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A-W/0043/2020

Lärmschutz Mecklenbeck

Antrag an die BV West 08.07.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 27.05.2021, TOP 9.3

Originalantrag

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Ansehen

Stellungnahme der Verwaltung vom 08.04.2021

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Ansehen

Originalantrag

6557 Zeichen

CDU-Fraktion in der BV West 
CDU-Kreisverband Münster e.V. 
Mauritzstraße 4-6 • 48143 Münster 
Telefon (02 51) 4 18 42-0 
Telefax (02 51) 4 18 42-44 
post@cdu-muenster.de • www.cdu-muenster.de 
 
 
An den 
Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster – West 
Herrn Stephan Brinktrine 
Pantaleonplatz 7 
48161 M ü n s t e r        A-W/0043/2020 
 
 
Münster, 08.07.2020 
 
 
Lärmschutz Mecklenbeck 
 
1. Die CDU Fraktion in der BV West bittet die Verwaltung um Überprüfung der Zahlen der 
vom Lärm Betroffenen aus 2008 und Darstellung der aktuell vom Lärm Betroffenen in 
Mecklenbeck. 
Die CDU Fraktion in der BV West bittet die Verwaltung zudem erneut, die besonders 
betroffenen Mecklenbecker Gebiete mit in den nächsten Lärmaktionsplan aufzunehmen. 
 
2. Die CDU Fraktion in der BV West regt an, dass vor der nächsten Lärmaktionsplanung 2022 
ein sogenannter Lärmspaziergang durch Mecklenbeck unter Hinzuziehung der betroffenen 
Bürger / Initiativen durchgeführt wird mit dem Ziel, den Lärm in Mecklenbeck zu reduzieren. 
 
3. Nach der Lärmsanierung der Bahnstrecke im Bereich Mecklenbeck wurden die 
Bewertungskriterien zu Gunsten der Anwohner geändert. Daher werden auch die bereits 
lärmsanierten Streckenabschnitte, wie z.B. an der Straße Am Getterbach, bundesweit erneut 
überprüft. Die CDU Fraktion in der BV West bittet die Verwaltung um Mitteilung, mit 
welcher Priorität der Mecklenbecker Teil der Essener Bahnlinie behandelt wird und wann mit 
einem Ergebnis gerechnet werden kann. 
 
4. Einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf der B 51 wurde bisher nicht zugestimmt. 
Gleichwohl wird festgestellt, dass nach den durchgeführten Berechnungen der Lärmpegel 
durch die von der Lärmschutzinitiative vorgeschlagenen Maßnahmen signifikant abgesenkt 
werden könnten. Die CDU Fraktion in der BV West bittet die Verwaltung Wege aufzuzeigen, 
wie die Lärmpegel mit Zustimmung des Straßenbaulastträgers gesenkt werden können. 
 
5. Die CDU Fraktion in der BV West bittet die Verwaltung darzustellen, wie hoch der Lärm 
ist, der tatsächlich von dem Überflieger auf den Stadtteil ausgeht. 
 
Zu 1.) 
Die Verwaltung wurde in einem Antrag der CDU Fraktion in der BV West A-W0038/2009 
bereits im Oktober 2009 aufgefordert, einen Lärmaktionsplan für den Stadtteil Mecklenbeck 
zu erstellen. Ziel für das Aufstellen eines Lärmaktionsplanes für den Stadtteil Mecklenbeck 
war aus Sicht der CDU Fraktion die dauerhafte Lärmminderung/-sanierung und somit 
gleichzeitig auch der Gesundheitsschutz und die Steigerung der Lebensqualität für die

Menschen im Stadtteil. Der Antrag wurde im Okt. 2010 als nicht sinnvoll und wirtschaftlich 
für Stadtteile abgelehnt. 
 
In der Anlage der Beantwortung vom Okt. 2010 wird folgendes Zahlenwerk dargestellt: 
 
 Einflußbereich der B51 / A43 Einflußbereich der 
Weseler Str. 
Lärmpegel Heuenkamp 
 
 
Betroffene / Häuser 
Daimlerweg / 
Mersmannstiege / 
Weseler Str.    
Betroffene / Häuser 
Weseler Str. und 
benachbarte Str. 
 
Betroffene / Häuser 
Tag: 65-70 dB(A) 0 9 / 3 158 / 48 
Tag: über 70 dB(A) 0 7 / 2 152 / 24 
Nacht: 55-60 dB(A) 10 / 5 11 / 3 147 / 21 
Nacht: über 60 dB(A) 0 7 / 2 140 / 44 
 
Zu 2.) 
Lärmspaziergang 
 
Mit V orlage V/0033/2017.Erg. führte die Verwaltung unter 1. aus, dass in der nächsten Stufe 
der Lärmaktionsplanung auch Bereiche, die aktuell nicht prioritär behandelt werden, mit in 
die Planung einbezogen werden. Genau: „Der Antrag auf Übernahme der Waldwegsiedlung 
wird in der nächsten Stufe der Lärmaktionsplanung diskutiert“. 
 
Die angekündigte Diskussion ergab im Ergebnis, dass der Bereich Waldwegsiedlung „nicht 
auffällig sei“ und deshalb nicht in die Lärmaktionsplanung aufgenommen wurde. Dies haben 
viele Mecklenbecker Bürger nicht verstanden. 
 
Zu 3.) 
Verlängerung des Lärmschutzwalles der Deutschen Bahn 
 
Über 8. Mio. Menschen sind vom Schienenverkehrslärm in Deutschland betroffen. 
Eine Lärmsanierung an der Bahnstrecke Münster-Essen wurde bereits durch die DB Netz AG 
durchgeführt. Die Lärmschutzwand entlang der Bahnlinie Münster-Essen endet auf der 
südlichen Seite der Bahnlinie entlang der Straße Getterbach auf Höhe des Straßenabzweigs 
Am Getterbach 53X – 49S. 
 
Nach der Lärmsanierung wurden die Bewertungskriterien zu Gunsten der Anwohner geändert 
durch 
 
– den Wegfall des Schienenbonus von 5 dB(A) 
– Absenkung der Lärmsanierungswerte um 3 dB(A)

CDU-Fraktion in der BV West 
CDU-Kreisverband Münster e.V. 
Mauritzstraße 4-6 • 48143 Münster 
Telefon (02 51) 4 18 42-0 
Telefax (02 51) 4 18 42-44 
post@cdu-muenster.de • www.cdu-muenster.de 
 
 
nun auf 67 dB(A) tags / 57 dB(A) nachts. Daher werden auch die bereits lärmsanierten 
Streckenabschnitte, wie an der Straße Am Getterbach, bundesweit erneut überprüft. 
 
Die CDU Fraktion in der BV West bittet die Verwaltung um Mitteilung, mit welcher Priorität 
der Mecklenbecker Teil der Essener Linie behandelt wird und wann mit einem Ergebnis 
gerechnet werden kann. 
 
Zu 4.) 
B51 – Lärmreduzierungen 
 
Die Regelwerke zur Lärmsanierung an Verkehrswegen in der Baulast des Bundes 
(Autobahnen, Bundesstraßen) sehen ab einem Beurteilungspegel von 67 / 57 dB(A) 
Tag/Nacht die Prüfung von Lärmminderungsmaßnahmen vor. Diese Lärmpegel werden nach 
den Feststellungen der Verwaltung nicht erreicht (V orlage V/0033/2017.Erg.). 
 
Die Schwelle für eine Prüfung von Temporeduzierungen aus Lärmschutzgründen ist noch 
höher. 
 
Diese Umstände begründen die ablehnende Haltung des Straßenbaulastträgers gegenüber den 
angeregten Lärmschutzmaßnahmen (Tempo 80, Einbau Flüsterasphalt, Erweiterung 
Lärmschutzwall) an der B51 / A43 der Lärmschutzinitiative Waldwegsiedlung. 
Einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf der B 51 wurde daher nicht zugestimmt. 
 
Gleichwohl wird festgestellt, dass nach den durchgeführten Berechnungen der Lärmpegel 
durch die vorgeschlagenen Maßnahmen der Lärmschutzinitiative signifikant abgesenkt 
werden könnten. 
 
Zu 5.) 
Überwurf 
 
Das Kreuz Münster Süd wird täglich von rund 134.000 Fahrzeugen befahren. Das 
Brückenbauwerk des Überwurfs ist 412 Meter lang und überwindet einen Höhenunterschied 
von 15 Metern zwischen den beiden Autobahnen A 43 und A 1. 2005 wurde der Überwurf 
offiziell für den Verkehr freigegeben. Eine 2.880 Meter lange und fünf Meter hohe Wand soll 
die näheren Anwohner vor Lärm schützen. Trotzdem wird der Überwurf von vielen 
Mecklenbeckern für den Lärm im Stadtteil verantwortlich gemacht. 
 
gezeichnet: 
Peter Wolfgarten 
Thomas Bartelt 
Peter Hamann 
Christian Hinzmann 
Thomas Lilge 
Nils Schappler 
Markus v. Diepenbroick-Grüter 
Ingeborg Hissmann

Stellungnahme der Verwaltung vom 08.04.2021

12505 Zeichen

67.30.0441/0442
Frau Otten/Herr Muddemann

+ -W[OON3 [20307

08.04.2021
6868/6779

Bezirksvertretung Münster-West

über

Herrn Stadtrat Peck Dh

Ergänzung des Antrages Nr. A-W/0043/2020 "Lärmschutz Mecklenbeck"
Stellungnahme des Amtes für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit

Ergänzend zum Antrag A-W/0043/2020 "Lärmschutz Mecklenbeck" der CDU Fraktion vom
08.07.2020 werden die Stadtteile Roxel, Nienberge und Albachten betrachtet (s. a. Nieder-
schrift der Bezirksvertretung Münster West vom 20.08.2020 und 11.02.2021).

1.

Darstellung der aktuellen Lärmbetroffenheit und Aufnahme besonders betroffener
Gebiete in den nächsten Lärmaktionsplan (Roxel, Nienberge, Albachten)

Aufnahme in den Lärmaktionsplan

In der Lärmkartierung werden alle relevanten Straßen im Stadtgebiet betrachtet. Auch die
Straßen in den Stadtteilen Roxel, Nienberge und Albachten sind berücksichtigt. Einer for-
mellen Aufnahme in den Lärmaktionsplan bedarf es nicht

Die Vorgehensweise zur Bewertung der Lärmsituation im Stadtgebiet ist von den politi-
schen Gremien der Stadt Münster im Rahmen der Beratungen zum Lärmaktionsplan der
Stufe 2 beschlossen worden. Es werden Kriterien zugrunde gelegt, die u.a. auf dem
Runderlass des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbrau-
cherschutz (2008) und den Empfehlungen des Umweltbundesamtes UBA', die an die Er-
kenntnisse aus der Lärmwirkungsforschung angelehnt sind, beruhen.

Nach diesen Kriterien werden auf Grundlage der Lärmkartierungen Maßnahmen für die
Straßenabschnitte mit einer hohen Lärmbetroffenheit vorgeschlagen. Anhand der Lärm-
betroffenheit und der Anteile der Wohngebäude im Maßnahmenbereich, die einen Ge-
bäudepegel über der Schwelle der Lärmaktionsplanung aufweisen, werden die Maßnah-
menbereiche in eine 3 stufige Rangfolge geordnet. Dieses Vorgehen erlaubt eine syste-
matische Priorisierung von Maßnahmenbereichen, um eine Verringerung der Lärmbelas-
tung im Stadtgebiet zu erreichen.

Überprüfung der Lärmbetroffenheit

Von einer erhöhten Lärmbetroffenheit ist ab einer LKZuignt > 25, insbesondere jedoch ab
LKZnignt > 50 auszugehen. Im Stadtgebiet Münster befinden sich die höchsten Lärm-
betroffenheiten größtenteils an Straßen innerhalb des 2. Tangentenringes.

"Im Stadtteil Roxel wurde in der aktuellen Lärmaktionsplanung (Runde 3) auf der Havixbe-

cker Straße wegen der hohen Lärmbetroffenheit ein Maßnahmenbereich (MB 46 zwi-
schen Alter Gemeindeplatz und Roxeler Str.) ermittelt. Die Lärmbetroffenheit liegt hier bei

! Umweltbundesamt (2019) https://www.umweltbundesamt.de/themen/verkehr-laerm/umgebungs-
laermrichtlinie/laermaktionsplanung

>95

einer LKZinignt = 50 bis 100. Als geplante Maßnahme ist die „Nordumgehung Roxel“ zur
Entlastung der Ortsdurchfahrt dargestellt.

In den Stadtteilen Nienberge und Albachten wurden wegen der geringen Lärmbetroffen-
heiten keine Maßnahmenbereiche ermittelt. Für die Straßenzüge in den Stadtteilen liegt
die Lärmbetroffenheit bei einer LKZnignt = > O bis 10 oder 10 bis 25.

Eine Darstellung der Lärmbetroffenheiten für die Stadtteile Roxel, Nienberge und Albach-
ten können der Anlage 1 entnommen werden.

2. Durchführung eines Lärmspaziergangs vor der nächsten Stufe der Lärmaktionspla-
nung im Jahr 2022

Nach Vorlage der Ergebnisse aus der Lärmkartierung in 2022, voraussichtlich im 3.
Quartal 2022, wird sich die Verwaltung mit der Bezirksverwaltungsstelle in Verbindung
setzen, um sich bezüglich der Durchführung eines Lärmspaziergangs mit betroffenen
Bürgerinnen und Bürgern / Initiativen aus den Stadtteilen Roxel, Nienberge und Albach-
ten sowie Mecklenbeck abzustimmen.

3. Priorität der Bahnstrecke 2200 nach Essen im Bereich Albachten

Für den Bereich Münster-Albachten liegen nach Angaben des Eisenbahnbundesamtes 6
Lärmsanierungsbereiche auf der Bahnstrecke 2200 nach Essen vor. Für diese ist derzeit
im freiwilligen Lärmsanierungsprogramm an bestehenden Eisenbahnstrecken des Bundes
eine Priorisierungskennziffer (PKZ) von 6,694 angegeben. Die Priorisierungskennziffer
ergibt sich aus der Zahl der betroffenen Personen und der Länge des zu sanierenden Ab-
schnittes. Es gilt: Je höher die Anzahl der Anwohnerinnen und Anwohner, die durch Über-
schreitung des Auslösepegels betroffen sind, desto höher ist die PKZ. Diese liegt bundes-
weit zwischen 0,006 und 151,27 Punkten. Durch die Bündelung von Sanierungsbereichen
zu Sanierungsabschnitten können betrieblich zusammenhängende Streckenabschnitte zu-
sammen in einer Baumaßnahme saniert werden. Eine Übersicht für die Sanierungsberei-
che in Münster ist in der Anlage 2 beigefügt.

In 3 der 6 Sanierungsbereiche (Kilometer 57,1 bis 58,5) haben bereits Lärmsanierungs-
maßnahmen (passive und/oder aktive) stattgefunden. Durch den Wegfall des Schienen-
bonus (5 dB(A)) und der Absenkung der Auslösewerte (3 dB(A)) ist der bereits sanierte
Bereich wieder als perspektivischer Lärmsanierungsbereich aufgenommen. Das bedeu-
tet, dass eine erneute schalltechnische Untersuchung, ob nach aktueller Förderrichtlinie
des freiwilligen Lärmsanierungsprogramms Sanierungsbedarf besteht, durchgeführt wird.

Mit Blick auf die vergleichsweise niedrige Prioritätszahl im Sanierungsabschnitt „Münster-
Telgte“ ist eine verlässliche Aussage, wann die Sanierungsbereiche bearbeitet werden,
nicht möglich.

Entlang der Schienenwege in den Stadtteilen Nienberge bzw. Nienberge-Häger und Ro-
xel sind keine Lärmsanierungsbereiche aufgeführt.

Der aktuelle Lärmaktionsplan (Runde 3) wurde am 17.03.2021 vom Rat der Stadt Münster
(V/0077/2021) beschlossen. Der Beratungsverlauf, die Niederschrift und die Vorlage sind im
Ratsinformationssystem dokumentiert.

-8=

Eine Fortschreibung der Lärmaktionsplanung ist gemäß der EU-Umgebungslärmrichtlinie in
einem Turnus von 5 Jahren vorgesehen. Somit findet regelmäßig eine Überprüfung der
Lärmbelastungen und Lärmbetroffenheit auf Grundlage aktueller Verkehrsdaten statt. Die
nächste Lärmkartierung für die Lärmaktionsplanung der Runde 4 ist im Jahr 2022 vorgese-
hen.

l.A.

N F
Hurndadı 1a nund
Heinrich Bruns

Amtsleiter

Anlagen

- Anlage 1 — Lärmbetroffenheit in den Stadtteilen Roxel, Nienberge und Albachten
- Anlage 2 - Auszug der Anlage 3 des Gesamtkonzeptes Lärmsanierung Schiene

ANLAGE 1

Antrag Nr. A-W/0043/2020 "Lärmschutz Mecklenbeck"
Ergänzung der Stadtteile Roxel, Nienberge und Albachten

Die Lärmbetroffenheit ist ein wichtiger Bewertungsmaßstab für die Festlegung von Maßnah-
menbereichen. Als Kenngröße wird die Lärmkennziffer (LKZ) zur Beschreibung der Lärm-
betroffenheiten herangezogen. Hohe Lärmkennziffern treten vor allem in Bereichen mit ho-
hen Einwohnerdichten und hohen Lärmpegeln auf. Vorrangig wird die LKZnxign betrachtet, da
die Lärmbelastung für die Wohnbevölkerung entlang belasteter Straßen während der Nacht
auf Grund einer höheren Lärmsensibilität und Betroffenheit gravierender ist.

Von einer erhöhten Lärmbetroffenheit ist ab einer LKZnignt > 25, insbesondere jedoch ab
LKZnignt > 50 auszugehen. Im Stadtgebiet Münster befinden sich die höchsten Lärmbetroffen-
heiten größtenteils an Straßen innerhalb des 2. Tangentenringes.

Eine Übersicht der aktuellen Lärmbetroffenheit für Straßenzüge in den Ortsteilen Roxel, Ni-
enberge und Albachten, basierend auf den Daten der Lärmkartierung aus 2017, können den
untenstehenden Abbildungen und Tabellen entnommen werden.

Darüber hinaus sind die Lärmbetroffenheiten in den Karten 3 und 4 des Lärmaktionsplans

der 3. Runde dargestellt. Diese sind einsehbar unter folgendem Link: https://www.stadt-mu-
enster.de/umwelt/immissionsschutz/laerm/laermschutz.html

Roxel

U

" Roxeler Straße

Fienersalli ®

u ER

LKZ won > 55 dB(A) auf 100 m
Abschnittslänge normiert

— > 0 bis 10
— > 10 bis 25
— >25 bis 50
— >50 bis 100
— > 100 bis 200
— > 200 bis 725

—— Abschnitte ohne Lärmbetroffenheit

Abbildung 1: Lärmbetroffenheit Straßenverkehr (LKZxigni) im Ortsteil Roxel. Auszug aus Karte 4 des Lärmaktions-
plans der 3. Runde

9x

Tabelle 1: Lärmbetroffenheit (LKZ) in 2017 an Straßenzügen im Ortsteil Roxel

Straßenzüge im Ortsteil LKZnignt
Roxel (Auf 100 m Abschnittslänge nor-
miert)
Pienersallee >Obis 10
Nottulner Landweg / Wenningweg
Havixbecker Straße >Obis 10
Alter Gemeindeplatz bis Kreuzung Hohenholter Straße /
Schonebeck > 10 bis 25
Pienersallee > 10 bis 25
Wenningweg / Schulte-Hermann-Straße
Annette-von-Droste-Hülshoff-Sraße > 10 bis 25
bis Alter Gemeindeplatz
Pienersallee > 25 bis 50
Schulte-Hermann-Straße / Tilbecker Str.
Havixbecker Straße > 50 bis 100
Roxeler Str. / Alter Gemeindeplatz

Nienberge

Hülshoffstraße«,,
(L529)

LKZ non > 55 dB(A) auf 100 m
Abschnittslänge normiert

m > () bis 10
— >10 bis 25
un > 25 bis 50
um > 50 bis 100
mm > 100 bis 200
mn > 200 bis 725

——— Abschnitte ohne Lärmbetroffenheit

Abbildung 2:Lärmbetroffenheit Straßenverkehr (LKZxight) im Ortsteil Nienberge. Auszug aus Karte 4 des Lärmakti-

onsplans der 3. Runde

ge

Tabelle 2: Lärmbetroffenheit (LKZ) in 2017 an Straßenzügen im Ortsteil Nienberge

Straßenzüge im Ortsteil LKZnight
Nienberge (Auf 100 m Abschnittslänge normiert)
Altenberger Straße >Obis 10
Feldstiege / Hülshoffstraße
Hülshoffstraße >Obis 10
Im Ortskern
Rüschhausweg >Obis 10
BAB 1 >Obis 10
Altenberger Straße > 10 bis 25

Hülshoffstraße / BAB 1

Albachten

 Westeler Str.

\ ei

»

LKZ won > 55 dB(A) auf 100 m
Abschnittslänge normiert

>Obis 10

> 10 bis 25

> 25 bis 50

> 50 bis 100
> 100 bis 200
> 200 bis 725

Abschnitte ohne Lärmbetroffenheit

Abbildung 3:Lärmbetroffenheit Straßenverkehr (LKZxighi) im Ortsteil Albachten. Auszug aus Karte 4 des Lärmakti-
onsplans der 3. Runde

4 =

Tabelle 3: Lärmbetroffenheit (LKZ) in 2017 an Straßenzügen im Ortsteil Albachten
Straßenzüge im Ortsteil LKZnignt
Albachten (Auf 100 m Abschnittslänge normiert)
Dülmener Straße >Obis 10
Oberort >Obis 10
Osthofstraße >Obis 10
Weseler Straße >Obis 10

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-7-

Beratungsverlauf (1)

27.05.2021 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 9.3 Antrag Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (22)

  • Mauritzstraße 4
  • Weseler Straße
  • Roxeler Straße
  • Pienersallee
  • Schulte-Hermann-Straße
  • Tilbecker Straße
  • Havixbecker Straße
  • Hülshoffstraße
  • Altenberger Straße
  • Dülmener Straße
  • Osthofstraße
  • Daimlerweg
  • Alter Gemeindeplatz
  • Nottulner Landweg
  • Wenningweg
  • Am Getterbach 53x
  • Hohenholter Straße
  • Rüschhausweg
  • Heuenkamp
  • Schonebeck
  • Feldstiege
  • Oberort

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Details

Aktenzeichen
A-W/0043/2020
Typ
Antrag an die BV West
Datum
08.07.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37