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V/0421/2010

Gewährung städtischer Betriebskostenzuschüsse für Sportvereine mit vereinseigenen Sportstätten sowie Mietkostenzuschüsse, hier: Bewilligung 2010 für 2009

Vorlagen 25.05.2010

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Nächste Beratung: Sportausschuss, Sitzung am 17.06.2010, TOP 3.5

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 5 Betriebskostenzuschussvorlage

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Ansehen

Anlagen 1 - 4 zur Vorlage 421.2010

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Ansehen

Beschlussvorlage

7481 Zeichen

V/0421/2010 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sportamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Gewährung städtischer Betriebskostenzuschüsse für Sportvereine mit vereinseigenen 
Sportstätten sowie Mietkostenzuschüsse; hier: Bewilligung 2010 für 2009 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
17.06.2010 Sportausschuss Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die in den Anlagen 1 und 2 aufgeführten Mitgliedsvereine des Stadtsportbund Münster e. 
V. (SSB) erfüllen alle Bewilligungsvoraussetzungen der Sportförderrichtlinie der Stadt 
Münster. 
 
Die errechneten Zuschussbeträge sind den entsprechenden Sportvereinen auszuzahlen. 
 
2. Aufgrund fehlender Bewilligungsvoraussetzungen können folgende Vereine nicht gefördert 
werden: 
 
- Frauen- und Mädchen-Selbstverteidigungs- und Sportverein e. V. 
- Golfclub Münster-Wilkinghege e. V. 
- Keglervereinigung des Münsterlandes e. V. 
- Kneipp-Verein Münster e. V. 
- Skater-Association Germany e. V. 
- Tauchsportclub Münster e. V. 
- Tennisclub Preußen Münster e. V. 
 
3. Die Zuschussanträge der Behindertensportgemeinschaft Amelsbüren e. V. und dem Behin-
derten-Sport Münster e. V. werden richtliniengemäß abgelehnt. 
 
4. Die in den Anlagen 3 und 4 aufgeführten SSB-Mitgliedsvereine weisen einen Anteil jugend-
licher Mitglieder (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres) gemessen an ihrer Gesamtmit-
gliederstruktur in 2010 unter 20 % nach bzw. erreichen nicht die richtliniengemäß geforder-
ten Mindestmitgliedsbeiträge für 2010. 
 
Entsprechend dem bisherigen Verfahren wird der errechnete Gesamtzuschuss dieser Ver-
eine richtliniengemäß in 2010 für 2009 um 25 % gekürzt. 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0421/2010 
Auskunft erteilt: 
Herr Schunke 
Ruf: 
492 52 13 
E-Mail: 
SchunkeErnst@stadt-muenster.de  
Datum: 
25.05.2010 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0421/2010 
5. Vor Auszahlung der bewilligten städtischen Betriebs- und/bzw. Mietkostenzuschüsse ist die 
Gemeinnützigkeit der entsprechenden Sportvereine durch den für 2010 gültigen Körper-
schaftssteuer (Freistellungs-) Bescheid des zuständigen Finanzamtes zu belegen. 
 
6. Veränderungen, die sich aufgrund der Besichtigungsfahrten des Arbeitskreises „Sportstät-
ten“ des Sportausschusses ergeben, sind mit dem Zuschuss 2011 für 2010 zu verrechnen. 
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Im Teilergebnisplan der Produktgruppe 0801 „Sportentwicklung, Sportanlagen und –stätten“ ste-
hen Gesamtmittel für diese Zuschussgewährung unter Zeile 15 „Transferaufwendungen“ von 
698.340 € für diese Vorlage zur Verfügung. 
 
Die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gar antieren die Gewährung des richtliniengemäßen 
25 %igen Mietkosten- (= 37.444,75 €) und 40 %igen Pachtkostenzuschusses (= 56.708,00 €). 
 
Von den verbleibenden Zuschussmitteln werden 10.291,37 €  für die Beschaffung von Pflegegerä-
ten für vereinseigene Anlagen vorgehalten.  
 
 
 
Begründung: 
 
Zu Ziffer 1:
 
 
Für den Bereich Betriebs- und Mietkostenzuschüsse werden – wie im Vorjahr – folgende erweiterte 
Prüfungsmerkmale herangezogen: 
 
- Jugendquote (=20 %) 
- Mindestmitgliedsbeiträge 2010: 
Jugendliche = 4,08 €/monatlich 
Erwachsene = 7,01 €/monatlich 
Familien =        14,04 €/monatlich 
- Einstandszahlungen (maximal 1.250,00 €) 
- 75 % Münsteraner Mitglieder. 
 
Die in den Anlagen 1 und 2 zur Vorlage zusammengestellten Betriebs- und Mietkostenzuschüsse 
entsprechen der vom Sportausschuss überarbeiteten und seit dem 01.01.2002 in Kraft gesetzten 
Sportförderrichtlinie (Ziffer 1.). 
 
Die Berechnung der städtischen Betriebs- und Mietkostenzuschüsse 2010 für 2009 wurde mit dem 
Arbeitskreis “vereinseigene Anlagen“ des SSB am 25.05.2010 besprochen und zustimmend zur 
Kenntnis genommen. Die entsprechende Stellungnahme des SSB-Vorstandes erfolgt in der Sport-
ausschusssitzung am 17.06.2010. 
 
Zu Ziffer 2. :
 
 
Die unter Ziffer 2. des Beschlussvorschlages genannten Vereine weisen bei Antragstellung 2010 
für 2009 nachfolgende Bewilligungsvoraussetzungen nicht nach: 
 
Fehlende Jugendquote von 20 % :
 
 
Frauensport  =   4% (2009 noch mit 25 % gefördert) 
Tauchsportclub = 12% (2009 noch mit 25 % gefördert) 
TC Preußen  = 14% (2005 letztmalig gefördert)

- 3 - 
V/0421/2010 
Einstandszahlung von 1.250,00 € überschritten: 
 
Golfclub Wilkinghege   (2002 letztmalig gefördert) 
 
Unter 75 % Münsteraner Mitglieder
 
 
Keglervereinigung = 27% (2002 letztmalig gefördert) 
Skater Association = 51% (Erstantrag) 
 
Außerordentliche SSB-Mitgliedschaft
 
 
Kneipp-Verein 
 
Die Vereinsanträge 2010 für 2009 sind somit abzulehnen.  
 
Zu Ziffer 3. :
 
 
Die Behindertensportgemeinschaft Amelsbüren e. V. und der Behinderten-Sport Münster e. V. ha-
ben in den letzten Jahren ihre Vereinsbeiträge nicht den richtliniengemäß geforderten Mindestmit-
gliedsbeiträgen angepasst. Aus Sicht der Verwaltung sind beide Vereinsanträge abzulehnen. 
 
In vergleichbaren Fällen (Westf. Blindenwassersport und Gem.  Werkstätten Westfalenfleiss) hat 
der Sportausschuss in der Vergangenheit Sonderzuschüsse gewährt, so dass Einzelfallentschei-
dungen gemäß Ziffer 1 der Sportförderrichtlinie „Zuschüsse zu den Betriebskosten für vereinseige-
ne Sportstätten und zu Kosten für die Anmietung“ nicht erforderlich waren. 
 
Anmerkung :
 
 
Die BSG Amelsbüren beantragt für seine Kegelwettkampfmannschaft einen pauschalen Mietkos-
tenzuschuss von 153,00 €. 
 
Der BSM beantragt einen Mietkostenzuschuss von insgesamt 1.551,60 €. 
 
Zu Ziffer 4. :
 
 
Gemäß Ziffer 3. der Allgemeinen Grundsätze der Sportförderung in Münster werden u. a. nur sol-
che Vereine gefördert, deren Anteil jugendlicher Mitglieder 20 % und mehr beträgt und die gefor-
derten Mindestmitgliedsbeiträge nachgewiesen werden.  Wird der Anteil von 20 % unterschritten 
bzw. die Beiträge nicht erreicht, werden die laufenden finanziellen Förderungen nach der Ziffer I 
der Richtlinie im ersten Jahr der Nichterfüllung
 auf 75 % (nachfolgend weiter je 25 %) gekürzt. 
 
Die Sportvereine, die diese Auflage in 2010 für 2009 nicht erfüllen, sind in den Anlagen 3 und 4 
genannt. Der vorgesehene Zuschuss ist um 25 % gegenüber dem Vorjahr zu reduzieren. 
 
Hinweis :
 
 
Wie in den Vorjahren wird den Vereinen die Möglichkeit gegeben, die fehlenden Bewilligungsvor-
aussetzungen in 2010 noch zu korrigieren. Bis zum 30.09.2010 sind dem Sportamt die entspre-
chenden Nachweise vorzulegen. Die Entscheidung über eine evtl. Korrektur des bewilligten Zu-
schusses trifft der Sportausschuss am Ende des Jahres 2010. 
 
Zu Ziffer 5. :
 
 
Gem. Ziffer 5 der Allgemeinen Grundsätze der städt. Sportförderrichtlinie hat der Sportverein vor 
Auszahlung des bewilligten Zuschusses seine Gemeinnützigkeit durch einen gültigen Körper-
schaftssteuer –(Freistellungs-) Bescheid zu belegen. Das Sportamt wird entsprechend verfahren.

- 4 - 
V/0421/2010 
 
Zu Ziffer 6. : 
 
Gemäß Ziffer I, 3.2 Sportförderrichtlinie prüft der Arbeitskreis „Sportstätten“, ob der Zustand der 
Sportstätten die Gewährung der städtischen Zuschüsse rechtfertigt. Veränderungen, die sich auf-
grund der Besichtigung durch den Arbeitskreis ergeben, werden dem Sportausschuss mitgeteilt 
und mit der Zuschussgewährung 2011 für 2010 verrechnet.  
 
I. V. 
 
gez. 
Dr. Andrea Hanke 
 
 
 
Anlagen: 
- Städt. Betriebskostenzuschuss 2010 für 2009 (Anlage 1) 
- Städt. Mietkostenzuschuss 2010 für 2009 (Anlage 2) 
- Reduzierter Betriebskostenzuschuss (Anlage 3) 
- Reduzierter Mietkostenzuschuss (Anlage 4) 
- Auflistung der wesentlichen Veränderungen gegenüber der Bezuschussung 2009 für 2008 
(Anlage 5)

Anlage 5 Betriebskostenzuschussvorlage

4645 Zeichen

... 
Anlage 5 
 
Auflistung der wesentlichen Veränderungen gegenüber der Bezuschussung 2009 für 2008 
(V/0415/2009) 
 
 
 
lfd. Nr. 
der An-
lage 1 
Verein Bemerkung 
2 ARC Pachterhöhung von 2.122 € auf 2.508 €; Grundstückserweite-
rung Hansestr. in Hiltrup 
7 BSV Roxel Neue Kugelsportanlage (= 123 m²) ab 01.04.2009 (= 11,99 €) 
8 Berg Fidel-
Vennheide 
Spielflächenerweiterung (Rasen) um 3.200 m² ab 01.07.2009 (= 
384 €) 
12 CVJM Jugendquote 2010 wieder erfüllt; 2010 wieder 100 %ige Förde-
rung statt 75 % in 2009 
15 DJK GW Amelsbüren 2009 = ganzjährige Nutzung des Gymnastikraumes, Sanitär-
räume und Geräteraum 
17 DJK SC Nienberge Pachtverringerung von 5.749 € auf 4.976 €; Verlegung von Platz 
3 
40 Schwimmvereinigung 
von 1891 
vertragsbedingte Pachtkostenerhöhungen von 4.878 € auf 5.382  
€ 
42 Segelclub Münster Jugendquote 2010 wieder erfüllt; in den Jahren 2009 bis 2007 
keine Antragstellung; städt. Zuschuss 2010 = 9.747,68 € 
48 Sportschützen  
Albachten 
Jugendquote 2010 wieder erfüllt; 2010 wieder 100 %ige Förde-
rung statt 50 % in 2009 
54 TC Handorf vertragsbedingte Pachterhöhung von 1.987 € auf 2.183 € 
60 TSC vertragsbedingte Pachterhöhung von 1.527 € auf 1.714 € 
63 TuS Hiltrup 2009 = ganzjährige Nutzung des TuS-Sportheimes an der Mo-
ränenstraße 
67 VfL Wolbeck Verringerung des Zuschusses von 1.159,60 € auf 699,20 € 
durch den Wegfall der Spielfläche (Rasen) = 3.000 m² ab 
01.08.2009 
 
lfd. Nr. 
der An-
lage 2 
Verein Bemerkung 
2 ARC Mietkostensenkung von 2.544 € auf 984 € 
4 ABC Antrag 2009 keine Mietkosten; Antrag 2010 = 952 € Gesamt-
miete für die Gievenbecker Sporthalle zur Ausrichtung des Luft-
gewehrwettkampfes (Bundesliga) 
9 Cirrus Münster Wegfall des Clubraumes ab 01.03.2009; Verringerung der Ge-
samtmiete von 767 € auf 128 € 
10 Club Prinzipal Erstmalige Anmietung des Mehrzweckraumes der DJK GW 
Amelsbüren ab 01.02.2009; Erhöhung der Gesamtmiete von 
6.939 € auf 10.090 € 
12 DJK Wasserfreunde Mietkostenerhöhung von 3.460 € auf 6.278 €; der Stundensatz 
für die Nutzung der Schwimmhalle der Papst-Johannes-Schule 
wurde von 8 € auf 15 € erhöht (Energiekostensteigerung) 
14 Hiltruper Segelclub Mietkostensenkung von 2.114 € auf 1.814 € 
15 Jugendgruppe Au-
tomobilclub 
Antrag 2009 = keine Zuschussgewährung; keine 75 % Münste-
raner Mitglieder; Antrag 2010 = Quote wieder erfüllt; 100 %ige 
Förderung; Gesamtmiete: 1.350 € 
21 Rugby Tourists letztmalig 2001 bezuschusst; bis 2009 keine Mietkosten = keine 
Antragstellung; 2009 = Gesamtmiete 1.000 € für die Nutzung 
des ESV-Sportplatzes Schmittingheide

- 2 - 
 
lfd. Nr. 
der An-
lage 2 
Verein Bemerkung 
23 SC Westf. Kinder-
haus 
Mietkostenerhöhung von 1.390 € auf 2.170 €; Schwimmhalle 
Papst-Johannes-Schule (siehe auch Ziffer 12) 
24 Schwimmvereinigung Mietkostenerhöhung von 1.272 € auf 2.016 €; der Stundensatz 
für die Nutzung der Mehrzweckhalle von DJK Wacker wurde 
von 20,00 € auf 37,50 € erhöht (Energiekostensteigerung) 
26 Segelclub Münster Jugendquote 2010 wieder erfüllt; städt. Zuschuss = 1.590 € 
28 Sportschützen Alb-
achten 
Jugendquote 2010 wieder erfüllt; 2010 wieder 100 %ige Förde-
rung statt 50 % in 2009 
35 TuS Hiltrup Mietkostensenkung von 7.287 € auf 3.444 €; Nutzung des eige-
nen Vereinsheimes Moränenstraße 
36 UBC Mietkostenerhöhung von 911 € auf 1.646 €; Stundenanzahl bei 
der WWU-Sporthalle vermehrt 
37 USC Mietkostenerhöhung von 1.250 € auf 2.170 €; Stundenanzahl 
bei der KvG-Sporthalle vermehrt 
 
Eine Reduzierung des Zuschusses 2010 für 2009 traf folgende Sportvereine: 
 
lfd. Nr. 
der An-
lage 3 
Verein Grund der Zuschussreduzierung 
1 Bogenschützen 
Münster  
2010 = 75 %iger 
Zuschuss 
fehlender Mindestmitgliedsbeitrag bei Jugendlichen (= 3 €) 
2 1. FC Mecklenbeck 
2010 = 75 %iger 
Zuschuss 
fehlende Jugendquote (= 13 %) und fehlende Mindestmitglieds-
beiträge (Jug. = 3,75 €, Familien = 9,16 €) 
3 GW Marathon Müns-
ter 
2010 = 75 %iger 
Zuschuss 
fehlender Mindestmitgliedsbeitrag bei Familien = 12,50 € 
4 Paddel-Sport Müns-
ter  
2010 = 25 %iger 
Zuschuss 
fehlende Jugendquote = 15 % 
5 Verein für Fischerei 
und Gewässer-
schutz Frühauf 
2010 = 50 %iger 
Zuschuss 
fehlende Jugendquote = 14 % und fehlender Mindestmitglieds-
beitrag bei Erwachsenen (= 6,82 €) 
6 Verein für Motothe-
rapie 
2010 = 75 %iger 
Zuschuss 
fehlender Mindestmitgliedsbeitrag bei Familien (= 2,98 €) 
 
lfd. Nr. 
der An-
lage 4 
Verein Grund der Zuschussreduzierung 
2 Schachklub Münster 
32 
fehlender Mindestmitgliedsbeitrag bei Jugendlichen (= 2,33 €) 
4 Verein für Gesund-
heitssport und Sport-
therapie 
fehlende Jugendquote (= 2 %) und fehlender Mindestmitglieds-
beitrag bei Familien (= 13,66 €)

Beratungsverlauf (1)

17.06.2010 Sportausschuss
TOP 3.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Hansestraße
  • Schmittingheide 2
  • Moränenstraße 36
  • Wilkinghege

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0421/2010
Typ
Vorlagen
Datum
25.05.2010
Erstellt
06.10.2020 14:37