3910/2024
Bedarfsfeststellungs- und Baubeschluss für die Installation einer Video- Überwachungsanlage mit zugehöriger Sprachalarmierungsanlage im Rheinufertunnel
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle III/693/41 Vorlagen-Nummer 3910/2024 Freigabedatum 07.04.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bedarfsfeststellungs- und Baubeschluss für die Installation einer Video- Überwachungsanlage mit zugehöriger Sprachalarmierungsanlage im Rheinufertunnel Beschlussorgan Verkehrsausschuss Finanzausschuss Gremium Datum Beschluss: 1. Der Verkehrsausschuss erkennt den Bedarf für die Installation einer Video- Überwa- chungsanlage mit zugehöriger Sprachalarmierungsanlage im Rheinufertunnel gemäß den derzeit gültigen technischen Regelwerken mit Gesamtkosten in Höhe rd. 1,1 Mio. € brutto an und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung. 2. Der Finanzausschuss die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 350.000 € im Hj. 2025, sowie in Höhe von 750.000 € im Hj. 2026 im Teilfi- nanzplan des Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau in der Produktgruppe 1202 – Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Bau- maßnahmen, bei Finanzstelle 6901-1202-0-0130, Videoüberwachung Tunnel. Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 08.05.2025 Verkehrsausschuss 13.05.2025 Finanzausschuss 26.05.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 1.100.000,00 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2026 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 110.000,00 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Aufgrund der Vorgaben der Richtlinien zur Ausrüstung und Betrieb von Straßentunneln (RABT 2006), aktuell der Nachfolge-Richtlinie für den Entwurf, die konstruktive Ausbildung und Aus- stattung von Ingenieurbauten (RE-ING) Teil 3, hat der Rat der Stadt Köln die Verwaltung mit Beschluss 1075/2009 mit der „Bedarfsfeststellung zur Planung der Ertüchtigung der Kölner Straßentunnel“ beauftragt. Im Rahmen dieser Aufgabe zur Ertüchtigung des Rheinufertunnels ist als vorbereitende Maßnahme eine komplette Videoanlage zur ständigen (24/7) Überwa- chung der Tunnelanlage zu installieren. Auf Basis einer detaillierten Bedarfsermittlung wurde durch ein externes Planungsbüro eine Entwurfsplanung zur Ausstattung, Installation und Inbetriebnahme erstellt. Die daraus resultierenden Kosten, zeitliche Ablaufpläne, sowie Projektphasen liegen vor. Lage: Das Tunnelbauwerk befindet sich im Stadtteil Altstadt/Nord. Der Tunnel verbindet die Straßen 3 „Am Leystapel“ südlich der Deutzer Brücke und dem „Konrad-Adenauer-Ufer“ nördlich der Ho- henzollernbrücke und unterführt dabei den Rheingarten zwischen der Altstadt und dem Rhein- ufer. Der Tunnel ist neben der Nord-Süd-Fahrt die Hauptverkehrsader in Nord-Süd-Richtung und hat damit eine hohe Bedeutung für den reibungslosen Verkehrsfluss der Stadt. Vorhandenes Bauwerk: Die Erstellung erfolgte in offener Bauweise und die Inbetriebnahme des Tunnels erfolgte im Jahr 1981. Der Verkehr verläuft über zwei durch eine Mittelwand getrennte Tunnelröhren mit je drei Fahr- streifen und wird im Richtungsverkehr mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h betrieben. Jede Tunnelröhre ist über ihre gesamte Länge mit Notgehwegen ausgestattet. Die lichte Tunnelbreite je Röhre beläuft sich auf 11 m, die Tunnellänge beträgt rund 590 m. Die Tunnelkonstruktion besteht aus Ortbeton. Der Tunnel ist nicht unmittelbar überbaut. An seiner Oberfläche befinden sich Grün- und Fuß- wegflächen. Westlich, auf der Rhein abgewandten Seite, befindet sich eine 4- bis 5-geschos- sige Wohnbebauung. Im Norden endet der Tunnel im Bereich der Eisenbahnviadukte der Hauptzufahrt des Kölner Hauptbahnhofs von Osten her über die Hohenzollernbrücke. Das südliche Portal liegt unterhalb der Deutzer Brücke. Planung der Maßnahme: Die Tunnelanlage wird bei laufendem Verkehr (ohne Vollsperrungen) mit einer Video- und Sprachalarmierungsanlage nach RE-ING Teil 3 nachgerüstet. Durch die Maßnahme wird die Videoüberwachung des Verkehrs als Kompensation für die aus bautechnischen Gründen not- wendige Demontage von Sicherheitsanlagen während der bevorstehenden Generalsanierung installiert. Die Maßnahmen betreffen die komplette Tunnelanlage: Beide Röhren sowie die Vorfelder werden mit Videokameras ausgerüstet Mit der Videoanlage ist zwingend die Installation einer Sprachalarmierungsanlage ver- bunden Installation der elektrischen Leitungen Installation der zentralen Anlagen im Betriebsraum Kopplung der Anlagen an die Verkehrs- und Tunnelleitzentrale Die Maßnahme soll mit möglichst geringem Einfluss auf die Verkehrsteilnehmenden, haupt- sächlich in Nachtarbeit, in einem Zeitrahmen von ca. 4 Wochen durchgeführt werden. In der ersten Projektphase wird die linke Spur der Tunnelröhre West des Rheinufertunnels (Fahrt- richtung Severinsbrücke) für ca. 2 Wochen dauerhaft als Ablagefläche gesperrt. Während der Nächte werden zur Sicherheit der in den Tunnelröhren arbeitenden Personen immer 2 Fahr- spuren gesperrt. Die Durchfahrt durch den Tunnel bleibt somit während der Bauarbeiten grundsätzlich möglich. Zeitplanung: Nach einer beschränkten Ausschreibung wird angestrebt, im 4. Quartal 2025 zu beauftragen. Nach entsprechender Lieferzeit der Komponenten soll Ende des 1. Quartals 2026 die Installa- tion beginnen. Die Planung zur Ausführung der Arbeiten sieht eine Bauzeit von ca. 4 Wochen vor. Finanzierung Die Gesamtkosten betragen voraussichtlich rund 1.100.000 € brutto. Die zur Finanzierung der Maßnahme benötigten investiven Auszahlungsermächtigungen ste- hen in Höhe von 350.000 € im Hj. 2025, sowie in Höhe von 700.000 € im Hj. 2026 im Teilfi- 4 nanzplan des Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau in der Produktgruppe 1202 – Brü- cken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei der Finanzstelle 6901-1202-0-0130, Videoüberwachung Tunnel bereit. Die in 2025 darüber hinaus benötigten Auszahlungsermächtigungen i.H.v. 50.000 € werden innerhalb des oben genann- ten Teilfinanzplans in der gleichen Produktgruppe im Wege der echten Deckung bei Finanz- stelle 6901-1202- 4-0330 – Ertüchtigung Tunnel Herkulesstr. RABT zur Verfügung gestellt. Aufgrund von Verzögerungen bei dieser Maßnahme werden die hierfür in 2025 veranschlag- ten Mittel nicht in vollem Umfang benötigt. Im Teilergebnisplan des Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau in der Produktgruppe 1202 – Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV steht in Teilplanzeile 14, Bilanzielle Abschreibungen ein entsprechender Ansatz für die jährlichen Ab- schreibungen in Höhe von 110.000 € im Jahr 2026 bereit. Für die Jahre 2027ff. werden die Mittel im Rahmen der entsprechenden Haushaltsplanaufstellungsprozesse an gleicher Stelle durch das Dezernat für Mobilität, innerhalb des dann zugewiesenen Budgets, ggf. durch Um- schichtungen, vorgesehen. Förderung: Der Einbau der Video- Überwachungsanlage mit zugehöriger Sprachalarmierungsanlage kann nicht gefördert werden, da es sich um eine vorbereitende Maßnahme zur Erhöhung der Ver- kehrssicherheit im Tunnel Rheinuferstraße nach RE-Ing Teil 3 handelt. Für diese vorberei- tende Maßnahme kann kein separater Förderantrag gestellt werden. Klimabewertung / Nachhaltigkeit: Die hier dargestellte Maßnahme fördert eine verkehrssichere und bedarfsgerechte Infrastruk- tur und trägt somit zur Leistungsfähigkeit und Aufrechterhaltung des Verkehrssystems bei. Dies ist systemimmanent und fördert eine effiziente sowie ressourcenschonende Verkehrsab- wicklung, somit trägt dies zu einer möglichen Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei. Die Nachhaltigkeit wird aber auch schon in der Baumaßnahme durch eine genaue Planung der Arbeiten währende der einzelnen Projektphasen beachtet. Diese soll mit möglichst geringen Störeinflüssen auf den Verkehr Sorge tragen, dass es zu keinen unnötigen Umweltauswirkun- gen kommt. Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klima- schutz bewertet werden. Anlage: Anlage 1: Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2: Übersichtsplan Rheinufertunnel Anlage 3: Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt
Anlage 5 Auszug BV Innenstadt 08.05.2025
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Anlage 5 Geschäftsführung Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) Frau Brohl Telefon: (0221) 221-91709 E-Mail: Andrea.brohl@stadt-koeln.de Datum: 09.05.2025 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 33. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt vom 08.05.2025 öffentlich 3.4 Bedarfsfeststellungs- und Baubeschluss für die Installation einer Video- Überwachungsanlage mit zugehöriger Sprachalarmierungsanlage im Rheinufertunnel 3910/2024 ÄA zu 3910/2024 Bedarfsfeststellungs- und Baubeschluss für die Instal- lation einer Video- Überwachungsanlage mit zugehöriger Sprachalarmie- rungsanlage im Rheinufertunnel, Änderungsantrag B90/Die Grünen AN/0581/2025 Beschluss Änderungsantrag Der Bedarfsfeststellungs- und Baubeschluss für die Installation einer Video- Überwa- chungsanlage mit zugehöriger Sprachalarmierungsanlage im Rheinufertunnel (3910/2024) ist wie folgt zu ergänzen: - Bei der Planung und Umsetzung dieser und aller weiteren Maßnahmen im Rheinufertunnel ist die zukünftige Freigabe für den Radverkehr sowie die An- lage von Radstreifen im “Kölner Standard” zu berücksichtigen. - Eine Freigabe ist schnellstmöglich umzusetzen und die Bezirksvertretung je- weils über den Planungsstand zu unterrichten. Abstimmungsergebnis: Mit Stimmenmehrheit von B90/Die Grünen, Die Linke und KlimaFreunde gegen die Stimmen von CDU und FDP bei Enthaltung der SPD zuge- stimmt. Ergänzter Beschluss Beschlussvorlage: 1. Der Verkehrsausschuss erkennt den Bedarf für die Installation einer Video- Überwachungsanlage mit zugehöriger Sprachalarmierungsanlage im Rhein- 2 ufertunnel gemäß den derzeit gültigen technischen Regelwerken mit Gesamt- kosten in Höhe rd. 1,1 Mio. € brutto an und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung. 2. Der Finanzausschuss die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 350.000 € im Hj. 2025, sowie in Höhe von 750.000 € im Hj. 2026 im Teilfinanzplan des Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau in der Pro- duktgruppe 1202 – Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Teilplanzeile 8, Aus- zahlungen für Baumaßnahmen, bei Finanzstelle 6901-1202-0-0130, Videoüber- wachung Tunnel. Bei der Planung und Umsetzung dieser und aller weiteren Maßnahmen im Rheinufertunnel ist die zukünftige Freigabe für den Radverkehr sowie die An- lage von Radstreifen im “Kölner Standard” zu berücksichtigen. Eine Freigabe ist schnellstmöglich umzusetzen und die Bezirksvertretung je- weils über den Planungsstand zu unterrichten. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Anlage 2 Übersichtplan Rheinufertunnel
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W 101 O 101 W 102 O 102 W 103 O 103 W 104O 104W 105O 105W 106O 106 W 107O 107W 108O 108W 109O 109W 110O 110W 111O 111W 112O 112W 1O 1W 2O 2W 3O 3W 4O 4W 5O 5W 6O 6W 7O 7W 8O 8W 9O 9W 10O 10W 11O 11W 12O 12W 13O 13W 14O 14W 15O 15W 16O 16W 17O 17W 18O 18 W 19O 19W 20O 20W 21O 21W 22O 22W 23O 23W 24O 24W 25O 25W 26O 26W 27O 27 Versorgungs-bauwerkW 28O 28 Deutzer BrückeRheinseiteDomseiteFahrtrichtung SüdFahrtrichtung NordSüd westl. RampeSüd östl. RampeFoto 1 W 29O 29W 29.1O 29.1W 30O 30W 31O 31W 32O 32W 33O 33W 34O 34W 35O 35W 36O 36W 37O 37W 38O 38 W 39O 39W 40O 40 W 41O 41W 42O 42W 43O 43W 44O 44 W 45O 45 W 46 O 46O 47 W 47W 48 O 48O 49 W 49 O 50 W 50W 51 O 51 W 52 O 52 W 53 O 53 W 54 O 54 W 55 O 55 W 56 O 56 W 57 O 57 W 58 O 58O 59 W 201W 202W 203W 204W 205W 206W 208W 207 O 202O 203O 204O 205O 206O 207O 208O 209O 210Fahrtrichtung SüdRheinseiteDomseiteFahrtrichtung NordHohenzollernbrückeNord westl. RampeNord östl. RampeFoto 2 Erläuterungen:Kameraposition immer in Fahrtrichtung 32 StückLautsprecherposition Ausrichtung Nord 22 Stück ÜbersichtFoto 1: Tunnelportal Süd - Deutzer BrückeFoto 2: Tunnelportal Nord - HohenzollernbrückeRheinufertunnelDezernat III - MobilitätAmt für Brücken, Tunnel und StadtbahnbauDie OberbürgermeisterinBaujahr 1982 Bauwerksnummer: 694112Übersichtsplan ohne Maßstab 2024-12-05-Que Grundriss RheinufertunnelTeil 1Teil 2 Teil 1Teil 2Teil 1: Grundriss RheinufertunnelTeil 2: Block W 101 bis W 112; O 101 bis O 112Block W 1 bis W 28; O 1 bis O 28 Block W 201 bis W 208; O 202 bis O 210Block W 29 bis W 58; O 29 bis O 59
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Sonstiges Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Es handelt sich bei der Installation der Video- und Sprachalarmierungsanlage im Rheinufertunnel um eine reine Unterhaltungsmaßnahme. Kontakt OB/1 Büro der Oberbürgermeisterin OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Anlage 4 Stellungnahme der Verwaltung zur Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
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Anlage 4 Stellungnahme der Verwaltung zur Stellungnahme des RPA (RPA-Nr. 143/21/04/25) vom 20.03.2025 Bedarfsfeststellungs- und Baubeschluss für die Installation einer Video-Über- wachungsanlage mit zugehöriger Sprachalarmierungsanlage im Rheinufertun- nel (Vorlagen-Nr. 3910/2024) Vom RPA wird in seiner Stellungnahme angemahnt, dass die vorgelegten Unterla- gen, hier insbesondere die Kostenberechnung nach DIN 276, nicht den Anforderun- gen des § 13, Abs.2 bzw. 3 der Kommunalhaushaltsverordnung NRW en tsprechen. Dabei wird speziell auf eine Kostenunsicherheit durch Planungs- und Folgekosten hingewiesen. Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: Da bereits vergleichbare Anlagen in einem Tunnel vergleichbarer Größenordnung eingebaut wurden, konnten sehr gute Kostenbezüge hergestellt werden. Da diese Planungen bereits mehrere Jahre zurückliegen, wurden Preissteigerungen anhand des Baupreisindexes berücksichtigt. Die Planung wird auf Basis einer sehr detaillierten Bedarfsprüfung durchgeführt. Die hierfür zu berücksichtigenden Gewerke bzw. demzufolge einzubauenden techni- schen Systeme sind vorgegeben und erzeugen nur einen geringen Planungsaufwand mit demzufolge unterdurchschnittlichen Unwägbarkeiten. Da alle Anlagen im Tunnel und in den zugehörigen Betriebsräumen installiert wer- den, die alle im städtischen Eigentum liegen, sind Belange Dritter nicht betroffen. Weiterhin gibt es keine Unwägbarkeiten bezüglich des Baugrundes, der Archäologie oder betroffener Umweltbelange. Da es sich um zwingend einzusetzende sicherheitsrelevante Bauteile handelt, sind die Folgekosten der Maßnahme im konsumtiven Haushaltsansatz als Bestandteil der für alle Straßenverkehrstunnelanlagen erforderlichen regelmäßigen Wartungen und Instandhaltungen abzubilden. Die Anmerkungen des Rechnungsprüfungsamtes werden in der weiteren Planung und bei der Ausschreibung und Vergabe berücksichtigt. Die Stellungnahme wurde mit dem Rechnungsprüfungsamt abgestimmt.
Anlage 3 Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt
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/ 2 14 20.03.2025 143 Dez III 69 Stellungnahme zur Beschlussvorlage 3910/2024, Stand 12.02.2025 Bedarfsfeststellungs- und Baubeschluss für die Installation einer Video- Überwa- chungsanlage mit zugehöriger Sprachalarmierungsanlage im Rheinufertunnel RPA-Nr. 143/21/04/25 Eingereichte Kosten 1,1 Mio. € brutto Sehr geehrte Damen und Herren, 69 Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau beabsichtigt einen Bedarfsfeststel- lungs- und Baubeschluss für die o.g. Maßnahme zu erwirken. Beschlussgegenstand ist die Installation einer Videoüberwachungs- und Sprachalarmierungsanlage im Tunnel Rheinuferstraße. Die Maßnahme ist nicht förderfähig. Die Installation der Video- und Sprachalarmierung ist Teil einer noch nicht terminier- ten Gesamtmaßnahme und beruht auf dem 2009 gefassten Beschluss „Bedarfsfest- stellung zur Planung der Ertüchtigung der Kölner Straßentunnel“ (1075/2009). Durch die Maßnahmen im aktuellen Beschluss soll sowohl die Sicherheit im laufen- den Betrieb als auch während der noch durchzuführenden Baumaßnahmen erhöht werden. Mit der Videoüberwachung können Gefahrensituationen im Tunnel unmittel- bar erkannt und die Operatoren in der Tunnelleitzentrale in die Lage versetzt werden, zügig Hilfe, z. B. durch die Feuerwehr, anzufordern. Über die Sprachalarmierung er- folgt bei Bedarf die Information an die Nutzer, den Tunnel ggf. zu verlassen. Die vorliegende Kostenermittlung enthält vier Pauschalen und entspricht nicht der Qualität einer Kostenberechnung nach DIN 276. Grundlage der eingereichten Kos- tenermittlung sind, nach Auskunft der Fachdienststelle, die Kosten der Video- und Sprachalarmierungsanlage des Tunnel Kalk, zuzüglich eines Faktors für die Anpas- sung an das aktuelle Preisniveau. Planungs- und Folgekosten sind nicht enthalten. Die vorgelegten Unterlagen entsprechen insoweit nicht den Anforderungen des §13, Abs. 2 bzw. 3 der Kommunalhaushaltsverordnung NRW. Auf die daraus resultieren- de Kostenunsicherheit wird hingewiesen. - 2 - Unter Berücksichtigung des Hinweises zur Kostenunsicherheit bestehen keine weite- ren grundsätzlichen Bedenken gegen die Fortführung der Maßnahme. Die Finanzierung der Maßnahme ist vor dem Hintergrund des derzeit noch nicht ge- nehmigten Haushalts sicherzustellen. Mit freundlichen Grüßen Sven Genseke
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 12/2025
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Dezernat, Dienststelle
III/693/41
Vorlagen-Nummer
3910/2024
Stand: 05.12.2025
Sachstandsbericht
Bedarfsfeststellungs- und Baubeschluss für die Installation einer Video-
Überwachungsanlage mit zugehöriger Sprachalarmierungsanlage im Rheinufertunnel
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss erkennt den Bedarf für die Installation einer Video- Über-
wachungsanlage mit zugehöriger Sprachalarmierungsanlage im Rheinufertunnel
gemäß den derzeit gültigen technischen Regelwerken mit Gesamtkosten in Höhe
rd. 1,1 Mio. € brutto an und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Nach der Beschlussfassung wurde ein Auftrag an ein Planungsbüro vergeben. Die Ausschrei-
bungsunterlagen liegen als Entwurf vor und werden derzeit abschließend überarbeitet.
Nächste Schritte:
Eine Veröffentlichung ist Anfang 2026 vorgesehen. Die Auftragsvergabe soll bis Anfang des
2.Quartals 2026 erfolgen.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
30.06.2026
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (9)
- Brückenstraße 5
- Deutzer Brücke
- Hohenzollernbrücke
- Konrad-Adenauer-Ufer
- Severinsbrücke
- Am Leystapel
- Tunnel Herkulesstraße
- Rheinufertunnel 3910
- Nord-Süd-Fahrt
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 3910/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 07.04.2025
- Erstellt
- 05.12.2024 14:31