AN/1750/2022
Einladung der Polizei zur weiteren Beantwortung einer Anfrage der Fraktion Die LINKE. in der Sitzung der Bezirksvertretung Kalk vom 25.08.2022 TOP 9.2.7 "Polizeigewalt" (AN/1420/2022)
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Polizeigewalt in Deutschland_Zeit
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Polizeigewalt in Deutschland Die Polizei erschießt Menschen, die Mehrheit schweigt Als die US-Polizei George Floyd tötete, gab es sogar in Deutschland Proteste. Nun sterben hier vier Menschen bei Polizeieinsätzen – und nichts geschieht. Das hat Gründe. Ein Gastbeitrag von Daniel Loick und Vanessa E. Thompson 24. September 2022, 18:40 Uhr Gegen Polizeibeamte aus mehreren Bundesländern wird ermittelt, nachdem bei Einsätzen Menschen starben. Doch große Protestaktionen bleiben bisher aus. Die Soziologin Vanessa E. Thompson und der Philosoph Daniel Loick haben das Buch "Abolitionismus" herausgegeben, das die Abschaffung von Gefängnissen und Polizei diskutiert. Im Gastbeitrag vergleichen sie die Situation in Deutschland mit der in den USA. Innerhalb von sechs Tagen sind im August in Deutschland vier Menschen bei Polizeieinsätzen getötet worden: Am 2. August erschießt ein schwer bewaffnetes Sondereinsatzkommando in Frankfurt am Main den geflüchteten Amin F. aus Somalia in seinem Hotelzimmer, nachdem er Sexarbeiterinnen bedroht hatte. Am 3. August erschießen Beamte in Köln den Straßenmusiker Jouzef Berditchevski, dessen Wohnung zwangsgeräumt werden sollte. Am 7. August stirbt ein 39-jähriger Mann in Oer-Erkenschwick im Krankenhaus, der zuvor in seiner Wohnung randaliert haben soll und während des anschließenden Polizeieinsatzes mit Pfefferspray das Bewusstsein verlor. Am 8. August wird in Dortmund der 16-jährige geflüchtete Senegalese Mohamed Lamine Dramé, der sich in einer psychischen Krise befand und suizidgefährdet war, mit fünf Schüssen aus einer Maschinenpistole der Polizei durchlöchert. All diese Fälle sind unterschiedlich. Aber sie haben gemeinsam, dass alle diese Opfer von Polizeigewalt gesellschaftlich marginalisierte Menschen waren: Arme, schwarze Menschen, Migrant:innen und geflüchtete Personen. Dass ein Mensch durch die Polizei getötet wird, ist nur der Extremfall einer Diskriminierungserfahrung, die für marginalisierte Menschen zum Alltag gehört. Diese Fälle verweisen, worauf zivilgesellschaftliche Organisationen, migrantische und antirassistische Kollektive auch in Deutschland schon lange hinweisen. Die Polizei bedeutet für viele nicht Sicherheit und Schutz, sondern das exakte Gegenteil: Bedrohung, Schikane, Gewalt, auch tödliche Gewalt. Gerade erst rügte der Europarat Deutschland, weil es zu wenig gegen die rassistische Praxis des Racial Profilings unternehme. Die Gewalt dokumentiert auch das Video, das in der vergangenen Woche von einem Polizeieinsatz in Berlin aufgetaucht ist, in der zwei Polizeibeamte aufgrund eines Bagatelldelikts eine syrische Familie in ihrer eigenen Wohnung belästigen und bedrohen. Die Beamten werfen den Familienvater vor den Augen seiner Frau und seiner drei vollkommen verängstigten Kinder brutal zu Boden und drohen ihm mit dem Satz: "Das ist mein Land und du bist hier Gast", die Frau beleidigen sie mit den Worten "Halt die Fresse, ich bring dich ins Gefängnis". Diese Szene ist paradigmatisch dafür, dass Polizeigewalt dem eigenen Leben nicht äußerlich bleibt, man kann sie nicht einfach ablegen oder draußen lassen – sie dringt in den intimsten Privatbereich vor. Betroffeneninitiativen dokumentieren die langfristigen psychischen sowie physischen Auswirkungen wie Depressionen und Verfolgungsängste solcher traumatisierenden Erlebnisse. Zudem erfahren betroffene Menschen oft gesellschaftliche Desolidarisierung etwa durch mangelnde Unterstützung von Passant:innen und weitere Täter-Opfer-Umkehr bei Gericht, falls sie überhaupt die Mittel haben, sich gegen polizeiliche Gewalt zu wehren. Auch die Strategie, diese Fälle lediglich als Einzelfälle zu deklarieren, ist selbst Teil dieser Gewalt. Die Erfahrungen marginalisierter Gruppen, die schon seit der Entstehung der Polizei https://www.zeit.de/gesellschaft/2022-09/polizeigewalt-diskriminierung-rassismus-sicherheitsbehoerden-kritik unter Kriminalisierung, Bedrohung und Gewalt leiden, werden nicht ernst genommen, ihre Zeugenschaft entwertet. Indem den Opfern von Polizeigewalt signalisiert wird, dass das ihnen widerfahrene Unrecht unerheblich ist, werden sie einmal mehr aus der Gesellschaft ausgeschlossen. Dies geschieht auch dadurch, dass sich die Mehrheitsgesellschaft selbst in Fällen drastischer Polizeigewalt häufig intuitiv zunächst mit der polizeilichen Perspektive identifiziert als mit der der Betroffenen. 2020 gingen nach den Morden an George Floyd in Minneapolis und Breonna Taylor in Louisville in den USA auch in Deutschland aus Solidarität mit der Black-Lives-Matter- Bewegung Zehntausende Menschen auf die Straße. Warum erzeugen ähnliche Fälle keinen gesellschaftlichen Aufschrei, wenn sie in Deutschland passieren und sich die Fälle von tödlicher Polizeigewalt hier ebenfalls häufen? Warum wird das Problem nicht in der Tagesschau thematisiert oder bei Anne Will diskutiert? Warum kommt es nicht zu Massendemonstrationen, Riots und Aktionen des zivilen Ungehorsams? Warum kennen viele die Namen von Trayvon Martin, Eric Garner und Mike Brown, aber nicht die von Achidi John, Christy Schwundeck, N'deye Mareame Sarr oder Mohamed Dramé? Ein häufig angeführtes Argument lautet, die Situation in den USA sei einfach viel schlimmer als die in Deutschland – die radikale Polizeikritik der US-amerikanischen Linken lasse sich auf Deutschland daher gar nicht übertragen. Aber tatsächlich dürfte die unterschiedliche Aufmerksamkeit, die Fälle von Polizeigewalt bei uns erhalten, eher etwas mit deutschen Befindlichkeiten zu tun haben als mit den tatsächlichen Differenzen. In Deutschland fehlt marginalisierten Menschen die öffentliche Lobby: Medien bemühen sich in vielen Fällen gar nicht erst darum, bei Fällen von Polizeigewalt zu recherchieren, sondern schreiben zumeist die Meldungen von Polizei und Staatsanwaltschaft ab (mit gravierenden Folgen: In mindestens zwei der Todesfälle im August hat die Polizei zunächst gelogen und musste später ihre Aussagen zum Geschehen korrigieren, in einem Fall soll sie versucht haben, die Löschung eines Handyvideos zu erzwingen). Auch gibt es in Deutschland, anders als in den USA, keine Verstärker im Bereich der Popkultur: Wenn es für Beyoncé und Kendrick Lamar selbstverständlich ist, Forderungen der Black-Lives-Matter-Bewegung in den Mainstream zu tragen, kommen die Erfahrungen marginalisierter Gruppen in der deutschen Popkultur nur in Ausnahmen vor. Auch die sich als sozial und progressiv verstehenden Parteien, von sozialdemokratisch bis links, versagen bei der Organisierung von Solidarität mit den Opfern von Polizeigewalt auf ganzer Linie. Die SPD-Innenministerin Nancy Faeser, von der sich viele ein entschlosseneres Vorgehen gegen Rassismus in den Sicherheitsbehörden erhofft hatten, verteidigte und beschönigte erst vor ein paar Tagen das Vorgehen der Berliner Polizei. Auch die Grünen, denen in den Achtzigerjahren einige wichtige Polizeireformen zu verdanken waren, haben sich zumindest überall dort, wo sie an der Regierung beteiligt sind, inzwischen vollkommen auf das Geschäft der polizeilichen Imagepflege verlegt. Für große Teile der Linkspartei gilt die Beschäftigung mit Polizeigewalt als "Identitätspolitik", die zugunsten sozialpolitischer Forderungen zurückzustellen sei. Und auch die außerparlamentarische Bewegungslinke nimmt sich des Themas Polizeikritik viel zu schleppend an. So bleibt es weiterhin der unermüdlichen und meist übersehenen Arbeiten kleiner lokaler Solidaritätsinitiativen vorbehalten, polizeiliche Übergriffe zu dokumentieren und zu skandalisieren – zumeist jedoch, ohne dafür eine diskursive Resonanz zu finden. Dabei müsste längst klar sein, dass Polizei und Sicherheitspolitik keine Lösung gesellschaftlicher Problemlagen, sondern wesentliche Techniken zur Kontrolle und Kriminalisierung der Armen darstellen, dies trifft migrantische Menschen und Menschen, die Rassismus erfahren, überproportional, aber nicht ausschließlich. Die Erfahrung von Polizeigewalt wäre daher ein Moment, über das sich die Perspektiven verschiedener unterdrückter und marginalisierter Gruppen verbinden ließen – Menschen, die von Armut, Zwangsräumung oder Wohnungslosigkeit betroffen sind, Migrant:innen und geflüchtete Personen, Sexarbeitende und Umweltaktivist:innen – eine Verbindung, durch die sich auch über das konkrete Thema hinaus eine neue gesellschaftliche Protestbewegung formieren könnte.
Antrag nach § 3 (Die Linke BV8)
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Kalker Hauptstraße 247 – 273 51103 Köln Linke-BV8@stadt-koeln.de Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 06.10.2022 AN/1750/2022 Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 8 (Kalk) 20.10.2022 TOP 7.9 Einladung zur weiteren Beantwortung einer Anfrage der Fraktion Die LINKE. in der Sitzung der Bezirksvertretung Kalk vom 25.08.2022 TOP 9.2.7 "Polizeigewalt" (AN/1420/2022) Sehr geehrter Frau Bezirksbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, Die LINKE. Fraktion in der Bezirksvertretung Kalk bittet Sie um Aufnahme des folgenden Antrags in die Tagesordnung der 14. Sitzung der Bezirksvertretung Kalk am 20.10.2022. Vorbemerkung: Zur so genannten Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung unter Vorlagennummer 2948/2022 möchten wir auf die Gemeindeordnung NRW und die Hauptsatzung der Stadt Köln verweisen, welche den Aufgabenbereich der Bezirksvertretungen definieren. Durch eine Lektüre derselben wären ausgesprochene Zweifel bereits vor der Niederschrift der Vorbemerkung ausgeräumt gewesen. Daher widersprechen wir der unterschwelligen Behauptung, dass wir unsere Befugnisse zu überschreiten suchen. Im Übrigen empfinden wir es als unerträglich, wenn es um die Sicherheit und sogar das Leben der Menschen im Stadtbezirk Kalk geht, überhaupt die Zuständigkeitsfrage zu stellen. Dies zeugt nicht nur von Abgebrühtheit und Selbstverteidigungstrieb, sondern auch von der tiefen Grundeinstellung vieler Verwaltungen, die damit eine grandiose Bürgerferne demonstrieren. Frau Bezirksbürgermeisterin Claudia Greven-Thürmer Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker - 2 - Einleitung Die Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen lassen die Fragestellerin/den Fragesteller jeweils nur zwei Nachfragen zu ihren Fragen beziehungsweise deren (Nicht-)Beantwortung stellen. Schon allein, dass aus der Vorbemerkung der oben näher benannten Vorlage 2948/2022 hervorgeht, dass es sich nicht um Beantwortungen, sondern um Stellungnahmen handelt, (Zitat: „Zu Ihrer Anfrage vom 18.08.2022 nehme ich wie folgt Stellung…“) erfordert prinzipiell zu jeder der fünf Unterfragen eine Nachfrage nach einer Antwort. Somit sind wir durch die Geschäftsordnung dazu gezwungen den folgenden Antrag zu stellen: Beschluss: 1 . Der/die unbekannte Verfasser*in der vorliegenden Stellungnahme sowie Herr Polizeidirektor Frank Schäfer als Ansprechpartner der Polizeiinspektion (PI) 6 ist zur Sitzung der Bezirksvertretung Kalk am 24.11.2022 einzuladen, um die noch offenen aber auch die, durch die Stellungnahme erst entstandenen Fragen in öffentlicher Sitzung zu beantworten. 2. Der SKB und Polizeihauptkommissar Hardy Stürzt sind zur gleichen Sitzung zum gleichen TOP einzuladen, um eventuelle weitere aufkommende Fragen zu beantworten. Begründung: „Innerhalb von sechs Tagen sind im August in Deutschland vier Menschen bei Polizeieinsätzen getötet w orden: Am 2. August erschießt ein schw er bew affnetes Sondereinsatzkommando in Frankfurt am Main den geflüchteten Amin F. aus Somalia in seinem Hotelzimmer, nachdem er Sexarbeiterinnen bedroht hatte. Am 3. August erschießen Beamte in Köln den Straßenmusiker Jouzef Berditchevski, dessen Wohnung zw angsgeräumt w erden sollte. Am 7. August stirbt ein 39- jähriger Mann in Oer-Erkenschw ick im Krankenhaus, der zuvor in seiner Wohnung randaliert haben soll und w ährend des anschließenden Polizeieinsatzes mit Pfefferspray das Bew usstsein verlor. Am 8. August w ird in Dortmund der 16-jährige geflüchtete Senegalese Mohamed Lamine Dramé, der sich in einer psychischen Krise befand und suizidgefährdet w ar, mit fünf Schüssen aus einer Maschinenpistole der Polizei durchlöchert. All diese Fälle sind unterschiedlich. Aber sie haben gemeinsam, dass alle diese Opfer von Polizeigew alt gesellschaftlich marginalisierte Menschen w aren: Arme, schw arze Menschen, Migrant:innen und geflüchtete Personen.“ (Zitat aus Zeit online vom 24.09.2022 / Artikel in Anlage als PDF-Dokument) Wir hatten nachgefragt, warum bei der auch oben im Zeit-Artikel genannten Tötung des Mieters Jouzef Berditchevski in Köln-Ostheim (welches im Übrigen zum Stadtbezirk Kalk - 3 - und damit in die Zuständigkeit der Kalker Bezirksvertretung gehört) kein Psychologe oder eine psychologisch geschulte Kraft anwesend war. Eine berechtigte Frage, deren Beantwortung mit Verweis auf die staatsanwaltlichen Ermittlungen abgelehnt wurde. Da unserer Annahme in der vorliegenden Stellungnahme nicht widersprochen wurde, ist davon auszugehen, dass tatsächlich keine psychologische Hilfe im Einsatz war. Eine entsprechende und in der Stellungnahme empfohlene Anfrage an die Staatsanwaltschaft Köln zu diesem und weiteren Punkten wird mit Hinweis auf die polizeiliche Empfehlung hierzu, gestellt werden. Dabei können wir dann auch die Frage aufwerfen, ob die Polizei nach der durch sie verursachten tödlichen Verletzung bei Jouzef Berditchevski wenigstens Erste Hilfe geleistet hat oder ihn jämmerlich verbluten ließ. Ebenfalls im oben bereits zitierten und als Anlage beigefügten Artikel ist zu lesen: „Die Polizei bedeutet für viele nicht Sicherheit und Schutz, sondern das exakte Gegenteil: Bedrohung, Schikane, Gew alt, auch tödliche Gew alt.“ So ist es eben auch, wenn Kinder und Jugendliche, die ihre Eltern oder Großeltern zu einem Fußballspiel begleiten und miterleben müssen, wie friedliche Fußballfans anscheinend grundlos schikaniert werden. Wir berichteten in unserer Anfrage darüber, dass nach dem sehr ruhigen Spiel des FC Viktoria Köln gegen Dynamo Dresden am 13.08.2022, welches ohne Zwischenfälle ablief, ein normaler, nichtalkoholisierter, nichtorganisierter Fan von acht Polizisten in voller Montur abgeführt und anschließend von dreien fixiert wurde, nur um dessen Personalien aufzunehmen. Wie soll man den Kindern dann noch erklären, dass die Polizei ihr „Freund und Helfer“ sei? Alle diese Dinge vom rechtsextremen Chat im Polizeipräsidium in Kalk bis zur unbefugten Ausweiskontrolle in Mannheim müssen unter einem gemeinsamen Gesichtspunkt gesehen und vereint werden. So endet auch der bereits genannte Artikel aus Zeit-online wie folgt: „Die Erfahrung von Polizeigew alt w äre daher ein Moment, über das sich die Perspektiven verschiedener unterdrückter und marginalisierter Gruppen verbinden ließen – Menschen, die von Armut, Zw angsräumung oder Wohnungslosigkeit betroffen sind, Migrant:innen und geflüchtete Personen, Sexarbeitende und Umw eltaktivist:innen“ Wir ergänzen dies auch um die antifa und friedliche Fußballfans. Nicht zuletzt aus Ländern, wie Iran oder Russland ist bekannt, dass die Menschen auf der Straße Angst haben, wenn sie die Polizei sehen. Solche Verhältnisse wollen wir in Deutschland definitiv nicht. Aus der vorgelegten Stellungnahme müssen mehrere Dinge geschlossen werden. Beispielsweise scheint den Kölner Ordnungsbehörden respektive der Polizei nicht bekannt zu sein, wann sich der SKB zum Einsatz in Mannheim aufgehalten hat. (sonst - 4 - würde sie nicht nach Datum, Uhrzeit und genauem Einsatzort fragen) Daraus kann man schließen, dass dies entweder durch mangelhafte Einsatzdokumentationen beziehungsweise mangelhaft dokumentierte Einsatzanweisungen in Köln unbekannt ist oder sich der Beamte ohne Wissen der eigenen Dienststelle, also auf eigene Faust in einen Einsatz in einem anderen Bundesland begeben hat. Sollte dies der Fall sein müssen wir davon ausgehen, dass Polizeihauptkommissar Hardy Stürzt als Vorgesetzter zwar vielleicht über dieses Vorgehen informiert war und dies nicht dokumentierte oder der ihm unterstellte Beamte außer Kontrolle ist und sein eigenes Ding macht. In beiden Fällen wird ein Erscheinen des Polizeihauptkommissars Hardy Stürzt notwendig sein, um diesen Sachverhalt aufzuklären. Der Verweis auf das verfassungsrechtlich bedenkliche Polizeigesetz NRW verfängt hier nicht, denn NRW kann kein Gesetz erlassen, dass seiner Polizei Einsätze in Baden- Württemberg gestattet. Genauso wenig, wie Nord-Korea oder die USA Gesetze erlassen können, ihre Polizei in Deutschland einsetzen zu dürfen. Schließlich kam am 06. Oktober – also einen Tag nach den Durchsuchungen und Festnahmen in Bezug auf die Gewalt-Exzesse beim Conference-League- Spiel des 1. FC Köln beim OGC Nizza – die Kölner Staatsanwaltschaft in Radio Köln zu Wort und sagte: „Reden hilft. Reden hilft immer.“ Darum wäre es gut mit den zuständigen Personen zu reden, statt vielleicht missverständliche Fragen und Statements auszutauschen. Mit freundlichen Grüßen HP Fischer gez. Denis Badorf Fraktionsv orsitzender Stellv ertretender Fraktionsv orsitzende r
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: endgültig abgelehnt
Zur SitzungOrte (1)
- Kalker Hauptstraße 247
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Details
- Aktenzeichen
- AN/1750/2022
- Typ
- Antrag nach § 3 BV8 (Linke)
- Datum
- 06.10.2022
- Erstellt
- 06.10.2022 12:21