V/0803/2022
Wahl eines/einer Bezirksbürgermeisters/in im Stadtbezirk Münster-Nord
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Beschlussvorlage
1791 Zeichen
V/0803/2022 V/0803/2022 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Wahl eines/einer Bezirksbürgermeisters/in im Stadtbezirk Münster-Nord Beratungsfolge 17.01.2023 Bezirksvertretung Münster-Nord Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Zum/Zur Bezirksbürgermeister/in wird Herr/Frau ________________ gewählt. II. Finanzielle Auswirkungen: keine Begründung: Herr Manfred Igelbrink, Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster -Nord, hat mit Wirkung zum 31.12.2022 sein Amt als Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster -Nord niedergelegt. Sein Mandat in der Bezirksvertretung Münster-Nord wird er weiter ausüben. Nach § 36 Abs. 3 Gemeindeordnung Nordrhein -Westfalen (GO NRW) findet für die (Neu -)Wahl ei- nes/einer Bezirksbürgermeisters/in der § 67 Abs. 2 – 5 GO NRW entsprechende Anwendung. Gemäß § 36 Abs. 3 i. V m. § 67 Abs. 2 Satz 7 GO NRW ist für d en Fall, dass ein/e Bezirksbürger- meister/in während der Wahlperiode ausscheidet, der/die Nachfolger/in für den Rest der Wahlperiode ohne Aussprache in geheimer Abstimmung nach § 50 Abs. 2 GO NRW zu wählen. Nach § 50 Abs. 2 GO NRW ist die vorgeschlagene Person gewählt, die mehr als die Hälfte der gülti- gen Stimmen erhalten hat. Nein-Stimmen gelten als gültige Stimmen. Erreicht niemand mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, so findet zwischen den Personen, welche die beiden höchsten Stim- menzahlen erreicht haben, eine engere Wahl statt. Gewählt ist, wer in dieser engeren Wahl die meis- ten Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. In Vertretung gez. Thomas Paal Stadtdirektor Amt für Bürger - und Ratsservice 03.01.2023 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Lembeck Telefon: 492-3360 LembeckA@stadt- muenster.de
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0803/2022
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 19.12.2022
- Erstellt
- 19.12.2022 17:39