AFW/0004/2023
B-Plan 485 (Nordumgehung Roxel)
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Originalanfrage
1585 Zeichen
A F h/ / OOOJ./ /202 ?> Peter Koch-Tölken Vertreter der FDP als Einzelmitglied in der BV West Buchenweg 23 * 48161 Roxel Stadtverwaltung Münster Der Oberbürgermeister über Bezirksbüro West (Roxel) STADT MÜNSTER 2 ~. OKT. 2023 Amt für Bürger- u. Ratsservice 8 ksverwaltung West Anfrage bezüglich des B-Plans 48S (Nordumgehung Roxel) Sehr geehrte Damen und Herren, 1. Seit 2009 besteht Baurecht für die Nordumgehung Roxels. Bisher fehlte es jedoch für deren Umsetzung an den dafür notwendigen Flächen, die sich bislang größtenteils in privater Hand befanden. 1. Inwieweit sind die benötigten Flächen inzwischen in städtischem Eigentum? a) wieviel % der notwendigen Flächen sind im Eigentum der Stadt? b) Wieweit sind die Bemühungen der Stadt Münster gediehen, die restlichen Flächen zu erwerben? Wie wird der Zeithorizont bis zum 100%igen Erwerb· realistisch gesehen? II. Umsetzung des Baurechts (Bauvorhaben der Nordumgehung) 1. Ab welchem Zeitpunkt ist mit einer Realisierung zu rechnen? 2. Hat die Stadt überhaupt noch die Verwirklichµngsabsicht? Gibt es ggf. einen Ratsbeschluß, nachdem das Bauvorhaben endgültig aufgegeben ist? /2 - 2 - Begründung für die Anfrage: Die Öffentlichkeit hat Anspruch darauf zu erfahren, wie die Gemeinde mit der Realisierung umgehen möchte und wie sie zum jetzigen Zeitpunkt generell dazu steht. Es sei darauf hingewiesen, daß die Entwicklung zur Genehmigungs fähigkeit im Jahre 1973, also vor 50 Jahren, begann. Um eine zeitnahe Beantwortung der Anfrage wird ausdrücklich ersucht. Münster, 14.10.23 Peter Koch-Tölken
Antwort der Verwaltung vom 06.11.2023
5130 Zeichen
23.24.0104
Herr Riedel
66.30.0001
Herr Rüller
Ein~.
Stadt Münster
D~ tUI
15~ 23 06.11.2023
2354
6920 ·
BV-West
über III J-· über VI
21J/1-1/ }_.:, ·\ \
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Af 'vJ/0004/ioi :>
AFW/0004/2023
B-Plan 485 (Nordumgehung Roxel)
Anfrage des fraktionslosen Einzelmitgliedes Herr Koch-Tölken (FDP) vom 24.10.2023
1. Seit 2009 besteht Baurecht für d'ie Nordumgehung Roxels. Bisher fehlte es jedoch für deren
Umsetzung an den dafür notwendigen Flächen, die sich bislang größtenteils in privater Hand
befanden.
1. Inwieweit sind die benötigten Flächen inzwischen in städtischem Eigentum?
a. wieviel% der notwendigen Flächen sind im Eigentum der Stadt?
b. Wieweit sind die Bemühungen der Stadt Münster gediehen, die restlichen Flächen zu erwer-
ben? Wie wird der Zelthorlzont.bis zum 100%igen Erwerb-realistisch qesehen?
Es sind insgesamt etwa 56% der Flächen in städtischem Eigentum. Der Erwerb der Grundstü
cke, der auch im Zusammenhang mit den zu erwerbenden Wohnbaupotenzialflächen in Roxel
erfolgen sollte, konnte nicht mehr mit der vorgesehenen Priorität betrieben werden, da die er
forderlichen Haushaltsmittel im Zuge der Etatberatungen in zukünftige Jahre geschoben wur
den. Die Verwaltung beabsichtigt weiterhin, begonnene Grundstücksverhandlungen nach Mit
telverfügbarkeit fortzusetzen und insbesondere dort, wo auch Zusammenhänge mit etwaigen
Wohnbaupotenzialflächen bestehen und bei Mittelverfügbarkeit, zum Abschluss zu bringen. In
Fällen, bei denen die Eigentümer Verkaufsbereitschaft signalisieren, besteht ebenfalls das In
teresse, sich den Verhandlt,.mgen nicht zu verschließen. Im vergangenen Jahr konnten mit 2
Eigentümern Verhandlungserfolge erzielt werden. Weitere Gespräche waren weniger erfolg-
reich, sodass eine Prognose für den vollständigen Grunderwerb sehr spekulativ wäre.
Die sehr schwierig zu führenden Grundstücksverhandlungen bedürfen eines hohen Maßes an
gegenseitiger Vertraulichkeit. Dies betrifft sowohl den Sachstand als auch die Interessen der
jeweiligen Eige,:itümer/-innen. Die Herausgabe konkreter Informationen zu Sachständen könnte
öffentliche Spekulationen anfachen und Verhandlungen unnötig erschweren. Der Fachaus
schuss wird über konkrete Verhandlungsergebnisse auf dem l aufenden gehalten
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Umsetzung des Baurechts (Bauvorhaben der Nordumgehung)
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Ab welchem Zeitpunkt ist mit einer Realisierung zu rechnen?
Hat die Stadt überhaupt noch die Verwirklichµngsabsicht? Gibt es ggf. einen Ratsbe
schluß, nachdem das Bauvorhaben endgültig aufgegeben ist?
Zum HH-EntWurf 2022 gab es die folgenden Anträge, die beide abgelehnt wurden:
Te i l f i n a n z p l ä n e
Zuordnung im Haushalt Seite Änderungen bzw. Ändenmgsanträge 1 Beträge in Euro und Begründung Ent- me · 1 Produkt - Bezeichnung V«- DIE PAR- Fr~ Hinweis: Samtliche Daten beziehen sich auf den Saldo der Investitionsmaßnahme im wurf ... BV CDU OAL SPD FDP UN- Volt lBI Tr.a-
Nr. gruppe der Maßnahme 2D22 .... KE 00P ... Teilfinanzplan des Haushaltsplanentwurfes.
1
Produkt- Bereitstellung v. lland1 Verkehrsflächen Amt für Mobilität und Tiefbau grMPl)e 1201 --·- - !l99-Q1
- .~ Jahr 2022 2023 2D24 2025 spätere bish. bereitge- Gesamtein- u.
lt l f{ l
"' ,., .JnhrA stellt ;nkl. 2021 "··•zahlunn~
Saldo Alt- 0 0 -100.000 0 -1.6'30.000 0 -1.790,000
+! -' -250.000 -250,000
Maßnahmen- Roxel Sal~ Neu -250.000 0 -100.000 0 -1.6'30.000 0 -2.040.0-00
4 ziffer-4099 Verteilerstra&e 604 X
Vert\ iierstraße Roxel Es sind
f>tenungs- und Grundsaüc:kerwerb sll:osten für die P1anoog ood Ersteltung der Verteiterstmße Roxe4 Zll' Reoisierung
der Vertei~ einzuslellen. Neben der Vetkehrsenöastung wird, wie auch von der VerwattLng in der Vorlage A-
W 0043 1202d festgestd l , die Verteilerstmße zur deutlichen Minderung der derzeit zuCässigcn Überschreitung der
Lärmgrenzwerte~ -
Abstimmungsergebnis mehrheitlich abgel~hnt
Jahr 2022 2023 2024 2025 spätere bish. bereltge- Gesamtein- u.
{€)"' (€) (€) ({) Jahre stellt ~1kl, 2021 Auszahlungen
Saldo Alt ; 0 0 -100.000 0 -1.690.000 0 -1.790.000
.,. 100,000 1.690.000 1,790.000
Saldo Neu 0 0 0 0 0 0 0 Maßnahmen-· Roxel
5 zitter 4099 Verteilerstraße 604 X Streichung aller Ein- und Auszahlungen {aucti sp;itere Jahre)
Die Roxeler Vertetlersh ße setzt auf eine Fol1eotwickfuno des automobilen Status quo. Unter den Be<1ingunQen der
Anpassung der gesettschaftfichen Einsteffung zum motorisierten lndividuotverl!:ehr, def Attraktivierung des
Umweftverbundes IXld dem Beschluss der stadt, 2030 ktimaneutral zu werden, kann sich die Stad t verllehrtiche
Neubauprojekte nicht mehr leisten. Weilerhin trägt die Einstellung ökologisch mindestens fragwürdiger
Venehrsprojekte zu einer EnUastt.tg des städtischen Haushalts bei. .
Abstimmungsergebnis mehrheitlich abgetehnt , •
Daraus folgt, dass die Maßnahme nicht gänzlich qestrichen wurde (siehe 2. Antrag).
Im aktuellen Haushaltsentwurf 2024 sind für die Maßnahme keine Mittel vorgesehen. Daher sind
die verkehrlichen Planungen derzeit zurückgestellt. Ein möglicher Realisierungszeitpunkt ist nicht
absehbar.
Krietemeyer
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Buchenweg 23
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- AFW/0004/2023
- Typ
- Anfrage in der BV West
- Datum
- 25.10.2023
- Erstellt
- 25.10.2023 10:15