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3910/2024

Bedarfsfeststellungs- und Baubeschluss für die Installation einer Video- Überwachungsanlage mit zugehöriger Sprachalarmierungsanlage im Rheinufertunnel

Beschlussvorlage Ausschuss 07.04.2025

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 26.05.2025, TOP 7.1

Beschlussvorlage Ausschuss

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Ansehen

Anlage 5 Auszug BV Innenstadt 08.05.2025

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Ansehen

Anlage 2 Übersichtplan Rheinufertunnel

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Ansehen

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Ansehen

Anlage 4 Stellungnahme der Verwaltung zur Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes

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Ansehen

Anlage 3 Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt

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Ansehen

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 12/2025

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Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

8739 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/693/41 
 
Vorlagen-Nummer 
 3910/2024 
Freigabedatum 
07.04.2025  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bedarfsfeststellungs- und Baubeschluss für die Installation einer Video- 
Überwachungsanlage mit zugehöriger Sprachalarmierungsanlage im Rheinufertunnel
  
Beschlussorgan 
Verkehrsausschuss Finanzausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Verkehrsausschuss erkennt den Bedarf für die Installation einer Video- Überwa-
chungsanlage mit zugehöriger Sprachalarmierungsanlage im Rheinufertunnel gemäß 
den derzeit gültigen technischen Regelwerken mit Gesamtkosten in Höhe rd. 1,1 Mio. 
€ brutto an und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung.  
 
2. Der Finanzausschuss die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen in 
Höhe von 350.000 € im Hj. 2025, sowie in Höhe von 750.000 € im Hj. 2026 im Teilfi-
nanzplan des Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau in der Produktgruppe 
1202 – Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Bau-
maßnahmen, bei Finanzstelle 6901-1202-0-0130, Videoüberwachung Tunnel. 
 
 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 08.05.2025 
Verkehrsausschuss 13.05.2025 
Finanzausschuss 26.05.2025

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   1.100.000,00 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  
Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  
Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2026 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen        110.000,00 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Aufgrund der Vorgaben der Richtlinien zur Ausrüstung und Betrieb von Straßentunneln (RABT 
2006), aktuell der Nachfolge-Richtlinie für den Entwurf, die konstruktive Ausbildung und Aus-
stattung von Ingenieurbauten (RE-ING) Teil 3, hat der Rat der Stadt Köln die Verwaltung mit 
Beschluss 1075/2009 mit der „Bedarfsfeststellung zur Planung der Ertüchtigung der Kölner 
Straßentunnel“ beauftragt. Im Rahmen dieser Aufgabe zur Ertüchtigung des Rheinufertunnels 
ist als vorbereitende Maßnahme eine komplette Videoanlage zur ständigen (24/7) Überwa-
chung der Tunnelanlage zu installieren.  
Auf Basis einer detaillierten Bedarfsermittlung wurde durch ein externes Planungsbüro eine 
Entwurfsplanung zur Ausstattung, Installation und Inbetriebnahme erstellt. 
Die daraus resultierenden Kosten, zeitliche Ablaufpläne, sowie Projektphasen liegen vor. 
 
 
Lage: 
Das Tunnelbauwerk befindet sich im Stadtteil Altstadt/Nord. Der Tunnel verbindet die Straßen

3 
„Am Leystapel“ südlich der Deutzer Brücke und dem „Konrad-Adenauer-Ufer“ nördlich der Ho-
henzollernbrücke und unterführt dabei den Rheingarten zwischen der Altstadt und dem Rhein-
ufer. 
Der Tunnel ist neben der Nord-Süd-Fahrt die Hauptverkehrsader in Nord-Süd-Richtung und 
hat damit eine hohe Bedeutung für den reibungslosen Verkehrsfluss der Stadt. 
 
 
Vorhandenes Bauwerk: 
Die Erstellung erfolgte in offener Bauweise und die Inbetriebnahme des Tunnels erfolgte im 
Jahr 1981. 
Der Verkehr verläuft über zwei durch eine Mittelwand getrennte Tunnelröhren mit je drei Fahr-
streifen und wird im Richtungsverkehr mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 
km/h betrieben. Jede Tunnelröhre ist über ihre gesamte Länge mit Notgehwegen ausgestattet. 
Die lichte Tunnelbreite je Röhre beläuft sich auf 11 m, die Tunnellänge beträgt rund 590 m. 
Die Tunnelkonstruktion besteht aus Ortbeton. 
Der Tunnel ist nicht unmittelbar überbaut. An seiner Oberfläche befinden sich Grün- und Fuß-
wegflächen. Westlich, auf der Rhein abgewandten Seite, befindet sich eine 4- bis 5-geschos-
sige Wohnbebauung. Im Norden endet der Tunnel im Bereich der Eisenbahnviadukte der 
Hauptzufahrt des Kölner Hauptbahnhofs von Osten her über die Hohenzollernbrücke. Das 
südliche Portal liegt unterhalb der Deutzer Brücke. 
 
 
Planung der Maßnahme: 
Die Tunnelanlage wird bei laufendem Verkehr (ohne Vollsperrungen) mit einer Video- und 
Sprachalarmierungsanlage nach RE-ING Teil 3 nachgerüstet. Durch die Maßnahme wird die 
Videoüberwachung des Verkehrs als Kompensation für die aus bautechnischen Gründen not-
wendige Demontage von Sicherheitsanlagen während der bevorstehenden Generalsanierung 
installiert. 
 
Die Maßnahmen betreffen die komplette Tunnelanlage:  
 Beide Röhren sowie die Vorfelder werden mit Videokameras ausgerüstet 
 Mit der Videoanlage ist zwingend die Installation einer Sprachalarmierungsanlage ver-
bunden 
 Installation der elektrischen Leitungen 
 Installation der zentralen Anlagen im Betriebsraum 
 Kopplung der Anlagen an die Verkehrs- und Tunnelleitzentrale 
 
Die Maßnahme soll mit möglichst geringem Einfluss auf die Verkehrsteilnehmenden, haupt-
sächlich in Nachtarbeit, in einem Zeitrahmen von ca. 4 Wochen durchgeführt werden. In der 
ersten Projektphase wird die linke Spur der Tunnelröhre West des Rheinufertunnels (Fahrt-
richtung Severinsbrücke) für ca. 2 Wochen dauerhaft als Ablagefläche gesperrt. Während der 
Nächte werden zur Sicherheit der in den Tunnelröhren arbeitenden Personen immer 2 Fahr-
spuren gesperrt. Die Durchfahrt durch den Tunnel bleibt somit während der Bauarbeiten 
grundsätzlich möglich. 
 
 
Zeitplanung:       
Nach einer beschränkten Ausschreibung wird angestrebt, im 4. Quartal 2025 zu beauftragen. 
Nach entsprechender Lieferzeit der Komponenten soll Ende des 1. Quartals 2026 die Installa-
tion beginnen. Die Planung zur Ausführung der Arbeiten sieht eine Bauzeit von ca. 4 Wochen 
vor. 
 
 
Finanzierung 
Die Gesamtkosten betragen voraussichtlich rund 1.100.000 € brutto.  
 
Die zur Finanzierung der Maßnahme benötigten investiven Auszahlungsermächtigungen ste-
hen in Höhe von 350.000 € im Hj. 2025, sowie in Höhe von 700.000 € im Hj. 2026 im Teilfi-

4 
nanzplan des Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau in der Produktgruppe 1202 – Brü-
cken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei der 
Finanzstelle 6901-1202-0-0130, Videoüberwachung Tunnel bereit. Die in 2025 darüber hinaus 
benötigten Auszahlungsermächtigungen i.H.v. 50.000 € werden innerhalb des oben genann-
ten Teilfinanzplans in der gleichen Produktgruppe im Wege der echten Deckung bei Finanz-
stelle 6901-1202- 4-0330 – Ertüchtigung Tunnel Herkulesstr. RABT zur Verfügung gestellt. 
Aufgrund von Verzögerungen bei dieser Maßnahme werden die hierfür in 2025 veranschlag-
ten Mittel nicht in vollem Umfang benötigt. Im Teilergebnisplan des Amtes für Brücken, Tunnel 
und Stadtbahnbau in der Produktgruppe 1202 – Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV steht in 
Teilplanzeile 14, Bilanzielle Abschreibungen ein entsprechender Ansatz für die jährlichen Ab-
schreibungen in Höhe von 110.000 € im Jahr 2026 bereit. Für die Jahre 2027ff. werden die 
Mittel im Rahmen der entsprechenden Haushaltsplanaufstellungsprozesse an gleicher Stelle 
durch das Dezernat für Mobilität, innerhalb des dann zugewiesenen Budgets, ggf. durch Um-
schichtungen, vorgesehen.   
 
Förderung: 
Der Einbau der Video- Überwachungsanlage mit zugehöriger Sprachalarmierungsanlage kann 
nicht gefördert werden, da es sich um eine vorbereitende Maßnahme zur Erhöhung der Ver-
kehrssicherheit im Tunnel Rheinuferstraße nach RE-Ing Teil 3 handelt. Für diese vorberei-
tende Maßnahme kann kein separater Förderantrag gestellt werden. 
 
Klimabewertung / Nachhaltigkeit:    
Die hier dargestellte Maßnahme fördert eine verkehrssichere und bedarfsgerechte Infrastruk-
tur und trägt somit zur Leistungsfähigkeit und Aufrechterhaltung des Verkehrssystems bei. 
Dies ist systemimmanent und fördert eine effiziente sowie ressourcenschonende Verkehrsab-
wicklung, somit trägt dies zu einer möglichen Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei. Die 
Nachhaltigkeit wird aber auch schon in der Baumaßnahme durch eine genaue Planung der 
Arbeiten währende der einzelnen Projektphasen beachtet. Diese soll mit möglichst geringen 
Störeinflüssen auf den Verkehr Sorge tragen, dass es zu keinen unnötigen Umweltauswirkun-
gen kommt. Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klima-
schutz bewertet werden. 
 
 
Anlage: 
Anlage 1: Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 2: Übersichtsplan Rheinufertunnel 
Anlage 3: Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt

Anlage 5 Auszug BV Innenstadt 08.05.2025

2528 Zeichen

Anlage 5 
 
 
Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 
Frau Brohl 
Telefon: (0221) 221-91709 
E-Mail: Andrea.brohl@stadt-koeln.de 
Datum: 09.05.2025 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 33. Sitzung der Bezirksvertretung 
Innenstadt vom 08.05.2025  
öffentlich 
3.4 Bedarfsfeststellungs- und Baubeschluss für die Installation einer Video- 
Überwachungsanlage mit zugehöriger Sprachalarmierungsanlage im 
Rheinufertunnel 
3910/2024 
ÄA zu 3910/2024 Bedarfsfeststellungs- und Baubeschluss für die Instal-
lation einer Video- Überwachungsanlage mit zugehöriger Sprachalarmie-
rungsanlage im Rheinufertunnel, Änderungsantrag B90/Die Grünen 
AN/0581/2025 
Beschluss Änderungsantrag 
Der Bedarfsfeststellungs- und Baubeschluss für die Installation einer Video- Überwa-
chungsanlage mit zugehöriger Sprachalarmierungsanlage im Rheinufertunnel 
(3910/2024) ist wie folgt zu ergänzen: 
- Bei der Planung und Umsetzung dieser und aller weiteren Maßnahmen im 
Rheinufertunnel ist die zukünftige Freigabe für den Radverkehr sowie die An-
lage von Radstreifen im “Kölner Standard” zu berücksichtigen. 
- Eine Freigabe ist schnellstmöglich umzusetzen und die Bezirksvertretung je-
weils über den Planungsstand zu unterrichten. 
 
Abstimmungsergebnis: Mit Stimmenmehrheit von B90/Die Grünen, Die Linke und 
KlimaFreunde gegen die Stimmen von CDU und FDP bei Enthaltung der SPD  zuge-
stimmt. 
 
Ergänzter Beschluss Beschlussvorlage:  
1. Der Verkehrsausschuss erkennt den Bedarf für die Installation einer Video- 
Überwachungsanlage mit zugehöriger Sprachalarmierungsanlage im Rhein-

2 
 
ufertunnel gemäß den derzeit gültigen technischen Regelwerken mit Gesamt-
kosten in Höhe rd. 1,1 Mio. € brutto an und beauftragt die Verwaltung mit der 
Umsetzung.  
2. Der Finanzausschuss die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen 
in Höhe von 350.000 € im Hj. 2025, sowie in Höhe von 750.000 € im Hj. 2026 
im Teilfinanzplan des Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau in der Pro-
duktgruppe 1202 – Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Teilplanzeile 8, Aus-
zahlungen für Baumaßnahmen, bei Finanzstelle 6901-1202-0-0130, Videoüber-
wachung Tunnel. 
Bei der Planung und Umsetzung dieser und aller weiteren Maßnahmen im 
Rheinufertunnel ist die zukünftige Freigabe für den Radverkehr sowie die An-
lage von Radstreifen im “Kölner Standard” zu berücksichtigen. 
Eine Freigabe ist schnellstmöglich umzusetzen und die Bezirksvertretung je-
weils über den Planungsstand zu unterrichten. 
 
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

Anlage 2 Übersichtplan Rheinufertunnel

1565 Zeichen

W 101
O 101
W 102
O 102
W 103
O 103
W 104O 104W 105O 105W 106O 106
W 107O 107W 108O 108W 109O 109W 110O 110W 111O 111W 112O 112W 1O 1W 2O 2W 3O 3W 4O 4W 5O 5W 6O 6W 7O 7W 8O 8W 9O 9W 10O 10W 11O 11W 12O 12W 13O 13W 14O 14W 15O 15W 16O 16W 17O 17W 18O 18
W 19O 19W 20O 20W 21O 21W 22O 22W 23O 23W 24O 24W 25O 25W 26O 26W 27O 27
Versorgungs-bauwerkW 28O 28
Deutzer BrückeRheinseiteDomseiteFahrtrichtung SüdFahrtrichtung NordSüd westl. RampeSüd östl. RampeFoto 1
W 29O 29W 29.1O 29.1W 30O 30W 31O 31W 32O 32W 33O 33W 34O 34W 35O 35W 36O 36W 37O 37W 38O 38
W 39O 39W 40O 40
W 41O 41W 42O 42W 43O 43W 44O 44
W 45O 45
W 46
O 46O 47
W 47W 48
O 48O 49
W 49
O 50
W 50W 51
O 51
W 52
O 52
W 53
O 53
W 54
O 54
W 55
O 55
W 56
O 56
W 57
O 57
W 58
O 58O 59
W 201W 202W 203W 204W 205W 206W 208W 207
O 202O 203O 204O 205O 206O 207O 208O 209O 210Fahrtrichtung SüdRheinseiteDomseiteFahrtrichtung NordHohenzollernbrückeNord westl. RampeNord östl. RampeFoto 2
Erläuterungen:Kameraposition immer in Fahrtrichtung   32 StückLautsprecherposition Ausrichtung Nord   22 Stück
ÜbersichtFoto 1: Tunnelportal Süd - Deutzer BrückeFoto 2: Tunnelportal Nord - HohenzollernbrückeRheinufertunnelDezernat III - MobilitätAmt für Brücken, Tunnel und StadtbahnbauDie OberbürgermeisterinBaujahr 1982    Bauwerksnummer: 694112Übersichtsplan ohne Maßstab   2024-12-05-Que
Grundriss RheinufertunnelTeil 1Teil 2
Teil 1Teil 2Teil 1:
Grundriss RheinufertunnelTeil 2:
Block W 101 bis W 112; O 101 bis O 112Block W 1 bis W 28; O 1 bis O 28
Block W 201 bis W 208; O 202 bis O 210Block W 29 bis W 58; O 29 bis O 59

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

928 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Sonstiges 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Es handelt sich bei der Installation der Video- und Sprachalarmierungsanlage im Rheinufertunnel um 
eine reine Unterhaltungsmaßnahme.  
 
 
Kontakt 
OB/1 Büro der Oberbürgermeisterin 
OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Anlage 4 Stellungnahme der Verwaltung zur Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes

1991 Zeichen

Anlage  4 
Stellungnahme der Verwaltung zur Stellungnahme des RPA (RPA-Nr. 
143/21/04/25) vom 20.03.2025 
 
Bedarfsfeststellungs- und Baubeschluss für die Installation einer Video-Über-
wachungsanlage mit zugehöriger Sprachalarmierungsanlage im Rheinufertun-
nel (Vorlagen-Nr. 3910/2024) 
 
Vom RPA wird in seiner Stellungnahme angemahnt, dass die vorgelegten Unterla-
gen, hier insbesondere die Kostenberechnung nach DIN 276, nicht den Anforderun-
gen des § 13, Abs.2 bzw. 3 der Kommunalhaushaltsverordnung NRW en tsprechen. 
Dabei wird speziell auf eine Kostenunsicherheit durch Planungs- und Folgekosten 
hingewiesen. 
Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: 
Da bereits vergleichbare Anlagen in einem Tunnel vergleichbarer Größenordnung 
eingebaut wurden, konnten sehr gute Kostenbezüge hergestellt werden. Da diese 
Planungen bereits mehrere Jahre zurückliegen, wurden Preissteigerungen anhand 
des Baupreisindexes berücksichtigt. 
Die Planung wird auf Basis einer sehr detaillierten Bedarfsprüfung durchgeführt. Die 
hierfür zu berücksichtigenden Gewerke bzw. demzufolge einzubauenden techni-
schen Systeme sind vorgegeben und erzeugen nur einen geringen Planungsaufwand 
mit demzufolge unterdurchschnittlichen Unwägbarkeiten. 
Da alle Anlagen im Tunnel und in den zugehörigen Betriebsräumen installiert wer-
den, die alle im städtischen Eigentum liegen, sind Belange Dritter nicht betroffen. 
Weiterhin gibt es keine Unwägbarkeiten bezüglich des Baugrundes, der Archäologie 
oder betroffener Umweltbelange. 
Da es sich um zwingend einzusetzende sicherheitsrelevante Bauteile handelt, sind 
die Folgekosten der Maßnahme im konsumtiven Haushaltsansatz als Bestandteil der 
für alle Straßenverkehrstunnelanlagen erforderlichen regelmäßigen Wartungen und 
Instandhaltungen abzubilden. 
Die Anmerkungen des Rechnungsprüfungsamtes werden in der weiteren Planung 
und bei der Ausschreibung und Vergabe berücksichtigt. 
Die Stellungnahme wurde mit dem Rechnungsprüfungsamt abgestimmt.

Anlage 3 Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt

2346 Zeichen

/ 2 
14 20.03.2025 
143  
  
 
 
Dez III 
69 
 
 
Stellungnahme zur Beschlussvorlage 3910/2024, Stand 12.02.2025 
 
Bedarfsfeststellungs- und Baubeschluss für die Installation einer Video- Überwa-
chungsanlage mit zugehöriger Sprachalarmierungsanlage im Rheinufertunnel 
 
RPA-Nr. 143/21/04/25 
 
Eingereichte Kosten      1,1 Mio. € brutto 
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
 
69 Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau beabsichtigt einen Bedarfsfeststel-
lungs- und Baubeschluss für die o.g. Maßnahme zu erwirken. Beschlussgegenstand 
ist die Installation einer Videoüberwachungs- und Sprachalarmierungsanlage im 
Tunnel Rheinuferstraße. Die Maßnahme ist nicht förderfähig.  
 
Die Installation der Video- und Sprachalarmierung ist Teil einer noch nicht terminier-
ten Gesamtmaßnahme und beruht auf dem 2009 gefassten Beschluss „Bedarfsfest-
stellung zur Planung der Ertüchtigung der Kölner Straßentunnel“ (1075/2009).  
 
Durch die Maßnahmen im aktuellen Beschluss soll sowohl die Sicherheit im laufen-
den Betrieb als auch während der noch durchzuführenden Baumaßnahmen erhöht 
werden. Mit der Videoüberwachung können Gefahrensituationen im Tunnel unmittel-
bar erkannt und die Operatoren in der Tunnelleitzentrale in die Lage versetzt werden, 
zügig Hilfe, z. B. durch die Feuerwehr, anzufordern. Über die Sprachalarmierung er-
folgt bei Bedarf die Information an die Nutzer, den Tunnel ggf. zu verlassen.  
 
Die vorliegende Kostenermittlung enthält vier Pauschalen und entspricht nicht der 
Qualität einer Kostenberechnung nach DIN 276. Grundlage der eingereichten Kos-
tenermittlung sind, nach Auskunft der Fachdienststelle, die Kosten der Video- und 
Sprachalarmierungsanlage des Tunnel Kalk, zuzüglich eines Faktors für die Anpas-
sung an das aktuelle Preisniveau. Planungs- und Folgekosten sind nicht enthalten. 
Die vorgelegten Unterlagen entsprechen insoweit nicht den Anforderungen des §13, 
Abs. 2 bzw. 3 der Kommunalhaushaltsverordnung NRW. Auf die daraus resultieren-
de Kostenunsicherheit wird hingewiesen.

- 2 - 
 
 
Unter Berücksichtigung des Hinweises zur Kostenunsicherheit bestehen keine weite-
ren grundsätzlichen Bedenken gegen die Fortführung der Maßnahme.  
Die Finanzierung der Maßnahme ist vor dem Hintergrund des derzeit noch nicht ge-
nehmigten Haushalts sicherzustellen. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
Sven Genseke

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 12/2025

1047 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/693/41 
 
 
Vorlagen-Nummer 
3910/2024
Stand: 05.12.2025 
Sachstandsbericht  
Bedarfsfeststellungs- und Baubeschluss für die Installation einer Video- 
Überwachungsanlage mit zugehöriger Sprachalarmierungsanlage im Rheinufertunnel 
Beschluss:  
 
Der Verkehrsausschuss erkennt den Bedarf für die Installation einer Video- Über-
wachungsanlage mit zugehöriger Sprachalarmierungsanlage im Rheinufertunnel 
gemäß den derzeit gültigen technischen Regelwerken mit Gesamtkosten in Höhe 
rd. 1,1 Mio. € brutto an und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung.  
 
 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Nach der Beschlussfassung wurde ein Auftrag an ein Planungsbüro vergeben. Die Ausschrei-
bungsunterlagen liegen als Entwurf vor und werden derzeit abschließend überarbeitet. 
Nächste Schritte: 
Eine Veröffentlichung ist Anfang 2026 vorgesehen. Die Auftragsvergabe soll bis Anfang des 
2.Quartals 2026 erfolgen. 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
30.06.2026

Beratungsverlauf (3)

08.05.2025 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.4 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
13.05.2025 Verkehrsausschuss
TOP 3.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
26.05.2025 Finanzausschuss
TOP 7.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (9)

  • Brückenstraße 5
  • Deutzer Brücke
  • Hohenzollernbrücke
  • Konrad-Adenauer-Ufer
  • Severinsbrücke
  • Am Leystapel
  • Tunnel Herkulesstraße
  • Rheinufertunnel 3910
  • Nord-Süd-Fahrt

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
3910/2024
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
07.04.2025
Erstellt
05.12.2024 14:31