AN/0078/2023
Antrag der SPD-Fraktion, betr.: : Radverkehrskonzept und Straßenerhaltungsmaßnahmen bündeln
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Antrag nach § 3 (SPD BV4)
3224 Zeichen
SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Ehrenfeld SPD-Fraktion Ehrenfeld, Bezirksrathaus Venloer Straße 419 – 421, 50825 Köln spd-bv4@stadt-koeln.de Herrn Bezirksbürgermeister Volker Spelthann Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0078/2023 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 30.01.2023 Antrag der SPD-Fraktion, betr.: : Radverkehrskonzept und Straßenerhaltungsmaßnahmen bündeln Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, Sehr geehrter Frau Oberbürgermeisterin, die SPD-Fraktion bittet Sie, den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld am 30.01.2023 zu setzen. Beschluss: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beauftragt die Verwaltung unter Bezugnahme auf die Beschlüsse 1686/2017 vom 11.09.2017 „Straßen- und Radwegunterhaltungsmaßnahmen im Stadtbezirk Ehrenfeld für die Jahre 2017 ff.“ und 0401/2021 vom 31.05.2021 „Radverkehrskonzept Ehrenfeld“ (RVK) 1. alle in diesen beiden Beschlüssen aufgeführten Maßnahmen abzugleichen und deren Ausführung zu bündeln. 2. bei örtlichen Überschneidungen sind die im RVK beschlossenen Maßnahmen zeitgleich oder in direktem Anschluss mit den Unterhaltungsmaßnahmen umzusetzen. 3. der Bezirksvertretung Ehrenfeld eine Liste der Straßenzüge und Orte vorzulegen, die von den beiden Beschlüssen betroffen sind. 4. Sofern sich über eine reine Sanierungsmaßnahme hinaus maßgebliche Änderungen der Verkehrsführung oder eine erhebliche Veränderung der Aufteilung des Verkehrsraums ergeben, z. B. Einrichtung einer Fahrradstraße, sind die Anwohner in geeigneter Weise vorab zu informieren bzw. zu beteiligen. In welchem Umfang dies erforderlich und angemessen ist, entscheidet im Einzelfall die Bezirksvertretung Ehrenfeld. SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Ehrenfeld Begründung: Wie sich am Beispiel der Feltenstraße zeigt, werden die laufenden Sanierungsmaßnahmen nicht mit den aus dem Radverkehrskonzept resultierenden Umbaumaßnahmen zusammengeführt. Unter den Aspekten der Verkehrswende, des Klimaschutzes und der Wirtschaftlichkeit sollte das geändert werden. Wie die Verwaltung zuletzt in der Anlage 5 zu Beschlussvorlage 2441/2022 mitgeteilt hat, trifft das Straßen- und Wegekonzept ausdrücklich keine Festlegungen über Durchführung, Umfang oder andere Einzelheiten der jeweiligen Straßenbaumaßnahmen und somit auch keine Priorisierung. Dem Hinweis der Verwaltung, dass dies im Zuge von Planungsmaßnahmen geprüft werde, soll mit diesem Beschluss eine Priorisierung für die gebündelte Umsetzung von Sanierung- und RVK-Maßnahmen vorangestellt werden. An der Ausgestaltung des RVK haben sich vor allem radfahrbegeisterte Bürgerinnen und Bürger sowie Schulen mit ihren Interessen und vielen guten Ideen eingebracht. Interessen anderer Verkehrsteilnehmer*innen, z. B. zu Fuß Gehender oder auch Anliegerbelange, z. B. von Anwohner*innen, Seniorenheimen, Kitas, Arztpraxen, Gewerbetreibenden, blieben dabei unbeachtet. Mit freundlichen Grüßen Petra Bossinger Udo Hanselmann Fraktionsvorsitzende Bezirksvertreter
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0078/2023
- Typ
- Antrag nach § 3 BV4 (SPD)
- Datum
- 17.01.2023
- Erstellt
- 17.01.2023 12:34