SV-2011/0042
Antrag der Fraktion UWIGA vom 17. August 2011 betr. Aufhebung des Bebauungsplanes N 59 Nordostumgehung
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
SV-2011/0042
1748 Zeichen
Datum : 17.08.2011 Vorlage-Nr. SV-2011/0042 Fraktion UWIGA – Unabhängige Wählervereinigung hervorgegangen aus der IG-Abwasser Telefon : 06151 – 37 39 50 Telefax : 35 999 82 Internet: www.uwiga.com e-mail: info@uwiga.com Büroadresse : Grafenstraße 27 – 64283 Darmstadt bringt´s auf den Punkt Fraktion UWIGA Grafenstr 27 - 64283 Darmstadt Antrag Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2 Abs.1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) die Aufhebung (Einleitung des Aufhebungsverfahrens) des Bebauungsplanes N 59 – Nordostumgehung. Gemäß § 19 Abs.1 Satz 5 der Geschäftsordnung wird sofort in der Stadtverordneten-versammlung beraten und beschlossen. Begründung: Dem Darmstädter Echo vom 29.6.2011 ist zu entnehmen, dass der Hessische Verwaltungsgerichtshof das Normenkontrollverfahren zur Überprüfung des Bebauungsplanes N 59 ruhen lässt, weil im Koalitionsvertrag des neuen grün-schwarzen Bündnisses vereinbart sei, den Bebauungsplan aufzuheben. Nach den Plänen der Koalition solle danach in der Stadtverordnetenversammlung im August 2011 über die Aufhebung des Bebauungsplanes entschieden werden. Da bis kurz vor Ende der Antragsfrist noch keine entsprechende Magistratsvorlage vorliegt, die Aufhebung dieses Bebauungsplanes aber auch erklärtes Ziel der UWIGA ist, kann das Aufhebungsverfahren mit dem beantragten Beschluss eingeleitet werden. Nach § 1 Abs. 8 des Baugesetzbuches gelten die Vorschriften dieses Gesetzbuches für die Aufstellung eines Bebauungsplanes auch für sein Aufhebung. Erich Bauer Helmut Klett Stadtverordneter Fraktionsvorsitzender
Beratungsverlauf (2)
Orte (1)
- Grafenstraße 27
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- SV-2011/0042
- Typ
- Antrag
- Datum
- 19.08.2011
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00