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1601/2020

KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH: Entsendung in den Aufsichtsrat

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 24.11.2020

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 10.12.2020, TOP 2.3.6

Beschlussvorlage Rat

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Beschlussvorlage Rat

4751 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
II/II/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 1601/2020 
Freigabedatum 24.11.2020 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH: Entsendung in den Aufsichtsrat 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
I. Der Rat der Stadt Köln entsendet in den Aufsichtsrat der KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-
GmbH: 
 
 
1) Beigeordneter Markus Greitemann 
 
(Oberbürgermeisterin  oder von ihr vorgeschlagene(r) Bedienstete(r) der Stadt Köln, § 113 Abs. 2 
GO) 
 
2) ____________________________  3) ____________________________ 
 
 
 
4) ____________________________  5) ____________________________ 
 
 
 
6) ____________________________  7) ____________________________ 
 
 
 
8) ____________________________  9) ____________________________ 
 
 
 
10) ____________________________  11) ___________________________ 
 
 
 
12) ____________________________  13) ___________________________ 
 
 
 
14) ____________________________   
 
 
Rat 10.12.2020

2 
II. Die Entsendung gilt für die Wahlzeit des Rates, verlängert sich jedoch bis zu der Ratssitzung 
nach der Neuwahl, in der die Mitglieder des Aufsichtsgremiums gewählt werden. Sie endet in 
jedem Fall mit dem Ausscheiden aus dem für die Mitgliedschaft maßgeblichen Amt oder Or-
gan vor Ablauf der Wahlzeit des Rates. Bei der Oberbürgermeisterin bzw. der/ dem von ihr 
vorgeschlagenen Bediensteten der Stadt Köln ist dies das Dienstverhältnis zur Stadt Köln, bei 
den anderen entsandten Aufsichtsratsmitgliedern ist dies die Mitgliedschaft im Rat der Stadt 
Köln oder in einem seiner Ausschüsse, sofern zum Zeitpunkt der Entsendung eine Mitglied-
schaft in einem dieser Gremien bestanden hat. 
 
III. Der Rat weist die von ihm entsandten bzw. auf seine Veranlassung gewählten Vertreterinnen 
und Vertreter der Stadt Köln in Aufsichtsgremien an, den Public Corporate Governance Kodex 
der Stadt Köln zu beachten und auf seine Einhaltung hinzuwirken.

3 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
Die Stadt Köln ist alleinige Gesellschafterin der KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH. 
 
Die Zusammensetzung des Aufsichtsrates ist in § 9 Abs. 1des Gesellschaftsvertrages der KölnBusi-
ness Wirtschaftsförderungs-GmbH geregelt. Dem Aufsichtsrat gehören danach 15 Mitglieder an: 
 
a)  die Oberbürgermeisterin oder eine von ihr vorgeschlagene Beamtin oder Angestellte oder ein von 
ihr vorgeschlagener Beamter oder Angestellter der Gemeinde, 
b) 13 vom Rat der Stadt Köln entsandte Mitglieder, 
c) eine Arbeitnehmervertreterin oder ein Arbeitnehmervertreter, welche nach Maßgabe der Bestim-
mungen des § 108a GO NRW vom Rat der Stadt Köln aus einer von den Beschäftigten der Ge-
sellschaft gemäß der Wahlverordnung für Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertreter in 
fakultativen Aufsichtsräten (AvArWahlVO) gewählten Vorschlagsliste bestellt wird. 
 
Gemäß § 113 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) vertritt ein vom Rat bestellter Vertreter die 
Gemeinde in Aufsichtsräten von juristischen Personen, an denen die Gemeinde beteiligt ist. Sofern 
weitere Vertreterinnen bzw. Vertreter zu benennen sind, muss die Oberbürgermeisterin oder die/der 
von ihr vorgeschlagene Bedienstete der Gemeinde dazuzählen. 
 
Die Bestellung der gemeindlichen Vertreter ist gem. § 50 Abs. 4 GO NRW i. V. m. § 50 Abs. 3 GO 
NRW durch den Rat vorzunehmen. Der Sitz der Oberbürgermeisterin oder der/ des von ihr vorge-
schlagenen Bediensteten ist nicht auf die Liste einer Partei anzurechnen. Das für die Besetzung der 
Aufsichtsratssitze einzusetzende Hare-Niemeyer-Verfahren findet insoweit nur auf die verbleibenden 
Sitze Anwendung. 
 
Die Bestellung der Arbeitnehmervertreterin bzw. des Arbeitnehmervertreters erfolgt mittels gesonder-
ter Beschlussvorlage. 
 
Der Ältestenrat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom 10. Mai 2019 einstimmig angeregt, die Ver-
treterinnen und Vertreter der Stadt Köln in Aufsichtsgremien künftig bei ihrer Wahl anzuweisen, den 
Public Corporate Governance Kodex (PCKG) zu beachten und auf seine Einhaltung hinzuwirken. 
Dieser Empfehlung ist der Rat mit Beschluss vom 9. Juli 2019 gefolgt (Vorlage 2136/2019, TOP 
10.37). Sofern sich das Beteiligungsunternehmen andere, vergleichbare Regelwerke guter Unter-
nehmensführung gegeben hat, bezieht sich die Weisung auf dieses Regelwerk. 
 
Hinweis:  
Bei Kandidaturen für Wahlgremien soll der Anteil der Frauen mindestens 40 Prozent betragen, § 12 
Abs. 4 Landesgleichstellungsgesetz (LGG NRW). Im Übrigen sollen Gremien geschlechtsparitätisch 
besetzt werden, § 12 Abs. 7 LGG.

Beratungsverlauf (1)

10.12.2020 Rat
TOP 2.3.6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
1601/2020
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
24.11.2020
Erstellt
27.05.2020 13:05