AN/1599/2018
Förderkonzept „Lastenräder für Köln“ – Antragstellung auch für Familien öffnen!
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Gem. Änderungsantrag nach § 13 (SPD)
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SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Ratsgruppe BUNT An den Vorsitzenden des Verkehrsausschusses Herrn Andreas Wolter Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 13.11.2018 AN/1599/2018 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Verkehrsausschuss 13.11.2018 Förderkonzept „Lastenräder für Köln„ – Antragstellung auch für Familien öffnen! Sehr geehrter Herr Wolter, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die SPD-Fraktion im Rat und die Ratsgruppe BUNT bitten, folgenden Änderungs- antrag zu TOP 3.7 in die Tagesordnung der Sitzung des Verkehrsausschusses am 13.11.2018 aufzunehmen: Der Beschlussvorschlag wird wie folgt geändert: Beschluss: Der Verkehrsausschuss beschließt, das vorliegende Förderkonzept „Lastenräder für Köln“ dahingehend zu erweitern, dass auch für Familien und Alleinerziehende mit mindestens einem Kind die Beantragung einer Förderung ermöglicht wird. Bei der Überarbeitung des Förderkonzeptes ist zudem die Verankerung eines Nachhaltigkeitsbonus vorzusehen. Damit soll die Förderung nach Ablauf von drei Jahren um einen Betrag erhöht werden, wenn in diesem Zeitraum kein Auto an- gemeldet war oder ein bestehendes Kfz abgemeldet worden ist. Begründung: - 2 - Die vorgesehene Förderung für Lastenräder ist als Beitrag zur Luftreinhaltung zu verstehen. Mit einer Kaufprämie für Lastenräder soll ein Anreiz für einen emissi- onsfreien Warentransport geschaffen werden. Dabei sind Lastenräder gerade auch für Familien und Alleinerziehende eine geeignetes Transportmittel, das ein Auto ersetzen kann. Ein gutes Beispiel gibt es hier aus Stuttgart, wo gerade ein Förderprogramm an- gelaufen ist, mit dem speziell Familien und Alleinerziehende finanziell bei der An- schaffung von E-Lastenrädern unterstützt werden sollen. Die Stadt Stuttgart fördert den Kauf entsprechender Lastenräder zunächst mit 1.500 € oder maximal 50 % des Anschaffungspreises. Weitere 500 € fließen nach drei Jahren, wenn der geförderte Haushalt in diesem Zeitraum nicht über ein Au- to verfügt. Dieser „Nachhaltigkeitsbonus“ unterstützt in besonderem Maße den Verzicht auf ein Auto bzw. den Umstieg aufs Rad und dürfte insbesondere ein- kommensschwachen Familien zugutekommen, die sich häufig aus finanziellen Gründen kein Auto leisten können. Mit freundlichen Grüßen gez. Dr. Barbara Lübbecke gez. Thomas Hegenbarth SPD-Fraktionsgeschäftsführerin Sprecher Ratsgruppe BUNT
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: endgültig abgelehnt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1599/2018
- Typ
- Gem. Änderungsantrag (SPD)
- Datum
- 13.11.2018
- Erstellt
- 13.11.2018 10:42