A-M/0004/2025
Scharnhorststraße und Umgebung lebenswerter machen
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Antrag A-M-0004-2025
2656 Zeichen
in der Bezirksvertretung Münster-Mitte 1 Münster, 25. Mai 2024 Scharnhorststraße und Umgebung lebenswerter machen Die Bezirksvertretung Münster-Mitte möge beschließen: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Scharnhorststraße in die bereits bestehende Tempo-30- Zone in Pluggendorf mitaufzunehmen. Begründung: Die Scharnhorststraße, die neben Privatwohnungen auch Gewerbe, ärztliche Praxen und am Südende, Ecke Kolde-Ring, auch Institute der WWU beheimatet, ist als Achse zwischen Weseler Straße und Kolde-Ring (B54) viel befahren, auch von Durchgangsverkehr, der diese Strecke als Abkürzung nutzt. Der Parkdruck an der Scharnhorststraße, der neben Autos auch Fahrräder einschließt, ist, wie auch auf den angrenzenden Wohnstraßen Hoppendamm, An den Bleichen und An den Mühlen, bei einer engen Bebauung mit Mehrfamilienhäusern und anliegendem Gewerbe enorm. Zudem wird die Scharnhorststraße von Bussen befahren. Der vorliegende Antrag soll die Wohnqualität sowie die Verkehrssicherheit dieser Quartiere stärken, ohne die Wettbewerbsfähigkeit des anliegenden Gewerbes negativ zu beeinflussen oder die Erreichbarkeit zu schwächen. Auch ist es an der Zeit, die Verkehrswende in diesem Bereich weiter voranzubringen. Antrag A-M/0004/2025 in der Bezirksvertretung Münster-Mitte 2 Aufgrund dieses hohen Verkehrsaufkommens sowie einer damit einhergehenden Unübersichtlichkeit, ist davon auszugehen, dass die Einführung einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h zu einer deutlichen Erhöhung der Verkehrssicherheit beitragen kann. Eine erhöhte Verkehrssicherheit ist insbesondere aufgrund von Schulwegen der anliegenden Erich-Klausener- Realschule, des Antonius-Kindergartens und der Jugendherberge Münster angezeigt. Auch würde auf diese Weise die Wohnattraktivität durch eine Minderung der Verkehrslärmbelastung erhöht, auch, da gleichzeitig durch die Temporeduktion von einem geringeren Aufkommen des Durchgangsverkehrs ausgegangen werden kann. Eine so erreichte allgemeine Reduktion des MIV ist wiederum der Verkehrssicherheit zuträglich. In ihrer Stellungnahme des Antrags Antrag A-M 0005 2023, den die Grüne Fraktion, SPD und Volt am 25.04.2023 in die Bezirksvertretung Mitte eingebracht haben, berücksichtigt die Verwaltung nicht ausreichend die Novelle der StVO und der StVG, die 2024 in Kraft getreten sind. Deshalb wünschen wir eine erneute Prüfung nach aktuell geltendem Recht. gez. Gina Auer Martin Grewer Marvin Seidemann Jörg Berning Guido Blanqué und Fraktion Gerwin Karafiol und Fraktion Antrag A-M/0004/2025
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: eingebracht
Zur SitzungOrte (7)
- Scharnhorststraße
- Weseler Straße
- An den Bleichen
- An den Mühlen
- Pluggendorf
- Kolde-Ring
- Hoppendamm
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Details
- Aktenzeichen
- A-M/0004/2025
- Typ
- Antrag an die BV Mitte
- Datum
- 27.05.2025
- Erstellt
- 27.05.2025 09:11