AN/0538/2021
Bebauungsplan-Entwurf 65450/05 Arbeitstitel: Belgisches Viertel in Köln-Neustadt/Nord
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Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)
2443 Zeichen
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln
An die Vorsitzende des
des Stadtentwicklungsausschusses
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 11.03.2021
AN/0538/2021
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates
Gremium Datum der Sitzung
Stadtentwicklungsausschuss 11.03.2021
Rat 23.03.2021
06.05.2021
Bebauungsplan-Entwurf 65450/05 Arbeitstitel: Belgisches Viertel in Köln-
Neustadt/Nord
Sehr geehrte Frau Pakulat,
die antragstellenden Fraktionen bitten Sie, folgenden Antrag in die Tagesordnung des nächs-
ten Stadtentwicklungsausschusses aufzunehmen:
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan Belgisches Viertel mit folgenden
Maßgaben umzusetzen.
1. Die Festsetzungen des Bebauungsplans sollen nach zwei Jahren auf ihre Wirkung
hin überprüft und ausgewertet werden. Die Ergebnisse der Evaluation sind den politi-
schen Gremien zur Beratung zu geben.
2. Technische Nachrüstungen von Gastronomie und Handel, die durch die Pandemie
notwendig werden, dürfen nicht dazu führen, dass die Betriebe in andere Kategorien
eingestuft werden und ihre Existenz durch die Festlegungen im Bebauungsplan zu-
sätzlich gefährdet wird.
3. Pandemiebedingte Ausnahmeregelungen für die Außengastronomie gelten für die
Betriebe im Belgischen Viertel ebenso wie für andere Gastronomiebetriebe in Köln.
4. Durch die lange Laufzeit des bisherigen Verfahrens sind die Planungsziele des Be-
bauungsplans im Belgischen Viertel nur noch unzureichend bekannt. Die Verwaltung
wird aufgefordert, noch vor dem Sommer 2021 eine Informationsveranstaltung über
Problemstellungen, Ziele und Festsetzungen durchzuführen.
Begründung:
- 2 -
Die Planungsziele des Bebauungsplans verlangen eine große Detailtiefe und sehr kleinteilige
Festsetzungen. Es soll eine Balance gefunden werden zwischen dem Ziel, die ortsange-
passten Regelungen möglichst angepasst und fair zu halten bei einer höchstmöglich ange-
strebten Wirkung im Hinblick auf die Umsetzung der Planungsziele. Die Festsetzungen und
Regelungen bedürfen deshalb eines Realitätschecks und müssen regelmäßig überprüft wer-
den. Pandemiebedingte Einschränkungen sollen die Gastronomiebetriebe im Viertel nicht
unbotmäßig treffen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Lino Hammer gez. Niklas Kienitz
GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer CDU-Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0538/2021
- Typ
- Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)
- Datum
- 29.03.2021
- Erstellt
- 11.03.2021 10:53