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0911/2022

Pilotprojekt „Teilhabe Leben – Abbau von Barrieren in der Kölner Kommunalpolitik"

Beschlussvorlage Ausschuss 20.05.2022

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Nächste Beratung: Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik, Sitzung am 29.09.2022, TOP 4.3

Beschlussvorlage Ausschuss

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Ansehen

Anlage 1 Pilotprojekt - Teilhabe leben

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Ansehen

Anlage 1 Pilotprojekt - Teilhabe leben

11049 Zeichen

Amt für Integration und Vielfalt der Stadt Köln 
Die Behindertenbeauftragte 
1 
 
Projektskizze 
Pilotprojekt „Teilhabe leben – Abbau von Barrieren in der Kölner 
Kommunalpolitik“ 
 
1 Ziele des Projekts 
 Verbesserung der politischen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an 
kommunalpolitischen Entscheidungsprozessen durch den Abbau von Barrieren. 
 Schaffung eines Umfeldes, in dem Menschen mit Behinderungen ohne 
Diskriminierung und gleichberechtigt mit anderen wirksam und umfassend an der 
Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten mitwirken können. (Umsetzung der 
UN-Behindertenrechtskonvention)  
 Eruierung von notwendigen Maßnahmen zur kommunalpolitischen Teilhabe für 
Menschen mit Behinderungen und deren notwendigen finanziellen Ressourcen. 
 Sicherstellung von Nachhaltigkeit und Übertragbarkeit durch Evaluation. 
 
 
2 Rechtliche Grundlagen 
Laut Artikel 29 der UN- Behindertenrechtskonvention verpflichten sich die 
Vertragsstaaten dazu „sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen ihre 
politischen Rechte wahrnehmen können, indem sie „gleichberechtigt mit anderen 
wirksam und umfassend am politischen und öffentlichen Leben teilhaben 
können“.  
Das Ziel dabei ist „aktiv ein Umfeld zu fördern, in dem Menschen mit 
Behinderungen ohne Diskriminierung und gleichberechtigt mit anderen 
wirksam und umfassend an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten 
mitwirken können, und ihre Mitwirkung an den öffentlichen Angelegenheiten zu 
begünstigen.“ 
 (Art. 29, 29 b UN-BRK) 
 
3 Ausgangssituation 
Aktuell sind 116.000 Menschen mit einer Schwerbehinderung in Köln gemeldet, als 
Einwohner*innen von Köln müssen ihre Bedarfe in Diskussionen, Planungen und 
Prozesse einfließen. Die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am 
kommunalen Geschehen, an Veranstaltungen, Projekten, Gremien und 
Entscheidungsprozessen ist jedoch häufig eingeschränkt. Durch Barrieren auf 
verschiedenen Ebenen, wie beispielsweise Sprache, Technik, Dateiformate, 
Veranstaltungsräume und vielem mehr, ist eine Teilhabe häufig nur eingeschränkt 
oder gar nicht möglich.  
Es bestehen seitens der Stadt Köln bereits Angebote für Menschen mit 
Behinderungen, die eine Teilhabe ermöglichen. Beispielsweise werden 
coronabedingt seit 2021 die Sitzungen der Stadtarbeitsgemeinschaft

Amt für Integration und Vielfalt der Stadt Köln 
Die Behindertenbeauftragte 
2 
 
Behindertenpolitik hybrid durchgeführt. Dies soll auch nach der Pandemie als 
Angebot bestehen bleiben, da es die Zielgruppen entlastet und Barrieren für die 
Teilnahme dauerhaft abbaut. Des Weiteren wird die Sitzung der 
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik in Gebärdensprache und einfache 
Sprache übersetzt. 
 
3.1 Grundlagen und Voraussetzungen bei der Stadt Köln  
Im Rahmen des Rechtsanspruchs auf Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, so auch 
die politische Teilhabe, übernimmt die Stadt Köln die Kosten für 
Gebärdensprachdolmetscher-Dienste und sonstige Kommunikationshilfen wie z.B. 
Schriftdolmetscherdienste. Der Bedarf muss jedoch vorab angemeldet werden oder 
bereits bekannt sein. Diese Leistung kann formlos angemeldet werden. 
Die Kosten hierfür trägt die Dienststelle, die für das Gremium oder die Veranstaltung 
zuständig ist. 
http://intranet.verwaltung.stadtkoeln.de/intranet/bibliothek/richtlinien/organisation/003
42/rechtsnorm.html 
Die oben genannten, bereits bestehenden Leistungen zur Verbesserung der 
Teilhabemöglichkeit werden nicht durch das Projekt „Teilhabe leben – Abbau von 
Barrieren in der Kölner Kommunalpolitik“ abgedeckt, da deren Finanzierung seitens 
der Dienststelle schon gewährleistet ist. Dies hat der Ausschuss für Soziales, 
Senioren und Seniorinnen in seiner Sitzung am 18.11.2021 beschlossen. 
 
4 Auftrag 
Im politischen Veränderungsnachweis für das Haushaltsjahr 2022 wurden einmalig 
150.000 € zugesetzt zur „Verbesserung der Teilhabe von Menschen mit 
Sinneseinschränkungen am kommunalpolitischen Geschehen“. Die Freigabe der 
Mittel erfolgt durch Beschlussvorlage im Fach- und Finanzausschuss. 
 
5 Konzept 
In dem geplanten Pilotprojekt „Teilhabe leben – Abbau von Barrieren in der Kölner 
Kommunalpolitik“ werden Möglichkeiten geschaffen, Barrieren auf verschiedenen 
Ebenen (Sprache, Technik, Schrift, Formate, Zugang, Begleitung etc.) zu 
überwinden. Leistungen wie beispielsweise Simultanübersetzung in einfache 
Sprache, Übersetzung in Gebärdensprache, Begleitung /Assistenz bei Sitzungen, 
Bereitstellung barrierefreier Unterlagen sollen angeboten und umgesetzt werden.  
Die Verwaltung empfiehlt die Angebote innerhalb des Projektes auf alle Menschen 
mit Behinderung zu übertragen, nicht nur – wie im politischen Veränderungsnachweis 
explizit benannt - für Menschen mit Sinneseinschränkungen  anzubieten. Die 
Beschränkung auf bestimmte Zielgruppen würde eine Benachteiligung von 
Menschen mit Mobilitätseinschränkungen oder mit Lernschwierigkeiten darstellen. 
Durch das geplante Pilotprojekt kann möglichst vielen Menschen mit Behinderung die 
Teilhabe an kommunalpolitischen Gremien, Veranstaltungen und Prozessen

Amt für Integration und Vielfalt der Stadt Köln 
Die Behindertenbeauftragte 
3 
 
ermöglicht werden. Die geplante begleitende Evaluation der Maßnahmen ermöglicht 
darüber hinaus die Abbildung des realen Bedarfes an Maßnahmen zur 
Barrierefreiheit sowie daraus abzuleitende Handlungserfordernisse für die Zukunft. 
Die Umsetzung erfolgt pilothaft im Rahmen von Veranstaltungen und Gremien zur 
politischen Teilhabe des Amtes für Integration und Vielfalt in 2022. 
Für die jeweiligen Leistungen werden durch das Büro der Behindertenbeauftragten 
Qualitätskriterien definiert, die die Grundlage für die Beauftragung von 
Dienstleistungen bieten sollen. Dies ermöglicht eine direkte Vergleichbarkeit und 
einheitliche Standards der jeweiligen Leistungen. Die Maßnahmen werden vom Büro 
der Behindertenbeauftragten begleitet und ausgewertet. Es soll geprüft werden: 
 welche Leistungen /Angebote notwendig sind,  
 welche Qualitätskriterien hierfür festgelegt werden müssen, 
 wie hoch die Nachfrage nach den jeweiligen Leistungen ist,  
 welche Informationen in die Verwaltung gegeben werden müssen, um für 
Maßnahmen zur Barrierefreiheit zu sensibilisieren, 
 welche finanziellen Ressourcen notwendig sind, um regelhafte, 
unterstützende Strukturen zu schaffen und so eine dauerhafte Teilhabe von 
Menschen mit Behinderung an der Kölner Kommunalpolitik zu ermöglichen, 
 welche Kommunikationswege sinnvoll und notwendig sind, um über das 
Pilotprojekt zu informieren. 
 
5.1 Rahmen der Umsetzung 
Das Pilotprojekt bezieht sich auf Maßnahmen zur Barrierefreiheit zur 
kommunalpolitischen Teilhabe für politische Gremien und öffentliche 
Veranstaltungen, die durch das Amt für Integration und Vielfalt verantwortet werden: 
 Integrationsrat 
 Stadt AG Behindertenpolitik 
 Stadt AGT LST 
 Workshops 
 Arbeitsgruppen 
 sowie öffentliche Veranstaltungen im Rahmen der beim Amt für Integration 
und Vielfalt verantworteten Projekte und Vorhaben wie Aufarbeitung des 
Postkolonialen Erbes der Stadt Köln, Diversity Tag, Arbeitskreise und weitere.  
 
5.2 Projektschritte 
 Sensibilisierung / Information der Mitarbeitenden zu den Themen und 
Möglichkeiten, 
 Erstellung von Qualitätskriterien für Angebote und Maßnahmen zur 
Barrierefreiheit, 
 Umsetzung der Angebote und Maßnahmen, 
 Begleitung und Evaluierung der Angebote und Maßnahmen,

Amt für Integration und Vielfalt der Stadt Köln 
Die Behindertenbeauftragte 
4 
 
 Erstellung eines Berichts für die politischen Gremien auf Grundlage der 
Evaluierung. 
 
5.3 Zeitplan der Umsetzung 
 
 
 
Mai 2022 
 Erstellung von Qualitätskriterien 
 
 Erstellung von Auswertungs-, Rückmeldebögen  
 
 Informationsveranstaltung für die Mitarbeitenden im Amt für Integration und 
Vielfalt zu Angeboten zur Barrierefreiheit und dem Pilotprojekt 
 
 Beratung zu geplanten Veranstaltungen 
 
Mai bis Dezember 2022 
 Angebote und Maßnahmen finden statt 
 
 Auswertung der Rückmeldungen 
 
Januar 2023 
 Erstellung eines Abschluss – und Erfahrungsberichts 
 
Finanzierung / Kostenschätzung 
 
Übersetzungen in Deutsche Gebärdensprache          
Leistungen:  
Übersetzungen für Gremien, Veranstaltungen, Videos, Workshops und 
Arbeitsgruppen 
Kostenumfang:  
Die Leistung wird, gemäß der oben genannten Vorgaben (siehe 3.1), aus dem 
Budget der Dienststelle bezahlt. 
 
Übersetzen von Texten in Leichte /einfache Sprache 
Leistung:

Amt für Integration und Vielfalt der Stadt Köln 
Die Behindertenbeauftragte 
5 
 
Übersetzungen von Einladungen, Tagesordnungen, Sprechzetteln, Flyern, 
Beschlussvorlagen, Ankündigungen und Videotexten 
Kostenkalkulation: 
30.000 Euro  
(Kosten pro Norm-Seite etwa 90 Euro, somit etwa 300 Seiten möglich)  
 
Simultan-Übersetzungen in Leichte Sprache / Einfache Sprache 
Leistungen: 
Simultan-Übersetzungen für Gremien, Veranstaltungen, Videos, Workshops und 
Arbeitsgruppen 
Kostenkalkulation: 
20.000 Euro  
(Kosten für eine Veranstaltung betragen etwa 1.200 Euro, somit sind 15-20 
Veranstaltungen möglich) 
 
Erstellung von barrierefreien PDF 
Leistungen: 
Erstellen von barrierefreien PDF-Dateien für Einladungen, Tagesordnungen, 
Sprechzetteln, Flyer, Beschlussvorlagen, Mitteilungen und Beantwortungen, 
Ankündigungen und Informationen der Internetpräsenz des Amtes.  
Erstellen von barrierefreien Formatvorlagen für wiederkehrende Aufgaben und 
Dateien. 
Kostenkalkulation: 
30.000 Euro  
(je nach Datei-Umfang und Inhalten variieren die Kosten zwischen 45 und 300 Euro 
pro Auftrag) 
 
Assistenzleistungen  
Leistung: 
Leistungen, die eine Teilnahme an Veranstaltungen ermöglichen, wie beispielswese 
Begleitung, Assistenzleistungen, Taxifahrten etc, können abgerechnet werden. Es 
handelt sich hierbei um eine nachrangige Finanzierung von Leistungen. 
Kostenkalkulation: 
20.000 Euro 
Technische Dienstleistungen  
Leistungen: 
- Beratung zur bedarfsgerechten technischen Ausstattung

Amt für Integration und Vielfalt der Stadt Köln 
Die Behindertenbeauftragte 
6 
 
- filmische Begleitung von Gremien und Veranstaltungen 
- Bereitstellung von Übertragungskanälen 
- Anmietung von Audioschleifen 
- Anmietung von zusätzlichen Mikrofonen 
- Anmietung von Flüsteranlagen 
- Nachbearbeitung von Streams und Videos mit Audiodeskription und 
Untertiteln 
Kostenkalkulation: 
50.000 Euro  
(je nach Ausstattung sind etwa 10 bis 20 Veranstaltungen möglich) 
 
6 Nachhaltigkeit 
Durch die Evaluation der Maßnahmen werden die Voraussetzungen geschaffen, 
Rückschlüsse auf Bedarfe der Zielgruppen sowie den finanziellen und personellen 
Aufwand zu ziehen. Diese Erkenntnisse können in dauerhafte und bedarfsgerechte 
Vorgaben und Maßnahmen umgesetzt werden, um die kommunalpolitische Teilhabe 
von Menschen mit Behinderungen in Köln dauerhaft zu ermöglichen. 
Auf Grundlage der Evaluationsergebnisse und Erfahrungen innerhalb des Amts für 
Integration und Vielfalt kann die Ausweitung der Angebote und Maßnahmen auf die 
gesamte Stadtverwaltung, deren Gremien und Veranstaltungen konzipiert werden.

Beratungsverlauf (3)

18.08.2022 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 4.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
05.09.2022 Finanzausschuss
TOP 10.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
29.09.2022 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik
TOP 4.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0911/2022
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
20.05.2022
Erstellt
14.03.2022 17:24