Bebauungsplan-Entwurf 65450/05 Arbeitstitel: Belgisches Viertel in Köln-Neustadt/Nord
Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne) AN/0538/2021 vom 29.03.2021
Stand: Am 06.05.2021 im Rat endgültig zurückgezogen.
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Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)
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Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln An die Vorsitzende des des Stadtentwicklungsausschusses Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 11.03.2021 AN/0538/2021 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Stadtentwicklungsausschuss 11.03.2021 Rat 23.03.2021 06.05.2021 Bebauungsplan-Entwurf 65450/05 Arbeitstitel: Belgisches Viertel in Köln- Neustadt/Nord Sehr geehrte Frau Pakulat, die antragstellenden Fraktionen bitten Sie, folgenden Antrag in die Tagesordnung des nächs- ten Stadtentwicklungsausschusses aufzunehmen: Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan Belgisches Viertel mit folgenden Maßgaben umzusetzen. 1. Die Festsetzungen des Bebauungsplans sollen nach zwei Jahren auf ihre Wirkung hin überprüft und ausgewertet werden. Die Ergebnisse der Evaluation sind den politi- schen Gremien zur Beratung zu geben. 2. Technische Nachrüstungen von Gastronomie und Handel, die durch die Pandemie notwendig werden, dürfen nicht dazu führen, dass die Betriebe in andere Kategorien eingestuft werden und ihre Existenz durch die Festlegungen im Bebauungsplan zu- sätzlich gefährdet wird. 3. Pandemiebedingte Ausnahmeregelungen für die Außengastronomie gelten für die Betriebe im Belgischen Viertel ebenso wie für andere Gastronomiebetriebe in Köln. 4. Durch die lange Laufzeit des bisherigen Verfahrens sind die Planungsziele des Be- bauungsplans im Belgischen Viertel nur noch unzureichend bekannt. Die Verwaltung wird aufgefordert, noch vor dem Sommer 2021 eine Informationsveranstaltung über Problemstellungen, Ziele und Festsetzungen durchzuführen. Begründung: - 2 - Die Planungsziele des Bebauungsplans verlangen eine große Detailtiefe und sehr kleinteilige Festsetzungen. Es soll eine Balance gefunden werden zwischen dem Ziel, die ortsange- passten Regelungen möglichst angepasst und fair zu halten bei einer höchstmöglich ange- strebten Wirkung im Hinblick auf die Umsetzung der Planungsziele. Die Festsetzungen und Regelungen bedürfen deshalb eines Realitätschecks und müssen regelmäßig überprüft wer- den. Pandemiebedingte Einschränkungen sollen die Gastronomiebetriebe im Viertel nicht unbotmäßig treffen. Mit freundlichen Grüßen gez. Lino Hammer gez. Niklas Kienitz GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer CDU-Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf
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11.03.2021
Antrag / Anfrage. Ergebnis: ohne Votum in nachfolgende Gremien
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