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AN/2289/2022

Rechtsgutachten zur Besetzung der Prüfer*innen des RPA

Gem. Dringlichkeitsantrag (Linke) 06.12.2022

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Nächste Beratung: Rechnungsprüfungsausschuss, Sitzung am 06.12.2022, TOP 3.1

Gem. Dringlichkeitsantrag nach § 12 (Linke)

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Gem. Dringlichkeitsantrag nach § 12 (Linke)

2368 Zeichen

Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rat der Stadt Köln 
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Köln 
Volt-Fraktion im Rat der Stadt 
 
 
An den Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses 
Herrn Jörg Detjen 
 
An die Oberbürgermeisterin der Stadt Köln 
Henriette Reker 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 06.12.2022 
 
AN/2289/2022 
 
Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rechnungsprüfungsausschuss 06.12.2022 
 
Rechtsgutachten zur Besetzung der Prüfer*innen des RPA 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender, 
 
die antragsstellenden Fraktionen bitten darum, folgenden Antrag auf die Tagesordnung des 
RPA am 06.12.2022 zu setzen. 
 
Beschluss: 
Der Rechnungsprüfungsausschuss beschließt, dass das Rechnungsprüfungsamt ein exter-
nes Rechtsgutachten zu der Fragestellung einholen soll, welche Entscheidungs- bzw. Mitwir-
kungsrechte des Rates einerseits und der/ die Oberbürgermeister*in andererseits bei der 
Auswahl und Besetzung der Prüfer*innen eines Rechnungsprüfungsamtes und deren kon-
kreter Funktion innerhalb des Amtes bestehen. Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des 
Rechnungsprüfungsamtes. 
 
Begründung:  
In Bezug auf das Verfahren zur Stellenbesetzung innerhalb des Rechnungsprüfungsamtes 
bestehen Unstimmigkeiten. Zu klären ist, ob die Gemeindeordnung die Letztentscheidungs-
befugnis in Bezug auf die Stellenbesetzung sowohl der Prüfer*innen als auch der Ebene der 
Amtsleitung dem Rat oder der Oberbürgermeisterin zuweist und inwieweit Beteiligungsrechte 
des jeweils anderen Organs im Verfahren bestehen.  
Das Gutachten soll extern vergeben werden, um ein objektives Prüfergebnis zu erhalten und 
die aufgetretenen Fragestellungen einer endgültigen rechtlichen Klärung zuzuführen. 
 
Begründung der Dringlichkeit: 
Ein Rechtsgutachten muss umgehend erstellt werden, um die Rechnungsprüfungsordnung 
(RPO) Anfang nächsten Jahres verabschieden zu können.

- 2 - 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
gez. Lino Hammer, 
Grüne-
Fraktionsgeschäftsführer 
 
gez. Niklas Kienitz, 
CDU-
Fraktionsgeschäftsführer 
gez. Mike Homann, 
SPD-
Fraktionsgeschäftsführer 
gez. Michael Weisenstein, 
LINKE-
Fraktionsgeschäftsführer 
gez.Lucas Sickmöller, 
Volt-
Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

06.12.2022 Rechnungsprüfungsausschuss
TOP 3.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/2289/2022
Typ
Gem. Dringlichkeitsantrag (Linke)
Datum
06.12.2022
Erstellt
06.12.2022 12:30