Mandari Insight

V/0803/2022

Wahl eines/einer Bezirksbürgermeisters/in im Stadtbezirk Münster-Nord

Vorlagen 19.12.2022

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Nord, Sitzung am 17.01.2023, TOP 1

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

1791 Zeichen

V/0803/2022 
V/0803/2022 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Wahl eines/einer Bezirksbürgermeisters/in im Stadtbezirk Münster-Nord 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   17.01.2023 Bezirksvertretung Münster-Nord Entscheidung 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Zum/Zur Bezirksbürgermeister/in wird Herr/Frau ________________ gewählt.  
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
keine 
 
Begründung: 
 
Herr Manfred Igelbrink, Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster -Nord, hat mit Wirkung zum 
31.12.2022 sein Amt als Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster -Nord niedergelegt. Sein 
Mandat in der Bezirksvertretung Münster-Nord wird er weiter ausüben. 
 
Nach § 36 Abs. 3 Gemeindeordnung Nordrhein -Westfalen (GO NRW) findet für die (Neu -)Wahl ei-
nes/einer Bezirksbürgermeisters/in der § 67 Abs. 2 – 5 GO NRW entsprechende Anwendung.  
Gemäß § 36 Abs. 3 i. V m. § 67 Abs. 2 Satz 7 GO NRW ist für d en Fall, dass ein/e Bezirksbürger-
meister/in während der Wahlperiode ausscheidet, der/die Nachfolger/in für den Rest der Wahlperiode 
ohne Aussprache in geheimer Abstimmung nach § 50 Abs. 2 GO NRW zu wählen.  
 
Nach § 50 Abs. 2 GO NRW ist die vorgeschlagene Person gewählt, die mehr als die Hälfte der gülti-
gen Stimmen erhalten hat. Nein-Stimmen gelten als gültige Stimmen. Erreicht niemand mehr als die 
Hälfte der gültigen Stimmen, so findet zwischen den Personen, welche die beiden höchsten Stim-
menzahlen erreicht haben, eine engere Wahl statt. Gewählt ist, wer in dieser engeren Wahl die meis-
ten Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. 
 
In Vertretung 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
  
Amt für Bürger - und 
Ratsservice 
 
03.01.2023 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Lembeck 
Telefon: 492-3360 
LembeckA@stadt-
muenster.de

Beratungsverlauf (1)

17.01.2023 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0803/2022
Typ
Vorlagen
Datum
19.12.2022
Erstellt
19.12.2022 17:39