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A-M/0004/2025

Scharnhorststraße und Umgebung lebenswerter machen

Antrag an die BV Mitte 27.05.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Mitte, Sitzung am 03.06.2025, TOP 7.1

Antrag A-M-0004-2025

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Ansehen

Antrag A-M-0004-2025

2656 Zeichen

in der  
Bezirksvertretung 
Münster-Mitte 
 
 
 
 
 
  
 
1 
 
 
 
 
 
Münster, 25. Mai 2024 
 
 
 
 
Scharnhorststraße und Umgebung lebenswerter machen  
 
 
 
Die Bezirksvertretung Münster-Mitte möge beschließen:  
 
1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Scharnhorststraße in die bereits bestehende Tempo-30-
Zone in Pluggendorf mitaufzunehmen.  
  
 
 
 
Begründung: 
 
Die Scharnhorststraße, die neben Privatwohnungen auch Gewerbe, ärztliche Praxen und am 
Südende, Ecke Kolde-Ring, auch Institute der WWU beheimatet, ist als Achse zwischen Weseler 
Straße und Kolde-Ring (B54) viel befahren, auch von Durchgangsverkehr, der diese Strecke als 
Abkürzung nutzt. Der Parkdruck an der Scharnhorststraße, der neben Autos auch Fahrräder 
einschließt, ist, wie auch auf den angrenzenden Wohnstraßen Hoppendamm, An den Bleichen und 
An den Mühlen, bei einer engen Bebauung mit Mehrfamilienhäusern und anliegendem Gewerbe 
enorm. Zudem wird die Scharnhorststraße von Bussen befahren.  
Der vorliegende Antrag soll die Wohnqualität sowie die Verkehrssicherheit dieser Quartiere stärken, 
ohne die Wettbewerbsfähigkeit des anliegenden Gewerbes negativ zu beeinflussen oder die 
Erreichbarkeit zu schwächen. Auch ist es an der Zeit, die Verkehrswende in diesem Bereich weiter 
voranzubringen.  
 
Antrag A-M/0004/2025

in der  
Bezirksvertretung 
Münster-Mitte 
 
 
 
 
 
  
 
2 
 
Aufgrund dieses hohen Verkehrsaufkommens sowie einer damit einhergehenden 
Unübersichtlichkeit, ist davon auszugehen, dass die Einführung einer Höchstgeschwindigkeit von 30 
km/h zu einer deutlichen Erhöhung der Verkehrssicherheit beitragen kann. Eine erhöhte 
Verkehrssicherheit ist insbesondere aufgrund von Schulwegen der anliegenden Erich-Klausener-
Realschule, des Antonius-Kindergartens und der Jugendherberge Münster angezeigt. Auch würde 
auf diese Weise die Wohnattraktivität durch eine Minderung der Verkehrslärmbelastung erhöht, 
auch, da gleichzeitig durch die Temporeduktion von einem geringeren Aufkommen des 
Durchgangsverkehrs ausgegangen werden kann. Eine so erreichte allgemeine Reduktion des MIV ist 
wiederum der Verkehrssicherheit zuträglich.  
In ihrer Stellungnahme des Antrags Antrag A-M 0005 2023, den die Grüne Fraktion, SPD und Volt am 
25.04.2023 in die Bezirksvertretung Mitte eingebracht haben, berücksichtigt die Verwaltung nicht 
ausreichend die Novelle der StVO und der StVG, die 2024 in Kraft getreten sind. Deshalb wünschen 
wir eine erneute Prüfung nach aktuell geltendem Recht.   
 
 
 
gez. 
 
Gina Auer  Martin Grewer  Marvin Seidemann   Jörg Berning 
Guido Blanqué     und Fraktion   Gerwin Karafiol  
und Fraktion 
 
 
Antrag A-M/0004/2025

Beratungsverlauf (1)

03.06.2025 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 7.1 Antrag Entscheidung

Beschluss: eingebracht

Zur Sitzung

Orte (7)

  • Scharnhorststraße
  • Weseler Straße
  • An den Bleichen
  • An den Mühlen
  • Pluggendorf
  • Kolde-Ring
  • Hoppendamm

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Details

Aktenzeichen
A-M/0004/2025
Typ
Antrag an die BV Mitte
Datum
27.05.2025
Erstellt
27.05.2025 09:11