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AN/0659/2024

Antrag der SPD-Fraktion "Öffnung der Hohenstaufenstraße"

Antrag nach § 3 der GeschO des Rates 22.04.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 07.05.2024, TOP 8.8

Antrag der SPD-Fraktion _Öffnung der Hohenstaufenstraße_

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Antrag der SPD-Fraktion _Öffnung der Hohenstaufenstraße_

2125 Zeichen

Gleichlautend:  
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Rathaus 
50667 Köln 
 
Frau Bezirksbürgermeisterin 
Sabine Stiller 
Friedrich-Ebert-Ufer 64-70 
51143 Köln 
 
SPD -Fraktion in der 
Bezirksvertretung Porz  
Friedrich-Ebert-Ufer 64-70 
51143 Köln-Porz 
fon 0221. 221 97303 
fax 0221. 221 97304 
mail 
SPD-BV7@stadt-koeln.de  
web www.porzspd.de   
 
 
 
 
Köln-Porz, 15.04.2024 
 
Antrag zur Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 07.05.2024 
hier: Öffnung der Hohenstaufenstraße 
Die Bezirksvertretung Porz beauftragt die Verwaltung, das Durchfahrtsverbot auf der 
Hohenstaufenstraße in Gremberghoven auch in Richtung Osten aufzuheben. 
Um zu entscheiden, ob das derzeit gültige Durchfahrtsverbot nach Osten sowie das 
aktuell bereits aufgehobene Verbot Richtung Westen nach Fertigstellung der 
Straßenüberführung Rather Straße wieder eingerichtet werden sollen, ist durch die 
Verwaltung ein Ortstermin mit den Beteiligten, u. a. dem Bürgerverein 
Gremberghoven und der Friedrich-List-Schule zu veranlassen. 
Begründung: 
In ihrer Stellungnahme 0573/2024 weist die Verwaltung erneut darauf hin, dass sie 
die Unterbrechung der Hohenstaufenstraße bzw. die Ableitung der Verkehre über die 
Breitenbachstraße in die schmalen Straßen des Wohnquartiers kritisch sieht. 
Insbesondere vor der Grundschule sei ein hohes Verkehrsaufkommen nicht 
wünschenswert. Auch seien weder die Cheruskerstraße mit der dortigen 
Kindertagesstätte noch die Cimbernstraße mit dem verkehrsberuhigten Bereich 
geeignet, diese zusätzlichen Verkehre aufzunehmen. Auch aus der Bürgerschaft sind 
überwiegend ablehnende Stimmen zu vernehmen, die eine schlechtere Erreichbarkeit 
des Stadtteils und die Verlagerung der Verkehre beklagen.

Die Durchfahrtsverbote wurden eingerichtet, um möglichen Schleichverkehr zu 
verhindern, der die Hohenstaufenstraße als Weg zur Autobahn nutzen könnte. Durch 
die gesperrte Brücke ist das derzeit ohnehin nicht möglich, so dass die Aufhebung des 
Durchfahrtverbots zumindest für die Bauzeit der Brückenbauwerks logisch erscheint.  
 
Jutta Komorowski     Lutz Tempel 
Fraktionsvorsitzende    Bezirksvertreter

Beratungsverlauf (1)

07.05.2024 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 8.8 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0659/2024
Typ
Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
Datum
22.04.2024
Erstellt
22.04.2024 13:40