1149/2019
Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Arbeitstitel: `Sechtemer Straße/ Bonner Straße` in Köln-Raderberg
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Anlage 3 Integrierter Planung
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Integrierte Planung Parkstadt Süd Plangebiet Anlage 3 © RMP Stephan Lenzen/Ortner&Ortner/BSV/BCE
Anlage 2 Erläuterungstext
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/ 2 A N L A G E 2 Erläuterungen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Arbeitstitel: Sechtemer Straße/ Bonner Straße in Köln-Raderberg 1. Anlass und Ziel der Planung 1.1 Anlass der Planung Die Vorhabenträgerin, die `GAG Immobilien AG`, vertreten durch Frau Katrin Möller, hat mit Schreiben am 28.02.2018 bei der Stadt Köln die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans (VEP) nach § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauBG) für das Plangebiet Sechtemer Straße/ Bonner Straße in Köln-Raderberg beantragt. Ziel der Planung ist, auf dem Plangrundstück Wohnungsbau und wohnungsnahes Gewerbe zu realisieren. Die Vorha- benträgerin ist Eigentümerin von einem Großteil der Flächen. Die für die Realisierung des Projek- tes noch benötigte Teilfläche befindet sich derzeit in städtischem Eigentum und wird parallel zum Bebauungsplanverfahren an die Vorhabenträgerin veräußert. Das Plangebiet Sechtemer Straße/ Bonner Straße liegt im zentralen Bereich des Stadtentwick- lungsprojekts Parkstadt Süd (siehe Anlage 3). Ziel dieser Planung für das Entwicklungsgebiet ist, auf dem Areal nach Aufgabe der bestehenden gewerblichen Nutzungen ein neues und urbanes Stadtquartier auf circa 115 ha für etwa 3.500 Wohnungen und 4.500 Arbeitsplätze zu realisieren. Das Plangebiet Sechtemer Straße/ Bonner Straße bildet mit circa 210 geplanten neuen Wohnun- gen und wohnungsnahen Gewerbe ein Teilprojekt des Projektes Parkstadt Süd. Für den Bereich des Plangebietes besteht kein rechtsverbindlicher Bebauungsplan. Planungs- rechtlich befindet sich die Fläche im unbeplanten Innenbereich gemäß § 34 BauGB. Durch die Neuaufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Vor- aussetzungen für die Umsetzung der geplanten Bebauung geschaffen werden. Die bestehende Grünfläche nördlich des Vorhabens soll planungsrechtlich gesichert und gemäß § 12 Abs. 4 BauGB mit in den vorhabenbezogenen Bebauungsplan einbezogen werden. Durch die Auswei- sung einer öffentlichen Grünfläche wird die geplante Bebauung durch die vorgelagerte Freifläche städtebaulich betont. Gleichzeitig bildet die Grünfläche eine Grünzäsur in der städtebaulich ver- dichteten Umgebung. Stadtentwicklungsprojekt Parkstadt Süd Im Rahmen des Stadtentwicklungsprojekts Parkstadt Süd wurde im Jahr 2015 das vom Stadtent- wicklungsausschuss (StEA) beschlossene Planungs- und Beteiligungsverfahren `Kooperatives Verfahren Parkstadt Süd` durchgeführt, aus welchem der Siegerentwurf des Planungsteams RMP Stephan Lenzen, Bonn, mit Ortner & Ortner Baukunst, Berlin, Köln, Wien, BSV Büro für Stadt- und Verkehrsplanung, Reinhold Baier, Aachen und Björnsen Beratende Ingenieure, Koblenz hervor- ging. Basierend auf den Ergebnissen des `Kooperativen Verfahrens Parkstadt Süd` beschloss der StEA am 10.03.2016 die Planung mit dem Siegerentwurf im Rahmen einer Integrierten Planung fortzuschreiben. Am 28.01.2019 ist das Ergebnis der Integrierten Planung von der Bezirksvertre- tung Rodenkirchen und am 07.02.2019 vom StEA zur Kenntnis genommen worden. Die Planung stellt die Konkretisierung des städtebaulichen Entwurfes für das Teilstück südlich der geplanten Verlängerung des inneren Grüngürtels dar. Das vorliegende städtebauliche Konzept des Plan- grundstücks Sechtemer Straße/ Bonner Straße ist ein Teilprojekt der vorgenannten Gesamtpla- nung. Die Ergebnisse der Integrierten Planung dienen als Grundlage für die geplanten Bauleitplanverfah- ren und die Wettbewerbs- und Qualifizierungsverfahren. Das Planverfahren Sechtemer Straße/ - 2 - / 3 Bonner Straße bildet dabei als erstes Bebauungsplanverfahren den Auftakt der städtebaulichen Entwicklung des Areals. 1.2 Ziel der Planung Ziel der Planung ist, eine innerstädtische Wohnbebauung mit circa 210 Wohneinheiten und woh- nungsnahe, gewerbliche Nutzungen zu realisieren. Hierfür ist die Errichtung einer überwiegend fünf- bis achtgeschossigen Blockrandbebauung sowie eines 15-geschossigen Gebäudes als ar- chitektonischen Hochpunkt geplant. Die im nördlichen Plangebiet gelegene, vorhandene Grünflä- che soll als solche bestehen bleiben, als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkan- lage festgesetzt werden und durch die Stadt Köln gestaltet werden. Durch das Vorhaben soll ein Beitrag zur Deckung des großen Wohnraumbedarfs der Stadt Köln geleistet werden. Vorgesehen ist die Realisierung eines breiten Spektrums an Wohntypologien mit Kleinappartements, Familienwohnungen und Loftwohnungen. Mindestens 30 % der für Wohnen vorgesehenen Geschossfläche werden als öffentlich geförderte Wohnungen realisiert. In den stra- ßenseitig ausgerichteten Räumlichkeiten des Erdgeschosses ist die Ansiedlung von Einzelhan- dels- und Dienstleistungsbetrieben, Schank- und Speisewirtschaften und sonstigem wohnverträgli- chen Gewerbe vorgesehen. Eine somit erzielte Nutzungsmischung soll einen Betrag zur woh- nungsnahen Versorgung und zur Belebung des zukünftigen Stadtquartiers Parkstadt Süd leisten. 1.3 Verfahren Zur baulichen Umsetzung des vorliegenden Plankonzepts ist die Aufstellung eines Bebauungspla- nes erforderlich. Nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) unterliegt das Verfahren zur Aufstellung von Bebauungsplänen grundsätzlich einer Umweltprüfung, sofern die Vorausset- zungen des `beschleunigten Verfahrens` nach § 13a BauGB nicht gegeben sind. Die juristische Prüfung hat ergeben, dass die Voraussetzungen für das beschleunigte Verfahren nach § 13a nicht vorliegen, sodass dieses Verfahren nach den Bestimmungen des BauGB im sogenannten `Regel- verfahren` mit Umweltbericht sowie mit einem landschaftspflegerischer Fachbeitrag und einer ar- tenschutzrechtliche Prüfung durchzuführen ist. 2. Erläuterungen zum Plangebiet 2.1 Abgrenzung des Plangebietes Das Plangebiet weist eine Gesamtfläche von rund 12.000 m² auf und wird begrenzt durch die jeweiligen Abschnitte der Sechtemer Straße im Süden, im Westen und im Norden die Bonner Straße im Osten. Es umfasst die Flurstücke 1165, 1166, 1393, 1394, 1395 und 1525 sowie Teile der Flurstücke 1522 und 2174 der Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 53 sowie Teile aus dem Flurstück 1419 der Flur 51. Das Plangebiet des Vorhaben und Erschließungsplans (VEP) ist circa 5.900 m² groß. Die geplan- ten Verkehrsflächen Sechtemer Straße umfassen zusätzlich circa 3.000 qm und die nördlich gele- gene Grünfläche 3.100 qm. 2.2 Vorhandene Baustruktur, Gebäudenutzung, Begrünung Das Plangebiet ist im Bestand durch kleinteilige, gewerbliche Nutzungen geprägt. Auf dem Grund- stück befinden sich zwei in West-Ost-Richtung und parallel zueinander angeordnete, viergeschos- sige Gebäuderiegel sowie ein eingeschossiges Werkstattgebäude. Ferner befindet sich westlich der Sechtemer Straße ein weiterer in Nord-Süd-Richtung ausgerichteter, zweigeschossiger Ge- werberiegel. Neben autoaffinen Betrieben (Werkstätten und Reifenhandel) sind in diesen Gebäu- den u.a. eine Kleintierpraxis und eine Druckerei ansässig. Dieser Teil des Plangebietes, bildet den - 3 - / 4 Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und ist im Bestand – mit Ausnahme einzelner Baumscheiben – vollständig versiegelt. Die nördlich des Plangrundstückes gelegene Grünfläche stellt sich im Bestand als eine von hohen, schützenswerten Laubbäumen gesäumte Freifläche dar. Hierbei handelt es sich um einen ehema- ligen jüdischen Friedhof. Die Grabstätten und Gebeine wurden bereits im Jahr 1922 auf den jüdi- schen Friedhof in Bocklemünd umgebettet. 2.3 Umgebung Die Umgebung des Plangebietes ist derzeit vorwiegend durch gewerbliche Nutzungen geprägt. So befinden sich im Westen die gewerblich-industriell genutzten Flächen des Großmarktgeländes. Zur klassischen Kundschaft des Großmarktes gehören der Lebensmitteleinzelhandel, Wochenmarkt- beschicker, Kantinen, Restaurants, Hotels und sonstige Großverbraucher wie Krankenhäuser oder Altenheime. Es befinden sich Firmen aus dem Dienstleistungsbereich auf dem Großmarkt, wie zum Beispiel Speditionen, Packstationen, gewerbliche Kühlhäuser, Anwaltskanzleien oder Gastro- nomiebetriebe (Quelle: https://www.stadt-koeln.de/wirtschaft/maerkte/grossmarkt/grossmarkt- koeln-garant-fuer-frische-und-vielfalt). Ferner befindet sich in dem Bereich nördlich des Großmark- tes ein Recyclingbetrieb mit einer Genehmigung nach § 4 Bundesimmissionsschutzgesetz (BIm- SchG). Dieses Areal wird im Zuge der Gesamtplanung der Parkstadt Süd städtebaulich entwickelt. Hierfür sollen der bestehende Großmarkt nach Köln-Marsdorf sowie die weiteren gewerblichen Nutzun- gen, so auch der vorhandene Recyclingbetrieb, verlagert werden. Die planungsrechtlichen Auswir- kungen der bestehenden gewerblichen Betriebe in Bezug auf Lärmemissionen und ggf. Erschütte- rungen im vorliegenden Bebauungsplanverfahren sind zu untersuchen und zu berücksichtigen (siehe 6.6 Immissionsschutz: Lärm/Erschütterungen/Licht). Östlich der Bonner Straße befindet sich ein in den frühen 2000er Jahren errichteter, sechsge- schossiger Büro- und Einzelhandelskomplex, in dem unter anderem ein Lebensmitteldiscounter, mehrere Arztpraxen, eine Apotheke und ein Fitnessstudio angesiedelt sind. Nördlich hiervon be- steht ein weiterer bis zu sechsgeschossiger Wohn- und Gewerbekomplex, unter anderem mit ei- nem Küchenstudio sowie einer angrenzenden Fastfood-Filiale. Südlich schließen weitere bis zu siebengeschossige Gewerbebauten, vorwiegend für Büronutzun- gen sowie einige Einzelhandels- und Dienstleistungsbetriebe an. Städtebaulich wird das Umfeld des Plangebietes stark durch ein im Jahr 1971 errichtetes Wohnhochhaus mit 26 Geschossen im Kreuzungsbereich Bonner Straße/ Schönhauser Allee geprägt. 2.4 Erschließung Das Plangebiet ist im Bestand über die Bonner Straße sowie die Sechtemer Straße erschlossen. Über die Bonner Straße und die Schönhauser Straße kann in östlicher Richtung die B 51 erreicht werden. Diese führt in ihrem nördlichen Verlauf in die Kölner Altstadt, in ihrem südlichen Verlauf zur Bundesautobahn A 4. Damit ist eine gute Anbindung an das lokale und regionale Verkehrsnetz gegeben. Über die Bushaltestelle Marktstraße unmittelbar südöstlich des Plangebietes an der Bonner Straße besteht ein guter Anschluss an das ÖPNV-Netz der Stadt Köln. Zudem wird derzeit die Nord-Süd- Stadtbahn über die Bonner Straße in Richtung Süden bis zum Verteilerring Süd (Arnoldstraße) verlängert. In nördlicher Richtung besteht somit eine direkte Verbindung zur Kölner Innenstadt. Die Fertigstellung der Strecke ist bis 2022 geplant. - 4 - / 5 3. Planungsvorgaben 3.1 Regionalplan Der Regionalplan der Bezirksregierung Köln stellt das Plangebiet als `Allgemeinen Siedlungsbe- reich (ASB)` dar. Die Entwicklung der geplanten gemischten Nutzung entspricht den Zielen der Regional- und Landesplanung. 3.2 Flächennutzungsplan Das Plangebiet ist im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Köln als `Sonderbaufläche (SO) Großmarkt` dargestellt. Da diese Darstellung nicht den geplanten städtebaulichen Zielset- zungen `gemischte Bauflächen` mit der weiteren Konkretisierung im Bebauungsplan zum `Urba- nen Gebiet` entspricht, ist der Flächennutzungsplan entsprechend zu ändern. Das Plangebiet liegt als Teilbereich im Geltungsbereich der im Verfahren befindlichen 219. Ände- rung des FNP, `Arbeitstitel Parkstadt Süd in Köln-Raderberg`. Mit der 219. Änderung des Flächen- nutzungsplanes wird die planungsrechtliche Voraussetzung geschaffen, das Areal des Großmark- tes zukünftig zu einem gemischt genutzten Quartier zu entwickeln. Die FNP-Änderung für das Plangebiet Sechtemer Straße/ Bonner Straße wird im Rahmen des FNP -Änderungsverfahren Parkstadt Süd vorgenommen, um eine einheitliche Umsetzung der Gesamtplanung Parkstadt Süd sicherzustellen. 3.3 Landschaftsplan Das Plangebiet liegt außerhalb des Geltungsbereiches des Landschaftsplans. 3.4 Denkmalschutz Im Bereich der bestehenden Grünfläche nördlich der geplanten Bebauung befinden sich Boden- denkmäler (aus dem Zeitraum des 1. bis 4 Jahrhundert nach Christus). Westlich des Plangebietes befindet sich die denkmalgeschützte Markthalle, die im Entwicklungskonzept der Parkstadt Süd erhalten und integriert werden soll. 3.5 Bestehendes Planungsrecht Für den Bereich des Plangebietes besteht kein rechtsverbindlicher Bebauungsplan. Planungs- rechtlich befindet sich die Fläche im unbeplanten Innenbereich gemäß § 34 BauGB. Östlich gele- gen grenzt der Bebauungsplan 67420-08-000-000 an das Plangebiet. Dieser setzt entlang der Bonner Straße Kerngebiete und ein Baugrundstück mit einer öffentlichen Grünfläche fest. 3.6 Stadtentwicklungskonzept Wohnen (StEK Wohnen) Der Rat der Stadt Köln hat am 11.02.2014 das Stadtentwicklungskonzept Wohnen (StEK Wohnen) beschlossen. Der im StEK Wohnen ermittelte Wohnungsgesamtbedarf 2010 -2029 in Höhe vo n rund 52.000 Wohnungen basiert auf der städtischen Bevölkerungsprognose 2011. In der aktuellen Bevölkerungsprognose mit Stand Mai 2015 wird Ende 2029 von rund 1.161.000 Einwohnern und 609.900 Haushalten ausgegangen. Der Gesamtwohnungsbedarf beläuft sich danach aktuell auf rund 66.000 Wohn ungen, davon rund 30.000 Wohnungen bis 2019. Diese Zahlen sind der B e- schlussvorlage „Umsetzung STEK Wohnen“ – Ratsbeschluss vom 20.12.2016 – zu entnehmen. Die Stadt Köln hat sich gemäß StEK Wohnen neben der Schaffung von ausreichend Wohnungen zum Ziel gesetzt, auch den qualitativen Ansprüchen an den Wohnraum gerecht zu werden. Zudem wird für Haushalte, die auf mietpreisgünstige Wohnungen angewiesen sind , der Bau von jährlich 1.000 öffentlich geförderten Wohnungen angestrebt. Des Weiteren sollen bei der Inanspruchnah- me von Flächen die sozialen und wirtschaftlichen Ansprüche an den Raum in Einklang mit seinen ökologischen Funktionen gebracht werden. - 5 - / 6 Durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan soll Wohnraum für unterschiedlichste Zielgruppen, hierunter auch 30 % für geförderten Wohnungsbau, vorbereitet werden. Das Plangebiet ist im Be- reich der geplanten Bebauung bereits im Bestand fast vollständig versiegelt, so dass keine zusätz- lichen Freiflächen für die Schaffung von Wohnraum in Anspruch genommen werden müssen. Das vorliegende Bauvorhaben ist somit als kongruent zu den Zielen des StEK Wohnen zu betrachten. 3.7 Kooperatives Baulandmodell Auf der Grundlage des vorliegenden Bebauungsplanverfahrens sollen bis zu 210 neue Wohnei n- heiten entwickelt werden, sodass dass Kooperative Baulandmodell der Stadt Köln – Richtlinie zur Anwendung in Bebauungsplanverfahren- in seiner fortgeschriebenen Fassung Anwendung findet. Öffentlich geförderter Wohnungsbau Gemäß des Kooperativen Baulandmodells in der Fassung der Bekanntm achung vom 10.05.2017 ist der Planbegün stigte verpflichtet, 30 % der für Wohnen vorgesehenen Geschossfläche für öf- fentlich geförderten Wohnungsbau vorzusehen. Das Plankonzept sieht gemäß dieser Vorgabe die Schaffung von öffentlich geförderten Wohnungen im nördlichen, westlichen und südöstlichen Teil des Gebäudeblocks an der Sechtemer Straße vor. Soziale Infrastruktur Der durch die Planung resultierende Mehrbedarf an Kindertagesstätten ist vom Planbegünstigten entweder durch Errichtung einer entsprechenden Kindertagesstätte oder eines gleichwertigen An- gebots zu decken. Alternativ bestehen die Möglichkeiten, eine nach Vorgaben der Stadt Köln ge- eignete Teilfläche innerhalb des Plangebietes für die künftige Kindertagesstätte an die Stadt abzu- treten oder die Ablösesumme für die Herstellungs-und Grundstückskosten an die Stadt auszuzah- len. Die im Rahmen der Parkstadt Süd durchgeführte Bedarfsermittlung hat ergeben, dass drei Kitastandorte im Gesamtgebiet der Parkstadt Süd zu berücksichtigen sind. Hierin ist auch der Be- darf des Plangebietes enthalten, jedoch liegen die geplanten Standorte außerhalb des Plangebie- tes. Vor dem Hintergrund einer zeitnahen Umsetzung der Kitastandorte wird für das vorliegende Plangrundstück keine Kita angemeldet. Ist jedoch eine zeitnahe Realisierung nicht möglich, ist eine provisorische Kita für den sich aus dem Plangrundstück ermittelten Bedarf zu errichten. Öffentliche Grünflächen und Spielplätze Der aus der Planung resultierende Mehrbedarf im Bereich öffentlicher Grünfläche wird auf Grund- lage des Planungskonzeptes im Rahmen einer Dienststellenbeteiligung eingeschätzt und bekannt gegeben. Grundlage bildet die erwartete Einwohnerzahl im Plangebiet. Die ggf. nachzuweisenden zusätzlichen Grünflächen können ebenfalls durch eine entsprechende finanzielle Beteiligung für Maßnahmen im Rahmen des Gesamtprojektes Parkstadt Süd erfolgen. Der Planbegünstigte ist verpflichtet, den durch die Planung entstandenen Mehrbedarf an Spielplät- zen nach den Vorgaben der Stadt Köln zu errichten, sofern der Bedarf nicht gedeckt werden kann. Für das Bauvorhaben ergibt sich gemäß den Vorgaben des Kooperativen Baulandmodells ein Flä- chenbedarf für Kinderspielflächen von mindestens 1.000 m². Um dieser Anforderung gerecht zu werden, besteht für den Investor grundsätzlich die Möglichkeit sich finanziell an der Herstellung der Spielfläche SPF 3 innerhalb des Grünzuges im Rahmen des Gesamtprojektes Parkstadt Süd be- teiligen. Diese Fläche befindet sich in fußläufiger Reichweite vom Plangebiet. Qualifizierungsverfahren Ist der maßgebliche Schwellenwert eines Vorhabens mit größer 6.750 qm Grundfläche Wohnen bzw. mehr als 75 Wohneinheiten erreicht, ist ein Qualifizierungsverfahren durchzuführen. In dem vorliegenden Bebauungsplanverfahren sind die Voraussetzungen gegeben jedoch soll auf ein Qualifizierungsverfahren verzichtet werden, da das vorliegende Entwurfskonzept im Rahmen eines umfangreichen Planungs- und Beteiligungsverfahrens Parkstadt Süd entwickelt wurde. Das Bau- vorhaben steht als erster Baustein für die Entwicklung der Parkstadt Süd und soll als Pilot die Ge- staltungsqualitäten für die zukünftige Vorhaben testweise darstellen. Das Büro "O & O Baukunst" lässt als Verfasser des integrierten Rahmenplans differenzierte und tragfähige Gestaltungsmerk- male erwarten. - 6 - / 7 Anwendungszustimmung Der Planbegünstigte hat sich für die Anwendung des Kooperativen Baulandmodells ausgespro- chen. Die Anwendungszustimmung wird gemeinsam mit der Planungsvereinbarung zur frühzeiti- gen Öffentlichkeitsbeteiligung unterzeichnet vorliegen. 4. Städtebauliches Konzept 4.1 Gesamtkonzept Parkstadt Süd Die Parkstadt Süd ist mit einer Gesamtfläche von 115 ha Kölns größtes Stadtentwicklungsprojekt der kommenden Jahre. Ziel der Maßnahme ist, den historischen inneren Grüngürtel zu vollenden und ein neues urbanes, gemischt genutztes Quartier zu schaffen. Das Konzept sieht eine Bünde- lung der Bebauung in Form eines urbanen Quartiers zum Wohnen, Arbeiten und Leben vor. Ent- lang der Bahnlinie soll der historische Grünzug bis zum Rheinufer fortgeführt werden. Das geplan- te Stadtquartier sieht vorwiegend eine verdichtete Blockrandbebauung, mit großzügigen Freiflä- chen sowie mehreren kleinen Parkanlagen vor. Als zentrales Element soll die historische Markthal- le bestehen bleiben. Insgesamt sollen Wohnungen für rund 8.000 Einwohner und 4.300 Arbeits- plätze entstehen. Mit dem Beschluss zum Ergebnis des Kooperativen Verfahrens hat die Bezirksvertretung Ro- denkirchen am 07.03.2016 und am 10.03.2016 (Vorlage Nr. 3832/2015) der Stadtentwicklungs- ausschuss die Bedeutung des Projektes unterstrichen und die Verwaltung beauftragt, eine inte- grierte Planung in der Detailschärfe einer Vorentwurfsplanung auf der Grundlage des Ergebnisses des Kooperativen Verfahrens Parkstadt Süd zu erstellen. Die integrierte Planung verbindet die für die heutige Stadtentwicklung wichtigen Themen Städtebau, Architektur, Freiraumplanung, Umwelt und Verkehr. Für die Erstellung eines Mobilitätskonzepts, für das Regenwassermanagement und für die stadtklimatischen Untersuchungen wurden Fachplaner beauftragt. Am 28.01.2019 ist das Ergebnis der Integrierten Planung von der Bezirksvertretung Rodenkirchen und am 07.02.2019 vom Stadtentwicklungsausschuss zur Kenntnis genommen worden. 4.2 Planungs- und Nutzungskonzept des Plangebietes Die Entwicklung des Plangebietes Sechtemer Straße/ Bonner Straße ist der erste Baustein, der im Rahmen des Entwicklungsprojektes Parkstadt Süd umgesetzt wird. Das städtebauliche Konzept sieht für das Plangrundstück eine überwiegend fünf- bis achtgeschossige Bebauungsstruktur so- wie einen15-geschossigen Baukörpers an der Bonner Straße vor. Das hohe Gebäude ist städte- baulich präzise gewählt. Es bildet zusammen mit zwei weiteren geplanten 15-geschossigen Bau- körpern an der Grüninsel Ecke Sechtemer Straße/ Bonner Straße ein städtebauliches Ensemble und umgrenzt als Dreierformation die vorhandene Grünfläche an der Bonner Straße. Ziel der Planung ist es, entlang der Straßenräume geschlossene Raumkanten auszubilden. Die unterschiedlichen Gebäudehöhen ermöglichen zudem eine städtebauliche und architektonische Differenzierung. Das geplante 15-geschossige Gebäude bildet zusammen mit den oben genannten Hochhäusern einen architektonischen Hochpunkt im Gesamtkontext der Planung zur Parkstadt Süd. Das geplante Nutzungskonzept der Parkstadt Süd sieht eine durchgängige urbane Mischung aus Wohnungen, Büro- und Einzelhandelsflächen vor. Diesem Ziel folgend soll auf dem Plangrund- stück ein Nebeneinander von Wohnen und Gewerbe ermöglicht werden. Hierbei sind rund 210 Wohneinheiten geplant. Angestrebt ist eine Mischung aus Wohnungen für Familien, Kleinapparte- ments zum Beispiel für Studenten und Loftwohnen. Mindestens 30 % der für Wohnen vorgesehen Geschossflächen sollen öffentlich gefördert sein. Das Erdgeschoss der geplanten Bebauung soll in den Blockinnenbereichen komplett überbaut werden. Hier sind vorwiegend wohnungsnahe, ge- werbliche Nutzungen wie vorwiegend Einzelhandelsbetriebe, gastronomische Einrichtungen und - 7 - / 8 sonstige Dienstleistungsbetriebe vorgesehen. Des Weiteren können, das Wohnen nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe wie bspw. Büronutzungen angesiedelt werden. Der Innenbereich des Erdgeschosses wird unter anderem für die Unterbringung von Stellplätzen genutzt. Zur Umsetzung der Planung wird ein Urbanes Gebiet (MU) festgesetzt. 4.3 Freiflächen Der Bereich des Vorhabens wird durch die geplante Bebauung vollständig versiegelt, jedoch soll die überbaute Erdgeschossebene eine Dachbegrünung erhalten und als begrünte Aufenthaltsflä- che für die zukünftigen Bewohner und Beschäftigten dienen. Hier werden eine gärtnerisch gestal- tete Freifläche und Spielflächen für Kleinkinder vorgesehen. Die Dachflächen der Blockbebauung soll mit Ausnahme des 15-stöckigen Gebäudes extensiv begrünt werden. Im nördlichen Abschnitt des Plangebietes besteht eine öffentliche Grünfläche, die durch die Stadt Köln aufgewertet werden soll. In der Umgebung werden mit der Weiterentwicklung des Inneren Grünzuges zukünftig großzügige öffentliche Freiflächen mit integrierten Spielplätzen einen attrakti- ven Freiraum bieten. 4.4 Verkehrliche Erschließung Äußere Erschließung Die Erschließung des Plangebietes erfolgt über die Bonner und Sechtemer Straße. Die Sechtemer Straße wird im Berei ch des geplanten Bauvorhabens teilweise verlegt. Vor diesem Hintergrund ist ein Entwidmungsverfahren für die Flächen des aktuellen Straßenverlaufs durchzuführen. Im Be- bauungsplanverfahren erfolgen eine detaillierte Ausarbeitung der Verkehrsführung sowie eine Ver- kehrsuntersuchung. Über den ÖPNV besteht eine sehr gute Anbindung, die im Zuge weiterer Neubaumaßnahmen noch verbessert wird (siehe Kapitel 2.4). Ruhender Verkehr Die Unterbringung der notwendigen Stellplätze für die Gewerbeflächen und Wohnungen sind im inneren Bereich des Erdgeschosses und im Untergeschoss vorgesehen. Die oberirdischen Berei- che sollen -mit Ausnahme des Anliefer- und Rettungsverkehrs- möglichst frei vom motorisierten Verkehr gehalten werden. Stellplatzreduzierung Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens wird ein Mobilitätskonzept erstellt. Hierbei werden auch die Reduzierungsmöglichkeiten der erforderlichen Stellplätze unter Bezugnahme nahmobilitätsför- dernden Handlungsmaßnahmen ermittelt. Verkehrsaufkommen Aufgrund der geplanten hohen baulichen Verdichtung ist mit einer Zunahme von Ziel- und Quell- verkehre zu rechnen. Die Auswirkungen der Planung auf die Verkehrsbelastung der Straßen und Knotenpunkte im Umfeld werden im weiteren Verfahren gutachterlich untersucht und bewertet. 4.5 Ver- und Entsorgung Die Ver- und Entsorgung des Plangebietes mit Gas, Wasser, Abwasser und Strom wird im weite- ren Verfahren geklärt. 4.6 Geförderter Wohnungsbau Gemäß den Vorgaben aus dem Kooperativen Baulandmodell werden 30 % der für Wohnen vorge- sehenen Geschossfläche als geförderte Wohnungen errichtet (siehe Kapitel 3.7). - 8 - / 9 5. Inhalte des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 5.1 Art der baulichen Nutzung Entsprechend der vorgesehenen Nutzungsmischung wird der Bereich des Plangrundstücks als Urbanes Gebiet (MU) festgesetzt. Im Norden des Plangebietes soll die Fläche des ehemaligen jüdischen Friedhofs als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage festgesetzt werden. 5.2 Maß der baulichen Nutzung Das Maß der baulichen Nutzung wird gemäß Eintrag im Plan über die Grundflächenzahl (GRZ), die Geschossflächenzahl (GFZ), die maximal zulässige Anzahl der Vollgeschosse sowie die ma- ximale Gebäudehöhe (GH max.) in Metern über Normalhöhenull (NHN) festgesetzt. Grundflächenzahl (GRZ) und Geschossflächenzahl (GFZ) Das Ergebnis des vom StEA beschlossenen Kooperativen Verfahrens Parkstadt Süd sieht für den Bereich des Plangebietes einen geschlossenen Gebäudeblock mit einer II bis XV-geschossigen Bebauung vor. Der Innenbereich des Baublocks soll I-geschossig überbaut werden. Die städtebau- liche Dichte begründet sich aus dem geplanten baulichen Gesamtkontext des Entwicklungsgebie- tes. Um die geplante städtebauliche Dichte umsetzten zu können, wird für das geplante Urbane Gebiet (MU) eine Grundflächenzahl (GRZ) von 1,0 und eine Geschossflächenzahl (GFZ) von ma- ximal 6,2 als Maß der baulichen Nutzung festgesetzt. Durch die Festsetzung einer GRZ von 1,0 wird im Bereich des Sechtemer Blocks eine Vollversiegelung ermöglicht. Demzufolge werden die Obergrenzen für urbane Gebiete gemäß § 17 Absatz 1 BauNVO mit einer maximal zulässigen (GRZ) von 0,8 und einer maximal zulässigen GFZ von 3,0 überschritten. Die Planung folgt den Zielen einer nachhaltigen Stadtentwicklung. Mit der städtebaulichen Maßga- be, der Innenentwicklung einer Außenentwicklung den Vorrang zu geben, wird zudem dem Grund- satz entsprochen, mit Grund und Boden sparsam und schonend umzugehen und zur Verringerung der zusätzlichen Inanspruchnahme von Flächen für bauliche Nutzungen beizutragen. Die erhöhten GFZ und GRZ sind für die Umsetzung des städtebaulichen Entwurfes und die Reali- sierung des Vorhabens erforderlich und entsprechen dem städtebaulichen Ziel einer innerstädti- schen Nachverdichtung für Wohnraum. Die Überschreitungen werden durch folgende Umstände oder Maßnahmen ausgeglichen: intensive Dachbegrünung Die Stellplätze sind fast ausschließlich unterirdisch vorgesehen, um oberirdische Bepflan- zungen und Aufenthaltsflächen zu schaffen. Aufwertung der unmittelbar nördlich gelegenen Grünfläche großzügige Freiflächen in fußläufiger, näherer Umgebung (geplanter Grüngürtel in der Park- stadt Süd) Die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse werden durch die Planung gewahrt. Sonstige öffentliche Belange stehen dieser Überschreitung nicht ent- gegen. Nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt infolge der GFZ-Überschreitung sind nicht zu erwarten. Anzahl der Vollgeschosse Die Festsetzung der maximal zulässigen Anzahl der Vollgeschosse orientiert sich am städtebauli- chen Konzept. Es ist demnach vorgesehen, den gesamten Bereich des urbanen Gebietes zu überbauen, wobei für den Innenbereich des Gebäudeblocks maximal ein Vollgeschoss zulässig ist (zum Beispiel für die Unterbringung der notwendigen Stellplätze). Im Nordosten des Urbanen Gebietes wird eine maximale Anzahl von 15 Vollgeschossen festge- setzt, um den hier vorgesehenen städtebaulichen Hochpunkt entsprechend des Wettbewerbser- gebnisses zu ermöglichen. Durch die bis zu acht Vollgeschosse im Südwesten des Urbanen Ge- bietes wird die städtebauliche Sichtachse von der Bonner Straße nach Köln-Raderberg betont. Im - 9 - / 10 Süden wird die maximal zulässige Anzahl der Vollgeschosse auf sechs beschränkt, um einen har- monischen Übergang zu der südlich der Sechtemer Straße gelegenen Bestandsbebauung zu schaffen. Für den überwiegenden Teil der überbaubaren Grundstücksfläche (Gebäudeteile im Nordwesten und Osten) werden maximal fünf Vollgeschosse zugelassen. Diese Festsetzung orientiert sich an der Höhe der umliegenden geplanten bzw. bestehenden Bebauung. Gebäudehöhe Die maximal zulässige Gebäudehöhe wird in Metern über Normalhöhe Null (müNHN) festgesetzt und ermöglicht jeweils die Umsetzung der Gebäude mit der maximal möglichen Anzahl der Vollge- schosse. 6. Umweltbericht Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird ein Umweltbericht erstellt. Die Umweltprüfung wird nach §2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Der Umweltbericht wird gemäß Anlage 1 zum BauGB erstellt 6.1 Tiere/Artenschutz Im Zuge der Planung wird eine artenschutzrechtliche Prüfung durchgeführt. Auf Grundlage der nachgewiesenen oder potenziellen Vorkommen relevanter Arten und der vorhabenbedingten Wir- kungen wird eine gutachterliche Untersuchung der Betroffenheit dieser Arten sowie der erforderli- che Maßnahmen zu deren Schutz erarbeitet. 6.2 Pflanzen/Natur und Landschaft Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird ein landschaftspflegerischer Fachbeitrag bzw. ein Grünordnungsplan erstellt. 6.3. Boden/Fläche Im Plangebiet ist mit Ausnahme der Grünfläche mit versiegelten Flächen und anthropogen überprägten Böden zu rechnen. Das Thema wird im Umweltbericht betrachtet, 6.4. Wasser Das Plangebiet liegt nicht in einem hochwassergefährdeten Bereich. Maßnahmen zur Starkre- genprophylaxe sind im weiteren Verfahren zu thematisieren. 6.5 Klima und Luft Im weiteren Verfahren wird geprüft, welche Maßnahmen umgesetzt werden können, um dem Kli- mawandel entgegenzuwirken oder um der Anpassung an den Klimawandel zu dienen. Für Maß- nahmen zur Klimawandelanpassung soll sich die Planung an den Empfehlungen der `Klimatologi- schen Untersuchung Parkstadt Süd` (Stand Juli 2018) orientieren, die im Zuge der Integrierten Planung zur Parkstadt Süd erfolgt ist. Im Zuge der Planung wird eine Beurteilung der Luftschadstoffsituation erfolgen. 6.6 Immissionsschutz: Lärm/Erschütterungen/Licht Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird eine schalltechnische Untersuchung im Hinblick auf den bestehenden und planbedingten Lärm des Straßenverkehrs, der Einwirkung des Schi e- nenverkehrs sowie der umliegenden Gewerbebetriebe durchgeführt. - 10 - Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens werden Lärmschutzmaßnahmen entwickelt und festge- setzt. Die Auswirkungen möglicher Erschütterungsimmissionen sind zu untersuchen und hinsichtlich der entsprechenden Regelwerke zu beurteilen. In einer lichtimmissionstechnischen Untersuchung werden die ggf. auf das Plangebiet einwirken- den Immissionen untersucht und bewertet. Für die geplante Bebauung wird zudem eine Bewertung des „Tageslichtes im Innenräumen“ nach DIN 5034 erfolgen. 6.7 Altlasten / Altstandort Das Altlastenkataster der Stadt Köln stellt für das Plangebiet keine Verdachtsflächen dar. Das westlich gelegene Großmarktgelände ist als Altstandort ausgewiesen. 6.8 Kultur- und sonstige Sachgüter Im näheren Umfeld des Plangebiets sind mehrere Bodendenkmäler dokumentiert. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird untersucht, ob im Plangebiet archäologische Fundstellen und Bodendenkmäler liegen. 7. Auswirkungen der Planung Das Planungsrecht soll in Form eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans gemäß § 12 BauGB geschaffen werden. Zwischen der Stadt Köln und der Vorhabenträgerin wird ein städtebaulicher Vertrag als Durchführungsvertrag abgeschlossen, welcher die Realisierung des Vorhabens regelt. Da es sich um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan handelt, werden die Planungs- und Er- schließungskosten von der Vorhabenträgerin übernommen. Kosten für die Stadt Köln entstehen nicht. Das Planvorhaben soll kurzfristig umgesetzt werden.
Anlage 7_Auszug aus dem Beschlussprotokoll BV 2 03.06.2019 1149-2019
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) Frau Paßmann Telefon: (0221) 221-92313 Fax : (0221) 221-92318 E-Mail: miriam.passmann@stadt-koeln.de Datum: 03.06.2019 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 03.06.2019 öffentlich 9.2.1 Beschluss über die Einleitung eines Bebauungs planverfahrens (vorha- benbezogener Bebauungsplan) und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Arbeitstitel: `Sechtemer Straße/ Bonner Straße` in Köln-Raderberg 1149/2019 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss fol- genden geänderten Beschluss zu fassen: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt, nach § 12 Absatz 2 und 4 Baugesetzbu ch (BauGB) ein Bebauungs- planverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet östlich und nördlich der Sechtemer Straße und westlich der Bonner Straße —Arbeitstitel: `Sechtemer Straße/ Bonner Straße` in Köln-Raderberg— einzuleiten mit dem Ziel, Wohnbebauung in Form von Geschosswohnungsbau mit bis zu 210 Wohneinheiten sowie wohnungsnahes Gewerbe festzusetzen; 2. nimmt das städtebauliche Planungskonzept (vorhab enbezogener Bebauungs- plan) zur Kenntnis und beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffent- lichkeitsbeteiligung nach Modell 2. Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 1 (Aushang der Planung); Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die Stimme des Herrn Ilg zugestimmt.
Anlage 9
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A N L A G E 9 Parkstadt Süd Dokumentation der Beteiligung der Öffentlichkeit Datum Veranstaltung Veranstaltungsort 18.04.2015 Parkstadt Süd entdecken Auftaktveranstaltung mit Stadtteilspaziergängen durch das Plangebiet Uni-Mensa Nordwest 12.05, 19.05., 26.5. und 02.06.2015 Parkstadt Süd von Morgen debattieren Kooperatives Verfahren Bürgerveranstaltung an vier Themenabenden: Themenabend 1: `Lebendige Quartiere` Themenabend 2: `Stadt entsteht` Themenabend 3: `Neue Werte schaffen` Themenabend 4: `Urbane Parklandschaft` Humboldt- Gymnasium 19.06.2015 und 20.06.2015 Parkstadt Süd konkret Bürgerveranstaltung: `Forum zur Aufgabenstellung und Zielvereinbarung` -> Startschuss für die Entwurfsarbeit für die fünf Planungsteams Europaschule Köln Gesamtschule Zollstock 04.09.2015 Parkstadt Süd planen Bürgerveranstaltung: Vorstellung der Gesamtkonzepte am begehbaren Modell `Gesamtkonzept und Ideenmarkt` Humboldt- Gymnasium 05.09.2015 Parkstadt Süd planen Bürgerveranstaltung: `Das große Ganze – Stadtperspektiven, Gesamt- konzept und Ideenmarkt` Humboldt- Gymnasium 23.10.2015 Parkstadt Süd vertiefen Bürgerveranstaltung: Quartiere – Das Kleine im Ganzen Vorstellung der Vertiefungsbereiche (Planungen der Teams) als gemeinsames Kolloquium mit dem Begleitgremium und den Teams Humboldt- Gymnasium 24.10.2015 Parkstadt Süd vertiefen Vertiefen der Planungskonzepte: Kolloquium zwischen Begleitgremium und Teams getrennt (nicht öffentlich) Bürgerveranstaltung als Offene Ateliers: Diskussionsrunden in abgetrennten Bereichen zu jeder Arbeit der Teams (öffentlich) Humboldt- Gymnasium 26.11.2015 Parkstadt Süd vorausblicken Abschlussveranstaltung: Ergebnispräsentation der Planungen Bürgerhaus Stollwerck 30.11. bis 18.12.2015 Ausstellung der Ergebnisse Abschlussarbeiten werden vorgestellt Stadthaus 04.01. bis 29.01.2016 Fortsetzung der Ausstellung Spanischen Bau 01.07.2016 Parkstadt Süd vor Ort Fünf Spaziergänge zur Planung Verschiedene Orte im Plangebiet 08.11.2016 Parkstadt Süd Freiräume Abendveranstaltung Schule 08.07.2017 Parkstadt Süd – Teilbereich Eifelwall Bürgerinformationsveranstaltung: Freiraumplanerischer Wettbewerb IN VIA Köln e.V., Kapitelsaal 19.11.2018 Parkstadt Süd geht weiter Bürgerworkshop Alfred-Müller- Armack-Berufskolleg 01.12.2018 Parkstadt Süd – Teilbereich Eifelwall Bürgerinformationsveranstaltung: Freiraumplanerischer Wettbewerb COPT-Zentrum
Anlage 6_Auszug StEA_TOP 10.4_ 16.05.2019
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Geschäftsführung Stadtentwicklungsausschuss Herr Freitag Telefon: (0221) 221-23148 Fax : (0221) 221-24088 E-Mail: uwe.freitag@stadt-koeln.de Datum: 20.05.2019 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 40. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 16.05.2019 öffentlich 10.4 Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorha- benbezogener Bebauungsplan) und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Arbeitstitel: `Sechtemer Straße/ Bonner Straße` in Köln-Raderberg 1149/2019 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt, nach § 12 Absatz 2 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungs- planverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet östlich und nördlich der Sechtemer Straße und westlich der Bonner Straße —Arbeitstitel: `Sechtemer Straße/ Bonner Straße` in Köln-Raderberg— einzuleiten mit dem Ziel, Wohnbebauung in Form von Geschosswohnungsbau mit bis zu 210 Wohneinheiten sowie wohnungsnahes Gewerbe festzusetzen; 2. nimmt das städtebauliche Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungs- plan) zur Kenntnis und beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlich- keitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 1 (Aushang der Planung); 3. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung 2 (Ro- denkirchen) ohne Einschränkung zustimmt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Anlage 1 Geltunsbereich
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gIIHQWOLFKH*UQIOlFKH 6HFKWHPHU6WUDH (LQEH]LHKXQJJHPl%DX*% Bereich des vorhabenbezogenenBebauungsplanes (VEP) Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von0LWJOLHGHUQGHV5DWHVGHU$XVVFKVVHXQGGHU%H]LUNVYHUtretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zuGLHVHP7DJHVRUGQXQJVSXQNWQLFKWWHLOQHKPHQGUIHQ Anlage 1 0 5025 100150 MeterN StadtplanungsamtGeltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (VEP)6HFKWHPHU6WUDHLQ.|OQ5DGHUEHUJ 0DVWDE
Anlage 5 Modellfoto
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© RMP Stephan Lenzen/Ortner&Ortner/BSV/BCE Modellfoto Plangebiet Sechtemer Straße/ Bonner Straße Anlage 5
Anlage 4 Städtebaulicher Entwurf
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Anlage 4 Städtebaulicher Entwurf: Sechtemer Straße / Bonner Straße XV V VIII II V VI Sechtemer Straße Sechtemer Straße Sechtemer Straße Bonner Straße I © RMP Stephan Lenzen/Ortner&Ortner/BSV/BCE Plangebietsgrenze M 1:1000
Anlage 8
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A N L A G E 8
Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener
Bebauungsplan) und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Arbeitstitel: `Sechtemer Straße/ Bonner Straße` in Köln-Raderberg
Vorlage 1149/2019
Hier: Stellungnahme der Verwaltung zum Beschluss der Bezirksvertretungssitzung
Rodenkirchen am 03.06.2019 zum
TOP 9.2.1 Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens
(vorhabenbezogener Bebauungsplan) und zur Durchführung der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung
Arbeitstitel: `Sechtemer Straße/ Bonner Straße` in Köln-Raderberg
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen hatte am 03.06.2019 beschlossen, dass die geplante
frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nicht wie von der Verwaltung vorgeschlagen nach
Modell 1 (Aushang der Planunterlagen), sondern nach Modell 2 in Form einer
Abendveranstaltung durchgeführt werden soll.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Verwaltung schlägt weiterhin vor, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach Modell 1
(Aushang der Planunterlagen) durchzuführen.
Begründung:
Basierend auf den Ergebnissen des `Kooperativen Verfahrens Parkstadt Süd` hat der
Stadtentwicklungsausschuss bereits am 10.03.2016 beschlossen, die Planung des
Siegerentwurfs des Planungsteams RMP Stephan Lenzen mit Ortner & Ortner Baukunst und
dem Büro für Stadt- und Verkehrsplanung BSV Reinhold Baier durch entsprechende
Formate weiter fortzuschreiben.
Die hieraus resultierende sogenannte Integrierte Planung beinhaltet die städtebauliche und
freiraumplanerische Entwicklung der Parkstadt Süd und stellt die Grundlage und Leitlinie für
nachgelagerte Bauleitplan- und Qualifizierungsverfahren dar. Auf diese Weise sollen sowohl
eine einheitliche Entwicklung als auch die Fortführung und Umsetzung der Ideen des
Kooperativen Verfahrens sichergestellt werden.
Das unter anderem aus dem umfangreichen Beteiligungsprozess mit der Öffentlichkeit
zusammengeführte Ergebnis der Integrierten Planung ist zuletzt von der Verwaltung in Form
einer Mitteilung den politischen Gremien dargelegt worden. Die Bezirksvertretung
Rodenkirchen und der Stadtentwicklungsausschuss haben diese Informationen am
28.01.2019 beziehungsweise am 07.02.2019 zur Kenntnis genommen.
Die Informationen und Beteiligung der Öffentlichkeit war im gesamten Planungszeitraum ein
maßgeblicher Baustein der sogenannten Integrierten Planung. Die Bürgerinnen und Bürger
wurden im Zeitraum zwischen 2015 und Ende 2018 mehrfach und mit unterschiedlichsten
Formaten an der Planung beteiligt. Die städtebaulichen Ziele für die Parkstadt Süd wurden in
der Vergangenheit für das Gesamtplangebiet unter den Aspekten Nutzung, Dichte
einschließlich Maß der baulichen Nutzung, Freiraum, Verkehr, etc. mehrfach und
umfangreich den Bürgerinnen und Bürgern vorgestellt.
Die Beteiligung fand in Form von Bürgerworkshops, offenen Planungsateliers, Planung an
begehbaren Modellen, Kolloquien und Spaziergängen in verschiedensten
Veranstaltungsorten statt (siehe hierzu Anlage 9: Dokumentation der Beteiligung der
Öffentlichkeit). Die Veranstaltungen waren regelmäßig gut besucht und konnten somit eine
Vielzahl von Bürgerinnen und Bürger erreichen.
Die Verwaltung schlägt aus den oben genannten Gründen erneut vor, die
Öffentlichkeitbeteiligung nach Modell 1 (Aushang der Planunterlagen) durchzuführen. Hierzu
ist das Planungskonzept des Preisträgers aus dem Kooperativen Verfahren zur Parkstadt
Süd mit dem Vorhaben Sechtemer Straße/Bonner Straße zusammen mit den Erläuterungen
für mindestens eine Woche im Stadtplanungsamt und im Bezirksrathaus Rodenkirchen der
Öffentlichkeit durch Aushang zugänglich zu machen.
Die Bürgerinnen und Bürger haben in diesem Zeitraum die Gelegenheit, eine schriftliche
Stellungnahme abzugeben.
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 612 Lang Az Vorlagen-Nummer 1149/2019 Freigabedatum 07.05.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Arbeitstitel: `Sechtemer Straße/ Bonner Straße` in Köln-Raderberg Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt, nach § 12 Absatz 2 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet östlich und nördlich der Sechtemer Straße und westlich der Bonner Straße —Arbeitstitel: `Sechtemer Straße/ Bonner Straße` in Köln- Raderberg— einzuleiten mit dem Ziel, Wohnbebauung in Form von Geschosswohnungsbau mit bis zu 210 Wohneinheiten sowie wohnungsnahes Gewerbe festzusetzen; 2. nimmt das städtebauliche Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) zur Kenntnis und beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 1 (Aushang der Planung); Alternative: Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach Modell 2. Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 13.05.2019 Stadtentwicklungsausschuss 16.05.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Anlass und Lösung Das Plangebiet befindet sich im Stadtteil Köln Raderberg (Stadtbezirk Rodenirchen) und wird heute überwiegend gewerblich genutzt. Der Investor, die GAG Immobilien AG mit Sitz in Köln, beabsichtigt, in dem vorliegenden Planbereich eine Bebauung für Wohnnutzung und wohnungsnahes Gewerbe zu entwickeln. Die GAG ist in dem Plangebiet Eigentümerin von einem Großteil der Liegenschaften. Die für die Realisierung des Projek- tes noch benötigten Teilflächen befinden sich im städtischen Besitz und werden parallel zum Bebau- ungsplanverfahren an die GAG veräußert. Mit dem Schreiben vom 28.02.2018 stellte der Investor einen Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens. Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt auf der Grundlage der Integrierten Planung Parkstadt Süd, welche am 07.02.2019 vom Stadt- entwicklungsausschuss (StEA) zur Kenntnis genommenen wurde. Das Plangebiet ist im Bereich der geplanten Bebauung bereits im Bestand fast vollständig versiegelt, so dass keine zusätzlichen Freiflächen für die Schaffung von Wohnraum in Anspruch genommen werden müssen. Das vorliegende Bauvorhaben ist somit als kongruent zu den Zielen des StEK Woh- nen zu betrachten. Aufgrund der Bevölkerungsprognose der Stadt Köln mit Stand Mai 2015 beläuft sich der aktuelle Be- darf an neuem Wohnraum für den Zeitraum von 2015 bis 2029 auf rund 66.000 Wohnungen. Mit der Planung, in dem Entwicklungsgebiet `Sechtemer Straße/ Bonner Straße` Wohnraum zu schaffen, kann ein Betrag zur Deckung des hohen Bedarfs an Wohnungen geleistet werden. Plankonzeption des Plangebietes Durch die Neuaufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Schaffung von circa 210 neuen Wohneinheiten sowie für wohnungsnahes Gewerbe geschaffen werden. Ziel der Planung ist es, einen Beitrag zur Versorgung der Bevölkerung an Eigentumswoh- nungen und Wohnungen im geförderten Geschosswohnungsbau zu leisten. Es ist geplant, eine städ- tebaulich kompakte Gebäudestruktur und 30% der neuen Wohneinheiten als öffentlich geförderte Wohnungen zu errichten. Gesamtkonzept Parkstadt Süd Das Plangebiet Sechtemer Straße/ Bonner Straße liegt im zentralen Bereich des Stadtentwicklungs- projekts Parkstadt Süd. Ziel der Planung für das Entwicklungsgebiet ist, auf dem Areal nach Aufgabe der bestehenden gewerblichen Nutzungen ein neues und urbanes Stadtquartier auf circa 115 ha für etwa 3.500 Wohnungen und 4.500 Arbeitsplätze zu realisieren. Das Plangebiet Sechtemer Straße/ Bonner Straße bildet ein Teilprojekt des Projektes Parkstadt Süd. Planerische Vorgaben und Verfahren Im Regionalplan ist das Gebiet als allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) ausgewiesen. Das Gebiet befindet sich planungsrechtlich im unbeplanten Innenbereich gemäß § 34 BauGB. Im Flächennut- zungsplan der Stadt Köln wird das Plangebiet als `Sonderbaufläche Großmarkt´ dargestellt. Da diese Darstellung nicht den geplanten städtebaulichen Zielsetzungen `gemischte Bauflächen` mit der weite- ren Konkretisierung im Bebauungsplan zum `Urbanen Gebiet` entspricht, ist zur Realisierung der Wohnnutzung und des wohnungsnahen Gewerbes eine Änderung des Flächennutzungsplanes erfor- derlich. Die FNP-Änderung für das Plang ebiet Sechtemer Straße/ Bonner Straße wird im Rahmen 3 des FNP -Änderungsverfahren Parkstadt Süd vorgenommen , u m eine einheitliche Umsetzung der Gesamtplanung Parkstadt Süd sicherzustellen. Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes `Sechtemer Straße/ Bonner Straße` wird nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB) im sogenannten `Regelverfahren` mit Umweltbe- richt, mit einem landschaftspflegerischer Fachbeitrag oder einem Grünordnungsplan sowie einer ar- tenschutzrechtliche Prüfung durchgeführt, da die Planung im Gesamtkontext der Parkstadt Süd zu sehen ist. Gemäß § 12 Abs. 4 BauGB soll eine Fläche außerhalb des Bereichs des Vorhaben- und Er- schließungsplans in den vorhabenbezogenen Bebauungsplan einbezogen werden. Durch die Aus- weisung einer öffentlichen Grünfläche wird die geplante Bebauung durch die vorgelagerte Freifläche städtebaulich betont. Gleichzeitig bildet die Grünfläche eine Grünzäsur in der städtebaulich verdichte- ten Umgebung. Kooperatives Baulandmodell Das Vorhaben berücksichtigt die Vorgaben des `Kooperativen Baulandmodells` (KoopBLM) der Stadt Köln mit Stand Beschluss des Rates am 04.04.2017, Bekanntmachung am 10.05.2017. Die Anwen- dungszustimmung, die als zwingender Bestandteil des Einleitungsbeschlusses unterzeichnet vom Planbegünstigten vorliegen muss, wird in diesem Fall gemeinsam mit der Planungsvereinbarung, in welcher unter anderem die Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes, die Übernahme der Pla- nungskosten sowie notwendiger Gutachten verbindlich geregelt werden, im Nachgang des Einlei- tungsbeschlusses und Beschlusses zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung unterzeichnet. Grund für die abweichende Vorgehensweise ist der noch nicht vollständig abgeschlossene Grunderwerb. Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung Im Rahmen der Planungen zur Parkstadt Süd wurden die Bürger und Bürgerinnen bereits mehrfach an der Planung beteiligt, zuletzt in einer Bürgerinformationsveranstaltung am 19.11.2018. Aufgrund der bereits mehrfach durchgeführten Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Planung zur Parkstadt Süd schlägt die Verwaltung vor, die Öffentlichkeitbeteiligung im Rahmen des vorliegenden Bebau- ungsplanverfahrens nach Modell 1 durchzuführen. Hierzu ist das Planungskonzept des Preisträgers zur Parkstadt Süd mit dem Plangrundstück Sechtemer Straße/Bonner Straße zusammen mit dem Erläuterungsbericht eine Woche im Planungsamt und im Bezirksrathaus Rodenkirchen auszulegen. Weitere Erläuterungen, Pläne und Übersichten siehe Anlagen 1 bis 5. Anlagen 1. Geltungsbereich des Bebauungsplanverfahrens 1 Erläuterungen zum städtebaulichen Planungskonzept 2 Plangebiet – Lage im Entwicklungsgebiet der `Integrierten Planung Parkstadt Süd` 3 Städtebaulicher Entwurf 4 Modellfoto
Anlage 0_ Begründung der Dringlichkeit
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Anlage O Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Arbeitstitel: Sechtemer Straße/ Bonner Straße in Köln-Raderberg Hier: Begründung der Dringlichkeit In der aktuellen Bevölkerungsprognose mit Stand Mai 2015 wird Ende 2029 von rund 1.161.000 Einwohnern und 609.900 Haushalten ausgegangen. Der Gesamtwohnungsbedarf beläuft sich danach aktuell auf rund 66.000 Wohnungen, davon rund 30.000 Wohnungen bis 2019. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung von dringend benötigtem Wohnungsbau zu schaffen, soll das notwendige Bebauungsplanverfahren zeitnah eingeleitet werden. Ziel des Bebauungsplanes ist, eine innerstädtische Wohnbebauung mit circa 210 Wohneinheiten und wohnungsnahe, gewerbliche Nutzungen zu entwickeln. Um Planungsrecht für den dringend benötigten Wohnraum zu schaffen, sollen der Einleitungsbeschluss und die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung noch vor der Sommerpause 2019 erfolgen.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1149/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 07.05.2019
- Erstellt
- 26.03.2019 10:57