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3585/2018

Generalinstandsetzung des Rad- und Gehweges Militärringsstraße, hier: Mitteilung über eine Kostenerhöhung gem. §24 Abs. 2 GemHVO i.V.m. § 8 Ziffer 7 der Haushaltssatzung der Stadt Köln für das Haushaltsjahr 2018

Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates 30.11.2018

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 18.12.2018, TOP 7.2.1

Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates

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Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates

5577 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/66/660/2 
 
Vorlagen-Nummer 30.11.2018 
 3585/2018 
Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Verkehrsausschuss 11.12.2018 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 17.12.2018 
Finanzausschuss 17.12.2018 
Rat 18.12.2018 
 
Generalinstandsetzung des Rad- und Gehweges Militärringsstraße, hier: Mitteilung über eine 
Kostenerhöhung gem. § 24 Abs. 2 GemHVO i.V.m. § 8 Ziffer 7 der Haushaltssatzung der Stadt 
Köln für das Haushaltsjahr 2018 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen hat in ihrer Sitzung am 22.06.2015 den Bedarf für die Straßen- 
und Radwegunterhaltungsmaßnahmen im Stadtbezirk Rodenkirchen für die Jahre 2015 ff. festgestellt 
und die Verwaltung mit der Durchführung der Maßnahmen beauftragt. Die Maßnahme „Generalin-
standsetzung des Rad- und Gehweges Militärringstraße“ ist darin mit Kosten in Höhe von 762.000 € 
enthalten. 
Der Auftrag für die straßenbaulichen Maßnahmen in Höhe von 887.879,71 € wurde am 21.12.2016 
erteilt. Die Auftragshöhe betrug inkl. Baunebenkosten (ca. 21.000 €) rund 909.000 € und überschritt 
die beschlossenen Kosten um rund 147.000 €.  
Folgende unvorhersehbare Maßnahmen führen zu einer weiteren Kostensteigerung in Höhe von rd. 
392.000 € und stehen unter dem Vorbehalt einer Korrektur nach dem Ergebnis der Nachtragsver-
handlungen durch das Zentrale Vergabeamt. 
1. Zur Vermeidung des Eindringens von Verunreinigungen in das Trinkwasser wurde seitens der 
RheinEnergie AG festgelegt, dass die betroffenen Trinkwasserbrunnen während der Bauausfüh-
rung abgeschaltet werden müssen. Dies war erst im August 2017 – aufgrund des zu erwartenden 
Rückgangs des Wasserbedarfs – möglich. Der Baubeginn wurde dadurch von März 2017 auf Au-
gust 2017 verschoben. Das führte zu Materialmehrkosten aufgrund von zwischenzeitlichen Preis-
steigerungen in Höhe von rd. 33.000 €. 
2. Entgegen der ursprünglichen Planung ist es aus sicherheitstechnischen Gründen zwingend erfor-
derlich geworden, das Baufeld zu großen Teilen komplett abzusperren. Sowohl zu Fuß Gehende 
als auch Radfahrende ignorierten die zunächst aufgestellten Absperrungen und durchquerten un-
kontrolliert das Baufeld. Hierdurch entstanden Mehrkosten in Höhe von rd. 15.000 €. 
3. Bei der Baustelleneinweisung wurden durch das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen ein 
Kronenrückschnitt sowie die Erstellung eines Baumstammschutzes angeordnet. Dies führte zu 
Mehrkosten in Höhe von rd. 8.000 €.  
4. Trotz im Vorfeld der Maßnahme punktuell durchgeführter Baugrunduntersuchungen wurde im 
Zuge der Arbeiten nach Öffnen der Gesamtoberfläche der vorgefundene Boden in großen Ab-
schnitten in einem nicht ausreichend tragfähigen Zustand festgestellt. Aus diesem Grunde muss-
ten diese Bodenbereiche großflächig über zusätzliche Leistungen verbessert bzw. stabilisiert wer-

2 
 
den. In Teilbereichen waren ergänzende Maßnahmen wie der zusätzliche Einbau von Grob-
schlag, eines Geogitters und Geovlies erforderlich. Zur Minimierung der zu erwartenden Mehrkos-
ten wurden diverse Probefelder erstellt, um in Abhängigkeit der jeweils vorgefundenen Bodenver-
hältnisse den erforderlichen Umfang des Bodenaustauschs festzulegen. In Teilbereichen war der 
Boden derart instabil, dass es nicht möglich war, dass benötigte Material mittels LKW direkt am 
Einbauort abzukippen. Dieses musste zunächst auf kleinere Fahrzeuge umgeladen und mit die-
sen zum Einsatzort transportiert werden. Durch die Vielzahl dieser Einzelmaßnahmen sind Mehr-
kosten in Höhe von rd. 308.000 € entstanden. 
5. Im Bereich der geplanten Rigole (Vorhaltespeicher für Regenwasser) wurden im Zuge der Aus-
hubarbeiten an diversen Stellen lebenswichtige Wurzeln der nahestehenden Bäume freigelegt. 
Aufgrund des Umfanges der Baumwurzeln konnte die Rigole nicht, wie geplant, in einem Stück 
sondern musste zur Sicherstellung der Entwässerung daher abschnittsweise hergestellt werden. 
Des Weiteren musste bei verschiedenen Rigolen deutlich tiefer ausgeschachtet werden als ge-
plant, da die versickerungsfähige Bodenschicht vorher nicht erreicht wurde. Dies versursachte 
Mehrkosten in Höhe von rd. 16.000 €. 
6. Aufgrund des erheblichen Mehraufwandes zur Bodenverbesserung sowie auch der Witterung 
während der Bauausführung war der Einbau der Asphaltdecke erst Mitte März 2018 möglich. Die 
hierdurch verlängerte Vorhaltung des Bauzauns und der Verkehrssicherung verursachte Mehrkos-
ten in Höhe von rd. 12.000 €. 
Die Mehrkosten betragen insgesamt rd. 539.000 €, so dass sich die Gesamtkosten der Maßnahme 
nunmehr auf 1.301.000 € belaufen. 
Bezogen auf die neuen Gesamtkosten in Höhe von 1.301.000 € wurde bis 30.10.2018 ein Betrag von 
1.055.178,96 € verausgabt. Um bestehende Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen, musste bereits ein 
Teilbetrag der zuvor dargestellten Kostenerhöhung beglichen werden. 
Es ergibt sich ein noch zu finanzierender Betrag in Höhe von 245.821,04 €. 
Im Haushaltsjahr 2018 stehen im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei Finanzstelle 6601-
1201-0-1008, Generalsanierung Radwege, Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen – 
Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 2.510.000 € zur Verfügung. Diese werden bis zum Jahres-
ende nicht in vollem Umfang benötigt, so dass die Finanzierung der genannten Mehrkosten gewähr-
leistet ist. 
Des Weiteren sind im Hpl.-Entwurf 2019 (inkl. mittelfristiger Finanzplanung) in der Teilplanzeile 14 – 
Bilanzielle Abschreibungen – ab 2019 entsprechende Ansätze für die jährlichen Abschreibungen in 
Höhe von 26.020 € berücksichtigt. 
 
 
Gez. Reker

Beratungsverlauf (4)

11.12.2018 Verkehrsausschuss
TOP 7.1.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
17.12.2018 Finanzausschuss
TOP 6.2.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
17.12.2018 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 10.2.4 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
18.12.2018 Rat
TOP 7.2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Militärringstraße

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Details

Aktenzeichen
3585/2018
Typ
Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates
Datum
30.11.2018
Erstellt
30.10.2018 16:13