Neuverteilung der Mittel aus "ehemals Volkhovener Weg - Konzeptvergabe"
Beschlussvorlage Ausschuss 0502/2024 vom 09.09.2024
Stand: Am 23.09.2024 im Finanzausschuss ungeändert beschlossen.
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VII/VII/5 Vorlagen-Nummer 0502/2024 Freigabedatum 09.09.2024 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Neuverteilung der Mittel aus "ehemals Volkhovener Weg - Konzeptvergabe" Beschlussorgan Finanzausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss Kunst und Kultur beschließt 1. die Aufhebung der BV 4387/2019 - Entwicklung und Renovierung Volkhovener Weg 209 – 211 als Atelierstandort. 2. folgende Neuverteilung der Mittel: Umbau der ehemaligen Kita Fortuinweg 1 - 2 zu einem Atelierhaus 300.000 Euro Ausbau des Atelierhauses im Volkhovener Weg 209 – 211 300.000 Euro Abschließende Einbauten in das Atelierhaus Delmenhorster Str. 20 70.000 Euro Ausbau des (angemieteten) Atelierhauses in der Follerstr. 86 – 94 330.000 Euro 3. die Umsetzung des Konzeptes aus VO 1477/2023, Umbaukosten für Follerstr. 86 – 94, in Höhe von 133.500 Euro Des Weiteren beschließt der Finanzausschuss die Freigabe folgender investiven Auszah- lungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2024 im Teilfinanzplan des Kulturraummanagements in der Produktgruppe 0416-Kulturförderung in Höhe von insgesamt 1.133.500 Euro. Finanzstelle Bezeichnung Betrag 9075-0416-6-AZ14 Sanierung Fortuinweg 1-2 300.000 Euro 9075-0416-6-AZ15 Sanierung Volkhovener Weg 209-211 300.000 Euro 9075-0416-0 AZ04 aRAP Delmenhorster Str. 20 70.000 Euro 9075-0416-0-AZ16 aRAP Follerstr. 86-94 463.500 Euro Ausschuss Kunst und Kultur 17.09.2024 Finanzausschuss 23.09.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 1.133.500 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 0 % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2025 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. siehe Tabelle Finanzierung € c) bilanzielle Abschreibungen siehe Tabelle Finanzie- rung € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Im Haushaltsplan 2020/2021 wurden im Haushaltsjahr 2020 - über den Änderungsantrag AN/1372/2019 - im Zusammenhang mit der Finanzierung von Atelierflächen und Proberäumen in städtischen Immobilien - 1.000.000 Euro zugesetzt. Unter den damaligen strukturellen und personellen Voraussetzungen entschied sich die Ver- waltung dazu, die Verwendung der Mittel für eine Entwicklung auf dem Gelände des Atelierhau- ses Volkhovener Weg (BV 4387/2019 - Entwicklung und Renovierung Volkhovener Weg 209 - 211 als Atelierstandort) zu verwenden. Dementsprechend sollte eine Konzeptvergabe (dama- lige Variante IV der vg. Beschlussvorlage) an einen Investor mit der zeitlich befristeten Übertra- gung des Grundstücks im Wege des Erbbaurechts vorbereitet werden. Gleichzeitig wurde die Verwaltung mit der Konzeptionierung dieser Konzeptvergabe beauftragt. Die fertige Konzept- vergabe sollte erneut zum Beschluss vorgelegt werden. Im Rahmen dieser Entwicklung sollte das Schulgebäude ertüchtigt werden und, anstelle der auf dem Gelände befindlichen Baracke, ein Neubau mit Satteldach entstehen. Insgesamt sollten so auf dem Gelände bis zu 9 neue Ateliers realisiert werden. 3 Neubewertung der Sachlage: Aufgrund mangelnder personeller Ressourcen und Einschränkungen während der Corona Pan- demie, konnte das Vorhaben bisher nicht wie geplant umgesetzt werden. Dessen ungeachtet haben sich die Umsetzungsbedingungen seit 2019 grundlegend geändert. Preissteigerung, Inflation und Lieferengpässe haben sich in den vergangenen Jahren – nicht zuletzt durch die andauernde Ukraine Krise – derart verschärft, dass mit einer Realisierbarkeit des oben skizzierten Vorhabens, auf Basis der zugrunde gelegten finanziellen Mittel, nicht mehr zu rechnen ist. Zudem wurden durch die Einrichtung des Kulturraummanagements in 2022 strukturelle Voraus- setzungen (im Vergleich zum Zeitpunkt der Beschlussvorlage 2020) geschaffen, die neue Pla- nungsmöglichkeiten eröffnen. Bauliche Maßnahmen, die über eine Instandsetzung hinaus einen nennenswerten Zugewinn an Atelierflächen am Volkhovener Weg erzielen würden, überschreiten die hierfür avisierten Mittel um ein Vielfaches. Um nicht einen aufwendigen Konzeptvergabeprozess zu starten, der mit großer Wahrscheinlichkeit nicht zum Ziel führen wird und auch – nach heutigem Kenntnisstand - nur maximal 5 Ateliers schaffen würde, schlägt die Verwaltung im Folgenden eine alternative Verwendung der Mittel vor, die bis zu 25 Ateliers und einen neuen Ausstellungsraum realisiert. Vorschlag zur Neuverteilung der Mittel: Um eine effiziente Nutzung der ( investiven) Mittel zu gewährleisten empfiehlt die Verwaltung eine geänderte Aufteilung auf die nachfolgend genannten Standorte, die sich sowohl im städti- schen als privaten Besitz befinden. 1. Städtische Immobilien a. Atelierhaus Fortuinweg 1 - 2 2019 wurde die ehemalige Kindertagesstätte Fortuinweg 1 - 2 in die Verwaltung des Kulturamtes übertragen, um diese in einen weiteren Standort für Ateliernutzung zu trans- formieren. Mit Beschlussvorlage 0432/2021 wurden für die Entwicklung des Standortes zunächst 100.000 Euro beschlossen und freigegeben. Mit Gründung des Kulturraummanagements ging die Liegenschaft in deren Verwaltung über. Danach wurde ein Bauantrag gestellt, welcher mittlerweile positiv beschieden wurde. Im Rahmen des Bauantragsverfahrens und der daraus resultierenden Auflagen, stellte sich heraus, dass die ursprüngliche Kostenschätzung von 100.000 Euro für den Aus- und Umbau nicht mehr gehalten werden kann. Laut den aktuellen Planungen ent- stehen 5 Atelierräume sowie ein Mehrzweckraum. Hierzu müssen weitere Trockenbau- wände errichtet und Außenfenster erneuert werden. Eine veraltete Heizungsanlage muss erneuert werden. Ebenso müssen Sanitärräume grundsaniert werden. Elektroan- lagen müssen gelegt und erneuert werden, weil sie dem Standard der 80`er Jahre ent- sprechen. Hinzu kommen weitere Maßnahmen wie Brandschutztüren und Brandmelder, um die Auflagen des Brandschutzes zu erfüllen, ohne die ein Betrieb nicht möglich ist. Eine aktualisierte Kostenschätzung geht nunmehr von Kosten in Höhe von bis zu 400.000 Euro aus. Für den Bauantrag und erste Maßnahmen zur Erschließung sowie Sicherung der Immo- bilie mussten bereits 15.000 Euro verausgabt werden, so dass von den bereitgestellten Mitteln nur noch 85.000 Euro disponibel sind. Daher schlägt die Verwaltung vor, zusätz- liche 300.000 Euro in die Maßnahme Fortuinweg zu investieren. 4 b. Konzeptentwicklung Gelände Volkhovener Weg 209 – 211 sowie Simultanhalle Im Zentrum des Kulturstandorts Volkhovener Weg befindet sich das denkmalgeschützte Schulgebäude, welchem gleichsam als Gedenkort für das Flammenwerfer Attentat von 1964 stadtweite Bedeutung zukommt. Um diesen Ort in einen würdigen Zustand zu ver- setzen und zugleich eine optimale Atelierraumnutzung zu garantieren, plant die Verwal- tung die Ertüchtigung des energetischen Standards und die bisher ungenutzten Raum- reserven im Dachgeschoß zu erschließen. Eine Heizungsanlage muss eingebaut wer- den. Ebenso müssen Sanitärräume geschaffen werden. Elektroanlagen müssen gelegt und erneuert werden, weil sie dem Standard der 60`er Jahre entsprechen. Einfach ver- glaste Fenster müssen durch neue energetisch effiziente Fenster ersetzt werden. Hierzu plant die Verwaltung insgesamt 300.000 Euro zu investieren. Damit für den gesamten Standort eine adäquate und wirtschaftliche Perspektive, unter Einbeziehung der Simultanhalle, entwickelt werden kann, sieht die Verwaltung planeri- sche Grundlagenermittlungen am Volkhovener Weg vor, so dass belastbare Aussagen zum Potenzial des Ortes getroffen werden können. Ziel ist es, Entwicklungsmöglichkei- ten aufzuzeigen, die den Standort auch zu einer weiteren Bereicherung des Stadtteils qualifizieren. Und die gleichzeitig eine max. Ausnutzung der vorhandenen Möglichkeiten berücksichtigen, wobei ebenso eine Kosten-Nutzen Abwägung zu erfolgen hat. Diese werden aus Mitteln des Kulturraummanagements finanziert. Die beiden oben genannten Immobilien sind im Eigentum der Stadt Köln und stark sanie- rungsbedürftig. Vor dem Hintergrund des jetzigen schlechten Zustandes führen die nun geplanten Maßnah- men zu einer enormen Standardverbesserung der Liegenschaften. Die Nutzungsdauer hierfür wird auf 25 Jahre festgelegt. 2. Private / angemietete Immobilien a. Atelierhaus Delmenhorster Str. 20 Die Fertigstellung des Atelierhauses Delmenhorster Straße 20 schreitet weiter voran, so dass zeitnah mit der Nutzung des Gebäudes begonnen werden kann. Um das Atelierhaus zu einem lebendigen Ort des Austausches zwischen Künstler*innen etablieren zu können, plant die Verwaltung die rudimentäre Ausstattung eines Gemein- schaftsraumes sowie den Einbau einzelner Küchenzeilen (je Etage entstehen 1 bis 2 sog. „Küche und Pinsel-Räume“). Zudem soll ein zentral positionierter Farbabscheider angeschafft werden, welcher eine sachgerechte, ökologische Entsorgung von Farbres- ten garantiert. Hierzu plant die Verwaltung insgesamt 70.000 Euro einzusetzen. Das Mietverhältnis endet mit Ablauf des 30.11.2032 und enthält eine Option auf weitere 5 Jahr. Die Anschaffungen im Mietobjekt erfolgen durch die Eigentümerin. Diese werden inves- tiv über einen ARAP mit Gegenleistungsverpflichtung nach § 44 Abs. 2 S. 2 KomHVO NRW abgewickelt. Hierfür wurde eine 8-jährige zu erbringende Gegenleistungsverpflich- tung des Zuwendungsempfängers vertraglich festgelegt. In der Vertragsgestaltung wird die Gegenleistung konkret benannt sowie die monatsgenaue Einklagbarkeit des Rück- erstattungsanspruches bei Nichterfüllung der Gegenleistungsverpflichtung festgelegt. 5 b. Atelierhaus Follerstr. 86 - 94 Mit Beschluss 1477/2023 - Anmietung der Immobilie Follerstr. 86 - 94 in 50676 Köln (Südstadt) konnte die Verwaltung die vg. Liegenschaft als Standort für Ateliers, Probe- räume und einen neuen Ausstellungsraum anmieten. Nach ersten Planungen können am Standort bis zu 20 Ateliers, ein Ausstellungsraum sowie aller Voraussicht nach 3 Proberäume im Keller realisiert werden. Der Umbau wird von den Eigentümern der Liegenschaft ausgeführt und umfasst den Bau neuer Trockenbauwände für die Pr oberäume mit erhöhten Lärmschutzstandard. Des Weiteren sollen spezielle Oberlichter eingesetzt werden, die für Ateliernutzer*innen besondere Lichtverhältnisse garantieren. Alle Räumlichkeiten sollen im üblichen Stan- dard des „veredelten Rohbaus“ umgesetzt werden. Überdies soll eine Schließanlage, ein professionelles Beleuchtungssystem für den Ausstellungsraum sowie eine kleine Thekenanlage eingebaut werden. Auf Basis der obigen beschriebenen Umbauten und den sich daraus ergebenden ge- stiegenen Anforderungen werden die Umbaukosten bis zu maximal 465.500 Euro be- tragen; eine entsprechende Vereinbarung mit den Eigentümern liegt vor. Mit Beschluss 1477/2023 wurde die Verwaltung mit der Transformation der Liegenschaft in ein Ausstellungs-, Atelier- und Proberaumzentrum beauftragt. Der finanzielle Aufwand für die Umbaukosten wurde zunächst mit 133.500 Euro beziffert. Die Finanzierung der Umbaumaßnahmen sollte über eine gesonderte Vorlage erfolgen. Um die aktualisierten Kosten für den Umbau zu decken, schlägt die Verwaltung die Frei- gabe der 133.500 Euro aus VO 1477/2023 sowie die Bereitstellung und Freigabe von zusätzlichen 330.000 Euro für den oben skizzierten Ausbau der Follerstr. vor. Das Mietverhältnis endet laut Vertrag mit Ablauf des 30.07.2038, jedoch wurde ein Op- tionsrecht auf weitere 5 Jahre vereinbart. Die Anschaffungen werden auch in diesem Mietobjekt durch den Eigentümer vorgenom- men. Diese werden investiv über einen ARAP mit Gegenleistungsverpflichtung nach § 44 Abs. 2 S. 2 KomHVO NRW abgewickelt. Hierzu wird eine Gegenleistungsverpflich- tung im Nachtrag zum Mietvertrag – (inkl. monatsgenauer Einklagbarkeit des Rücker- stattungsanspruches bei Nichterfüllung der Gegenleistungsverpflichtung, analog Del- menhorster Str.) auf 120 Monate (10 Jahre) festgelegt. Finanzierung: Die investive Auszahlungsermächtigung in Höhe von insgesamt 1.133.500 Euro steht im Hpl. 2024 im Teilfinanzplan des Kulturraummanagements in der Produktgruppe 0416-Kulturförde- rung, bei Finanzstelle 9075-0416-0-AZ05 – aRAP pRAP Atelierflächen/Proberäume in Höhe von 1 Mio. Euro und bei der Finanzstelle 9075-0416-0-2000 Atelierflächen/Proberäume in städt. Immobilien in Höhe von 133.500 Euro zur Verfügung. 6 Fortuinweg 1-2 Die erforderlichen investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 300.000 Euro werden bedarfsgerecht im Rahmen einer verwaltungsinternen Umbuchung innerhalb des Teilfinanz- plans des Kulturraummanagements in der Produktgruppe 0416-Kulturförderung von der o.g. Finanzstelle 9075-0416-0-AZ05-aRAP pRAP Atelierflächen/Proberäume zugunsten der Fi- nanzstelle 9075-0416-6-AZ14 – Sanierung Fortuinweg 1-2 in 2024 bereitgestellt. Die mit der Maßnahme verbundenen Abschreibungen ab 7/2026 von rd. 8.000 Euro in 2026 sind im HPL-Entwurf 2025/26 im Teilergebnisplan des Kulturraummanagements in der Produkt- gruppe 0416-Kulturförderung, in der Teilplanzeile 14 - Bilanzielle Abschreibungen berücksich- tigt. Die in den Jahren ab 2027 erforderlichen Aufwendungen von 16.000 Euro jährlich wird das Dezernat für Kunst und Kultur im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungsprozesse 2027 ff. in- nerhalb des dann jeweils zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. Volkhovener Str. 209-211 Die erforderlichen investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 300.000 Euro werden bedarfsgerecht im Rahmen einer verwaltungsinternen Umbuchung innerhalb des Teilfinanz- plans des Kulturraummanagements in der Produktgruppe 0416-Kulturförderung von der o.g. Finanzstelle 9075-0416-0-AZ05-aRAP pRAP Atelierflächen/Proberäume zugunsten der Fi- nanzstelle 9075-0416-6-AZ15– Sanierung Volkhovener Weg 209-211 in 2024 bereitgestellt. Die mit der Maßnahme verbundenen Abschreibungen ab 7/2026 von rd. 6.000 Euro in 2026 sind im HPL-Entwurf 2025/26 im Teilergebnisplan des Kulturraummanagements in der Produkt- gruppe 0416-Kulturförderung, in der Teilplanzeile 14 - Bilanzielle Abschreibungen berücksich- tigt. Die in den Jahren ab 2027 erforderlichen Aufwendungen von 12.000 Euro jährlich wird das Dezernat für Kunst und Kultur im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungsprozesse 2027 ff. in- nerhalb des dann jeweils zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. Delmenhorster Str. 20 Die erforderlichen investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 70.000 Euro werden bedarfsgerecht im Rahmen einer verwaltungsinternen Umbuchung innerhalb des Teilfin anz- plans des Kulturraummanagements in der Produktgruppe 0416-Kulturförderung von der o.g. Finanzstelle 9075-0416-0-AZ05-aRAP pRAP Atelierflächen/Proberäume zugunsten der Fi- nanzstelle 9075-0416-0-AZ04 – aRAP Delmenhorster Str. 20 in 2024 bereitgestellt. Da die zu leistende Zuwendung mit einer mehrjährigen, zeitbezogenen Gegenleistungsver- pflichtung verbunden wird, ist diese als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten (aRAP) zu akti- vieren und entsprechend der Erfüllung der Gegenleistungsverpflichtung (8 Jahre) aufzulösen. Demnach fallen Folgeaufwendungen, ab Beginn der Gegenleistungsverpflichtung (voraussicht- lich ab 07/2025), durch die Auflösung des Rechnungsabgrenzungspostens in Höhe von 4.375 Euro in 2025 und 8.750 Euro in 2026 an. Diese sind im HPL-Entwurf 2025/26 im Teilergebnis- plan des Kulturraummanagements in der Produktgruppe 0416 -Kulturförderung, Teilplanzeile 16-Sonstige ordentliche Aufwendungen berücksichtigt. Die ab 2027 erforderlichen Aufwendungen in Höhe von 8.750 Euro/p.a., wird das Dezernat für Kunst und Kultur im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2027 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. Follerstr. 86-94 Die erforderlichen investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 463.500 Euro werden bedarfsgerecht im Rahmen einer verwaltungsinternen Umbuchung innerhalb des Teilfinanz- plans des Kulturraummanagements in der Produktgruppe 0416-Kulturförderung von der o .g. Finanzstelle 9075 -0416-0-AZ05-aRAP pRAP Atelierflächen/Proberäume in Höhe von 330.000 Euro sowie der Finanzstelle 9075 -0416-0-2000 Atelierflächen/Proberäume in städt. Immobilien in Höhe von 133.500 Euro zugunsten der Finanzstelle 9075-0416-0-AZ16 – aRAP Follerstr. 86-94 in 2024 bereitgestellt. Da die zu leistende Zuwendung mit einer mehrjährigen, zeitbezogenen Gegenleistungsver- pflichtung verbunden wird, ist diese als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten (aRAP) zu akti- vieren und entsprechend der Erfüllung der Gegenleistungsverpflichtung (10 Jahre) aufzulösen. 7 Demnach fallen Folgeaufwendungen, ab Beginn der Gegenleistungsverpflichtung (voraussicht- lich ab 01/2026), durch die Auflösung des Rechnungsabgrenzungspostens in Höhe von 46.350 Euro/p.a. an. Diese sind im HPL-Entwurf 2025/26 im Teilergebnisplan des Kulturraummanage- ments in der Produktgruppe 0416-Kulturförderung, Teilplanzeile 16-Sonstige ordentliche Auf- wendungen berücksichtigt. Die ab 2027 erforderlichen Aufwendungen in Höhe von 46.350 Euro/p.a., wird das Dezernat für Kunst und Kultur im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2027 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. Übersicht Folgeaufwendungen bilanzielle Abschreibungen (TPZ 14) Sachaufwendungen (aRAP TPZ 16) Fortuinweg 1- 2 Volkhovener Weg 209-211 Delmenhorster Str. 20 Follerstr. 86-94 2025 4.375 2026 8.000 6.000 8.750 46.350 2027 16.000 12.000 8.750 46.350 2028 16.000 12.000 8.750 46.350 2029 16.000 12.000 8.750 46.350 2030 16.000 12.000 8.750 46.350 2031 16.000 12.000 8.750 46.350 2032 16.000 12.000 8.750 46.350 2033 16.000 12.000 4.375 46.350 2034 16.000 12.000 46.330 2035 16.000 12.000 46.350 2036 16.000 12.000 2037 16.000 12.000 2038 16.000 12.000 2039 16.000 12.000 2040 16.000 12.000 2041 16.000 12.000 2042 16.000 12.000 2043 16.000 12.000 2044 16.000 12.000 2045 16.000 12.000 2046 16.000 12.000 2047 16.000 12.000 2048 16.000 12.000 2049 16.000 12.000 2050 16.000 12.000 2051 8.000 6.000 Gesamt 700.000 533.500 8 Begründung der Dringlichkeit Durch einen verzögerten Abschluss der verwaltungsinternen Abstimmungen konnte die Vorlage nicht früher fertiggestellt werden. Für die geplanten baulichen Maßnahmen müssen Beauftragungen etc. mit Vorlauf vorbereitet und möglichst abgeschlossen werden. Eine frühzeitige Planung ist daher unerlässlich. Ein ent- sprechender Beschluss ist somit noch im September 2024 notwendig. -
Anlage 1 Erläuterung der Kostenanpassung und Mietvertragsbedingungen
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Erläuterung der Kostenanpassung und Mietvertragsbedingungen Die ursprüngliche Veranschlagung der Umbaukosten für die Immobilie Follerstraße fand vor Vertragsabschluss statt, daher konnten die Kosten noch nicht exakt beziffert werden. D ie anfängliche Schätzung von 133.500 Euro beruhte auf vorläufigen Planungen, welche im Nachgang präzisiert werden mussten. Die abschließenden Kostenerhebungen verzögerten sich jedoch insbesondere aufgrund von Erschwernissen bei der Klärung der Tragwerksfra gen (wg. komplizierter Deckenbelichtung), Auflagen des Brandschutzes und Anpassungen der Planungen hinsichtlich der Barrierefreiheit. Die aktualisierte Kostenerhebung beläuft sich nun auf maximal 465.500 Euro. Der Beschluss über die aktualisierten Kosten konnte allerdings erst im Anschluss an die erfolgte Übertragung der "ehemals Volkhovener Weg - Konzeptvergabe" Finanzmittel nach 2024 eingebracht werden, was einen früheren Beschluss über die aktualisierte Summe erheblich verzögerte. Für die in dieser Vorlage genannte Summe konnte eine Deckelung mit den Inhabern der Immobilie erreicht werden. Falls der Beschluss im Ausschuss nicht gefasst wird, besteht bis zum 30.09.2024 die Möglichkeit, das Mietverhältnis gemäß den vertraglichen Bedingungen aufzulösen. Die Erschließung der Follerstraße als Atelier - und Ausstellungsstandort würde in diesem Falle – in Ermangelung einer gesicherten Finanzierung - nicht realisiert werden. -
Anlage 2 Beantwortung der schriftlichen Nachfragen der Fraktion Bündnis90/Die Grünen
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Beantwortung der schriftlichen Nachfragen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus dem AK bzgl. der Beschlussvorlage 0502/2024 - Neuverteilung der Mittel aus “ehemals Volkhovener Weg - Konzeptvergabe” 1. Wieso kommt es zu den Kostensteigerungen in der Follerstraße in diesem Umfang? In der angehängten Tabelle tauchen Sachanforderungen auf. Was ist mit Mieteinnahmen? Antwort der Verwaltung: a. Die Kostensteigerungen resultieren vor allem aus nutzungsspezifischen Anpassungen und allgemeinen Preissteigeru ngen. Insbesondere die aufwendigere Gestaltung der Proberäume im Keller, die durch Brandschutzauflagen erforderlich wurde, trägt zu höheren Kosten bei. Es müssen beispielsweise Sichtbeziehungen zum Flur geschaffen werden, damit Nutzer*innen im Brandfall Rauch- und Flammenentwicklungen rechtzeitig erkennen können. Die Umsetzung dieser Maßnahme erfordert spezielle Glaselemente, die den Anforderungen des Schall- und Brandschutzes entsprechen, was deutlich teurer ist als die ursprünglich geplanten Trockenbauwände. Weitere Brandschutzauflagen führten zu einer Neugestaltung des Flures, um keine Atelierfläche zu verlieren. Die neuen Planungen beinhalten große Deckenfenster, die für optimale Lichtverhältnisse in den wandseitigen Ateliers sorgen. Ursprünglich hätten diese nur zur Fensterfront hin ausgerichtet werden können. Zusätzlich mussten im Ausstellungsraum versicherungstechnische Änderungen umgesetzt werden. Der barrierefreie Zugang zu einem behindertengerechten WC musste so verlegt werden, dass es allen Nutze r*innen zugänglich ist, jedoch der Zugang zum Ausstellungsraum, in dem wertvolle Kunstwerke hängen könnten, kontrolliert bleibt. Trotz der deutlichen Kostensteigerung erscheint der zusätzliche Aufwand im Verhältnis zum Ergebnis nach wie vor gerechtfertigt. b. Die in der Beschlussvorlage enthaltene Tabelle (siehe „ Übersicht Folgeaufwendungen“) unterscheidet zwei Formen der Abschreibung. Die städtischen Gebäude am Fortuinweg 1 -2 und Volkhovener Weg 209 -2011 werden regulär abgeschrieben. Die Liegenschaften an der Delmenhorster Straße 20 sowie Follerstraße 86-94 sind im Privatbesitz. Hier erfolgt die Abschreibung über einen aktiven Rechnungsabgrenzungsposten (aRAP), der von der im Mietvertrag fest gelegten Nutzungsdauer abhängt. c. Um Mieteinnahmen erzielen zu können, müssen die Umbaumaßnahmen so schnell wie möglich abgeschlossen werden. Ziel ist es, mit den Mieteinnahmen der nicht städtischen Gebäude die dort anfallenden Kosten zu 80 - 100 % zu refinanzieren. Bei den städtischen Gebäuden sollen die Mieteinnahmen den konsumtiven Abschreibungen gegenübergestellt werden. 2. Warum entstehen weitere Kosten bei der Delmenhorster Straße, obwohl diese bereits ausfinanziert war? Wieso kommt es ggfls. zu einer Nutzungserweiterung Antwort der Verwaltung: Während der Entwicklung der Delmenhorster Straße ergaben sich zusätzliche Anforderungen, die in den Ursprungsverträgen mit den Eigentümern nicht vorgesehen waren. Beispielsweise stellte sich erst nach Vertragsabschluss heraus, dass zwei zentrale Farbabscheider notwendig sind, um Künstler*innen eine umweltfreundliche Entsorgung von Farben und Lacken zu ermöglichen und eine Trinkwasserverschmutzung zu verhindern. Außerdem zeigte sich, dass für eine lebendige Kulturstätte Räume für den Austausch unter den Kün stler*innen erforderlich sind. Zudem soll auf den Fluren eine kleine Küchenzeile eingebaut werden, um zu verhindern, dass in den Ateliers Kochplatten betrieben werden, was eine zusätzliche Brandgefahr darstellt. Diese Anforderungen wurden erst nach Abschluss des Ursprungsvertrags ermittelt und sind daher noch nicht finanziert. Die obigen Maßnahmen stellen keine Nutzungserweiterung dar. 3. Wie sieht die Zukunft der Schule am Volkhovener Weg aus und was ist mit der Simultanhalle? Liegen Erhebungen über den Zustand der Halle vor und sind Mittel für eine Sanierung nötig? Antwort der Verwaltung: a. Die Zukunft der Schule ist zentraler Bestandteil der vorliegenden Beschlussvorlage. Geplant ist, das Gebäude so zu ertüchtigen, dass eine energetisch sinnvolle Nutzung als Atelierhaus sowie die Erschließung des Dachs als Atelierfläche möglich wird. b. Zur Simultanhalle liegen Ergebnisse einer Begehung vor, die 2019 zur Schließung der Halle führten, da eine Gefahr für Leib und Leben besteht. Aussagen über mögliche Sanierungskosten oder ob eine Instandsetzung überhaupt machbar ist, liegen derzeit nicht vor. Aus diesem Grund wurde der Weg gewählt, ein Gutachten zu beauftragen, das diese Fragen klären soll. Die hier zur Diskussion stehenden Haushaltsmittel, die für die Schaffung von Atelier - und Proberäumen vorgesehen sind, werden nicht für die Simultanhalle verwendet, da diese Mittelbindung auch politisch hinterfragt wurde. Leider liegen dem Kulturraummanagement keine Alt -Informationen zu Statik etc. der Gebäude vor, so dass auch derartige Daten nun ermittelt werden müssen. 4. Sollten Finanzmittel für andere Kulturprojekte oder Räume bereitgestellt werden? Teilt die Verwaltung diese Ansicht? Antwort der Verwaltung: a. Die Verwaltung teilt die Ansicht, dass weitere Finanzmittel für Kulturprojekte und -räume notwendig sind. Mit der vorliegenden Beschlussvorlage wird jedoch zunächst das Ziel verfolgt, die laufenden Projekte erfolgreich abzuschließen. Parallel dazu arbeitet die Verwaltung daran, durch ein aktives Management des bestehenden Portfolios neue Freiräume zu schaffen. Hierzu wird unter anderem die bereits bestehende Mittelverteilung überprüft, um ggf. Umverteilungen vorzunehmen und durch neue Kooperationen zusätzliche Flächen zu erschließen. Ein Beispiel hierfür ist der sukzessive Ausstieg aus dem Quartier am Hafen. b. Derzeit befindet sich die Erschließung eines städtischen Gebäudes in enger Planung und Kooperation mit einer ander en Dienststelle. Es gibt bereits vielversprechende Entwicklungen, jedoch sind die genauen Details zu diesem Projekt momentan noch nicht finalisiert. Wir halten Sie gerne auf dem Laufenden, sobald weitere Informationen verfügbar sind. 5. Wie wurden die zugesetzten Mittel i.H.v. 2 * 1 Mio. Euro für Atelierflächen / Proberäume verausgabt? 1 Million Euro (AN/1379/2018) - die Neuverteilung ergibt sich aus der aktuellen Vorlage 1 Million Euro (AN/1372/2019) – die Aufteilung erfolgte wie in unten dargestellt: Proberäume Baranowsky / Lemke (0432/2021) 20.000,00 € Proberäume Incroyable Music (0432/2021) 8.000,00 € Fortuinweg (Beschlussvorlage 0432/2021) 100.000,00 € Proberäume Sintcheu (Beschlussvorlage 0432/2021) 200.000,00 € Popkultur Köln e.V. (0432/2021) 210.000,00 € Hitzeler Str. (0432/2021) 462.000,00 € Die Mittel Hitzeler Straße wurde wie folgt neu aufgeteilt (Beschlussvorlage 1446/2023): Popkultur Köln e.V. 180.500,00 € Follerstr. 135.500,00 € Delmenhorster Str. 146.000,00 € ------------------- 462.000,00 € ------------------- 1.000.000,00 €
Beratungsverlauf
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17.09.2024
TOP 4.3, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert beschlossen
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