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Rechtsgutachten zur Besetzung der Prüfer*innen des RPA

Gem. Dringlichkeitsantrag (Linke) AN/2289/2022 vom 06.12.2022

Stand: Am 06.12.2022 im Rechnungsprüfungsausschuss ungeändert beschlossen.

Dokumente

  • Gem. Dringlichkeitsantrag nach § 12 (Linke)

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    Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rat der Stadt Köln CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Köln Volt-Fraktion im Rat der Stadt An den Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses Herrn Jörg Detjen An die Oberbürgermeisterin der Stadt Köln Henriette Reker Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 06.12.2022 AN/2289/2022 Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rechnungsprüfungsausschuss 06.12.2022 Rechtsgutachten zur Besetzung der Prüfer*innen des RPA Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender, die antragsstellenden Fraktionen bitten darum, folgenden Antrag auf die Tagesordnung des RPA am 06.12.2022 zu setzen. Beschluss: Der Rechnungsprüfungsausschuss beschließt, dass das Rechnungsprüfungsamt ein exter- nes Rechtsgutachten zu der Fragestellung einholen soll, welche Entscheidungs- bzw. Mitwir- kungsrechte des Rates einerseits und der/ die Oberbürgermeister*in andererseits bei der Auswahl und Besetzung der Prüfer*innen eines Rechnungsprüfungsamtes und deren kon- kreter Funktion innerhalb des Amtes bestehen. Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des Rechnungsprüfungsamtes. Begründung: In Bezug auf das Verfahren zur Stellenbesetzung innerhalb des Rechnungsprüfungsamtes bestehen Unstimmigkeiten. Zu klären ist, ob die Gemeindeordnung die Letztentscheidungs- befugnis in Bezug auf die Stellenbesetzung sowohl der Prüfer*innen als auch der Ebene der Amtsleitung dem Rat oder der Oberbürgermeisterin zuweist und inwieweit Beteiligungsrechte des jeweils anderen Organs im Verfahren bestehen. Das Gutachten soll extern vergeben werden, um ein objektives Prüfergebnis zu erhalten und die aufgetretenen Fragestellungen einer endgültigen rechtlichen Klärung zuzuführen. Begründung der Dringlichkeit: Ein Rechtsgutachten muss umgehend erstellt werden, um die Rechnungsprüfungsordnung (RPO) Anfang nächsten Jahres verabschieden zu können. - 2 - Mit freundlichen Grüßen gez. Lino Hammer, Grüne- Fraktionsgeschäftsführer gez. Niklas Kienitz, CDU- Fraktionsgeschäftsführer gez. Mike Homann, SPD- Fraktionsgeschäftsführer gez. Michael Weisenstein, LINKE- Fraktionsgeschäftsführer gez.Lucas Sickmöller, Volt- Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf

  1. 06.12.2022

    Rechnungsprüfungsausschuss

    TOP 3.1, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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