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SV-2011/0042

Antrag der Fraktion UWIGA vom 17. August 2011 betr. Aufhebung des Bebauungsplanes N 59 Nordostumgehung

Antrag 19.08.2011

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SV-2011/0042

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SV-2011/0042

1748 Zeichen

Datum : 17.08.2011
Vorlage-Nr. SV-2011/0042 
 
 
Fraktion UWIGA – Unabhängige Wählervereinigung hervorgegangen aus der IG-Abwasser 
Telefon : 06151 – 37 39 50      Telefax : 35 999 82  
Internet: www.uwiga.com e-mail: info@uwiga.com 
Büroadresse : Grafenstraße 27 – 64283 Darmstadt 
 bringt´s auf den Punkt 
Fraktion UWIGA Grafenstr 27 -  64283 Darmstadt 
 
 
 
 
 
 
Antrag 
 
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 
 
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2 Abs.1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der 
Fassung der Neubekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) die Aufhebung (Einleitung des 
Aufhebungsverfahrens) des Bebauungsplanes N 59 – Nordostumgehung. 
 
Gemäß § 19 Abs.1 Satz  5 der Geschäftsordnung wird sofort in der Stadtverordneten-versammlung beraten 
und beschlossen. 
 
Begründung: 
 
Dem Darmstädter Echo vom 29.6.2011 ist zu entnehmen, dass der Hessische Verwaltungsgerichtshof das 
Normenkontrollverfahren zur Überprüfung des Bebauungsplanes  
N 59 ruhen lässt, weil im Koalitionsvertrag des neuen grün-schwarzen Bündnisses vereinbart sei, den 
Bebauungsplan aufzuheben. Nach den Plänen der Koalition solle danach in der 
Stadtverordnetenversammlung im August 2011 über die Aufhebung des Bebauungsplanes entschieden 
werden.  
 
Da bis kurz vor Ende der Antragsfrist noch keine entsprechende Magistratsvorlage vorliegt, die Aufhebung 
dieses Bebauungsplanes aber auch erklärtes Ziel der UWIGA ist, kann das Aufhebungsverfahren mit dem 
beantragten Beschluss eingeleitet werden. Nach § 1 Abs. 8 des Baugesetzbuches gelten die Vorschriften 
dieses Gesetzbuches für die Aufstellung eines Bebauungsplanes auch für sein Aufhebung. 
 
 
 
Erich Bauer    Helmut Klett 
Stadtverordneter    Fraktionsvorsitzender

Beratungsverlauf (2)

TOP 22.6
TOP 17.3

Orte (1)

  • Grafenstraße 27

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Details

Vorlagen-Nr.
SV-2011/0042
Typ
Antrag
Datum
19.08.2011
Erstellt
29.09.2026 00:00