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1354/2018

20. Bericht zur Situation Geflüchteter

Mitteilung Ausschuss 30.05.2018

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Mitteilung Ausschuss

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Anlage zum 20. Bericht_Situation-Geflüchtete

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20. Bericht_Situation-Geflüchtete

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Mitteilung Ausschuss

691 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/562/5 
 
Vorlagen-Nummer 02.05.2018 
 1354/2018 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Integrationsrat 07.05.2018 
Ausschuss Soziales und Senioren 17.05.2018 
Sportausschuss 29.05.2018 
21.06.2018 
Finanzausschuss 04.06.2018 
Gesundheitsausschuss 12.06.2018 
Runder Tisch für Flüchtlingsfragen 15.06.2018 
 
20. Bericht zur Situation Geflüchteter 
Die Verwaltung stellt den Fachgremien und der Öffentlichkeit eine umfangreiche Bestandsaufnahme 
und Darstellung der aktuellen Situation Geflüchteter zum Stichtag 31.03.2018 in Form des 20. Berich-
tes zur Verfügung. 
 
Anlage 
20. Bericht zur Situation Geflüchteter 
 
 
gez. Dr. Rau

Anlage zum 20. Bericht_Situation-Geflüchtete

8848 Zeichen

20. Bericht zur Situation Geflüchteter 
Stand 31.03.2018 
Verteildicht je Stadtteil Anlage zu Kapitel 1.4 
Notaufnahmen 
Notunterkünfte 
Leichtbauhallen 
Beherbergungsbetriebe 
Mobile Wohneinheiten 
Systembauten 
Wohnheime 
Wohnungen 
1 Innenstadt 101 Altstadt-Süd 27.877 674 2,42% 0 0 0 269 0 0 273 132 0 0 674 2,42% 
1 Innenstadt 102 Neustadt-Süd 38.607 299 0,77% 0 0 0 229 0 0 38 32 0 0 299 0,77% 
1 Innenstadt 103 Altstadt-Nord 18.270 259 1,42% 0 0 0 161 0 0 0 98 0 0 259 1,42% 
1 Innenstadt 104 Neustadt-Nord 28.610 91 0,32% 0 0 0 0 0 0 63 28 0 0 91 0,32% 
1 Innenstadt 105 Deutz 15.744 404 2,57% 0 0 0 0 207 63 0 134 0 0 404 2,57% 1,34% 
2 Rodenkirchen 201 Bayenthal 9.947 53 0,53% 0 0 0 0 0 53 0 0 0 0 53 0,53% 
2 Rodenkirchen 202 Marienburg 7.008 107 1,53% 0 106 0 0 0 0 1 0 131 -107 131 1,87% 
2 Rodenkirchen 203 Raderberg 6.304 12 0,19% 0 0 0 0 0 0 0 12 0 0 12 0,19% 
2 Rodenkirchen 204 Raderthal 4.835 12 0,25% 0 0 0 0 0 0 0 12 0 0 12 0,25% 
2 Rodenkirchen 205 Zollstock 22.925 0 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 135 0 135 0,59% 
2 Rodenkirchen 206 Rondorf 9.612 220 2,29% 0 0 0 0 0 220 0 0 0 0 220 2,29% 
2 Rodenkirchen 207 Hahnwald 2.058 0 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 
2 Rodenkirchen 208 Rodenkirchen 17.632 628 3,56% 0 321 0 0 307 0 0 0 0 -321 307 1,74% 
2 Rodenkirchen 209 Weiß 6.003 0 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 
2 Rodenkirchen 210 Sürth 10.886 0 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 
2 Rodenkirchen 211 Godorf 2.547 62 2,43% 0 0 0 0 0 0 0 62 27 0 89 3,49% 
2 Rodenkirchen 212 Immendorf 2.060 0 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 
2 Rodenkirchen 213 Meschenich 7.934 0 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 1,00% 
3 Lindenthal 301 Klettenberg 10.677 0 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 
3 Lindenthal 302 Sülz 36.687 40 0,11% 0 0 0 0 40 0 0 0 36 0 76 0,21% 
3 Lindenthal 303 Lindenthal 30.481 17 0,06% 0 0 0 0 0 0 6 11 49 0 66 0,22% 
3 Lindenthal 304 Braunsfeld 12.070 110 0,91% 0 0 0 110 0 0 0 0 0 -30 80 0,66% 
3 Lindenthal 305 Müngersdorf 8.762 0 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 
3 Lindenthal 306 Junkersdorf 14.695 246 1,67% 0 0 0 0 218 0 28 0 0 0 246 1,67% 
3 Lindenthal 307 Weiden 17.401 402 2,31% 0 0 0 0 147 0 27 228 0 -27 375 2,16% 
3 Lindenthal 308 Lövenich 9.106 57 0,63% 0 0 0 12 45 0 0 0 0 -45 12 0,13% 
3 Lindenthal 309 Widdersdorf 12.238 0 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 0,57% 
4 Ehrenfeld 401 Ehrenfeld 37.856 42 0,11% 0 0 0 0 0 0 42 0 135 -42 135 0,36% 
4 Ehrenfeld 402 Neuehrenfeld 24.405 534 2,19% 345 0 0 136 0 0 0 53 0 0 534 2,19% 
4 Ehrenfeld 403 Bickendorf 16.556 96 0,58% 0 0 0 37 0 0 0 59 0 0 96 0,58% 
4 Ehrenfeld 404 Vogelsang 8.145 16 0,20% 0 0 0 0 0 0 0 16 0 0 16 0,20% 
4 Ehrenfeld 405 Bocklemünd/Mengenich 10.698 0 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 
4 Ehrenfeld 406 Ossendorf 10.596 328 3,10% 0 94 110 0 0 124 0 0 168 -204 292 2,76% 0,94% 
5 Nippes 501 Nippes 36.574 252 0,69% 0 0 0 183 0 0 69 0 0 0 252 0,69% 
5 Nippes 502 Mauenheim 5.654 0 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 
5 Nippes 503 Riehl 11.945 370 3,10% 0 191 0 0 0 0 179 0 147 -191 326 2,73% 
5 Nippes 504 Niehl 20.204 164 0,81% 0 0 0 17 0 0 89 58 135 0 299 1,48% 
5 Nippes 505 Weidenpesch 14.011 24 0,17% 0 0 0 0 0 0 10 14 0 -14 10 0,07% 
5 Nippes 506 Longerich 13.724 135 0,98% 0 0 0 64 0 71 0 0 70 0 205 1,49% 
5 Nippes 507 Bilderstöckchen 15.809 34 0,22% 0 34 0 0 0 0 0 0 0 -34 0 0,00% 0,83% 
6 Chorweiler 601 Merkenich 5.756 0 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 
6 Chorweiler 602 Fühlingen 1.996 0 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 120 0 120 6,01% 
6 Chorweiler 603 Seeberg 11.411 81 0,71% 0 0 0 0 71 0 10 0 0 0 81 0,71% 
6 Chorweiler 604 Heimersdorf 6.157 0 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 
6 Chorweiler 605 Lindweiler 3.442 0 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 135 0 135 3,92% 
6 Chorweiler 606 Pesch 7.749 0 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 
6 Chorweiler 607 Esch/Auweiler 6.970 133 1,91% 0 0 0 0 0 133 0 0 0 0 133 1,91% 
6 Chorweiler 608 Volkhoven/Weiler 6.081 0 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 
6 Chorweiler 609 Chorweiler 13.229 0 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 
6 Chorweiler 610 Blumenberg 5.511 84 1,52% 0 0 0 0 84 0 0 0 0 -84 0 0,00% 
6 Chorweiler 611 Roggendorf/Thenhoven 4.401 0 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 168 0 168 3,82% 
6 Chorweiler 612 Worringen 10.333 77 0,75% 0 0 0 0 57 0 0 20 0 -57 20 0,19% 0,45% 
7 Porz 701 Poll 11.461 257 2,24% 0 0 0 0 0 0 0 257 0 0 257 2,24% 
7 Porz 702 Westhoven 5.503 0 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 
7 Porz 703 Ensen 7.617 176 2,31% 0 0 0 0 0 176 0 0 0 0 176 2,31% 
7 Porz 704 Gremberghoven 3.069 113 3,68% 0 0 0 0 0 0 0 113 0 0 113 3,68% 
7 Porz 705 Eil 9.197 89 0,97% 0 89 0 0 0 0 0 0 0 -89 0 0,00% 
7 Porz 706 Porz 14.915 122 0,82% 0 0 0 110 0 0 0 12 0 0 122 0,82% 
7 Porz 707 Urbach 12.617 31 0,25% 0 0 0 31 0 0 0 0 200 -31 200 1,59% 
7 Porz 708 Elsdorf 1.713 0 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 
7 Porz 709 Grengel 5.536 0 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 
7 Porz 710 Wahnheide 7.860 139 1,77% 0 0 0 35 0 0 0 104 0 -35 104 1,32% 
7 Porz 711 Wahn 7.189 99 1,38% 0 0 0 27 0 72 0 0 15 -27 87 1,21% 
7 Porz 712 Lind 3.515 23 0,65% 0 0 0 0 0 0 0 23 224 0 247 7,03% 
7 Porz 713 Libur 1.135 0 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 
7 Porz 714 Zündorf 11.879 95 0,80% 0 0 0 0 0 72 0 23 0 0 95 0,80% 
7 Porz 715 Langel 3.480 0 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 
7 Porz 716 Finkenberg 6.984 0 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 1,01% 
8 Kalk 801 Humboldt/Gremberg 15.507 56 0,36% 0 0 0 0 56 0 0 0 0 0 56 0,36% 
8 Kalk 802 Kalk 24.063 516 2,14% 0 0 0 260 0 0 13 243 0 0 516 2,14% 
8 Kalk 803 Vingst 13.101 53 0,40% 0 0 0 53 0 0 0 0 50 -53 50 0,38% 
8 Kalk 804 Höhenberg 12.666 0 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 
8 Kalk 805 Ostheim 13.631 0 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 
8 Kalk 806 Merheim 11.207 237 2,11% 0 124 0 0 0 0 113 0 0 -124 113 1,01% 
8 Kalk 807 Brück 10.405 199 1,91% 0 0 0 132 0 67 0 0 0 0 199 1,91% 
8 Kalk 808 Rath/Heumar 11.794 0 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 
8 Kalk 809 Neubrück 8.998 169 1,88% 0 0 0 0 0 169 0 0 0 0 169 1,88% 1,01% 
Anteil Bezirk 
März 2018 
vorauss. Anteil Dezember 
2018 
Ist-Belegungs-Prognose 
31.12.2018 
Anteil März 2018 
Ist-Belegung 31.03.2018 
Verteilung der Ist-Belegung auf die 
Unterbringungsarten 
Einwohner insgesamt am 
31.12.2017 
Stadtteil 
Stadtteil Nr. 
Stadtbezirk 
St. Bez. Nr. 
Vorauss. Ist-Plus bis 
31.12.2018 
Vorauss. Ist-Minus bis 
31.12.2018

20. Bericht zur Situation Geflüchteter 
Stand 31.03.2018 
Verteildicht je Stadtteil Anlage zu Kapitel 1.4 
Notaufnahmen 
Notunterkünfte 
Leichtbauhallen 
Beherbergungsbetriebe 
Mobile Wohneinheiten 
Systembauten 
Wohnheime 
Wohnungen 
Anteil Bezirk 
März 2018 
vorauss. Anteil Dezember 
2018 
Ist-Belegungs-Prognose 
31.12.2018 
Anteil März 2018 
Ist-Belegung 31.03.2018 
Verteilung der Ist-Belegung auf die 
Unterbringungsarten 
Einwohner insgesamt am 
31.12.2017 
Stadtteil 
Stadtteil Nr. 
Stadtbezirk 
St. Bez. Nr. 
Vorauss. Ist-Plus bis 
31.12.2018 
Vorauss. Ist-Minus bis 
31.12.2018 
9 Mülheim 901 Mülheim 42.786 677 1,58% 0 0 190 231 19 0 75 162 56 -297 436 1,02% 
9 Mülheim 902 Buchforst 7.544 0 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 
9 Mülheim 903 Buchheim 12.932 0 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 
9 Mülheim 904 Holweide 21.114 31 0,15% 0 0 0 31 0 0 0 0 280 0 311 1,47% 
9 Mülheim 905 Dellbrück 21.804 199 0,91% 0 0 0 31 0 0 168 0 0 0 199 0,91% 
9 Mülheim 906 Höhenhaus 15.627 309 1,98% 0 0 0 88 0 0 0 221 0 0 309 1,98% 
9 Mülheim 907 Dünnwald 11.758 0 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 
9 Mülheim 908 Stammheim 8.001 0 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 224 0 224 2,80% 
9 Mülheim 909 Flittard 7.998 0 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 0,81% 
Summe 1.084.795 9.653 0,89% 345 959 300 2.247 1.251 1.220 1.2 04 2.127 2.505 -1.812 10.346 0,96% 
Zusammenfassung Stadtbezirke 
Notaufnahmen 
Notunterkünfte 
Leichtbauhallen 
Beherbergungsbetriebe 
Mobile Wohneinheiten 
Systembauten 
Wohnheime 
Wohnungen 
1 Innenstadt 129.108 1.727 1,34% 0 0 0 659 207 63 374 424 0 0 1.727 1,34% 
2 Rodenkirchen 109.751 1.094 1,00% 0 427 0 0 307 273 1 86 293 -428 959 0,87% 
3 Lindenthal 152.117 872 0,57% 0 0 0 122 450 0 61 239 85 -102 855 0,56% 
4 Ehrenfeld 108.256 1.016 0,94% 345 94 110 173 0 124 42 128 303 -246 1.073 0,99% 
5 Nippes 117.921 979 0,83% 0 225 0 264 0 71 347 72 352 -239 1.092 0,93% 
6 Chorweiler 83.036 375 0,45% 0 0 0 0 212 133 10 20 423 -141 657 0,79% 
7 Porz 113.670 1.144 1,01% 0 89 0 203 0 320 0 532 439 -182 1.401 1,23% 
8 Kalk 121.372 1.230 1,01% 0 124 0 533 56 236 126 243 50 -177 1.103 0,91% 
9 Mülheim 149.564 1.216 0,81% 0 0 190 293 19 0 243 383 560 -297 1.479 0,99% 
0 Gesamt 1.084.795 9.653 0,89% 345 959 300 2.247 1.251 1.220 1.204 2.1 27 2.505 -1.812 10.346 0,95% 
Stadtteil Nr. 
Stadtbezirk 
St. Bez. Nr. 
Verteilung der Ist-Belegung auf die 
Unterbringungsarten 
vorauss. Anteil 4. Quartal 
2018 
Ist-Belegungs-Prognose 
31.12.2018 
Anteil 1. Quartal 2018 
Ist-Belegung 31.03.2018 
Einwohner insgesamt am 
31.12.2017 
Stadtteil 
Vorauss. Ist-Plus bis 
31.12.2018 
Vorauss. Ist-Minus bis 
31.12.2018

20. Bericht_Situation-Geflüchtete

59470 Zeichen

Situation Geflüchteter in Köln 
 
 
 
20. Bericht 
 
(I. Quartal 2018) 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Stand 31.03.2018

1 
 
 
20. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 31.03 .2018 
 
 
Inhalt 
Einleitung  ............................................................................................................................................... 2 
1. Zahlen und Daten  ............................................................................................................................. 2 
1.1. Gesamtzahlen  ........................................................................................................................... 2 
1.2. Alters- / Familienstruktur und Herkunft  .................................................................................. 4 
1.3. Verteilung der Unterbringung nach Unterkunftsart  .............................................................. 5 
1.4. Verteilung der Objekte je Stadtbezirk  .................................................................................... 7 
2. Ressourcenmanagement  ................................................................................................................ 8 
2.1. Zielvorgaben  .............................................................................................................................. 8 
2.2. Sachstand I. Quartal 2018  ....................................................................................................... 9 
2.2.1. a) Beendigung der Unterbringung in Notunterkünften bis Ende 2018  ...................... 9 
2.2.2. b) Abbau von 300 Unterbringungsplätzen in Beherbergungsbetrieben  .................. 10 
2.2.3. c) sukzessive Schließung kostenintensiver Standorte bzw. solcher mit geringen 
Qualitätsstandards  ...................................................................................................................... 11 
2.2.4. d) Aufbau einer Unterbringungsreserve von ca. 1.500 Plätzen  ............................... 12 
2.2.5. e) Schaffung von Unterkunftsplätzen durch Neubau bzw. Anmietung  .................... 13 
3. öffentlich geförderter Wohnungsbau  ........................................................................................... 15 
4. Ausländerrechtliche Informationen  .............................................................................................. 15 
4.1 Zahlen, Daten, Fakten  ............................................................................................................. 15 
4.2 Projekt „Bleiberechtsinitiative“  ................................................................................................ 17 
5. Berichte zu aktuellen Themenkomplexen und Entwicklungen  ................................................ 18 
5.1. Mindeststandards  .................................................................................................................... 18 
5.1.1. Betreuungsschlüssel  ....................................................................................................... 19 
5.1.2. Stärkung des Ehrenamtes  .............................................................................................. 19 
5.1.3. Verbesserung der medizinischen Betreuung  .............................................................. 22 
5.2. Auszugsmanagement  ............................................................................................................. 23 
5.3. Satzung  .................................................................................................................................... 24 
5.4. Finanzen  ................................................................................................................................... 25

2 
 
 
20. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 31.03 .2018 
 
Einleitung 
 
Die Stadt folgt bei der Unterbringung und sozialen Betreuung ihrem gesetzlichen Auftrag aus 
dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) sowie dem Ordnungsbehördengesetz NRW (OBG 
NRW) und stellt die Unterbringung für alle Personen sicher, die durch die Bezirksregierung 
Arnsberg zugewiesen werden oder als „unerlaubt Eingereiste“ direkt Köln ansteuern. Hierfür 
hält die Stadt selbst eine Vielzahl an Unterkünften im gesamten Stadtgebiet vor bzw. hat 
Gebäude zur Unterbringung Geflüchteter langfristig angemietet. Die hier dargestellten Infor- 
mationen beziehen sich nur auf die Zahl der Schutzsuchenden, die vom Amt für Wohnungs- 
wesen der Stadt Köln untergebracht werden. 
 
Der Bericht erscheint zukünftig quartalsweise, u.a. ergänzt um die Themen Mindeststan- 
dards und Ressourcenmanagement. 
 
Die Kapitel 1 bis 4 sind fester Bestandteil des Berichtes. Kapitel 5 ist variabel und greift aktu- 
ell jeweils vordringliche Informationen zur Situation der Unterbringung und Betreuung ge- 
flüchteter Menschen auf.  
1. Zahlen und Daten 
1.1. Gesamtzahlen 
Insgesamt bleibt die Entwicklung gegenüber dem letzten Bericht unverändert. Die Zahl Ge- 
flüchteter ist weiterhin rückläufig. 
 
Die Zuweisungsregelung obliegt der Bezirksregierung Arnsberg. Die Zuweisungsquote gilt 
als erfüllt, sodass mit der Bezirksregierung Arnsberg ein Zuweisungsstopp bis zum 
30.04.2018 vereinbart wurde. Ausgenommen von dieser Regelung sind unbegleitete minder- 
jähre Ausländer und Familienzusammenführungen.

3 
 
 
20. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 31.03 .2018 
 
Jahresverlauf ab 2010: 
 
 
* Stand 31.03.2018 
 
 
Monatliche Entwicklung der letzten beiden Jahre in Kombination mit der monatlichen Verän- 
derung:

4 
 
 
20. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 31.03 .2018 
 
1.2. Alters- / Familienstruktur und Herkunft 
Im Hinblick auf die unterschiedlichen Bedarfe an sozialer Infrastruktur wird jeweils zum 
30.06. und 31.12. des Jahres eine Analyse der Personenstruktur erstellt. Betrachtete Aspek- 
te sind hier Alter, Familie und Herkunft.  
 
 
 
Ausgenommen sind in der Darstellung unbegleitete minderjährign Ausländer, da sie nicht 
durch das Amt für Wohnungswesen untergebracht und betreut werden, sondern durch das 
Amt für Kinder, Jugend und Familie.

5 
 
 
20. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 31.03 .2018 
 
Die Schutzsuchenden reisen aus folgenden Herkunftsländern ein:  
 
 
* Erläuterung: China, Ägyten, Estland, Bangladesh, Kasachstan, Libanon, Lybien, Moldawien, Mongolei, Myan-
mar, Nepal, Sri Lanka, Sudan, Tadschikistan, Ukraine, Usbekistan, Vietnam sowie Menschen mit ungeklärter 
Nationalität. 
1.3. Verteilung der Unterbringung nach Unterkunftsart 
Zur Unterbringung geflüchteter Menschen werden unterschiedliche Unterkunftsarten genutzt, 
die sich hinsichtlich der Privatsphäre für die Menschen erheblich unterschieden (Unterbrin- 
gungsqualität). 
 
Notaufnahme: 
Die Notaufnahmeeinrichtung dient der ersten Unterbringung und Betreuung Geflüchteter, die 
Aufenthaltsdauer soll analog zu § 47 Abs. 1 S. 1 AsylVfG drei Monate nicht überschreiten. 
Sie ist außerdem die erste Anlaufstelle für unerlaubt eingereiste, geflüchtete Menschen. Ge- 
nutzt wird ein Standort in der Herkulesstraße. 
 
Bauart: konventionelle Bauweise 
Unterbringungsqualität: Gemeinschaftsverpflegung, Gemeinschaftssanitärräume 
Nutzungsart: nicht abgeschlossene Unterbringungseinheiten, temporäre Nutzung 
 
Notunterkunft: 
Da die Kapazitäten in der Notaufnahme Herkulesstraße nicht ausreichten, mussten weitere 
Ressourcen (Notunterkünfte) geschaffen werden. 
 
Bauart: konventionelle Gebäude, ehemalige Gewerbegebäude o.ä.  
Unterbringungsqualität: Gemeinschaftsverpflegung, Gemeinschaftssanitärräume 
Nutzungsart: nicht abgeschlossene Unterbringungseinheiten, temporäre Nutzung 
 
Leichtbauhalle: 
Es handelt sich um eine Notunterkunft in spezieller Bauweise. Nach Leerzug dienen sie der 
Reservehaltung, um bei einem neuerlichen sprunghaften Anstieg der Anzahl Geflüchteter 
schnell eine Unterbringung sicherstellen zu können. 
 
Bauart: Leichtbaukonstruktion aus Metallteilen 
Unterbringungsqualität: Gemeinschaftsverpflegung, Gemeinschaftssanitärräume 
Afghanistan; 
9,6% 
Albanien; 6,9% 
Armenien, 
Tschetschenien, 
Aserbeidschan, 
Georgien; 2,2% 
ehem. 
Jugoslawien; 
19,1% 
Eritrea, 
Somalia; 3,4% 
Marokko, 
Tunesien und 
Algerien; 1,1% 
Nigeria, Ghana, 
Guinea; 9,0% 
Pakistan, 
Indien; 1,8% 
Russ. 
Förderation; 
2,8% 
sonstige*; 7,8% 
Syrien, Irak, 
Iran; 35,9% 
Türkei; 0,4% 
Herkunftsländer Stichtag 31.12.2017

6 
 
 
20. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 31.03 .2018 
 
Nutzungsart: nicht abgeschlossene Wohneinheiten mit so genannten Kojen, d.h. 
Schlafräume, die aus Brandschutzgründen nach oben offen sind, mit nicht abschließbaren 
Türen, temporäre Nutzung  
 
Beherbergungsbetriebe: 
Die geflüchteten Personen leben im Familienverbund oder als Einzelpersonen in Hotels und 
Pensionen. Es handelt sich um eine ergänzende Unterbringungsart, die so lange genutzt 
wird, bis ausreichend eigene Einrichtungen zur Verfügung stehen. 
Hier werden häufig Geflüchtete mit besonderen Bedarfen (z.B. gesundheitlich begründeter 
Bedarf von eigenen Sanitäranlagen) versorgt, der in regulären Wohnheimen aktuell nicht 
gedeckt werden kann. 
 
Bauart: konventionelle Bauweise 
Unterbringungsqualität: eigene Kochgelegenheit im Zimmer oder Gemeinschaftsküchen mit 
der Möglichkeit der eigenen Speisenzubereitung, eigener Sanitärraum, meist 
Mehrbettzimmer, teilweise Einzelzimmer 
Nutzungsart: abgeschlossene Beherbergungseinheit, temporäre Nutzung 
 
Wohnheim: 
Bauart: konventionelle Bauweise 
Unterbringungsqualität: Gemeinschaftsküchen mit Möglichkeit der eigenen 
Speisenzubereitung, überweigend Gemeinschaftssanitärräume 
Nutzungsart: nicht abgeschlossene Wohneinheit, temporäre Nutzung 
 
Mobile Wohneinheit (aktuell im Bau befindliche Containergeneration): 
Bauart: Metallbauweise 
Unterbringungsqualität: eigene Kochgelegenheit und eigener Sanitärbereich 
Nutzungsart: abgeschlossene Unterbringungseinheit (Container), aufgrund der Bauweise nur 
zur temporären Nutzung geeignet 
 
Systembau: 
Bei den Systembauten wird eine deutliche Verbesserung der Unterbringungsqualität im 
Hinblick auf die Privatsphäre erzielt. Die Gebäude unterscheiden sich nur ihrer Bauweise 
(modular) von konventionellem Wohnbauten. 
 
Bauart: Häuser in Fertigbauweise  
Unterbringungsqualität: eigene Küche und eigener Sanitärbereich 
Nutzungsart: abgeschlossene Unterbringungseinheit zur temporären Nutzung 
 
Wohnung:  
Gemeint sind Mehrfamilienhäuser aus dem Bestand der Stadt Köln oder dauerhaft 
angemietete Mehrfamilien- und Einfamilienhäuser / Einzelwohnungen. 
 
Bauart: konventionelle Bauweise 
Unterbringungsqualität: eigene Küchen und eigener Sanitärbereich 
Nutzungsart: abgeschlossene Wohnungen zur dauerhaften Nutzung

7 
 
 
20. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 31.03 .2018 
 
Tasächliche Belegung je Unterkunftsart jeweils zum Ende des Monats: 
 
Stichtag 31.01.2018 
 28.02.2018  31.03.2018  
Notaufnahmen 375  392  345  
Notunterkünfte 1.068  994  959  
Leichtbauhallen 382  329  300  
Beherbergungsbetriebe  2.340  2.258  2.247  
Mobile Wohneinheiten 1.343  1.302  1.251  
Systembauten 1.219  1.211  1.220  
Wohnungen 2.050  2.107  2.127  
Wohnheime 1.206  1.232  1.204  
Summe 9.983  9.825  9.653  
 
Grafische Darstellung der Verteilung zum Quartalsende: 
 
 
 
1.4. Verteilung der Objekte je Stadtbezirk 
Die Verteildichte gibt basierend auf der tatsächlichen Belegung zum Stichtag das Verhältnis 
von Einwohnern zu untergebrachten geflüchteten Menschen an. Durch Aus- und Umzüge, 
Verlegungen in andere Unterkünfte etc. sind diese Prozentzahlen in ständiger dynamischer 
Entwicklung.  
 
Dargestellt ist die reale Ist- Belegung zum 31.03.2018 sowie der voraussichtliche Anteil ge- 
flüchteter Menschen im Stadtbezirk im Dezember 2018 unter Berücksichtigung der Inbe- 
triebnahme neuer bzw. Aufgabe noch belegter Objekte. 
 
Die Veränderung der Verteildichte zum Jahresende wird außerdem von der Fallzahlentwick- 
lung Geflüchteter beeinflusst. Sinkt die Fallzahl, so sinkt die Verteildichte ebenfalls.

8 
 
 
20. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 31.03 .2018 
 
 
 
Eine detaillierte Übersicht der Verteildichte bezogen auf die Stadtteile wird in der Anlage 
dargestellt.  
2. Ressourcenmanagement 
Das Ressourcenmanagement wurde im November 2017 den politischen Gremien vorgestellt. 
Es wurde entwickelt, um einerseits die durch weltpolitische Ursachen bedingten deutlichen 
Schwankungen der Anzahl geflüchtete Menschen gerecht zu werden, andererseits um die 
Unterbringungsqualität in den städtischen Unterkünften - gerade hinsichtlich der notwendi- 
gen Privatsphäre - für die geflüchteten Menschen stetig zu verbessern. 
 
Neben der Qualität der Unterbringung steht dabei die mittelfristige Rückkehr zu den in den 
Kölner Leitlinien zur Unterbringung und Betreuung Geflüchteter festgelegten Standards im 
Fokus. 
 
Dazu wurden Ziele definiert und mit konkreten Maßnahmen zur Standortentwicklung verse- 
hen. 
2.1. Zielvorgaben 
Die Zielsetzung für 2018 ist: 
 
a) Beendigung der Unterbringung in Notunterkünften zum Jahresende (mit Ausnahme 
der Notaufnahme Herkulesstr.) 
b) Abbau von 300 Unterbringungsplätzen in Beherberg ungsbetrieben

9 
 
 
20. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 31.03 .2018 
 
c) sukzessive Schließung kostenintensiver Standorte  bzw. solcher mit geringen Quali- 
tätsstandards 
d) Aufbau einer Unterbringungsreserve von ca. 1.500  Plätzen  
e) Schaffung von Unterkunftsplätzen durch Neubau bz w. Anmietung 
 
Zur Erreichung der o.g. Ziele wurden für die im Ressourcenkonzept genannten Handlungs- 
felder Maßnahmen zur Standortentwicklung definiert. Mit der Standortentwicklung wird eine 
Strategie zur nachhaltigen Nutzung leergezogener Unterkünfte verfolgt. Die Strategie bein- 
haltet die Beobachtung aktueller Entwicklungen und ermöglicht die Anpassung der einzelnen 
Entwicklungsmaßnahmen je Standort. Jede Standortentwicklungsmaßnahme ist mit einem 
definierten Ziel verknüpft. 
 
I. Prüfung einer weiteren Standortnutzung durch Abr iss und Neubau mit öffentlich ge- 
förderten Mitteln (nach Fertigstellung keine Unterkunft für Geflüchtete mehr, sondern 
Drittelbelegung mit WBS – siehe Kapitel 3) 
II. ersatzlose Aufgabe als Unterkunft für Geflüchte te (ggf. Nutzung durch Amt für Sozia- 
les und Senioren => Winterhilfe, Amt für Kinder, Jugend und Familie => Kita oder 
Amt für Schulentwicklung =>Schulbau) 
III. Aufbau Unterbringungsreserve zur schnellen Rea ktivierung bei steigenden Flücht- 
lingszahlen (Gebäude bzw. Gebäudeteile) 
IV. konventioneller Wohnungsbau nicht öffentlich ge fördert, Projektierung und Durchfüh- 
rung durch das Amt für Wohnungswesen, nach Fertigstellung Zuweisung Geflüchte- 
ter gem. Satzung 
V. Umbau oder Sanierung von maroden Unterkünften zu r Verbesserung der Unterbrin- 
gungsqualität 
VI. Akquise von Vorhaltefläche zur kurzfristigen Ak tivierung bei steigenden Flüchtlings- 
zahlen  
2.2. Sachstand I. Quartal 2018 
Im Vergleich zum 31.12.2017 haben sich bzgl. der Erreichung dieser Ziele innerhalb des I. 
Quartals 2018 diese Veränderungen in der Ist-Belegung ergeben: 
 
Unterbringung / Standortentwicklung  31.12.2017  31.03.2018  Veränderung  
a) Notunterkünfte (inkl. Leichtbauhallen) 1.515  1.259  -256  
b) Beherbergungsbetriebe  2.465  2.247  -218  
c) mit geringen Qualitätsstandards 360  289  -71  
d) Unterbringungsreserve* 563  936  +373  
e) Neubau bzw. Anmietung 0  122  +122  
*baurechtlich maximal zulässige Belegung 
 
Die einzelnen Ziele werden im Folgenden weiter erläutert. 
2.2.1. a) Beendigung der Unterbringung in Notunterkünften bis Ende 2018 
 
Der Standort Herkulesstraße bleibt als Notaufnahme zur Nutzung für die Erstaufnahme uner- 
laubt Eingereister erhalten. Die Beendigung der Nutzung konzentriert sich in 2018 auf Notun- 
terkünfte und Leichtbauhallen. 
 
Die leergezogenen Unterkünfte werden im Rahmen der Standortentwicklung unterschiedlich 
weiter genutzt, z.B. werden die Objekte Boltensternstr. 10a und Bonner Str. 478 – 482 nicht 
leergezogen. Die Qualität der Unterbringung wird im Rahmen von Umbau- Sanierungsmaß- 
nahmen z.B. durch den Einbau von Gemeinschaftsküchen verbessert werden (Standortent- 
wicklung V). Aus Notunterkünften entstehen Wohnheime . Der Umbau erfolgt im laufenden 
Betrieb.

10 
 
 
20. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 31.03 .2018 
 
Für einige Standorte ist eine weitere Nutzung als Reserve (Standortentwicklung III) vorgese- 
hen. 
 
In 2017 wurde die Nutzung als Unterkunft beendet bereits folgenden Einrichtungen beendet: 
 
 
Stand I. Quartal 2018: 
 
 
 
2.2.2. b) Abbau von 300 Unterbringungsplätzen in Beherbergungsbetrieben 
 
Die Reduzierung der Unterbringung Geflüchteter in Beherbergungsbetrieben um 300 Plätze 
wird sowohl durch eine reduzierte Belegung (unter Beachtung der Vereinbarung mit dem 
Beherbergungsbetrieb) als auch durch vollständige Beendigung der Nutzung einzelner Ob- 
jekte umgesetzt. Eine weitere Nutzung zur Unterbringung von Geflüchteten ist nach Beendi- 
gung nicht geplant (Standortentwicklung II). 
 
Mit Blick auf den Grad der Zielerreichung kann für 2018 angenommen werden, dass unter 
Beachtung der bestehenden Vereinbarungen im Ergebnis mehr als die avisierten 300 Plätze 
reduziert werden können.  
 
Projekt Unterkunftsart B
e
z
i
r
k
Stadtteil Stan 
dorte 
ntwic 
klung 
Belegart Datum 
Leerzug 
baurechtl. 
max. 
zulässige 
Belegung 
Ostlandstr. 39 a (Weidenbad) Notunterkünfte 3 Weiden II I Familien 136 
Vorgebirgstr. 22, Container Notaufnahmen 1 Neustadt-Sü d II 
überwieg. 
Familien 30.06.2017 24 
Boltensternstr. 2 - 4 Notunterkünfte 5 Riehl II Männer 31 .08.2017 200 
Hardtgenbuscher Kirchweg 104 Leichtbauhallen 8 Ostheim III Familien 31.12.2017 400 
760 
Projekt Unterkunftsart B
e
z
i
r
k
Stadtteil Stand 
ortent 
wicklu 
ng 
Belegart Datum 
Leerzug 
baurechtl. 
max. 
zulässige 
Belegung 
Real 
31.03. 
2018 
Robert-Perthel-Str. 50 (BIMA) Notunterkünfte 5 Bilders töckchen II Männer 31.05.2018 156 34 
Friedrich-Naumann-Str. 2 
(Baumarkt) 
Notunterkünfte 7 Eil II Familien 30.06.2018 270 89 
Luzerner Weg 70 a Leichtbauhallen 9 Mülheim III überwieg . 
Familien 
30.06.2018 400 190 
Mathias-Brüggen-Str. 66 Notunterkünfte 4 Ossendorf III F amilien 30.09.2018 218 94 
Ostmerheimer Str. 220 (BIMA) Notunterkünfte 8 Merheim I I Familien 30.09.2018 140 124 
Boltensternstr. 10 a Notunterkünfte 5 Riehl V Familien 31 .12.2018 240 191 
Bonner Str. 478-482 Notunterkünfte 2 Marienburg V Männer 31.12.2018 152 106 
Butzweiler Hof Allee 51 Leichtbauhallen 4 Ossendorf III überwieg. 
Familien 
31.12.2018 530 110 
Ringstraße 38 - 44 Notunterkünfte 2 Rodenkirchen II Fami lien 31.12.2018 484 321 
2590 1259

11 
 
 
20. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 31.03 .2018 
 
Ein vollständiger Verzicht auf die Inanspruchnahme von Beherbergungsbetrieben wird je- 
doch auf Grund der dort verfügbaren Gegebenheiten für die speziellen Schutzbedarfe ein- 
zelner Geflüchteter nicht möglich sein. 
 
In 2017 wurde die Nutzung als Unterkunft bereits in folgenden Beherbergungsbetrieben be- 
endet: 
 
* Platzzahl entsprechend der Vereinbarung mit dem Beherbergungsbetrieb 
 
 
Stand I. Quartal 2018: 
 
In folgenden Beherbergungsbetrieben wurde die Nutzung als Unterkunft vollständig beendet: 
 
* Platzzahl entsprechend der Vereinbarung mit dem Beherbergungsbetrieb 
 
Insgesamt hat sich das Volumen der realen Ist-Belegung in Beherbergungsbetrieben seit 
Jahresbeginn wie folgt reduziert: 
 
 
 
2.2.3. c) sukzessive Schließung kostenintensiver Standorte bzw. solcher mit geringen 
Qualitätsstandards  
 
Dieses Ziel dient insbesondere der Verbesserung der Unterbringungsqualität. Dabei stehen 
auch die Standorte mit Mobilen Wohneinheiten der ersten und zweiten Containergeneration 
(die nur über Gemeinschaftsküchen bzw. –sänitareinrichtungen verfügen) im Fokus. 
 
Für die Standorte Schönrather Str. 7, Causemannstr. 29-31 und Geisselstr. 3-5 ist eine Ent- 
wicklung nach Maßgabe der Sozialen Wohnraumförderung vorgesehen (Standortentwicklung 
I). 
 
Projekt Unterkunftsart B
e
z
i
r
k
Stadtteil Stan 
dorte 
ntwic 
klung 
Belegart Datum 
Leerzug 
baurechtl. 
max. 
zulässige 
Belegung 
Oberer Bruchweg 6 a Beherbergungsbetriebe 8 Kalk II Männ er 24.03.2016 98 
Sieversstr. 14-16 Hotel König 2 Beherbergungsbetriebe 8 Kalk II 
überwieg. 
Familien 17.08.2017 55 
Sieversstr. 14-16 Kinghotel Beherbergungsbetriebe 8 Ka lk II 
überwieg. 
Familien 30.04.2017 46 
199 
Projekt Unterkunftsart B
e
z
i
r
k
Stadtteil Stand 
ortent 
wicklu 
ng 
Belegart Datum 
Leerzug 
baurechtl. 
max. 
zulässige 
Belegung 
Richartzstraße 14-16 
Beherbergungsbetriebe 1 Innenstadt II Männer 31.01.2018 42 
Köhlstr. 15 - Gästehaus Beherbergungsbetriebe 4 Ehrenfeld II Männer 14.03.2018 31 
Godorfer Hauptstraße 61 Beherbergungsbetriebe 2 Rodenkirchen II überwieg. 
Familien 
31.03.2018 55 
128 
Stichtag 31.12.2017 31.01.2018 28.02.2018 31.03.2018 
Beherbergungsbetriebe 2.465 2.340 2.258 2.247 
* 
*

12 
 
 
20. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 31.03 .2018 
 
Die Standorte Kuckucksweg 8 und Potsdamer Str. 1b sollen erhalten bleiben und perspekti- 
visch durch Neubauten in konventioneller Bauweise ersetzt werden (Standortentwicklung IV), 
um nach Fertigstellung weiterhin geflüchtete Menschen dort unterzubringen. 
 
Die Standorte Hackhauser Weg 75 und Langenbergstr. 30a werden in die Prüfung zur Eig- 
nung als Vorhalteflächen (ggf. auch temporär) einbezogen (Standortentwicklung VI). 
 
In 2017 wurde die Nutzung als Unterkunft in folgenden Einrichtungen bereits beendet: 
 
 
Stand I. Quartal 2018: 
 
 
 
2.2.4. d) Aufbau einer Unterbringungsreserve von ca. 1.500 Plätzen 
Der Aufbau der Unterbringungsreserve hat bereits in 2017 begonnen. Als Reserve im enge- 
ren Sinne definiert sind leergezogene Standorte und Standorte mit teilweise nicht belegten 
abgeschlossenen Gebäudekörpern. 
  
Projekt Unterkunftsart B
e
z
i
r
k
Stadtteil Stan 
dorte 
ntwic 
klung 
Belegart Datum 
Leerzug 
baurechtl. 
max. 
zulässige 
Belegung 
Schönrather Str. 7 Wohnheime 9 Mülheim I Familien 31.08.2 017 78 
Hitzelerstr. 125 Wohnheime 2 Raderthal II Familien 31.10. 2017 17 
Causemannstr. 29-31 Wohnheime 6 Merkenich I Familien 31.1 2.2017 78 
Rubensstr. 26 Wohnheime 1 Altstadt-Süd II Familien 31.12. 2017 36 
Vietorstr. 82 Wohnheime 8 Kalk II Familien 31.12.2017 31 
240 
Projekt Unterkunftsart B
e
z
i
r
k
Stadtteil Stand 
ortent 
wicklu 
ng 
Belegart Datum 
Leerzug 
baurechtl. 
max. 
zulässige 
Belegung 
Real 
31.03. 
2018 
Schlehdornweg 28 Wohnheim 3 Junkersdorf II Familien 31.01 .2018 8 0
Kuckucksweg 8 Wohnheim 2 Godorf IV Familien 14.02.2018 56 0
Bonner Str. 536 Wohnheim 2 Marienburg II Männer 01.04.201 8 54 1
Derfflingerstr. 9 Wohnungen 5 Weidenpesch II Familien 30. 04.2018 15 14 
Ottostr. 9 Mobile Wohneinheiten 3 Lövenich II Männer 31.1 0.2018 62 45 
Am Springborn 9a Mobile Wohneinheiten 9 Mülheim II Männe r 31.12.2018 27 19 
Geisselstr. 3 - 5 Wohnheim 4 Ehrenfeld I Familien 31.12.2 018 52 42 
Hackhauser Weg 75 Mobile Wohneinheiten 6 Worringen VI Fa milien 31.12.2018 120 57 
Langenbergstr. 30 a Mobile Wohneinheiten 6 Blumenberg V I Familien 31.12.2018 116 84 
Potsdamer Str. 1 b Wohnheim 3 Weiden IV Familien 31.12.20 18 71 27 
581 289

13 
 
 
20. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 31.03 .2018 
 
Als Unterbringungsreserve stehen bereits zur Verfügung: 
 
 
 
2.2.5. e) Schaffung von Unterkunftsplätzen durch Neubau bzw. Anmietung 
Zur Zielerreichung in 2018 werden insgesamt 20 Projekte zur Schaffung neuer Unterkünfte 
verfolgt. Dadurch werden voraussichtlich ca. 3.000 neue Unterkunftsplätze entstehen. 
 
Davon konnten bereits zwei Projekte erfolgreich umgesetzt werden: 
 
 
  
Projekt Unterkunftsa 
rt 
B
e
z
i
r
k Stadtteil Standort 
entwickl 
ung 
Datum 
Leerzug 
Reservep 
lätze 
Butzweiler Hof Allee 51 
Leichtbauhallen 4 Ossendorf III 31.12.2018 320 
Hardtgenbuscher Kirchweg 104 Leichtbauhallen 8 Ostheim III 31.12.2017 400 
Luzerner Weg 70 a Leichtbauhallen 9 Mülheim III 30.06.2018 80 
Ostlandstr. 39 a (Weidenbad) Notunterkünfte 3 Weiden II I 12.09.2017 136 
936 
Projekt Unterkunftsart B
e
z
i
r
k
Stadtteil Status 
Bau 
vorauss. 
Belegung 
vorauss. 
Fertigstellung 
baurechtl. 
max. 
zulässige 
Belegung 
vorauss. 
belegte 
Plätze 
Blaubach 9 Wohnheim 1 Altstadt-Süd Belegung Familien I. Q uartal 2018 100 72 
Kapellenstr. 47 (12 EWO) Wohnungen 8 Kalk Belegung Famil ien I. Quartal 2018 52 50 
152 122

14 
 
 
20. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 31.03 .2018 
 
Stand I. Quartal 2018: 
 
 
Darüber hinaus sollen Unterkünfte an zwei Standorten umgebaut und saniert werden, um 
eine verbesserte Unterbringungsqualität zu erreichen (Notunterkünfte werden zu Wohnhei- 
men umgewandelt. Der Umbau erfolgt im laufenden Betrieb.): 
 
 
 
 
Projekt Unterkunftsart B
e
z
i
r
k
Stadtteil Status 
Bau 
vorauss. 
Belegung 
vorauss. 
Fertigstellung 
baurechtl. 
max. 
zulässige 
Belegung 
vorauss. 
belegte 
Plätze 
Rothenburger Str. 2 (Hochbunker) Wohnungen 8 Vingst Bau Familien II. Quartal 2018 50 50 
Oskar-Jäger-Straße 48 a Wohnheim 4 Ehrenfeld Bau Familie n II. Quartal 2018 150 135 
Auf dem Acker 12, 12 a Wohnungen 7 Wahn Sanierung Familien II. Quartal 2018 15 15 
Bergisch Gladbacher Str. 2 Wohnungen 9 Mülheim Bau überw ieg. 
Familien 
II. Quartal 2018 56 56 
Haferkamp Mobile Wohneinheiten 9 Stammheim Bau überwieg.  
Familien 
II. Quartal 2018 320 224 
Zülpicher Str. 290 Wohnungen 3 Sülz Bau überwieg. 
Familien 
II. Quartal 2018 36 36 
Aloys-Boecker-Str. Mobile Wohneinheiten 7 Lind Bau überw ieg. 
Familien 
III. Quartal 2018 320 224 
Josef-Broicher-Str. Mobile Wohneinheiten 7 Urbach Bau üb erwieg. 
Familien 
III. Quartal 2018 400 200 
Schlagbaumsweg Mobile Wohneinheiten 9 Holweide Bau überw ieg. 
Familien 
III. Quartal 2018 400 280 
Buchfinkenstraße 15 Wohnungen 2 Godorf Bau überwieg. 
Familien 
III. Quartal 2018 27 27 
Wilhelm-Schreiber-Str. Mobile Wohneinheiten 4 Ossendor f Bau Familien III. Quartal 2018 240 168 
Dürener Straße 283 Systembauten 3 Lindenthal Planung IV.  Quartal 2018 54 49 
Lindweilerweg 117 - Erweiterung Systembauten 5 Longerich Planung Familien IV. Quartal 20 18 78 70 
Erbacher Weg Systembauten 6 Lindweiler Planung überwieg.  
Familien 
IV. Quartal 2018 150 135 
Im Grund / Pastor-Wolff-Straße Systembauten 5 Niehl Pla nung überwieg. 
Familien 
IV. Quartal 2018 150 135 
Kalscheurer Weg Systembauten 2 Zollstock Planung überwie g. 
Familien 
IV. Quartal 2018 150 135 
Neusser Landstr. Systembauten 6 Fühlingen Planung überwi eg. 
Familien 
IV. Quartal 2018 240 120 
Sinnersdorfer Str. Systembauten 6 Roggendorf/ 
Thenhoven 
Planung überwieg. 
Familien 
IV. Quartal 2018 240 168 
3.076 2.227 
Projekt Unterkunftsart B
e
z
i
r
k
Stadtteil Status 
Bau 
vorauss. 
Belegung 
vorauss. 
Fertigstellung 
baurechtl. 
max. 
zulässige 
Belegung 
vorauss. 
belegte 
Plätze 
Boltensternstr. 10 a Wohnheim 5 Riehl Planung Familien 31 .12.2018 210 147 
Bonner Str. 478-482 Wohnheim 2 Marienburg Planung Männer 31.12.2018 145 131 
355 278

15 
 
 
20. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 31.03 .2018 
 
3. öffentlich geförderter Wohnungsbau 
Im Rahmen des Ressourcenmanagements wird als Standortentwicklungsmaßnahme I ge- 
prüft, ob leergezogene Standorte sich zur Wohnbebauung mit öffentlich geförderten Mitteln 
eignen.  
 
Für die Erstvermietung vom Amt für Wohnungswesen angemieteter oder errichteter öffentlich 
geförderter Wohnungen in Neubauobjekten wurde das Konzept der integrativen Belegung 
entwickelt: 
Die Wohnungen werden zu je einem Drittel  
• an Wohnungssuchende mit Wohnberechtigungsschein au s dem umgebenden Stadt- 
teil,  
• an dringend Wohnungssuchende mit Zugangsbeschränku ngen zum Wohnungsmarkt 
sowie 
• an obdachlose Kölner Bürgerinnen und Bürger und ge flüchtete Menschen mit Auf- 
enthaltsstatus, die bisher in Einrichtungen des Amtes für Wohnungswesen lebten,  
vermittelt. 
Diese gesteuerte Belegung dient der Entwicklung einer sich gegenseitig stabilisierenden 
Mieterschaft. Das Objekt, wie auch seine Mieterinnen und Mieter, werden hiermit gut in das 
Wohnumfeld integriert. Die Adresse ist von Beginn an akzeptierter Teil des Sozialraumes, 
eine Stigmatisierung wird vermieden. 
 
Aktuell werden folgende Bauprojekte mit öffentlichen Fördermitteln verfolgt: 
 
 
* PB = Planungsbeschluss, STB = Standortbeschluss 
 
Darüber hinaus hat das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr im 
Juni 2015 die „Richtlinie zur Förderung von Wohnraum für Flüchtlinge“ erlassen, die bis zum 
31.12.2017 galt. Ziel war es, einen Beitrag zur Herstellung oder Bereitstellung von Wohn- 
raum für Flüchtlinge und Asylbewerber zu leisten, die den Kommunen aus den Erstaufnah- 
meeinrichtungen des Landes zugewiesen werden, aber keinen Anspruch auf Erteilung eines 
Wohnberechtigungsscheins nach § 18 WFNG NRW haben.  
Im Rahmen dieser Richtlinie wurden 253 Wohnungen im Kölner Stadtgebiet geschaffen.  
4. Ausländerrechtliche Informationen 
4.1 Zahlen, Daten, Fakten 
Um die stark gestiegene Bedeutung des Themas Flüchtlinge einordnen zu können, werden 
nachstehend die Zahlen ab 2013 aufgeführt. 
  
Projektname PLZ Stadtteil Stadt- 
bezirk Beschlusslage* Beschluss- 
fassung am Belegung Gepl. 
A nz. WE Status A visierte 
Fertigstellung 
Brohler Str. o.Nr. 50968 Marienburg 2 PB 2848/2017 06.02.2018 WBS 23 in Planu ng 30.08.2021 
Causemannstr. 29-31 50769 Merkenich 6 PB 2267/2017 28.09.2017 WBS 26 in Planu ng 30.04.2020 
Lachemer Weg o.Nr. 50737 Longerich 5 PB 3194/2017 19.12.2017 WBS 24 in Planun g 30.06.2021 
Langenbergstr. o.Nr. 50765 Blumenberg 6 PB 0482/2018 07.06.2018 WBS 10 in Planu ng 30.06.2021 
Pater-Prinz-Weg o.Nr. 50997 Rondorf 2 PB 4223/2016 14.02.2017 WBS 14 in Planung 3 0.09.2019 
Schönrather Str. 7 51063 Mülheim 9 PB 1661/2017 28.09.2017 WBS 24 in Planung 3 0.04.2020 
Trierer Str. o.Nr. 50674 Neustadt-Süd 1 STB 2899/2014 15.12.2014 WBS 45 in Pl anung 01.12.2022 
Waldstr. 115 51145 Urbach 7 PB 2345/2017 19.12.2017 WBS 9 in Planung 01. 01.2020

16 
 
 
20. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 31.03 .2018 
 
Zuweisungen von Asylantragstellern nach Köln innerhalb des Jahres 
 
      
 
 
Anzahl der Personen mit Aufenthaltsgestattungen in Köln zum Stichtag 
 
     
 
 
Entscheidungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) 
 
 
 
 
 
 
Rückführungen und freiwillige Ausreise innerhalb des Jahres 
 
 
 
Jahr Personen 
2013 907 
2014 1.963 
2015 6.975 
2016 8.730 
2017 805 
2018 128 
Jahr Personen 
31.12.2013 1.263 
31.12.2014 2.299 
31.12.2015 7.765 
31.12.2016 9.360 
31.12.2017 5.593 
am 31.03.2018 4.783 
Entscheidungen BAMF 2015 2016 2017 2018 
Anerkennungen 1.122 4.720 2.537 468 
Ablehnungen 765 1.959 2.044 501 
Gesamt 1.887 6.679 4.581 969 
2016 2017 2018 
Rückführungen 87 199 37 
freiwillige Ausreisen 298 173 33

17 
 
 
20. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 31.03 .2018 
 
 
 
Freiwillige Ausreise bedeutet, dass die selbstständige Ausreise ins Herkunftsland oder in ein 
Land, in dem der Ausreisende zum Aufenthalt berechtigt ist, nachgewiesen wurde. Neben 
diesen freiwilligen Ausreisen finden auch zahlreiche nicht nachgewiesene Reisebewegungen 
statt. Diese Personen gelten dann als „untergetaucht“ oder „nach unbekannt verzogen“. 
4.2 Projekt „Bleiberechtsinitiative“ 
In Köln leben derzeit rund 5.700 Menschen im ausländerrechtlichen Status der sog. Duldung, 
davon leben rund 1.100 Menschen bereits mehr als 8 Jahre in Deutschland.  
 
Duldungen zum Stichtag 
 
 
 
Der Hauptausschuss hat am 09.01.2017 beschlossen, alle Initiativen zu fördern, die darauf 
hinwirken, für langjährig geduldete Menschen in Köln eine sichere Aufenthaltsperspektive zu 
schaffen. Gemeinsam mit den Mitgliedern der Ausländerrechtlichen Beratungskommission 
wurde auf dieser Grundlage das Bleiberechtsprojekt entwickelt. Zielsetzung ist es die Per- 
spektive der Menschen, die seit mehr als acht Jahren in Köln mit dem ungesicherten Status 
der Duldung leben, zu verbessern, sofern möglich eine Existenzsicherheit zu geben und da- 
mit die Integration zu erleichtern. 
Das Projekt besteht aus verschiedenen Stufen: 
 
1. In einer ersten Stufe wurde in einem Arbeitskrei s der Ausländerrechtlichen Bera- 
tungskommission das Projekt entwickelt und ein Verfahren erarbeitet. Derzeit arbeitet 
der Arbeitskreis an Leitlinien  zum Anwendungsspielraum der gesetzlichen Bleibe- 
rechte. 
2. In einer zweiten Stufe haben die beteiligten Ber atungsorganisationen ihre Beratungs- 
arbeit für geduldet Personen mit Bleibeperspektive aufgenommen bzw. intensiviert. 
3. In einer dritten Stufe wird die Ausländerbehörde  in das Projekt einsteigen sobald die 
dafür notwenigen Personalbedarfe gedeckt werden konnten. 
  
Jahr Personen 
31.12.2013 2.700 
31.12.2014 3.300 
31.12.2015 4.300 
31.12.2016 5.400 
31.12.2017 5.750 
am 31.03.2018 5.670

18 
 
 
20. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 31.03 .2018 
 
Rechtlichen Hintergrund: 
Der Gesetzgeber hat im Aufenthaltsrecht gesetzliche Grundlagen geschaffen, um bei festge- 
stellter nachhaltiger Integration nach langjährigem Aufenthalt ein sicheres Bleiberecht in 
Form eines Aufenthaltstitels gewähren zu können. Neben der bereits länger bestehenden 
Möglichkeit eines Aufenthaltstitels aus humanitären Gründen bei Vorliegen eines unver- 
schuldeten Ausreisehindernisses (§ 25 Abs. 5 AufenthG) oder einer Erlaubnis für qualifizierte 
Geduldete zum Zwecke der Beschäftigung sind nun auch Aufenthaltsgewährungen bei gut 
integrierten Jugendlichen und Heranwachsenden (§ 25 a AufenthG) sowie eine Aufenthalts- 
gewährung bei nachhaltiger Integration (§ 25 b AufenthG) möglich.  
In der Praxis bleiben die Fallzahlen hinter den Erwartungen zurück. Das gesetzgeberische 
Ziel, über diese Vorschriften die Bleibeperspektiven der lange hier lebenden, gut integrierten 
Menschen zu verbessern, ist bis jetzt nicht erreicht worden. Die Erfahrungen der letzten Jah- 
re zeigen, dass zum einen ein intensiverer Austausch der Verwaltung mit den Menschen 
über Integrationserfolge und -bemühungen erforderlich ist und zum anderen die Betroffenen 
Unterstützung auf dem Weg in die Integration und das Bleiberecht durch Beratungseinrich- 
tungen benötigen. 
Voraussetzung für einen Projekterfolg ist daher eine intensivere Kommunikation zwischen 
der Ausländerbehörde und den ausländischen Menschen sowie den betreuenden Trägern. 
Ausländerrechtliche Fachkompetenz ist zwingend erforderlich, reicht aber nicht aus. Der 
Ausländerbehörde fehlen häufig wichtige Informationen, um den Einzelfall so bewerten zu 
können, dass alle Gestaltungsspielräume ausgefüllt werden können.  
 
Ein Beispiel:  
Ob und wie lange Kinder zur Schule gehen, gerät häufig nicht ausreichend in den Blick, da 
sich die Bearbeitung zunächst auf die Eltern konzentriert. Zudem gilt es, die Menschen da- 
von zu überzeugen, dass die neuen gesetzlichen Regelungen Bleiberechtsperspektiven er- 
öffnen, wenn die Bereitschaft zur Kooperation mit den staatlichen Behörden besteht. Unrich- 
tige Angaben waren bislang teilweise auch dem Umstand geschuldet, dass die Menschen 
glauben, z.B. durch Identitätstäuschung oder fehlende Mitwirkung bei der Passbeschaffung 
ihre Chancen für einen Aufenthalt in Deutschland zu verbessern, im Land bleiben zu können, 
weil sie dann angeblich nicht abgeschoben werden können.  
 
Hier gilt es Vertrauen aufzubauen. Die Identitätsklärung ist eine Grundvoraussetzung einer 
Integration. Nach dem Willen des Gesetzgebers ist die aktuelle Mitwirkungsbereitschaft 
maßgeblich. Die Bleiberechtsregelungen ermöglichen keine Amnestie, aber Fehlverhalten 
aus der Vergangenheit kann unberücksichtigt bleiben, wenn es nicht allein kausal für die 
lange Aufenthaltsdauer war.  
 
Die Verwaltung wird über den Projektverlauf regelmäßig berichten. 
5. Berichte zu aktuellen Themenkomplexen und Entwicklungen 
Im Kapitel 5 wird variabel über aktuelle Entwicklungen, interessante Zwischenstände oder 
Neuerungen rund um den Themenkomplex der Geflüchteten berichtet. 
 
Der 20. Bericht zur Situation geflüchteter Menschen widmet sich dem Themenkomplex der 
Mindeststandards sowie der Verbesserung der Nachbetreuung nach Umzug in Wohnungen 
und dem Auszugsmanagement. Außerdem gibt es aktuelle Informationen im Nachgang zum 
Inkrafttreten der Satzung über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangswohnheimen 
für Aussiedler und ausländische geflüchtete Personen sowie zu finanzrechtlichen Aspekten 
(Abrechnung mit dem Bund). 
5.1. Mindeststandards  
Eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Verwaltung, freien Trägern und Initiativen, hat eine Reihe 
von Maßnahmen erarbeitet und abgestimmt, die zu einer Verbesserung der Unterbringung

19 
 
 
20. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 31.03 .2018 
 
und Betreuung Geflüchteter in der Stadt Köln führen sollen. Die vorgeschlagenen Maßnah- 
men ergänzen und konkretisieren das dem Rat vorgelegte Konzept Mindeststandards aus 
der Ratssitzung am 20.12.2016 (0745/2016/1) und setzen für die Zukunft verbindliche Min- 
deststandards bei der Unterbringung und Betreuung von Geflüchteten, die eine sinnvolle 
Ergänzung zu den Kölner Leitlinien zur Flüchtlingsunterbringung darstellen. 
5.1.1. Betreuungsschlüssel  
Der Rat hat in der Vorlage Nr. 0544/2017/1 die Umsetzung des verbesserten Betreuungs- 
schlüssels für folgende Objekte beschlossen: 
- alle errichteten Leichtbauhallen sowie 
- alle Standorte, die mit sogenannten „Kojen“ und e iner Gemeinschaftsverpflegung 
ausgestattet sind.  
Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, an diesen Standorten die Betreuung bis zur 
Beendigung der Belegung auf mindestens 1:60 festzusetzen, darüber hinaus jedoch an allen 
weiteren Standorten an dem Betreuungsschlüssel 1:80 festzuhalten.  
 
Der sogenannte Betreuungsschlüssel, d.h. die Relation zwischen untergebrachten Bewoh- 
nern und den Fachkräften der Sozialen Arbeit bei den von der Stadt Köln beauftragten Be- 
treuungsträgern, lag im Regelfall bei 1:80. In Objekten, in den Geflüchtete nur eine sehr ein- 
geschränkte Privatsphäre haben, ist der Betreuungsbedarf höher, da die psychische Belas- 
tung und das Konfliktpotential untereinander dort höher ist. Daher wurde hier der Betreu- 
ungsschlüssel in Einrichtungen mit sogenannten „Kojen“ und Gemeinschaftsverpflegung wie 
z.B. Leichtbauhallen auf höchstens 1:60 festgelegt. Dieser Beschluss ist umgesetzt. 
5.1.2. Stärkung des Ehrenamtes 
Die Notwendigkeit zur Stärkung des Ehrenamtes bildete einen Arbeitsschwerpunkt der o.g., 
vom Referat Flüchtlingskoordination moderierten Arbeitsgruppe. 
Aus den unterschiedlichen Blickwinkeln der verschiedenen AK-Mitglieder wurden zunächst 
gemeinsam folgende Handlungsfelder identifiziert, die mit Blick auf Stärkung des Ehrenam- 
tes untersucht wurden: 
• Zugang zu Informationen für das Ehrenamt, 
• Schulungen, Fortbildungen und Supervision für das Ehrenamt, 
• Beratung des Ehrenamtes ( z. B. zu Finanzierungsmö glichkeiten), 
• Interne Koordination, Organisation der Initiativen , 
• Externe Koordination / Ansprechpartner für das Ehr enamt, 
• Einbeziehung Geflüchteter in die ehrenamtliche Arb eit, 
• Rolle / Wertschätzung des Ehrenamtes, 
• Werbung zur Gewinnung neuer Ehrenamtler/innen, 
• Optimierung der Geschäftsprozesse in der Verwaltun g. 
Im Ergebnis wurde ein differenziertes Maßnahmenpaket verabschiedet. 
5.1.2.1 Standortbezogene Stärkung (Maßnahmen a) 
Zur Deckung des zusätzlichen Bedarfs ehrenamtlicher Koordinierungsaufgaben in Einrich- 
tungen mit besonderem Unterstützungsbedarf wurden mit Beschluss des Rates vom 
11.07.2017 (0544/2017/1) und 19.12.2017 (3499/2017) zusätzliche Stellen bewilligt. Aus- 
schlaggebend sind hierbei die Lage, Größe und Belegung der Einrichtungen. 
 
Konkret wurden folgende Einrichtungen benannt: 
• Hardtgenbuscher Kirchweg (0,5 Stelle) 
• Luzerner Weg (0,5 Stelle) 
• Butzweiler Hof (0,5 Stelle) 
• Herkulesstraße (0,5 Stelle)

20 
 
 
20. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 31.03 .2018 
 
• Ringstraße (0,5 Stelle) 
• Mathias-Brüggen-Straße (0,25 Stelle) 
• An den Gelenkbogenhallen (0,25) 
• Hermann-Heinrich-Gossen-Straße und Max-Planck-Stra ße (0,25 Stelle) 
• Friedrich-Naumann-Straße (0,25 Stelle) 
• Wilhelm-Schreiber-Straße (0,25 Stelle) 
• Eygelshovener Straße (0,25 Stelle) 
• Josef-Broicher-Straße (0,5 Stellen) 
• Schlagbaumsweg (0,5 Stellen) 
• Aloys-Boecker-Straße (0,25 Stelle) 
• Haferkamp (0,5 Stellen) 
• Sinnersdorfer Straße (0,25 Stelle) 
• Neusser Landstraße (0,25 Stelle) 
 
Die Einrichtung Hardtgenbuscher Kirchweg ist zwischenzeitlich geschlossen worden. Von 
der Besetzung der Stelle im Luzerner Weg wurde abgesehen, da dieses Objekt in absehba- 
rer Zeit geschlossen wird. 
Die Stellen im Butzweiler Hof, in der Herkulesstraße, An den Gelenkbogenhallen und in der 
Mathias-Brüggen-Straße wurden durch das DRK als beauftragtem Betreuungsträger besetzt. 
Die Stellen in der Ringstraße und in der Eygelshovener Straße wurden durch die Diakonie 
Michaelshoven als beauftragtem Betreuungsträger besetzt. 
Die Stelle in der Hermann-Heinrich-Gossen-Straße und Max-Planck-Straße wurde durch den 
SKM als beauftragtem Betreuungsträger besetzt.  
Die Einrichtungen Wilhelm-Schreiber-Straße, Josef-Broicher-Straße, Schlagbaumsweg, 
Aloys-Boecker-Straße, Haferkamp, Sinnersdorfer Straße und Neusser Landstraße sind noch 
nicht in Betrieb, hier werden die Stellen besetzt, wenn die Einrichtungen bezogen werden. 
5.1.2.2. Stärkung in den Bezirken (Maßnahme b) 
Mit Ratsbeschluss 0544/2017/1 beschloss der Rat die Stärkung der Unterstützung des Eh- 
renamtes in jedem Bürgeramt durch Zusetzung jeweils einer 0,5-Stelle in der Bewertung 
Stadtoberinspektor BGr. A 10 Lg 2 LBesG NRW bzw. Verwaltungsbeschäftigte/r EG 9 c 
TVöD, in Summe 9 x 0,5 Stellen = 4,5 Stellen. Vier Stellen sind bereits besetzt und die Auf- 
gabenwahrnehmung wurde aufgenommen. 
5.1.2.3. Standortübergreifende Stärkung (Maßnahme c) 
Es erfolgt eine Stärkung der standortübergreifenden Betreuung und Steuerung der Ehren- 
amtler durch Finanzierung einer halben Stelle bei freien Trägern, KABE-Mitgliedern, dem 
Forum für Willkommenskultur und der ehrenamtlichen muslimischen Flüchtlingshilfe, in 
Summe 9 x 0,5 = 4,5 Stellen. Hieraus resultieren jährliche Mehraufwendungen in Höhe von 
334.800 €. 
Am 20.12 2017 hat ein Treffen des Kommunalen Integrationszentrums (KI) der Stadt Köln 
als Koordinierungsstelle mit neun Trägern stattgefunden, die den Anforderungen aus dem 
Ratsbeschluss entsprechen und über fundierte Erfahrungen in der ehrenamtlichen Flücht- 
lingsarbeit verfügen. Außerdem waren der AK der Willkommensinitiativen, die Bürgerämter 
und der Interkulturelle Dienst der Stadt Köln vertreten (s. auch Mitteilungen 3477/2017 und 
0179/2018). 
Im Rahmen dieser Sitzung wurden die bezirklichen Zuständigkeiten der Träger wie folgt ver- 
einbart: 
 
AK muslimische Flüchtlingsarbeit   0,5 Stelle (bezi rksübergreifend) 
Forum für Willkommenskultur   0,5 Stelle (bezirksüb ergreifend) 
KABE/Büro für Bürgerengagement (AWO)  0,5 Stelle (f ür Stadtbezirk. Porz) 
KABE/Kölner Freiwilligenagentur:   0,5 Stelle (für Stadtbezirk Mülheim)

21 
 
 
20. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 31.03 .2018 
 
KABE/SKF Börse f. bürgersch. Engagement 0,5 Stelle (für Stadtbezirk Chorweiler) 
KABE/ Ceno e.V.      0,5 Stelle (für Stadtbezirk Ka lk) 
Diakonie      0,5 Stelle (für Stadtbezirk Rodenkirc hen) 
Bürgerzentrum Ehrenfeld  0,5 Stelle (für Stadtbezir ke Ehrenfeld und 
Lindenthal) 
Bürgerzentrum Alte Feuerwache  0,5 Stelle (für Stad tbezirke Innenstadt und 
Nippes) 
 
Es ist in diesem Zusammenhang zu beachten, dass die Koordinierung der Bezirke Innen- 
stadt (Bürgerzentrum Alte Feuerwache) und Ehrenfeld (Bürgerzentrum Ehrenfeld) über ein 
Landesprogramm finanziert wird, das aller Voraussicht nach zum 31.12.2018 auslaufen wird, 
so dass erst ab diesem Zeitpunkt die Finanzierung durch die Stadt Köln getragen werden 
muss. 
 
Die wesentlichen Aufgaben der Träger wurden aufeinander abgestimmt und wie folgt verein- 
bart: 
Forum für Willkommenskultur 
• Anregung zur Gründung von Willkommensinitiativen 
• Beratung zur Neugründung von Initiativen 
• Unterstützung einzelner Ehrenamtlicher 
• Vernetzung stadtteilbezogener und stadtweiter Will kommensinitiativen 
• Qualifizierungsangebote u.a. zu Flucht, Behörden- und Beratungsstrukturen und zu 
Ehrenamtlicher Arbeit 
• Akquise und Vermittlung Ehrenamtlicher 
• Reflexionsangebote 
• Angebote zur Wertschätzung von Ehrenamtlicher Flüc htlingsarbeit 
 
AK Muslimische Flüchtlingsarbeit 
• Vernetzung der Mitgliedsvereine des AK Muslimische  Flüchtlingsarbeit 
• Informationen an die Mitgliedsvereine zu: 
o bezirklichen und stadtweiten Strukturen, 
o Unterstützungsmöglichkeiten für die Mitglieder, 
o Bedarfen und Ressourcen der nicht muslimischen Akt eure 
o Informationen an die bezirklichen und stadtweiten Strukturen zu den Ressour- 
cen und Bedarfen der Mitgliedsvereine 
 
neun bezirklich zugeordnete Träger: 
• Akquise von Ehrenamtlichen für den und im jeweilig en Bezirk 
• Lotsendienste/Vermittlung von Ehrenamtlichen in Un terkünfte und standortunabhän- 
gige Angebote 
• Unterstützung von Hauptamtlichen in den Unterkünft en 
• Initiierung von (neuen) Kooperationen, Orten und N etzwerken 
• Teilnahme an Arbeitskreisen / Runden Tischen 
• ggf. Ausrichten von Arbeitskreisen / Runden Tische n im Bezirk in Absprache mit den 
Bürgerämtern 
• Herstellen einer Transparenz der bezirklichen Stru kturen für ehrenamtliche Flücht- 
lingsarbeit gemeinsam mit Bürgerämtern (BÄ), Interkultureller Dienst (IKD) und KI 
• Herstellen einer Übersicht zu bezirklichen Bedarfe n der Ehrenamtlichen Flüchtlings- 
arbeit und diese laufend bezirklich und überbezirklich kommunizieren 
 
Bis zum 01.04.2018 ist mit der Besetzung aller Stellen bei den Trägern zu rechnen.

22 
 
 
20. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 31.03 .2018 
 
Der Arbeitskreis „Standortübergreifende Unterstützung ehrenamtlicher Flüchtlingsarbeit“ tagt 
laufend alle drei Monate und zusätzlich bei Bedarf (am 14.03.2018 bereits zum zweiten Mal). 
Die Ansprechpartnerinnen und - partner in den Bürgerämtern (siehe 5.1.2.2 Maßnahme c) 
werden künftig ebenfalls an dem AK teilnehmen. 
 
Die Bezeichnung der neuen bezirklichen Stellen / Funktionen wurde einheitlich auf „Träger / 
Koordinator/in ehrenamtlicher Geflüchtetenarbeit im Bezirk X“ festgelegt, um die Aufgabe 
und die Abgrenzung zu sonstigen Koordinierungsstellen deutlich zu machen. 
 
Für spätestens Juni 2018 plant der AK mit Hilfe einer Vorbereitungsgruppe (bestehend aus 
KI, Forum für Willkommenskultur, AK Politik der Willkommensinitiativen und Aktion Neue 
Nachbarn) aktuell eine Veranstaltung für alle Akteure der ehrenamtlichen Flüchtlingsarbeit, 
um sich vor allem auf bezirklicher Ebene kennen zu lernen und Transparenz zu Rollen, Auf- 
gaben und Strukturen der (neuen) Unterstützungsangebote herzustellen. 
So sollen wirkungsvolle Strukturen gefestigt und - wo nötig - in gegenseitiger Absprache ge- 
schaffen werden. 
5.1.2.4 Mitteilung an Gremien (Maßnahme d) 
Im Rahmen der Mitteilung (3477/2017) „Mindeststandards zur Flüchtlingsunterbringung - 
Stärkung standortübergreifende Betreuung und Steuerung Ehrenamtler“ wurden dem 
Sozialausschuss, dem Integrationsrat und weiteren beteiligten Ausschüssen im Dezember 
2017 die Ergebnisse vorangegangener Gespräche der Beteiligten vorgestellt.  
 
Im Januar 2018 folgte eine weitere Mitteilung (0179/2018) zur „Umsetzung der Mindeststan- 
dards“ zu „Standortübergreifende Unterstützung der Ehrenamtlichen Flüchtlingsarbeit„ an die 
Bezirksvertretungen und den Integrationsrat. 
5.1.2.5 WIKU-Website 
www.wiku-koeln.de  (Maßnahme e) 
Der Rat beauftragte die Verwaltung mit dem Ausbau und der Pflege des digitalen Informati- 
onsportals von Wiku. 
Die Seite www.wiku-koeln.de wird entsprechend des Ratsbeschlusses seit 2017 laufend be- 
zuschusst. Diese Unterstützung, die unter anderem zu der Finanzierung eines Minijobs für 
diesen Zweck geführt hat, hat bereits zu einer deutlichen Verbesserung der Web-Präsenz 
und Vernetzung der Willkommensinitiativen und ihrer Angebote geführt. 
5.1.2.6 administrative Unterstützung Wiku (Maßnahme f) 
Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Bereitstellung abrufbarer Zuschüsse zur administ- 
rativen Unterstützung von Willkommensinitiativen im Umfang von zehn Wochenstunden pro 
Initiative im Rahmen geringfügiger Beschäftigung.  
Die abrufbaren Zuschüsse werden bereitgestellt. Hieraus resultieren jährliche Mehraufwen- 
dungen in Höhe von 57.100 €. 
Seit August 2017 wurden und werden bereits 22 Willkommensinitiativen durch diesen Zu- 
schuss unterstützt. Bislang konnten alle Anträge von Willkommensinitiativen bewilligt wer- 
den. Die Anträge mehrerer Träger mussten jedoch abgelehnt werden, weil diese nicht zur 
Zielgruppe der Maßnahme gehören. Ausdrücklich sollen im Rahmen dieser Zuschüsse eh- 
renamtliche Initiativen entlastet werden. 
5.1.3. Verbesserung der medizinischen Betreuung 
Gemäß Ratsbeschluss 0544/2017/1 beauftragt der Rat die Verwaltung mit der Optimierung 
der medizinischen Versorgung, insbesondere in den Notunterkünften und richtet hierfür eine 
Koordinierungsstelle für alle bisher in den Notunterkünften beschäftigten medizinischen 
Fachkräfte ein. Darüber hinaus werden zwei weitere Stellen Gesundheits- und Krankenpfle- 
gekräfte zugesetzt, die auch über die Notunterkünfte hinaus bei besonderem Bedarf (akuten 
Aktionen und Impfaktionen) in Regelwohnheimen und Beherbergungsbetrieben eingesetzt 
werden. Die Anbindung der drei Vollzeitstellen erfolgt vorerst befristet für zwei Jahre beim 
Deutschen Roten Kreuz. Hieraus resultieren Mehraufwendungen von 159.000 €.

23 
 
 
20. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 31.03 .2018 
 
5.2. Auszugsmanagement 
Seit Oktober 2011 gibt es das von der Stadt finanzierte Projekt „Auszugsmanagement“, wel- 
ches Geflüchtete in eigenen Wohnraum vermittelt. Es dient dazu, Geflüchteten eine neue 
Perspektive zu bieten, die Integration zu erleichtern und auch neue Kapazitäten für weitere, 
Köln zugewiesene Geflüchtete in städtischen Einrichtungen zu schaffen. Das Amt für Woh- 
nungswesen hat die Träger Caritasverband, Deutsches Rotes Kreuz und den Kölner Flücht- 
lingsrat mit der Durchführung beauftragt. Über die Jahre ist das Projekt größer und erfolgrei- 
cher geworden, so dass die Stellen kontinuierlich ausgebaut werden konnten. Mittlerweile 
gibt es für das Auszugsmanagement sieben bei den Trägern angesiedelte Vollzeitstellen. 
 
Durch Ratsbeschluss vom 14.11.2017 wird das Auszugsmanagement als unbefristete Auf- 
gabe fortgeführt. Im Zuge dessen ist eine unbefristete Vollzeitstelle je Träger zugesichert 
worden. Die verbleibenden vier Stellen sind auf zwei Jahre befristet. 
 
Zudem arbeitet eine städtische Sozialarbeiterin als Koordinatorin mit einer Vollzeitstelle für 
das Auszugsmanagement. Ihre Aufgaben umfassen die enge Zusammenarbeit mit den städ- 
tischen Sozialarbeitern im Flüchtlingsbereich und den Trägern des Auszugmanagements, die 
Kooperation mit anderen städtischen Dienststellen sowie dem Jobcenter. Sie koordiniert bei- 
spielsweise Anfragen bzgl. Freistellungen, Kautionsübernahmen, Mietübernahmen und Si- 
cherheitsleistungen. Darüber hinaus ist sie die Ansprechpartnerin gegenüber der Bürger- 
schaft und dem Ehrenamt. Ein weiterer Schwerpunkt ihrer Arbeit ist die Zusammenarbeit und 
der regelmäßige Austausch mit der GAG. Diese stellt im Jahr circa 100 Wohnungen für ge- 
flüchtete Menschen zur Verfügung und ist somit ein sehr wichtiger Partner des Auszugsma- 
nagements. Der Ausbau weiterer Kooperationen mit anderen Wohnungsbaugesellschaften 
wird angestrebt. 
 
Die Arbeit der bei den Trägern angesiedelten Auszugsmanagerinnen besteht darin, passge- 
naue Wohnungen für die benannten Familien zu finden und zu vermitteln. Dabei spielen ne- 
ben den grundlegenden Voraussetzungen, wie eine mindestens einjährige Bleibeperspektive 
(Duldung oder Aufenthaltserlaubnis), auch die sozialräumliche Anbindung (Kita- oder Schul- 
besuch im Stadtbezirk) eine Rolle ebenso wie das Wohn- und Sozialverhalten und die War- 
tezeit. Um sich bei den Wohnungsbaugesellschaften registrieren zu können, ist ein Wohnbe- 
rechtigungsschein notwendig. 
 
Zu den weiteren Tätigkeiten der Auszugmanagerinnen zählt die Beratung und Begleitung der 
Klienten, aktive Akquise von neuem Wohnraum, die Netzwerkarbeit, die Öffentlichkeitsarbeit 
und die intensive Zusammenarbeit mit der städtischen Koordinatorin, dem Jobcenter und 
Sozialamt sowie der GAG. 
 
Im letzten Jahr stellte insbesondere die Vermittlung von 1-Personen-Haushalten und Haus-
halten ab einer Größe von mehr als sechs Personen eine Herausforderung dar. Hier spie- 
geln sich die Bedingungen auf dem angespannten Kölner Wohnungsmarkt mit den knappen 
Ressourcen insbesondere an Klein- und Großwohnungen wider. 
 
Seit Bestehen des Auszugsmanagements konnten bereits über 2.800 Geflüchtete erfolgreich 
in Wohnungen vermittelt werden. 
 
Die mit den Projektträgern abgeschlossenen Leistungsvereinbarungen beinhalten, dass am 
Ende jeder Projektphase pro Stelle 50 Geflüchtete aus städtischen Unterbringungsressour- 
cen in privaten Wohnraum vermittelt sein sollten. Diese Vereinbarung konnte mit dem tat- 
sächlichen Ergebnis bislang immer übertroffen werden. 
 
Nachfolgend dargestellt sind die Vermittlungserfolge des „Auszugsmanagement“ vom 
15.10.2011 bis zum 31.03.2018.

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20. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 31.03 .2018 
 
Zeitraum  Personen Wohnungen 
15.10.2011 - 14.10.2013 173 41 
15.10.2013 - 14.10.2015 726 240 
15.10.2015 - 31.12.2015 228 84 
01.01.2015 - 31.12.2015 675 233 
01.01.2016 - 31.12.2016 840 293 
01.01.2017 - 31.12.2017 537 189 
15.10.2011 - 31.12.2017  
Gesamtzahl bis Ende 2017 2.504 847 
01.01.2018 - 31.03.2018 376 115 
15.10.2011 - 31.03.2018 
Gesamtzahl 2.880 962 
 
 
Diese Tabelle zeigt die Vermittlungen im Jahr 2017 aufgeschlüsselt nach der Anzahl der 
Haushaltsmitglieder. 
 
Haushaltsgröße  Personen  Wohnungen  
1 69 69 
2 56 28 
3 87 29 
4 100 25 
5 125 25 
6 30 5 
7 21 3 
8 16 2 
9 0 0 
10 10 1 
11 11 1 
12 12 1 
 537  189  
 
 
5.3. Satzung 
Der Rat der Stadt Köln hat am 06.02.2018 die Dringlichkeitsentscheidung des Hauptaus- 
schusses vom 15.01.2018 über die neuen Satzungen genehmigt. Beschlossen wurden 
• die Satzung über die Errichtung und Unterhaltung von Notunterkünften für ausländische 
geflüchtete Personen, 
• die Satzung über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangswohnheimen für Aus- 
siedler und ausländische geflüchtete Personen und 
• die Satzung über die Erhebung von Gebühren für di e Inanspruchnahme von Über- 
gangswohnheimen für Aussiedler und ausländische geflüchtete Personen.

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20. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 31.03 .2018 
 
Erläuterung Kostendeckung  
Die Begründung für die Erhöhung liegt in der Kostendeckung der Unterkunft (inkl. Errichtung, 
Sicherung und Möblierung). Der Großteil der Menschen, welche in den Unterkünften leben, 
erhalten Leistungen über das Flüchtlingsaufnahmegesetz,  das Sozialgesetzbuch II (dieses 
gilt für erwerbsfähige Menschen) oder das Sozialgesetzbuch XII (gilt für nicht erwerbsfähige 
Menschen). Diese Leistungen werden anteilig durch den Bund und die jeweilige Kommune 
getragen. Die Kostenübernahme durch den Bund erfolgt im Rahmen eines Abrechnungssys- 
tems, wobei die Kosten der Unterbringung nur in Höhe der Nutzungsgebühr für Personen 
geltend gemacht werden können, aber nicht mit tatsächlichen Rechnungen z.B. für den Bau 
einer Unterkunft. 
 
Modifizierung Härtefallregelung  
Eine Härtefallregelung für Selbstzahler ist vorgesehen. Selbstzahler sind diejenigen Bewoh- 
ner von Flüchtlingsunterkünften, die in vollem Umfang frei von öffentlichen Leistungen und 
somit aus eigenem Einkommen ihre Nutzungsgebühren bezahlen können. Für diese Fälle 
wird seitens des Amtes für Wohnungswesen eine schnellstmögliche Vermittlung in privat- 
rechtlichen Wohnraum über das dem Amt angegliederte Auszugsmanagement oder eine 
Versorgung in andere, durch das Amt für Wohnungswesen verwaltete Objekte vorgenom- 
men. 
 
Bis zu einer Versorgung mit anderem Wohnraum ist im Rahmen einer Härtefallregelung für 
Bewohner, die ihre Nutzungsgebühr bisher über eigenes Einkommen bestreiten konnten, 
vorgesehen, dass diese einen rückwirkenden Nutzungsgebührenbescheid zum 01.02.2018 
mit dem Betrag der vorherigen Nutzungsgebühr erhalten. Voraussetzung, um von dieser 
Sonderregelung Gebrauch machen zu können, ist ein Nachweis der Arbeitstätigkeit in Form 
von Gehaltsabrechnungen, die alle sechs Monate vorzulegen sind. 
 
Bewohner, die die oben genannten öffentlichen Leistungen erhalten, müssen lediglich den 
Änderungsbescheid bei der jeweiligen Leistungsbehörde vorlegen. 
 
Informiert wurde mittels Merkblatt, das allen Willkommensinitiativen per Mail zugeleitet wur- 
de, und per Aushang in den Unterkünften. Ebenso wurden die Träger informiert. Die Über- 
setzung in vier Sprachen wurde beauftragt. 
5.4. Finanzen 
Die Verantwortung für die Finanzierung der flüchtlingsbedingten Kosten liegt bei Bund und 
Ländern. Die Forderungen der Kommunen nach einer auskömmlichen Kostenerstattung 
wurden und werden gegenüber dem Land durch die kommunalen Spitzenverbände vertre- 
ten. Bereits im Dezember 2015 vereinbarten die Koalitionsfraktionen von SPD/Bündnis 90 - 
Die Grünen mit den kommunalen Spitzenverbänden NRW die gemeinsame Durchführung 
einer Ist-Kosten-Erhebung der tatsächlich in den Kommunen anfallenden Kosten für die Un- 
terbringung von Flüchtlingen. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Ist-
Kostenerhebung sollen die Erstattungssätze für das Jahr 2018 festgelegt werden. Weitere 
Informationen zu den Erhebungen sind den Ausführungen im 14. Bericht zu entnehmen. 
 
Für die Erhebungen wurden die Meldungen für alle Quartale an IT.NRW übermittelt. In der 
vom Land vorgegebenen Systematik wurden für den Personenkreis der AsylbLG-Empfänger 
und den darin enthaltenen, kleineren Personenkreis der nach dem FlüAG abrechenbaren 
Personen die folgenden Werte gemeldet. Die letzte Auswertung wurde zum14.02.2018 vor- 
genommen und gibt den entsprechenden Buchungsstand wieder. 
 
Die Werte aus allen vier Quartalsmeldungen werden im Folgenden kumuliert dargestellt.

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20. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 31.03 .2018 
 
 
* Die Systematik der Erhebung gibt ausdrücklich vor, dass die Landeserstattung nach dem FlüAG nicht Bestand- 
teil der Erhebung ist. 
 
Die Werte können noch nicht als final angesehen werden. 
 
Es stehen u.a. noch Abrechnungen mit Bewachungsunternehmen, Trägern der freien Wohl- 
fahrtspflege oder für Leistungen in Verbindung mit dem Turnhallenrückbau aus, die dem Jahr 
2017 zuzuordnen sind. Die Rechnungsstellung durch Dritte erfolgt häufig in unregelmäßigen 
Abständen und eine monatsscharfe Zuordnung der Leistungen wird nicht vollzogen. Insbe- 
sondere umfasst dies auch die Abrechnungen i.Z.m. den Leistungen der Krankenhilfe. Die- 
ser Umstand betrifft alle Kommunen und wurde bereits an den Städtetag NRW kommuniziert 
als das Design der Erhebung entworfen wurde.  
 
Eine belastbare Aussage über die tatsächlichen mit der Unterbringung und der Versorgung 
von Flüchtlingen verbundenen Aufwendungen der Stadt Köln kann also erst nach dem Jah- 
resabschluss 2017 getroffen werden. Das genaue Verfahren für die Korrekturmeldung ist 
nach Auskunft von IT.NRW weiterhin ungeklärt.  
 
Es zeigt sich jedoch schon jetzt, dass die bislang durch das Land NRW zugebilligte Kosten- 
erstattung i.H.v. 866 € pro Monat und nach dem FlüAG abrechnungsfähiger Person bei Wei- 
tem nicht auskömmlich ist, um die entstehenden Kosten zu decken.

Beratungsverlauf (6)

07.05.2018 Integrationsrat
TOP 5.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
17.05.2018 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 9.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
04.06.2018 Finanzausschuss
TOP 3.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
12.06.2018 Gesundheitsausschuss
TOP 6.4 Kenntnisnahme (Mitteilung)
Zur Sitzung
15.06.2018 Runder Tisch für Flüchtlingsfragen
TOP 2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
21.06.2018 Sportausschuss
TOP 6.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1354/2018
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
30.05.2018
Erstellt
24.04.2018 14:56