A-W/0043/2020
Lärmschutz Mecklenbeck
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Originalantrag
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CDU-Fraktion in der BV West CDU-Kreisverband Münster e.V. Mauritzstraße 4-6 • 48143 Münster Telefon (02 51) 4 18 42-0 Telefax (02 51) 4 18 42-44 post@cdu-muenster.de • www.cdu-muenster.de An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster – West Herrn Stephan Brinktrine Pantaleonplatz 7 48161 M ü n s t e r A-W/0043/2020 Münster, 08.07.2020 Lärmschutz Mecklenbeck 1. Die CDU Fraktion in der BV West bittet die Verwaltung um Überprüfung der Zahlen der vom Lärm Betroffenen aus 2008 und Darstellung der aktuell vom Lärm Betroffenen in Mecklenbeck. Die CDU Fraktion in der BV West bittet die Verwaltung zudem erneut, die besonders betroffenen Mecklenbecker Gebiete mit in den nächsten Lärmaktionsplan aufzunehmen. 2. Die CDU Fraktion in der BV West regt an, dass vor der nächsten Lärmaktionsplanung 2022 ein sogenannter Lärmspaziergang durch Mecklenbeck unter Hinzuziehung der betroffenen Bürger / Initiativen durchgeführt wird mit dem Ziel, den Lärm in Mecklenbeck zu reduzieren. 3. Nach der Lärmsanierung der Bahnstrecke im Bereich Mecklenbeck wurden die Bewertungskriterien zu Gunsten der Anwohner geändert. Daher werden auch die bereits lärmsanierten Streckenabschnitte, wie z.B. an der Straße Am Getterbach, bundesweit erneut überprüft. Die CDU Fraktion in der BV West bittet die Verwaltung um Mitteilung, mit welcher Priorität der Mecklenbecker Teil der Essener Bahnlinie behandelt wird und wann mit einem Ergebnis gerechnet werden kann. 4. Einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf der B 51 wurde bisher nicht zugestimmt. Gleichwohl wird festgestellt, dass nach den durchgeführten Berechnungen der Lärmpegel durch die von der Lärmschutzinitiative vorgeschlagenen Maßnahmen signifikant abgesenkt werden könnten. Die CDU Fraktion in der BV West bittet die Verwaltung Wege aufzuzeigen, wie die Lärmpegel mit Zustimmung des Straßenbaulastträgers gesenkt werden können. 5. Die CDU Fraktion in der BV West bittet die Verwaltung darzustellen, wie hoch der Lärm ist, der tatsächlich von dem Überflieger auf den Stadtteil ausgeht. Zu 1.) Die Verwaltung wurde in einem Antrag der CDU Fraktion in der BV West A-W0038/2009 bereits im Oktober 2009 aufgefordert, einen Lärmaktionsplan für den Stadtteil Mecklenbeck zu erstellen. Ziel für das Aufstellen eines Lärmaktionsplanes für den Stadtteil Mecklenbeck war aus Sicht der CDU Fraktion die dauerhafte Lärmminderung/-sanierung und somit gleichzeitig auch der Gesundheitsschutz und die Steigerung der Lebensqualität für die Menschen im Stadtteil. Der Antrag wurde im Okt. 2010 als nicht sinnvoll und wirtschaftlich für Stadtteile abgelehnt. In der Anlage der Beantwortung vom Okt. 2010 wird folgendes Zahlenwerk dargestellt: Einflußbereich der B51 / A43 Einflußbereich der Weseler Str. Lärmpegel Heuenkamp Betroffene / Häuser Daimlerweg / Mersmannstiege / Weseler Str. Betroffene / Häuser Weseler Str. und benachbarte Str. Betroffene / Häuser Tag: 65-70 dB(A) 0 9 / 3 158 / 48 Tag: über 70 dB(A) 0 7 / 2 152 / 24 Nacht: 55-60 dB(A) 10 / 5 11 / 3 147 / 21 Nacht: über 60 dB(A) 0 7 / 2 140 / 44 Zu 2.) Lärmspaziergang Mit V orlage V/0033/2017.Erg. führte die Verwaltung unter 1. aus, dass in der nächsten Stufe der Lärmaktionsplanung auch Bereiche, die aktuell nicht prioritär behandelt werden, mit in die Planung einbezogen werden. Genau: „Der Antrag auf Übernahme der Waldwegsiedlung wird in der nächsten Stufe der Lärmaktionsplanung diskutiert“. Die angekündigte Diskussion ergab im Ergebnis, dass der Bereich Waldwegsiedlung „nicht auffällig sei“ und deshalb nicht in die Lärmaktionsplanung aufgenommen wurde. Dies haben viele Mecklenbecker Bürger nicht verstanden. Zu 3.) Verlängerung des Lärmschutzwalles der Deutschen Bahn Über 8. Mio. Menschen sind vom Schienenverkehrslärm in Deutschland betroffen. Eine Lärmsanierung an der Bahnstrecke Münster-Essen wurde bereits durch die DB Netz AG durchgeführt. Die Lärmschutzwand entlang der Bahnlinie Münster-Essen endet auf der südlichen Seite der Bahnlinie entlang der Straße Getterbach auf Höhe des Straßenabzweigs Am Getterbach 53X – 49S. Nach der Lärmsanierung wurden die Bewertungskriterien zu Gunsten der Anwohner geändert durch – den Wegfall des Schienenbonus von 5 dB(A) – Absenkung der Lärmsanierungswerte um 3 dB(A) CDU-Fraktion in der BV West CDU-Kreisverband Münster e.V. Mauritzstraße 4-6 • 48143 Münster Telefon (02 51) 4 18 42-0 Telefax (02 51) 4 18 42-44 post@cdu-muenster.de • www.cdu-muenster.de nun auf 67 dB(A) tags / 57 dB(A) nachts. Daher werden auch die bereits lärmsanierten Streckenabschnitte, wie an der Straße Am Getterbach, bundesweit erneut überprüft. Die CDU Fraktion in der BV West bittet die Verwaltung um Mitteilung, mit welcher Priorität der Mecklenbecker Teil der Essener Linie behandelt wird und wann mit einem Ergebnis gerechnet werden kann. Zu 4.) B51 – Lärmreduzierungen Die Regelwerke zur Lärmsanierung an Verkehrswegen in der Baulast des Bundes (Autobahnen, Bundesstraßen) sehen ab einem Beurteilungspegel von 67 / 57 dB(A) Tag/Nacht die Prüfung von Lärmminderungsmaßnahmen vor. Diese Lärmpegel werden nach den Feststellungen der Verwaltung nicht erreicht (V orlage V/0033/2017.Erg.). Die Schwelle für eine Prüfung von Temporeduzierungen aus Lärmschutzgründen ist noch höher. Diese Umstände begründen die ablehnende Haltung des Straßenbaulastträgers gegenüber den angeregten Lärmschutzmaßnahmen (Tempo 80, Einbau Flüsterasphalt, Erweiterung Lärmschutzwall) an der B51 / A43 der Lärmschutzinitiative Waldwegsiedlung. Einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf der B 51 wurde daher nicht zugestimmt. Gleichwohl wird festgestellt, dass nach den durchgeführten Berechnungen der Lärmpegel durch die vorgeschlagenen Maßnahmen der Lärmschutzinitiative signifikant abgesenkt werden könnten. Zu 5.) Überwurf Das Kreuz Münster Süd wird täglich von rund 134.000 Fahrzeugen befahren. Das Brückenbauwerk des Überwurfs ist 412 Meter lang und überwindet einen Höhenunterschied von 15 Metern zwischen den beiden Autobahnen A 43 und A 1. 2005 wurde der Überwurf offiziell für den Verkehr freigegeben. Eine 2.880 Meter lange und fünf Meter hohe Wand soll die näheren Anwohner vor Lärm schützen. Trotzdem wird der Überwurf von vielen Mecklenbeckern für den Lärm im Stadtteil verantwortlich gemacht. gezeichnet: Peter Wolfgarten Thomas Bartelt Peter Hamann Christian Hinzmann Thomas Lilge Nils Schappler Markus v. Diepenbroick-Grüter Ingeborg Hissmann
Stellungnahme der Verwaltung vom 08.04.2021
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67.30.0441/0442 Frau Otten/Herr Muddemann + -W[OON3 [20307 08.04.2021 6868/6779 Bezirksvertretung Münster-West über Herrn Stadtrat Peck Dh Ergänzung des Antrages Nr. A-W/0043/2020 "Lärmschutz Mecklenbeck" Stellungnahme des Amtes für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit Ergänzend zum Antrag A-W/0043/2020 "Lärmschutz Mecklenbeck" der CDU Fraktion vom 08.07.2020 werden die Stadtteile Roxel, Nienberge und Albachten betrachtet (s. a. Nieder- schrift der Bezirksvertretung Münster West vom 20.08.2020 und 11.02.2021). 1. Darstellung der aktuellen Lärmbetroffenheit und Aufnahme besonders betroffener Gebiete in den nächsten Lärmaktionsplan (Roxel, Nienberge, Albachten) Aufnahme in den Lärmaktionsplan In der Lärmkartierung werden alle relevanten Straßen im Stadtgebiet betrachtet. Auch die Straßen in den Stadtteilen Roxel, Nienberge und Albachten sind berücksichtigt. Einer for- mellen Aufnahme in den Lärmaktionsplan bedarf es nicht Die Vorgehensweise zur Bewertung der Lärmsituation im Stadtgebiet ist von den politi- schen Gremien der Stadt Münster im Rahmen der Beratungen zum Lärmaktionsplan der Stufe 2 beschlossen worden. Es werden Kriterien zugrunde gelegt, die u.a. auf dem Runderlass des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbrau- cherschutz (2008) und den Empfehlungen des Umweltbundesamtes UBA', die an die Er- kenntnisse aus der Lärmwirkungsforschung angelehnt sind, beruhen. Nach diesen Kriterien werden auf Grundlage der Lärmkartierungen Maßnahmen für die Straßenabschnitte mit einer hohen Lärmbetroffenheit vorgeschlagen. Anhand der Lärm- betroffenheit und der Anteile der Wohngebäude im Maßnahmenbereich, die einen Ge- bäudepegel über der Schwelle der Lärmaktionsplanung aufweisen, werden die Maßnah- menbereiche in eine 3 stufige Rangfolge geordnet. Dieses Vorgehen erlaubt eine syste- matische Priorisierung von Maßnahmenbereichen, um eine Verringerung der Lärmbelas- tung im Stadtgebiet zu erreichen. Überprüfung der Lärmbetroffenheit Von einer erhöhten Lärmbetroffenheit ist ab einer LKZuignt > 25, insbesondere jedoch ab LKZnignt > 50 auszugehen. Im Stadtgebiet Münster befinden sich die höchsten Lärm- betroffenheiten größtenteils an Straßen innerhalb des 2. Tangentenringes. "Im Stadtteil Roxel wurde in der aktuellen Lärmaktionsplanung (Runde 3) auf der Havixbe- cker Straße wegen der hohen Lärmbetroffenheit ein Maßnahmenbereich (MB 46 zwi- schen Alter Gemeindeplatz und Roxeler Str.) ermittelt. Die Lärmbetroffenheit liegt hier bei ! Umweltbundesamt (2019) https://www.umweltbundesamt.de/themen/verkehr-laerm/umgebungs- laermrichtlinie/laermaktionsplanung >95 einer LKZinignt = 50 bis 100. Als geplante Maßnahme ist die „Nordumgehung Roxel“ zur Entlastung der Ortsdurchfahrt dargestellt. In den Stadtteilen Nienberge und Albachten wurden wegen der geringen Lärmbetroffen- heiten keine Maßnahmenbereiche ermittelt. Für die Straßenzüge in den Stadtteilen liegt die Lärmbetroffenheit bei einer LKZnignt = > O bis 10 oder 10 bis 25. Eine Darstellung der Lärmbetroffenheiten für die Stadtteile Roxel, Nienberge und Albach- ten können der Anlage 1 entnommen werden. 2. Durchführung eines Lärmspaziergangs vor der nächsten Stufe der Lärmaktionspla- nung im Jahr 2022 Nach Vorlage der Ergebnisse aus der Lärmkartierung in 2022, voraussichtlich im 3. Quartal 2022, wird sich die Verwaltung mit der Bezirksverwaltungsstelle in Verbindung setzen, um sich bezüglich der Durchführung eines Lärmspaziergangs mit betroffenen Bürgerinnen und Bürgern / Initiativen aus den Stadtteilen Roxel, Nienberge und Albach- ten sowie Mecklenbeck abzustimmen. 3. Priorität der Bahnstrecke 2200 nach Essen im Bereich Albachten Für den Bereich Münster-Albachten liegen nach Angaben des Eisenbahnbundesamtes 6 Lärmsanierungsbereiche auf der Bahnstrecke 2200 nach Essen vor. Für diese ist derzeit im freiwilligen Lärmsanierungsprogramm an bestehenden Eisenbahnstrecken des Bundes eine Priorisierungskennziffer (PKZ) von 6,694 angegeben. Die Priorisierungskennziffer ergibt sich aus der Zahl der betroffenen Personen und der Länge des zu sanierenden Ab- schnittes. Es gilt: Je höher die Anzahl der Anwohnerinnen und Anwohner, die durch Über- schreitung des Auslösepegels betroffen sind, desto höher ist die PKZ. Diese liegt bundes- weit zwischen 0,006 und 151,27 Punkten. Durch die Bündelung von Sanierungsbereichen zu Sanierungsabschnitten können betrieblich zusammenhängende Streckenabschnitte zu- sammen in einer Baumaßnahme saniert werden. Eine Übersicht für die Sanierungsberei- che in Münster ist in der Anlage 2 beigefügt. In 3 der 6 Sanierungsbereiche (Kilometer 57,1 bis 58,5) haben bereits Lärmsanierungs- maßnahmen (passive und/oder aktive) stattgefunden. Durch den Wegfall des Schienen- bonus (5 dB(A)) und der Absenkung der Auslösewerte (3 dB(A)) ist der bereits sanierte Bereich wieder als perspektivischer Lärmsanierungsbereich aufgenommen. Das bedeu- tet, dass eine erneute schalltechnische Untersuchung, ob nach aktueller Förderrichtlinie des freiwilligen Lärmsanierungsprogramms Sanierungsbedarf besteht, durchgeführt wird. Mit Blick auf die vergleichsweise niedrige Prioritätszahl im Sanierungsabschnitt „Münster- Telgte“ ist eine verlässliche Aussage, wann die Sanierungsbereiche bearbeitet werden, nicht möglich. Entlang der Schienenwege in den Stadtteilen Nienberge bzw. Nienberge-Häger und Ro- xel sind keine Lärmsanierungsbereiche aufgeführt. Der aktuelle Lärmaktionsplan (Runde 3) wurde am 17.03.2021 vom Rat der Stadt Münster (V/0077/2021) beschlossen. Der Beratungsverlauf, die Niederschrift und die Vorlage sind im Ratsinformationssystem dokumentiert. -8= Eine Fortschreibung der Lärmaktionsplanung ist gemäß der EU-Umgebungslärmrichtlinie in einem Turnus von 5 Jahren vorgesehen. Somit findet regelmäßig eine Überprüfung der Lärmbelastungen und Lärmbetroffenheit auf Grundlage aktueller Verkehrsdaten statt. Die nächste Lärmkartierung für die Lärmaktionsplanung der Runde 4 ist im Jahr 2022 vorgese- hen. l.A. N F Hurndadı 1a nund Heinrich Bruns Amtsleiter Anlagen - Anlage 1 — Lärmbetroffenheit in den Stadtteilen Roxel, Nienberge und Albachten - Anlage 2 - Auszug der Anlage 3 des Gesamtkonzeptes Lärmsanierung Schiene ANLAGE 1 Antrag Nr. A-W/0043/2020 "Lärmschutz Mecklenbeck" Ergänzung der Stadtteile Roxel, Nienberge und Albachten Die Lärmbetroffenheit ist ein wichtiger Bewertungsmaßstab für die Festlegung von Maßnah- menbereichen. Als Kenngröße wird die Lärmkennziffer (LKZ) zur Beschreibung der Lärm- betroffenheiten herangezogen. Hohe Lärmkennziffern treten vor allem in Bereichen mit ho- hen Einwohnerdichten und hohen Lärmpegeln auf. Vorrangig wird die LKZnxign betrachtet, da die Lärmbelastung für die Wohnbevölkerung entlang belasteter Straßen während der Nacht auf Grund einer höheren Lärmsensibilität und Betroffenheit gravierender ist. Von einer erhöhten Lärmbetroffenheit ist ab einer LKZnignt > 25, insbesondere jedoch ab LKZnignt > 50 auszugehen. Im Stadtgebiet Münster befinden sich die höchsten Lärmbetroffen- heiten größtenteils an Straßen innerhalb des 2. Tangentenringes. Eine Übersicht der aktuellen Lärmbetroffenheit für Straßenzüge in den Ortsteilen Roxel, Ni- enberge und Albachten, basierend auf den Daten der Lärmkartierung aus 2017, können den untenstehenden Abbildungen und Tabellen entnommen werden. Darüber hinaus sind die Lärmbetroffenheiten in den Karten 3 und 4 des Lärmaktionsplans der 3. Runde dargestellt. Diese sind einsehbar unter folgendem Link: https://www.stadt-mu- enster.de/umwelt/immissionsschutz/laerm/laermschutz.html Roxel U " Roxeler Straße Fienersalli ® u ER LKZ won > 55 dB(A) auf 100 m Abschnittslänge normiert — > 0 bis 10 — > 10 bis 25 — >25 bis 50 — >50 bis 100 — > 100 bis 200 — > 200 bis 725 —— Abschnitte ohne Lärmbetroffenheit Abbildung 1: Lärmbetroffenheit Straßenverkehr (LKZxigni) im Ortsteil Roxel. Auszug aus Karte 4 des Lärmaktions- plans der 3. Runde 9x Tabelle 1: Lärmbetroffenheit (LKZ) in 2017 an Straßenzügen im Ortsteil Roxel Straßenzüge im Ortsteil LKZnignt Roxel (Auf 100 m Abschnittslänge nor- miert) Pienersallee >Obis 10 Nottulner Landweg / Wenningweg Havixbecker Straße >Obis 10 Alter Gemeindeplatz bis Kreuzung Hohenholter Straße / Schonebeck > 10 bis 25 Pienersallee > 10 bis 25 Wenningweg / Schulte-Hermann-Straße Annette-von-Droste-Hülshoff-Sraße > 10 bis 25 bis Alter Gemeindeplatz Pienersallee > 25 bis 50 Schulte-Hermann-Straße / Tilbecker Str. Havixbecker Straße > 50 bis 100 Roxeler Str. / Alter Gemeindeplatz Nienberge Hülshoffstraße«,, (L529) LKZ non > 55 dB(A) auf 100 m Abschnittslänge normiert m > () bis 10 — >10 bis 25 un > 25 bis 50 um > 50 bis 100 mm > 100 bis 200 mn > 200 bis 725 ——— Abschnitte ohne Lärmbetroffenheit Abbildung 2:Lärmbetroffenheit Straßenverkehr (LKZxight) im Ortsteil Nienberge. Auszug aus Karte 4 des Lärmakti- onsplans der 3. Runde ge Tabelle 2: Lärmbetroffenheit (LKZ) in 2017 an Straßenzügen im Ortsteil Nienberge Straßenzüge im Ortsteil LKZnight Nienberge (Auf 100 m Abschnittslänge normiert) Altenberger Straße >Obis 10 Feldstiege / Hülshoffstraße Hülshoffstraße >Obis 10 Im Ortskern Rüschhausweg >Obis 10 BAB 1 >Obis 10 Altenberger Straße > 10 bis 25 Hülshoffstraße / BAB 1 Albachten Westeler Str. \ ei » LKZ won > 55 dB(A) auf 100 m Abschnittslänge normiert >Obis 10 > 10 bis 25 > 25 bis 50 > 50 bis 100 > 100 bis 200 > 200 bis 725 Abschnitte ohne Lärmbetroffenheit Abbildung 3:Lärmbetroffenheit Straßenverkehr (LKZxighi) im Ortsteil Albachten. Auszug aus Karte 4 des Lärmakti- onsplans der 3. Runde 4 = Tabelle 3: Lärmbetroffenheit (LKZ) in 2017 an Straßenzügen im Ortsteil Albachten Straßenzüge im Ortsteil LKZnignt Albachten (Auf 100 m Abschnittslänge normiert) Dülmener Straße >Obis 10 Oberort >Obis 10 Osthofstraße >Obis 10 Weseler Straße >Obis 10 0 SIX 0 769°9 BE USNPEgIV-TeIsun S‘gs Y8S 0077 90005 | sum 0107 ‘SITZ 0 To 169°9 NOqUEPTOWN-I2}SUnNN. 719 Tı9| . 0072 90005| asunW 0 0 so 169°9 FopueH-IejsunW 8 ESL 0077 90005 Jojsun\ 0077 S9X ro 769°9 ISIEH-12SUnN 6'901 s9oL SITZ 90005 | sun 0107 ‘SITZ 0 v0 769°9 NOAquopPSW-IISUnN 619 s19 0077 90005 JOsunW 0 0 To 7699| USIySEgIV-1oIsuny 68 685 0077 90005 | -e1sunW 0 0 Eo 7699| ZUMEW-ISISUNN EI LI 0107 90005 Josun 0107 SIX el 769°9 KFUH- ZILMEN- FopueH-Isun [23 IL 0077 90005 | asunW 1107 0 so 9699 opusuumIg-Iesun 19 9° 0107 90005 JOsunW 0 0 To 969°9 Hopuey-IoIsunW gyL [273 0077 90005 | sun 0 0 ro 769°9 FOPUEWWEIQ-IOISUNW L‘9 €9 0107 90005 | sun 0 SIX TI 769°9 uoyypegpv-Tesun v'8s TLS 0077 90005 | sum 0007 0 0 969°9 18199- “oplg SIOg-Iesunn ES u 0107 90005 | .asunW 0 0 To 769°9 ueyysegpv-IeIsun 895 L'9S 0077 90005 | sun 0 S9X To 969°9 OU]29- Aopury-Iejsuny FL]. 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GIS ILS 0072| 90005 | asuny 0 0 To 769°9 ZumeW- Aopuey-Issuny 3 6 0107 90005 | AasunW -7-
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (22)
- Mauritzstraße 4
- Weseler Straße
- Roxeler Straße
- Pienersallee
- Schulte-Hermann-Straße
- Tilbecker Straße
- Havixbecker Straße
- Hülshoffstraße
- Altenberger Straße
- Dülmener Straße
- Osthofstraße
- Daimlerweg
- Alter Gemeindeplatz
- Nottulner Landweg
- Wenningweg
- Am Getterbach 53x
- Hohenholter Straße
- Rüschhausweg
- Heuenkamp
- Schonebeck
- Feldstiege
- Oberort
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Details
- Aktenzeichen
- A-W/0043/2020
- Typ
- Antrag an die BV West
- Datum
- 08.07.2020
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37