 waren es immer noch 2600. Dadurch seien dem Mietwohnungsmarkt, bei 
2100 neu entstandenen Mietwohnungen, mehr Wohnungen verloren gegangen und 
auf diese Weise schrumpfe der Wohnungsmarkt. Er plädiert dafür, beide Themen

gleichzeitig in Angriff zu nehmen. Gegebenenfalls könne man dem Antrag hinzufü-
gen, dass die Verwaltung hierfür eine bedarfsgerechte Aufstockung des Personals 
prüfe. 
RM De Bellis hält die Ansätze des Ursprungsantrages für durchaus richtig, dennoch 
schlägt sie vor, die Angelegenheit im Rahmen der Hpl.-Beratungen zu behandeln, 
um dort über Mehrstellen zu diskutieren. Sie spricht sich ebenfalls dafür aus, den von 
der SPD-Fraktion vorgeschlagenen zusätzlichen Forderungen nicht nachzukommen, 
da es sich um unterschiedliche Bereiche handele, obwohl beide das Ziel haben, 
Wohnraum zu erhalten. Sie hält es außerdem für sinnvoll, Gespräche mit der Fach-
verwaltung zu führen und den Sozialausschuss zu beteiligen. 
RM Jahn ergänzt, dass es zwei verschiedene Instrumente gebe, um die Sache an-
zugehen und weist zudem auf die im letzten Jahr im Stadtentwicklungsausschuss 
geführte Diskussion über die Zweckentfremdungssatzung hin. Sie plädiert deshalb 
ebenfalls dafür, das Thema in die Haushaltsplanberatungen zu verweisen, um, mit 
den zusätzlich benötigten Einschätzungen der Verwaltung über Personalzusetzun-
gen, entsprechend agieren zu können.  
RM Sterck verweist auf eine Veranstaltung am Eigelstein, bei der seitens der Verwal-
tung und auch der Politik unter anderem klargemacht worden sei, dass die Proble-
matik in den Haushaltsplanberatungen des Rates zu diskutieren sei, was seines Er-
achtens durchaus richtig sei. Er schließt sich dem Vorschlag und der dazugehörigen 
Begründung seiner Vorrednerin RM De Bellis an, den Änderungsantrag der SPD-
Fraktion abzulehnen. Letztendlich betont er, handele es sich bei der Angelegenheit 
um eine städtische Aufgabe, die im Verwaltungsvorstand zu diskutieren sei. 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss verweist die Angelegenheit in die Hpl.-Sitzung. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich –mit den Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grü-
nen, der Fraktion Die Linke und der FDP-Fraktion – zugestimmt.

SPD Änderungsantrag nach § 13

2364 Zeichen

An den  
Vorsitzenden des Stadtentwicklungsausschusses 
Herrn Niklas Kienitz  
 
 
Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker 
 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Köln  
Rathaus, Spanischer Bau  
50667 Köln 
fon 0221. 221 259 50  
fax 0221. 221 246 57  
mail fraktion@koelnspd.de  
web www.koelnspd.de  
 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 28.06.2018 
 
AN/1080/2018 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Stadtentwicklungsausschuss 28.06.2018 
Finanzausschuss Hpl. 08.10.2018 
Rat Hpl. 08.11.2018 
 
Änderungsantrag zu StEA TOP 3.2, "Zweckentfremdung von Wohnungen als 
Ferienwohnungen verhindern - Personal im Wohnungsamt zusetzen!" 
Sehr geehrter Herr Kienitz, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die SPD-Fraktion bittet Sie, folgenden Änderungs- und Zusatzantrag zu o.g. An-
trag in die Tagesordnung der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 
28.06.2018 aufzunehmen: 
 
Beschluss: 
 
Der Beschlussvorschlag wird in Satz 1 wie folgt ergänzt (Ergänzungen fett): 
 
Zum Haushaltsjahr 2019 werden insgesamt zusätzliche 18 Mitarbeiter*innen für 
den Bereich Durchsetzung der Wohnraumschutzsatzung sowie zur Erarbeitung 
und Durchsetzung von sozialen Erhaltungssatzungen eingestellt und die 
erforderlichen Finanz- und Sachmittel bereitgestellt.  
 
Begründung: 
 
Neben der Durchsetzung der Wohnraumschutzsatzung ist gleichrangig die Erar-
beitung und Durchsetzung von sozialen Erhaltungssatzungen anzugehen. Gerade 
in innerstädtischen Lagen erfolgt die Verdrängung der angestammten Wohnbe-
völkerung nicht nur durch Zweckentfremdung von Wohnraum, sondern auch 
durch Luxussanierungen und die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnun-
gen.

- 2 - 
 
Wie aktuell die Diskussion in der Bezirksvertretung Innenstadt über die Bürger-
eingabe zur Aufstellung einer sozialen Erhaltungssatzung für den Bereich um den 
Rathenauplatz gezeigt hat, sind der Verwaltung insbesondere aufgrund knapper 
Personalressourcen zur Erarbeitung weiterer sozialer Erhaltungssatzungen jedoch 
die Hände gebunden. Dabei ist akutes Handeln gefragt, da die Verdrängung jetzt 
erfolgt. 
 
Zum Haushalt 2020 ist zu prüfen, ob weitere Zusetzungen von Personal, Finanz- 
und Sachmitteln für beide Bereiche erforderlich sind. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Dr. Barbara Lübbecke 
SPD-Fraktionsgeschäftsführerin

Beratungsverlauf (3)

28.06.2018 Stadtentwicklungsausschuss
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: verwiesen in nachfolgende Gremien (ohne Rücklauf)

Zur Sitzung
08.10.2018 Finanzausschuss
TOP 4.1.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: abgelehnt (in der Vorberatung)

Zur Sitzung
08.11.2018 Rat
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1080/2018
Typ
SPD Änderungsantrag nach § 13
Datum
26.09.2018
Erstellt
28.06.2018 09:28