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0502/2024

Neuverteilung der Mittel aus "ehemals Volkhovener Weg - Konzeptvergabe"

Beschlussvorlage Ausschuss 09.09.2024

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Anlage 2 Beantwortung der schriftlichen Nachfragen der Fraktion Bündnis90/Die Grünen

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Anlage 1 Erläuterung der Kostenanpassung und Mietvertragsbedingungen

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 2 Beantwortung der schriftlichen Nachfragen der Fraktion Bündnis90/Die Grünen

7077 Zeichen

Beantwortung der schriftlichen  Nachfragen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus 
dem AK bzgl. der Beschlussvorlage 0502/2024 - Neuverteilung der Mittel aus “ehemals 
Volkhovener Weg - Konzeptvergabe” 
 
 
1. Wieso kommt es zu den Kostensteigerungen in der Follerstraße in diesem Umfang? 
In der angehängten Tabelle tauchen Sachanforderungen auf. Was ist mit 
Mieteinnahmen? 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
a. Die Kostensteigerungen resultieren vor allem aus nutzungsspezifischen Anpassungen und 
allgemeinen Preissteigeru ngen. Insbesondere die aufwendigere Gestaltung der 
Proberäume im Keller, die durch Brandschutzauflagen erforderlich wurde, trägt zu höheren 
Kosten bei. Es müssen beispielsweise Sichtbeziehungen zum Flur geschaffen werden, 
damit Nutzer*innen im Brandfall Rauch- und Flammenentwicklungen rechtzeitig erkennen 
können. Die Umsetzung dieser Maßnahme erfordert spezielle Glaselemente, die den 
Anforderungen des Schall- und Brandschutzes entsprechen, was deutlich teurer ist als die 
ursprünglich geplanten Trockenbauwände. 
 
Weitere Brandschutzauflagen führten zu einer Neugestaltung des Flures, um keine 
Atelierfläche zu verlieren. Die neuen Planungen beinhalten große Deckenfenster, die für 
optimale Lichtverhältnisse in den wandseitigen Ateliers sorgen. Ursprünglich hätten  diese 
nur zur Fensterfront hin ausgerichtet werden können. 
 
Zusätzlich mussten im Ausstellungsraum versicherungstechnische Änderungen umgesetzt 
werden. Der barrierefreie Zugang zu einem behindertengerechten WC musste so verlegt 
werden, dass es allen Nutze r*innen zugänglich ist, jedoch der Zugang zum 
Ausstellungsraum, in dem wertvolle Kunstwerke hängen könnten, kontrolliert bleibt. 
 
Trotz der deutlichen Kostensteigerung erscheint der zusätzliche Aufwand im Verhältnis zum 
Ergebnis nach wie vor gerechtfertigt. 
 
b. Die in der Beschlussvorlage enthaltene Tabelle (siehe „ Übersicht Folgeaufwendungen“) 
unterscheidet zwei Formen der Abschreibung.  
Die städtischen Gebäude am Fortuinweg 1 -2 und Volkhovener  Weg 209 -2011 werden 
regulär abgeschrieben. Die Liegenschaften an der Delmenhorster Straße 20 sowie 
Follerstraße 86-94 sind im Privatbesitz. Hier erfolgt die Abschreibung über einen aktiven 
Rechnungsabgrenzungsposten (aRAP), der von der im Mietvertrag fest gelegten 
Nutzungsdauer abhängt. 
 
c. Um Mieteinnahmen erzielen zu können, müssen die Umbaumaßnahmen so schnell wie  
möglich abgeschlossen werden. Ziel ist es, mit den Mieteinnahmen der nicht städtischen 
Gebäude die dort anfallenden Kosten zu 80 - 100 % zu refinanzieren. Bei den städtischen 
Gebäuden sollen die Mieteinnahmen den konsumtiven Abschreibungen gegenübergestellt 
werden. 
 
 
2. Warum entstehen weitere Kosten bei der Delmenhorster Straße, obwohl diese bereits 
ausfinanziert war? Wieso kommt es ggfls. zu einer Nutzungserweiterung 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Während der Entwicklung der Delmenhorster Straße ergaben sich zusätzliche Anforderungen, 
die in den Ursprungsverträgen mit den Eigentümern nicht vorgesehen waren. Beispielsweise 
stellte sich erst nach Vertragsabschluss heraus, dass zwei zentrale Farbabscheider notwendig

sind, um Künstler*innen eine umweltfreundliche Entsorgung von Farben und Lacken zu 
ermöglichen und eine Trinkwasserverschmutzung zu verhindern. 
 
Außerdem zeigte sich, dass für eine lebendige Kulturstätte Räume für den Austausch unter 
den Kün stler*innen erforderlich sind. Zudem soll auf den Fluren eine kleine Küchenzeile 
eingebaut werden, um zu verhindern, dass in den Ateliers Kochplatten betrieben werden, was 
eine zusätzliche Brandgefahr darstellt. Diese Anforderungen wurden erst nach Abschluss des 
Ursprungsvertrags ermittelt und sind daher noch nicht finanziert. 
 
Die obigen Maßnahmen stellen keine Nutzungserweiterung dar.  
 
 
3. Wie sieht die Zukunft der Schule am Volkhovener  Weg aus und was ist mit der 
Simultanhalle? Liegen Erhebungen über den Zustand der Halle vor und sind Mittel für 
eine Sanierung nötig? 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
a. Die Zukunft der Schule ist zentraler Bestandteil der vorliegenden Beschlussvorlage. Geplant 
ist, das Gebäude so zu ertüchtigen, dass eine energetisch sinnvolle Nutzung als Atelierhaus 
sowie die Erschließung des Dachs als Atelierfläche möglich wird. 
 
b. Zur Simultanhalle liegen Ergebnisse einer Begehung vor, die 2019 zur Schließung der Halle 
führten, da eine Gefahr für Leib und Leben besteht. Aussagen über mögliche 
Sanierungskosten oder ob eine Instandsetzung überhaupt machbar ist, liegen derzeit nicht 
vor. Aus diesem Grund wurde der Weg gewählt, ein Gutachten zu beauftragen, das diese 
Fragen klären soll. Die hier zur Diskussion stehenden Haushaltsmittel, die für die Schaffung 
von Atelier - und Proberäumen vorgesehen sind, werden nicht für die Simultanhalle 
verwendet, da diese Mittelbindung auch politisch hinterfragt wurde. 
 
Leider liegen dem Kulturraummanagement keine Alt -Informationen zu Statik etc. der 
Gebäude vor, so dass auch derartige Daten nun ermittelt werden müssen. 
 
 
4. Sollten Finanzmittel für andere Kulturprojekte oder Räume bereitgestellt werden? 
Teilt die Verwaltung diese Ansicht?  
 
Antwort der Verwaltung: 
 
a. Die Verwaltung teilt die Ansicht, dass weitere Finanzmittel für Kulturprojekte und -räume 
notwendig sind. Mit der vorliegenden Beschlussvorlage wird jedoch zunächst das Ziel 
verfolgt, die laufenden Projekte erfolgreich abzuschließen. Parallel dazu arbeitet die 
Verwaltung daran, durch ein aktives Management des bestehenden Portfolios neue 
Freiräume zu schaffen. Hierzu wird unter anderem die bereits bestehende Mittelverteilung 
überprüft, um ggf. Umverteilungen vorzunehmen und durch neue Kooperationen 
zusätzliche Flächen zu erschließen. Ein Beispiel hierfür ist der sukzessive Ausstieg aus 
dem Quartier am Hafen. 
 
b. Derzeit befindet sich die Erschließung eines städtischen Gebäudes in enger Planung und 
Kooperation mit einer ander en Dienststelle. Es gibt bereits vielversprechende 
Entwicklungen, jedoch sind die genauen Details zu diesem Projekt momentan noch nicht 
finalisiert. Wir halten Sie gerne auf dem Laufenden, sobald weitere Informationen verfügbar 
sind.

5. Wie wurden die zugesetzten Mittel i.H.v. 2 * 1 Mio. Euro für Atelierflächen / 
Proberäume verausgabt?  
 
 1 Million Euro (AN/1379/2018) - die Neuverteilung ergibt sich aus der aktuellen Vorlage 
 
 1 Million Euro (AN/1372/2019) – die Aufteilung erfolgte wie in unten dargestellt: 
 
Proberäume Baranowsky / Lemke (0432/2021)     20.000,00 €  
Proberäume Incroyable Music (0432/2021)        8.000,00 €  
Fortuinweg (Beschlussvorlage 0432/2021)    100.000,00 € 
Proberäume Sintcheu (Beschlussvorlage 0432/2021)   200.000,00 €  
Popkultur Köln e.V. (0432/2021)     210.000,00 €  
Hitzeler Str. (0432/2021)       462.000,00 €   
Die Mittel Hitzeler Straße wurde wie folgt neu aufgeteilt  
(Beschlussvorlage 1446/2023): 
Popkultur Köln e.V.   180.500,00 €   
Follerstr.   135.500,00 €   
Delmenhorster Str.   146.000,00 € 
      ------------------- 
      462.000,00 € 
          ------------------- 
          1.000.000,00 €

Anlage 1 Erläuterung der Kostenanpassung und Mietvertragsbedingungen

1453 Zeichen

Erläuterung der Kostenanpassung und Mietvertragsbedingungen 
 
Die ursprüngliche Veranschlagung der Umbaukosten für die Immobilie Follerstraße 
fand vor Vertragsabschluss statt, daher konnten die Kosten noch nicht exakt beziffert 
werden. D ie anfängliche Schätzung von 133.500 Euro beruhte auf vorläufigen 
Planungen, welche im Nachgang präzisiert werden mussten. Die abschließenden 
Kostenerhebungen verzögerten sich jedoch insbesondere aufgrund von 
Erschwernissen bei der Klärung der Tragwerksfra gen (wg.   komplizierter 
Deckenbelichtung), Auflagen des Brandschutzes und Anpassungen der Planungen 
hinsichtlich der Barrierefreiheit. Die aktualisierte Kostenerhebung beläuft sich nun auf 
maximal 465.500 Euro. 
 
Der Beschluss über die aktualisierten Kosten  konnte allerdings erst im Anschluss an 
die erfolgte Übertragung der "ehemals Volkhovener Weg - Konzeptvergabe" 
Finanzmittel nach 2024 eingebracht werden, was einen früheren Beschluss über die 
aktualisierte Summe erheblich verzögerte. Für die in dieser Vorlage genannte Summe 
konnte eine Deckelung mit den Inhabern der Immobilie erreicht werden. 
 
Falls der Beschluss im Ausschuss nicht gefasst wird, besteht bis zum 30.09.2024 die 
Möglichkeit, das Mietverhältnis gemäß den vertraglichen Bedingungen aufzulösen. Die 
Erschließung der Follerstraße als Atelier - und Ausstellungsstandort würde in diesem 
Falle – in Ermangelung einer gesicherten Finanzierung - nicht realisiert werden.

Beschlussvorlage Ausschuss

19295 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VII/VII/5 
 
Vorlagen-Nummer 
 0502/2024 
Freigabedatum 
09.09.2024  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Neuverteilung der Mittel aus "ehemals Volkhovener Weg - Konzeptvergabe"  
Beschlussorgan 
Finanzausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss Kunst und Kultur beschließt  
 
1. die Aufhebung der BV 4387/2019 - Entwicklung und Renovierung Volkhovener Weg 209 – 
211 als Atelierstandort. 
 
2. folgende Neuverteilung der Mittel: 
 
­ Umbau der ehemaligen Kita Fortuinweg 1 - 2 zu einem Atelierhaus  300.000 Euro  
 
­ Ausbau des Atelierhauses im Volkhovener Weg 209 – 211  300.000 Euro 
 
­ Abschließende Einbauten in das Atelierhaus Delmenhorster Str. 20    70.000 Euro  
 
­ Ausbau des (angemieteten) Atelierhauses in der Follerstr. 86 – 94 330.000 Euro  
 
3. die Umsetzung des Konzeptes aus VO 1477/2023, Umbaukosten für Follerstr. 86 – 94, in 
Höhe von 133.500 Euro 
 
 
Des Weiteren beschließt der Finanzausschuss die Freigabe folgender investiven Auszah-
lungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2024 im Teilfinanzplan des Kulturraummanagements 
in der Produktgruppe 0416-Kulturförderung in Höhe von insgesamt 1.133.500 Euro. 
 
Finanzstelle Bezeichnung Betrag 
9075-0416-6-AZ14 Sanierung Fortuinweg 1-2 300.000 Euro 
9075-0416-6-AZ15 Sanierung Volkhovener Weg 209-211 300.000 Euro 
9075-0416-0 AZ04 aRAP Delmenhorster Str. 20 70.000 Euro 
9075-0416-0-AZ16 aRAP Follerstr. 86-94 463.500 Euro 
 
 
Ausschuss Kunst und Kultur 17.09.2024 
Finanzausschuss 23.09.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   1.133.500 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  
Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja        0 % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2025 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.    siehe Tabelle 
Finanzierung € 
c) bilanzielle Abschreibungen   siehe Tabelle Finanzie-
rung      € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Im Haushaltsplan 2020/2021 wurden im Haushaltsjahr 2020 - über den Änderungsantrag 
AN/1372/2019 - im Zusammenhang mit der Finanzierung von Atelierflächen und Proberäumen 
in städtischen Immobilien - 1.000.000 Euro zugesetzt.  
 
Unter den damaligen strukturellen und personellen Voraussetzungen entschied sich die Ver-
waltung dazu, die Verwendung der Mittel für eine Entwicklung auf dem Gelände des Atelierhau-
ses Volkhovener Weg (BV 4387/2019 - Entwicklung und Renovierung Volkhovener Weg 209 - 
211 als Atelierstandort) zu verwenden. Dementsprechend sollte eine Konzeptvergabe (dama-
lige Variante IV der vg. Beschlussvorlage) an einen Investor mit der zeitlich befristeten Übertra-
gung des Grundstücks im Wege des Erbbaurechts vorbereitet werden. Gleichzeitig wurde die 
Verwaltung mit der Konzeptionierung dieser Konzeptvergabe beauftragt. Die fertige Konzept-
vergabe sollte erneut zum Beschluss vorgelegt werden.  
 
Im Rahmen dieser Entwicklung sollte das Schulgebäude ertüchtigt werden und, anstelle der auf 
dem Gelände befindlichen Baracke, ein Neubau mit Satteldach entstehen. Insgesamt sollten so 
auf dem Gelände bis zu 9 neue Ateliers realisiert werden.

3 
 
Neubewertung der Sachlage: 
Aufgrund mangelnder personeller Ressourcen und Einschränkungen während der Corona Pan-
demie, konnte das Vorhaben bisher nicht wie geplant umgesetzt werden. Dessen ungeachtet 
haben sich die Umsetzungsbedingungen seit 2019 grundlegend geändert.  
 
Preissteigerung, Inflation und Lieferengpässe haben sich in den vergangenen Jahren – nicht 
zuletzt durch die andauernde Ukraine Krise – derart verschärft, dass mit einer Realisierbarkeit 
des oben skizzierten Vorhabens, auf Basis der zugrunde gelegten finanziellen Mittel, nicht mehr 
zu rechnen ist.  
 
Zudem wurden durch die Einrichtung des Kulturraummanagements in 2022 strukturelle Voraus-
setzungen (im Vergleich zum Zeitpunkt der Beschlussvorlage 2020) geschaffen, die neue Pla-
nungsmöglichkeiten eröffnen.  
 
Bauliche Maßnahmen, die über eine Instandsetzung hinaus einen nennenswerten Zugewinn an 
Atelierflächen am Volkhovener Weg erzielen würden, überschreiten die hierfür avisierten Mittel 
um ein Vielfaches. Um nicht einen aufwendigen Konzeptvergabeprozess zu starten, der mit 
großer Wahrscheinlichkeit nicht zum Ziel führen wird und auch – nach heutigem Kenntnisstand 
- nur maximal 5 Ateliers schaffen würde, schlägt die Verwaltung im Folgenden eine alternative 
Verwendung der Mittel vor, die bis zu 25 Ateliers und einen neuen Ausstellungsraum realisiert. 
 
 
Vorschlag zur Neuverteilung der Mittel: 
 
Um eine effiziente Nutzung der ( investiven) Mittel zu gewährleisten empfiehlt die Verwaltung 
eine geänderte Aufteilung auf die nachfolgend genannten Standorte, die sich sowohl im städti-
schen als privaten Besitz befinden.  
 
1. Städtische Immobilien  
 
a. Atelierhaus Fortuinweg 1 - 2 
 
2019 wurde die ehemalige Kindertagesstätte Fortuinweg 1 - 2 in die Verwaltung des 
Kulturamtes übertragen, um diese in einen weiteren Standort für Ateliernutzung zu trans-
formieren.  
 
Mit Beschlussvorlage 0432/2021 wurden für die Entwicklung des Standortes zunächst 
100.000 Euro beschlossen und freigegeben.  
 
Mit Gründung des Kulturraummanagements ging die Liegenschaft in deren Verwaltung 
über. Danach wurde ein Bauantrag gestellt, welcher mittlerweile positiv beschieden 
wurde. Im Rahmen des Bauantragsverfahrens und der daraus resultierenden Auflagen, 
stellte sich heraus, dass die ursprüngliche Kostenschätzung von 100.000 Euro für den 
Aus- und Umbau nicht mehr gehalten werden kann. Laut den aktuellen Planungen ent-
stehen 5 Atelierräume sowie ein Mehrzweckraum. Hierzu müssen weitere Trockenbau-
wände errichtet und Außenfenster erneuert werden. Eine veraltete Heizungsanlage 
muss erneuert werden. Ebenso müssen Sanitärräume grundsaniert werden. Elektroan-
lagen müssen gelegt und erneuert werden, weil sie dem Standard der 80`er Jahre ent-
sprechen. Hinzu kommen weitere Maßnahmen wie Brandschutztüren und Brandmelder, 
um die Auflagen des Brandschutzes zu erfüllen, ohne die ein Betrieb nicht möglich ist. 
Eine aktualisierte Kostenschätzung geht nunmehr von Kosten in Höhe von bis zu 
400.000 Euro aus.  
 
Für den Bauantrag und erste Maßnahmen zur Erschließung sowie Sicherung der Immo-
bilie mussten bereits 15.000 Euro verausgabt werden, so dass von den bereitgestellten 
Mitteln nur noch 85.000 Euro disponibel sind. Daher schlägt die Verwaltung vor, zusätz-
liche 300.000 Euro in die Maßnahme Fortuinweg zu investieren.

4 
b. Konzeptentwicklung Gelände Volkhovener Weg 209 – 211 sowie Simultanhalle 
 
Im Zentrum des Kulturstandorts Volkhovener Weg befindet sich das denkmalgeschützte 
Schulgebäude, welchem gleichsam als Gedenkort für das Flammenwerfer Attentat von 
1964 stadtweite Bedeutung zukommt. Um diesen Ort in einen würdigen Zustand zu ver-
setzen und zugleich eine optimale Atelierraumnutzung zu garantieren, plant die Verwal-
tung die Ertüchtigung des energetischen Standards und die bisher ungenutzten Raum-
reserven im Dachgeschoß zu erschließen. Eine Heizungsanlage muss eingebaut wer-
den. Ebenso müssen Sanitärräume geschaffen werden. Elektroanlagen müssen gelegt 
und erneuert werden, weil sie dem Standard der 60`er Jahre entsprechen. Einfach ver-
glaste Fenster müssen durch neue energetisch effiziente Fenster ersetzt werden.   
 
Hierzu plant die Verwaltung insgesamt 300.000 Euro zu investieren.  
 
Damit für den gesamten Standort eine adäquate und wirtschaftliche Perspektive, unter 
Einbeziehung der Simultanhalle, entwickelt werden kann, sieht die Verwaltung planeri-
sche Grundlagenermittlungen am Volkhovener Weg vor, so dass belastbare Aussagen 
zum Potenzial des Ortes getroffen werden können. Ziel ist es, Entwicklungsmöglichkei-
ten aufzuzeigen, die den Standort auch zu einer weiteren Bereicherung des Stadtteils 
qualifizieren. Und die gleichzeitig eine max. Ausnutzung der vorhandenen Möglichkeiten 
berücksichtigen, wobei ebenso eine Kosten-Nutzen Abwägung zu erfolgen hat. Diese 
werden aus Mitteln des Kulturraummanagements finanziert. 
 
Die beiden oben genannten Immobilien sind im Eigentum der Stadt Köln und stark sanie-
rungsbedürftig.  
 
Vor dem Hintergrund des jetzigen schlechten Zustandes führen die nun geplanten Maßnah-
men zu einer enormen Standardverbesserung der Liegenschaften.  
 
Die Nutzungsdauer hierfür wird auf 25 Jahre festgelegt. 
 
 
2. Private / angemietete Immobilien  
 
a. Atelierhaus Delmenhorster Str. 20  
 
Die Fertigstellung des Atelierhauses Delmenhorster Straße 20 schreitet weiter voran, so 
dass zeitnah mit der Nutzung des Gebäudes begonnen werden kann.  
 
Um das Atelierhaus zu einem lebendigen Ort des Austausches zwischen Künstler*innen 
etablieren zu können, plant die Verwaltung die rudimentäre Ausstattung eines Gemein-
schaftsraumes sowie den Einbau einzelner Küchenzeilen (je Etage entstehen 1 bis 2 
sog. „Küche und Pinsel-Räume“). Zudem soll ein zentral positionierter Farbabscheider 
angeschafft werden, welcher eine sachgerechte, ökologische Entsorgung von Farbres-
ten garantiert. Hierzu plant die Verwaltung insgesamt 70.000 Euro einzusetzen.   
 
Das Mietverhältnis endet mit Ablauf des 30.11.2032 und enthält eine Option auf weitere 
5 Jahr. 
Die Anschaffungen im Mietobjekt erfolgen durch die Eigentümerin. Diese werden inves-
tiv über einen ARAP mit Gegenleistungsverpflichtung nach § 44 Abs. 2 S. 2 KomHVO 
NRW abgewickelt. Hierfür wurde eine 8-jährige zu erbringende Gegenleistungsverpflich-
tung des Zuwendungsempfängers vertraglich festgelegt. In der Vertragsgestaltung wird 
die Gegenleistung konkret benannt sowie die monatsgenaue Einklagbarkeit des Rück-
erstattungsanspruches bei Nichterfüllung der Gegenleistungsverpflichtung festgelegt.

5 
 
b. Atelierhaus Follerstr. 86 - 94 
 
Mit Beschluss 1477/2023 - Anmietung der Immobilie Follerstr. 86 - 94 in 50676 Köln 
(Südstadt) konnte die Verwaltung die vg. Liegenschaft als Standort für Ateliers, Probe-
räume und einen neuen Ausstellungsraum anmieten.  
 
Nach ersten Planungen können am Standort bis zu 20 Ateliers, ein Ausstellungsraum 
sowie aller Voraussicht nach 3 Proberäume im Keller realisiert werden.  
 
Der Umbau wird von den Eigentümern der Liegenschaft ausgeführt und umfasst den 
Bau neuer Trockenbauwände für die Pr oberäume mit erhöhten Lärmschutzstandard. 
Des Weiteren sollen spezielle Oberlichter eingesetzt werden, die für Ateliernutzer*innen 
besondere Lichtverhältnisse garantieren. Alle Räumlichkeiten sollen im üblichen Stan-
dard des „veredelten Rohbaus“ umgesetzt werden. Überdies soll eine Schließanlage, 
ein professionelles Beleuchtungssystem für den Ausstellungsraum sowie eine kleine 
Thekenanlage eingebaut werden.  
 
Auf Basis der obigen beschriebenen Umbauten und den sich daraus ergebenden ge-
stiegenen Anforderungen werden die Umbaukosten bis zu maximal 465.500 Euro be-
tragen; eine entsprechende Vereinbarung mit den Eigentümern liegt vor.  
Mit Beschluss 1477/2023 wurde die Verwaltung mit der Transformation der Liegenschaft 
in ein Ausstellungs-, Atelier- und Proberaumzentrum beauftragt. Der finanzielle Aufwand 
für die Umbaukosten wurde zunächst mit 133.500 Euro beziffert. Die Finanzierung der 
Umbaumaßnahmen sollte über eine gesonderte Vorlage erfolgen. 
 
Um die aktualisierten Kosten für den Umbau zu decken, schlägt die Verwaltung die Frei-
gabe der 133.500 Euro aus VO 1477/2023 sowie die Bereitstellung und Freigabe von 
zusätzlichen 330.000 Euro für den oben skizzierten Ausbau der Follerstr. vor. 
 
Das Mietverhältnis endet laut Vertrag mit Ablauf des 30.07.2038, jedoch wurde ein Op-
tionsrecht auf weitere 5 Jahre vereinbart.  
 
Die Anschaffungen werden auch in diesem Mietobjekt durch den Eigentümer vorgenom-
men. Diese werden investiv über einen ARAP mit Gegenleistungsverpflichtung nach § 
44 Abs. 2 S. 2 KomHVO NRW abgewickelt. Hierzu wird eine Gegenleistungsverpflich-
tung im Nachtrag zum Mietvertrag – (inkl. monatsgenauer Einklagbarkeit des Rücker-
stattungsanspruches bei Nichterfüllung der Gegenleistungsverpflichtung, analog Del-
menhorster Str.) auf 120 Monate (10 Jahre) festgelegt. 
 
 
Finanzierung:  
 
Die investive Auszahlungsermächtigung in Höhe von insgesamt 1.133.500 Euro steht im Hpl. 
2024 im Teilfinanzplan des Kulturraummanagements in der Produktgruppe 0416-Kulturförde-
rung, bei Finanzstelle 9075-0416-0-AZ05 – aRAP pRAP Atelierflächen/Proberäume in Höhe 
von 1 Mio. Euro und bei der Finanzstelle 9075-0416-0-2000 Atelierflächen/Proberäume in städt. 
Immobilien in Höhe von 133.500 Euro zur Verfügung.

6 
Fortuinweg 1-2 
Die erforderlichen investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 300.000 Euro werden 
bedarfsgerecht im Rahmen einer verwaltungsinternen Umbuchung innerhalb des Teilfinanz-
plans des Kulturraummanagements in der Produktgruppe 0416-Kulturförderung von der o.g. 
Finanzstelle 9075-0416-0-AZ05-aRAP pRAP Atelierflächen/Proberäume zugunsten der Fi-
nanzstelle 9075-0416-6-AZ14 – Sanierung Fortuinweg 1-2 in 2024 bereitgestellt. 
 
Die mit der Maßnahme verbundenen Abschreibungen ab 7/2026 von rd. 8.000 Euro in 2026 
sind im HPL-Entwurf 2025/26 im Teilergebnisplan des Kulturraummanagements in der Produkt-
gruppe 0416-Kulturförderung, in der Teilplanzeile 14 - Bilanzielle Abschreibungen berücksich-
tigt. Die in den Jahren ab 2027 erforderlichen Aufwendungen von 16.000 Euro jährlich wird das 
Dezernat für Kunst und Kultur im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungsprozesse 2027 ff. in-
nerhalb des dann jeweils zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen.  
 
Volkhovener Str. 209-211 
Die erforderlichen investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 300.000 Euro werden 
bedarfsgerecht im Rahmen einer verwaltungsinternen Umbuchung innerhalb des Teilfinanz-
plans des Kulturraummanagements in der Produktgruppe 0416-Kulturförderung von der o.g. 
Finanzstelle 9075-0416-0-AZ05-aRAP pRAP Atelierflächen/Proberäume zugunsten der Fi-
nanzstelle 9075-0416-6-AZ15– Sanierung Volkhovener Weg 209-211 in 2024 bereitgestellt. 
 
Die mit der Maßnahme verbundenen Abschreibungen ab 7/2026 von rd. 6.000 Euro in 2026 
sind im HPL-Entwurf 2025/26 im Teilergebnisplan des Kulturraummanagements in der Produkt-
gruppe 0416-Kulturförderung, in der Teilplanzeile 14 - Bilanzielle Abschreibungen berücksich-
tigt. Die in den Jahren ab 2027 erforderlichen Aufwendungen von 12.000 Euro jährlich wird das 
Dezernat für Kunst und Kultur im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungsprozesse 2027 ff. in-
nerhalb des dann jeweils zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen.  
 
Delmenhorster Str. 20 
Die erforderlichen investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 70.000 Euro werden 
bedarfsgerecht im Rahmen einer verwaltungsinternen Umbuchung innerhalb des Teilfin anz-
plans des Kulturraummanagements in der Produktgruppe 0416-Kulturförderung von der o.g. 
Finanzstelle 9075-0416-0-AZ05-aRAP pRAP Atelierflächen/Proberäume zugunsten der Fi-
nanzstelle 9075-0416-0-AZ04 – aRAP Delmenhorster Str. 20 in 2024 bereitgestellt. 
 
Da die zu leistende Zuwendung mit einer mehrjährigen, zeitbezogenen Gegenleistungsver-
pflichtung verbunden wird, ist diese als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten (aRAP) zu akti-
vieren und entsprechend der Erfüllung der Gegenleistungsverpflichtung (8 Jahre) aufzulösen. 
Demnach fallen Folgeaufwendungen, ab Beginn der Gegenleistungsverpflichtung (voraussicht-
lich ab 07/2025), durch die Auflösung des Rechnungsabgrenzungspostens in Höhe von 4.375 
Euro in 2025 und 8.750 Euro in 2026 an. Diese sind im HPL-Entwurf 2025/26 im Teilergebnis-
plan des Kulturraummanagements in der Produktgruppe 0416 -Kulturförderung, Teilplanzeile 
16-Sonstige ordentliche Aufwendungen berücksichtigt.  
 
Die ab 2027 erforderlichen Aufwendungen in Höhe von 8.750 Euro/p.a., wird das Dezernat für 
Kunst und Kultur im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2027 ff. innerhalb des 
dann zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. 
 
Follerstr. 86-94 
Die erforderlichen investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 463.500 Euro werden 
bedarfsgerecht im Rahmen einer verwaltungsinternen Umbuchung innerhalb des Teilfinanz-
plans des Kulturraummanagements in der Produktgruppe 0416-Kulturförderung von der o .g. 
Finanzstelle 9075 -0416-0-AZ05-aRAP pRAP Atelierflächen/Proberäume in Höhe von  
330.000 Euro sowie der Finanzstelle 9075 -0416-0-2000 Atelierflächen/Proberäume in städt. 
Immobilien in Höhe von 133.500 Euro zugunsten der Finanzstelle 9075-0416-0-AZ16 – aRAP 
Follerstr. 86-94 in 2024 bereitgestellt. 
 
Da die zu leistende Zuwendung mit einer mehrjährigen, zeitbezogenen Gegenleistungsver-
pflichtung verbunden wird, ist diese als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten (aRAP) zu akti-
vieren und entsprechend der Erfüllung der Gegenleistungsverpflichtung (10 Jahre) aufzulösen.

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Demnach fallen Folgeaufwendungen, ab Beginn der Gegenleistungsverpflichtung (voraussicht-
lich ab 01/2026), durch die Auflösung des Rechnungsabgrenzungspostens in Höhe von 46.350 
Euro/p.a. an. Diese sind im HPL-Entwurf 2025/26 im Teilergebnisplan des Kulturraummanage-
ments in der Produktgruppe 0416-Kulturförderung, Teilplanzeile 16-Sonstige ordentliche Auf-
wendungen berücksichtigt.  
 
Die ab 2027 erforderlichen Aufwendungen in Höhe von 46.350 Euro/p.a., wird das Dezernat für 
Kunst und Kultur im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2027 ff. innerhalb des 
dann zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. 
 
 
Übersicht Folgeaufwendungen   
 
bilanzielle Abschreibungen        (TPZ 
14) 
Sachaufwendungen              (aRAP 
TPZ 16) 
 
Fortuinweg    1-
2 
Volkhovener Weg 
209-211 
Delmenhorster  
Str. 20 
Follerstr.           
86-94 
2025     4.375   
2026 8.000 6.000 8.750 46.350 
2027 16.000 12.000 8.750 46.350 
2028 16.000 12.000 8.750 46.350 
2029 16.000 12.000 8.750 46.350 
2030 16.000 12.000 8.750 46.350 
2031 16.000 12.000 8.750 46.350 
2032 16.000 12.000 8.750 46.350 
2033 16.000 12.000 4.375 46.350 
2034 16.000 12.000   46.330 
2035 16.000 12.000   46.350 
2036 16.000 12.000     
2037 16.000 12.000     
2038 16.000 12.000     
2039 16.000 12.000     
2040 16.000 12.000     
2041 16.000 12.000     
2042 16.000 12.000     
2043 16.000 12.000     
2044 16.000 12.000     
2045 16.000 12.000     
2046 16.000 12.000     
2047 16.000 12.000     
2048 16.000 12.000     
2049 16.000 12.000     
2050 16.000 12.000     
2051 8.000 6.000     
      
Gesamt 700.000  533.500

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Begründung der Dringlichkeit 
Durch einen verzögerten Abschluss der verwaltungsinternen Abstimmungen konnte die Vorlage 
nicht früher fertiggestellt werden.  
Für die geplanten baulichen Maßnahmen müssen Beauftragungen etc. mit Vorlauf vorbereitet 
und möglichst abgeschlossen werden. Eine frühzeitige Planung ist daher unerlässlich. Ein ent-
sprechender Beschluss ist somit noch im September 2024 notwendig.

Beratungsverlauf (2)

17.09.2024 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 4.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
23.09.2024 Finanzausschuss
TOP 7.7 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0502/2024
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
09.09.2024
Erstellt
02.02.2024 08:34