1825/2022
Auswertung zu der Bürgerbeteiligung am 13.09.2021 zur Straßenplanung Takustraße
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Mitteilung BV
2309 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/664/3 664 Vorlagen-Nummer 1825/2022 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 20.06.2022 Auswertung zu der Bürgerbeteiligung am 13.09.2021 zur Straßenplanung Takustraße Das Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) gibt bei beitragspflichtigen Straßenausbaumaßnahmen vor, eine verbindliche Anliegerversammlung durchzuführen. Die erste Bürgerinformationsveranstaltung zur Takustraße fand bereits im Jahr 2012 statt. Auf Grund der zwi- schenzeitlich grundlegend überarbeiteten Straßenplanung wurde eine weitere Bürgerinformationsver- anstaltung am 13.09.2021 durchgeführt. Nachfolgend informiert die Verwaltung über die Ergebnisse der Bürgerinformationsveranstaltung. Die Bürgerinformationsveranstaltung fand in Form einer Online-Präsentation statt. Zum einen wurde bei dieser Veranstaltung der aktuelle Projektstand zu der Maßnahme vorgestellt. Zum anderen konnten die Bürger*innen direkt ihre Fragen, Anregungen und Hinweise mitteilen Die Bürgerinformationsveranstaltung wurde von vielen Anlieger*innen wahrgenommen und viele Bür- ger*innen nutzten die angebotenen Beteiligungsmöglichkeiten (Live-Chat, E-Mail). Insgesamt erreich- ten während und nach der Veranstaltung rund 130 Fragen, Anregungen und Hinweise die Verwal- tung. Hauptsächlich ging es den Bürger*innen um die Themenbereiche - Verkehr, - Straßenplanung, - Entwässerung, - Beiträge nach KAG, - Bauausführung. Zu allen Themenbereichen prüfte und beantwortete die Verwaltung die Fragen, Anregungen und Hinweise (Anlage 1) und hat eine Einschätzung auf die Umsetzbarkeit gegeben. Hinweis zum Thema Straßenausbaubeiträge Landesförderung/Abschaffung Nach der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge vom 03.05.2022 werden die von den Beitragspflich- tigen zu zahlenden Straßenausbaubeiträge für nach dem 01.01.2018 beschlossene Straßenausbau- maßnahmen statt wie bisher zu 50 Prozent zukünftig zu 100 Prozent vom Land NRW übernommen. Des Weiteren hat der Landtag die Landesregierung beauftragt, bis zum 30.06.2022 ein Konzept zur vollständigen Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen vorzulegen. Anlage: Anlage 1 – Auswertung zu der Bürgerbeteiligung am 13.09.2021 zur Straßenplanung Takustraße
Anlage 1 – Bürgerfragen zur Informationsveranstaltung für die Generalinstandsetzung der Takustraße am 13.09.2021(1)
40024 Zeichen
Anlage 1 Seite 1 Bürgerfragen zur Informationsveranstaltung für die Generalinstandsetzung der Takustraße am 13.09.2021 A) Tabelle „Fragen“ Nr. Frage Stellungnahme der Verwaltung Empfehlung der Verwaltung Allgemeine Fragen 1 Für den ehemaligen Kirmesplatz im Takufeld wurde beim Bauaufsichtsamt vor ca. 2 Jahren durch die Frey AG eine Voranfrage zur Klärung des Planungsrechts gestellt. Wie rea- listisch ist das "Risiko", dass nach der Sanierung der Taku- straße/Stichstraße, diese wieder „aufgerissen“ werden muss. Die Straßenbauarbeiten werden erst dann begonnen, wenn 80% der Hochbebauung fertiggestellt worden ist. 2 Wird der Schausteller-Platz in Zukunft mit Wohngebäuden bebaut? Wenn ja, wann ist das in der Planung? Derzeit liegen keine Informationen vor, dass hier aktuell eine Bebauung geplant ist. 3 Köln soll bis zum Jahr 2035 klimaneutral sein. Ist die Taku- straße schon im Hinblick auf dann nur noch wenig bis kein Autoverkehr ausgelegt? Die Takustraße wird auf Grundlage der aktuellen Ver- kehrsbelastung und unter Berücksichtigung der Zielvor- gaben des Radverkehrskonzepts Ehrenfeld ausgebaut. Somit wird besonders die Verkehrssituation für den Fuß- und Radverkehr verbessert. 4 Wird es noch solch eine Veranstaltung geben? Für die Takustraße wird es keine weitere Bürgerinforma- tionsveranstaltung geben. Informationen über Anpassun- gen der Planungen werden jedoch über das Internetpor- tal der Stadt Köln veröffentlicht. 5 Kann man die Fragen und Antworten im Nachgang noch ir- gendwo einsehen? Die Fragen, Anregungen und Hinweise werden von der Verwaltung in einer Mitteilung der Bezirksvertretung Eh- renfeld vorgelegt. Diese Mitteilung wird auch auf der städtischen Internetseite zur Takustraße veröffentlicht. Anlage 1 Seite 2 Nr. Frage Stellungnahme der Verwaltung Empfehlung der Verwaltung Verkehr 6 Wieso zählt der Rechtsabbieger Subbelrather Straße als "ge- fährlich"? Gibt es hier bewiesene erhöhte Unfallzahlen? Wie soll eine Umgestaltung erfolgen? Die bauliche Gestaltung des Rechtsabbiegers begünstigt die Entstehung gefährlicher Situationen für den Radver- kehr. Zur Prävention wird es zukünftig keine eigene Ab- biegespur und keine Verkehrsinsel mehr geben. 7 Darf man künftig direkt von der Subbelrather (Richtung stadt- einwärts) links in die Takustraße einbiegen? Evtl. ist hier ein Kreisverkehr möglich. Heute fahren viele Autos in die Halm- straße, um hier zu drehen, und dann rechts in die Takustraße einzubiegen. Oft mit überhöhter Geschwindigkeit. Die Planung sieht vor, zukünftig das Linksabbiegen von der Subbelrather Straße in die Takustraße zu ermögli- chen. Ein Kreisverkehr ist auf Grund fehlender Fläche nicht umsetzbar. Durch die vorgesehene Verkehrsfüh- rung wird sich die heutige Verkehrssituation an der Halm- straße entspannen. Aktuell nutzen viele Autofahrer*innen die Möglichkeit, von der Subbelrather Straße links in die Halmstraße abzubiegen, dort zu wenden und wieder über die Subbelrather Straße nach rechts in die Taku- straße abzubiegen. Dieses führt zu einer erheblichen Be- lastung der Halmstraße. wird teilweise bei berücksichtigt 8 Wie kann man „Anlieger frei“ kontrollieren? Eine Beschilderung „Anlieger frei“ wird durch die Polizei im Rahmen der personellen Kapazitäten kontrolliert, da es sich hier um einen Eingriff in den fließenden Kfz-Ver- kehr handelt. 9 Was ist denn der Vorschlag der Stadt, die Takustraße auf An- liegernutzung zu beschränken? Die genannten Vorschläge scheinen ja kritisch gesehen zu werden. Gemäß den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung (StVO) kann die Anliegernutzung mit der Beschilderung „Anlieger frei“ geregelt werden. Durch sogenannte mo- dale Filter (z. B. in Form von gegenläufigen Einbahnstra- ßen, Diagonalsperren) bzw. durch ergänzende bauliche Maßnahmen können quartiersfremde Verkehre unterbun- den werden. Solche baulichen Änderungen führen in der Takustraße zum einen zu einem Verdrängungseffekt des Anlage 1 Seite 3 Nr. Frage Stellungnahme der Verwaltung Empfehlung der Verwaltung Verkehrs in die umliegenden Anwohnerstraßen. Zum an- deren kommt es auch für viele Anlieger*innen zu länge- ren Wegen. Durch die Tempo-30-Zone und die rechts- vor-links-Regelung ist es ohnehin unattraktiv, die Taku- straße zu befahren. Die Integration der Fahrradstraße wird es für quartiersfremde Fahrzeuge noch unattraktiver machen, die Takustraße zu nutzen. 10 Wenn man "Anlieger frei" nicht kontrolliert und durchgesetzt bekommt: Wäre dann "Spielstraße" eine bessere Option? Ein verkehrsberuhigter Bereich kommt nur für Straßen mit überwiegender Aufenthaltsfunktion und sehr gerin- gem Verkehrsaufkommen in Betracht. Diese Kriterien er- füllt die Takustraße nicht. Eine entsprechende Auswei- sung, die ein komplette Neuausrichtung der Straßenpla- nung voraussetzt, wird daher nicht weiterverfolgt wird nicht berück- sichtigt 11 Was kann unternommen werden, damit die Straße auch in der vorgesehenen Weise (und nicht als Durchgangsstraße) genutzt wird? Die baulich vorgesehenen Veränderungen, wie eine schmalere Fahrbahn, zusätzliche Fahrbahneinengungen, Aufpflasterungen, Materialwechsel und auch die zukünf- tig am Knotenpunkt Takustraße/Dechenstraße geänderte Vorfahrtsregelung tragen zur Verkehrsberuhigung bei. Ebenso wird der geplante Abschnitt der Fahrradstraße dazu beitragen, den Durchgangsverkehr zu reduzieren. 12 Hat das Neubaugebiet Subbelrather Straße 434-450 Auswir- kungen auf den Durchfahrtsverkehr in der Stichstraße/Takus- traße oder werden die Gebäude nicht durch die Stichstraße erreichbar sein? Das Neubaugebiet wird nicht über die Stichstraße und die Takustraße erschlossen. 13 Wie soll es erreicht werden, die heute 3.200 PKW aufzuneh- men? Es ist und wird eine Durchgangsstraße bleiben. Wie soll der Verkehr sonst umgeleitet werden? Stichwort 15 km/h: der Anreiz eine langsamere Geschwindigkeit zu fahren, als Der Straßenausbau wird auf die verkehrliche Belastung dimensioniert. Die Fahrbahnverengungen sind u. a. dazu vorgesehen, die Takustraße unattraktiver für den Durch- gangsverkehr zu machen. Dadurch wird sich das Ge- wird nicht berück- sichtigt Anlage 1 Seite 4 Nr. Frage Stellungnahme der Verwaltung Empfehlung der Verwaltung bisher statt 30 eben 50 km/h zu fahren würde noch mal stei- gen. Ich würde es begrüßen, wenn noch einmal eine ernst- hafte Prüfung erfolgen würde, die Geschwindigkeit so weit wie möglich zu senken, um eben insgesamt näher an die ei- gentliche Nutzung zu kommen und die Attraktivität zur "schnellen Durchfahrt" zu senken! samtverkehrsaufkommen verringern und die Geschwin- digkeiten verringern. Zudem werden für die Fußgän- ger*innen zusätzliche Querungsmöglichkeiten angebo- ten. 14 Wird die Takustraße eine Einbahnstraße? (mehrfache Nen- nung) Eine Einbahnstraßenregelung würde die Leistungsfähig- keit der ohnehin schon stark ausgelasteten Knoten- punkte Subbelrather Straße/Innere Kanalstraße und Iltis- straße/Innere Kanalstraße weiter reduzieren. wird nicht berück- sichtigt 15 Warum würden bei einer Einbahnstraße nicht Maßnahmen gegen das Schnellfahren in einer Richtung vorgenommen (Hubbel/Blitzer etc.)? siehe Stellungnahme zu Nr. 14 – Tabelle „Fragen“ 16 Kann die Straße nicht nur in eine Richtung geöffnet werden, um auf der Gegenspur eine Radspur einzurichten, um auch dadurch zur Verkehrswende beizutragen und das Radfahren sicherer zu machen und zu fördern? siehe Stellungnahme zu Nr. 14 – Tabelle „Fragen“ 17 Welcher Bedarf steht hier für die Umwidmung zur Fahr- radstraße? Gibt es Verkehrsermittlungen? Aus Befragungen an mehreren Schulen in Ehrenfeld konnten verschiedene Wegeverbindungen abgeleitet werden, die verstärkt vom Schülerradverkehr genutzt werden. Die Definition des Abschnittes der Takustraße zwischen Dechenstraße und Iltisstraße als Fahrradstraße ist auf die Entstehung und die berücksichtigten Schwer- punkte bei der Entwicklung des Fahrradstraßennetzes zurückzuführen. Es erfüllt nur der Abschnitt zwischen De- chenstraße und Iltisstraße alle im Rahmen des Konzep- tes vorgegebenen Voraussetzungen für eine Einrichtung als Fahrradstraße. Anlage 1 Seite 5 Nr. Frage Stellungnahme der Verwaltung Empfehlung der Verwaltung 18 Wieso soll der Abschnitt Iltisstraße bis Dechenstraße als Fahrradstraße ausgewiesen werden? siehe Stellungnahme zu Nr. 17 – Tabelle „Fragen“ 19 Um den Durchgangsverkehr zu reduzieren, wäre eine durch- gängige Fahrradstraße doch sinnvoll? (Mehrfachnennung) siehe Stellungnahme zu Nr. 17 20 An die Zone 30 hält sich kaum einer. Könnte die Nutzung der Straße in ihrem eigentlichen Sinn als Anliegerstraße und zur Reduzierung von Schäden wie abgefahrenen Spiegeln im Be- gegnungsfall nicht an eine max. Geschwindigkeit von 15 km/h gekoppelt werden? Eine weitere Geschwindigkeitsreduzierung in dem bauli- chen Umfeld würde eine Ausweisung als verkehrsberu- higter Bereich (Spielstraße) erfordern. Siehe dazu siehe Stellungnahme zu Nr. 10 – Tabelle „Fragen“. wird nicht berück- sichtigt Straßenplanung 21 Was bedeuten die schwarzen Dreiecke in Höhe 49/58? Ich finde dazu nichts in der Agenda. Hiermit werden Grundstücks- und Garagenzufahrten dar- gestellt. 22 Werden neue Rohre verlegt (Abwasser-, Frischwasser- und evtl. Fernwärme)? Wie sieht es mit schnellerem Internetlei- tungen aus (NetCologne 500 Mbit/sec)? (Mehrfachnennung) Derzeit sind keine Leitungsarbeiten durch die Versor- gungsträger vorgesehen. Im Zuge der Planung wurden die Versorgungsträger bezüglich möglicher Leitungsar- beiten kontaktiert. wird geprüft 23 Wird vor Baubeginn mit dem Energieversorger und den Tele- kommunikationsunternehmen abgestimmt, ob diese Baumaß- nahmen vorhaben? siehe Stellungnahme zu Nr. 22 – Tabelle „Fragen“ 24 Wird die Baumaßnahme auch dazu genutzt, um die Versor- gung mit Medien (insbesondere Strom) für die Anliegergrund- stücke zu verbessern? (Hintergrund Lademöglichkeiten bspw. in der Tiefgarage des STADTparks) siehe Stellungnahme zu Nr. 22 – Tabelle „Fragen“ Anlage 1 Seite 6 Nr. Frage Stellungnahme der Verwaltung Empfehlung der Verwaltung 25 Ist bei dem geplanten Ausbau zu wenig Platz für Fahrradfah- rer? Mit dem geplanten Ausbau wird mehr Raum sowohl für den ruhenden als auch den fließenden Radverkehr ge- schaffen. 26 Die Fahrbahneinengungen bzw. Aufmerksamkeitsbereiche waren ursprünglich in Pflasterbelag vorgesehen und wurden vor Jahren auf Anregung eines einzelnen Anwohners in As- phalt geändert. Ich persönlich bedauere das. Wäre es nicht wenigstens möglich den Gussasphalt farbig zu gestalten um Raser zu bremsen? Im weiteren Planungsprozess werden die Materialien konkret festgelegt und ggf. geschwindigkeitsreduzie- rende Wirkungen hierbei berücksichtigt. wird geprüft 27 Wenn jetzt ein Fahrzeug der AWB oder ein Möbelwagen in der Straße steht, kommt ein PKW nicht vorbei und bei der neuen Planung soll das funktionieren? Die Straßenbreite ist so gewählt, dass der Begegnungs- fall Lkw/Pkw verkehrssicher abgewickelt werden kann. Für den Fall, dass sich zwei Lkw begegnen, sind im Stra- ßenverlauf ausreichend Ausweichmöglichkeiten in den Einmündungen und Kreuzungsbereichen vorhanden, an denen die beschriebene Begegnung stattfinden kann. Dadurch wird die Geschwindigkeit reduziert und die Ta- kustraße für den Durchgangsverkehr unattraktiver. wird berücksich- tigt 28 Wie kann vermieden werden, dass die Müllabfuhr nicht einem anderen großen Fahrzeug begegnet (Schaustellerfahrzeug, andere LKW)? => Ist die geplante Straßenbreite 5,50 m für diesen Fall zu knapp? siehe Stellungnahme zu Nr. 27 – Tabelle „Fragen“ 29 Leider reicht der Fahrbahnplatz jetzt schon oft nicht aus, um aneinander vorbei zu kommen. Vor allem, wenn einem die in Neu-Ehrenfeld zahlreichen SUVs entgegenkommen. Wie soll das erst bei einer Fahrbahnverengung funktionieren? Leider halten solche an sich lobenswerten Maßnahmen niemanden davon ab, noch größere Autos zu kaufen. siehe Stellungnahme zu Nr. 27 – Tabelle „Fragen“ Anlage 1 Seite 7 Nr. Frage Stellungnahme der Verwaltung Empfehlung der Verwaltung 30 Die Ideen sind ja alle nicht schlecht, jedoch wird der zur Ver- fügung stehende Platz nicht größer. Wo sollen all diese Plätze für Fußgänger, Fahrradfahrer, Stellplätze für Lasten- fahrräder, Autos und so weiter und so fort untergebracht wer- den? Durch die Neuordnung des gesamten Straßenraums werden Gehwege, Parkstände, Fahrradständer und Stell- plätze für Lastenräder auf den zur Verfügung stehenden Flächen bedarfsgerecht eingerichtet. wird berücksich- tigt 31 Wo sind denn Elektro-Ladesäulen vorgesehen? Die Lage und die Anzahl der E-Ladesäulen werden bei der weiteren Planung mit der RheinEnergie abgestimmt und festgelegt. wird berücksich- tigt 32 Besteht die Möglichkeit Bewohnerparken in der gesamten Straße einzuführen? Es ist nur möglich, ein gesamtes Gebiet entsprechend auszuweisen. Hierfür sind vertiefende Untersuchungen erforderlich. Es ist derzeit nicht vorgesehen, ein Bewoh- nerparkgebiet, welches die Takustraße einschließt, zu planen und einzurichten. wird nicht berück- sichtigt 33 In Tatsache sind es viel mehr Parkplätze die wegfallen. Wie stellen Sie sich hier die zukünftige Situation vor? Der Abgleich der legalen Parkmöglichkeiten in der Ta- kustraße zeigt, dass es nach dem derzeitigen Planungs- stand keinen signifikanten Wegfall von öffentlichen Park- ständen gibt. 34 In der neuen Planung ist in Höhe Flur 73 eine Parkzone ge- plant. Was spricht dagegen, bis zum Baubeginn das Halte- verbot dort jetzt schon zu entfernen? Die Verwaltung prüft den Vorschlag. wird geprüft 35 Mit welcher Länge sind die 81/82 Parkplätze bemessen? An- gesichts immer größer werdender Fahrzeuge wird die tat- sächliche Anzahl der Parkplätze wegen der wegfallenden Senkrechtparkplätzen in der Stichstraße wahrscheinlich deut- lich geringer ausfallen. Die Maße für die geplanten Parkstände in Längsaufstel- lung richten sich nach den Vorgaben der „Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen“ (RASt) und betragen eine Breite von 2,0 m und eine Länge zwischen 5,2 und 5,7 m. Anlage 1 Seite 8 Nr. Frage Stellungnahme der Verwaltung Empfehlung der Verwaltung 36 Die Situation derzeit hat vor allem das Problem, dass die An- wohner keine Parkplätze finden. Teilweise muss ich als An- wohner mehrere Straßen entfernt von meiner Wohnung par- ken. Wie genau wird darauf geachtet, wenn die Änderungen der Straßengestaltung durchgeführt werden? Dieses Problem kann durch die Straßenplanung allein nicht gelöst werden. Es besteht im öffentlichen Straßen- raum kein Anspruch auf eine Parkmöglichkeit in unmittel- barer Wohnungsnähe. Ein Lösungsansatz wäre, ein Be- wohnerparkgebiet auszuweisen. 37 Wo sollen die Anwohner in Zukunft parken? Anwohner*innen können zukünftig weiterhin in der Ta- kustraße oder in den umliegenden Straßen parken. wird berücksich- tigt 38 Aktuell fährt man schon mehrere Runden, um einen Parkplatz zu finden. Wir haben immer noch nicht verstanden, wo wir parken können. Wie ist die Ecke Iltisstraße geplant? Hier gibt es nur eine kleine Insel mit Tempo 30 Schild, das von den Abbiegern von der Iltisstraße übersehen wird. Kann diese In- sel nicht als größere "Nase" in die Takustraße hinein ragen? Dadurch würde den Abbiegern das Tempo genommen. siehe Stellungnahme zu Nr. 36 und Nr. 37 – Tabelle „Fragen“ 39 Wo sollen die Autos zukünftig parken? siehe Stellungnahme zu Nr. 37 – Tabelle „Fragen“ 40 Vor dem Haus Takustraße 97 gibt es einen nicht speziell ge- kennzeichneten Parkplatz. Kann dieser künftig ein offizieller Parkplatz werden? Dies stammt noch aus Uralt-Zeiten, als dort Lieferverkehr war, den es heute nicht mehr gibt, die Straße Takuplatz ist ja kein Teil der Neuordnung, soweit ich sehen kann. Aktuell ist sie eine Einbahnstraße. Wäre es mög- lich, hier auch Fahrräder in beiden Richtungen zuzulassen? Das würde gut zum Fahrradstraßenkonzept passen. Die Anordnung der Parkstände wird bei der weiteren Pla- nung geprüft. Ggf. kann hier ein Parkstand geplant wer- den. Die Öffnung der Straße Takuplatz für den Radver- kehr in beide Richtungen wird derzeit geprüft. wird geprüft 41 Wie wäre es mit versetzten Parktaschen, um den Verkehr zu beruhigen? Im weiteren Planungsprozess werden versetzt angeord- nete Längsparkstände berücksichtigt. wird berücksich- tigt 42 Was ist mit dem Straßenabschnitt Takuplatz? Dieser Straßenabschnitt ist nicht Teil des Planungsbe- reichs. wird nicht berück- sichtigt Anlage 1 Seite 9 Nr. Frage Stellungnahme der Verwaltung Empfehlung der Verwaltung 43 Zwischen Abschnitt Lansstraße und Takuplatz - also Ab- schnitt Dechenstraße - Iltisstraße gibt es keine Möglichkeit fußläufig auf den Takuplatz zu gelangen. Warum ist in Höhe Takuplatz kein Fußweg geplant? Ein Gehweg wird auf diesem Abschnitt in die Planung aufgenommen. wird berücksich- tigt 44 Wäre es möglich den Zugang zum Takufeld mit einem Fuß- gängerüberweg (Zebrastreifen) aufzuwerten? In diesem Bereich ist bereits eine Gehwegnase geplant, welche auch als Querungshilfe dient. wird nicht berück- sichtigt 45 Sind Maßnahmen zur Verbesserung der sehr kritischen Ab- biegesituation von der Takustraße auf die Iltisstraße geplant? Für diese Abbiegesituation ist keine Änderung vorgese- hen. Der Verwaltung sind keine kritischen Aspekte zu dieser Abbiegesituation bekannt. wird nicht berück- sichtigt 46 Das Linksabbiegen aus der Takustraße in die Iltisstraße ist oftmals konfliktreich? Welche Verbesserungen stellt man sich hier vor? siehe Stellungnahme zu Nr. 45 – Tabelle „Fragen“ 47 An einer Stelle in der Takustraße gibt es eine Kita an der Ecke. Wie genau sind dort die querenden Kinder abgesi- chert? Die Kinder und Eltern können über den nahegelegenen Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) sicher die Straße queren. 48 Werden die Gehwege gepflastert, damit Wasser besser versi- ckern kann? Die Pflasterung erleichtert den späteren Zugang zu den Versorgungsleitungen im Gehwegbereich. wird berücksich- tigt 49 Was ist für eine Bepflanzung der Freiflächen geplant? Die Baumart wird im weiteren Planungsprozess in Ab- stimmung mit dem Amt für Landschaftspflege und Grün- flächen festgelegt. wird geprüft 50 Wenn Sie Baumscheiben vergrößern und die Baumwurzeln sich weiter zu den Häusern ausbreiten können, wer haftet für Schäden, die im Fundament durch die Baumwurzeln entste- hen? Vielleicht sind sie in der Lage, diese Frage zu beantwor- ten? Die Vergrößerung der Baumscheiben hat keinen negati- ven Einfluss auf die Fundamente der Häuser. Anlage 1 Seite 10 Nr. Frage Stellungnahme der Verwaltung Empfehlung der Verwaltung 51 Wie können die Ahornbäume vitalisiert werden, bzw. gestärkt werden? Die Verwaltung prüft diese Frage im weiteren Planungs- prozess. wird geprüft 52 Was spricht dagegen, die Flaschen- und den Kleidercontainer auf den Takuplatz zu verlegen? (Mehrfachnennung) Die endgültigen Standorte der Container werden im wei- teren Planungsprozess festgelegt. wird geprüft 53 Warum zeigen Sie nicht den derzeitigen Stand der Planung des Fahrradstraßenabschnitts so wie der Planung vorliegend und schon veröffentlicht? Zum Zeitpunkt der Veranstaltung lag noch keine Planung mit integrierter Fahrradstraße vor. 54 Wie verzögert sich die Baumaßnahme durch die neuen Maß- nahmen wie zum Beispiel Fahrradstraße? Eine Verzögerung der Maßnahme ist eingetreten, das genaue Ausmaß kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht ab- schließend abgeschätzt werden. 55 Warum ist die Planung 2013 nicht umgesetzt worden und wa- rum wird das nicht wieder so sein? Hierfür waren insbesondere fehlende personelle Kapazi- täten ursächlich. Entwässerung 56 Ist die Planung mit den Stadtentwässerungsbetrieben abge- stimmt, auch was die Baumscheiben angeht? Die Planung wird mit den Stadtentwässerungsbetrieben (StEB) abgestimmt. Die Lage und Größe der Baumschei- ben werden mit dem Amt für Landschaftspflege und Grünflächen festgelegt. wird berücksich- tigt 57 Wird das 300er Rohr (Hauptsammler) in der Takustraße ver- größert? Es ist über 100 Jahre alt und hat nur eine Aufnah- mekapazität von 58l/sec. Das reicht bei den Starkregen, die alle 2 Jahre statistisch vorkommen für die angeschlossenen Flächen nur zu einem Drittel aus! Seitens der StEB sind keine Kanalbaumaßnahmen in der Takustraße geplant. wird nicht berück- sichtigt 58 Ist es nicht sinnvoll, dass im Zuge der Straßenkompletterneu- erung auch der Abwasserkanal erneuert wird? Dieser ist mitt- lerweile rund 100 Jahre alt und sicher nicht mehr technisch in siehe Stellungnahme zu Nr. 57 – Tabelle „Fragen“ Anlage 1 Seite 11 Nr. Frage Stellungnahme der Verwaltung Empfehlung der Verwaltung gutem Zustand. Wir haben in der Wohnanlage Takustraße ein akutes Rückstauproblem, welches sich durch einen grö- ßeren Kanal entspannen würde. 59 Wird der Kanal auch saniert? siehe Stellungnahme zu Nr. 57 – Tabelle „Fragen“ 60 Bei diversen Starkregenereignissen in den letzten Jahren kam es immer wieder zu Überschwemmungsschäden, die auch auf die zu klein ausgelegte öffentliche Kanalisation zu- rückzuführen sind. Ist eine Sanierung des Kanalsystems in der Takustraße vor bzw. im Zuge der Sanierung vorgesehen siehe Stellungnahme zu Nr. 57 – Tabelle „Fragen“ 61 Ich erinnere mich, dass bei der Bürgerbeteiligung vor 12 Jah- ren noch zu prüfen war, ob die Kanalisation ertüchtigt werden muss. Erfolgt die Erneuerung jetzt mit der Umgestaltung der Takustraße oder muss alles wieder aufgerissen, wenn die Umgestaltung fertig ist? siehe Stellungnahme zu Nr. 57 – Tabelle „Fragen“ 62 Was ist mit der Kanalsanierung, die früher im Gespräch war? siehe Stellungnahme zu Nr. 57 – Tabelle „Fragen“ 63 Wird der Abwasserkanal ebenfalls saniert, falls nötig vergrö- ßert, wenn die Straße erneuert wird? Dies wurde vor längerer Zeit auch schon mal diskutiert. siehe Stellungnahme zu Nr. 57 – Tabelle „Fragen“ 64 Thema Starkregen: betreffen die Überlegungen nur die Ent- wässerung der Straße oder auch den Ausbau der darunterlie- genden Kanäle, die die Wassermengen auch abführen müs- sen, damit es zu keinem Rückstau in Keller und Erdge- schosse kommt? siehe Stellungnahme zu Nr. 57 – Tabelle „Fragen“ 65 Es geht mir nicht um die Verbesserung des Wasserablaufs auf der Straße. Es geht auch nicht um volllaufende Keller, sondern um Überflutung von Erdgeschoßwohnflächen im siehe Stellungnahme zu Nr. 57 – Tabelle „Fragen“ Anlage 1 Seite 12 Nr. Frage Stellungnahme der Verwaltung Empfehlung der Verwaltung Stadtpark, Häuser Rom bis London. Durch den entstehenden Rückstau bei Starkregen läuft das Dachwasser aus den Du- schen/Toiletten raus. Im Takufeld sind weitere Baumaßnah- men geplant, die m.W. auch zur Takustraße hin entwässern. Deshalb muss m.E. der Hauptsammlerquerschnitt deutlich er- höht werden. Welche Voraussetzungen müssen für eine sol- che Maßnahme erfüllt sein? (Alle 2 Jahre gibt es statistisch einen Starkregenanfall von 180 l/sec auf den Hektar). 66 Ist die Kanalisierung auch schon begutachtet, wenn nicht fließt das auch dann ein? Eine so genannte Sinkkastenbefahrung, die zur Zustand- sermittlung der Straßenabläufe und der Anschlüsse an das Kanalnetz dient, wurde beauftragt. wird teilweise be- rücksichtigt 67 Wird bei der Sanierung auch die Entwässerung mit überarbei- tet? Gerade bei Starkregen ist die Entwässerung jetzt schon lange unterdimensioniert. Die Anzahl der erforderlichen Sinkkästen (Straßenab- läufe), um das Oberflächenwasser von der Straße abzu- leiten, wird bei der weiteren Planung festgelegt wird berücksich- tigt 68 Gibt es die Möglichkeit im Zuge der Baumaßnahme die Haus- anschlüsse sanieren zu lassen? Für die Sanierung der Haus-/Kanalanschlüsse sind die Grundstückseigentümer*innen zuständig. Eine Liste mit Fachbetrieben, die Arbeiten an den Kanälen der StEB durchführen dürfen, kann dort angefragt werden. Sofern Hausanschlüsse während der Straßenbaumaßnahme sa- niert werden müssen, sind diese Arbeiten vorab durch die Grundstückseigentümer*innen sowohl mit der Aus- bauabteilung des Amtes für Straßen und Verkehrsent- wicklung als auch mit der Baustellenkoordination des Amtes für Verkehrsmanagement abzustimmen. wird nicht berück- sichtigt Beiträge nach KAG 69 Warum sind die Hausnummern 29 - 31 (Stichstraße) und auch das Gelände der Schausteller hinter dem STADTpark Die an die Stichstraße angrenzenden Grundstücke könn- ten nur dann in die Verteilung des beitragsfähigen Auf- wandes für den Hauptzug der Takustraße einbezogen Anlage 1 Seite 13 Nr. Frage Stellungnahme der Verwaltung Empfehlung der Verwaltung aus dem vorläufigen Verteilungsplan der Gebühren ausge- nommen? werden, wenn es sich bei der Stichstraße beitragsrecht- lich um ein so genanntes „unselbstständiges Anhängsel“ des Hauptzuges handelt. Nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichtes Nordrhein-Westfalen dürfte die Stichstraße dann aber nicht länger als 100 m sein. Tatsächlich beträgt ihre Länge jedoch 160 m und sie ist damit eine selbstständige Erschließungsanlage, die zu- dem noch der Erschließungsbeitragspflicht nach dem Baugesetzbuch (90 % des beitragsfähigen Aufwandes) unterliegt. 70 Warum wird die Takustraße für Schwertransporte ausgelegt für die Schausteller, dieses Grundstück aber nicht direkt an den Kosten beteiligt? Anhand der Ergebnisse aus der aktuell beauftragten Ver- kehrszählung wird der Straßenoberbau bemessen. Dabei fließt der Schwerverkehrsanteil als eine wichtige Kenn- größe bei dieser Bemessung mit ein. Die Schwertrans- porte der Schausteller sind hierbei auch zu berücksichti- gen. Diese Fahrzeuge parken auf einem Grundstück ent- lang der Stichstraße Takustraße. Dabei gibt es keine an- dere befahrbare Zuwegung für diese Fahrzeuge um zu diesem Grundstück zu gelangen, außer über die Takus- traße. 71 In welche Kategorie wird die Takustraße als Straße eingeord- net? Hintergrund: es gibt erheblichen Durchgangsverkehr zwischen Iltis- und Subbelrather Straße! Die Takustraße und ihre Stichstraße sind als Anlieger- straßen eingeordnet. Als Anliegerstraße im Sinne des Beitragsrechts gelten nach § 3 Absatz 3 der Straßenbau- beitragssatzung solche Straßen, die überwiegend der Er- schließung der angrenzenden oder der durch private Zu- wegungen mit ihnen verbundenen Grundstücke dienen. Für die Einstufung einer Straße als Anliegerstraße kommt es nicht entscheidend darauf an, ob der Verkehr zu oder von den erschlossenen Grundstücken (soge- nannter Ziel- und Quellverkehr) auf der Straße überwiegt. Anlage 1 Seite 14 Nr. Frage Stellungnahme der Verwaltung Empfehlung der Verwaltung Maßgebendes Kriterium für eine Anliegerstraße ist viel- mehr, ob sie überwiegend der Erschließung der Anlieger- grundstücke dient. Es kommt also auf die Funktion der Straße an. Maßgebend ist, ob die Straße auch dann noch eine Funktion im Verkehrsnetz hätte, wenn keine Anliegergrundstücke zu erschließen wären. Nach der ständigen Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerich- tes Münster kommt es für die Einstufung auf die objektive Funktion der Straße im gemeindlichen Verkehrsnetz nach der gemeindlichen Verkehrsplanung, dem aufgrund solcher Planung verwirklichten Ausbauzustand, der stra- ßenverkehrsrechtlichen Einordnung und den tatsächli- chen Verkehrsverhältnissen an (Beschluss des OVG Münster vom 12.06.2006, 15 B 803/06). Die Takustraße ist danach als Anliegerstraße einzustufen. Eine Anlieger- straße ist nach ihrer objektiven Funktion überwiegend dazu bestimmt, die angrenzenden Grundstücke zu er- schließen. Ihre vorrangige Funktion ist es hingegen nicht, dem Verkehr innerhalb des Baugebietes bzw. der im Zu- sammenhang bebauten Ortsteile oder sogar dem durch- gehenden innerörtlichen oder überörtlichen Verkehr zu dienen. Anliegerstraße im Sinne des Straßenbaubei- tragsrechts bedeutet auch nicht, dass die Straße für Durchgangsverkehr gesperrt ist und nur von den Anlie- gern befahren werden darf. Dem Umstand, dass außer den Anliegern auch andere Verkehrsteilnehmer die Straße benutzen, wird durch den Gemeindeanteil von 30 % an den beitragsfähigen Kosten Rechnung getragen. Gegen den später zu erlassenden Beitragsbescheid sind Rechtsmittel möglich. Anlage 1 Seite 15 Nr. Frage Stellungnahme der Verwaltung Empfehlung der Verwaltung 72 Wo sind die Kriterien für die Einordnung der Takustraße als Anliegerstr. niedergelegt? Beleuchtung, Fahrräderabstell- plätze… siehe Stellungnahme zu Nr. 71 – Tabelle „Fragen“ 73 Warum wird die Realität, hier Durchgangsverkehr, bei der Einstufung der Takustraße als Anliegerstraße einfach ausge- blendet? siehe Stellungnahme zu Nr. 71 – Tabelle „Fragen“ 74 Kann man gegen die Einstufung als Anliegerstraße klagen und eine Autozählung/Messung erzwingen? Gegen den später zu erlassenden Beitragsbescheid sind Rechtsmittel möglich. Eine Verkehrszählung ist beauf- tragt. Dabei wird keine Kennzeichenerfassung durchge- führt. Die Ergebnisse der Verkehrszählung lassen daher keine Rückschlüsse zu, ob die gezählten Fahrzeuge dem Quell/-Ziel- oder dem Durchgangsverkehr zuzuordnen sind. 75 Wo ist geregelt, dass die rechtliche Einstufung als Anlieger- straße zur Beitragsabrechnung angehalten werden darf an- statt der tatsächlichen Nutzung? Ist geplant, die Takustraße im Zuge der Maßnahme auch als Anliegerstraße durch Ver- kehrsschilder auszuweisen? siehe Stellungnahme zu Nr. 71 – Tabelle „Fragen“ Die Beschilderung als Anliegerstraße wird derzeit von der Verwaltung geprüft. wird geprüft 76 Wie werden die "Anlieger", die über die "Durchgangsstraße" Takustraße ihre Kinder zur Schule bringen, zur Kasse gebe- ten? Anliegerstraße im Sinne des Straßenbaubeitragsrechts bedeutet nicht, dass die Straße für Durchgangsverkehr gesperrt ist und nur von den Anlieger*innen befahren werden darf. Dem Umstand, dass außer den Anlieger*in- nen auch andere Verkehrsteilnehmer*innen die Straße benutzen, wird bereits durch den Gemeindeanteil von 30% an den beitragsfähigen Kosten Rechnung getragen. Anlage 1 Seite 16 Nr. Frage Stellungnahme der Verwaltung Empfehlung der Verwaltung 77 Werden die Kosten für diese Umbauten auch auf die Ehren- felder Genossenschaft als Vermieter umgelegt und somit eventuell auch auf die Mieter zurückfallen? Beitragspflichtig sind die Eigentümer*innen/Erbbaube- rechtigten der von der Takustraße erschlossenen Grund- stücke. Eine Umlage der Straßenbaubeiträge auf die Mieter*innen ist nicht zulässig. 78 Aber die Genossenschaften sind ebenfalls beitragspflichtig? Soweit mit Genossenschaften die Grundstücke an der Lansstraße bzw. am Takuplatz gemeint sind, so werden nur die Grundstücke in die Verteilung des beitragsfähi- gen Aufwandes für die Takustraße einbezogen, die auch unmittelbar an den Hauptzug der Takustraße angrenzen. 79 Wie sieht die Förderung der Straßenbaubeiträge aus? Die Stadt Köln beantragt diese beim Land NRW. Bauausführung 80 Wie lange dauert die Umbaumaßnahme voraussichtli ch? Die Bauzeit wird mindestens ein Jahr betragen und in mehrere Bauabschnitte unterteilt werden. Informationen zur Bauausführung werden den Anlieger*innen rechtzei- tig vor Baubeginn übermittelt. 81 Wie sieht die Belästigung dadurch für die Anwohn er aus? Die Baumaßnahme wird in mehreren Bauabschnitten er- folgen. Eine ungehinderte Durchfahrt wird während der Bauzeit nicht möglich sein. Dadurch werden Anwohnerin- nen und Anwohner kleinräumige Umwege und temporär wegfallende Parkstände in Kauf nehmen müssen. Auch Baugeräusche und Staubentwicklung werden während der Bauphase auftreten. Informationen zur Bauausfüh- rung werden den Anlieger*innen rechtzeitig vor Baube- ginn übermittelt. 82 Werden die Bauarbeiten in Abschnitten erfolgen oder ist für die gesamte Dauer von ca. 1 Jahr mit Beeinträchtigungen in der gesamten Straße zu rechnen? (Mehrfachnennung) siehe Stellungnahme zu Nr. 80 – Tabelle „Fragen“ Anlage 1 Seite 17 Tabelle „Hinweise und Anregungen“ Nr. Hinweise Stellungnahme der Verwaltung Empfehlung der Verwaltung Verkehr 1 Es ist nicht so, dass alles mit Fahrrädern vollgestellt ist. Das stimmt so schlicht nicht. Viele Fahrradfahrer stellen ihre Fahr- räder im Keller oder in den Hinterhöfen ab! Aktuell gibt es in der Takustraße Abstellmöglichkeiten für rund 25 Fahrräder. Bei der letzten Zählung wurde ein Be- darf für rund 120 Fahrräder ermittelt. In der Straßenpla- nung ist eine Ausweitung auf 170 Fahrräder vorgesehen. 2 Verhindert zukünftig wenigstens den Durchgangsverkehr! Die baulich vorgesehenen Veränderungen, wie eine schmalere Fahrbahn, Fahrbahneinengungen, Aufpflaste- rungen, Materialwechsel und auch die zukünftig am Kno- tenpunkt Takustraße/Dechenstraße geänderte Vorfahrts- regelung tragen zukünftig zur Verkehrsberuhigung der Takustraße bei. Ebenso wird der geplante Abschnitt der Fahrradstraße dazu beitragen, den Durchgangsverkehr zu reduzieren. 3 Wenn man vom Rückstau von 5 PKW an der Subbelrather Straße in Stoßzeiten spricht, zeigt es doch wohl, dass es Durchfahrer sind und keine Anlieger sind. Über den Rückstau von 5 PKW allein kann nicht abgelei- tet werden, um welche Art von PKW-Fahrten es sich handelt. Hierfür wären Verkehrszählungen mit gleichzeiti- ger Kennzeichenerfassung erforderlich. 4 Als Einbahnstraße ist auch genügend Platz für den Fahrrad- weg, da die Lastenräder erheblich mehr Platz benötigen als einfache Räder. siehe Stellungnahme zu Nr. 14 – Tabelle „Fragen“ 5 Bei einer starken Verengung der Fahrbahn wird es zu einer schwierigen Verkehrslage kommen, wenn die Takustraße keine Einbahnstraße wird! siehe Stellungnahme zu Nr. 13 – Tabelle „Fragen“ Anlage 1 Seite 18 Nr. Hinweise Stellungnahme der Verwaltung Empfehlung der Verwaltung 6 Falls die Idee der Fahrradwegeplanung ist, dass man ab De- chenstraße in den Park abbiegt, ist das ziemlich unrealistisch, denn die Wege im Park sind regelmäßig schon von Fußgän- gern überlastet. Fahrräder sind hier im gefährlichen Konflikt. siehe Stellungnahme zu Nr. 17 – Tabelle „Fragen“ 7 Nach schlichter Anschauung jedenfalls fahren nicht mehr Radfahrer nur zwischen Dechenstraße und Iltisstraße. siehe Stellungnahme zu Nr. 17 – Tabelle „Fragen“ 8 Bitte sorgen Sie dann auch dafür, dass Raser, wie sie regel- mäßig durch die Takustraße brettern, mit Blitzanlagen abge- schreckt werden, außer die baulichen Maßnahmen sind so gestaltet, dass Rasen verhindert wird. Durch die Umgestaltung der Takustraße sollen sowohl der Durchgangsverkehr, als auch die Geschwindigkeit re- duziert werden. Falls die baulichen Maßnahmen nicht ausreichen sollten, wird im Nachgang das Amt für öffent- liche Ordnung bezüglich der Geschwindigkeitsüberwa- chung eingebunden werden. wird berücksich- tigt Straßenplanung 9 Die Aufstellfläche vor der Ampel Subbelrather Straße ist ver- mutlich zu kurz für rückstauenden Verkehr von bis zu 5 PKW. Die Aufstellflächen im Knotenpunktbereich sind ausrei- chend bemessen. 10 Der Straßenquerschnitt ist mit 5,5 m vermutlich zu schmal, da der Schwerlastverkehr jetzt schon für abgefahrene Spiegel der PKW sorgt. siehe Stellungnahme zu Nr. 27 – Tabelle „Fragen“ 11 Radverkehr im Bereich Dechenstraße – Subbelrather. Bitte die Multifunktionsflächen auch für Fahrradnutzung freigeben. siehe Stellungnahme zu Nr. 1 – Tabelle „Hinweise“ und Nr. 30 – Tabelle „Fra- gen“ 12 Multifunktionsanlage: Bei dieser Parkdichte kann ich mir nicht vorstellen, dass dort Aufenthalt Spaß machen kann! Durch die Neuordnung der Parkstände und die Integra- tion von Fahrradabstellanlagen wird ein flächendecken- des „Zuparken“ der Gehwege und weiterer Flächen ver- mieden. Die breiteren Gehwege sorgen dafür, dass mehr Flächen für den Fußverkehr zu Verfügung stehen. Anlage 1 Seite 19 Nr. Hinweise Stellungnahme der Verwaltung Empfehlung der Verwaltung 13 Eine Verringerung der Anzahl der Parkplätze würde ich abso- lut befürworten, ich wundere mich auch, dass bei der Planung nur ein einziger Parkplatz wegfallen soll. siehe Stellungnahme zu Nr. 33 – Tabelle „Fragen“ 14 Anregung: Obwohl hier ein Park mit Parkbänken um die Ecke ist, wäre es vielleicht nicht schlecht, ein paar kleinere Sitz- möglichkeiten an ein paar Stellen in der Takustraße einzu- bauen. Sitzmöglichkeiten werden bei der weiteren Planung be- rücksichtigt. wird berücksich- tigt 15 Die Platzfläche Takuplatz könnte für die Freizeitgestaltung umgestaltet werden. Seitens des Amtes für Landschaftspflege und Grünflä- chen besteht keine Absicht, die Platzfläche umzugestal- ten. wird nicht berück- sichtigt 16 Es gibt doch schon einen Wendehammer in der Dechen- straße. Dann kann ja die Sackgasse zu Beginn der Fahr- radstraße enden. Sofern die Dechenstraße unmittelbar am Ende der Fahr- radstraße für den Autoverkehr abgebunden wird, kann die Heidemannstraße nicht mehr von der Dechenstraße aus angefahren werden. Ferner reichen am Ende der Fahrradstraße in der Dechenstraße die Platzverhältnisse nicht aus, um eine ausreichend große Wendeanlage vor- zusehen. wird nicht berück- sichtigt Beiträge nach KAG 17 Die Straße ist als Anliegerstraße ausgewiesen. Das ist nicht der Fall. Wir haben jede Menge Durchgangsverkehr. Den hö- heren Kostenanteil einer Anliegerstraße würde ich nur tragen wollen, wenn die Straße auch wirksam gegen Durchgangs- verkehr gesperrt und kontrolliert wird. z.B. wie in Köln Eigel- stein. siehe Stellungnahme zu Nr. 70 – Tabelle „Fragen“ 18 Dass es eine Anliegerstraße ist, ist nicht richtig. Die meisten Fahrzeuge fahren durch die Takustraße, um die immer volle Äußere Kanalstraße zu umfahren. siehe Stellungnahme zu Nr. 70 – Tabelle „Fragen“ Anlage 1 Seite 20 Nr. Hinweise Stellungnahme der Verwaltung Empfehlung der Verwaltung 19 Wenn sie keinen Durchgangsverkehr haben SOLL muss man das auch hinbekommen oder die Kosten nicht gem. Anlieger- straße umlegen. Beides vermischen geht nicht! siehe Stellungnahme zu Nr. 70 – Tabelle „Fragen“ 20 Zentral von Anbeginn ist die Frage der Finanzierung. Es kann nicht sein, dass pro Hauseigentümer*in 20.000 € oder mehr Kosten zukommen. Das ist eine Grundsatzfrage, aber auch eine Frage nach solchen Sanierungsmaßnahmen, die gege- benenfalls preiswerter ausfallen oder unterbleiben können. Die Erhebung von Straßenbaubeiträgen ist durch das Kommunalabgabengesetz NRW vorgeschrieben. Die Stadtverwaltung ist grundsätzlich dazu angehalten Bau- maßnahmen wirtschaftlich abzuwickeln bzw. zu verge- ben und keine unnötigen Kosten zu verursachen. 21 Man kann die Kosten nicht beurteilen, da nur die Hälfte der Planung präsentiert wurde! Im Falle der Kostenerhebung, werden diese Kosten de- tailliert aufgeschlüsselt. 22 Würden Sie bitte ein Fallbeispiel für eine 3-geschossige Woh- nung präsentieren. In der digitalen Informationsveranstaltung am 13.09.2021 wurde nach Abzug einer 50 %igen Landesförderung eine geschätzte Beitragsbelastung von durchschnittlich 9,70 € pro Quadratmeter Grundstücksfläche genannt. Bei einer 3-geschossigen Wohnbebauung eines Grundstückes liegt der Schätzwert etwas darunter bei etwa 9,00 € pro Quadratmeter Grundstücksfläche. Die Größe des Grund- stückes und der Eigentumsanteil einer Wohnung erge- ben sich aus dem Grundbuch. Mit diesen Angaben kann der auf die eigene Wohnung entfallende Beitragsanteil berechnet werden. Bauausführung 23 Konkret wäre beispielsweise abzuwägen, ob der Baubeginn nicht nach hinten geschoben werden sollte, um nicht zu den derzeitig sehr hochpreisigen Baukosten sanieren zu lassen. Eine Verschiebung des Baubeginns auf Grund der aktu- ellen Baupreisentwicklung ist nicht vorgesehen, da nicht abzusehen ist, wann oder ob die Baupreise wieder fallen werden. wird nicht berück- sichtigt
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (12)
- Takustraße 97
- Subbelrather Straße 434
- Halmstraße
- Iltisstraße
- Dechenstraße
- Lansstraße
- Heidemannstraße
- Äußere Kanalstraße
- Takuplatz
- Innere Kanalstraße
- Straße 4
- Im Park
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 1825/2022
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 24.06.2022
- Erstellt
- 30.05.2022 13:33