0502/2024
Neuverteilung der Mittel aus "ehemals Volkhovener Weg - Konzeptvergabe"
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Anlage 2 Beantwortung der schriftlichen Nachfragen der Fraktion Bündnis90/Die Grünen
7077 Zeichen
Beantwortung der schriftlichen Nachfragen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus
dem AK bzgl. der Beschlussvorlage 0502/2024 - Neuverteilung der Mittel aus “ehemals
Volkhovener Weg - Konzeptvergabe”
1. Wieso kommt es zu den Kostensteigerungen in der Follerstraße in diesem Umfang?
In der angehängten Tabelle tauchen Sachanforderungen auf. Was ist mit
Mieteinnahmen?
Antwort der Verwaltung:
a. Die Kostensteigerungen resultieren vor allem aus nutzungsspezifischen Anpassungen und
allgemeinen Preissteigeru ngen. Insbesondere die aufwendigere Gestaltung der
Proberäume im Keller, die durch Brandschutzauflagen erforderlich wurde, trägt zu höheren
Kosten bei. Es müssen beispielsweise Sichtbeziehungen zum Flur geschaffen werden,
damit Nutzer*innen im Brandfall Rauch- und Flammenentwicklungen rechtzeitig erkennen
können. Die Umsetzung dieser Maßnahme erfordert spezielle Glaselemente, die den
Anforderungen des Schall- und Brandschutzes entsprechen, was deutlich teurer ist als die
ursprünglich geplanten Trockenbauwände.
Weitere Brandschutzauflagen führten zu einer Neugestaltung des Flures, um keine
Atelierfläche zu verlieren. Die neuen Planungen beinhalten große Deckenfenster, die für
optimale Lichtverhältnisse in den wandseitigen Ateliers sorgen. Ursprünglich hätten diese
nur zur Fensterfront hin ausgerichtet werden können.
Zusätzlich mussten im Ausstellungsraum versicherungstechnische Änderungen umgesetzt
werden. Der barrierefreie Zugang zu einem behindertengerechten WC musste so verlegt
werden, dass es allen Nutze r*innen zugänglich ist, jedoch der Zugang zum
Ausstellungsraum, in dem wertvolle Kunstwerke hängen könnten, kontrolliert bleibt.
Trotz der deutlichen Kostensteigerung erscheint der zusätzliche Aufwand im Verhältnis zum
Ergebnis nach wie vor gerechtfertigt.
b. Die in der Beschlussvorlage enthaltene Tabelle (siehe „ Übersicht Folgeaufwendungen“)
unterscheidet zwei Formen der Abschreibung.
Die städtischen Gebäude am Fortuinweg 1 -2 und Volkhovener Weg 209 -2011 werden
regulär abgeschrieben. Die Liegenschaften an der Delmenhorster Straße 20 sowie
Follerstraße 86-94 sind im Privatbesitz. Hier erfolgt die Abschreibung über einen aktiven
Rechnungsabgrenzungsposten (aRAP), der von der im Mietvertrag fest gelegten
Nutzungsdauer abhängt.
c. Um Mieteinnahmen erzielen zu können, müssen die Umbaumaßnahmen so schnell wie
möglich abgeschlossen werden. Ziel ist es, mit den Mieteinnahmen der nicht städtischen
Gebäude die dort anfallenden Kosten zu 80 - 100 % zu refinanzieren. Bei den städtischen
Gebäuden sollen die Mieteinnahmen den konsumtiven Abschreibungen gegenübergestellt
werden.
2. Warum entstehen weitere Kosten bei der Delmenhorster Straße, obwohl diese bereits
ausfinanziert war? Wieso kommt es ggfls. zu einer Nutzungserweiterung
Antwort der Verwaltung:
Während der Entwicklung der Delmenhorster Straße ergaben sich zusätzliche Anforderungen,
die in den Ursprungsverträgen mit den Eigentümern nicht vorgesehen waren. Beispielsweise
stellte sich erst nach Vertragsabschluss heraus, dass zwei zentrale Farbabscheider notwendig
sind, um Künstler*innen eine umweltfreundliche Entsorgung von Farben und Lacken zu
ermöglichen und eine Trinkwasserverschmutzung zu verhindern.
Außerdem zeigte sich, dass für eine lebendige Kulturstätte Räume für den Austausch unter
den Kün stler*innen erforderlich sind. Zudem soll auf den Fluren eine kleine Küchenzeile
eingebaut werden, um zu verhindern, dass in den Ateliers Kochplatten betrieben werden, was
eine zusätzliche Brandgefahr darstellt. Diese Anforderungen wurden erst nach Abschluss des
Ursprungsvertrags ermittelt und sind daher noch nicht finanziert.
Die obigen Maßnahmen stellen keine Nutzungserweiterung dar.
3. Wie sieht die Zukunft der Schule am Volkhovener Weg aus und was ist mit der
Simultanhalle? Liegen Erhebungen über den Zustand der Halle vor und sind Mittel für
eine Sanierung nötig?
Antwort der Verwaltung:
a. Die Zukunft der Schule ist zentraler Bestandteil der vorliegenden Beschlussvorlage. Geplant
ist, das Gebäude so zu ertüchtigen, dass eine energetisch sinnvolle Nutzung als Atelierhaus
sowie die Erschließung des Dachs als Atelierfläche möglich wird.
b. Zur Simultanhalle liegen Ergebnisse einer Begehung vor, die 2019 zur Schließung der Halle
führten, da eine Gefahr für Leib und Leben besteht. Aussagen über mögliche
Sanierungskosten oder ob eine Instandsetzung überhaupt machbar ist, liegen derzeit nicht
vor. Aus diesem Grund wurde der Weg gewählt, ein Gutachten zu beauftragen, das diese
Fragen klären soll. Die hier zur Diskussion stehenden Haushaltsmittel, die für die Schaffung
von Atelier - und Proberäumen vorgesehen sind, werden nicht für die Simultanhalle
verwendet, da diese Mittelbindung auch politisch hinterfragt wurde.
Leider liegen dem Kulturraummanagement keine Alt -Informationen zu Statik etc. der
Gebäude vor, so dass auch derartige Daten nun ermittelt werden müssen.
4. Sollten Finanzmittel für andere Kulturprojekte oder Räume bereitgestellt werden?
Teilt die Verwaltung diese Ansicht?
Antwort der Verwaltung:
a. Die Verwaltung teilt die Ansicht, dass weitere Finanzmittel für Kulturprojekte und -räume
notwendig sind. Mit der vorliegenden Beschlussvorlage wird jedoch zunächst das Ziel
verfolgt, die laufenden Projekte erfolgreich abzuschließen. Parallel dazu arbeitet die
Verwaltung daran, durch ein aktives Management des bestehenden Portfolios neue
Freiräume zu schaffen. Hierzu wird unter anderem die bereits bestehende Mittelverteilung
überprüft, um ggf. Umverteilungen vorzunehmen und durch neue Kooperationen
zusätzliche Flächen zu erschließen. Ein Beispiel hierfür ist der sukzessive Ausstieg aus
dem Quartier am Hafen.
b. Derzeit befindet sich die Erschließung eines städtischen Gebäudes in enger Planung und
Kooperation mit einer ander en Dienststelle. Es gibt bereits vielversprechende
Entwicklungen, jedoch sind die genauen Details zu diesem Projekt momentan noch nicht
finalisiert. Wir halten Sie gerne auf dem Laufenden, sobald weitere Informationen verfügbar
sind.
5. Wie wurden die zugesetzten Mittel i.H.v. 2 * 1 Mio. Euro für Atelierflächen /
Proberäume verausgabt?
1 Million Euro (AN/1379/2018) - die Neuverteilung ergibt sich aus der aktuellen Vorlage
1 Million Euro (AN/1372/2019) – die Aufteilung erfolgte wie in unten dargestellt:
Proberäume Baranowsky / Lemke (0432/2021) 20.000,00 €
Proberäume Incroyable Music (0432/2021) 8.000,00 €
Fortuinweg (Beschlussvorlage 0432/2021) 100.000,00 €
Proberäume Sintcheu (Beschlussvorlage 0432/2021) 200.000,00 €
Popkultur Köln e.V. (0432/2021) 210.000,00 €
Hitzeler Str. (0432/2021) 462.000,00 €
Die Mittel Hitzeler Straße wurde wie folgt neu aufgeteilt
(Beschlussvorlage 1446/2023):
Popkultur Köln e.V. 180.500,00 €
Follerstr. 135.500,00 €
Delmenhorster Str. 146.000,00 €
-------------------
462.000,00 €
-------------------
1.000.000,00 €
Anlage 1 Erläuterung der Kostenanpassung und Mietvertragsbedingungen
1453 Zeichen
Erläuterung der Kostenanpassung und Mietvertragsbedingungen Die ursprüngliche Veranschlagung der Umbaukosten für die Immobilie Follerstraße fand vor Vertragsabschluss statt, daher konnten die Kosten noch nicht exakt beziffert werden. D ie anfängliche Schätzung von 133.500 Euro beruhte auf vorläufigen Planungen, welche im Nachgang präzisiert werden mussten. Die abschließenden Kostenerhebungen verzögerten sich jedoch insbesondere aufgrund von Erschwernissen bei der Klärung der Tragwerksfra gen (wg. komplizierter Deckenbelichtung), Auflagen des Brandschutzes und Anpassungen der Planungen hinsichtlich der Barrierefreiheit. Die aktualisierte Kostenerhebung beläuft sich nun auf maximal 465.500 Euro. Der Beschluss über die aktualisierten Kosten konnte allerdings erst im Anschluss an die erfolgte Übertragung der "ehemals Volkhovener Weg - Konzeptvergabe" Finanzmittel nach 2024 eingebracht werden, was einen früheren Beschluss über die aktualisierte Summe erheblich verzögerte. Für die in dieser Vorlage genannte Summe konnte eine Deckelung mit den Inhabern der Immobilie erreicht werden. Falls der Beschluss im Ausschuss nicht gefasst wird, besteht bis zum 30.09.2024 die Möglichkeit, das Mietverhältnis gemäß den vertraglichen Bedingungen aufzulösen. Die Erschließung der Follerstraße als Atelier - und Ausstellungsstandort würde in diesem Falle – in Ermangelung einer gesicherten Finanzierung - nicht realisiert werden.
Beschlussvorlage Ausschuss
19295 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
VII/VII/5
Vorlagen-Nummer
0502/2024
Freigabedatum
09.09.2024
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Betreff
Neuverteilung der Mittel aus "ehemals Volkhovener Weg - Konzeptvergabe"
Beschlussorgan
Finanzausschuss
Gremium Datum
Beschluss:
Der Ausschuss Kunst und Kultur beschließt
1. die Aufhebung der BV 4387/2019 - Entwicklung und Renovierung Volkhovener Weg 209 –
211 als Atelierstandort.
2. folgende Neuverteilung der Mittel:
Umbau der ehemaligen Kita Fortuinweg 1 - 2 zu einem Atelierhaus 300.000 Euro
Ausbau des Atelierhauses im Volkhovener Weg 209 – 211 300.000 Euro
Abschließende Einbauten in das Atelierhaus Delmenhorster Str. 20 70.000 Euro
Ausbau des (angemieteten) Atelierhauses in der Follerstr. 86 – 94 330.000 Euro
3. die Umsetzung des Konzeptes aus VO 1477/2023, Umbaukosten für Follerstr. 86 – 94, in
Höhe von 133.500 Euro
Des Weiteren beschließt der Finanzausschuss die Freigabe folgender investiven Auszah-
lungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2024 im Teilfinanzplan des Kulturraummanagements
in der Produktgruppe 0416-Kulturförderung in Höhe von insgesamt 1.133.500 Euro.
Finanzstelle Bezeichnung Betrag
9075-0416-6-AZ14 Sanierung Fortuinweg 1-2 300.000 Euro
9075-0416-6-AZ15 Sanierung Volkhovener Weg 209-211 300.000 Euro
9075-0416-0 AZ04 aRAP Delmenhorster Str. 20 70.000 Euro
9075-0416-0-AZ16 aRAP Follerstr. 86-94 463.500 Euro
Ausschuss Kunst und Kultur 17.09.2024
Finanzausschuss 23.09.2024
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Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Ja, investiv Investitionsauszahlungen 1.133.500 €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein
Ja %
Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 0 %
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2025
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. siehe Tabelle
Finanzierung €
c) bilanzielle Abschreibungen siehe Tabelle Finanzie-
rung €
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Erträge €
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten €
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
Beginn, Dauer
Auswirkungen auf den Klimaschutz
Nein
Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)
Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)
Begründung:
Im Haushaltsplan 2020/2021 wurden im Haushaltsjahr 2020 - über den Änderungsantrag
AN/1372/2019 - im Zusammenhang mit der Finanzierung von Atelierflächen und Proberäumen
in städtischen Immobilien - 1.000.000 Euro zugesetzt.
Unter den damaligen strukturellen und personellen Voraussetzungen entschied sich die Ver-
waltung dazu, die Verwendung der Mittel für eine Entwicklung auf dem Gelände des Atelierhau-
ses Volkhovener Weg (BV 4387/2019 - Entwicklung und Renovierung Volkhovener Weg 209 -
211 als Atelierstandort) zu verwenden. Dementsprechend sollte eine Konzeptvergabe (dama-
lige Variante IV der vg. Beschlussvorlage) an einen Investor mit der zeitlich befristeten Übertra-
gung des Grundstücks im Wege des Erbbaurechts vorbereitet werden. Gleichzeitig wurde die
Verwaltung mit der Konzeptionierung dieser Konzeptvergabe beauftragt. Die fertige Konzept-
vergabe sollte erneut zum Beschluss vorgelegt werden.
Im Rahmen dieser Entwicklung sollte das Schulgebäude ertüchtigt werden und, anstelle der auf
dem Gelände befindlichen Baracke, ein Neubau mit Satteldach entstehen. Insgesamt sollten so
auf dem Gelände bis zu 9 neue Ateliers realisiert werden.
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Neubewertung der Sachlage:
Aufgrund mangelnder personeller Ressourcen und Einschränkungen während der Corona Pan-
demie, konnte das Vorhaben bisher nicht wie geplant umgesetzt werden. Dessen ungeachtet
haben sich die Umsetzungsbedingungen seit 2019 grundlegend geändert.
Preissteigerung, Inflation und Lieferengpässe haben sich in den vergangenen Jahren – nicht
zuletzt durch die andauernde Ukraine Krise – derart verschärft, dass mit einer Realisierbarkeit
des oben skizzierten Vorhabens, auf Basis der zugrunde gelegten finanziellen Mittel, nicht mehr
zu rechnen ist.
Zudem wurden durch die Einrichtung des Kulturraummanagements in 2022 strukturelle Voraus-
setzungen (im Vergleich zum Zeitpunkt der Beschlussvorlage 2020) geschaffen, die neue Pla-
nungsmöglichkeiten eröffnen.
Bauliche Maßnahmen, die über eine Instandsetzung hinaus einen nennenswerten Zugewinn an
Atelierflächen am Volkhovener Weg erzielen würden, überschreiten die hierfür avisierten Mittel
um ein Vielfaches. Um nicht einen aufwendigen Konzeptvergabeprozess zu starten, der mit
großer Wahrscheinlichkeit nicht zum Ziel führen wird und auch – nach heutigem Kenntnisstand
- nur maximal 5 Ateliers schaffen würde, schlägt die Verwaltung im Folgenden eine alternative
Verwendung der Mittel vor, die bis zu 25 Ateliers und einen neuen Ausstellungsraum realisiert.
Vorschlag zur Neuverteilung der Mittel:
Um eine effiziente Nutzung der ( investiven) Mittel zu gewährleisten empfiehlt die Verwaltung
eine geänderte Aufteilung auf die nachfolgend genannten Standorte, die sich sowohl im städti-
schen als privaten Besitz befinden.
1. Städtische Immobilien
a. Atelierhaus Fortuinweg 1 - 2
2019 wurde die ehemalige Kindertagesstätte Fortuinweg 1 - 2 in die Verwaltung des
Kulturamtes übertragen, um diese in einen weiteren Standort für Ateliernutzung zu trans-
formieren.
Mit Beschlussvorlage 0432/2021 wurden für die Entwicklung des Standortes zunächst
100.000 Euro beschlossen und freigegeben.
Mit Gründung des Kulturraummanagements ging die Liegenschaft in deren Verwaltung
über. Danach wurde ein Bauantrag gestellt, welcher mittlerweile positiv beschieden
wurde. Im Rahmen des Bauantragsverfahrens und der daraus resultierenden Auflagen,
stellte sich heraus, dass die ursprüngliche Kostenschätzung von 100.000 Euro für den
Aus- und Umbau nicht mehr gehalten werden kann. Laut den aktuellen Planungen ent-
stehen 5 Atelierräume sowie ein Mehrzweckraum. Hierzu müssen weitere Trockenbau-
wände errichtet und Außenfenster erneuert werden. Eine veraltete Heizungsanlage
muss erneuert werden. Ebenso müssen Sanitärräume grundsaniert werden. Elektroan-
lagen müssen gelegt und erneuert werden, weil sie dem Standard der 80`er Jahre ent-
sprechen. Hinzu kommen weitere Maßnahmen wie Brandschutztüren und Brandmelder,
um die Auflagen des Brandschutzes zu erfüllen, ohne die ein Betrieb nicht möglich ist.
Eine aktualisierte Kostenschätzung geht nunmehr von Kosten in Höhe von bis zu
400.000 Euro aus.
Für den Bauantrag und erste Maßnahmen zur Erschließung sowie Sicherung der Immo-
bilie mussten bereits 15.000 Euro verausgabt werden, so dass von den bereitgestellten
Mitteln nur noch 85.000 Euro disponibel sind. Daher schlägt die Verwaltung vor, zusätz-
liche 300.000 Euro in die Maßnahme Fortuinweg zu investieren.
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b. Konzeptentwicklung Gelände Volkhovener Weg 209 – 211 sowie Simultanhalle
Im Zentrum des Kulturstandorts Volkhovener Weg befindet sich das denkmalgeschützte
Schulgebäude, welchem gleichsam als Gedenkort für das Flammenwerfer Attentat von
1964 stadtweite Bedeutung zukommt. Um diesen Ort in einen würdigen Zustand zu ver-
setzen und zugleich eine optimale Atelierraumnutzung zu garantieren, plant die Verwal-
tung die Ertüchtigung des energetischen Standards und die bisher ungenutzten Raum-
reserven im Dachgeschoß zu erschließen. Eine Heizungsanlage muss eingebaut wer-
den. Ebenso müssen Sanitärräume geschaffen werden. Elektroanlagen müssen gelegt
und erneuert werden, weil sie dem Standard der 60`er Jahre entsprechen. Einfach ver-
glaste Fenster müssen durch neue energetisch effiziente Fenster ersetzt werden.
Hierzu plant die Verwaltung insgesamt 300.000 Euro zu investieren.
Damit für den gesamten Standort eine adäquate und wirtschaftliche Perspektive, unter
Einbeziehung der Simultanhalle, entwickelt werden kann, sieht die Verwaltung planeri-
sche Grundlagenermittlungen am Volkhovener Weg vor, so dass belastbare Aussagen
zum Potenzial des Ortes getroffen werden können. Ziel ist es, Entwicklungsmöglichkei-
ten aufzuzeigen, die den Standort auch zu einer weiteren Bereicherung des Stadtteils
qualifizieren. Und die gleichzeitig eine max. Ausnutzung der vorhandenen Möglichkeiten
berücksichtigen, wobei ebenso eine Kosten-Nutzen Abwägung zu erfolgen hat. Diese
werden aus Mitteln des Kulturraummanagements finanziert.
Die beiden oben genannten Immobilien sind im Eigentum der Stadt Köln und stark sanie-
rungsbedürftig.
Vor dem Hintergrund des jetzigen schlechten Zustandes führen die nun geplanten Maßnah-
men zu einer enormen Standardverbesserung der Liegenschaften.
Die Nutzungsdauer hierfür wird auf 25 Jahre festgelegt.
2. Private / angemietete Immobilien
a. Atelierhaus Delmenhorster Str. 20
Die Fertigstellung des Atelierhauses Delmenhorster Straße 20 schreitet weiter voran, so
dass zeitnah mit der Nutzung des Gebäudes begonnen werden kann.
Um das Atelierhaus zu einem lebendigen Ort des Austausches zwischen Künstler*innen
etablieren zu können, plant die Verwaltung die rudimentäre Ausstattung eines Gemein-
schaftsraumes sowie den Einbau einzelner Küchenzeilen (je Etage entstehen 1 bis 2
sog. „Küche und Pinsel-Räume“). Zudem soll ein zentral positionierter Farbabscheider
angeschafft werden, welcher eine sachgerechte, ökologische Entsorgung von Farbres-
ten garantiert. Hierzu plant die Verwaltung insgesamt 70.000 Euro einzusetzen.
Das Mietverhältnis endet mit Ablauf des 30.11.2032 und enthält eine Option auf weitere
5 Jahr.
Die Anschaffungen im Mietobjekt erfolgen durch die Eigentümerin. Diese werden inves-
tiv über einen ARAP mit Gegenleistungsverpflichtung nach § 44 Abs. 2 S. 2 KomHVO
NRW abgewickelt. Hierfür wurde eine 8-jährige zu erbringende Gegenleistungsverpflich-
tung des Zuwendungsempfängers vertraglich festgelegt. In der Vertragsgestaltung wird
die Gegenleistung konkret benannt sowie die monatsgenaue Einklagbarkeit des Rück-
erstattungsanspruches bei Nichterfüllung der Gegenleistungsverpflichtung festgelegt.
5
b. Atelierhaus Follerstr. 86 - 94
Mit Beschluss 1477/2023 - Anmietung der Immobilie Follerstr. 86 - 94 in 50676 Köln
(Südstadt) konnte die Verwaltung die vg. Liegenschaft als Standort für Ateliers, Probe-
räume und einen neuen Ausstellungsraum anmieten.
Nach ersten Planungen können am Standort bis zu 20 Ateliers, ein Ausstellungsraum
sowie aller Voraussicht nach 3 Proberäume im Keller realisiert werden.
Der Umbau wird von den Eigentümern der Liegenschaft ausgeführt und umfasst den
Bau neuer Trockenbauwände für die Pr oberäume mit erhöhten Lärmschutzstandard.
Des Weiteren sollen spezielle Oberlichter eingesetzt werden, die für Ateliernutzer*innen
besondere Lichtverhältnisse garantieren. Alle Räumlichkeiten sollen im üblichen Stan-
dard des „veredelten Rohbaus“ umgesetzt werden. Überdies soll eine Schließanlage,
ein professionelles Beleuchtungssystem für den Ausstellungsraum sowie eine kleine
Thekenanlage eingebaut werden.
Auf Basis der obigen beschriebenen Umbauten und den sich daraus ergebenden ge-
stiegenen Anforderungen werden die Umbaukosten bis zu maximal 465.500 Euro be-
tragen; eine entsprechende Vereinbarung mit den Eigentümern liegt vor.
Mit Beschluss 1477/2023 wurde die Verwaltung mit der Transformation der Liegenschaft
in ein Ausstellungs-, Atelier- und Proberaumzentrum beauftragt. Der finanzielle Aufwand
für die Umbaukosten wurde zunächst mit 133.500 Euro beziffert. Die Finanzierung der
Umbaumaßnahmen sollte über eine gesonderte Vorlage erfolgen.
Um die aktualisierten Kosten für den Umbau zu decken, schlägt die Verwaltung die Frei-
gabe der 133.500 Euro aus VO 1477/2023 sowie die Bereitstellung und Freigabe von
zusätzlichen 330.000 Euro für den oben skizzierten Ausbau der Follerstr. vor.
Das Mietverhältnis endet laut Vertrag mit Ablauf des 30.07.2038, jedoch wurde ein Op-
tionsrecht auf weitere 5 Jahre vereinbart.
Die Anschaffungen werden auch in diesem Mietobjekt durch den Eigentümer vorgenom-
men. Diese werden investiv über einen ARAP mit Gegenleistungsverpflichtung nach §
44 Abs. 2 S. 2 KomHVO NRW abgewickelt. Hierzu wird eine Gegenleistungsverpflich-
tung im Nachtrag zum Mietvertrag – (inkl. monatsgenauer Einklagbarkeit des Rücker-
stattungsanspruches bei Nichterfüllung der Gegenleistungsverpflichtung, analog Del-
menhorster Str.) auf 120 Monate (10 Jahre) festgelegt.
Finanzierung:
Die investive Auszahlungsermächtigung in Höhe von insgesamt 1.133.500 Euro steht im Hpl.
2024 im Teilfinanzplan des Kulturraummanagements in der Produktgruppe 0416-Kulturförde-
rung, bei Finanzstelle 9075-0416-0-AZ05 – aRAP pRAP Atelierflächen/Proberäume in Höhe
von 1 Mio. Euro und bei der Finanzstelle 9075-0416-0-2000 Atelierflächen/Proberäume in städt.
Immobilien in Höhe von 133.500 Euro zur Verfügung.
6
Fortuinweg 1-2
Die erforderlichen investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 300.000 Euro werden
bedarfsgerecht im Rahmen einer verwaltungsinternen Umbuchung innerhalb des Teilfinanz-
plans des Kulturraummanagements in der Produktgruppe 0416-Kulturförderung von der o.g.
Finanzstelle 9075-0416-0-AZ05-aRAP pRAP Atelierflächen/Proberäume zugunsten der Fi-
nanzstelle 9075-0416-6-AZ14 – Sanierung Fortuinweg 1-2 in 2024 bereitgestellt.
Die mit der Maßnahme verbundenen Abschreibungen ab 7/2026 von rd. 8.000 Euro in 2026
sind im HPL-Entwurf 2025/26 im Teilergebnisplan des Kulturraummanagements in der Produkt-
gruppe 0416-Kulturförderung, in der Teilplanzeile 14 - Bilanzielle Abschreibungen berücksich-
tigt. Die in den Jahren ab 2027 erforderlichen Aufwendungen von 16.000 Euro jährlich wird das
Dezernat für Kunst und Kultur im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungsprozesse 2027 ff. in-
nerhalb des dann jeweils zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen.
Volkhovener Str. 209-211
Die erforderlichen investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 300.000 Euro werden
bedarfsgerecht im Rahmen einer verwaltungsinternen Umbuchung innerhalb des Teilfinanz-
plans des Kulturraummanagements in der Produktgruppe 0416-Kulturförderung von der o.g.
Finanzstelle 9075-0416-0-AZ05-aRAP pRAP Atelierflächen/Proberäume zugunsten der Fi-
nanzstelle 9075-0416-6-AZ15– Sanierung Volkhovener Weg 209-211 in 2024 bereitgestellt.
Die mit der Maßnahme verbundenen Abschreibungen ab 7/2026 von rd. 6.000 Euro in 2026
sind im HPL-Entwurf 2025/26 im Teilergebnisplan des Kulturraummanagements in der Produkt-
gruppe 0416-Kulturförderung, in der Teilplanzeile 14 - Bilanzielle Abschreibungen berücksich-
tigt. Die in den Jahren ab 2027 erforderlichen Aufwendungen von 12.000 Euro jährlich wird das
Dezernat für Kunst und Kultur im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungsprozesse 2027 ff. in-
nerhalb des dann jeweils zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen.
Delmenhorster Str. 20
Die erforderlichen investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 70.000 Euro werden
bedarfsgerecht im Rahmen einer verwaltungsinternen Umbuchung innerhalb des Teilfin anz-
plans des Kulturraummanagements in der Produktgruppe 0416-Kulturförderung von der o.g.
Finanzstelle 9075-0416-0-AZ05-aRAP pRAP Atelierflächen/Proberäume zugunsten der Fi-
nanzstelle 9075-0416-0-AZ04 – aRAP Delmenhorster Str. 20 in 2024 bereitgestellt.
Da die zu leistende Zuwendung mit einer mehrjährigen, zeitbezogenen Gegenleistungsver-
pflichtung verbunden wird, ist diese als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten (aRAP) zu akti-
vieren und entsprechend der Erfüllung der Gegenleistungsverpflichtung (8 Jahre) aufzulösen.
Demnach fallen Folgeaufwendungen, ab Beginn der Gegenleistungsverpflichtung (voraussicht-
lich ab 07/2025), durch die Auflösung des Rechnungsabgrenzungspostens in Höhe von 4.375
Euro in 2025 und 8.750 Euro in 2026 an. Diese sind im HPL-Entwurf 2025/26 im Teilergebnis-
plan des Kulturraummanagements in der Produktgruppe 0416 -Kulturförderung, Teilplanzeile
16-Sonstige ordentliche Aufwendungen berücksichtigt.
Die ab 2027 erforderlichen Aufwendungen in Höhe von 8.750 Euro/p.a., wird das Dezernat für
Kunst und Kultur im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2027 ff. innerhalb des
dann zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen.
Follerstr. 86-94
Die erforderlichen investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 463.500 Euro werden
bedarfsgerecht im Rahmen einer verwaltungsinternen Umbuchung innerhalb des Teilfinanz-
plans des Kulturraummanagements in der Produktgruppe 0416-Kulturförderung von der o .g.
Finanzstelle 9075 -0416-0-AZ05-aRAP pRAP Atelierflächen/Proberäume in Höhe von
330.000 Euro sowie der Finanzstelle 9075 -0416-0-2000 Atelierflächen/Proberäume in städt.
Immobilien in Höhe von 133.500 Euro zugunsten der Finanzstelle 9075-0416-0-AZ16 – aRAP
Follerstr. 86-94 in 2024 bereitgestellt.
Da die zu leistende Zuwendung mit einer mehrjährigen, zeitbezogenen Gegenleistungsver-
pflichtung verbunden wird, ist diese als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten (aRAP) zu akti-
vieren und entsprechend der Erfüllung der Gegenleistungsverpflichtung (10 Jahre) aufzulösen.
7
Demnach fallen Folgeaufwendungen, ab Beginn der Gegenleistungsverpflichtung (voraussicht-
lich ab 01/2026), durch die Auflösung des Rechnungsabgrenzungspostens in Höhe von 46.350
Euro/p.a. an. Diese sind im HPL-Entwurf 2025/26 im Teilergebnisplan des Kulturraummanage-
ments in der Produktgruppe 0416-Kulturförderung, Teilplanzeile 16-Sonstige ordentliche Auf-
wendungen berücksichtigt.
Die ab 2027 erforderlichen Aufwendungen in Höhe von 46.350 Euro/p.a., wird das Dezernat für
Kunst und Kultur im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2027 ff. innerhalb des
dann zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen.
Übersicht Folgeaufwendungen
bilanzielle Abschreibungen (TPZ
14)
Sachaufwendungen (aRAP
TPZ 16)
Fortuinweg 1-
2
Volkhovener Weg
209-211
Delmenhorster
Str. 20
Follerstr.
86-94
2025 4.375
2026 8.000 6.000 8.750 46.350
2027 16.000 12.000 8.750 46.350
2028 16.000 12.000 8.750 46.350
2029 16.000 12.000 8.750 46.350
2030 16.000 12.000 8.750 46.350
2031 16.000 12.000 8.750 46.350
2032 16.000 12.000 8.750 46.350
2033 16.000 12.000 4.375 46.350
2034 16.000 12.000 46.330
2035 16.000 12.000 46.350
2036 16.000 12.000
2037 16.000 12.000
2038 16.000 12.000
2039 16.000 12.000
2040 16.000 12.000
2041 16.000 12.000
2042 16.000 12.000
2043 16.000 12.000
2044 16.000 12.000
2045 16.000 12.000
2046 16.000 12.000
2047 16.000 12.000
2048 16.000 12.000
2049 16.000 12.000
2050 16.000 12.000
2051 8.000 6.000
Gesamt 700.000 533.500
8
Begründung der Dringlichkeit
Durch einen verzögerten Abschluss der verwaltungsinternen Abstimmungen konnte die Vorlage
nicht früher fertiggestellt werden.
Für die geplanten baulichen Maßnahmen müssen Beauftragungen etc. mit Vorlauf vorbereitet
und möglichst abgeschlossen werden. Eine frühzeitige Planung ist daher unerlässlich. Ein ent-
sprechender Beschluss ist somit noch im September 2024 notwendig.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0502/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 09.09.2024
- Erstellt
- 02.02.2024 08:34