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AFW/0004/2023

B-Plan 485 (Nordumgehung Roxel)

Anfrage in der BV West 25.10.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 01.02.2024, TOP 4.1

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Antwort der Verwaltung vom 06.11.2023

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Originalanfrage

1585 Zeichen

A F h/ / OOOJ./ /202 ?> 
Peter Koch-Tölken 
Vertreter der FDP als Einzelmitglied in der BV West 
Buchenweg 23 * 48161 Roxel 
Stadtverwaltung Münster 
Der Oberbürgermeister 
über Bezirksbüro West (Roxel) 
STADT MÜNSTER 
2 ~. OKT. 2023 
Amt für Bürger- u. Ratsservice 
8 ksverwaltung West 
Anfrage bezüglich des B-Plans 48S (Nordumgehung Roxel) 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
1. Seit 2009 besteht Baurecht für die Nordumgehung Roxels. Bisher fehlte es 
jedoch für deren Umsetzung an den dafür notwendigen Flächen, die sich 
bislang größtenteils in privater Hand befanden. 
1. Inwieweit sind die benötigten Flächen inzwischen in städtischem Eigentum? 
a) wieviel % der notwendigen Flächen sind im Eigentum der Stadt? 
b) Wieweit sind die Bemühungen der Stadt Münster gediehen, die restlichen 
Flächen zu erwerben? Wie wird der Zeithorizont bis zum 100%igen Erwerb· 
realistisch gesehen? 
II. Umsetzung des Baurechts (Bauvorhaben der Nordumgehung) 
1. Ab welchem Zeitpunkt ist mit einer Realisierung zu rechnen? 
2. Hat die Stadt überhaupt noch die Verwirklichµngsabsicht? Gibt es ggf. einen 
Ratsbeschluß, nachdem das Bauvorhaben endgültig aufgegeben ist? 
/2

- 2 - 
Begründung für die Anfrage: 
Die Öffentlichkeit hat Anspruch darauf zu erfahren, wie die Gemeinde mit der 
Realisierung umgehen möchte und wie sie zum jetzigen Zeitpunkt generell dazu 
steht. Es sei darauf hingewiesen, daß die Entwicklung zur Genehmigungs­ 
fähigkeit im Jahre 1973, also vor 50 Jahren, begann. 
Um eine zeitnahe Beantwortung der Anfrage wird ausdrücklich ersucht. 
Münster, 14.10.23 
Peter Koch-Tölken

Antwort der Verwaltung vom 06.11.2023

5130 Zeichen

23.24.0104 
Herr Riedel 
66.30.0001 
Herr Rüller 
Ein~. 
Stadt Münster 
D~ tUI 
15~ 23 06.11.2023 
2354 
6920 · 
BV-West 
über III J-· über VI 
21J/1-1/ }_.:, ·\ \ 
·' 
Af 'vJ/0004/ioi :> 
AFW/0004/2023 
B-Plan 485 (Nordumgehung Roxel) 
Anfrage des fraktionslosen Einzelmitgliedes Herr Koch-Tölken (FDP) vom 24.10.2023 
1. Seit 2009 besteht Baurecht für d'ie Nordumgehung Roxels. Bisher fehlte es jedoch für deren 
Umsetzung an den dafür notwendigen Flächen, die sich bislang größtenteils in privater Hand 
befanden. 
1. Inwieweit sind die benötigten Flächen inzwischen in städtischem Eigentum? 
a. wieviel% der notwendigen Flächen sind im Eigentum der Stadt? 
b. Wieweit sind die Bemühungen der Stadt Münster gediehen, die restlichen Flächen zu erwer- 
ben? Wie wird der Zelthorlzont.bis zum 100%igen Erwerb-realistisch qesehen? 
Es sind insgesamt etwa 56% der Flächen in städtischem Eigentum. Der Erwerb der Grundstü­ 
cke, der auch im Zusammenhang mit den zu erwerbenden Wohnbaupotenzialflächen in Roxel 
erfolgen sollte, konnte nicht mehr mit der vorgesehenen Priorität betrieben werden, da die er­ 
forderlichen Haushaltsmittel im Zuge der Etatberatungen in zukünftige Jahre geschoben wur­ 
den. Die Verwaltung beabsichtigt weiterhin, begonnene Grundstücksverhandlungen nach Mit­ 
telverfügbarkeit fortzusetzen und insbesondere dort, wo auch Zusammenhänge mit etwaigen 
Wohnbaupotenzialflächen bestehen und bei Mittelverfügbarkeit, zum Abschluss zu bringen. In 
Fällen, bei denen die Eigentümer Verkaufsbereitschaft signalisieren, besteht ebenfalls das In­ 
teresse, sich den Verhandlt,.mgen nicht zu verschließen. Im vergangenen Jahr konnten mit 2 
Eigentümern Verhandlungserfolge erzielt werden. Weitere Gespräche waren weniger erfolg- 
reich, sodass eine Prognose für den vollständigen Grunderwerb sehr spekulativ wäre. 
Die sehr schwierig zu führenden Grundstücksverhandlungen bedürfen eines hohen Maßes an 
gegenseitiger Vertraulichkeit. Dies betrifft sowohl den Sachstand als auch die Interessen der 
jeweiligen Eige,:itümer/-innen. Die Herausgabe konkreter Informationen zu Sachständen könnte 
öffentliche Spekulationen anfachen und Verhandlungen unnötig erschweren. Der Fachaus­ 
schuss wird über konkrete Verhandlungsergebnisse auf dem l aufenden gehalten

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Umsetzung des Baurechts (Bauvorhaben der Nordumgehung) 
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Ab welchem Zeitpunkt ist mit einer Realisierung zu rechnen? 
Hat die Stadt überhaupt noch die Verwirklichµngsabsicht? Gibt es ggf. einen Ratsbe­ 
schluß, nachdem das Bauvorhaben endgültig aufgegeben ist? 
Zum HH-EntWurf 2022 gab es die folgenden Anträge, die beide abgelehnt wurden: 
Te i l f i n a n z p l ä n e 
Zuordnung im Haushalt Seite Änderungen bzw. Ändenmgsanträge 1 Beträge in Euro und Begründung Ent- me · 1 Produkt - Bezeichnung V«- DIE PAR- Fr~ Hinweis: Samtliche Daten beziehen sich auf den Saldo der Investitionsmaßnahme im wurf ... BV CDU OAL SPD FDP UN- Volt lBI Tr.a- 
Nr. gruppe der Maßnahme 2D22 .... KE 00P ... Teilfinanzplan des Haushaltsplanentwurfes. 
1 
Produkt- Bereitstellung v. lland1 Verkehrsflächen Amt für Mobilität und Tiefbau grMPl)e 1201 --·- - !l99-Q1 
- .~ Jahr 2022 2023 2D24 2025 spätere bish. bereitge- Gesamtein- u. 
lt l f{ l 
"' ,., .JnhrA stellt ;nkl. 2021 "··•zahlunn~ 
Saldo Alt- 0 0 -100.000 0 -1.6'30.000 0 -1.790,000 
+! -' -250.000 -250,000 
Maßnahmen- Roxel Sal~ Neu -250.000 0 -100.000 0 -1.6'30.000 0 -2.040.0-00 
4 ziffer-4099 Verteilerstra&e 604 X 
Vert\ iierstraße Roxel Es sind 
f>tenungs- und Grundsaüc:kerwerb sll:osten für die P1anoog ood Ersteltung der Verteiterstmße Roxe4 Zll' Reoisierung 
der Vertei~ einzuslellen. Neben der Vetkehrsenöastung wird, wie auch von der VerwattLng in der Vorlage A- 
W 0043 1202d festgestd l , die Verteilerstmße zur deutlichen Minderung der derzeit zuCässigcn Überschreitung der 
Lärmgrenzwerte~ - 
Abstimmungsergebnis mehrheitlich abgel~hnt 
Jahr 2022 2023 2024 2025 spätere bish. bereltge- Gesamtein- u. 
{€)"' (€) (€) ({) Jahre stellt ~1kl, 2021 Auszahlungen 
Saldo Alt ; 0 0 -100.000 0 -1.690.000 0 -1.790.000 
.,. 100,000 1.690.000 1,790.000 
Saldo Neu 0 0 0 0 0 0 0 Maßnahmen-· Roxel 
5 zitter 4099 Verteilerstraße 604 X Streichung aller Ein- und Auszahlungen {aucti sp;itere Jahre) 
Die Roxeler Vertetlersh ße setzt auf eine Fol1eotwickfuno des automobilen Status quo. Unter den Be<1ingunQen der 
Anpassung der gesettschaftfichen Einsteffung zum motorisierten lndividuotverl!:ehr, def Attraktivierung des 
Umweftverbundes IXld dem Beschluss der stadt, 2030 ktimaneutral zu werden, kann sich die Stad t verllehrtiche 
Neubauprojekte nicht mehr leisten. Weilerhin trägt die Einstellung ökologisch mindestens fragwürdiger 
Venehrsprojekte zu einer EnUastt.tg des städtischen Haushalts bei. . 
Abstimmungsergebnis mehrheitlich abgetehnt , • 
Daraus folgt, dass die Maßnahme nicht gänzlich qestrichen wurde (siehe 2. Antrag). 
Im aktuellen Haushaltsentwurf 2024 sind für die Maßnahme keine Mittel vorgesehen. Daher sind 
die verkehrlichen Planungen derzeit zurückgestellt. Ein möglicher Realisierungszeitpunkt ist nicht 
absehbar. 
Krietemeyer

Beratungsverlauf (1)

01.02.2024 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 4.1 Anfrage Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Buchenweg 23

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Details

Aktenzeichen
AFW/0004/2023
Typ
Anfrage in der BV West
Datum
25.10.2023
Erstellt
25.10.2023 10:15