Mandari Insight

1149/2019

Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Arbeitstitel: `Sechtemer Straße/ Bonner Straße` in Köln-Raderberg

Beschlussvorlage Ausschuss 07.05.2019

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 04.07.2019, TOP 10.1

Anlage 3 Integrierter Planung

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Anlage 2 Erläuterungstext

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Anlage 7_Auszug aus dem Beschlussprotokoll BV 2 03.06.2019 1149-2019

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Anlage 9

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Anlage 6_Auszug StEA_TOP 10.4_ 16.05.2019

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Anlage 1 Geltunsbereich

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Anlage 5 Modellfoto

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Anlage 4 Städtebaulicher Entwurf

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Anlage 8

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 0_ Begründung der Dringlichkeit

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Anlage 3 Integrierter Planung

97 Zeichen

Integrierte Planung Parkstadt Süd
 Plangebiet
Anlage 3
© RMP Stephan Lenzen/Ortner&Ortner/BSV/BCE

Anlage 2 Erläuterungstext

32727 Zeichen

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A N L A G E  2  
 
 
 
 
Erläuterungen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 
Arbeitstitel: Sechtemer Straße/ Bonner Straße in Köln-Raderberg 
  
 
1. Anlass und Ziel der Planung  
 
1.1 Anlass der Planung 
 
Die Vorhabenträgerin, die `GAG Immobilien AG`, vertreten durch Frau Katrin Möller, hat mit 
Schreiben am 28.02.2018 bei der Stadt Köln die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung eines 
vorhabenbezogenen Bebauungsplans (VEP) nach § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauBG) für das 
Plangebiet Sechtemer Straße/ Bonner Straße in Köln-Raderberg beantragt. Ziel der Planung ist, 
auf dem Plangrundstück Wohnungsbau und wohnungsnahes Gewerbe zu realisieren. Die Vorha-
benträgerin ist Eigentümerin von einem Großteil der Flächen. Die für die Realisierung des Projek-
tes noch benötigte Teilfläche befindet sich derzeit in städtischem Eigentum und wird parallel zum 
Bebauungsplanverfahren an die Vorhabenträgerin veräußert. 
 
Das Plangebiet Sechtemer Straße/ Bonner Straße liegt im zentralen Bereich des Stadtentwick-
lungsprojekts Parkstadt Süd (siehe Anlage 3). Ziel dieser Planung für das Entwicklungsgebiet ist, 
auf dem Areal nach Aufgabe der bestehenden gewerblichen Nutzungen ein neues und urbanes 
Stadtquartier auf circa 115 ha für etwa 3.500 Wohnungen und 4.500 Arbeitsplätze zu realisieren.  
Das Plangebiet Sechtemer Straße/ Bonner Straße bildet mit circa 210 geplanten neuen Wohnun-
gen und wohnungsnahen Gewerbe ein Teilprojekt des Projektes Parkstadt Süd.  
 
Für den Bereich des Plangebietes besteht kein rechtsverbindlicher Bebauungsplan. Planungs-
rechtlich befindet sich die Fläche im unbeplanten Innenbereich gemäß § 34 BauGB. Durch die 
Neuaufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Vor-
aussetzungen für die Umsetzung der geplanten Bebauung geschaffen werden. Die bestehende 
Grünfläche nördlich des Vorhabens soll planungsrechtlich gesichert und gemäß § 12 Abs. 4 
BauGB mit in den vorhabenbezogenen Bebauungsplan einbezogen werden. Durch die Auswei-
sung einer öffentlichen Grünfläche wird die geplante Bebauung durch die vorgelagerte Freifläche 
städtebaulich betont. Gleichzeitig bildet die Grünfläche eine Grünzäsur in der städtebaulich ver-
dichteten Umgebung. 
 
 
Stadtentwicklungsprojekt Parkstadt Süd 
Im Rahmen des Stadtentwicklungsprojekts Parkstadt Süd wurde im Jahr 2015 das vom Stadtent-
wicklungsausschuss (StEA) beschlossene Planungs- und Beteiligungsverfahren `Kooperatives 
Verfahren Parkstadt Süd` durchgeführt, aus welchem der Siegerentwurf des Planungsteams RMP 
Stephan Lenzen, Bonn, mit Ortner & Ortner Baukunst, Berlin, Köln, Wien, BSV Büro für Stadt- und 
Verkehrsplanung, Reinhold Baier, Aachen und Björnsen Beratende Ingenieure, Koblenz hervor-
ging. Basierend auf den Ergebnissen des `Kooperativen Verfahrens Parkstadt Süd` beschloss der 
StEA am 10.03.2016 die Planung mit dem Siegerentwurf im Rahmen einer Integrierten Planung 
fortzuschreiben. Am 28.01.2019 ist das Ergebnis der Integrierten Planung von der Bezirksvertre-
tung Rodenkirchen und am 07.02.2019 vom StEA zur Kenntnis genommen worden. Die Planung 
stellt die Konkretisierung des städtebaulichen Entwurfes für das Teilstück südlich der geplanten 
Verlängerung des inneren Grüngürtels dar. Das vorliegende städtebauliche Konzept des Plan-
grundstücks Sechtemer Straße/ Bonner Straße ist ein Teilprojekt der vorgenannten Gesamtpla-
nung.  
 
Die Ergebnisse der Integrierten Planung dienen als Grundlage für die geplanten Bauleitplanverfah-
ren und die Wettbewerbs- und Qualifizierungsverfahren. Das Planverfahren Sechtemer Straße/

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Bonner Straße bildet dabei als erstes Bebauungsplanverfahren den Auftakt der städtebaulichen 
Entwicklung des Areals. 
 
1.2 Ziel der Planung  
 
Ziel der Planung ist, eine innerstädtische Wohnbebauung mit circa 210 Wohneinheiten und woh-
nungsnahe, gewerbliche Nutzungen zu realisieren. Hierfür ist die Errichtung einer überwiegend 
fünf- bis achtgeschossigen Blockrandbebauung sowie eines 15-geschossigen Gebäudes  als ar-
chitektonischen Hochpunkt  geplant. Die im nördlichen Plangebiet gelegene, vorhandene Grünflä-
che soll als solche bestehen bleiben, als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkan-
lage festgesetzt werden und durch die Stadt Köln gestaltet werden. 
 
Durch das Vorhaben soll ein Beitrag zur Deckung des großen Wohnraumbedarfs der Stadt Köln 
geleistet werden. Vorgesehen ist die Realisierung eines breiten Spektrums an Wohntypologien mit 
Kleinappartements, Familienwohnungen und Loftwohnungen. Mindestens 30 % der für Wohnen 
vorgesehenen Geschossfläche werden als öffentlich geförderte Wohnungen realisiert. In den stra-
ßenseitig ausgerichteten Räumlichkeiten des Erdgeschosses ist die Ansiedlung von Einzelhan-
dels- und Dienstleistungsbetrieben, Schank- und Speisewirtschaften und sonstigem wohnverträgli-
chen Gewerbe vorgesehen. Eine somit erzielte Nutzungsmischung soll einen Betrag zur woh-
nungsnahen Versorgung und zur Belebung des zukünftigen Stadtquartiers Parkstadt Süd leisten.  
 
1.3 Verfahren 
 
Zur baulichen Umsetzung des vorliegenden Plankonzepts ist die Aufstellung eines Bebauungspla-
nes erforderlich. Nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) unterliegt das Verfahren 
zur Aufstellung  von Bebauungsplänen grundsätzlich einer Umweltprüfung, sofern die Vorausset-
zungen des `beschleunigten Verfahrens` nach § 13a BauGB nicht gegeben sind. Die juristische 
Prüfung hat ergeben, dass die Voraussetzungen für das beschleunigte Verfahren nach § 13a nicht 
vorliegen, sodass dieses Verfahren nach den Bestimmungen des BauGB im sogenannten `Regel-
verfahren` mit Umweltbericht sowie mit einem landschaftspflegerischer Fachbeitrag und einer ar-
tenschutzrechtliche Prüfung durchzuführen ist. 
 
 
2. Erläuterungen zum Plangebiet  
 
2.1 Abgrenzung des Plangebietes 
 
Das Plangebiet weist eine Gesamtfläche von rund 12.000 m² auf und wird begrenzt durch  
 die jeweiligen Abschnitte der Sechtemer Straße im Süden, im Westen und im Norden 
 die Bonner Straße im Osten. 
 
Es umfasst die Flurstücke 1165, 1166, 1393, 1394, 1395 und 1525 sowie Teile der Flurstücke 
1522 und 2174 der Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 53 sowie Teile aus dem Flurstück 1419 der Flur 
51.  
 
Das Plangebiet des Vorhaben und Erschließungsplans (VEP) ist circa 5.900 m² groß. Die geplan-
ten Verkehrsflächen Sechtemer Straße umfassen zusätzlich circa 3.000 qm und die nördlich gele-
gene Grünfläche 3.100 qm. 
 
2.2 Vorhandene Baustruktur, Gebäudenutzung, Begrünung 
 
Das Plangebiet ist im Bestand durch kleinteilige, gewerbliche Nutzungen geprägt. Auf dem Grund-
stück befinden sich zwei in West-Ost-Richtung und parallel zueinander angeordnete, viergeschos-
sige Gebäuderiegel sowie ein eingeschossiges Werkstattgebäude. Ferner befindet sich westlich 
der Sechtemer Straße ein weiterer in Nord-Süd-Richtung ausgerichteter, zweigeschossiger Ge-
werberiegel. Neben autoaffinen Betrieben (Werkstätten und Reifenhandel) sind in diesen Gebäu-
den u.a. eine Kleintierpraxis und eine Druckerei ansässig. Dieser Teil des Plangebietes, bildet den

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Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und ist im Bestand – mit Ausnahme einzelner 
Baumscheiben – vollständig versiegelt. 
 
Die nördlich des Plangrundstückes gelegene Grünfläche stellt sich im Bestand als eine von hohen, 
schützenswerten Laubbäumen gesäumte Freifläche dar. Hierbei handelt es sich um einen ehema-
ligen jüdischen Friedhof. Die Grabstätten und Gebeine wurden bereits im Jahr 1922 auf den jüdi-
schen Friedhof in Bocklemünd umgebettet. 
 
2.3 Umgebung 
 
Die Umgebung des Plangebietes ist derzeit vorwiegend durch gewerbliche Nutzungen geprägt. So 
befinden sich im Westen die gewerblich-industriell genutzten Flächen des Großmarktgeländes. Zur 
klassischen Kundschaft des Großmarktes gehören der Lebensmitteleinzelhandel, Wochenmarkt-
beschicker, Kantinen, Restaurants, Hotels und sonstige Großverbraucher wie Krankenhäuser oder 
Altenheime. Es befinden sich Firmen aus dem Dienstleistungsbereich auf dem Großmarkt, wie 
zum Beispiel Speditionen, Packstationen, gewerbliche Kühlhäuser, Anwaltskanzleien oder Gastro-
nomiebetriebe (Quelle: https://www.stadt-koeln.de/wirtschaft/maerkte/grossmarkt/grossmarkt-
koeln-garant-fuer-frische-und-vielfalt). Ferner befindet sich in dem Bereich nördlich des Großmark-
tes ein Recyclingbetrieb mit einer Genehmigung nach § 4 Bundesimmissionsschutzgesetz (BIm-
SchG). 
 
Dieses Areal wird im Zuge der Gesamtplanung der Parkstadt Süd städtebaulich entwickelt. Hierfür 
sollen der bestehende Großmarkt nach Köln-Marsdorf sowie die weiteren gewerblichen Nutzun-
gen, so auch der vorhandene Recyclingbetrieb, verlagert werden. Die planungsrechtlichen Auswir-
kungen der bestehenden gewerblichen Betriebe in Bezug auf Lärmemissionen und ggf. Erschütte-
rungen im vorliegenden Bebauungsplanverfahren sind zu untersuchen und zu berücksichtigen 
(siehe 6.6 Immissionsschutz: Lärm/Erschütterungen/Licht). 
 
Östlich der Bonner Straße befindet sich ein in den frühen 2000er Jahren errichteter, sechsge-
schossiger Büro- und Einzelhandelskomplex, in dem unter anderem ein Lebensmitteldiscounter, 
mehrere Arztpraxen, eine Apotheke und ein Fitnessstudio angesiedelt sind. Nördlich hiervon be-
steht ein weiterer bis zu sechsgeschossiger Wohn- und Gewerbekomplex, unter anderem mit ei-
nem Küchenstudio sowie einer angrenzenden Fastfood-Filiale. 
 
Südlich schließen weitere bis zu siebengeschossige Gewerbebauten, vorwiegend für Büronutzun-
gen sowie einige Einzelhandels- und Dienstleistungsbetriebe an. Städtebaulich wird das Umfeld 
des Plangebietes stark durch ein im Jahr 1971 errichtetes Wohnhochhaus mit 26 Geschossen im 
Kreuzungsbereich Bonner Straße/ Schönhauser Allee geprägt.  
 
2.4 Erschließung 
 
Das Plangebiet ist im Bestand über die Bonner Straße sowie die Sechtemer Straße erschlossen. 
Über die Bonner Straße und die Schönhauser Straße kann in östlicher Richtung die B 51 erreicht 
werden. Diese führt in ihrem nördlichen Verlauf in die Kölner Altstadt, in ihrem südlichen Verlauf 
zur Bundesautobahn A 4. Damit ist eine gute Anbindung an das lokale und regionale Verkehrsnetz 
gegeben. 
 
Über die Bushaltestelle Marktstraße unmittelbar südöstlich des Plangebietes an der Bonner Straße 
besteht ein guter Anschluss an das ÖPNV-Netz der Stadt Köln. Zudem wird derzeit die Nord-Süd-
Stadtbahn über die Bonner Straße in Richtung Süden bis zum Verteilerring Süd (Arnoldstraße) 
verlängert. In nördlicher Richtung besteht somit eine direkte Verbindung zur Kölner Innenstadt. Die 
Fertigstellung der Strecke ist bis 2022 geplant.

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3. Planungsvorgaben 
 
3.1 Regionalplan  
 
Der Regionalplan der Bezirksregierung Köln stellt das Plangebiet als `Allgemeinen Siedlungsbe-
reich (ASB)` dar. Die Entwicklung der geplanten gemischten Nutzung entspricht den Zielen der 
Regional- und Landesplanung. 
 
3.2 Flächennutzungsplan  
 
Das Plangebiet ist im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Köln als `Sonderbaufläche 
(SO) Großmarkt` dargestellt. Da diese Darstellung nicht den geplanten städtebaulichen Zielset-
zungen `gemischte Bauflächen` mit der weiteren Konkretisierung im Bebauungsplan zum `Urba-
nen Gebiet` entspricht, ist der Flächennutzungsplan entsprechend zu ändern.  
 
Das Plangebiet liegt als Teilbereich im Geltungsbereich der im Verfahren befindlichen 219. Ände-
rung des FNP, `Arbeitstitel Parkstadt Süd in Köln-Raderberg`. Mit der 219. Änderung des Flächen-
nutzungsplanes wird die planungsrechtliche Voraussetzung geschaffen, das Areal des Großmark-
tes zukünftig zu einem gemischt genutzten Quartier zu entwickeln. Die FNP-Änderung für das 
Plangebiet Sechtemer Straße/ Bonner Straße  wird im Rahmen des FNP -Änderungsverfahren 
Parkstadt Süd vorgenommen, um eine einheitliche Umsetzung der Gesamtplanung Parkstadt Süd 
sicherzustellen. 
 
3.3 Landschaftsplan  
 
Das Plangebiet liegt außerhalb des Geltungsbereiches des Landschaftsplans. 
 
3.4 Denkmalschutz 
 
Im Bereich der bestehenden Grünfläche nördlich der geplanten Bebauung befinden sich Boden-
denkmäler (aus dem Zeitraum des 1. bis 4 Jahrhundert nach Christus). Westlich des Plangebietes 
befindet sich die denkmalgeschützte Markthalle, die im Entwicklungskonzept der Parkstadt Süd 
erhalten und integriert werden soll.  
 
3.5 Bestehendes Planungsrecht 
 
Für den Bereich des Plangebietes besteht kein rechtsverbindlicher Bebauungsplan. Planungs-
rechtlich befindet sich die Fläche im unbeplanten Innenbereich gemäß § 34 BauGB. Östlich gele-
gen grenzt der Bebauungsplan 67420-08-000-000 an das Plangebiet. Dieser setzt entlang der 
Bonner Straße Kerngebiete und ein Baugrundstück mit einer öffentlichen Grünfläche fest.  
 
3.6 Stadtentwicklungskonzept Wohnen (StEK Wohnen) 
 
Der Rat der Stadt Köln hat am 11.02.2014 das Stadtentwicklungskonzept Wohnen (StEK Wohnen) 
beschlossen. Der im StEK Wohnen ermittelte Wohnungsgesamtbedarf 2010 -2029 in Höhe vo n 
rund 52.000 Wohnungen basiert auf der städtischen Bevölkerungsprognose 2011. In der aktuellen 
Bevölkerungsprognose mit Stand Mai 2015 wird Ende 2029 von rund 1.161.000 Einwohnern und 
609.900 Haushalten ausgegangen. Der Gesamtwohnungsbedarf beläuft sich danach aktuell auf 
rund 66.000 Wohn ungen, davon rund 30.000 Wohnungen bis 2019. Diese Zahlen sind der B e-
schlussvorlage „Umsetzung STEK Wohnen“ – Ratsbeschluss vom 20.12.2016 – zu entnehmen. 
 
Die Stadt Köln hat sich gemäß StEK Wohnen neben der Schaffung von ausreichend Wohnungen 
zum Ziel gesetzt, auch den qualitativen Ansprüchen an den Wohnraum gerecht zu werden. Zudem 
wird für Haushalte, die auf mietpreisgünstige Wohnungen angewiesen sind , der Bau von jährlich 
1.000 öffentlich geförderten Wohnungen angestrebt. Des Weiteren sollen bei der Inanspruchnah-
me von Flächen die sozialen und wirtschaftlichen Ansprüche an den Raum in Einklang mit seinen 
ökologischen Funktionen gebracht werden.

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Durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan soll Wohnraum für unterschiedlichste Zielgruppen, 
hierunter auch 30 % für geförderten Wohnungsbau, vorbereitet werden. Das Plangebiet ist im Be-
reich der geplanten Bebauung bereits im Bestand fast vollständig versiegelt, so dass keine zusätz-
lichen Freiflächen für die Schaffung von Wohnraum in Anspruch genommen werden müssen. Das 
vorliegende Bauvorhaben ist somit als kongruent zu den Zielen des StEK Wohnen zu betrachten. 
 
3.7 Kooperatives Baulandmodell 
 
Auf der Grundlage des vorliegenden Bebauungsplanverfahrens sollen bis zu 210 neue Wohnei n-
heiten entwickelt werden, sodass dass Kooperative Baulandmodell der Stadt Köln – Richtlinie zur 
Anwendung in Bebauungsplanverfahren- in seiner fortgeschriebenen Fassung Anwendung findet.  
 
Öffentlich geförderter Wohnungsbau 
Gemäß des Kooperativen Baulandmodells in der Fassung der Bekanntm achung vom 10.05.2017 
ist der Planbegün stigte verpflichtet, 30 % der für Wohnen vorgesehenen Geschossfläche für öf-
fentlich geförderten Wohnungsbau vorzusehen. Das Plankonzept sieht gemäß dieser Vorgabe die 
Schaffung von öffentlich geförderten Wohnungen im nördlichen, westlichen und südöstlichen Teil 
des Gebäudeblocks an der Sechtemer Straße vor.  
 
Soziale Infrastruktur 
Der durch die Planung resultierende Mehrbedarf an Kindertagesstätten ist vom Planbegünstigten 
entweder durch Errichtung einer entsprechenden Kindertagesstätte oder eines gleichwertigen An-
gebots zu decken. Alternativ bestehen die Möglichkeiten, eine nach Vorgaben der Stadt Köln ge-
eignete Teilfläche innerhalb des Plangebietes für die künftige Kindertagesstätte an die Stadt abzu-
treten oder die Ablösesumme für die Herstellungs-und Grundstückskosten an die Stadt auszuzah-
len. Die im Rahmen der Parkstadt Süd durchgeführte Bedarfsermittlung hat ergeben, dass drei 
Kitastandorte im Gesamtgebiet der Parkstadt Süd zu berücksichtigen sind. Hierin ist auch der Be-
darf des Plangebietes enthalten, jedoch liegen die geplanten Standorte außerhalb des Plangebie-
tes. Vor dem Hintergrund einer zeitnahen Umsetzung der Kitastandorte wird für das vorliegende 
Plangrundstück keine Kita angemeldet. Ist jedoch eine zeitnahe Realisierung nicht möglich, ist eine 
provisorische Kita für den sich aus dem Plangrundstück ermittelten Bedarf zu errichten. 
 
Öffentliche Grünflächen und Spielplätze 
Der aus der Planung resultierende Mehrbedarf im Bereich öffentlicher Grünfläche wird auf Grund-
lage des Planungskonzeptes im Rahmen einer Dienststellenbeteiligung eingeschätzt und bekannt 
gegeben. Grundlage bildet die erwartete Einwohnerzahl im Plangebiet. Die ggf. nachzuweisenden 
zusätzlichen Grünflächen können ebenfalls durch eine entsprechende finanzielle Beteiligung für 
Maßnahmen im Rahmen des Gesamtprojektes Parkstadt Süd erfolgen.  
 
Der Planbegünstigte ist verpflichtet, den durch die Planung entstandenen Mehrbedarf an Spielplät-
zen nach den Vorgaben der Stadt Köln zu errichten, sofern der Bedarf nicht gedeckt werden kann. 
Für das Bauvorhaben ergibt sich gemäß den Vorgaben des Kooperativen Baulandmodells ein Flä-
chenbedarf für Kinderspielflächen von mindestens 1.000 m². Um dieser Anforderung gerecht zu 
werden, besteht für den Investor grundsätzlich die Möglichkeit sich finanziell an der Herstellung der 
Spielfläche SPF 3 innerhalb des Grünzuges im Rahmen des Gesamtprojektes Parkstadt Süd be-
teiligen. Diese Fläche befindet sich in fußläufiger Reichweite vom Plangebiet. 
 
Qualifizierungsverfahren 
Ist der maßgebliche Schwellenwert eines Vorhabens mit größer 6.750 qm Grundfläche Wohnen 
bzw. mehr als 75 Wohneinheiten erreicht, ist ein Qualifizierungsverfahren durchzuführen. In dem 
vorliegenden Bebauungsplanverfahren sind die Voraussetzungen gegeben jedoch soll auf ein 
Qualifizierungsverfahren verzichtet werden, da das vorliegende Entwurfskonzept im Rahmen eines 
umfangreichen Planungs- und Beteiligungsverfahrens Parkstadt Süd entwickelt wurde. Das Bau-
vorhaben steht als erster Baustein für die Entwicklung der Parkstadt Süd und soll als Pilot die Ge-
staltungsqualitäten für die zukünftige Vorhaben testweise darstellen. Das Büro "O & O Baukunst" 
lässt als Verfasser des integrierten Rahmenplans differenzierte und tragfähige Gestaltungsmerk-
male erwarten.

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Anwendungszustimmung 
Der Planbegünstigte hat sich für die Anwendung des Kooperativen Baulandmodells ausgespro-
chen. Die Anwendungszustimmung wird gemeinsam mit der Planungsvereinbarung zur frühzeiti-
gen Öffentlichkeitsbeteiligung unterzeichnet vorliegen.  
 
 
4. Städtebauliches Konzept 
 
4.1 Gesamtkonzept Parkstadt Süd 
 
Die Parkstadt Süd ist mit einer Gesamtfläche von 115 ha Kölns größtes Stadtentwicklungsprojekt 
der kommenden Jahre. Ziel der Maßnahme ist, den historischen inneren Grüngürtel zu vollenden 
und ein neues urbanes, gemischt genutztes Quartier zu schaffen. Das Konzept sieht eine Bünde-
lung der Bebauung in Form eines urbanen Quartiers zum Wohnen, Arbeiten und Leben vor. Ent-
lang der Bahnlinie soll der historische Grünzug bis zum Rheinufer fortgeführt werden. Das geplan-
te Stadtquartier sieht vorwiegend eine verdichtete Blockrandbebauung, mit großzügigen Freiflä-
chen sowie mehreren kleinen Parkanlagen vor. Als zentrales Element soll die historische Markthal-
le bestehen bleiben. Insgesamt sollen Wohnungen für rund 8.000 Einwohner und 4.300 Arbeits-
plätze entstehen.  
 
Mit dem Beschluss zum Ergebnis des Kooperativen Verfahrens hat die Bezirksvertretung Ro-
denkirchen am 07.03.2016 und am 10.03.2016 (Vorlage Nr. 3832/2015) der Stadtentwicklungs-
ausschuss die Bedeutung des Projektes unterstrichen und die Verwaltung beauftragt, eine inte-
grierte Planung in der Detailschärfe einer Vorentwurfsplanung auf der Grundlage des Ergebnisses 
des Kooperativen Verfahrens Parkstadt Süd zu erstellen. Die integrierte Planung verbindet die für 
die heutige Stadtentwicklung wichtigen Themen Städtebau, Architektur, Freiraumplanung, Umwelt 
und Verkehr. Für die Erstellung eines Mobilitätskonzepts, für das Regenwassermanagement und 
für die stadtklimatischen Untersuchungen wurden Fachplaner beauftragt.  
 
Am 28.01.2019 ist das Ergebnis der Integrierten Planung von der Bezirksvertretung Rodenkirchen 
und am 07.02.2019 vom Stadtentwicklungsausschuss zur Kenntnis genommen worden.  
 
4.2 Planungs- und Nutzungskonzept des Plangebietes 
 
Die Entwicklung des Plangebietes Sechtemer Straße/ Bonner Straße ist der erste Baustein, der im 
Rahmen des Entwicklungsprojektes Parkstadt Süd umgesetzt wird. Das städtebauliche Konzept 
sieht für das Plangrundstück eine überwiegend fünf- bis achtgeschossige Bebauungsstruktur so-
wie einen15-geschossigen Baukörpers an der Bonner Straße vor. Das hohe Gebäude ist städte-
baulich präzise gewählt. Es bildet zusammen mit zwei weiteren geplanten 15-geschossigen Bau-
körpern an der Grüninsel Ecke Sechtemer Straße/ Bonner Straße ein städtebauliches Ensemble 
und umgrenzt als Dreierformation die vorhandene Grünfläche an der Bonner Straße.  
 
Ziel der Planung ist es, entlang der Straßenräume geschlossene Raumkanten auszubilden. Die 
unterschiedlichen Gebäudehöhen ermöglichen zudem eine städtebauliche und architektonische 
Differenzierung. Das geplante 15-geschossige Gebäude bildet zusammen mit den oben genannten 
Hochhäusern einen architektonischen Hochpunkt im Gesamtkontext der Planung zur Parkstadt 
Süd. 
 
Das geplante Nutzungskonzept der Parkstadt Süd sieht eine durchgängige urbane Mischung aus 
Wohnungen, Büro- und Einzelhandelsflächen vor. Diesem Ziel folgend soll auf dem Plangrund-
stück ein Nebeneinander von Wohnen und Gewerbe ermöglicht werden. Hierbei sind rund 210 
Wohneinheiten geplant. Angestrebt ist eine Mischung aus Wohnungen für Familien, Kleinapparte-
ments zum Beispiel für Studenten und Loftwohnen. Mindestens 30 % der für Wohnen vorgesehen 
Geschossflächen sollen öffentlich gefördert sein. Das Erdgeschoss der geplanten Bebauung soll in 
den Blockinnenbereichen komplett überbaut werden. Hier sind vorwiegend wohnungsnahe, ge-
werbliche Nutzungen wie vorwiegend Einzelhandelsbetriebe, gastronomische Einrichtungen und

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sonstige Dienstleistungsbetriebe vorgesehen. Des Weiteren können, das Wohnen nicht wesentlich 
störende Gewerbebetriebe wie bspw. Büronutzungen angesiedelt werden. Der Innenbereich des 
Erdgeschosses wird unter anderem für die Unterbringung von Stellplätzen genutzt. Zur Umsetzung 
der Planung wird ein Urbanes Gebiet (MU) festgesetzt. 
 
4.3 Freiflächen 
 
Der Bereich des Vorhabens wird durch die geplante Bebauung vollständig versiegelt, jedoch soll 
die überbaute Erdgeschossebene eine Dachbegrünung erhalten und als begrünte Aufenthaltsflä-
che für die zukünftigen Bewohner und Beschäftigten dienen. Hier werden eine gärtnerisch gestal-
tete Freifläche und Spielflächen für Kleinkinder vorgesehen. Die Dachflächen der Blockbebauung 
soll mit Ausnahme des 15-stöckigen Gebäudes extensiv begrünt werden.  
 
Im nördlichen Abschnitt des Plangebietes besteht eine öffentliche Grünfläche, die durch die Stadt 
Köln aufgewertet werden soll. In der Umgebung werden mit der Weiterentwicklung des Inneren 
Grünzuges zukünftig großzügige öffentliche Freiflächen mit integrierten Spielplätzen einen attrakti-
ven Freiraum bieten.  
 
4.4 Verkehrliche Erschließung 
 
Äußere Erschließung 
Die Erschließung des Plangebietes erfolgt über die Bonner und Sechtemer Straße. Die Sechtemer 
Straße wird im Berei ch des geplanten Bauvorhabens teilweise verlegt. Vor diesem Hintergrund ist 
ein Entwidmungsverfahren für die Flächen des aktuellen Straßenverlaufs durchzuführen. Im Be-
bauungsplanverfahren erfolgen eine detaillierte Ausarbeitung der Verkehrsführung sowie eine Ver-
kehrsuntersuchung. 
 
Über den ÖPNV besteht eine sehr gute Anbindung, die im Zuge weiterer Neubaumaßnahmen 
noch verbessert wird (siehe Kapitel 2.4).  
 
Ruhender Verkehr 
Die Unterbringung der notwendigen Stellplätze für die Gewerbeflächen und Wohnungen sind im 
inneren Bereich des Erdgeschosses und im Untergeschoss vorgesehen. Die oberirdischen Berei-
che sollen -mit Ausnahme des Anliefer- und Rettungsverkehrs- möglichst frei vom motorisierten 
Verkehr gehalten werden. 
 
Stellplatzreduzierung 
Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens wird ein Mobilitätskonzept erstellt. Hierbei werden auch die 
Reduzierungsmöglichkeiten der erforderlichen Stellplätze unter Bezugnahme nahmobilitätsför-
dernden Handlungsmaßnahmen ermittelt.  
 
Verkehrsaufkommen 
Aufgrund der geplanten hohen baulichen Verdichtung ist mit einer Zunahme von Ziel- und Quell-
verkehre zu rechnen. Die Auswirkungen der Planung auf die Verkehrsbelastung der Straßen und 
Knotenpunkte im Umfeld werden im weiteren Verfahren gutachterlich untersucht und bewertet.  
 
4.5 Ver- und Entsorgung 
 
Die Ver- und Entsorgung des Plangebietes mit Gas, Wasser, Abwasser und Strom wird im weite-
ren Verfahren geklärt. 
 
4.6 Geförderter Wohnungsbau 
 
Gemäß den Vorgaben aus dem Kooperativen Baulandmodell werden 30 % der für Wohnen vorge-
sehenen Geschossfläche als geförderte Wohnungen errichtet (siehe Kapitel 3.7).

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5. Inhalte des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 
 
5.1 Art der baulichen Nutzung 
 
Entsprechend der vorgesehenen Nutzungsmischung wird der Bereich des Plangrundstücks als 
Urbanes Gebiet (MU) festgesetzt. Im Norden des Plangebietes soll die Fläche des ehemaligen 
jüdischen Friedhofs als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage festgesetzt 
werden. 
 
5.2 Maß der baulichen Nutzung 
 
Das Maß der baulichen Nutzung wird gemäß Eintrag im Plan über die Grundflächenzahl (GRZ), 
die Geschossflächenzahl (GFZ), die maximal zulässige Anzahl der Vollgeschosse sowie die ma-
ximale Gebäudehöhe (GH max.) in Metern über Normalhöhenull (NHN) festgesetzt.  
 
Grundflächenzahl (GRZ) und Geschossflächenzahl (GFZ) 
Das Ergebnis des vom StEA beschlossenen Kooperativen Verfahrens Parkstadt Süd sieht für den 
Bereich des Plangebietes einen geschlossenen Gebäudeblock mit einer II bis XV-geschossigen 
Bebauung vor. Der Innenbereich des Baublocks soll I-geschossig überbaut werden. Die städtebau-
liche Dichte begründet sich aus dem geplanten baulichen Gesamtkontext des Entwicklungsgebie-
tes. Um die geplante städtebauliche Dichte umsetzten zu können, wird für das geplante Urbane 
Gebiet (MU) eine Grundflächenzahl (GRZ) von 1,0 und eine Geschossflächenzahl (GFZ) von ma-
ximal 6,2 als Maß der baulichen Nutzung festgesetzt. Durch die Festsetzung einer GRZ von 1,0 
wird im Bereich des Sechtemer Blocks eine Vollversiegelung ermöglicht. Demzufolge werden die 
Obergrenzen für urbane Gebiete gemäß § 17 Absatz 1 BauNVO mit einer maximal zulässigen 
(GRZ) von 0,8 und einer maximal zulässigen GFZ von 3,0 überschritten.  
 
Die Planung folgt den Zielen einer nachhaltigen Stadtentwicklung. Mit der städtebaulichen Maßga-
be, der Innenentwicklung einer Außenentwicklung den Vorrang zu geben, wird zudem dem Grund-
satz entsprochen, mit Grund und Boden sparsam und schonend umzugehen und zur Verringerung 
der zusätzlichen Inanspruchnahme von Flächen für bauliche Nutzungen beizutragen.  
 
Die erhöhten GFZ und GRZ sind für die Umsetzung des städtebaulichen Entwurfes und die Reali-
sierung des Vorhabens erforderlich und entsprechen dem städtebaulichen Ziel einer innerstädti-
schen Nachverdichtung für Wohnraum. Die Überschreitungen werden durch folgende Umstände 
oder Maßnahmen ausgeglichen: 
 intensive Dachbegrünung 
 Die Stellplätze sind fast ausschließlich unterirdisch vorgesehen, um oberirdische Bepflan-
zungen und Aufenthaltsflächen zu schaffen.  
 Aufwertung der unmittelbar nördlich gelegenen Grünfläche 
 großzügige Freiflächen in fußläufiger, näherer Umgebung (geplanter Grüngürtel in der Park-
stadt Süd) 
 Die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse werden durch 
die Planung gewahrt. Sonstige öffentliche Belange stehen dieser Überschreitung nicht ent-
gegen. Nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt infolge der GFZ-Überschreitung sind nicht 
zu erwarten.  
 
Anzahl der Vollgeschosse 
Die Festsetzung der maximal zulässigen Anzahl der Vollgeschosse orientiert sich am städtebauli-
chen Konzept. Es ist demnach vorgesehen, den gesamten Bereich des urbanen Gebietes zu 
überbauen, wobei für den Innenbereich des Gebäudeblocks maximal ein Vollgeschoss zulässig ist 
(zum Beispiel für die Unterbringung der notwendigen Stellplätze).  
 
Im Nordosten des Urbanen Gebietes wird eine maximale Anzahl von 15 Vollgeschossen festge-
setzt, um den hier vorgesehenen städtebaulichen Hochpunkt entsprechend des Wettbewerbser-
gebnisses zu ermöglichen. Durch die bis zu acht Vollgeschosse im Südwesten des Urbanen Ge-
bietes wird die städtebauliche Sichtachse von der Bonner Straße nach Köln-Raderberg betont. Im

- 9 - 
 
/ 10 
 
Süden wird die maximal zulässige Anzahl der Vollgeschosse auf sechs beschränkt, um einen har-
monischen Übergang zu der südlich der Sechtemer Straße gelegenen Bestandsbebauung zu 
schaffen.  
 
Für den überwiegenden Teil der überbaubaren Grundstücksfläche (Gebäudeteile im Nordwesten 
und Osten) werden maximal fünf Vollgeschosse zugelassen. Diese Festsetzung orientiert sich an 
der Höhe der umliegenden geplanten bzw. bestehenden Bebauung. 
 
Gebäudehöhe 
Die maximal zulässige Gebäudehöhe wird in Metern über Normalhöhe Null (müNHN) festgesetzt 
und ermöglicht jeweils die Umsetzung der Gebäude mit der maximal möglichen Anzahl der Vollge-
schosse.  
 
 
6. Umweltbericht 
 
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird ein Umweltbericht erstellt. Die Umweltprüfung wird 
nach §2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Der Umweltbericht wird gemäß Anlage 1 zum BauGB erstellt 
 
6.1 Tiere/Artenschutz 
 
Im Zuge der Planung wird eine artenschutzrechtliche Prüfung durchgeführt. Auf Grundlage der 
nachgewiesenen oder potenziellen Vorkommen relevanter Arten und der vorhabenbedingten Wir-
kungen wird eine gutachterliche Untersuchung der Betroffenheit dieser Arten sowie der erforderli-
che Maßnahmen zu deren Schutz erarbeitet. 
 
6.2 Pflanzen/Natur und Landschaft 
 
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird ein landschaftspflegerischer Fachbeitrag bzw. 
ein Grünordnungsplan erstellt.  
 
6.3. Boden/Fläche 
 
Im Plangebiet ist mit Ausnahme der Grünfläche mit versiegelten Flächen und anthropogen 
überprägten Böden zu rechnen. Das Thema wird im Umweltbericht betrachtet, 
 
6.4. Wasser 
 
Das Plangebiet liegt nicht in einem hochwassergefährdeten Bereich. Maßnahmen zur Starkre-
genprophylaxe sind im weiteren Verfahren zu thematisieren.  
 
6.5 Klima und Luft 
 
Im weiteren Verfahren wird geprüft, welche Maßnahmen umgesetzt werden können, um dem Kli-
mawandel entgegenzuwirken oder um der Anpassung an den Klimawandel zu dienen. Für Maß-
nahmen zur Klimawandelanpassung soll sich die Planung an den Empfehlungen der `Klimatologi-
schen Untersuchung Parkstadt Süd` (Stand Juli 2018) orientieren, die im Zuge der Integrierten 
Planung zur Parkstadt Süd erfolgt ist.  
 
Im Zuge der Planung wird eine Beurteilung der Luftschadstoffsituation erfolgen. 
 
6.6 Immissionsschutz: Lärm/Erschütterungen/Licht 
 
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird eine schalltechnische Untersuchung im Hinblick 
auf den bestehenden und planbedingten Lärm des Straßenverkehrs, der Einwirkung des Schi e-
nenverkehrs sowie der umliegenden Gewerbebetriebe durchgeführt.

- 10 - 
 
 
 
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens werden Lärmschutzmaßnahmen entwickelt und festge-
setzt.  
 
Die Auswirkungen möglicher Erschütterungsimmissionen sind zu untersuchen und hinsichtlich 
der entsprechenden Regelwerke zu beurteilen. 
 
In einer lichtimmissionstechnischen Untersuchung werden die ggf. auf das Plangebiet einwirken-
den Immissionen untersucht und bewertet. Für die geplante Bebauung wird zudem eine Bewertung 
des „Tageslichtes im Innenräumen“ nach DIN 5034 erfolgen.  
 
6.7 Altlasten / Altstandort 
 
Das Altlastenkataster der Stadt Köln stellt für das Plangebiet keine Verdachtsflächen dar. Das 
westlich gelegene Großmarktgelände ist als Altstandort ausgewiesen.  
 
6.8 Kultur- und sonstige Sachgüter 
 
Im näheren Umfeld des Plangebiets sind mehrere Bodendenkmäler dokumentiert. Im Rahmen 
des Bebauungsplanverfahrens wird untersucht, ob im Plangebiet archäologische Fundstellen 
und Bodendenkmäler liegen. 
 
 
7. Auswirkungen der Planung  
 
Das Planungsrecht soll in Form eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans gemäß § 12 BauGB 
geschaffen werden. Zwischen der Stadt Köln und der Vorhabenträgerin wird ein städtebaulicher 
Vertrag als Durchführungsvertrag abgeschlossen, welcher die Realisierung des Vorhabens regelt. 
 
Da es sich um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan handelt, werden die Planungs- und Er-
schließungskosten von der Vorhabenträgerin übernommen. Kosten für die Stadt Köln entstehen 
nicht. 
 
Das Planvorhaben soll kurzfristig umgesetzt werden.

Anlage 7_Auszug aus dem Beschlussprotokoll BV 2 03.06.2019 1149-2019

1546 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 
Frau Paßmann 
Telefon:  (0221) 221-92313  
Fax       :  (0221) 221-92318 
E-Mail:  miriam.passmann@stadt-koeln.de 
Datum: 03.06.2019 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung 
Rodenkirchen vom 03.06.2019 
öffentlich 
9.2.1 Beschluss über die Einleitung eines Bebauungs planverfahrens (vorha- 
benbezogener Bebauungsplan) und zur Durchführung der frühzeitigen 
Öffentlichkeitsbeteiligung  
Arbeitstitel: `Sechtemer Straße/ Bonner Straße` in Köln-Raderberg 
1149/2019 
Beschluss:  
 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss fol- 
genden geänderten  Beschluss zu fassen: 
Der Stadtentwicklungsausschuss  
 
1. beschließt, nach § 12 Absatz 2 und 4 Baugesetzbu ch (BauGB) ein Bebauungs- 
planverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet östlich und 
nördlich der Sechtemer Straße und westlich der Bonner Straße —Arbeitstitel: 
`Sechtemer Straße/ Bonner Straße` in Köln-Raderberg— einzuleiten mit dem 
Ziel, Wohnbebauung in Form von Geschosswohnungsbau mit bis zu 210 
Wohneinheiten sowie wohnungsnahes Gewerbe  festzusetzen; 
2. nimmt das städtebauliche Planungskonzept (vorhab enbezogener Bebauungs- 
plan) zur Kenntnis und beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffent- 
lichkeitsbeteiligung nach Modell 2. 
Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 
BauGB nach Modell 1 (Aushang der Planung); 
 
 
Abstimmungsergebnis:  
Mehrheitlich gegen die Stimme des Herrn Ilg zugestimmt.

Anlage 9

2579 Zeichen

A N L A G E  9  
Parkstadt Süd 
Dokumentation der Beteiligung der Öffentlichkeit  
 
Datum Veranstaltung 
 
Veranstaltungsort 
 
18.04.2015 Parkstadt Süd entdecken  
 
Auftaktveranstaltung mit Stadtteilspaziergängen durch 
das Plangebiet 
Uni-Mensa 
Nordwest 
 
12.05, 19.05., 
26.5. und 
02.06.2015 
 
 
 
 
 
Parkstadt Süd von Morgen debattieren  
Kooperatives Verfahren 
 
Bürgerveranstaltung an vier Themenabenden:  
 
Themenabend 1: `Lebendige Quartiere` 
Themenabend 2: `Stadt entsteht` 
Themenabend 3: `Neue Werte schaffen` 
Themenabend 4: `Urbane Parklandschaft` 
Humboldt-
Gymnasium  
 
 
 
 
 
19.06.2015 
und  
20.06.2015 
Parkstadt Süd konkret 
 
Bürgerveranstaltung: 
`Forum zur Aufgabenstellung und  Zielvereinbarung`  
->  Startschuss für die Entwurfsarbeit für die fünf         
Planungsteams 
 
Europaschule Köln 
Gesamtschule 
Zollstock 
 
04.09.2015 Parkstadt Süd planen 
 
Bürgerveranstaltung: 
Vorstellung der Gesamtkonzepte am begehbaren 
Modell  
`Gesamtkonzept und Ideenmarkt` 
 
Humboldt-
Gymnasium 
 
05.09.2015 Parkstadt Süd planen 
 
Bürgerveranstaltung: 
`Das große Ganze – Stadtperspektiven, Gesamt- 
konzept und Ideenmarkt` 
 
Humboldt-
Gymnasium 
 
23.10.2015 Parkstadt Süd vertiefen 
 
Bürgerveranstaltung: 
Quartiere – Das Kleine im Ganzen 
Vorstellung der Vertiefungsbereiche (Planungen der 
Teams) als gemeinsames Kolloquium mit dem 
Begleitgremium und den Teams  
Humboldt-
Gymnasium

24.10.2015 Parkstadt Süd vertiefen 
 
Vertiefen der Planungskonzepte: 
Kolloquium zwischen Begleitgremium und Teams 
getrennt (nicht öffentlich) 
 
Bürgerveranstaltung als Offene Ateliers: 
Diskussionsrunden in abgetrennten Bereichen zu 
jeder Arbeit der Teams (öffentlich) 
Humboldt-
Gymnasium 
 
26.11.2015 Parkstadt Süd vorausblicken 
 
Abschlussveranstaltung:  
Ergebnispräsentation der Planungen 
Bürgerhaus 
Stollwerck 
 
30.11. bis 
18.12.2015 
Ausstellung der Ergebnisse 
 
Abschlussarbeiten werden vorgestellt 
Stadthaus 
 
04.01. bis 
29.01.2016 
Fortsetzung der Ausstellung  Spanischen Bau 
 
01.07.2016 Parkstadt Süd vor Ort 
 
Fünf Spaziergänge zur Planung 
Verschiedene Orte 
im Plangebiet 
 
08.11.2016 Parkstadt Süd Freiräume 
 
Abendveranstaltung 
Schule 
 
08.07.2017 Parkstadt Süd – Teilbereich Eifelwall  
 
Bürgerinformationsveranstaltung: 
Freiraumplanerischer Wettbewerb 
IN VIA Köln e.V., 
Kapitelsaal 
 
19.11.2018  Parkstadt Süd geht weiter  
 
Bürgerworkshop 
Alfred-Müller-
Armack-Berufskolleg 
 
01.12.2018 Parkstadt Süd – Teilbereich Eifelwall  
 
Bürgerinformationsveranstaltung: 
Freiraumplanerischer Wettbewerb 
COPT-Zentrum

Anlage 6_Auszug StEA_TOP 10.4_ 16.05.2019

1411 Zeichen

Geschäftsführung  
Stadtentwicklungsausschuss  
Herr Freitag 
Telefon:  (0221) 221-23148  
Fax       :  (0221) 221-24088 
E-Mail:  uwe.freitag@stadt-koeln.de 
Datum: 20.05.2019 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 40. Sitzung des 
Stadtentwicklungsausschusses  vom 16.05.2019  
öffentlich 
10.4 Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorha-
benbezogener Bebauungsplan) und zur Durchführung der frühzeitigen 
Öffentlichkeitsbeteiligung  
Arbeitstitel: `Sechtemer Straße/ Bonner Straße` in Köln-Raderberg 
1149/2019 
 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss 
1. beschließt, nach § 12 Absatz 2 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungs-
planverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet östlich und 
nördlich der Sechtemer Straße und westlich der Bonner Straße —Arbeitstitel: 
`Sechtemer Straße/ Bonner Straße` in Köln-Raderberg— einzuleiten mit dem 
Ziel, Wohnbebauung in Form von Geschosswohnungsbau mit bis zu 210 
Wohneinheiten sowie wohnungsnahes Gewerbe  festzusetzen; 
2. nimmt das städtebauliche Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungs-
plan) zur Kenntnis und beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlich-
keitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 1 (Aushang der 
Planung); 
3. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung 2 (Ro-
denkirchen) ohne Einschränkung zustimmt. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt

Anlage 1 Geltunsbereich

498 Zeichen

gIIHQWOLFKH*UQIOlFKH
6HFKWHPHU6WUD‰H
(LQEH]LHKXQJJHPl‰†%DX*%
Bereich des vorhabenbezogenenBebauungsplanes (VEP)
Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von0LWJOLHGHUQGHV5DWHVGHU$XVVFKVVHXQGGHU%H]LUNVYHUtretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zuGLHVHP7DJHVRUGQXQJVSXQNWQLFKWWHLOQHKPHQGUIHQ
Anlage 1
0 5025 100150 MeterN
StadtplanungsamtGeltungsbereich des vorhabenbezogenen  Bebauungsplanes (VEP)6HFKWHPHU6WUD‰HLQ.|OQ5DGHUEHUJ
0D‰VWDE

Anlage 5 Modellfoto

106 Zeichen

© RMP Stephan Lenzen/Ortner&Ortner/BSV/BCE 
Modellfoto Plangebiet
Sechtemer Straße/ Bonner Straße
Anlage 5

Anlage 4 Städtebaulicher Entwurf

222 Zeichen

Anlage 4
Städtebaulicher Entwurf:
Sechtemer Straße / Bonner Straße
XV
V
VIII
II
V
VI
Sechtemer Straße
Sechtemer Straße
Sechtemer Straße
Bonner Straße
I
© RMP Stephan Lenzen/Ortner&Ortner/BSV/BCE 
Plangebietsgrenze
M 1:1000

Anlage 8

3877 Zeichen

A N L A G E  8   
 
 
 
 
Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener 
Bebauungsplan) und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung  
Arbeitstitel: `Sechtemer Straße/ Bonner Straße` in Köln-Raderberg 
 
Vorlage 1149/2019 
 
Hier: Stellungnahme der Verwaltung zum Beschluss der Bezirksvertretungssitzung 
Rodenkirchen am 03.06.2019 zum  
 
TOP 9.2.1  Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens 
(vorhabenbezogener Bebauungsplan) und zur Durchführung der frühzeitigen 
                  Öffentlichkeitsbeteiligung 
 
Arbeitstitel: `Sechtemer Straße/ Bonner Straße` in Köln-Raderberg  
 
 
 
 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen hatte am 03.06.2019 beschlossen, dass die geplante 
frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nicht wie von der Verwaltung vorgeschlagen nach 
Modell 1 (Aushang der Planunterlagen), sondern nach Modell 2 in Form einer 
Abendveranstaltung durchgeführt werden soll. 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Die Verwaltung schlägt weiterhin vor, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach Modell 1 
(Aushang der Planunterlagen) durchzuführen. 
 
 
Begründung: 
 
Basierend auf den Ergebnissen des `Kooperativen Verfahrens Parkstadt Süd` hat der 
Stadtentwicklungsausschuss bereits am 10.03.2016 beschlossen, die Planung des 
Siegerentwurfs des Planungsteams RMP Stephan Lenzen mit Ortner & Ortner Baukunst und 
dem Büro für Stadt- und Verkehrsplanung BSV Reinhold Baier durch entsprechende 
Formate weiter fortzuschreiben.  
 
Die hieraus resultierende sogenannte Integrierte Planung beinhaltet die städtebauliche und 
freiraumplanerische Entwicklung der Parkstadt Süd und stellt die Grundlage und Leitlinie für 
nachgelagerte Bauleitplan- und Qualifizierungsverfahren dar. Auf diese Weise sollen sowohl 
eine einheitliche Entwicklung als auch die Fortführung und Umsetzung der Ideen des 
Kooperativen Verfahrens sichergestellt werden.  
 
Das unter anderem aus dem umfangreichen Beteiligungsprozess mit der Öffentlichkeit 
zusammengeführte Ergebnis der Integrierten Planung ist zuletzt von der Verwaltung in Form 
einer Mitteilung den politischen Gremien dargelegt worden. Die Bezirksvertretung 
Rodenkirchen und der Stadtentwicklungsausschuss haben diese Informationen am 
28.01.2019 beziehungsweise am 07.02.2019 zur Kenntnis genommen.

Die Informationen und Beteiligung der Öffentlichkeit war im gesamten Planungszeitraum ein 
maßgeblicher Baustein der sogenannten Integrierten Planung. Die Bürgerinnen und Bürger 
wurden im Zeitraum zwischen 2015 und Ende 2018 mehrfach und mit unterschiedlichsten 
Formaten an der Planung beteiligt. Die städtebaulichen Ziele für die Parkstadt Süd wurden in 
der Vergangenheit für das Gesamtplangebiet unter den Aspekten Nutzung, Dichte 
einschließlich Maß der baulichen Nutzung, Freiraum, Verkehr, etc. mehrfach und 
umfangreich den Bürgerinnen und Bürgern vorgestellt. 
 
Die Beteiligung fand in Form von Bürgerworkshops, offenen Planungsateliers, Planung an 
begehbaren Modellen, Kolloquien und Spaziergängen in verschiedensten 
Veranstaltungsorten statt (siehe hierzu Anlage 9: Dokumentation der Beteiligung der 
Öffentlichkeit). Die Veranstaltungen waren regelmäßig gut besucht und konnten somit eine 
Vielzahl von Bürgerinnen und Bürger erreichen.  
 
Die Verwaltung schlägt aus den oben genannten Gründen erneut vor, die 
Öffentlichkeitbeteiligung nach Modell 1 (Aushang der Planunterlagen) durchzuführen. Hierzu 
ist das Planungskonzept des Preisträgers aus dem Kooperativen Verfahren zur Parkstadt 
Süd mit dem Vorhaben Sechtemer Straße/Bonner Straße zusammen mit den Erläuterungen 
für mindestens eine Woche im Stadtplanungsamt und im Bezirksrathaus Rodenkirchen der 
Öffentlichkeit durch Aushang zugänglich zu machen.  
 
Die Bürgerinnen und Bürger haben in diesem Zeitraum die Gelegenheit, eine schriftliche 
Stellungnahme abzugeben.

Beschlussvorlage Ausschuss

7480 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/61/1 
612 Lang Az 
Vorlagen-Nummer 
 1149/2019 
Freigabedatum  07.05.2019
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener 
Bebauungsplan) und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung  
Arbeitstitel: `Sechtemer Straße/ Bonner Straße` in Köln-Raderberg 
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss 
1. beschließt, nach § 12 Absatz 2 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren 
(vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet östlich und nördlich der Sechtemer Straße 
und westlich der Bonner Straße —Arbeitstitel: `Sechtemer Straße/ Bonner Straße` in Köln-
Raderberg— einzuleiten mit dem Ziel, Wohnbebauung in Form von Geschosswohnungsbau mit 
bis zu 210 Wohneinheiten sowie wohnungsnahes Gewerbe  festzusetzen; 
2. nimmt das städtebauliche Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) zur Kenntnis 
und beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 
BauGB nach Modell 1 (Aushang der Planung); 
 
 
Alternative: Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach Modell 2. 
 
 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 13.05.2019 
Stadtentwicklungsausschuss 16.05.2019

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
Anlass und Lösung 
 
Das Plangebiet befindet sich im Stadtteil Köln Raderberg (Stadtbezirk Rodenirchen) und wird heute 
überwiegend gewerblich genutzt.  
 
Der Investor, die GAG Immobilien AG mit Sitz in Köln, beabsichtigt, in dem vorliegenden Planbereich 
eine Bebauung für Wohnnutzung und wohnungsnahes Gewerbe zu entwickeln. Die GAG ist in dem 
Plangebiet Eigentümerin von einem Großteil der Liegenschaften. Die für die Realisierung des Projek-
tes noch benötigten Teilflächen befinden sich im städtischen Besitz und werden parallel zum Bebau-
ungsplanverfahren an die GAG veräußert. Mit dem Schreiben vom 28.02.2018 stellte der Investor 
einen Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens. Die Aufstellung des Bebauungsplanes 
erfolgt auf der Grundlage der Integrierten Planung Parkstadt Süd, welche am 07.02.2019 vom Stadt-
entwicklungsausschuss (StEA) zur Kenntnis genommenen wurde. 
 
Das Plangebiet ist im Bereich der geplanten Bebauung bereits im Bestand fast vollständig versiegelt, 
so dass keine zusätzlichen Freiflächen für die Schaffung von Wohnraum in Anspruch genommen 
werden müssen. Das vorliegende Bauvorhaben ist somit als kongruent zu den Zielen des StEK Woh-
nen zu betrachten. 
 
Aufgrund der Bevölkerungsprognose der Stadt Köln mit Stand Mai 2015 beläuft sich der aktuelle Be-
darf an neuem Wohnraum für den Zeitraum von 2015 bis 2029 auf rund 66.000 Wohnungen. Mit der 
Planung, in dem Entwicklungsgebiet `Sechtemer Straße/ Bonner Straße` Wohnraum zu schaffen, 
kann ein Betrag zur Deckung des hohen Bedarfs an Wohnungen geleistet werden.  
 
 
Plankonzeption des Plangebietes 
 
Durch die Neuaufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für 
die Schaffung von circa 210 neuen Wohneinheiten sowie für wohnungsnahes Gewerbe geschaffen 
werden. Ziel der Planung ist es, einen Beitrag zur Versorgung der Bevölkerung an Eigentumswoh-
nungen und Wohnungen im geförderten Geschosswohnungsbau zu leisten. Es ist geplant, eine städ-
tebaulich kompakte Gebäudestruktur und 30% der neuen Wohneinheiten als öffentlich geförderte 
Wohnungen zu errichten. 
 
Gesamtkonzept Parkstadt Süd 
Das Plangebiet Sechtemer Straße/ Bonner Straße liegt im zentralen Bereich des Stadtentwicklungs-
projekts Parkstadt Süd. Ziel der Planung für das Entwicklungsgebiet ist, auf dem Areal nach Aufgabe 
der bestehenden gewerblichen Nutzungen ein neues und urbanes Stadtquartier auf circa 115 ha für 
etwa 3.500 Wohnungen und 4.500 Arbeitsplätze zu realisieren. Das Plangebiet Sechtemer Straße/ 
Bonner Straße bildet ein Teilprojekt des Projektes Parkstadt Süd.  
 
 
Planerische Vorgaben und Verfahren 
 
Im Regionalplan ist das Gebiet als allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) ausgewiesen.  Das Gebiet 
befindet sich planungsrechtlich im unbeplanten Innenbereich gemäß § 34 BauGB. Im Flächennut-
zungsplan der Stadt Köln wird das Plangebiet als `Sonderbaufläche Großmarkt´ dargestellt. Da diese 
Darstellung nicht den geplanten städtebaulichen Zielsetzungen `gemischte Bauflächen` mit der weite-
ren Konkretisierung im Bebauungsplan zum `Urbanen Gebiet` entspricht, ist zur Realisierung der 
Wohnnutzung und des wohnungsnahen Gewerbes eine Änderung des Flächennutzungsplanes erfor-
derlich. Die FNP-Änderung für das Plang ebiet Sechtemer Straße/ Bonner Straße wird im Rahmen

3 
des FNP -Änderungsverfahren Parkstadt Süd vorgenommen , u m eine einheitliche Umsetzung der 
Gesamtplanung Parkstadt Süd sicherzustellen. 
 
Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes `Sechtemer Straße/ Bonner Straße` wird nach 
den Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB) im sogenannten `Regelverfahren` mit Umweltbe-
richt, mit einem landschaftspflegerischer Fachbeitrag oder einem Grünordnungsplan sowie einer ar-
tenschutzrechtliche Prüfung durchgeführt, da die Planung im Gesamtkontext der Parkstadt Süd zu 
sehen ist.  
 
Gemäß § 12 Abs. 4 BauGB soll eine Fläche außerhalb des Bereichs des Vorhaben- und Er-
schließungsplans in den vorhabenbezogenen Bebauungsplan einbezogen werden. Durch die Aus-
weisung einer öffentlichen Grünfläche wird die geplante Bebauung durch die vorgelagerte Freifläche 
städtebaulich betont. Gleichzeitig bildet die Grünfläche eine Grünzäsur in der städtebaulich verdichte-
ten Umgebung. 
 
Kooperatives Baulandmodell 
 
Das Vorhaben berücksichtigt die Vorgaben des `Kooperativen Baulandmodells` (KoopBLM) der Stadt 
Köln mit Stand Beschluss des Rates am 04.04.2017, Bekanntmachung am 10.05.2017. Die Anwen-
dungszustimmung, die als zwingender Bestandteil des Einleitungsbeschlusses unterzeichnet vom 
Planbegünstigten vorliegen muss, wird in diesem Fall gemeinsam mit der Planungsvereinbarung, in 
welcher unter anderem die Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes, die Übernahme der Pla-
nungskosten sowie notwendiger Gutachten verbindlich geregelt werden, im Nachgang des Einlei-
tungsbeschlusses und Beschlusses zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung unterzeichnet. Grund 
für die abweichende Vorgehensweise ist der noch nicht vollständig abgeschlossene Grunderwerb. 
 
 
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung 
 
Im Rahmen der Planungen zur Parkstadt Süd wurden die Bürger und Bürgerinnen bereits mehrfach 
an der Planung beteiligt, zuletzt in einer Bürgerinformationsveranstaltung am 19.11.2018. Aufgrund 
der bereits mehrfach durchgeführten Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Planung zur Parkstadt 
Süd schlägt die Verwaltung vor, die Öffentlichkeitbeteiligung im Rahmen des vorliegenden Bebau-
ungsplanverfahrens nach Modell 1 durchzuführen. Hierzu ist das Planungskonzept des Preisträgers 
zur Parkstadt Süd mit dem Plangrundstück Sechtemer Straße/Bonner Straße zusammen mit dem 
Erläuterungsbericht eine Woche im Planungsamt und im Bezirksrathaus Rodenkirchen auszulegen.  
 
 
Weitere Erläuterungen, Pläne und Übersichten siehe Anlagen 1 bis 5. 
 
Anlagen 
1. Geltungsbereich des Bebauungsplanverfahrens 
1 Erläuterungen zum städtebaulichen Planungskonzept  
2 Plangebiet – Lage im Entwicklungsgebiet der `Integrierten Planung Parkstadt Süd` 
3 Städtebaulicher Entwurf  
4 Modellfoto

Anlage 0_ Begründung der Dringlichkeit

1062 Zeichen

Anlage O

Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener
Bebauungsplan) und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Arbeitstitel: Sechtemer Straße/ Bonner Straße in Köln-Raderberg

Hier: Begründung der Dringlichkeit

In der aktuellen Bevölkerungsprognose mit Stand Mai 2015 wird Ende 2029 von rund
1.161.000 Einwohnern und 609.900 Haushalten ausgegangen. Der Gesamtwohnungsbedarf
beläuft sich danach aktuell auf rund 66.000 Wohnungen, davon rund 30.000 Wohnungen bis
2019.

Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung von dringend benötigtem
Wohnungsbau zu schaffen, soll das notwendige Bebauungsplanverfahren zeitnah eingeleitet
werden.

Ziel des Bebauungsplanes ist, eine innerstädtische Wohnbebauung mit circa 210
Wohneinheiten und wohnungsnahe, gewerbliche Nutzungen zu entwickeln.

Um Planungsrecht für den dringend benötigten Wohnraum zu schaffen, sollen der
Einleitungsbeschluss und die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung noch
vor der Sommerpause 2019 erfolgen.

Beratungsverlauf (3)

13.05.2019 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.2.4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
16.05.2019 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 10.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
04.07.2019 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 10.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1149/2019
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
07.05.2019
Erstellt
26.03.2019 10:57