0911/2022
Pilotprojekt „Teilhabe Leben – Abbau von Barrieren in der Kölner Kommunalpolitik"
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Anlage 1 Pilotprojekt - Teilhabe leben
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Amt für Integration und Vielfalt der Stadt Köln Die Behindertenbeauftragte 1 Projektskizze Pilotprojekt „Teilhabe leben – Abbau von Barrieren in der Kölner Kommunalpolitik“ 1 Ziele des Projekts Verbesserung der politischen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an kommunalpolitischen Entscheidungsprozessen durch den Abbau von Barrieren. Schaffung eines Umfeldes, in dem Menschen mit Behinderungen ohne Diskriminierung und gleichberechtigt mit anderen wirksam und umfassend an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten mitwirken können. (Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention) Eruierung von notwendigen Maßnahmen zur kommunalpolitischen Teilhabe für Menschen mit Behinderungen und deren notwendigen finanziellen Ressourcen. Sicherstellung von Nachhaltigkeit und Übertragbarkeit durch Evaluation. 2 Rechtliche Grundlagen Laut Artikel 29 der UN- Behindertenrechtskonvention verpflichten sich die Vertragsstaaten dazu „sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen ihre politischen Rechte wahrnehmen können, indem sie „gleichberechtigt mit anderen wirksam und umfassend am politischen und öffentlichen Leben teilhaben können“. Das Ziel dabei ist „aktiv ein Umfeld zu fördern, in dem Menschen mit Behinderungen ohne Diskriminierung und gleichberechtigt mit anderen wirksam und umfassend an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten mitwirken können, und ihre Mitwirkung an den öffentlichen Angelegenheiten zu begünstigen.“ (Art. 29, 29 b UN-BRK) 3 Ausgangssituation Aktuell sind 116.000 Menschen mit einer Schwerbehinderung in Köln gemeldet, als Einwohner*innen von Köln müssen ihre Bedarfe in Diskussionen, Planungen und Prozesse einfließen. Die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am kommunalen Geschehen, an Veranstaltungen, Projekten, Gremien und Entscheidungsprozessen ist jedoch häufig eingeschränkt. Durch Barrieren auf verschiedenen Ebenen, wie beispielsweise Sprache, Technik, Dateiformate, Veranstaltungsräume und vielem mehr, ist eine Teilhabe häufig nur eingeschränkt oder gar nicht möglich. Es bestehen seitens der Stadt Köln bereits Angebote für Menschen mit Behinderungen, die eine Teilhabe ermöglichen. Beispielsweise werden coronabedingt seit 2021 die Sitzungen der Stadtarbeitsgemeinschaft Amt für Integration und Vielfalt der Stadt Köln Die Behindertenbeauftragte 2 Behindertenpolitik hybrid durchgeführt. Dies soll auch nach der Pandemie als Angebot bestehen bleiben, da es die Zielgruppen entlastet und Barrieren für die Teilnahme dauerhaft abbaut. Des Weiteren wird die Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik in Gebärdensprache und einfache Sprache übersetzt. 3.1 Grundlagen und Voraussetzungen bei der Stadt Köln Im Rahmen des Rechtsanspruchs auf Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, so auch die politische Teilhabe, übernimmt die Stadt Köln die Kosten für Gebärdensprachdolmetscher-Dienste und sonstige Kommunikationshilfen wie z.B. Schriftdolmetscherdienste. Der Bedarf muss jedoch vorab angemeldet werden oder bereits bekannt sein. Diese Leistung kann formlos angemeldet werden. Die Kosten hierfür trägt die Dienststelle, die für das Gremium oder die Veranstaltung zuständig ist. http://intranet.verwaltung.stadtkoeln.de/intranet/bibliothek/richtlinien/organisation/003 42/rechtsnorm.html Die oben genannten, bereits bestehenden Leistungen zur Verbesserung der Teilhabemöglichkeit werden nicht durch das Projekt „Teilhabe leben – Abbau von Barrieren in der Kölner Kommunalpolitik“ abgedeckt, da deren Finanzierung seitens der Dienststelle schon gewährleistet ist. Dies hat der Ausschuss für Soziales, Senioren und Seniorinnen in seiner Sitzung am 18.11.2021 beschlossen. 4 Auftrag Im politischen Veränderungsnachweis für das Haushaltsjahr 2022 wurden einmalig 150.000 € zugesetzt zur „Verbesserung der Teilhabe von Menschen mit Sinneseinschränkungen am kommunalpolitischen Geschehen“. Die Freigabe der Mittel erfolgt durch Beschlussvorlage im Fach- und Finanzausschuss. 5 Konzept In dem geplanten Pilotprojekt „Teilhabe leben – Abbau von Barrieren in der Kölner Kommunalpolitik“ werden Möglichkeiten geschaffen, Barrieren auf verschiedenen Ebenen (Sprache, Technik, Schrift, Formate, Zugang, Begleitung etc.) zu überwinden. Leistungen wie beispielsweise Simultanübersetzung in einfache Sprache, Übersetzung in Gebärdensprache, Begleitung /Assistenz bei Sitzungen, Bereitstellung barrierefreier Unterlagen sollen angeboten und umgesetzt werden. Die Verwaltung empfiehlt die Angebote innerhalb des Projektes auf alle Menschen mit Behinderung zu übertragen, nicht nur – wie im politischen Veränderungsnachweis explizit benannt - für Menschen mit Sinneseinschränkungen anzubieten. Die Beschränkung auf bestimmte Zielgruppen würde eine Benachteiligung von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen oder mit Lernschwierigkeiten darstellen. Durch das geplante Pilotprojekt kann möglichst vielen Menschen mit Behinderung die Teilhabe an kommunalpolitischen Gremien, Veranstaltungen und Prozessen Amt für Integration und Vielfalt der Stadt Köln Die Behindertenbeauftragte 3 ermöglicht werden. Die geplante begleitende Evaluation der Maßnahmen ermöglicht darüber hinaus die Abbildung des realen Bedarfes an Maßnahmen zur Barrierefreiheit sowie daraus abzuleitende Handlungserfordernisse für die Zukunft. Die Umsetzung erfolgt pilothaft im Rahmen von Veranstaltungen und Gremien zur politischen Teilhabe des Amtes für Integration und Vielfalt in 2022. Für die jeweiligen Leistungen werden durch das Büro der Behindertenbeauftragten Qualitätskriterien definiert, die die Grundlage für die Beauftragung von Dienstleistungen bieten sollen. Dies ermöglicht eine direkte Vergleichbarkeit und einheitliche Standards der jeweiligen Leistungen. Die Maßnahmen werden vom Büro der Behindertenbeauftragten begleitet und ausgewertet. Es soll geprüft werden: welche Leistungen /Angebote notwendig sind, welche Qualitätskriterien hierfür festgelegt werden müssen, wie hoch die Nachfrage nach den jeweiligen Leistungen ist, welche Informationen in die Verwaltung gegeben werden müssen, um für Maßnahmen zur Barrierefreiheit zu sensibilisieren, welche finanziellen Ressourcen notwendig sind, um regelhafte, unterstützende Strukturen zu schaffen und so eine dauerhafte Teilhabe von Menschen mit Behinderung an der Kölner Kommunalpolitik zu ermöglichen, welche Kommunikationswege sinnvoll und notwendig sind, um über das Pilotprojekt zu informieren. 5.1 Rahmen der Umsetzung Das Pilotprojekt bezieht sich auf Maßnahmen zur Barrierefreiheit zur kommunalpolitischen Teilhabe für politische Gremien und öffentliche Veranstaltungen, die durch das Amt für Integration und Vielfalt verantwortet werden: Integrationsrat Stadt AG Behindertenpolitik Stadt AGT LST Workshops Arbeitsgruppen sowie öffentliche Veranstaltungen im Rahmen der beim Amt für Integration und Vielfalt verantworteten Projekte und Vorhaben wie Aufarbeitung des Postkolonialen Erbes der Stadt Köln, Diversity Tag, Arbeitskreise und weitere. 5.2 Projektschritte Sensibilisierung / Information der Mitarbeitenden zu den Themen und Möglichkeiten, Erstellung von Qualitätskriterien für Angebote und Maßnahmen zur Barrierefreiheit, Umsetzung der Angebote und Maßnahmen, Begleitung und Evaluierung der Angebote und Maßnahmen, Amt für Integration und Vielfalt der Stadt Köln Die Behindertenbeauftragte 4 Erstellung eines Berichts für die politischen Gremien auf Grundlage der Evaluierung. 5.3 Zeitplan der Umsetzung Mai 2022 Erstellung von Qualitätskriterien Erstellung von Auswertungs-, Rückmeldebögen Informationsveranstaltung für die Mitarbeitenden im Amt für Integration und Vielfalt zu Angeboten zur Barrierefreiheit und dem Pilotprojekt Beratung zu geplanten Veranstaltungen Mai bis Dezember 2022 Angebote und Maßnahmen finden statt Auswertung der Rückmeldungen Januar 2023 Erstellung eines Abschluss – und Erfahrungsberichts Finanzierung / Kostenschätzung Übersetzungen in Deutsche Gebärdensprache Leistungen: Übersetzungen für Gremien, Veranstaltungen, Videos, Workshops und Arbeitsgruppen Kostenumfang: Die Leistung wird, gemäß der oben genannten Vorgaben (siehe 3.1), aus dem Budget der Dienststelle bezahlt. Übersetzen von Texten in Leichte /einfache Sprache Leistung: Amt für Integration und Vielfalt der Stadt Köln Die Behindertenbeauftragte 5 Übersetzungen von Einladungen, Tagesordnungen, Sprechzetteln, Flyern, Beschlussvorlagen, Ankündigungen und Videotexten Kostenkalkulation: 30.000 Euro (Kosten pro Norm-Seite etwa 90 Euro, somit etwa 300 Seiten möglich) Simultan-Übersetzungen in Leichte Sprache / Einfache Sprache Leistungen: Simultan-Übersetzungen für Gremien, Veranstaltungen, Videos, Workshops und Arbeitsgruppen Kostenkalkulation: 20.000 Euro (Kosten für eine Veranstaltung betragen etwa 1.200 Euro, somit sind 15-20 Veranstaltungen möglich) Erstellung von barrierefreien PDF Leistungen: Erstellen von barrierefreien PDF-Dateien für Einladungen, Tagesordnungen, Sprechzetteln, Flyer, Beschlussvorlagen, Mitteilungen und Beantwortungen, Ankündigungen und Informationen der Internetpräsenz des Amtes. Erstellen von barrierefreien Formatvorlagen für wiederkehrende Aufgaben und Dateien. Kostenkalkulation: 30.000 Euro (je nach Datei-Umfang und Inhalten variieren die Kosten zwischen 45 und 300 Euro pro Auftrag) Assistenzleistungen Leistung: Leistungen, die eine Teilnahme an Veranstaltungen ermöglichen, wie beispielswese Begleitung, Assistenzleistungen, Taxifahrten etc, können abgerechnet werden. Es handelt sich hierbei um eine nachrangige Finanzierung von Leistungen. Kostenkalkulation: 20.000 Euro Technische Dienstleistungen Leistungen: - Beratung zur bedarfsgerechten technischen Ausstattung Amt für Integration und Vielfalt der Stadt Köln Die Behindertenbeauftragte 6 - filmische Begleitung von Gremien und Veranstaltungen - Bereitstellung von Übertragungskanälen - Anmietung von Audioschleifen - Anmietung von zusätzlichen Mikrofonen - Anmietung von Flüsteranlagen - Nachbearbeitung von Streams und Videos mit Audiodeskription und Untertiteln Kostenkalkulation: 50.000 Euro (je nach Ausstattung sind etwa 10 bis 20 Veranstaltungen möglich) 6 Nachhaltigkeit Durch die Evaluation der Maßnahmen werden die Voraussetzungen geschaffen, Rückschlüsse auf Bedarfe der Zielgruppen sowie den finanziellen und personellen Aufwand zu ziehen. Diese Erkenntnisse können in dauerhafte und bedarfsgerechte Vorgaben und Maßnahmen umgesetzt werden, um die kommunalpolitische Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in Köln dauerhaft zu ermöglichen. Auf Grundlage der Evaluationsergebnisse und Erfahrungen innerhalb des Amts für Integration und Vielfalt kann die Ausweitung der Angebote und Maßnahmen auf die gesamte Stadtverwaltung, deren Gremien und Veranstaltungen konzipiert werden.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0911/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 20.05.2022
- Erstellt
- 14.03.2022 17:24