2010/0230
Bebauungsplan N 76 - Martinsviertel Block 22.21 - (Aufstellungsbeschluss)
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2010/0230
2427 Zeichen
Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 29.06.2010 an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat VI an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss Amt: Stadtplanungsamt Behandlung in öffentl. Sitzung Ja Nein OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Ja Nein Internetfähig Verteiler: Vorlage-Nr. 2010/0230 Magistratsbeschluss-Nr. Betreff: Bebauungsplan N 76 - Martinsvierte l Block 22.21 - (Aufstellungsbeschluss) Vorlage vom: 23. 6.2010 Beschlussvorschlag: Für den Block 22.21 im Sanierungsgebiet Martinsviertel zwischen Gardistenstraße, Arheilger Straße, Beckerstraße und Eckhardtstraße ist ein Bebauungsplan im Sinne des § 30 BauGB aufzustellen. Anlagen: Datenschutzrelevante Anlage: Beschluss des Magistrats vom 2 ... Begründung zur Magistratsvorlage 2010/230 vom 23.06.2010 Das Plangebiet liegt im Block 22.21 im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet Martinsviertel der Wissenschaftsstadt Darmstadt. Es umfasst das Gebiet zwischen Gardistenstraße, Arheilger Straße, Beckerstraße und Eckhardtstraße. Geltungsbereich des Bebauungsplans N 76 ohne Maßstab Für den Block 22.21 gelten die im Rahmenplan für die Sanierung Martinsviertel durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 29. April 1976 festgelegten Planungs- und Sanierungsziele. Wesentliches Ziel der Sanierung ist die Verbesserung der Wohnqualität und des Wohnumfeldes. Der Block 22.21 ist im Bestand durch eine besonders hohe Dichte gekennzeichnet, die sich aus Rücksicht auf die Wohnqualität nicht noch mehr verstärken soll. Daraus resultiert der Bedarf, planerisch tätig zu werden. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans im Sinne des § 30 BauGB soll der Erhalt und die Sicherung der charakteristischen Blockrandbebauung erfolgen. Hinterhausbebauungen oder zusätzliche Stellplätze sollen nicht zugelassen werden. Das Wohnen als Hauptnutzung soll erhalten und gestärkt werden. Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes wird durch diesen Aufstellungsbeschluss eingeleitet, der nach § 2 (1) BauGB ortsüblich bekannt zu machen ist. Der Dezernent VI: Dipl.-Ing. Dieter Wenzel Stadtrat Darmstadt, 23.06.2010 VI/61.1 jw Nst. 3936
Beratungsverlauf (5)
Orte (4)
- Gardistenstraße
- Arheilger Straße
- Beckerstraße
- Eckhardtstraße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2010/0230
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 23.06.2010
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00