V/0421/2010
Gewährung städtischer Betriebskostenzuschüsse für Sportvereine mit vereinseigenen Sportstätten sowie Mietkostenzuschüsse, hier: Bewilligung 2010 für 2009
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Beschlussvorlage
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V/0421/2010 DER OBERBÜRGERMEISTER Sportamt Betrifft Gewährung städtischer Betriebskostenzuschüsse für Sportvereine mit vereinseigenen Sportstätten sowie Mietkostenzuschüsse; hier: Bewilligung 2010 für 2009 Beratungsfolge 17.06.2010 Sportausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die in den Anlagen 1 und 2 aufgeführten Mitgliedsvereine des Stadtsportbund Münster e. V. (SSB) erfüllen alle Bewilligungsvoraussetzungen der Sportförderrichtlinie der Stadt Münster. Die errechneten Zuschussbeträge sind den entsprechenden Sportvereinen auszuzahlen. 2. Aufgrund fehlender Bewilligungsvoraussetzungen können folgende Vereine nicht gefördert werden: - Frauen- und Mädchen-Selbstverteidigungs- und Sportverein e. V. - Golfclub Münster-Wilkinghege e. V. - Keglervereinigung des Münsterlandes e. V. - Kneipp-Verein Münster e. V. - Skater-Association Germany e. V. - Tauchsportclub Münster e. V. - Tennisclub Preußen Münster e. V. 3. Die Zuschussanträge der Behindertensportgemeinschaft Amelsbüren e. V. und dem Behin- derten-Sport Münster e. V. werden richtliniengemäß abgelehnt. 4. Die in den Anlagen 3 und 4 aufgeführten SSB-Mitgliedsvereine weisen einen Anteil jugend- licher Mitglieder (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres) gemessen an ihrer Gesamtmit- gliederstruktur in 2010 unter 20 % nach bzw. erreichen nicht die richtliniengemäß geforder- ten Mindestmitgliedsbeiträge für 2010. Entsprechend dem bisherigen Verfahren wird der errechnete Gesamtzuschuss dieser Ver- eine richtliniengemäß in 2010 für 2009 um 25 % gekürzt. Vorlagen-Nr.: V/0421/2010 Auskunft erteilt: Herr Schunke Ruf: 492 52 13 E-Mail: SchunkeErnst@stadt-muenster.de Datum: 25.05.2010 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0421/2010 5. Vor Auszahlung der bewilligten städtischen Betriebs- und/bzw. Mietkostenzuschüsse ist die Gemeinnützigkeit der entsprechenden Sportvereine durch den für 2010 gültigen Körper- schaftssteuer (Freistellungs-) Bescheid des zuständigen Finanzamtes zu belegen. 6. Veränderungen, die sich aufgrund der Besichtigungsfahrten des Arbeitskreises „Sportstät- ten“ des Sportausschusses ergeben, sind mit dem Zuschuss 2011 für 2010 zu verrechnen. II. Kosten/Folgekosten Im Teilergebnisplan der Produktgruppe 0801 „Sportentwicklung, Sportanlagen und –stätten“ ste- hen Gesamtmittel für diese Zuschussgewährung unter Zeile 15 „Transferaufwendungen“ von 698.340 € für diese Vorlage zur Verfügung. Die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gar antieren die Gewährung des richtliniengemäßen 25 %igen Mietkosten- (= 37.444,75 €) und 40 %igen Pachtkostenzuschusses (= 56.708,00 €). Von den verbleibenden Zuschussmitteln werden 10.291,37 € für die Beschaffung von Pflegegerä- ten für vereinseigene Anlagen vorgehalten. Begründung: Zu Ziffer 1: Für den Bereich Betriebs- und Mietkostenzuschüsse werden – wie im Vorjahr – folgende erweiterte Prüfungsmerkmale herangezogen: - Jugendquote (=20 %) - Mindestmitgliedsbeiträge 2010: Jugendliche = 4,08 €/monatlich Erwachsene = 7,01 €/monatlich Familien = 14,04 €/monatlich - Einstandszahlungen (maximal 1.250,00 €) - 75 % Münsteraner Mitglieder. Die in den Anlagen 1 und 2 zur Vorlage zusammengestellten Betriebs- und Mietkostenzuschüsse entsprechen der vom Sportausschuss überarbeiteten und seit dem 01.01.2002 in Kraft gesetzten Sportförderrichtlinie (Ziffer 1.). Die Berechnung der städtischen Betriebs- und Mietkostenzuschüsse 2010 für 2009 wurde mit dem Arbeitskreis “vereinseigene Anlagen“ des SSB am 25.05.2010 besprochen und zustimmend zur Kenntnis genommen. Die entsprechende Stellungnahme des SSB-Vorstandes erfolgt in der Sport- ausschusssitzung am 17.06.2010. Zu Ziffer 2. : Die unter Ziffer 2. des Beschlussvorschlages genannten Vereine weisen bei Antragstellung 2010 für 2009 nachfolgende Bewilligungsvoraussetzungen nicht nach: Fehlende Jugendquote von 20 % : Frauensport = 4% (2009 noch mit 25 % gefördert) Tauchsportclub = 12% (2009 noch mit 25 % gefördert) TC Preußen = 14% (2005 letztmalig gefördert) - 3 - V/0421/2010 Einstandszahlung von 1.250,00 € überschritten: Golfclub Wilkinghege (2002 letztmalig gefördert) Unter 75 % Münsteraner Mitglieder Keglervereinigung = 27% (2002 letztmalig gefördert) Skater Association = 51% (Erstantrag) Außerordentliche SSB-Mitgliedschaft Kneipp-Verein Die Vereinsanträge 2010 für 2009 sind somit abzulehnen. Zu Ziffer 3. : Die Behindertensportgemeinschaft Amelsbüren e. V. und der Behinderten-Sport Münster e. V. ha- ben in den letzten Jahren ihre Vereinsbeiträge nicht den richtliniengemäß geforderten Mindestmit- gliedsbeiträgen angepasst. Aus Sicht der Verwaltung sind beide Vereinsanträge abzulehnen. In vergleichbaren Fällen (Westf. Blindenwassersport und Gem. Werkstätten Westfalenfleiss) hat der Sportausschuss in der Vergangenheit Sonderzuschüsse gewährt, so dass Einzelfallentschei- dungen gemäß Ziffer 1 der Sportförderrichtlinie „Zuschüsse zu den Betriebskosten für vereinseige- ne Sportstätten und zu Kosten für die Anmietung“ nicht erforderlich waren. Anmerkung : Die BSG Amelsbüren beantragt für seine Kegelwettkampfmannschaft einen pauschalen Mietkos- tenzuschuss von 153,00 €. Der BSM beantragt einen Mietkostenzuschuss von insgesamt 1.551,60 €. Zu Ziffer 4. : Gemäß Ziffer 3. der Allgemeinen Grundsätze der Sportförderung in Münster werden u. a. nur sol- che Vereine gefördert, deren Anteil jugendlicher Mitglieder 20 % und mehr beträgt und die gefor- derten Mindestmitgliedsbeiträge nachgewiesen werden. Wird der Anteil von 20 % unterschritten bzw. die Beiträge nicht erreicht, werden die laufenden finanziellen Förderungen nach der Ziffer I der Richtlinie im ersten Jahr der Nichterfüllung auf 75 % (nachfolgend weiter je 25 %) gekürzt. Die Sportvereine, die diese Auflage in 2010 für 2009 nicht erfüllen, sind in den Anlagen 3 und 4 genannt. Der vorgesehene Zuschuss ist um 25 % gegenüber dem Vorjahr zu reduzieren. Hinweis : Wie in den Vorjahren wird den Vereinen die Möglichkeit gegeben, die fehlenden Bewilligungsvor- aussetzungen in 2010 noch zu korrigieren. Bis zum 30.09.2010 sind dem Sportamt die entspre- chenden Nachweise vorzulegen. Die Entscheidung über eine evtl. Korrektur des bewilligten Zu- schusses trifft der Sportausschuss am Ende des Jahres 2010. Zu Ziffer 5. : Gem. Ziffer 5 der Allgemeinen Grundsätze der städt. Sportförderrichtlinie hat der Sportverein vor Auszahlung des bewilligten Zuschusses seine Gemeinnützigkeit durch einen gültigen Körper- schaftssteuer –(Freistellungs-) Bescheid zu belegen. Das Sportamt wird entsprechend verfahren. - 4 - V/0421/2010 Zu Ziffer 6. : Gemäß Ziffer I, 3.2 Sportförderrichtlinie prüft der Arbeitskreis „Sportstätten“, ob der Zustand der Sportstätten die Gewährung der städtischen Zuschüsse rechtfertigt. Veränderungen, die sich auf- grund der Besichtigung durch den Arbeitskreis ergeben, werden dem Sportausschuss mitgeteilt und mit der Zuschussgewährung 2011 für 2010 verrechnet. I. V. gez. Dr. Andrea Hanke Anlagen: - Städt. Betriebskostenzuschuss 2010 für 2009 (Anlage 1) - Städt. Mietkostenzuschuss 2010 für 2009 (Anlage 2) - Reduzierter Betriebskostenzuschuss (Anlage 3) - Reduzierter Mietkostenzuschuss (Anlage 4) - Auflistung der wesentlichen Veränderungen gegenüber der Bezuschussung 2009 für 2008 (Anlage 5)
Anlage 5 Betriebskostenzuschussvorlage
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... Anlage 5 Auflistung der wesentlichen Veränderungen gegenüber der Bezuschussung 2009 für 2008 (V/0415/2009) lfd. Nr. der An- lage 1 Verein Bemerkung 2 ARC Pachterhöhung von 2.122 € auf 2.508 €; Grundstückserweite- rung Hansestr. in Hiltrup 7 BSV Roxel Neue Kugelsportanlage (= 123 m²) ab 01.04.2009 (= 11,99 €) 8 Berg Fidel- Vennheide Spielflächenerweiterung (Rasen) um 3.200 m² ab 01.07.2009 (= 384 €) 12 CVJM Jugendquote 2010 wieder erfüllt; 2010 wieder 100 %ige Förde- rung statt 75 % in 2009 15 DJK GW Amelsbüren 2009 = ganzjährige Nutzung des Gymnastikraumes, Sanitär- räume und Geräteraum 17 DJK SC Nienberge Pachtverringerung von 5.749 € auf 4.976 €; Verlegung von Platz 3 40 Schwimmvereinigung von 1891 vertragsbedingte Pachtkostenerhöhungen von 4.878 € auf 5.382 € 42 Segelclub Münster Jugendquote 2010 wieder erfüllt; in den Jahren 2009 bis 2007 keine Antragstellung; städt. Zuschuss 2010 = 9.747,68 € 48 Sportschützen Albachten Jugendquote 2010 wieder erfüllt; 2010 wieder 100 %ige Förde- rung statt 50 % in 2009 54 TC Handorf vertragsbedingte Pachterhöhung von 1.987 € auf 2.183 € 60 TSC vertragsbedingte Pachterhöhung von 1.527 € auf 1.714 € 63 TuS Hiltrup 2009 = ganzjährige Nutzung des TuS-Sportheimes an der Mo- ränenstraße 67 VfL Wolbeck Verringerung des Zuschusses von 1.159,60 € auf 699,20 € durch den Wegfall der Spielfläche (Rasen) = 3.000 m² ab 01.08.2009 lfd. Nr. der An- lage 2 Verein Bemerkung 2 ARC Mietkostensenkung von 2.544 € auf 984 € 4 ABC Antrag 2009 keine Mietkosten; Antrag 2010 = 952 € Gesamt- miete für die Gievenbecker Sporthalle zur Ausrichtung des Luft- gewehrwettkampfes (Bundesliga) 9 Cirrus Münster Wegfall des Clubraumes ab 01.03.2009; Verringerung der Ge- samtmiete von 767 € auf 128 € 10 Club Prinzipal Erstmalige Anmietung des Mehrzweckraumes der DJK GW Amelsbüren ab 01.02.2009; Erhöhung der Gesamtmiete von 6.939 € auf 10.090 € 12 DJK Wasserfreunde Mietkostenerhöhung von 3.460 € auf 6.278 €; der Stundensatz für die Nutzung der Schwimmhalle der Papst-Johannes-Schule wurde von 8 € auf 15 € erhöht (Energiekostensteigerung) 14 Hiltruper Segelclub Mietkostensenkung von 2.114 € auf 1.814 € 15 Jugendgruppe Au- tomobilclub Antrag 2009 = keine Zuschussgewährung; keine 75 % Münste- raner Mitglieder; Antrag 2010 = Quote wieder erfüllt; 100 %ige Förderung; Gesamtmiete: 1.350 € 21 Rugby Tourists letztmalig 2001 bezuschusst; bis 2009 keine Mietkosten = keine Antragstellung; 2009 = Gesamtmiete 1.000 € für die Nutzung des ESV-Sportplatzes Schmittingheide - 2 - lfd. Nr. der An- lage 2 Verein Bemerkung 23 SC Westf. Kinder- haus Mietkostenerhöhung von 1.390 € auf 2.170 €; Schwimmhalle Papst-Johannes-Schule (siehe auch Ziffer 12) 24 Schwimmvereinigung Mietkostenerhöhung von 1.272 € auf 2.016 €; der Stundensatz für die Nutzung der Mehrzweckhalle von DJK Wacker wurde von 20,00 € auf 37,50 € erhöht (Energiekostensteigerung) 26 Segelclub Münster Jugendquote 2010 wieder erfüllt; städt. Zuschuss = 1.590 € 28 Sportschützen Alb- achten Jugendquote 2010 wieder erfüllt; 2010 wieder 100 %ige Förde- rung statt 50 % in 2009 35 TuS Hiltrup Mietkostensenkung von 7.287 € auf 3.444 €; Nutzung des eige- nen Vereinsheimes Moränenstraße 36 UBC Mietkostenerhöhung von 911 € auf 1.646 €; Stundenanzahl bei der WWU-Sporthalle vermehrt 37 USC Mietkostenerhöhung von 1.250 € auf 2.170 €; Stundenanzahl bei der KvG-Sporthalle vermehrt Eine Reduzierung des Zuschusses 2010 für 2009 traf folgende Sportvereine: lfd. Nr. der An- lage 3 Verein Grund der Zuschussreduzierung 1 Bogenschützen Münster 2010 = 75 %iger Zuschuss fehlender Mindestmitgliedsbeitrag bei Jugendlichen (= 3 €) 2 1. FC Mecklenbeck 2010 = 75 %iger Zuschuss fehlende Jugendquote (= 13 %) und fehlende Mindestmitglieds- beiträge (Jug. = 3,75 €, Familien = 9,16 €) 3 GW Marathon Müns- ter 2010 = 75 %iger Zuschuss fehlender Mindestmitgliedsbeitrag bei Familien = 12,50 € 4 Paddel-Sport Müns- ter 2010 = 25 %iger Zuschuss fehlende Jugendquote = 15 % 5 Verein für Fischerei und Gewässer- schutz Frühauf 2010 = 50 %iger Zuschuss fehlende Jugendquote = 14 % und fehlender Mindestmitglieds- beitrag bei Erwachsenen (= 6,82 €) 6 Verein für Motothe- rapie 2010 = 75 %iger Zuschuss fehlender Mindestmitgliedsbeitrag bei Familien (= 2,98 €) lfd. Nr. der An- lage 4 Verein Grund der Zuschussreduzierung 2 Schachklub Münster 32 fehlender Mindestmitgliedsbeitrag bei Jugendlichen (= 2,33 €) 4 Verein für Gesund- heitssport und Sport- therapie fehlende Jugendquote (= 2 %) und fehlender Mindestmitglieds- beitrag bei Familien (= 13,66 €)
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Hansestraße
- Schmittingheide 2
- Moränenstraße 36
- Wilkinghege
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0421/2010
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 25.05.2010
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37