Mandari Insight

AN/0538/2021

Bebauungsplan-Entwurf 65450/05 Arbeitstitel: Belgisches Viertel in Köln-Neustadt/Nord

Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne) 29.03.2021

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 06.05.2021

Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)

· application/pdf

Ansehen

Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)

2443 Zeichen

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat 
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
 
 
An die Vorsitzende des 
des Stadtentwicklungsausschusses 
 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 11.03.2021 
 
AN/0538/2021 
 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Stadtentwicklungsausschuss 11.03.2021 
Rat 23.03.2021 
06.05.2021 
 
Bebauungsplan-Entwurf 65450/05 Arbeitstitel: Belgisches Viertel in Köln-
Neustadt/Nord 
Sehr geehrte Frau Pakulat, 
 
die antragstellenden Fraktionen bitten Sie, folgenden Antrag in die Tagesordnung des nächs-
ten Stadtentwicklungsausschusses aufzunehmen: 
 
 
Beschluss: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan Belgisches Viertel mit folgenden 
Maßgaben umzusetzen. 
 
1. Die Festsetzungen des Bebauungsplans sollen nach zwei Jahren auf ihre Wirkung 
hin überprüft und ausgewertet werden. Die Ergebnisse der Evaluation sind den politi-
schen Gremien zur Beratung zu geben. 
2. Technische Nachrüstungen von Gastronomie und Handel, die durch die Pandemie 
notwendig werden, dürfen nicht dazu führen, dass die Betriebe in andere Kategorien 
eingestuft werden und ihre Existenz durch die Festlegungen im Bebauungsplan zu-
sätzlich gefährdet wird. 
3. Pandemiebedingte Ausnahmeregelungen für die Außengastronomie gelten für die 
Betriebe im Belgischen Viertel ebenso wie für andere Gastronomiebetriebe in Köln. 
4. Durch die lange Laufzeit des bisherigen Verfahrens sind die Planungsziele des Be-
bauungsplans im Belgischen Viertel nur noch unzureichend bekannt. Die Verwaltung 
wird aufgefordert, noch vor dem Sommer 2021 eine Informationsveranstaltung über 
Problemstellungen, Ziele und Festsetzungen durchzuführen. 
 
 
 
 
Begründung:

- 2 - 
 
Die Planungsziele des Bebauungsplans verlangen eine große Detailtiefe und sehr kleinteilige 
Festsetzungen.  Es soll eine Balance gefunden werden zwischen dem Ziel, die ortsange-
passten Regelungen möglichst angepasst und fair zu halten bei einer höchstmöglich ange-
strebten Wirkung im Hinblick auf die Umsetzung der Planungsziele. Die Festsetzungen und 
Regelungen bedürfen deshalb eines Realitätschecks und müssen regelmäßig überprüft wer-
den. Pandemiebedingte Einschränkungen sollen die Gastronomiebetriebe im Viertel nicht 
unbotmäßig treffen. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen  
      
 
gez. Lino Hammer     gez. Niklas Kienitz  
GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer   CDU-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (2)

11.03.2021 Stadtentwicklungsausschuss
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
06.05.2021 Rat
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: endgültig zurückgezogen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0538/2021
Typ
Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)
Datum
29.03.2021
Erstellt
11.03.2021 10:53