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1145/2023

Jahresabschluss Wirtschaftsjahr 2021/2022 des Gürzenich-Orchesters Köln

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 17.08.2023

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Anlage 5 Jahresabschluss Bestätigungsvermerk

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Anlage 4 Jahresabschluss Lagebericht

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 2 Jahresabschluss Gewinn-Verlustrechnung

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Anlage 6 Jahresabschluss Fragenkatalog

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Anlage 1 Jahresabschluss Bilanz

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Anlage 3 Jahresabschluss Anhang

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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Anlage 5 Jahresabschluss Bestätigungsvermerk

11508 Zeichen

Anlage 5 
Seite 1 
 
Gürzenich-Orchester Köln 
 
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers 
 
An das Gürzenich-Orchester Köln 
 
Prüfungsurteile 
 
Wir haben den Jahresabschluss des Gürzenich-Orchester Köln – bestehend aus der Bilanz zum 
31. August 2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2021/2022 sowie 
dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – ge-
prüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht des Gürzenich-Orchester Köln für das Wirt-
schaftsjahr vom 1. September 2021 bis zum 31. August 2022 geprüft. 
 
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse 
 
– entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften 
der Nordrhein-Westfälischen Eigenbetriebsverordnung i. V. m. den einschlägigen deut-
schen für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt 
unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tat-
sächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Eigen-
betriebes zum 31. August 2022 sowie seiner Ertragslage für das Wirtschaftsjahr vom 
1. September 2021 bis zum 31. August 2022. 
  
– vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Or-
chesters. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jah-
resabschluss, entspricht den Vorschriften des § 103 Abs. 1 GO NRW i. V. m. § 289 HGB 
und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. 
 
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen 
gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichtes geführt hat.

Anlage 5 
Seite 2 
 
Grundlage für die Prüfungsurteile 
 
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes in Übereinstimmung 
mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deut-
schen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung 
nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprü-
fers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes" unseres Bestätigungsver-
merkes weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Eigenbetrieb unabhängig in Übereinstim-
mung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben un-
sere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. 
Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und ge-
eignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lage-
bericht zu dienen. 
 
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Betriebsausschusses für den Jahres-
abschluss und den Lagebericht 
 
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der 
den Vorschriften der Nordrhein-Westfälischen Eigenbetriebsverordnung i. V. m. den einschlägi-
gen deutschen für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen we-
sentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deut-
schen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entspre-
chendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Orchesters vermittelt. Ferner sind 
die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung 
mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, 
um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beab-
sichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist. 
 
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, 
die Fähigkeit des Orchesters zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Wei-
teren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Un-
ternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwort-
lich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unterneh-
menstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten ent-
gegenstehen.

Anlage 5 
Seite 3 
 
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichtes, 
der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Orchesters vermittelt sowie in allen we-
sentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den Vorschriften der Nordrhein-
Westfälischen Eigenbetriebsverordnung i. V. m. den einschlägigen deutschen für Kapitalgesell-
schaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der 
zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwort-
lich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um 
die Aufstellung eines Lageberichtes in Übereinstimmung mit den anzuwendenden Vorschriften 
der Nordrhein-Westfälischen Eigenbetriebsverordnung i. V. m. den einschlägigen deutschen für 
Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um aus-
reichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. 
 
Der Betriebsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozes-
ses des Orchesters zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. 
 
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des 
Lageberichtes 
 
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss 
als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellun-
gen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Orchesters 
vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der 
Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den Vorschriften der Nordrhein-
Westfälischen Eigenbetriebsverordnung i. V. m. den einschlägigen deutschen für Kapitalgesell-
schaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der 
zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der 
unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. 
 
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in 
Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) 
festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prü-
fung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus 
Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn ver-
nünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage 
dieses Jahresabschlusses und Lageberichtes getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von 
Adressaten beeinflussen.

Anlage 5 
Seite 4 
 
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische 
Grundhaltung. Darüber hinaus 
 
– identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsich-
tigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen 
Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnach-
weise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu 
dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist 
bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, 
Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Au-
ßerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. 
  
– gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten 
internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichtes relevanten Vorkehrun-
gen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Um-
ständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit 
dieser Systeme des Orchesters abzugeben. 
 
– beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten 
Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern 
dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. 
  
– ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertre-
tern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätig-
keit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsi-
cherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame 
Zweifel an der Fähigkeit des Orchesters zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwer-
fen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, 
sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresab-
schluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemes-
sen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolge-
rungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerkes erlangten 
Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu füh-
ren, dass das Orchester seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

Anlage 5 
Seite 5 
  
– beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses 
einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Ge-
schäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der 
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen 
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Orchesters vermittelt. 
  
– beurteilen wir den Einklang des Lageberichtes mit dem Jahresabschluss, seine Geset-
zesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Orchesters 
  
– führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zu-
kunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prü-
fungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben 
von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und be-
urteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annah-
men. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den 
zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unver-
meidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Anga-
ben abweichen. 
 
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Um-
fang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich 
etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. 
 
Dreieich, 15. März 2023 
 
 
 
Schüllermann und Partner AG 
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
Steuerberatungsgesellschaft 
 
 
 
 
 
  
MSc. Marcel Kempf Dipl.-Kfm. Sascha Gönnheimer 
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer

Anlage 4 Jahresabschluss Lagebericht

39213 Zeichen

Gürzenich-Orchester Köln   Anlage 4 Seite 1     
LAGEBERICHT  FÜR DAS WIRTSCHAFTSJAHR  1. SEPTEMBER 2021 BIS  31. AUGUST 2022   I. SPIELZEITVERLAUF UND LAGE DES ORCHESTERS IM WIRTSCHAFTSJAHR 2021/22 1. Die wirtschaftliche Situation öffentlicher Orchester in der Bundesrepublik Deutschland in der Spielzeit 2021/22  Der gesamte Kultursektor, vor allem aber die Bereiche Live-Musik und Theater, wurden durch die Lock-down-Maßnahmen infolge der Corona-Pandemie seit März 2020 im Vergleich zu allen anderen Bereichen extrem getroffen und eingeschränkt. Veranstaltungen mit Publikum waren bis in die zweite Jahreshälfte 2021 entweder überhaupt nicht oder nicht ansatzweise wirtschaftlich durchzuführen. Zwar konnten ei-nige Orchester und Theater durch Einschränkungen bzw. die völlige Einstellung des Spielbetriebs wäh-rend der Lockdown-Perioden erhebliche Ausgaben einsparen, durch Anordnung von Kurzarbeit Zusatz-einnahmen seitens der Bundesagentur für Arbeit erzielen und hierdurch teilweise sogar Überschüsse erwirtschaften. Dies traf aber nicht flächendeckend für alle Orchester und Theater in Deutschland zu.   Vor diesem Hintergrund standen in der vorherigen Spielzeit 2020/21 im Rahmen der noch möglichen künstlerischen Aktivitäten die ständigen Bemühungen im Vordergrund, die Folgen der Pandemie für die Orchester und die beteiligten Musiker zu analysieren, zu bewerten und so gut wie möglich zu bewältigen.  Erst die Spielzeit 2021/22 wurde nach dem weitgehenden Abklingen der Pandemie vom Bestreben ge-prägt, durch Wiederaufnahme des Spielbetriebs im Rahmen der zunächst noch einschränkenden Corona-Hygienemaßnahmen die Einnahmensituation der Orchester wieder soweit wie möglich zu normalisieren. Wie in den Vorjahren bewirken dabei die finanziellen Verhältnisse der öffentlichen Haushalte gerade nach Corona unverändert einen hohen Konsolidierungsdruck auf die deutschen Kultureinrichtungen. Als personalintensive Einrichtungen mit einem hohen Anteil fixer Personalkosten und dadurch begrenzten kurzzeitig realisierbaren Konsolidierungspotentialen sind auch die öffentlichen Orchester hiervon in be-sonderem Maße betroffen.   Unverändert bleibt dabei - nicht zuletzt auch mit Blick auf die Zukunft des Gürzenich-Orchesters Köln - das Bestreben, neue Einnahmequellen (z.B. das Sponsoring) zu erschließen bzw. durch innovative Pro-jekte, so z.B. das vom Orchester betriebene Projekt GO-Plus, das „Ohren auf!“-Projekt für jüngere Mu-sikliebhaber und Familien sowie Livestream-Konzerte, bisherige Besuchergruppen zu binden und neue Besuchergruppen anzusprechen. Dabei bleibt es Ziel des Orchesters, die künstlerische Qualität ständig

Gürzenich-Orchester Köln   Anlage 4 Seite 2     
zu verbessern und weiterzuentwickeln sowie ein möglichst einzigartiges, charakteristisches und unver-wechselbares Klangbild zu kreieren, um die Attraktivität für Konzertbesucher, Sponsoren und auch Me-dien zu erhöhen.  2. Die künstlerische Bilanz des Orchesters in der Spielzeit 2021/22  Das Gürzenich-Orchester Köln zählt im Konzert- wie im Opernbereich zu den führenden Orchestern Deutschlands. Sein Name verweist auf den Gürzenich, Kölns historisch-repräsentatives Ballhaus, wo die Konzerte der 1827 gegründeten "Concertgesellschaft" von 1857 an stattfanden. Stets kamen führende Dirigenten und Komponisten ihrer Zeit wie Berlioz, Verdi, Brahms oder Strawinsky zum Kölner Traditi-onsorchester. Bedeutende Werke wie das Doppelkonzert von Johannes Brahms, „Till Eulenspiegels lus-tige Streiche“ und „Don Quixote“ von Richard Strauss oder Mahlers 5. Sinfonie wurden dem Gürzenich-Orchester zur Uraufführung anvertraut, ebenso wie Max Regers Hiller-Variationen oder Bernd Alois Zim-mermanns „Konzert für Orchester“.   Auch beim Gürzenich-Orchester war die Spielzeit 2021/22, wie die Spielzeit 2020/21 von den Auswirkun-gen der Corona-Pandemie geprägt. Dies führte zu Anpassungen und zu einer Reduzierung der Publi-kumskapazitäten bis weit in die Spielzeit hinein. Dennoch konnte das Gürzenich-Orchester den Großteil der geplanten Programme umsetzen. Auch in dieser Saison wurde das Orchester zu Gastspielen einge-laden unter anderem in der Elbphilharmonie Hamburg und beim Festival „Prager Frühling“. Zum Ab-schluss der Spielzeit trat das Gürzenich-Orchester als erstes deutsches Orchester seit Beginn der Pande-mie und als erstes europäisches Orchester in 2022 in Japan und Korea auf. Thematisch widmete sich das Programm dem Schaffen von Richard Strauss, der durch Uraufführungen einiger seiner Werke und Dirigate dem Gürzenich-Orchester eng verbunden war. Als „Artist in Residence“ konnte der französische Cello-Virtuose Jean-Guihen Queyras gewonnen werden, der insgesamt drei Konzerte mit dem Orchester gestaltete.   Mit der 8. Sinfonie von Franz Schubert und dem Cellokonzert von Edward Elgar eröffnete François-Xavier Roth gemeinsam mit der Starsolistin Sol Gabetta im traditionellen Festkonzert die Spielzeit 2021/2022. Das geplante Eröffnungsstück von Eric Montalbetti - eine deutsche Erstaufführung - konnte aufgrund der Besetzung nicht aufgeführt werden. Das Domkonzert unter Leitung von Raphaël Pichon widmete sich dem Werk „Die Schöpfung“ von Joseph Haydn. Als Solisten traten Regula Mühlmann, Julian Prégar-dian und Thomas E. Bauer gemeinsam mit Chören des Kölner Doms auf.  Unter der Leitung des Gürzenich-Kapellmeisters François-Xavier Roth fand im Anschluss die erste Abon-nementreihe mit der 4. Sinfonie von Anton Brucker statt, eine Weiterführung des Bruckner Zyklus, der im Jahr 2024 komplett auf CD veröffentlicht werden wird. Ergänzt wurde das Programm von einem bedeutenden Werk der Musikgeschichte, das vom Gürzenich Orchester im Jahre 1887 unter Leitung des

Gürzenich-Orchester Köln   Anlage 4 Seite 3     
Komponisten uraufgeführt wurde: Dem Konzert für Violine, Violoncello und Orchester von Johannes Brahms, mit dem Konzertmeister Torsten Janicke und dem Solo-Cellisten Bonian Tian als Solisten.  Die zweite Abonnementserie brachte das Debut des Geigers Emmanuel Tjeknavorian, der mit Michael Sanderling das Violinkonzert von Jean Sibelius interpretierte. Dazu spielte das Orchester eine von Herrn Sanderling zusammengestellte Suite aus dem Ballett „Romeo und Julia“ von Sergej Prokofjew. Das hoch-virtuose 2. Klavierkonzert von Sergej Prokofjew stand auch im Mittelpunkt der folgenden Abonnements-konzerte. Es wurde von der Pianistin Anna Vinnitskaya exemplarisch zur Aufführung gebracht. Für den erkrankten Ehrendirigenten Dmitrij Kitajenko übernahm Andrey Boreyko mit Auszügen aus Peter Tschaikowskys Ballett „Dornröschen“ das Dirigat der drei Konzerte.   Mit James Conlon kehrte dann der ehemalige Gürzenich-Kapellmeister für eine Abonnementserie in die Kölner Philharmonie zurück, mit Werken zweier Komponisten, die im Zentrum seiner künstlerischen Ar-beit als Chefdirigent des Gürzenich-Orchesters standen: Den Sinfoniettas von Alexander von Zemlinsky und von Erich Wolfgang Korngold.  Das Publikum sah dann das Debüt des spanischen Dirigenten Junajo Mena, der neben der 1. Sinfonie von Johannes Brahms ein brillantes Werk des argentinischen Komponisten Alberto Ginastera im Gepäck hatte, die „Variaciones concertantes“, in denen die verschiedenen Orchestergruppen glänzen konnten. Abgerundet wurde das Programm von Richard Strauss‘ Oboenkonzert mit dem Solisten François Leleux.  Zu Weihnachten verzauberte das Gürzenich-Orchester dirigiert von Harry Ogg Familien mit „Nussknacker und der Mäusekönig“ und Musik aus „Der Nussknacker“ von Peter Tschaikowsky das Publikum. Mit einem Programmfeuerwerk aus Werken von Jacques Ibert, Camille Saint-Saëns, Maurice Ravel und Manuel de Falla beschloss das Gürzenich Orchester mit der Geigerin Alena Baeva und dem Dirigenten Robert Tre-vino das musikalische Jahr 2021 in der Philharmonie.   Der „Artist in Residence“ der Spielzeit 2021/2022, der Cellist Jean-Guihen Queyras, trat in der 6. Abon-nementreihe gemeinsam mit Gürzenich-Kapellmeister François-Xavier Roth gleich mit zwei Werken auf: Richard Strauss‘ Tondichtung „Don Quixote“, als Solist begleitet von der Solo-Bratscherin des Orchesters, Öyku Canpolat, und dem Cellokonzert von „The Mask of Eugiri“ von Vito Zuraj. Das Programm wurde ergänzt von „Les Indes galantes“ von Jean-Philippe Rameau und schlug einen Bogen vom Barock zur Gegenwart. Sein Debüt in einer Abonnementsserie gab der britische Dirigent Duncan Ward, der „Die Seejungfrau“, das Hauptwerk von Alexander von Zemlinsky, interpretierte, dazu das Violinkonzert von Wolfgang Erich Korngold, mit Simone Lamsma als Solistin. Wie bereits im November in dem Programm mit James Conlon wurden zwei gewichtige Kompositionen von in der nationalsozialistischen Zeit verfem-ten Künstlern dem Publikum vorgestellt.

Gürzenich-Orchester Köln   Anlage 4 Seite 4     
Aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie mussten François-Xavier Roth und das Gürzenich-Orchester dann im Februar ein ambitioniertes Projekt der Spielzeit aufgrund einer Erkrankungswelle auf eine spätere Saison verschieben: Ein inszeniertes Konzert von Bernd Alois Zimmermanns „Die Soldaten“, das in Köln, Hamburg und Paris aufgeführt werden sollte; es wird nun im Januar 2024 nachgeholt wer-den. Es wurde ein Alternativprogramm mit Werken von B.A. Zimmermann entwickelt, das in einem neuen Konzertformat mit dem Titel „Canto di Speranza“ mit szenischen Elementen choreographiert von Calixto Bieto in Köln und der Elbphilharmonie Hamburg das Publikum begeisterte. Vier Kompositionen aus un-terschiedlichen Schaffensperioden wurden von B.A. Zimmermann zu einem einzigartigen und eindrück-lichen Klangerlebnis verwoben: „Sinfonie in einem Satz“, „Stille und Umkehr“, Musique pour les Soupers du Roi Ubu“ und „Photoptosis“.  Die Uraufführung der von Martin Matalon komponierten Version der Musik zum Film „Metropolis“ von Fritz Lang erlebte dann unter der Leitung von François-Xavier Roth gemeinsam mit dem Ensemble IRCAM seine Uraufführung in der Kölner Philharmonie. Das Publikum konnte die rekonstruierte Fassung des expressionistischen Stummfilms mit einer maßgeschneiderten opulenten Orchesterfassung audiovisuell mit opulenten Klangfarben erleben, die so vielfältig wie die in „Metropolis“ zu sehende futuristische Großstadt waren.   Nicholas Colon, erster Gastdirigent des Gürzenich-Orchesters, leistete mit „Till Eulenspiegels lustigen Streichen“ von Richard Strauss, uraufgeführt vom Gürzenich-Orchester im Jahr 1886, einen wichtigen Beitrag zum thematischen Schwerpunkt der Spielzeit. Ergänzt wurde das Programm durch César Francks „Variations symphoniques“ und Richard Strauss‘ „Burleske“, die beide von dem Pianisten Francesco Pie-montesi als Solist gestaltet wurden. Zum Abschluss des Programms dieser 8. Abonnementserie erklang das „Konzert für Orchester“ von Witold Lutoslawski.  Mit Elim Chan kehrte eine der interessantesten Dirigentinnen zum Gürzenich-Orchester im April für drei umjubelte Konzerte mit der 6. Sinfonie „Pathétique“ von Peter Tschaikowsky zurück. Für den erkrankten Multi-Perkussionisten Martin Grubinger sprang mit Vivi Vassileva ein „Rising Star“ mit dem Schlagzeug-konzert „Tears of Nature“ von Tan Dun ein. Der Dirigent Pablo Heras-Casado präsentierte in dem tradi-tionellen Passionskonzert am Karfreitag bei seinem Debut ein vielseitiges Programm mit Musik aus vier Jahrhunderten, geprägt von der mystischen Strenge des 16. Jahrhunderts in einem Werk von Claudio Monteverdi bis hin zu Gustav Mahlers Frage nach dem Fortbestand jenseits der Sterblichkeit. Begleitet wurde das Orchester dabei von dem SWR-Vokalensemble. Das Benefizkonzert für die Initiative „wir hel-fen“ sah das Debüt des Dirigenten Michele Mariotti, der begleitet von der Klavierlegende Rudolf Buch-binder das 5. Klavierkonzert von Ludwig van Beethoven sowie die 6. Sinfonie von Antonín Dvorak diri-gierte.

Gürzenich-Orchester Köln   Anlage 4 Seite 5     
Einen wichtigen Akzent des Richard Strauss Schwerpunktes setzte bei der 10. Abonnementserie François-Xavier Roth mit der Sinfonischen Dichtung „Ein Heldenleben“, ergänzt von einem Werk von Leos Janácek („Des Spielmanns Kind“) sowie Morton Feldmans „The viola in my life 4“ mit Antoine Tamestit. In etwas abgewandelter Form wurde dieses Programm auch zum bedeutenden Festival „Prager Frühling“ einge-laden. Lionel Bringuier kehrte dann für drei Konzerte nach Köln zurück mit Igor Strawinskys Ballettmusik „Petruchka, und seinem „Chant funebre“. Stefan Dohr als Solist in Richard Strauss‘ Hornkonzert Nr. 2 schloss den Strauss Schwerpunkt in der Spielzeit 2021/2022 ab.   Das finale Abonnementkonzert wurde von François-Xavier Roth geleitet, mit zwei unvollendeten Sinfo-nien: Der Sinfonie Nr. 7 von Franz Schubert und der Sinfonie Nr. 9 von Anton Brucker. Komplettiert wurde das Programm vom „Artist in Residence“, Jean-Guihen Queyras, mit dem Cellokonzert von György Ligeti.  Die Spielzeit des Gürzenich-Orchesters klang mit Konzerten in Japan und Korea aus. Mit zwei Program-men und Werken von Robert Schumann, Wolfgang Amadeus Mozart, Ludwig van Beethoven, Camille Saint-Saëns und Anton Bruckner im Gepäck, trat das Orchester erstmals in den ikonischen Sälen „Suntory Hall“, „Tokyo Opera City“ und „Muza Kawasaki Symphony Hall“ auf, dazu in Ako (Hyogo) sowie in Andong (Korea) und zum Abschluss im „Seoul Arts Center“ bei gefeierten Konzerten unter Leitung von François-Xavier Roth. Eine sofortige Wiedereinladung für eine Tournee nahm das Orchester auf die Rückreise mit.

Gürzenich-Orchester Köln   Anlage 4 Seite 6     
3. Die wirtschaftliche Lage des Orchesters im Wirtschaftsjahr 2021/2022   a) Leistungsdaten   Die Aktivitäten des Gürzenich-Orchesters Köln führten im Wirtschaftsjahr 2021/22 zu folgenden Leis-tungsdaten:   
  
Anzahl 
Veranstal- Erlöse
max. Is t % tungen TEUR
Eigenveranstaltungen
1.Sinfoniekonzert 2021/22 4.381 2.174 49,62 3 49
2.Sinfoniekonzert 2021/22 3.576 1.986 55,54 3 39
3.Sinfoniekonzert 2021/22 3.585 2.128 59,36 3 43
4.Sinfoniekonzert 2021/22 3.581 1.341 37,45 3 23
5.Sinfoniekonzert 2021/22 3.585 1.461 40,75 3 28
6.Sinfoniekonzert 2021/22 2.250 2.076 92,27 3 41
7.Sinfoniekonzert 2021/22 2.250 2.289 101,73 3 48
8.Sinfoniekonzert 2021/22 3.975 3.227 81,18 3 70
9.Sinfoniekonzert 2021/22 6.193 4.336 70,01 3 93
10.Sinfoniekonzert 2021/22 6.127 3.858 62,97 3 80
11.Sinfoniekonzert 2021/22 6.195 3.710 59,89 3 76
12.Sinfoniekonzert 2021/22 6.072 4.109 67,67 3 83
Sinfoniekonzerte gesamt 51.770 32.695 63,15 36 673
1.Kammerkonzert 2021/22 299 121 40,47 1 1
2.Kammerkonzert 2021/22 299 164 54,85 1 2
3.Kammerkonzert 2021/22 750 168 22,40 1 2
4.Kammerkonzert 2021/22 - entfallen 0 0 . 0 0
5.Kammerkonzert 2021/22 750 174 23,20 1 2
6.Kammerkonzert 2021/22 - entfallen 0 0 . 0 0
7.Kammerkonzert 2021/22 301 150 49,83 1 2
Kammerkonzerte gesamt 2.399 777 32,39 5 9
Konzertreihen gesamt 54.169 33.472 61,79 41 682
Benefizkonzert 2.064 1.401 67,88 1 42
Festkonzerte 4.990 3.756 75,27 3 121
Passionskonzert 1.822 987 54,17 1 26
Familienkonzerte "Ohren auf!" 2.716 2.656 97,79 2 28
Schulkonzerte 3.924 2.791 71,13 4 14
Sonderkonzerte Kölner Bürger 3.223 1.318 40,89 2 22
Sonderkonzerte "Fritz Lang" 1.760 1.714 97,39 4 34
sonstige Sonderkonzerte 1.566 994 63,47 5 12
Sonderkonzerte 22.065 15.617 70,78 22 299
76.234 49.089 64,39 63 981
Kooperationen /  Gastspiele 9 442
9 442
Opernbespielung Bühnen Stadt Köln 197 7.746
sonstige Aktivitäten 0 56
197 7.802
Leistungsdaten gesamt 269 9.225
Auslas-  
tungVeranstaltung
Eigenveranstaltungen 
Besucher
Fremdveranstaltungen /  sonstige Aktivitäten

Gürzenich-Orchester Köln   Anlage 4 Seite 7     
Der Vergleich der Leistungsdaten des Orchesters in der Spielzeit 2021/22 mit dem Vorjahr ist wegen der erheblichen pandemiebedingten Einschränkungen in 2020/21 nur sehr begrenzt aussagefähig. Er zeigt, dass die Anzahl der Eigenveranstaltungen mit 63 (Vorjahr 42) wieder deutlich angestiegen ist. Dement-sprechend lag auch die Anzahl der Besucher erheblich um 42.371 (rd. 630%) über dem Vorjahr. Auch die Auslastung der Eigenveranstaltungen überstieg mit 64,4% um rd. 8,8% den Vorjahreswert. Schließ-lich war auch bei den Erlösen im gleichen Zeitraum ein massiver Zuwachs um rd. TEUR 827 festzustellen. Die durchschnittliche Einnahme je Besucher verminderte sich dabei in der Spielzeit 2021/22 von EUR 22,92 um EUR 2,94 bzw. -12,8 % auf EUR 19,98, diese Entwicklung ist aber infolge der besonderen Erlös- und Besucherstruktur der vorjährigen Spielzeit nicht repräsentativ.  Für die Bühnen der Stadt Köln wurden im Bereich der Oper und Kinderoper 197, und damit 159 Veran-staltungen mehr als in der vorherigen Spielzeit durchgeführt. Dabei stieg die Gesamtvergütung für die Opernbespielung mit TEUR 7.746 (im Vorjahr TEUR 6.599) um TEUR 1.147 bzw. 17,4% wieder deutlich an.   Im Bereich der Kooperationen und Gastspiele überstiegen die Erlöse insbesondere infolge der Japan/Ko-rea-Tournee die Erlöse im Vorjahr um rd. TEUR 381.   b) Ertragslage / Vergleich mit dem Wirtschaftsplan und Periodenvergleich   Vor dem Hintergrund der noch pandemiebedingten Einschränkungen im Spielbetrieb erzielte das Gürze-nich-Orchester nach dem vorjährigen Jahresüberschuss von TEUR 3.061 im Wirtschaftsjahr 2021/22 einen Jahresfehlbetrag von TEUR 260.   Die an der Struktur des Wirtschaftsplans 2021/22 ausgerichtete Analyse des Ergebnisses zeigt, dass sich der Fehlbetrag aus einem leicht negativen Betriebsergebnis in Höhe von TEUR -24 (im Vorjahr TEUR +3.319), einem negativen Zinsergebnis von TEUR 236 (im Vorjahr TEUR -256) sowie Steuerauf-wendungen von TEUR 0 (im Vorjahr TEUR 2) zusammensetzt.

Gürzenich-Orchester Köln   Anlage 4 Seite 8     
Im Überblick stellt sich die Ertragslage im Wirtschaftsjahr 2021/22 wie folgt dar, wobei den Ist-Daten zum einen die Planansätze des vom Rat der Stadt Köln in seiner Sitzung am 16.9.2021 beschlossenen Wirtschaftsplans und zum anderen die Vorjahreszahlen gegenübergestellt werden:  
 Im Vergleich mit dem Wirtschaftsplan zeigt die Analyse, dass das erwirtschaftete Betriebsergebnis in Höhe von TEUR -24 den budgetierten Planansatz (TEUR -807) um TEUR 783 bzw. 97,0% erheblich überschritten hat.  
Er t r a gsla geVgl. mit Wirtschaftsplan Vgl. mit Vorjahr 2020/ 21
TEUR % TEUR TEUR % TEUR TEUR %
Umsatzerlöse 9.225 39,8 8.353 +872+10,4 6.843 +2.382+34,8
Kartenverkauf aus Konzertbetrieb 999 4,3 81 8 +1 81 +22,1 15 4 +845 >+1 00,0
Opernbespielung 7.746 33,4 7.435 +31 1 +4,2 6.599 +1 .1 47+1 7,4
Gastspielerlöse 425 1, 8 0 +425 . 61 +364 >+1 00,0
sonstige Bereiche Konzertbetrieb 55 0,2 10 0 -45 -45,0 29 +26 +89,7
Bestandsveränderung 
unfertige Produktionen 29 0,1 0 +29 . 112 +78 +69,6
sonstige betriebliche Erträge 13.913 60,1 14.414 -501 -3,5 14.091 -178 -1,3
Betriebskostenzuschuss Stadt Köln 12 . 4 8 053,9 12 . 4 8 0 +0 +0,0 12 . 0 10+470 +3,9
Betriebskostenzuschuss Land 1. 0 5 8 4,6 1. 0 5 9 -1 -0,1 946 +1 1 2 +1 1 ,8
andere sonstige betriebliche Erträge 375 1, 6 875 -500 -57,1 1. 13 5 -760 -67,0
betriebliche Erträge 23.167 100,0 22.767 +400 +1,8 21.046 +2.121+10,1
Materialaufwand -4.805 -20,7 -6.379-1.574 -24,7 -2.360 +2.445>+100,0
Gagen für Gastdirigenten, 
Solisten, Chöre -878 -3,8 -1 .1 94 -31 6 -26,5 -456 +422 +92,5
Gagen für Aushilfen -1 .51 4 -6,5 -1 .425 +89 +6,2 -41 6 +1 .098>+1 00,0
Saalmieten -1 .1 32 -4,9 -1 .376 -244 -1 7,7 -760 +372 +48,9
anderer Materialaufwand -1 .281 -5,5 -2.384 -1 .1 03-46,3 -728 +553 +76,0
Personalaufwand -16.160 -69,8 -15.875 +285 +1,8-13.821 +2.339+16,9
Löhne und Gehälter -1 3.409 -57,9 -1 2.675 +734 +5,8 -1 1 .1 38+2.271 +20,4
soziale Abgaben, Altersversorgung
und Unterstützung -2.751 -1 1 ,9 -3.200 -449 -1 4,0 -2.683 +68 +2,5
Abschreibungen Anlagevermögen -115 -0,5 -120 -5 -4,2 -116 -1 -0,9
sonstige betriebliche Aufwendungen -2.111 -9,1 -1.200 +911+75,9 -1.430 +681+47,6
betriebliche Aufwendungen -23.191-100,1 -23.574 -383 -1,6 -17.727 5.464 +30,8
Be t r ie bse r ge bnis -24 -0,1 -807 +783+97,0 3.319 -3.343<-100,0
Zinserträge 1 0,0 0 +1 . 2 -1 +50,0
Zinsaufwendungen -237 -1,0 -300 -63 -21,0 -258 -21 -8,1
Steuern vom Einkommen und Ertrag 0 0,0 -10 -10-100,0 0 +0 .
sonstige Steuern 0 0,0 0 +0 . -2 -2-100,0
Ja hr e sübe r schuss -260 -1,1 -1.117 +857+76,7 3.061 -3.321<-100,0
Gewinnvortrag 6.170 26,6 6.170 +0 +0,0 3.105 +3.065 -98,7
Entnahmen aus Gewinnrücklagen 4 0,0 4 +0 +0,0 4 +0 +0,0
Bila nz ge w inn 5.914 25,5 5.057 +857+16,9 6.170 -256 -4,1
Wj. 2021/ 22 Abweichung Abweichung
           Jahresfehlbetrag /

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Zusammen mit den Mitteln des städtischen Betriebskostenzuschusses und des Landeszuschusses stan-den dem Orchester aus der Opernbespielung sowie dem eigenen Konzertbetrieb insgesamt           TEUR 23.167 und damit - im Vergleich zum Planansatz - TEUR 400 (+1,8%) mehr an betrieblichen Er-trägen zur Deckung der laufenden Kosten zur Verfügung. Die erhöhten Erträge sind dabei im Wesentli-chen auf Zuwächse beim Kartenverkauf bzw. Spielbetrieb in Höhe von TEUR 181 (+22,1%), gestiegenen Erstattungen aus der Opernbespielung (TEUR +311 bzw. +4,2%) und nicht budgetierten Erlösen aus Gastspielen (TEUR +425) zurückzuführen. Diesen standen - bei annähernd genau geplanten Erträgen aus dem städtischen Betriebskostenzuschuss und dem Betriebskostenzuschuss des Landes – vor allem Einbußen bei den pauschal kalkulierten anderen sonstigen betrieblichen Erträgen in Höhe von TEUR 500 (-57,1%) gegenüber.   Zeitgleich wurden die betrieblichen Aufwendungen um insgesamt TEUR 383 bzw. 1,6% gegenüber den geplanten Kostenansätzen unterschritten. Zu dieser Entwicklung trugen vor allem Kosteneinsparungen in Höhe von TEUR 1.574 bzw. 24,7% im Bereich der Materialaufwendungen bei, während im Bereich der Personalaufwendungen TEUR 285 bzw. 1,8% und bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen für Verwaltung, Werbung und Öffentlichkeitsarbeit TEUR 911 bzw. 75,9% mehr verausgabt wurden. Bei den Materialaufwendungen verteilten sich die Kosteneinsparungen vor allem auf die Kosten für Gastdirigen-ten, Solisten und Chöre (TEUR -316 bzw. 26,5%), die Saalmieten (TEUR -244 bzw. 17,7%) und sonstige Material- und Produktionskosten (TEUR -1.103 bzw. 46,3%). Demgegenüber erhöhten sich im Bereich der Personalaufwendungen die Kosten für Gehälter um TEUR 734 bzw. 5,8% infolge des leicht gestie-genen Personalbestandes und der Schwankungen bei den Stellenbesetzungen. Hier korrelierte die Ent-wicklung des Personalaufwands mit dem Aufwand für Aushilfen, da nicht besetzte Stellen aufgefangen werden mussten. Die gesetzlichen Sozialabgaben und Aufwendungen für die Altersversorgung unter-schritten dagegen die budgetierten Kostenansätze um TEUR 449 bzw. 14,0%, da insbesondere Verän-derungen der Rückstellungen für Beihilfe- und Altersvorsorgeverpflichtungen im Rahmen des Wirt-schaftsplanes nur pauschal geplant werden konnten. Unter Berücksichtigung des Zinsergebnisses fiel damit der vom Orchester erwirtschaftete Jahresfehlbetrag in Höhe von TEUR -260 um TEUR 857 bzw. 76,7% günstiger aus, als der für 2021/22 kalkulierte Verlust (TEUR -1.117).  Im Periodenvergleich ging das Betriebsergebnis gegenüber dem Vorjahr um TEUR 3.343 bzw. rd. 100,7% erheblich zurück, obgleich die betrieblichen Erträge um TEUR 2.121 bzw. 10,1% über dem Vor-jahreswert lagen. Nach den massiven coronabedingten Einbußen bei den Vorjahreserträgen konnten hier in 2021/22 vor allem Zuwächse bei den Erlösen aus Kartenverkäufen (TEUR +845), aus der Opernbe-spielung (TEUR +1.147 bzw. +17,4%) und aus Gastspielen (TEUR +364) erzielt werden.  Darüber hinaus ist ein Ertragszuwachs bei den aktivierten Kosten unfertiger Produktionen (TEUR + 78 bzw. +69,6%), dem städtischen Betriebskostenzuschuss (TEUR +470 bzw. +3,9%) und dem Landeszuschuss (TEUR +112 bzw. 11,8%) festzustellen. Diesem stand eine negative Entwicklung der sonstigen betrieblichen Erträge (TEUR -760 bzw. -67,0%) vor allem als Folge des Wegfalls der Erstattung von Sozialabgaben im

Gürzenich-Orchester Köln   Anlage 4 Seite 10     
Zusammenhang mit dem ausgezahlten Kurzarbeitergeld (TEUR -555) und der gewährten Corona-Hilfen (TEUR -150) gegenüber.    Im Vergleich zur Entwicklung bei den betrieblichen Erträgen erhöhten sich die betrieblichen Aufwendun-gen gegenüber dem Vorjahr überproportional um TEUR 5.464 bzw. um +30,8%. Hier lagen zunächst die Materialkosten um rd. TEUR 2.445 bzw. +103,6% über den Vorjahresbeträgen. Im Wesentlichen war dies bedingt durch produktionsbedingte Mehrkosten im Bereich der Gagen für Gastdirigenten, Solisten und Chöre (TEUR +422 bzw. +92,5%) und für Aushilfen (TEUR +1.098 bzw. +263,9%), den Kosten für die Anmietung der Säle (TEUR +372 bzw. +48,9%) und den übrigen Produktionsaufwendungen (TEUR +553 bzw. +76,0%). Auch die Personalkosten stiegen im Vergleich zum Vorjahr um TEUR 2.339 bzw. 16,9% deutlich an. Bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen fielen gegenüber den Vorjahreskosten insgesamt TEUR 681 an Mehraufwendungen an (+47,6%), wobei Kostenzuwächse vor allem bei den Verwaltungsaufwendungen (+TEUR  466 bzw. +65,6%) u.a. als Folge höherer Personalnebenkosten im Zusammenhang mit Auswärtsgastspielen und bei den Kosten für Werbung und Öffentlichkeitsarbeit (TEUR +190 bzw. +28,6%) zu verzeichnen waren.  Bezogen auf die Gesamterträge des Orchesters im Wirtschaftsjahr 2021/22 bilden die laufenden Perso-nalkosten mit 69,8% (im Vorjahr 65,7%) unverändert den größten Aufwandsposten. Im Berichtsjahr setzten sich diese Kosten wie folgt zusammen:  
   Im Bereich der laufenden Personalaufwendungen stiegen im Vergleich zum Vorjahr die Gehälter der angestellten Künstler und sonstigen Mitarbeiter deutlich um TEUR 1.711 bzw. 14,6% vor allem als Folge der jährlichen Tariflohnsteigerungen, einer leichten Erhöhung des Personalbestandes, des Wegfalls der Vergütungseinschränkungen aufgrund von Kurzarbeit und des Mehraufwandes für Altersteilzeit. Die ge-setzlichen Sozialabgaben verminderten sich dagegen um TEUR 124 bzw. 6,2% und hier nicht zuletzt wegen der besonderen Gehaltsstruktur der künstlerisch Beschäftigten. Im Rahmen der Erhöhung der Aufwendungen für die Altersversorgung wurden Nachzahlungsrisiken aufgrund von tarifvertraglichen Regelungen zur Kurzarbeit in den beiden Vorjahren berücksichtig. Die Mehraufwendungen für Unterstüt-zung resultieren im Wesentlichen aus Anpassungen der entsprechenden Rückstellungen.    
2020/21 Vorjahr
TEUR TEUR TEUR %
Löhne und Gehälter, Beamtenbezüge 13.414 11.703+1.711+14,6
Erstattung Kurzarbeitergeld -6 -565 +559>+100,0
Soziale Abgaben 1.891 2.015 -124 -6,2
Aufwendungen für Altersversorgung 873 760 +113+14,9
Aufwendungen für Unterstützung -12 -92 +80 -87,0
16.160 13.821+2.339+16,9
Veränderung

Gürzenich-Orchester Köln   Anlage 4 Seite 11     
Die Personalstatistik weist für das Wirtschaftsjahr 2021/22 folgende Daten aus:  
  Die Zahl der tatsächlich besetzten Stellen lag auch in 2021/22 mit durchschnittlich 142,22 um 10,28 Stel-len bzw. 6,7% unter dem Planansatz (152,50).   Insgesamt konnte das Orchester in der Spielzeit 2021/22 mittels der vereinnahmten Betriebskostenzu-schüsse, der Erträge aus der Opernbespielung und der übrigen selbst erwirtschafteten Erträge trotz gestiegener Erlöse und höherer Zuschüsse infolge der überproportional gestiegenen betrieblichen Kosten nur ein leicht negatives Betriebsergebnis erwirtschaften. Unter Einschluss der Zinsen und hier vor allem der Ergebnisbelastung durch den Aufzinsungsaufwand bei den langfristigen Personalrückstellungen wurde damit letztlich ein Jahresfehlbetrag von TEUR 260 (im Vorjahr Jahresüberschuss in Höhe von TEUR 3.061) erzielt.    
Jahres-Zum Vergl.
30.11.2128.02.2231.05.2231.08.22durch-Wirtschafts-
schnitt plan
2021/22
Besetzte Stellen
Beschäftigte nach TVöD 10,27 9,51 10,27 9,27 9,83 13,50
künstlerische Angestellte 131,43 130,93 133,93 132,43132,18 139,00
Beamte 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Platzanweiser 0,21 0,21 0,21 0,21 0,21 0,00
141,91 140,65 144,41 141,91142,22 152,50
zum Vergleich Vorjahr (138,49)(145,03)(144,80)(142,15)(142,62) (152,50)
Beschäftigte
Beschäftigte nach TVöD 13,00 11,00 13,00 12,00 12,25
künstlerische Angestellte 144,00 143,00 146,00 144,00144,25
Beamte 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Platzanweiser 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00
159,00 156,00 161,00 158,00158,50
zum Vergleich Vorjahr (152,00(160,00)(160,00)(157,00)(157,25)

Gürzenich-Orchester Köln   Anlage 4 Seite 12     
c) Vermögens- und Finanzlage   Die Vermögenslage des Orchesters stellt sich an den beiden Bilanzstichtagen zusammengefasst wie folgt dar:  
 Die Analyse der Vermögenslage ergibt auf den Stichtag 31.8.2022 eine Eigenkapitalquote1 von 48,5% (im Vorjahr 56,7%), einen Verschuldungsgrad2 von 38,8% (zum 31.8.2021 40,7%) sowie einen Anlage-deckungsgrad3 von 1.062,1% (zum 31.8.2021 1.044,7%). Die Investitionsquote4 lag im Wirtschaftsjahr 2021/22 bei 9,5% (im Vorjahr 12,3%).  1  Eigenkapital einschließlich Sonderposten / Bilanzsumme 2  Rückstellungen + Verbindlichkeiten / Bilanzsumme 3  Eigenkapital einschließlich Sonderposten / Anlagevermögen 4  Investitionen / Buchwert Anlagevermögen zum 1.9. des jeweiligen Wirtschaftsjahres     
31.8.2022 31.8.2021 Veränderung
TEUR % TEUR % TEUR %
Vermögen
Anlagevermögen 811 4,6 850 5,4 -39 -4,6
Forderung aus Ausgliederung der eigen-
betriebsähnlichen Einrichtung zum 1.9.2000 3.346 18,9 3.846 24,6 -500 -13,0
4.157 23,4 4.696 30,0 -539 -11,5
Vorräte 176 1,0 127 0,8 +49 +38,6
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände 9.899 55,8 3.922 25,1 +5.977>+100,0
Flüssige Mittel 3.451 19,4 6.839 43,7 -3.388 -49,5
Kurzfristig gebundene Vermögenswerte 13.526 76,2 10.888 69,6 +2.638 +24,2
Rechnungsabgrenzungsposten 66 0,4 63 0,4 +3 +4,8
Vermögen insgesamt 17.749 100,0 15.647 100,0 +2.102 +13,4
Ka p it a l
Stammkapital 25 0,1 25 0,2 0 +0,0
Gewinnrücklagen 2.619 14,8 2.623 16,8 -4 -0,2
Bilanzgewinn 5.914 33,3 6.171 39,4 -257 -4,2
Eigenkapital 8.558 48,2 8.819 56,4 -261 -3,0
55 0,3 61 0,4 -6 -9,8
Sonderposten 55 0,3 61 0,3 -6 -9,8
Pensionsrückstellungen 1.040 5,9 1.175 7,5 -135 -11,5
Sonstige Rückstellungen 3.767 21,2 3.711 23,7 +56 +1,5
Lang- und mittelfristiges Fremdkapital 4.807 27,1 4.886 31,2 -79 -1,6
Steuerrückstellungen 0 0,0 0 0,0 + .
Sonstige Rückstellungen 1.270 7,2 820 5,2 +450 +54,9
Verbindlichkeiten 810 4,6 656 4,2 +154 +23,5
Kurzfristiges Fremdkapital 2.080 11,7 1.476 9,4 +604 +40,9
Rechnungsabgrenzungsposten 2.249 12,7 405 2,6 +1.844>+100,0
Kapital insgesamt 17.749 100,0 15.647 100,0 +2.102 +13,4
Lang- und mittelfristig gebundene 
Vermögenswerte
Sonderposten Investitionszuschüsse 
zum Anlagevermögen

Gürzenich-Orchester Köln   Anlage 4 Seite 13     
An Mitteln aus dem städtischen Haushalt standen dem Orchester im Wirtschaftsjahr 2021/22    TEUR 12.480 als Betriebskostenzuschuss auf der Grundlage des Ratsbeschlusses vom 16.9.2021 zur Verfügung. Die Mittel waren vollständig zum Ausgleich des Betriebsverlustes zu verwenden.   Bezogen auf die Verhältnisse an den beiden Bilanzstichtagen 31.8.2021 und 31.8.2022 ergab sich eine deutliche Verschlechterung der Liquidität des Orchesters um TEUR 3.388, und zwar im Einzelnen aus folgenden Quellen:  
  Die Verschlechterung der Liquidität resultiert zunächst vor allem aus dem Jahresfehlbetrag und dem Anstieg der Mittelbindung in den Forderungen gegen die Stadt Köln und in den übrigen Forderungen. Obwohl gleichzeitig insbesondere Rückstellungen und sonstige Passivposten ebenfalls deutlich zugenom-men haben, verbleibt ein negativer Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit in Höhe von TEUR 3.313. Unter Berücksichtigung des Saldos aus Auszahlungen für Investitionen und Einzahlungen aus Anlageab-gängen (TEUR -75) ergibt sich eine Veränderung des Finanzmittelfonds zu den beiden Bilanzstichtagen in Höhe von TEUR -3.388. Gleichwohl standen dem Orchester auch im Wirtschaftsjahr 2021/22 ausrei-chend liquide Mittel für den Spielbetrieb zur Verfügung, sodass keine Kredite in Anspruch genommen werden mussten.   
2021/22 Vorjahr
TEUR TEUR
Jahresüberschuss -260 3.061
Abschreibungen auf Anlagevermögen (+) 115 116
Buchgewinne (-)/ Buchverluste (+) 
aus dem Verkauf von Anlagevermögen -1 0
Aufwendungen aus der Zuführung zum Sonderposten
für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen (+) 0 25
Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens
für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen (-) -6 -6
Zunahme (+) / Abnahme (-) der langfristigen Personal-
rückstellungen 33 -213
Cashflow -119 2.983
Zunahme (-) / Abnahme (+) der Aktiva -5.530 -1.566
Zunahme (+) / Abnahme (-) der Passiva 2.336 -1.322
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit -3.313 95
Einzahlungen aus Abgängen des Anlagevermögens 6 0
Auszahlungen für Investitionen in das Anlagevermögen -81 -106
Cashflow aus Investitionstätigkeit -75 -106
Tilgung von Krediten 0 0
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit 0 0
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds -3.388 -11

Gürzenich-Orchester Köln   Anlage 4 Seite 14     
4. Prüfungsfeststellungen nach § 53 des Haushaltsgrundsätzegesetzes im Rahmen der Vorjahresprüfung (1.9.2020 – 31.8.2021)   Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Schüllermann und Partner AG, Dreiech, hat auf der Grundlage des Auftrags der Betriebsleitung des Gürzenich-Orchesters mit Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen den Jahresabschluss des Orchesters unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichts für das Wirtschaftsjahr 1.9.2020 bis 31.8.2021 geprüft. Der Prüfungsauftrag umfasste nach § 102 Abs. 2 GO NRW in entsprechender Anwendung des § 53 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 HGrG auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung sowie die Berichterstattung über wirtschaftlich bedeutsame Sachverhalte. Die Prüfer sind zu der im Bestätigungsvermerk vom 25.2.2022 getroffenen Beurteilung gelangt, dass der Jahresabschluss insgesamt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmä-ßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes zum 31.8.2021  bzw. für  das  Wirtschaftsjahr vom 1.9.2020 bis 31.8.2021 vermittelt. Auch der Lagebericht vermittle ein zutreffendes Bild von der Lage des Orchesters, stehe im Einklang mit dem Jahresabschluss und stelle die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zu-treffend dar. Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung führte zu keinen Beanstandun-gen.

Gürzenich-Orchester Köln   Anlage 4 Seite 15     
II. PROGNOSE-, CHANCEN- UND RISIKOBERICHT  Unter Einschluss des im Geschäftsjahr 2021/22 erwirtschafteten Jahresfehlbetrags weist das Gürzenich-Orchester zum 31.8.2022 einen Bilanzgewinn von TEUR 5.914 aus. Das Eigenkapital beträgt damit zum 31.8.2022 TEUR 8.558 (zum 31.8.2021 TEUR 8.819). Im Rahmen der weiteren wirtschaftlichen Entwick-lung des Orchesters stellte der Rat in seiner Sitzung am 20.6.2022 gemäß § 4 der Betriebssatzung in Verbindung mit § 4 der EigVO NRW den Wirtschaftsplan des Orchesters für das Wirtschaftsjahr 2022/23 mit folgenden Eckdaten fest:   
 Das geplante Defizit resultiert vor allem aus den zu erwartenden Mindererlösen aus Kartenverkäufen im Vergleich zu Vor-Corona-Spielzeiten bei einem gegenüber dem Vorjahr unveränderten städtischen Be-triebskostenzuschuss. Durch den geplanten Verlust 2022/23 sowie die Festschreibung des Betriebskos-tenzuschusses auch noch für 2023/24 auf dem Niveau von 2021/22 soll in Abstimmung mit der Kämmerei überschüssige Liquidität des Orchesters abgeschmolzen werden. Für das erste Quartal 2022/23 (1.9. - 30.11.2022) weist das Betriebsergebnis des Orchesters Abweichungen von den Plandaten aus. So lagen die Umsatzerlöse aus dem Kartenverkauf, der Opernbespielung und den sonstigen Erlösen des Spielbe-triebs um TEUR 148 bzw. 5,8% unter den geplanten Erlösen. Die Entwicklung der sonstigen betrieblichen Erträge unter Einschluss des Betriebskostenzuschusses verlief nahezu plangemäß (TEUR -25 bzw.              -0,7%), sodass die betrieblichen Erträge insgesamt am Ende des ersten Quartals 2022/23 die Budget-ansätze um TEUR 173 bzw. 2,8% verfehlten. Gleichzeitig reduzierte sich geringfügig der Aufwand für Material- und Leistungsbezüge (TEUR -51 bzw. -4,9%), jedoch kräftig der Personalaufwand (TEUR -785 bzw. -16,1%) vor allem infolge von Pensionierungen ab dem 4. Quartal 2021/22. Da sich im gleichen Zeitraum auch die sonstigen betrieblichen Aufwendungen um TEUR 129 bzw. 53,8% verminderten, un-terschritten die betrieblichen Aufwendungen die Planansätze insgesamt um TEUR 965 bzw. 15,7%.    
Wirtschafts- 
plan 2022/23
TEUR
Umsatzerlöse
   Kartenverkauf 1.410
   Opernbespielung 7.381
   sonstige Erlöse Spielbetrieb 100
8.891
Sonstige Erträge (ohne Betriebskostenzuschuss Stadt) 1.670
10.561
Materialaufwendungen -5.965
Personalaufwendungen -16.576
Abschreibungen -120
Sonstige betriebliche Aufwendungen -1.200
Zinsaufwendungen -300
Steuern -10
Planergebnis vor Betriebskostenzuschuss -13.610
Betriebskostenzuschuss 12.480
Jahresfehlbetrag -1.130

Gürzenich-Orchester Köln   Anlage 4 Seite 16     
Damit stellte sich für das erste Quartal der Spielzeit 2022/23 ein Betriebsergebnis in Höhe von  TEUR +776 ein, das um TEUR 792 über dem budgetierten Ergebnis für diesen Zeitraum (TEUR -16) liegt. Zwecks Abschmelzung der Liquidität des Orchesters hat die Kämmerei der Stadt Köln dabei wei-terhin die Auszahlung der vereinbarten Monatsraten des laufenden Betriebskostenzuschusses ausge-setzt.  Vor dem Hintergrund der notwendigen und beabsichtigten Rückkehr zum Erlösniveau vor der Pandemie hängt die weitere wirtschaftliche Entwicklung des Orchesters damit maßgeblich von der Ertragslage bzw. Bezuschussung in den folgenden Wirtschaftsjahren sowie der laufenden Tilgung der Restforderung ge-gen die Stadt Köln aus der seinerzeitigen Ausgliederung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung ab. Es wird davon ausgegangen, dass im Rahmen der weiteren Bezuschussung durch die Stadt die in vier Schritten ab der Spielzeit 2022/2023 geplanten Stellenzusetzungen im Orchester berücksichtigt werden.  Im Rahmen der Investitionsplanung für das Wirtschaftsjahr 2022/23 ist die Beschaffung von Instrumen-ten (TEUR 90) sowie Investitionen in die IT-Technik (TEUR 30) vorgesehen. Die Finanzierung der Inves-titionsvorhaben soll in voller Höhe aus Mitteln des Betriebskostenzuschusses des Wirtschaftsjahres zum Ausgleich der Abschreibungen abgedeckt werden.  Die Einrichtung des für das Orchester gemäß § 10 Abs. 1 EigVO NRW erforderlichen Risikofrüherken-nungssystems ist bis zur Abfassung dieses Lageberichts weitergeführt worden. Auf der Grundlage eines auf die speziellen Belange und die überschaubare Größe des Orchesters zugeschnittenen Handbuchs zum Risiko-/Chancenmanagement, das ständig zu ergänzen und zu aktualisieren ist, wurde im Dezember 2022 erneut eine Risikoinventur mit anschließender Risiko- und Chancenbewertung durchgeführt. Die Arbeiten an einem zeitnahen, umfassenden Berichtswesen zur laufenden Erfassung und Kommunikation der Risiken und Chancen sowie einem Katalog der notwendigen Abwehrmaßnahmen werden fortgesetzt. Mit einem solchen Berichtswesen soll sichergestellt werden, dass mögliche Risiken an die jeweiligen Entscheidungsträger des Orchesters frühzeitig kommuniziert werden, damit wirtschaftlichen, technischen und organisatorischen Fehlentwicklungen rechtzeitig entgegengewirkt werden kann.    Köln, den 15. März 2023  
    _______________________________                             _________________________________ François-Xavier Roth              Stefan Englert Künstlerischer Betriebsleiter              Geschäftsführender Direktor

Beschlussvorlage Rat

2210 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VII/47 
47 
Vorlagen-Nummer 
 1145/2023 
Freigabedatum 
 17.08.2023 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Jahresabschluss Wirtschaftsjahr 2021/2022 des Gürzenich-Orchesters Köln  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
1. Gemäß § 4 c der Betriebssatzung des Gürzenich-Orchesters Köln in Verbindung mit § 26 
Abs. 3 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NW) wer-
den der mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk vom 15.03.2023 der Wirt-
schaftsprüfungsgesellschaft Schüllermann & Partner AG versehene Jahresabschluss zum 
31.08.2022 sowie der Lagebericht für das Wirtschaftsjahr vom 01.09.2021 bis 31.08.2022 
festgestellt. 
 
2. Der Bilanzgewinn für das Wirtschaftsjahr vom 01.09.2021 bis zum 31.08.2022 in Höhe von 
EUR 5.914.312,72, der sich aus dem Jahresfehlbetrag 2021/2022 in Höhe von EUR 
260.338,77 nach Verrechnung mit dem Gewinnvortrag von EUR 6.170.651,49 sowie Ent-
nahmen aus den Gewinnrücklagen in Höhe von EUR 4.000,00 ergibt, wird auf neue 
Rechnung vorgetragen.  
 
3. Dem Betriebsausschuss und der Betriebsleitung wird Entlastung erteilt. 
 
 
 
Betriebsausschuss Gürzenich-Orchester 29.08.2023 
Finanzausschuss 04.09.2023 
Rat 07.09.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Zur Begründung des Beschlussvorschlags sind folgende Anlagen beigefügt: 
 
 
1. Jahresabschluss zum 31.08.2022, bestehend aus 
 
a) Bilanz zum 31.08.2022    Anlage 1 
 
b) Gewinn- und Verlustrechnung für das 
Wirtschaftsjahr 01.09.2021 – 31.08.2022  Anlage 2 
 
c) Anhang einschließlich Anlagennachweis 
für das Wirtschaftsjahr 01.09.2021 – 31.08.2022 Anlage 3, Seite 1 - 17 
 
2. Lagebericht für das Wirtschaftsjahr vom  
01.09.2021 - 31.08.2022    Anlage 4, Seite 1 – 16 
 
3. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks der  
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
Schüllermann & Partner AG vom 15.03.2023 Anlage 5, Seite 3 – 7 
 
4. Fragenkatalog zu § 53 HGrG    Anlage 6 
 
 
Auf ein Abschlussgespräch hat die Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA NRW) verzichtet.

Anlage 2 Jahresabschluss Gewinn-Verlustrechnung

1320 Zeichen

Anlage 2
2021/2022 2020/2021
EUR EUR
1.Umsatzerlöse 9.225.310,60 6.842.693,17
2.Erhöhung/Verminderung des Bestands
 an unfertigen Erzeugnissen 28.700,00 111.500,00
3.Sonstige betriebliche Erträge 13.913.409,99 14.091.141,90
23.167.420,59 21.045.335,07
4.Materialaufwand
a) Aufwendungen für bezogene Leistungen 4.805.454,87 2.359.645,21
5.Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 13.408.677,53 11.138.062,25
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen
für Altersversorgung und für 
Unterstützung 2.751.482,52 2.683.245,05
16.160.160,05 13.821.307,30
6.
Abschreibungen 
a) auf immaterielle Vermögengegenstände
des Anlagevermögens und Sachanlagen 115.168,46 115.540,39
7.Sonstige betriebliche Aufwendungen  2.110.893,29 1.429.901,49
-24.256,08 3.318.940,68
8.Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 869,00 1.790,25
9.Zinsen und ähnliche Aufwendungen 236.951,69 258.321,25
10.Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 0,00 -17,14
11.Ergebnis nach Steuern -260.338,77 3.062.426,82
12.Sonstige Steuern 0,00 1.545,67
13.Jahresfehlbetrag/-überschuss -260.338,77 3.060.881,15
14.Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 6.170.651,49 3.105.770,34
5.910.312,72 6.166.651,49
15.Entnahmen aus Gewinnrücklagen 4.000,00 4.000,00
16.Bilanzgewinn  5.914.312,72 6.170.651,49
Gürzenich Orchester Köln, Köln
Gewinn- und Verlustrechnung 
für das Wirtschaftsjahr 2021/2022

Anlage 6 Jahresabschluss Fragenkatalog

37517 Zeichen

Anlage  6 
Seite  1 
 
Gürzenich-Orchester Köln 
Jahresabschluss zum 31. August 2022 
 
Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 HGrG 
 
 
Grundlage unserer Arbeiten ist der Prüfungsstandard IDW PS 720 des Instituts der Wirt-
schaftsprüfer in Deutschland e. V. (Fragenkatalog zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Ge-
schäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 53 HGrG). Dieser Prüfungsstan-
dard ist in Zusammenarbeit mit dem Bundesfinanzministerium, dem Bundesrechnungshof und 
den Landesrechnungshöfen erarbeitet worden.  
 
Die dort aufgeführten Fragen sind lückenlos zu beantworten. Soweit eine einzelne Frage für die 
geprüfte Einrichtung nicht einschlägig ist, ist dies zu begründen. Soweit sich die Beantwortung 
der Frage bereits aus der Berichterstattung über die Jahresabschlussprüfung ergibt, haben wir 
Verweisungen vorgenommen. 
 
Der oben bezeichnete Fragenkatalog gliedert sich wie folgt: 
 
Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführungsorganisation 
Ordnungsmäßigkeit des Geschäftsführungsinstrumentariums 
Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführungstätigkeit 
Vermögens- und Finanzlage 
Ertragslage 
 
Beantwortung des Fragenkatalogs:

Anlage  6 
Seite  2 
 
 
Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführungsorganisation 
 
Fragenkreis 1: Tätigkeit von Überwachungsorganen und Geschäftsleitung sowie indivi-
dualisierte Offenlegung der Organbezüge 
 
a) Gibt es Geschäftsordnungen für die Organe und einen Geschäftsverteilungsplan für 
die Geschäftsleitung sowie ggf. für die Konzernleitung? Gibt es darüber hinaus schriftli-
che Weisungen des Überwachungsorgans zur Organisation für die Geschäfts- sowie 
ggf. für die Konzernleitung (Geschäftsanweisung)? Entsprechen diese Regelungen den 
Bedürfnissen des Unternehmens bzw. des Konzerns? 
 
Der Betriebsleitung gehören satzungsgemäß zwei Personen an.  
 
Im Wirtschaftsjahr 2021/2022 waren dies als Generalmusikdirektor der Stadt Köln und Gürze-
nich-Kapellmeister Herr Francois-Xavier Roth sowie als Geschäftsführender Direktor und 
kaufmännischer Betriebsleiter Herr Stefan Englert.  
 
Die Geschäftsverteilung zwischen den Betriebsleitern sowie die Abgrenzung ihrer Kompeten-
zen und Zuständigkeiten ergeben sich aus der vom damaligen Oberbürgermeister hierzu erlas-
senen Geschäftsanweisung. Nach dieser Anweisung führt die Betriebsleitung die Geschäfte 
des Orchesters gesamtverantwortlich nach einheitlichen Zielsetzungen, Plänen und Richtlinien. 
Unbeschadet der Gesamtverantwortung werden den Betriebsleitern Ressorts zugewiesen, für 
die sie zuständig sind. Der künstlerische Betriebsleiter ist verantwortlich für den Spielplan des 
Orchesters einschließlich der Engagements der Gastdirigenten und Solisten sowie für das 
künstlerische Niveau des Ensembles. 
 
Der kaufmännische Betriebsleiter leitet in Abstimmung mit dem künstlerischen Betriebsleiter 
den organisatorischen Ablauf des Konzert- und Orchesterbetriebes und ist zuständig für das 
Finanzwesen, das Personalwesen, die Verwaltung und für das Marketing. 
 
Dienstvorgesetzter der Dienstkräfte des Orchesters ist der Oberbürgermeister der Stadt Köln 
(§ 6 der Betriebssatzung). 
 
Die aktuell gültige Betriebssatzung ist am 5. Mai 2022 vom Rat der Stadt Köln beschlossen 
worden und zum 6. Juli 2022 in Kraft getreten.

Anlage  6 
Seite  3 
 
Das Überwachungsorgan des Orchesters sind der Rat der Stadt Köln und der Betriebsaus-
schuss. 
 
Der Rat entscheidet über Angelegenheiten, die er nicht übertragen kann (§ 41 Abs. 1 GO 
NRW), dazu gehören u. a.: 
 
– die Wahl der Mitglieder der Ausschüsse und ihrer Vertreter, 
– den Erlass, die Änderung und die Aufhebung von Satzungen und ortsrechtlichen Bestim-
mungen, 
– den Erlass, die Änderung und die Aufhebung von Satzungen und ortsrechtlichen Bestim-
mungen, 
– den Erlass eines Stellenplanes und 
– die Festsetzung privatrechtlicher Entgelte. 
 
Darüber hinaus entscheidet der Rat der Stadt Köln u. a. über folgende Angelegenheiten (§ 4 
der Betriebssatzung), die der Betriebsausschuss gemäß § 5 Abs. 2 der Betriebssatzung im 
Vorfeld der Beschlussfassung durch den Rat zur Entscheidung vorabberät: 
 
– Bestellung und Abberufung der Betriebsleiter 
– Feststellung und Änderung des Wirtschaftsplanes 
– Feststellung des Jahresabschlusses und die Ergebnisverwendung 
– Rückzahlung von Eigenkapital an die Stadt 
 
Die übrigen Zuständigkeiten des Rates der Stadt Köln nimmt – bis auf die oben genannten 
nicht übertragbaren Aufgaben und die in der Betriebssatzung genannten Angelegenheiten – 
der Betriebsausschuss wahr (§ 41 Abs. 2 und 3 GO NRW i. V. m. der Zuständigkeitsordnung 
des Rates der Stadt Köln vom 5. März 2012). 
 
Der Betriebsausschuss ist der Ausschuss Gürzenich-Orchester der Stadt Köln (§ 5 Abs. 1 der 
Betriebssatzung). Der Betriebsausschuss bündelt alle – die eigenbetriebsähnliche Einrichtung 
betreffenden – kaufmännischen, technischen und personellen Angelegenheiten, die ansonsten 
nach der Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Köln grundsätzlich auch anderen Fach-
ausschüssen zur Entscheidung übertragen sind.

Anlage  6 
Seite  4 
 
Der Betriebsausschuss entscheidet in den Angelegenheiten, die ihm durch die GO NRW und 
die EigVO NRW übertragen sind, sowie in den ihm vom Rat der Stadt Köln ausdrücklich über-
tragenen Angelegenheiten sowie gemäß der Betriebssatzung über: 
 
– Erlass und Niederschlagung von Ansprüchen bei Beträgen von EUR 10.000,00 bis 
EUR 50.000,00, 
– Stundung von Ansprüchen bei Beträgen von EUR 20.000,00 bis EUR 50.000,00, 
– Bedarfsfeststellung für Lieferungen und Leistungen bei Auftragswerten von mehr als 
EUR 300.000,00 bis EUR 1,5 Mio.; die Befugnisse des Betriebsausschusses nach § 5 
Abs. 1 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln hinsichtlich des Vorbehaltes über die 
Vergabeentscheidung bleiben unberührt, 
– Zustimmung zu sonstigen Verträgen, die nicht unter die vorgenannten Punkte fallen und 
deren Wert im Einzelfall den Betrag von EUR 300.000,00 übersteigt, ausgenommen sind 
Angelegenheiten, die nach GO NRW, der EigVO NRW oder der Betriebssatzung der Zu-
ständigkeit des Rates vorbehalten sind sowie den 
– Vorschlag des Abschlussprüfers zur Vorlage an die Gemeindeprüfungsanstalt. 
 
Die Regelungen zum Dienstbetrieb und Geschäftsablauf innerhalb der Kölner Stadtverwaltung 
sind in dem "Handbuch der Stadtverwaltung Köln (HK)" zusammengefasst. 
 
Die vorstehend dargestellten Regelungen entsprechen den Bedürfnissen der eigenbe-
triebsähnlichen Einrichtung. 
 
b) Wie viele Sitzungen der Organe und ihrer Ausschüsse haben stattgefunden und wur-
den Niederschriften hierüber erstellt? 
 
Im Zeitraum vom 1. September 2021 bis zum 31. August 2022 fanden insgesamt acht Sitzun-
gen des Betriebsausschusses statt. Entsprechende Protokolle liegen vor. Die vom Betriebs-
ausschuss vorbereiteten Empfehlungen hat der Rat der Stadt Köln durch entsprechende Be-
schlussfassungen übernommen. Die Beschlüsse des Rates der Stadt Köln liegen vor. 
 
c) In welchen Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i. S. d. § 125 Abs. 1 Satz 5 
des Aktiengesetzes sind die einzelnen Mitglieder der Geschäftsleitung tätig? 
 
Die Mitglieder der Betriebsleitung sind auskunftsgemäß in keinen weiteren Kontrollgremien tä-
tig.

Anlage  6 
Seite  5 
 
d) Wird die Vergütung der Organmitglieder (Geschäftsleitung, Überwachungsorgan) in-
dividualisiert im Anhang des Jahresabschlusses/Konzernabschlusses aufgeteilt nach 
Fixum, erfolgsbezogenen Komponenten und Komponenten mit langfristiger Anreizwir-
kung ausgewiesen? Falls nein, wie wird dies begründet? 
 
Die Vergütung der Betriebsleitung wird individualisiert und aufgegliedert nach ihren verschie-
denen Bestandteilen im Anhang ausgewiesen. 
 
Ordnungsmäßigkeit des Geschäftsführungsinstrumentariums 
 
Fragenkreis 2: Aufbau- und ablauforganisatorische Grundlagen 
 
a) Gibt es einen den Bedürfnissen des Unternehmens entsprechenden Organisations-
plan, aus dem Organisationsaufbau, Arbeitsbereiche und Zuständigkeiten/Weisungs-
befugnisse ersichtlich sind? Erfolgt dessen regelmäßige Überprüfung? 
 
Die Arbeitsbereiche und dazugehörigen personellen Zuständigkeiten ergeben sich aus dem 
jährlichen Dienstverteilungs- und Stellenplan. Im Dienstverteilungs- und Stellenplan sind kurze 
Stellenbeschreibungen der Mitarbeiter vorhanden. Unterlagen zu Weisungsbefugnissen und 
Vollmachten der Mitarbeiter sind zentral dokumentiert. 
 
Darüber hinaus besteht eine Dienstanweisung über die Abgrenzung der Zuständigkeiten der 
Betriebsleiter, die zum 1. Januar 2011 in Kraft getreten ist. 
 
Eine regelmäßige Überprüfung der Aufbauorganisation durch die Betriebsleitung findet statt. 
Sie ergibt sich aus dem jährlich aufzustellenden Dienstverteilungs- und Stellenplan. 
 
Bezüglich der Ablauforganisation sind zwar keine zentral verfügbaren Unterlagen vorhanden, 
die Abläufe sind aber aufgrund der Betriebsgröße überschaubar. 
 
b) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass nicht nach dem Organisationsplan verfah-
ren wird? 
 
Derartige Anhaltspunkte haben sich nicht ergeben.

Anlage  6 
Seite  6 
 
c) Hat die Geschäftsleitung Vorkehrungen zur Korruptionsprävention ergriffen und do-
kumentiert? 
 
Die Stadt Köln hat Vorkehrungen zur Korruptionsprävention getroffen. Sie hat Hinweise zur 
Umsetzung des Korruptionsbekämpfungsgesetzes (KorruptionsbG) vom 16. Dezember 2004 
im Vergabewesen herausgegeben sowie eine Richtlinie zur Rotation von Mitarbeiter/-innen in 
korruptionsgefährdeten Bereichen erlassen, die vom Gürzenich-Orchester beachtet wurden. 
 
Die Einhaltung dieser Maßnahmen wird von der internen Revision kontrolliert. Insbesondere die 
Überprüfung der Rotation wird durch die interne Revision regelmäßig vorgenommen. 
 
d) Gibt es geeignete Richtlinien bzw. Arbeitsanweisungen für wesentliche Entschei-
dungsprozesse (insbesondere Auftragsvergabe und Auftragsabwicklung, Personalwe-
sen, Kreditaufnahme und -gewährung)? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass diese 
nicht eingehalten werden? 
 
Regelungen zum allgemeinen Dienstbetrieb und Geschäftsablauf innerhalb der Kölner Stadt-
verwaltung sind in dem "Handbuch der Stadtverwaltung Köln (HK)" vom 20. November 2001 
bzw. den laufenden Aktualisierungen hierzu zusammengefasst worden. Darüber hinaus erge-
ben sich entsprechende Richtlinien aus der Zuständigkeitsordnung für den Rat der Stadt Köln 
vom 5. März 2012. Den Mitarbeitern stehen im Intranet der Stadt Köln die zu beachtenden Ge-
setze/Rechtsverordnungen, Dienstanweisungen/-vereinbarungen und städtischen Regelungen 
zur Verfügung. Die städtischen Regelungen umfassen u. a.: 
 
Richtlinien der Stadt Köln für die Vergabe von Bauleistungen (VOB), von Lieferungen und 
Dienstleistungen (VOL), von freiberuflichen Leistungen an freiberuflich Tätige (VOF) und 
Dienstleistungskonzessionen vom 31. Oktober 1995 in der aktualisierten Fassung 06/2010, 
Wertgrenzenkonzept der Stadt Köln vom 1. Januar 2014 sowie die Vergaberichtlinie TVgG An-
hang 10 und 11 (Stand 2. Mai 2012) aufgrund des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW, das 
am 1. Mai 2012 in Kraft getreten ist. 
 
Allgemeine Rahmenbedingungen für Sponsoringleistungen im Bereich der Stadtverwaltung 
vom 9. November 2010 bzw. den laufenden Aktualisierungen. 
 
Für Personalangelegenheiten gelten die Vorschriften des § 8 der Betriebssatzung in Verbin-
dung mit § 28 der Hauptsatzung der Stadt Köln.

Anlage  6 
Seite  7 
 
Der Rat der Stadt Köln beschließt einmal jährlich im Zusammenhang mit der Prüfung des Wirt-
schaftsplanes den Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung der Ausgaben und ermächtigt 
gleichzeitig die Betriebsleitung, Kassenkredite bis zu einer bestimmten Höhe aufzunehmen, um 
die kurzfristige Liquidität sicherzustellen. Die Ermächtigung der Betriebsleitung zur Inanspruch-
nahme von Kassenkrediten zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben wurde gemäß Beschluss 
des Rates der Stadt Köln im Rahmen der Genehmigung des Wirtschaftsplanes für 2021/2022 
auf TEUR 500 begrenzt. 
 
Das Gürzenich-Orchester Köln hat im Berichtsjahr keine Kredite aufgenommen oder gewährt. 
 
Anhaltspunkte für die Nichteinhaltung von Regelungen haben sich nicht ergeben. 
 
e) Besteht eine ordnungsmäßige Dokumentation von Verträgen (z. B. Grundstücksver-
waltung, EDV)? 
 
Es besteht eine ordnungsgemäße, chronologische und nach Sachverhalten sortierte Dokumen-
tation der Verträge. 
 
Fragenkreis 3: Planungswesen, Rechnungswesen, Informationssystem und Controlling 
 
a) Entspricht das Planungswesen – auch im Hinblick auf Planungshorizont und Fort-
schreibung der Daten sowie auf sachliche und zeitliche Zusammenhänge von Projekten 
– den Bedürfnissen des Unternehmens? 
 
Das Planungswesen entspricht den Bedürfnissen der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung. 
 
b) Werden Planabweichungen systematisch untersucht? 
 
Planabweichungen werden in Monats- und Quartalsberichten untersucht und in den Quartals-
berichten dokumentiert. 
 
c) Entspricht das Rechnungswesen einschließlich der Kostenrechnung der Größe und 
den besonderen Anforderungen des Unternehmens? 
 
Das Rechnungswesen entspricht der Größe und den Anforderungen des Gürzenich-
Orchesters.

Anlage  6 
Seite  8 
 
d) Besteht ein funktionierendes Finanzmanagement, welches u. a. eine laufende Liquidi-
tätskontrolle und eine Kreditüberwachung gewährleistet? 
 
Es wird seitens der Bühnen der Stadt Köln im Rahmen des Geschäftsbesorgungsvertrages ei-
ne wöchentliche Liquiditätskontrolle für das Gürzenich-Orchester durchgeführt. Im mittelfristi-
gen Bereich wird die Liquidität grundsätzlich durch eine Finanzplanung sichergestellt. Dem 
durch den Rat der Stadt Köln festgestellten Wirtschaftsplan 2021/2022 ist eine mittelfristige Fi-
nanzplanung beigefügt. Kredite bestehen nicht. 
 
e) Gehört zu dem Finanzmanagement auch ein zentrales Cash-Management und haben 
sich Anhaltspunkte ergeben, dass die hierfür geltenden Regelungen nicht eingehalten 
worden sind? 
 
Es existiert kein zentrales Cash-Management. 
 
f) Ist sichergestellt, dass Entgelte vollständig und zeitnah in Rechnung gestellt werden? 
Ist durch das bestehende Mahnwesen gewährleistet, dass ausstehende Forderungen 
zeitnah und effektiv eingezogen werden? 
 
In Bezug auf den Verkauf von Eintrittskarten, der im Rahmen des Geschäftsbesorgungs-
vertrages durch die Bühnen der Stadt Köln durchgeführt wird, erfolgt eine Rechnungslegung 
nur für den Bereich der Abonnements. Sofern eine Rechnungslegung erfolgt, ist sichergestellt, 
dass diese vollständig und zeitnah ist. 
 
g) Entspricht das Controlling den Anforderungen des Unternehmens/Konzerns und um-
fasst es alle wesentlichen Unternehmens-/Konzernbereiche? 
 
Die Bühnen der Stadt Köln haben im Rahmen des Geschäftsbesorgungsvertrages die techni-
sche Abwicklung der Auswertungen, d. h. das Generieren und Ausdrucken der aus dem SAP-
Controllingmodul verfügbaren Auswertungen, übernommen, während die Controllingaufgaben 
durch den kaufmännischen Betriebsleiter des Orchesters wahrgenommen werden. Die Auswer-
tungen nach Kostenstellen (Verwaltung und Orchesterbetrieb) und Kostenträgern (z. B. Abo-
konzerte, CD-Produktionen) umfassen lediglich die Ist-Zahlen. Planzahlen werden im Rahmen 
des Wirtschaftsplanes dokumentiert. Planabweichungen werden im Rahmen der Quartalsbe-
richte dokumentiert und analysiert.

Anlage  6 
Seite  9 
 
h) Ermöglicht das Rechnungs- und Berichtswesen eine Steuerung und/oder Überwa-
chung der Tochterunternehmen und der Unternehmen, an denen eine wesentliche Betei-
ligung besteht? 
 
Es bestehen keine Tochter- oder Beteiligungsunternehmen. 
 
Fragenkreis 4: Risikofrüherkennungssystem 
 
a) Hat die Geschäfts-/Konzernleitung nach Art und Umfang Frühwarnsignale definiert 
und Maßnahmen ergriffen, mit deren Hilfe bestandsgefährdende Risiken rechtzeitig er-
kannt werden können? 
 
Die Errichtung des für das Gürzenich-Orchester gemäß § 10 Abs. 1 EigVO NRW erforderlichen 
Risikofrüherkennungssystems ist fortgesetzt worden. Ein auf die speziellen Belange und die 
überschaubare Größe des Orchesters zugeschnittenes Handbuch zum Risiko-/Chancen-
management wird ständig ergänzt und aktualisiert. Die letzte Risikoinventur erfolgte im De-
zember 2022.  
 
Die Arbeiten an einem zeitnahen und umfassenden Berichtswesen zur laufenden Erfassung 
der Risiken und Chancen sowie einem Katalog der notwendigen Abwehrmaßnahmen werden 
fortgesetzt. 
 
b) Reichen diese Maßnahmen aus und sind sie geeignet, ihren Zweck zu erfüllen? Haben 
sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Maßnahmen nicht durchgeführt werden? 
 
Aus unserer Sicht sind diese Maßnahmen – unter Berücksichtigung der noch durchzuführen-
den Ausgestaltung des Berichtswesens – ausreichend und geeignet, den Zweck der Risiko-
früherkennung im Sinne des Gesetzes zu erfüllen. 
 
c) Sind diese Maßnahmen ausreichend dokumentiert? 
 
Die letzte zum 5. Dezember 2022 durchgeführte Risikoinventur wurde entsprechend dokumen-
tiert. Das RCM-Handbuch wird ständig ergänzt bzw. aktualisiert.

Anlage  6 
Seite  10 
 
d) Werden Frühwarnsignale und Maßnahmen kontinuierlich und systematisch mit dem 
aktuellen Geschäftsumfeld sowie mit den Geschäftsprozessen und Funktionen abge-
stimmt und angepasst? 
 
Im Rahmen der Risikoinventur erfolgte die Aufnahme der Frühwarnsignale und der bereits im-
plementierten bzw. zu implementierenden Maßnahmen. Aufgrund der geringen Betriebsgröße 
und der flachen Aufbauhierarchie ist unseres Erachtens sichergestellt, dass die Frühwarnsigna-
le und Maßnahmen kontinuierlich und systematisch mit den aktuellen Geschäftsprozessen und 
Funktionen abgestimmt und entsprechend angepasst werden. 
 
Fragenkreis 5: Finanzinstrumente, andere Termingeschäfte, Optionen und Derivate 
 
Dieser Fragenkreis kommt bei der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung nicht zur Anwendung, da 
derartige Instrumente nicht eingesetzt werden. 
 
a) Hat die Geschäfts-/Konzernleitung den Geschäftsumfang zum Einsatz von Finanzin-
strumenten sowie von anderen Termingeschäften, Optionen und Derivaten schriftlich 
festgelegt? Dazu gehört: 
 
Welche Produkte/Instrumente dürfen eingesetzt werden? 
 
Mit welchen Partnern dürfen die Produkte/Instrumente bis zu welchen Beträgen einge-
setzt werden? 
 
Wie werden die Bewertungseinheiten definiert und dokumentiert und in welchem Um-
fang dürfen offene Posten entstehen? 
 
Sind die Hedge-Strategien beschrieben, z. B. ob bestimmte Strategien ausschließlich zu-
lässig sind bzw. bestimmte Strategien nicht durchgeführt werden dürfen (z. B. antizipati-
ves Hedging)? 
 
b) Werden Derivate zu anderen Zwecken eingesetzt als zur Optimierung von Kreditkondi-
tionen und zur Risikobegrenzung?

Anlage  6 
Seite  11 
 
c) Hat die Geschäfts-/Konzernleitung ein dem Geschäftsumfang entsprechendes Instru-
mentarium zur Verfügung gestellt, insbesondere in Bezug auf 
 
Erfassung der Geschäfte 
Beurteilung der Geschäfte zum Zweck der Risikoanalyse 
Bewertung der Geschäfte zum Zweck der Rechnungslegung 
Kontrolle der Geschäfte? 
 
d) Gibt es eine Erfolgskontrolle für nicht der Risikoabsicherung (Hedging) dienende De-
rivatgeschäfte und werden Konsequenzen aufgrund der Risikoentwicklung gezogen? 
 
e) Hat die Geschäfts-/Konzernleitung angemessene Arbeitsanweisungen erlassen? 
 
f) Ist die unterjährige Unterrichtung der Geschäfts-/Konzernleitung im Hinblick auf die 
offenen Positionen, die Risikolage und die ggf. zu bildenden Vorsorgen geregelt? 
 
Fragenkreis 6: Interne Revision 
 
a) Gibt es eine den Bedürfnissen des Unternehmens/Konzerns entsprechende interne 
Revision/Konzernrevision? Besteht diese als eigenständige Stelle oder wird diese Funk-
tion durch eine andere Stelle (ggf. welche?) wahrgenommen? 
 
Im Rahmen der Umwandlung der Bühnen der Stadt Köln in eine eigenbetriebsähnliche Einrich-
tung wurde eine Planstelle für die Innenrevision eingerichtet und ab dem 1. Januar 2002 per-
sonell besetzt. Die bei den Bühnen tätige Mitarbeiterin in der internen Revision ist mit Wirkung 
ab 1. Januar 2006 mit fünf Wochenstunden für das Gürzenich-Orchester tätig. 
 
Der Tätigkeitsbereich der internen Revision ist in der "Dienstanweisung Innenrevision" vom 
24. November 2009 festgelegt, die am 27. Januar 2015 aktualisiert wurde. Aufgrund des Inte-
rims bei den Bühnen der Stadt Köln und den damit verbundenen Anforderungen unterstützt die 
mit der internen Revision beauftragte Mitarbeiterin die Geschäftsführung der Bühnen der Stadt 
Köln bei der Abwicklung der daraus resultierenden zusätzlichen Aufgaben. 
 
Daher konnten wesentliche Tätigkeitsfelder bzw. Prüfungen der internen Revision nicht durch-
geführt werden. 
 
Weitere Prüfungen werden durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln durchgeführt.

Anlage  6 
Seite  12 
 
b) Wie ist die Anbindung der internen Revision/Konzernrevision im Unterneh-
men/Konzern? Besteht bei ihrer Tätigkeit die Gefahr von Interessenkonflikten? 
 
Seit 1. Januar 2006 sind die Aufgaben der internen Revision für den Bereich des Gürzenich-
Orchesters auf die Bühnen der Stadt Köln übertragen worden. Die Gefahr von Interessenkon-
flikten bestand und besteht nicht. 
 
c) Welches waren die wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkte der internen Revisi-
on/Konzernrevision im Geschäftsjahr? Wurde auch geprüft, ob wesentlich miteinander 
unvereinbare Funktionen (z. B. Trennung von Anweisung und Vollzug) organisatorisch 
getrennt sind? Wann hat die interne Revision das letzte Mal über Korruptionsprävention 
berichtet? Liegen hierüber schriftliche Revisionsberichte vor? 
 
Die interne Revision hat das Gürzenich-Orchester bei Vergaben und Ausschreibungen intensiv 
unterstützt, insbesondere in Bezug auf die Anwendung des neuen Tariftreue- und Vergabege-
setzes NRW. Im Übrigen verweisen wir auf die Antwort zu Frage 6a). 
 
Schriftliche Revisionsberichte liegen nicht vor. 
 
d) Hat die interne Revision ihre Prüfungsschwerpunkte mit dem Abschlussprüfer abge-
stimmt? 
 
Eine Abstimmung der Prüfungsschwerpunkte der internen Revision mit dem Abschlussprüfer 
erfolgt nicht. 
 
e) Hat die interne Revision/Konzernrevision bemerkenswerte Mängel aufgedeckt und um 
welche handelt es sich? 
 
Die interne Revision hat bisher keine bemerkenswerten Mängel bei der eigenbetriebsähnlichen 
Einrichtung aufgedeckt. Einen Schwerpunkt der Tätigkeit bildete die Umsetzung städtischer 
Richtlinien, hier insbesondere die Unterstützung bei Vergaben und Ausschreibungen.

Anlage  6 
Seite  13 
 
f) Welche Konsequenzen werden aus den Feststellungen und Empfehlungen der inter-
nen Revision/Konzernrevision gezogen und wie kontrolliert die interne Revisi-
on/Konzern-revision die Umsetzung ihrer Empfehlungen? 
 
Die Betriebsleitung veranlasst die Umsetzung der Empfehlungen der internen Revision u. a. 
durch Dienstanweisungen. Die interne Revision prüft die Einhaltung der Dienstanweisungen bei 
Bedarf bzw. auf Anweisung in zeitlichem Abstand. 
 
Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführungstätigkeit 
 
Fragenkreis 7: Übereinstimmung der Rechtsgeschäfte und Maßnahmen mit Gesetz, Sat-
zung, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und bindenden Beschlüssen des Über-
wachungsorgans 
 
a) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die vorherige Zustimmung des Überwa-
chungsorgans zu zustimmungspflichtigen Rechtsgeschäften und Maßnahmen nicht ein-
geholt worden ist? 
 
Im Rahmen unserer stichprobenhaften Prüfung haben sich keine Anhaltspunkte ergeben, dass 
die vorherigen Zustimmungen des Überwachungsorgans zu zustimmungspflichtigen Rechtsge-
schäften und Maßnahmen nicht eingeholt worden sind. 
 
b) Wurde vor der Kreditgewährung an Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Überwa-
chungsorgans die Zustimmung des Überwachungsorgans eingeholt? 
 
Es wurden keine derartigen Kredite gewährt. 
 
c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass anstelle zustimmungsbedürftiger Maßnah-
men ähnliche, aber nicht als zustimmungsbedürftig behandelte Maßnahmen vorgenom-
men worden sind (z. B. Zerlegung in Teilmaßnahmen)? 
 
Im Rahmen unserer Prüfung haben wir eine solche Vorgehensweise nicht festgestellt.

Anlage  6 
Seite  14 
 
d) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Geschäfte und Maßnahmen nicht mit 
Gesetz, Satzung, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und bindenden Beschlüssen 
des Überwachungsorgans übereinstimmen? 
 
Bei unserer Prüfung ergaben sich keine Anhaltspunkte dafür, dass die Abwicklung der Ge-
schäfte im Berichtsjahr nicht in Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften, der Betriebssatzung 
und den Beschlüssen des Betriebsausschusses steht. 
 
Fragenkreis 8: Durchführung von Investitionen 
 
a) Werden Investitionen (in Sachanlagen, Beteiligungen, sonstige Finanzanlagen, imma-
terielle Anlagewerte und Vorräte) angemessen geplant und vor Realisierung auf Rentabi-
lität/Wirtschaftlichkeit, Finanzierbarkeit und Risiken geprüft? 
 
Die Investitionen im Bereich der Sachanlagen werden im Wirtschaftsplan im Rahmen des Ver-
mögensplanes erfasst. 
 
Das Anlagevermögen besteht im Wesentlichen aus Instrumenten. Bei der Anschaffung dieser 
Instrumente müssen die Besonderheiten eines Orchesterbetriebes berücksichtigt werden. Eine 
interne Planung der Instrumentenbeschaffung findet statt, wobei Abnutzung im Spielbetrieb 
(Ersatzbeschaffung) sowie die Spielplanung (eventuelle Beschaffung nicht vorhandener In-
strumente) als Kriterien im Vordergrund stehen. 
 
Bei den Investitionen im Bereich des Vorratsvermögens (z. B. Druck der Jahresbroschüre) fin-
den entsprechende Planungen und Prüfungen statt; die Vergabestelle der Stadt Köln wird mit 
eingeschaltet. 
 
b) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Unterlagen/Erhebungen zur Preisermitt-
lung nicht ausreichend waren, um ein Urteil über die Angemessenheit des Preises zu 
ermöglichen (z. B. bei Erwerb bzw. Veräußerung von Grundstücken oder Beteiligun-
gen)? 
 
Für Fremdleistungen wird der Preis grundsätzlich über die vorgeschriebenen Verfahren nach 
der VOB, VOL und der VOF ermittelt. Ab einem Auftragswert von EUR 20.000,00 (VOL) bzw. 
EUR 100.000,00 (VOB) erfolgen grundsätzlich öffentliche Ausschreibungen zentral durch das 
Vergabeamt der Stadt Köln.

Anlage  6 
Seite  15 
 
c) Werden Durchführung, Budgetierung und Veränderungen von Investitionen laufend 
überwacht und Abweichungen untersucht? 
 
Die Durchführung der Investitionen wird laufend überwacht. Es wurde darauf geachtet, dass die 
im Rahmen des Wirtschaftsplanes budgetierte und genehmigte Gesamtsumme der Investitio-
nen nicht überschritten wird.  
 
d) Haben sich bei abgeschlossenen Investitionen wesentliche Überschreitungen erge-
ben? Wenn ja, in welcher Höhe und aus welchen Gründen? 
 
Es haben sich keine wesentlichen Investitionsüberschreitungen ergeben. 
 
e) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass Leasing- oder vergleichbare Verträge nach 
Ausschöpfung der Kreditlinien abgeschlossen wurden? 
 
Es bestehen keine Leasingverträge und es wurden keine Kreditlinien in Anspruch genommen. 
 
Fragenkreis 9: Vergaberegelungen 
 
a) Haben sich Anhaltspunkte für eindeutige Verstöße gegen Vergaberegelungen (z. B. 
VOB, VOL, VOF, EU-Regelungen) ergeben? 
 
Für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung gelten die von der Verwaltungskonferenz der Stadt 
Köln (heute Stadtvorstand) am 31. Oktober 1995 beschlossenen "Richtlinien der Stadt Köln für 
die Vergabe von Bauleistungen, Lieferungen und Dienstleistungen" in der aktualisierten Fas-
sung vom Juni 2010, die Richtlinie der Stadt Köln für die Vergabe von Bauleistungen (VOB) 
sowie von freiberuflichen Leistungen an freiberuflich Tätige in der aktualisierten Fassung vom 
Juni 2010. Darüber hinaus existiert bei der Stadt Köln die selbstständige Verwaltungseinheit 
"Zentrales Vergabeamt". Ein Prüfungsrecht obliegt dem Rechnungsprüfungsamt der Stadt 
Köln. 
 
Anhaltspunkte für eindeutige Verstöße gegen Vergaberegelungen haben sich bei unserer Prü-
fung nicht ergeben. 
 
Wir weisen darauf hin, dass die Überprüfung der Vergaben im Rahmen einer Abschlussprüfung 
nur begrenzt und in Stichproben durchführbar ist und eine abschließende rechtliche Beurteilung 
von uns nicht durchgeführt wurde.

Anlage  6 
Seite  16 
 
b) Werden für Geschäfte, die nicht den Vergaberegelungen unterliegen, Konkurrenzan-
gebote (z. B. auch für Kapitalaufnahmen und Geldanlagen) eingeholt? 
 
Das Rechnungsprüfungsamt ist in den nach den städtischen Vergaberichtlinien vorgesehenen 
Vergabeprozess eingebunden. Die Vorlagepflichten richten sich nach den im Intranet der Stadt 
Köln veröffentlichten Vorlagegrenzen. Unabhängig hiervon hat das Rechnungsprüfungsamt ein 
jederzeit umfängliches Prüfungsrecht. 
 
Im Rahmen der von uns durchgeführten Stichproben wurden keine Verstöße festgestellt. 
 
Fragenkreis 10: Berichterstattung an das Überwachungsorgan 
 
a) Wird dem Überwachungsorgan regelmäßig Bericht erstattet? 
 
Gemäß § 20 der Eigenbetriebsverordnung i. V. m. § 16 der Betriebssatzung hat die Betriebslei-
tung den Oberbürgermeister und den Betriebsausschuss vierteljährlich über die Entwicklung 
der Erträge und Aufwendungen sowie über die Abwicklung des Vermögensplanes schriftlich 
unterrichtet. 
 
Der Betriebsausschuss erhält den jährlichen Wirtschaftsplan, der dem Rat der Stadt Köln an-
schließend zur Zustimmung vorgelegt wird. 
 
b) Vermitteln die Berichte einen zutreffenden Einblick in die wirtschaftliche Lage des Un-
ternehmens/Konzerns und in die wichtigsten Unternehmens-/Konzernbereiche? 
 
Der Wirtschaftsplan und die Quartalsberichte vermitteln einen zutreffenden Einblick in die wirt-
schaftliche Lage des Gürzenich-Orchesters. 
 
c) Wurde das Überwachungsorgan über wesentliche Vorgänge angemessen und zeitnah 
unterrichtet? Liegen insbesondere ungewöhnliche, risikoreiche oder nicht ordnungsge-
mäß abgewickelte Geschäftsvorfälle sowie erkennbare Fehldispositionen oder wesentli-
che Unterlassungen vor und wurde hierüber berichtet? 
 
Gemäß § 6 Abs. 2 der Betriebssatzung hat die Betriebsleitung den Oberbürgermeister über alle 
wichtigen Angelegenheiten rechtzeitig zu unterrichten und ihm auf Verlangen die zur Wahr-
nehmung seiner Aufgabe notwendigen Auskünfte zu erteilen.

Anlage  6 
Seite  17 
 
Besonders risikoreiche Geschäftsvorfälle bzw. Fehldispositionen und Unterlassungen und da-
mit berichtspflichtige Sachverhalte lagen im Wirtschaftsjahr 2021/2022 nicht vor. 
 
d) Zu welchen Themen hat die Geschäfts-/Konzernleitung dem Überwachungsorgan auf 
dessen besonderen Wunsch berichtet (§ 90 Abs. 3 AktG)? 
 
Die Betriebsleitung hat auf besonderen Wunsch des Überwachungsorgans über Personalfra-
gen berichtet. 
 
e) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Berichterstattung (z. B. nach § 90 AktG 
oder unternehmensinternen Vorschriften) nicht in allen Fällen ausreichend war? 
 
Dafür haben sich keine Anhaltspunkte ergeben. 
 
f) Gibt es eine D&O-Versicherung? Wurde ein angemessener Selbstbehalt vereinbart? 
Wurden Inhalt und Konditionen der D&O-Versicherung mit dem Überwachungsorgan er-
örtert? 
 
Eine D&O-Versicherung wurde für die Betriebsleitung und den Betriebsausschuss nicht abge-
schlossen. 
 
g) Sofern Interessenkonflikte der Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Überwa-
chungsorgans gemeldet wurden, ist dies unverzüglich dem Überwachungsorgan offen-
gelegt worden? 
 
Es lagen keine nachweislichen Erkenntnisse über bestehende Interessenkonflikte vor, die dem 
Überwachungsorgan hätten offengelegt werden müssen. 
 
Vermögens- und Finanzlage 
 
Fragenkreis 11: Ungewöhnliche Bilanzposten und stille Reserven 
 
a) Besteht im wesentlichen Umfang offenkundig nicht betriebsnotwendiges Vermögen? 
 
Es besteht kein offenkundig nicht betriebsnotwendiges Vermögen.

Anlage  6 
Seite  18 
 
b) Sind Bestände auffallend hoch oder niedrig? 
 
Auffallend hohe oder niedrige Bestände sind nicht erkennbar. Der passivierte Sonderposten ist 
der bilanzielle Gegenposten zum im Rahmen der Ausgliederung von der Stadt Köln in eine ei-
genbetriebsähnliche Einrichtung übernommenen Anlagevermögen. 
 
c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Vermögenslage durch im Vergleich zu 
den bilanziellen Werten erheblich höhere oder niedrigere Verkehrswerte der Vermö-
gensgegenstände wesentlich beeinflusst wird? 
 
Es haben sich keine Anhaltspunkte ergeben, dass gegenüber den Bilanzwerten erheblich hö-
here oder niedrigere Verkehrswerte vorliegen, die Einfluss auf die Vermögenslage haben könn-
ten. Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass die orchesterspezifischen Einbauten und techni-
schen Einrichtungen zu einer anderen Nutzung nicht geeignet sind und es sich außerdem um 
einen Zuschussbetrieb handelt, sodass positive Ertragswerte zur Ermittlung marktorientierter 
Verkehrswerte nicht gegeben sein dürften. 
 
Fragenkreis 12: Finanzierung 
 
a) Wie setzt sich die Kapitalstruktur nach internen und externen Finanzierungsquellen 
zusammen? Wie sollen die am Abschlussstichtag bestehenden wesentlichen Investiti-
onsverpflichtungen finanziert werden? 
 
Das Kapital beträgt zum Bilanzstichtag TEUR 17.749, davon entfällt in Höhe des Eigenkapitals 
sowie der Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen auf interne Finanzie-
rungsquellen ein Betrag von TEUR 8.613 (= 48,5 %) und in Höhe der Rückstellungen und des 
kurzfristigen Fremdkapitals auf externe Finanzierungsquellen ein Betrag von TEUR 9.136. 
 
Wesentliche Investitionsverpflichtungen bestehen am Abschlussstichtag nicht. 
 
b) Wie ist die Finanzlage des Konzerns zu beurteilen, insbesondere hinsichtlich der Kre-
ditaufnahmen wesentlicher Konzerngesellschaften? 
 
Das Orchester ist kein Mutterunternehmen und es liegt kein Konzernverhältnis vor.

Anlage  6 
Seite  19 
 
c) In welchem Umfang hat das Unternehmen Finanz-/Fördermittel einschließlich Garan-
tien der öffentlichen Hand erhalten? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die damit 
verbundenen Verpflichtungen und Auflagen des Mittelgebers nicht beachtet wurden? 
 
Die eigenbetriebsähnliche Einrichtung ist in die Haushaltsplanung der Stadt Köln eingebunden 
und erhielt im Wirtschaftsjahr 2021/2022 Zuschüsse von insgesamt TEUR 12.480. Der Be-
triebskostenzuschuss des Landes Nordrhein-Westfalen betrug für das Wirtschaftsjahr 
2021/2022 TEUR 1.058. 
 
Anhaltspunkte für die Nichtbeachtung von Auflagen und Verpflichtungen haben sich im Rah-
men unserer Prüfung nicht ergeben. 
 
Fragenkreis 13: Eigenkapitalausstattung und Gewinnverwendung 
 
a) Bestehen Finanzierungsprobleme aufgrund einer evtl. zu niedrigen Eigenkapitalaus-
stattung? 
 
Der Anteil des Eigenkapitals am Gesamtkapital beträgt zum 31. August 2022 48,5 % (Vorjahr 
56,7 %) einschließlich Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen. Die ei-
genbetriebsähnliche Einrichtung verfügt damit über eine angemessene Eigenkapitalausstat-
tung. Aus der Eigenkapitalausstattung erwachsen derzeit keine Finanzierungsprobleme. 
 
b) Ist der Gewinnverwendungsvorschlag (Ausschüttungspolitik, Rücklagenbildung) mit 
der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens vereinbar? 
 
Gemäß § 2 Abs. 3 der Betriebssatzung darf die Stadt Köln keine Zuwendungen – und damit 
auch keine Ausschüttungen – aus Mitteln des Betriebes erhalten. Die jeweiligen Jahresergeb-
nisse werden entweder auf neue Rechnung vorgetragen oder den Rücklagen zugeführt. 
 
Für das Wirtschaftsjahr 2021/2022 ergibt sich ein Jahresfehlbetrag in Höhe von TEUR 260.

Anlage  6 
Seite  20 
 
 
Ertragslage 
 
Fragenkreis 14: Rentabilität/Wirtschaftlichkeit 
 
a) Wie setzt sich das Betriebsergebnis des Unternehmens/Konzerns nach Segmenten/ 
Konzernunternehmen zusammen? 
 
Es ist nur ein Segment, nämlich der Orchesterbetrieb, vorhanden. Eine weitere Aufgliederung 
erübrigt sich somit. 
 
b) Ist das Jahresergebnis entscheidend von einmaligen Vorgängen geprägt? 
 
Nein 
 
c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass wesentliche Kredit- oder andere Leistungs-
beziehungen zwischen Konzerngesellschaften bzw. mit den Gesellschaftern eindeutig zu 
unangemessenen Konditionen vorgenommen werden? 
 
Im Rahmen des Geschäftsbesorgungsvertrages vom 17. Dezember 2001 zwischen den Büh-
nen der Stadt Köln und dem Gürzenich-Orchester ist geregelt, dass jede der beiden Einrich-
tungen eine angemessene Kostenerstattung für die vereinbarten Tätigkeiten (Verwaltung und 
Opernbespielung) zu leisten hat. Die Ermittlung der angemessenen Kosten erfolgt durch die 
Kostenträgereinrichtung der Einrichtungen. 
 
d) Wurde die Konzessionsabgabe steuer- und preisrechtlich erwirtschaftet? 
 
Diese Frage ist beim Orchester nicht relevant.

Anlage  6 
Seite  21 
 
Fragenkreis 15: Verlustbringende Geschäfte und ihre Ursachen 
 
a) Gab es verlustbringende Geschäfte, die für die Vermögens- und Ertragslage von Be-
deutung waren, und was waren die Ursachen der Verluste? 
 
Die eigenbetriebsähnliche Einrichtung mit ihrer spezifischen Dienstleistung ist grundsätzlich nur 
durch Zuschüsse finanzierbar. Es gab keine einzelnen verlustbringenden Geschäfte. 
 
b) Wurden Maßnahmen zeitnah ergriffen, um die Verluste zu begrenzen, und um welche 
Maßnahmen handelt es sich? 
 
Es ergaben sich keine verlustbringenden Geschäfte. 
 
Fragenkreis 16: Ursachen des Jahresfehlbetrages und Maßnahmen zur Verbesserung 
der Ertragslage 
 
a) Was sind die Ursachen des Jahresfehlbetrages? 
 
Es sei auf die detaillierte Darstellung der Ursachen des Jahresfehlbetrages im Lagebericht 
verwiesen. 
 
b) Welche Maßnahmen wurden eingeleitet bzw. sind beabsichtigt, um die Ertragslage 
des Unternehmens zu verbessern? 
 
Zu den erklärten Zielen der Betriebsleitung gehört nach wie vor die Sicherung eines gleichmä-
ßig hohen künstlerischen Standards. Die eigenbetriebsähnliche Einrichtung ist grundsätzlich 
nur durch Zuschüsse finanzierbar. Darüber hinaus ist man bestrebt, u. a. durch Marketingmaß-
nahmen höhere Einnahmen zu erzielen sowie Einsparungen auf der Kostenseite umzusetzen.

Anlage 1 Jahresabschluss Bilanz

1798 Zeichen

Anlage 1
Gürzenich Orchester Köln, Köln
Bilanz zum 31. August 2022
A K T I V A
31.8.2022 31.8.2021
EUR EUR
A.Anlagevermögen
I.Immaterielle Vermögensgegenstände 8.763,00 21.909,00
II.Sachanlagen
1.Andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung 802.151,00 828.230,00
802.151,00828.230,00
810.914,00850.139,00
B.Umlaufvermögen
I.Vorräte
1.Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 35.952,00 15.150,00
2.Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen 140.200,00 111.500,00
176.152,00126.650,00
II.Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
1.Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 28.434,00 18.465,00
2.Forderungen gegen Eigenbetriebe 1.404.538,76 0,00
3.Forderungen gegen die Stadt Köln 10.984.902,60 6.876.900,47
4.Sonstige Vermögensgegenstände 827.981,74 873.089,33
13.245.857,107.768.454,80
III.Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben
bei Kreditinstituten und Schecks 3.450.676,416.839.439,14
16.872.685,5114.734.543,94
C.Rechnungsabgrenzungsposten 65.987,81 62.459,81
17.749.587,3215.647.142,75
 
P A S S I V A
31.8.2022 31.8.2021
EUR EUR
A.Eigenkapital
I.Stammkapital 25.000,00 25.000,00
II.Gewinnrücklagen 2.618.541,072.622.541,07
III.Bilanzgewinn 5.914.312,726.170.651,49
8.557.853,798.818.192,56
B.Sonderposten
1.Sonderposten für Investitionszuschüsse zum
Anlagevermögen 54.866,00 61.438,00
54.866,00 61.438,00
C.Rückstellungen
1.Rückstellungen für Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen 1.040.581,00 1.175.250,00
2.Sonstige Rückstellungen 5.036.757,00 4.531.474,00
6.077.338,005.706.724,00
D.Verbindlichkeiten
1.Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 773.509,08 538.354,49
2.Verbindlichkeiten gegenüber Eigenbetriebe 0,00 89.993,91
3.Sonstige Verbindlichkeiten 36.742,61 27.285,12
810.251,69655.633,52
E.Rechnungsabgrenzungsposten 2.249.277,84405.154,67
17.749.587,3215.647.142,75

Anlage 3 Jahresabschluss Anhang

26921 Zeichen

Gürzenich-Orchester Köln                                                                                                        Anlage 3           Seite 1      
 
JAHRESABSCHLUSS FÜR DAS WIRTSCHAFTSJAHR 1. SEPTEMBER 2021  BIS  31. AUGUST 2022  A N H A N G  Der Jahresabschluss des Gürzenich-Orchesters Köln für das Wirtschaftsjahr 1.9.2021 bis 31.8.2022 wurde nach den für Eigenbetriebe geltenden Bestimmungen der §§ 21 - 24 der Eigenbetriebsverordnung NRW in der Fassung vom 16.11.2004, zuletzt geändert am 22.3.2021 mit Wirkung ab 23.3.2021, sowie in sinngemäßer Anwendung der für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften zum Jahresabschluss im Dritten Buch des Handelsgesetzbuches (HGB) unter Berücksichtigung von § 263 HGB und der ergänzenden Vorschriften der Betriebssatzung aufgestellt. Dies schließt die Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein.  
I. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE 
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden, gegenüber dem Vorjahr unveränderten, Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Die Bilanz wurde nach teilweiser Verwendung des Jah-resergebnisses (§ 268 Abs. 1 HGB) aufgestellt.  Im Jahresabschluss zum 31.8.2022 wurden die zum 1.9.2000 im Rahmen der Ausgliederung des Orchesters als eigenbetriebsähnliche Einrichtung von der Stadt Köln übertragenen Anlagegüter zu den fortgeführten Zeit-werten und die in den Wirtschaftsjahren 2000/2001 bis 2021/2022 angeschafften Anlagegüter zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Der Wertminderung wurde durch planmäßige lineare Abschreibungen Rech-nung getragen, wobei die Nutzungsdauern bzw. Restnutzungsdauern auf der Grundlage einschlägiger Ab-schreibungstabellen sachgerecht geschätzt wurden. Die Nutzungsdauer der Betriebs- und Geschäftsausstat-tung beträgt 3 bis 30 Jahre. Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten zwischen EUR 250,00 und EUR 1.000,00 werden in einen Sammelposten eingestellt, der im Jahr des Zugangs sowie in den vier folgenden Wirtschaftsjahren mit jeweils 1/5 gewinnmindernd aufgelöst wird.   Bei den Vorräten wurden die Betriebsstoffe zu Einstandspreisen bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Die bis zum Bilanzstichtag angefallenen Vorleistungen für drei Konzerte im neuen Geschäftsjahr wurden als unfertige Leistungen zu Herstellungskosten auf der Basis einer Normalauslastung des Orchesters bewertet. Die Forderungen, die sonstigen Vermögensgegenstände und die liquiden Mittel wurden zum Nenn-wert bewertet.   Das Stammkapital wurde zu dem in der Betriebssatzung festgelegten Nennwert angesetzt.  Der passive Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen wurde in Höhe des Betrages ange-setzt, der den (ggf. anteiligen) Restwerten der bezuschussten Anlagegüter entspricht.

Gürzenich-Orchester Köln                                                                                                        Anlage 3           Seite 2      
 
 Gemäß einer Vereinbarung zwischen der Stadt Köln und dem Orchester hat das Gürzenich-Orchester für Be-amte, die vor dem 1.9.2000 in den Ruhestand getreten sind, die nach dem Beamtenversorgungsgesetz (Be-amtVG) vorgesehenen Versorgungsleistungen vollständig zu übernehmen. Für Beamte, die am 1.9.2000 noch aktiv waren, wird das Gürzenich-Orchester mit Versorgungsleistungen entsprechend dem auf das Orchester entfallenden Dienstzeitenanteil belastet. Für diese ungewissen Verbindlichkeiten wurden Pensionsrückstellun-gen gebildet. Im Jahresabschluss zum 31.8.2022 erfolgte die Bewertung der Pensionsverpflichtungen wie im Vorjahr gemäß § 22 Abs. 3 EigVO NRW nach § 37 Abs. 1 der Kommunalhaushaltsverordnung NRW (KommHVO NRW) zum Teilwert unter Zugrundelegung eines festen Rechnungszinsfusses von 5 % und unter Anwendung der neuen Richttafeln 2018G von Klaus Heubeck. Erwartbare Änderungen der künftigen Personalkosten waren bei der Bewertung der Pensionsverpflichtungen nicht zu berücksichtigen. Die Wertansätze der Pensionsver-pflichtungen wurden durch versicherungsmathematische Gutachten belegt.  Die Sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen in angemessener Höhe und werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags analog § 253 Abs. 1 HGB passiviert. Bei den Rückstellungen für Dienstjubiläen als Rückstel-lungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden im Rahmen der Wertansätze künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als Abzin-sungssätze werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzins-sätze der vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der deutschen Bundesbank monatlich ermittelt und bekannt gegeben werden. Bei den langfristigen Rückstellungen für Beihilfeverpflichtungen er-folgte die Bewertung zum 31.8.2022 entsprechend der Bewertung der Pensionsrückstellungen zum Teilwert unter Zugrundelegung eines festen Rechnungszinsfusses von 5 % auf der Grundlage des durchschnittlichen Beihilfeaufwandes der letzten fünf Jahre. Alle Wertansätze der Beihilfe- und Jubiläumsverpflichtungen wurden durch versicherungsmathematische Gutachten belegt.  Die im Wirtschaftsjahr 2011/2012 erstmals gebildete Rückstellung für drohende Verluste im Bereich des Per-sonalaufwands betrifft den Verpflichtungsüberschuss für das Orchester aus den künftigen Gehaltszahlungen im Rahmen einer Freistellung unter Berücksichtigung der orchesterspezifischen Gehaltsentwicklungsprogno-sen. Soweit die Rückstellung Gehaltszahlungen betrifft, die nach dem 31.8.2023 zur Auszahlung gelangen, wurde eine Abzinsung vorgenommen (§ 21 EigVO NRW i.V.m. § 253 Abs. 2 S. 1 HGB).  Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag passiviert.

Gürzenich-Orchester Köln                                                                                                        Anlage 3           Seite 3      
 
II. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ 
1. Anlagevermögen Die Aufgliederung und Entwicklung des Anlagevermögens im Wirtschaftsjahr 2021/2022 ist dem nachfolgen-den Anlagennachweis zu entnehmen: 
 ___________________________ 1  Hinsichtlich der Aussagekraft des Anlagennachweises ist darauf hinzuweisen, dass die Anlagegüter, die zum 1.9.2000 auf das     Orchester übertragen wurden, mit ihren ursprünglichen Anschaffungs- und Herstellungskosten und den bis zum 1.9.2000 auf-    gelaufenen Abschreibungen in den Anlagennachweis aufgenommen wurden.   2  Zugang Abschreibungen x 100 / Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten zum 31.8.2022  3  Restbuchwerte am 31.8.2022 x 100 / Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten zum 31.8.2022   Der Zugang bei der Betriebs- und Geschäftsausstattung entfällt auf Instrumente (TEUR 51), Hardware  (TEUR 6), Büromöbel (TEUR 2) sowie geringwertige Anlagegüter (TEUR 22).   
Anschaffungs- und Herstellungskosten
Posten des Anlagevermögens Stand Stand 
1.9.2021 1 Abgang 31.8.2022
EUR EUR EUR EUR
Immaterielle Vermögensgegenstände
    EDV Software 139.443,93 0,00 0,00 139.443,93
Sachanlagen
    Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.971.760,75 81.016,46 33.136,76 3.019.640,45
3.111.204,68 81.016,46 33.136,76 3.159.084,38
Abschreibungen
Posten des Anlagevermögens Stand Stand 
1.9.2021 1 Zugang Abgang 31.8.2022
EUR EUR EUR EUR
Immaterielle Vermögensgegenstände
    EDV Software 117.534,93 13.146,00 0,00 130.680,93
Sachanlagen
    Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.143.530,75 102.022,46 28.063,76 2.217.489,45
2.261.065,68 115.168,46 28.063,76 2.348.170,38
Posten des Anlagevermögens RestbuchwerteRestbuchwerte Durch- Durch-
31.8.2022 31.8.2021 schnittlicher Ab-schnittlicher Rest-
schreibungssatz 2 buchwert 3
EUR EUR % %
Immaterielle Vermögensgegenstände
    EDV Software 8.763,00 21.909,00 9,43 6,28
Sachanlagen
    Betriebs- und Geschäftsausstattung 802.151,00 828.230,00 3,38 26,56
810.914,00 850.139,00
Kennzahlen
Zugang

Gürzenich-Orchester Köln                                                                                                        Anlage 3           Seite 4      
 
2. Vorräte Die unter den Vorräten ausgewiesenen Betriebsstoffe (TEUR 36) umfassen im Wesentlichen Jahresvorschau-hefte, CDs und Büromaterial. Des Weiteren entfällt der Bilanzposten auf unfertige Leistungen (TEUR 140). Als solche werden die vor dem Bilanzstichtag angefallenen Kosten des Orchesters für ein Konzert in der Spielzeit 2022/2023 abgegrenzt.  
3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betreffen laufende Leistungsforderungen.  Die Forderungen gegen die Stadt Köln umfassen zum einen die auf den 31.8.2022 fortgeschriebene Restfor-derung aus der Ausgliederung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung zum 1.9.2000 in Höhe von TEUR 3.346. Die Stadt hat einen Ausgleich dieser Forderung ohne Zinsverluste ab 2005 zugesagt. Im Wirtschaftsjahr 2021/2022 hat die Stadt Köln je eine Tilgungsrate (TEUR 500) für das Vorjahr und für das aktuelle Wirtschafts-jahr bezahlt. Am Bilanzstichtag hat diese Forderung in Höhe von TEUR 2.846 eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.  Darüber hinaus enthält der Bilanzposten Forderungen aus laufenden Verrechnungen zwischen dem Orchester und den folgenden städtischen Dienststellen:  
  Bei den Forderungen gegen Eigenbetriebe handelt es sich um Forderungen aus laufender Verrechnung gegen die Bühnen der Stadt Köln (i.V. Verbindlichkeiten gegenüber Eigenbetriebe TEUR 90).    
31.8.2022
TEUR
Kämmerei
  ausgesetzte Restzahlungen auf Betriebs-
  kostenzuschuss 2021/22 7.591
  übrige 269
7.860
Personalamt -170
Rechts- und Versicherungsamt -33
Amt für Informationsverarbeitung -18
7.639

Gürzenich-Orchester Köln                                                                                                        Anlage 3           Seite 5      
 
Die sonstigen Vermögensgegenstände setzen sich wie folgt zusammen:   
  
4. Liquide Mittel Am Bilanzstichtag 31.8.2022 verfügte das Orchester über folgende liquide Mittel:    
         
31.8.2022
TEUR
Betriebskostenzuschuss Land NRW
    Januar bis August 2022 730
Förderbeiträge / Kostenzuschüsse 45
Forderungen gegen Finanzamt 20
Personalkostenzuschüsse 17
Überzahlungen Krankenkassen 12
übrige 4
828
31.8.2022
TEUR
Hauptkasse 1
Handkasse / Wechselgeld 1
2
Geldmarktkonto Sparkasse KölnBonn 1.063
laufendes Konto Sparkasse KölnBonn 2.386
3.451

Gürzenich-Orchester Köln                                                                                                        Anlage 3           Seite 6      
 
5. (Aktiver) Rechnungsabgrenzungsposten Folgende, für das Wirtschaftsjahr 2022/2023 bzw. weitere Wirtschaftsjahre vorausbezahlte Aufwendungen wurden per 31.8.2022 als aktive Rechnungsabgrenzungsposten abgegrenzt:  
 
6. Eigenkapital Die Entwicklung des Eigenkapitals des Orchesters stellte sich im Wirtschaftsjahr 2021/2022 wie folgt dar:   
 Der Bilanzgewinn zum 31.8.2021 in Höhe von TEUR 6.170 wurde gemäß Ergebnisverwendungsbeschluss des Rates zum Jahresabschluss 31.8.2021 des Gürzenich-Orchesters Köln vom 5.5.2022 auf neue Rechnung vor-getragen.   
31.8.2022
TEUR
Versorgungsbezüge September 2022 17
Werbemaßnahmen September bis Oktober 2022 14
Unfallversicherung September bis Dezember 2022 10
Zuschuss Gürzenich Chor September bis Dezember 2022 7
Nutzungsgebühren September bis Dezember 2022 6
Markenverlängerungen bis 2031 5
übrige 7
66
Saldovortrag Jahres- Entnahmen Stand 
31.08.2021 ergebnis Gewinn- 31.8.2022
2021/2022 rücklagen
TEUR TEUR TEUR TEUR
Vom Rat der Stadt Köln laut
Satzung zur Verfügung ge-
stelltes Stammkapital 25 0 0 25
Gewinnrücklagen
   andere Gewinnrücklagen 2.623 0 -4 2.619
Bilanzgewinn 6.170 -260 +4 5.914
8.818 -260 0 8.558

Gürzenich-Orchester Köln                                                                                                        Anlage 3           Seite 7      
 
7. Sonderposten Der Sonderposten für Investitionszuschüsse entwickelte sich im Wirtschaftsjahr 2021/2022 wie folgt:  
 
8. Rückstellungen Die Rückstellungen entwickelten sich im Wirtschaftsjahr 2021/2022 wie folgt:  
 Zum 31.8.2022 bestehen Pensionsverpflichtungen gegenüber 9 Versorgungsempfängern sowie einer aktivtä-tigen Beamtin, die zeitweise bei dem Gürzenich-Orchester beschäftigt war. 
Saldovortrag Zugang Auflösung Stand 
1.9.2021 2021/20222021/202231.8.2022
TEUR TEUR TEUR TEUR
Sonderposten für Investitionszu-
schüsse der Stadt Köln
aus Übertragung des Anlage-
vermögens zum 1.9.2000 der
Stadt Köln 3 0 0 3
für die Anschaffung von be-
weglichem Anlagevermögen 58 0 6 52
61 0 6 55
SaldovortragInanspruch- Auf- Auf-/ Ab- Stand
1.9.2021 nahme lösung Zuführung zinsung 31.8.2022
2021/2022 2021/20222021/20222021/2022
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
Pensionsrückstellungen
Versorgungsempfänger 1.175 125 68 0 59 1.041
Sonstige Rückstellungen
  ausstehender Urlaub 134 134 0 101 0 101
  Sonderzahlungen November 19 19 0 25 0 25
  Dienstjubiläen 25 0 0 1 1 27
  Beihilfeverpflichtungen 3.494 299 106 0 175 3.264
  Altersteilzeit 132 0 0 398 -1 529
  Gehaltsnachzahlungen 6 6 0 76 0 76
  drohende Verluste aus 
    einem Anstellungsverhältnis 566 108 1 0 3 460
Sozialversicherungsrisiken 
    aufgrund Betriebsprüfung 0 0 0 46 0 46
    im Zusammenhang mit Kurzarbeit 0 0 0 270 0 270
 austehende Leistungs-
   abrechnungen 64 51 0 150 0 163
Kosten Jahresabschluss 50 50 0 55 0 55
übrige 42 15 17 10 0 20
4.532 682 124 1.132 178 5.036
5.707 807 192 1.132 237 6.077

Gürzenich-Orchester Köln                                                                                                        Anlage 3           Seite 8      
 
9. Verbindlichkeiten Die Fristigkeiten und Besicherungen der Verbindlichkeiten zum 31.8.2022 lassen sich dem folgenden Verbind-lichkeitenspiegel entnehmen:  
           Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen betreffen laufende Leistungsverpflichtungen.  Die sonstigen Verbindlichkeiten umfassen folgende Posten:  
       
Gesamt- bis zu einemzwischen über davon
betrag Jahr einem und fünf gesichert
31.8.2022 fünf Jahren Jahre
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
Verbindlichkeiten aus Liefe-
rungen und Leistungen 773 773 0 0 0
(539) (539) (0) (0) (0)
Verbindlichkeiten gegenüber
Eigenbetrieben 0 0 0 0 0
(90) (90) (0) (0) (0)
Sonstige Verbindlichkeiten 37 37 0 0 0
(27) (27) (0) (0) (0)
810 810 0 0 0
(656) (656) (0) (0) (0)
(in Klammern: Vorjahr)
davon mit einer Restlaufzeit 
31.8.2022
TEUR
Verbindlichkeiten Mitarbeiter 7
Verbindlichkeiten gegenüber Bundeszentralamt für Steuern 21
übrige 9
37
davon aus Steuern 21
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 0

Gürzenich-Orchester Köln                                                                                                        Anlage 3           Seite 9      
 
10. (Passiver) Rechnungsabgrenzungsposten Als passiver Rechnungsabgrenzungsposten wurden folgende für das Wirtschaftsjahr 2022/2023 im Voraus  eingegangene Erträge abgegrenzt:   
   
III. ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG 
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.   Die Umsatzerlöse setzen sich wie folgt zusammen:  
    
31.8.2022
TEUR
Erträge aus Kartenverkäufen für 
die Spielzeit 2022 / 2023 1.209
Betriebskostenzuschuss September 2021 1.040
2.249
2021/22Vorjahr
TEUR TEUR TEUR %
Erlöse Bühnen der Stadt Köln 
  für Opernbespielung 7.746 6.599+1.147+17,4
Erlöse Kartenverkauf
  Einzelverkauf 603 71+532+749,3
  Abonnements 364 80+284+355,0
  Besucherorganisationen 32 3 +29+966,7
sonstige Erlöse Spielbetrieb 480 90+390+433,3
9.225 6.843+2.382+34,8
Veränderung

Gürzenich-Orchester Köln                                                                                                        Anlage 3           Seite 10      
 
Den Erlösen lagen dabei im Vergleich zum Vorjahr folgende Leistungsdaten zugrunde:  
  Die Kartenpreise fielen in 2021/22 im Vergleich zum Vorjahr unverändert wie folgt aus:  
  Der Gewinn- und Verlustrechnungsposten Erhöhung des Bestands an unfertigen Leistungen erfasst den Ertrag aus den aktivierten Kosten für ein Konzert des nachfolgenden Wirtschaftsjahres.     
Veran- Besu- ErlöseVeran- Besu-ErlöseVeran-Besu-Erlöse
stal- cher stal- cher stal- cher
tungen TEURtungen TEURtungen TEUR
Abonnementkonzerte 36 32.695 673 15 5.311 107 +21+27.384+566
Kammerkonzerte 5 777 9 1 193 2 +4 +584 +7
Sonderkonzerte 22 15.617 299 5 1.987 45 +17+13.630+254
Abgrenzungen 0 0 +
  Eigenveranstaltungen 63 49.089 981 21 7.491 154 +42+41.598+827
  Kooperationen / Gastspiele 9 442 0 0 +9 ++442
Opernbespielung 197 7.746 38 6.599 +159 +1.147
  Fremdveranstaltungen 197 7.746 38 6.599 +159 +1.147
sonstige Erlöse 56 90 -34
269 49.0899.225 59 7.4916.843 +210+41.598+2.382
2021/22 Vorjahr Veränderung
Preis- Preis- Preis- Preis- Preis-Preis-Preis- Preis- Preis-
gruppegruppegruppegruppegruppegruppegruppegruppegruppe
V/VI 1 III 2 I 3 V/VI III I V/VI III I
EUR EUR EUR EUR EUR EUR % % %
Abonnementkonzerte 9,00 27,00 43,00 9,00 27,0043,00 0,00 0,00 0,00
Kammerkonzerte 13,00 13,00 13,00 13,00 13,0013,00 0,00 0,00 0,00
Großes Abonnement (So) - - -137,00259,00413,00 - - -
Großes Abonnement (Mo/Di) - - -121,00227,00361,00 - - -
Familienkarte "Ohren auf!" - - - 25,00 25,0025,00 - - -
1Preiswerteste Preisgruppe 
2Mittlere Preisgruppe
3Teuerste Preisgruppe
2021/22 Vorjahr Veränderung

Gürzenich-Orchester Köln                                                                                                        Anlage 3           Seite 11      
 
Die sonstigen betrieblichen Erträge umfassen folgende Posten:  
 Der Materialaufwand entfällt auf folgende Aufwendungen für bezogene Leistungen:  
    
2021/22Vorjahr
TEUR TEUR TEUR %
Zuschüsse und Kostenerstattungen
Betriebskostenzuschuss Stadt Köln
   für das laufende Wirtschaftsjahr 12.480 12.010 +470 +3,9
Betriebskostenzuschuss Land NRW 1.058 946 +112 +11,8
Förderbeiträge 75 30 +45+150,0
Spenden 4 21 -17 -81,0
     Investitionskostenzuschuss 0 25 -25 -100,0
sonstige Kostenzuschüsse 81 62 +19 +30,6
Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens 
für Investitionszuschüsse 7 6 +1 +16,7
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 193 181 +12 +6,6
Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen 0 60 -60 -100,0
Erträge aus dem Abgang von Vermögens-
gegenständen des Anlagevermögens 3 0 +3+100,0
Erstattungen von Sozialversicherungsbeiträgen
im Zusammenhang mit Kurzarbeitergeld 7 562 -555 -98,8
Dezemberhilfe für einen vom coronabedigten 
Lockdown betroffenen Leistungszeitraum 0 150 -150 -100,0
übrige 5 38 -33 -86,8
13.913 14.091 -178 -1,3
davon Erträge aus der Auflösung des Sonder-
postens für Investitionszuschüsse zum Anlage-
vermögen 7 6 +1 +16,7
Veränderung
2021/22Vorjahr
TEUR TEUR TEUR %
Gagen Aushilfsmusiker 1.207 331 +876+264,7
Gagen Gäste 829 436 +393 +90,1
Reisekosten Aushilfsmusiker / Gäste 355 105 +250+238,1
Anmietung Konzertsaal für Proben u. Konzerte 1.122 758 +364 +48,0
Instandhaltung Musikinstrumente 200 166 +34 +20,5
Transportkosten 17 6 +11+183,3
Programmhefte 143 38 +105+276,3
Produktionskosten 136 60 +76+126,7
Tantiemen und GEMA-Gebühren 77 42 +35 +83,3
Kosten Gastspiele nach auswärts 269 8 +261+3.262,5
Aufwendungen Streamingdienst GO-Plus 248 302 -54 -17,9
Einrichten Orchester- / Notenmaterial 165 52 +113+217,3
Abrechnung Notenbibliothek 18 37 -19 -51,4
übrige 19 19 +0 +0,0
4.805 2.360+2.445+103,6
Veränderung

Gürzenich-Orchester Köln                                                                                                        Anlage 3           Seite 12      
 
Der Personalaufwand setzt sich wie folgt zusammen: 
  Die Entwicklung der Abschreibungen auf Sachanlagen ist dem Anlagennachweis zu entnehmen (vgl. Abschnitt II.1.).     
2021/22Vorjahr
TEUR TEUR TEUR %
Gehälter Angestellte / Lohnempfänger / Beamte 95 132 -37 -28,0
Gehälter Künstler 12.341 10.968+1.373 +12,5
Sonderzahlungen / Urlaubsgeld 666 659 +7 +1,1
Erstattung Kurzarbeitergeld -6 -565 +559 -98,9
sonstige tarifvertragliche bzw. vertragliche Bezüge 36 19 +17 +89,5
Zuführung Rückstellung Altersteilzeit 398 38 +360>+100,0
 +/- Veränderung Urlaubsrückstellung -33 -40 +7 -17,5
 +/- Veränderung Drohverlustrückstellung -88 -73 -15 -20,5
Löhne und Gehälter 13.409 11.138+2.271 +20,4
Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung 1.824 1.948 -124 -6,4
 +/- Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung aus Ver-
       änderung  Drohverlustrückstellung -19 -14 -5 +35,7
Arbeitgeberanteile zur Zusatzversorgungs-
kasse / Bayerischen Versorgungskasse 525 500 +25 +5,0
Nachzahlungsrisiken Zusatzversorgung 
im Zusammenhang mit Kurzarbeit 270 0 +270 .
Versorgungsbezüge 202 245 -43 -17,6
+/- Veränderung Pensionsrückstellung -125 2 -127<-100,0
Beihilfen 286 261 +25 +9,6
+/- Veränderung Beihilferückstellung -298 -353 +55 -15,6
sonstige soziale Abgaben 86 94 -8 -8,5
Soziale Abgaben und Aufwendungen für 
Altersversorgung und für Unterstützung 2.751 2.683 +68 +2,5
16.160 13.821+2.339 +16,9
davon für Altersversorgung 602 747 -145 -19,4
Veränderung

Gürzenich-Orchester Köln                                                                                                        Anlage 3           Seite 13      
 
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen umfassen folgende Posten:   
  Die Zinsaufwendungen betreffen im Wesentlichen den Aufzinsungsaufwand der langfristigen Personalrückstel-lungen (Pensionsrückstellungen TEUR 59, für Beihilfeverpflichtungen TEUR 175 sowie für eine Drohverlust-rückstellung TEUR 3).  Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sowie die sonstigen Steuern umfassen folgende Abgaben:  
    
2021/22 Vorjahr
TEUR TEUR TEUR %
Zuführung Sonderposten für
Investitionszuschüsse 0 25 -25 -100,0
Verwaltungsaufwendungen
Versicherungen 55 70 -15 -21,4
Kostenbeteiligung Köln-Ticket 146 2 +144+7.200,0
Personalnebenkosten (Gastspiele nach auswärts) 315 83 +232 +279,5
Personalnebenkosten (sonstige) 155 69 +86+124,6
Kosten Jahresabschluss / Abschlussprüfung 51 44 +7 +15,9
Rechts- und Beratungskosten 23 25 -2 -8,0
Porti / Telekommunikation 61 64 -3 -4,7
Beiträge Verbände / Berufsvertretungen 43 45 -2 -4,4
Einsatz Zeitarbeitnehmer 62 76 -14 -18,4
Verwaltungskostenerstattungen Stadt 43 52 -9 -17,3
übrige Verwaltungsaufwendungen 224 181 +43 +23,8
Kosten Werbung, Öffentlichkeitsarbeit 854 665 +189 +28,4
Spenden 25 18 +7 +38,9
übrige 54 11 +43+390,9
2.111 1.430 681 +47,6
Veränderung
2021/22 Vorjahr
TEUR TEUR TEUR %
Körperschaftsteuer / Solidaritätszuschlag
sowie Gewerbesteuer lfd. Jahr 0 0 +0.
Körperschaftsteuer / Solidaritätszuschlag
sowie Gewerbesteuer Vorjahre 0 0 +0 .
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 0 0 +0 .
Umsatzsteuer Vorjahre 0 2 -2-100,0
Sonstige Steuern 0 2 -2-100,0
0 2 -2-100,0
Veränderung

Gürzenich-Orchester Köln                                                                                                        Anlage 3           Seite 14      
 
IV. SONSTIGE ANGABEN 
1. Organe Die Organe des Orchesters bestehen aus dem Betriebsausschuss und der Betriebsleitung.  Die stimmberechtigten Mitglieder des Betriebsausschusses (gemäß § 5 Abs. 1 der Betriebssatzung personen-identisch mit dem Ausschuss Kunst und Kultur der Stadt Köln) setzten sich im Wirtschaftsjahr 2021/22 wie folgt zusammen:    Elfi Scho-Antwerpes, Diplom-Ingenieurin - Vorsitzende -   Dr. Ralph Elster, Leiter der Expleo Academy (DACH-Region)   -  1. Stellvertreter -   Mario Michalak, darstellender Künstler und Produzent   - 2. Stellvertreter -  Dr. Eva Bürgermeister, Leiterin des deutschen Kinder- und                                                                           Jugendfilmzentrums, sachkundige Bürgerin, Jörg Kobel, sachkundiger Bürger, Lorenz Deutsch, Landtagsabgeordneter, Dominik Schneider, Bürokaufmann, Brigitta von Bülow, Gymnasiallehrerin, Maria Helmis, Studienrätin, Bärbel Hölzing, freischaffende Musiklehrerin, Dr. David Lutz, Informatiker, Ira Sommer, Rechtsanwältin, Thomas Welter, Immobilienunternehmer.  Die Betriebsleitung bestand im Wirtschaftsjahr 2021/22 aus:  François-Xavier Roth  Künstlerischer Betriebsleiter  Stefan Englert  Geschäftsführender Direktor

Gürzenich-Orchester Köln                                                                                                        Anlage 3           Seite 15      
 
Für die Mitglieder der Betriebsleitung bzw. ehemalige Mitglieder der Betriebsleitung wurden von dem Orchester im Wirtschaftsjahr 2021/22 folgende Bezüge aufgewendet:  
 Für ein ehemaliges Mitglied der Betriebsleitung bestehen zum Bilanzstichtag Rückstellungen für eine beam-tenrechtliche Versorgungszusage in Höhe von TEUR 247 sowie Beihilfeverpflichtungen in Höhe von TEUR 42.  Für Mitglieder des Betriebsausschusses wurden keine Bezüge aufgewendet.  
2. Arbeitnehmer Die Anzahl der Beschäftigten des Orchesters im Wirtschaftsjahr 2021/22 entwickelte sich wie folgt: 
 
Das Orchester ist Mitglied der Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln (ZVK) und der Bayerischen Versorgungs-kammer Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen (BVK). Die Versorgungseinrichtungen haben die Aufgabe, den Arbeitnehmern ihrer Mitglieder eine zusätzliche Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversor-gung zu gewähren. Die Umlage beträgt bei der ZVK 5,8% und bei der BVK 9,0% des zusatzversorgungspflich-tigen Entgelts. Zum Aufbau einer Kapitaldeckung wurde von der ZVK ein Zusatzbeitrag wie folgt erhoben: Ab 2007: 3,2%. Die umlagepflichtigen Gehälter betrugen im Wirtschaftsjahr 2021/22 rd. TEUR 15.186. 
Gehälter Sonder- Gesamt-
vergütungen bezüge
TEUR TEUR TEUR
Aktive Mitglieder der Betriebsleitung:
François-Xavier Roth 163,1 339,4 502,5
Stefan Englert 159,1 0,0 159,1
322,2 339,4 661,6
Ehemalige Mitglieder der Betriebsleitung: 0,0 0,0 0,0
322,2 339,4 661,6
Jahres
30.11.202128.02.202231.05.202231.08.2022 durch-
schnitt
künstlerische Angestellte 144,0 143,0 146,0 144,0 144,3
Beschäftigte nach TVöD 13,0 11,0 13,0 12,0 12,3
Beamte 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Platzanweiser 2,0 2,0 2,0 2,0 2,0
159,0 156,0 161,0 158,0 158,5

Gürzenich-Orchester Köln                                                                                                        Anlage 3           Seite 16      
 
3. Abschlussprüferhonorare Für die Abschlussprüfungsleistungen für das Wirtschaftsjahr 2021/22 wurden Honorare in Höhe von                TEUR 11,7 und für sonstige Leistungen TEUR 2,1 aufwandswirksam gebucht. 
4. Ergebnisverwendungsvorschlag Die Betriebsleitung des Gürzenich-Orchesters schlägt vor, den Bilanzgewinn des Wirtschaftsjahres vom 1.9.2021 bis zum 31.8.2022 in Höhe von EUR 5.914.312,72 durch Vortrag auf neue Rechnung zu verwenden.  
V. VORGÄNGE VON BESONDERER BEDEUTUNG NACH SCHLUSS DES WIRTSCHAFTSJAHRES 
Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach Schluss des Wirtschaftsjahres 2021/22, aber vor Verfassung dieses Anhangs eingetreten sind, waren nicht zu verzeichnen.  Köln, den 15. März 2023  
    _______________________________                             _________________________________ François-Xavier Roth              Stefan Englert Künstlerischer Betriebsleiter              Geschäftsführender Direktor

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

1214 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VII/47 
47 
 
Vorlagen-Nummer 
1145/2023
Stand: 12.12.2023 
Sachstandsbericht  
Jahresabschluss Wirtschaftsjahr 2021/2022 des Gürzenich-Orchesters Köln 
Beschluss: 
1. Gemäß § 4 c der Betriebssatzung des Gürzenich-Orchesters Köln in Verbindung mit § 26 
Abs. 3 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NW) wer-
den der mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk vom 15.03.2023 der Wirt-
schaftsprüfungsgesellschaft Schüllermann & Partner AG versehene Jahresabschluss zum 
31.08.2022 sowie der Lagebericht für das Wirtschaftsjahr vom 01.09.2021 bis 31.08.2022 
festgestellt. 
2. Der Bilanzgewinn für das Wirtschaftsjahr vom 01.09.2021 bis zum 31.08.2022 in Höhe von 
EUR 5.914.312,72, der sich aus dem Jahresfehlbetrag 2021/2022 in Höhe von EUR 
260.338,77 nach Verrechnung mit dem Gewinnvortrag von EUR 6.170.651,49 sowie Ent-
nahmen aus den Gewinnrücklagen in Höhe von EUR 4.000,00 ergibt, wird auf neue Rech-
nung vorgetragen.  
3. Dem Betriebsausschuss und der Betriebsleitung werden Entlastung erteilt. 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
 
Nächste Schritte: 
 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:

Beratungsverlauf (3)

29.08.2023 Betriebsausschuss Gürzenich-Orchester
TOP 3.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
04.09.2023 Finanzausschuss
TOP 10.10 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
07.09.2023 Rat
TOP 10.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1145/2023
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
17.08.2023
Erstellt
04.04.2023 15:57