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V/0542/2022

Wahl einer stellvertretenden Schiedsperson für den Bezirk 14 Münster-Gremmendorf

Vorlagen 30.08.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Südost, Sitzung am 20.09.2022, TOP 4.1

Anlage A

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Beschlussvorlage

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Anlage A

1328 Zeichen

Anlage A zur V/0542/2022 
Kurzüberblick 
Wahl einer stellvertretenden Schiedsperson für den Bezirk Münster-Gremmendorf. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Durch die Tätigkeit von Schiedspersonen soll in der Stadtgesellschaft ein friedfertigeres Miteinan-
der erreicht werden. Ziel der Schlichtungsgespräche ist die nachhaltige und dauerhafte Beilegung 
von Konflikten. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0110 Recht 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2022 enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja x Nein   
Durch die Wahl von Schiedspersonen entstehen keine Kosten und Folgekosten. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Rechtsgrundlage: Schiedsamtsgesetz NRW. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Begrüßt und berücksichtigt werden Bewerbungen von Frauen und Männern unabhängig von Be-
hinderung, kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung oder sexueller Iden-
tität, sofern die Eignungsvoraussetzungen des Schiedsamtsgesetzes erfüllt werden.

Beschlussvorlage

2076 Zeichen

V/0542/2022 
V/0542/2022 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Wahl einer stellvertretenden Schiedsperson für den Bezirk 14 Münster-Gremmendorf 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   20.09.2022 Bezirksvertretung Münster-Südost Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Als stellvertretende Schiedsperson für den Bezirk 14 Münster-Gremmendorf wird gewählt: 
 
Herr Ralf Schillmüller. 
 
Herr Schillmüller ist 60 Jahre alt und hat seinen Wohnsitz im Bezirk Gremmendorf. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten und Folgekosten entstehen. 
 
 
Begründung: 
 
Herr Pelchen ist seit Dezember 2020 stellvertretender Schiedsmann im Bezirk Gremmendorf. Aus 
gesundheitlichen Gründen hat er im Juni 2022 beim Amtsgericht Münster einen Antrag auf vorzeitige 
Amtsniederlegung gestellt. Diesem Antrag wurde bereits stattgegeben, so dass eine Neuwahl erfor-
derlich ist. 
Herr Schillmüller hat sich um dieses Amt beworben und steht, im Falle seiner Wahl durch die Bezirks-
vertretung Münster-Südost, für dieses Ehrenamt zur Verfügung. 
Weitere Personen, die für dieses Ehrenamt in Frage kämen, sind hier nicht bekannt. 
 
Für das Amt der Schiedsperson kommt in Frage, wer nach Persönlichkeit und Fähigkeit dafür geeig-
net ist. Das Schiedsamtsgesetz vom 16.12.1992 bestimmt, dass Schiedsperson nicht sein kann, wer 
die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder unter Betreuung steht. Schiedsper-
son soll nicht sein, wer das 25. Lebensjahr nicht bzw. das 75. Lebensjahr bereits vollendet hat, in 
dem Schiedsamtsbezirk nicht seinen Wohnsitz hat und durch sonstige gerichtliche Anordnung in der 
Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.  
Zentrale 
Rechtsdienstleistungen und 
Vergabemanagement 
 
02.09.2022 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Kistler 
Telefon: 492-3025 
KistlerP@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0542/2022 
Die vorgenannten Voraussetzungen, die an die Verleihung eines solchen Ehrenamtes geknüpft sind, 
werden von Herrn Schillmüller erfüllt. 
 
I. V. 
gez. 
 
 
Zeller 
Stadtkämmerin

Beratungsverlauf (1)

20.09.2022 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 4.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0542/2022
Typ
Vorlagen
Datum
30.08.2022
Erstellt
30.08.2022 12:22