4038/2021
Bebauungsplaverfahren „Astrid-Lindgren-Allee“ in Köln-Brück: Vorgehensweise bei der Reihenfolge Durchführung des städtebaulichen Wettbewerbs/ Beschluss über die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeiteiligung
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Anlage 1
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A N L A G E 1 Vorlage 4038/2021 hier: Nachfrage der CDU-Fraktion der BV Kalk zur Gewichtung der Eingaben im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Vor dem Hintergrund einer von 140 Personen unterzeichneten Unterschriftenliste mit fünf Forderungen zur Planung „Astrid-Lindgren-Allee“ hat die CDU-Fraktion der BV8 in der Sitzung am 25.11.2021 um eine genaue Darstellung, wie sich die Eingaben aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung verteilen und gewichten, gebeten. Die Bürgerinitiative geht von einer Gewichtung ihrer Forderungen entsprechend der erfolgten Nennungen aus. Die Verwaltung weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass für das Abwägungsergebnis nicht die Anzahl der jeweils zu einem Thema vorgebrachten Anregungen und Bedenken ausschlaggebend ist. In der planerischen Abwägung wird grundsätzlich keine quantitative Gewichtung der Eingaben aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vorgenommen. Vielmehr erfolgt die Abwägung in qualitativer Art und Weise anhand der Maxime, alle vorgebrachten öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen (§ 1 Absatz 7 Baugesetzbuch). Wo möglich, werden sie unter Berücksichtigung aller anderen Belange sowie der Ziele und Zwecke der Planung in die Planung integriert. So wurde auch mit den im Rahmen der für die „Astrid-Lindgren-Allee“ eingebrachten Belangen umgegangen. In der Folge wurden (wie in der Mitteilungsvorlage dargestellt) auch von der Bürgerinitiative geforderte Punkte Gegenstand der weiteren Planung und Grundlage für den folgenden städtebaulichen Wettbewerb. Die Bezirksvertretung Kalk und der Stadtentwicklungsausschuss werden unter Berücksichtigung der planerischen Vorschläge aus dem städtebaulichen Wettbewerb und der Stellungnahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung mit dem Vorgabenbeschluss eine Abwägungsentscheidung für das weitere Bebauungsplanverfahren treffen.
Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 613 Lema Sa Vorlagen-Nummer 22.11.2021 4038/2021 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 8 (Kalk) 25.11.2021 Stadtentwicklungsausschuss 02.12.2021 Bebauungsplaverfahren "Astrid-Lindgren-Allee" in Köln-Brück: Vorgehensweise bei der Reihenfolge Durchführung des städtebaulichen Wettbewerbs/ Beschluss über die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeiteiligung Am 17.06.2021 wurde vom Stadtentwicklungsausschuss der Einleitungsbeschluss über das Bebau- ungsplanverfahren "Astrid-Lindgren-Allee" in Köln-Brück mit dem Ziel, dort etwa 75 Wohneinheiten in Doppel- und Reihenhäusern sowie Mehrfamilienhäuser unter Anwendung des kooperativen Bau- landmodells festzusetzen, gefasst. In der Beschlussvorlage zum Einleitungsbeschluss wurde das weitere Verfahren gemäß dem Stan- dardvorgehen folgendermaßen beschrieben (0997/2021; S. 3 Absatz 2): "Die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit nach § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB fließen durch eine Beschlussfassung über die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (Vorgabenbeschluss) in die Aufgabenstellung ein." Dies würde die folgende Reihenfolge beim weiteren Vorgehen bedeuten: 1. Prüfung des Entwurfs der Aufgabenstellung zum städtebaulichen Wettbewerb und Ergänzung um planungsrelevante Anregungen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung, welche sich im Ge- samtkontext der Planung berücksichtigen lassen und der Prüfaufträge der Bezirksvertre- tung und des Stadtentwicklungsausschusses aus dem Einleitungsbeschluss 2. Vorgabenbeschluss über Stellungnahmen und Aufgabenstellung für den städtebaulichen Wettbewerb 3. Durchführung des städtebaulichen Wettbewerbs 4. Mitteilung über Ergebnis des städtebaulichen Wettbewerbs Die Beschlussfassung über den Vorgabenbeschluss erfolgt bei dieser Vorgehensweise somit ohne ein konkretes städtebauliches Konzept. Dieses wird nach der Entscheidung des Preisgerichts direkt zur Grundlage des Bebauungsplanentwurfs, der den politischen Gremien erst zur Offenlage wieder als Mitteilung zur Kenntnis gegeben wird. Eine Beschlussfassung erfolgt erst wieder mit dem Sat- zungsbeschluss als abschließendem Beschluss im Bebauungsplanverfahren. Nachdem im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung viele konträre Stellungnahmen eingegangen sind, die häufig auch keinen Bezug zu den tatsächlich vorgestellten Planungszielen vorweisen, hält die Verwaltung es für zielführender, eine politische Entscheidung über einen konkreten städtebaulichen Entwurf herbeizuführen. Vorab werden die eingegebenen Stellungnahmen detailliert ausgewertet und, soweit mit den grundsätzlichen städtebaulichen Zielen des Bebauungsplans vereinbar, mit in die Auf- gabenstellung zum Wettbewerb aufgenommen. Der Vorgabenbeschluss wird dann gleichzeitig über das Wettbewerbsergebnis und gegebenenfalls gewünschte Anpassungen sowie über die Abwägung der Stellungnahmen gefasst. Dies ermöglicht es, die Anregungen aus der Öffentlichkeit vor dem Hin- 2 tergrund der tatsächlichen planerischen Möglichkeiten zu reflektieren und damit letztendlich zu einem Beschluss über eine konkrete planerische Lösung zu kommen. Für die politischen Entscheidungsträger/innen besteht so die Möglichkeit, sich in Zusammenschau von Stellungnahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und deren konkreter Berücksichtigung im städtebaulichen Entwurf zu positionieren und die Grundlagen für die Ausarbeitung des konkreten Bebauungsplanentwurfs zu bestimmen. Obwohl das Verfahren gemäß § 13 a BauGB als beschleunigtes Verfahren erfolgt, wurde eine zwei- wöchige frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Hierfür wurde ein Plakat erstellt, das am Standort Stadthaus Köln sowie im Bezirksrathaus Kalk öffentlich ausgehängt wurde. Ergänzend wur- de das Plakat auf der Internetseite des Stadtplanungsamtes veröffentlicht. Auf dem Beteiligungsportal der Stadt Köln wurde eine Seite zum Planvorhaben eingerichtet, auf der zusätzlich eine Präsentation zur Vertiefung abrufbar war. Die Bürgerinnen und Bürger hatten im Beteiligungszeitraum (02.- 16.09.2021) die Gelegenheit, ihre Gedanken zur Planung zu äußern, miteinander zu diskutieren und Fragen an die Verwaltung zu stellen. Zudem wurden die Bürgerinnen und Bürger aufgefordert, ihre Stellungnahme herkömmlich per Email oder Brief an das Stadtplanungsamt zu senden. Die Möglich- keiten zur Beteiligung wurden sehr rege genutzt; insgesamt sind 59 Beiträge über das Webportal und fast 100 schriftliche Stellungnahmen eingegangen. Eine detaillierte Darstellung und Abwägung der Stellungnahmen wird den politischen Gremien im wei- teren Verfahren gemeinsam mit entwurflichen Lösungsmöglichkeiten zur Beschlussfassung vorgelegt (Vorgabenbeschluss). Um ein erstes Bild über die Beiträge zu ermöglichen, werden an dieser Stelle die wesentlichen Inhalte zusammengefasst und ihre Berücksichtigung in der Aufgabenstellung zum städtebaulichen Wettbewerb dargelegt: Eingaben aus der Öffentlichkeitsbeteiligung, Gegenläufige Positionen mit "↔" gekennzeichnet Berücksichtigung in der Aufgabenstellung zum städtebaulichen Wettbewerb Architektonisch an das Ortsbild angepasste Bauweise/ Ablehnung von mehr als 2-3 Ge- schossen ↔ Befürwortung einer 4-geschossigen Bebauung Max. 3 Geschosse + reduziertes Obergeschoss Ablehnung ↔ Befürwortung der geplanten Ver- dichtung ↔ Forderung nach stärkerer Verdich- tung Verdichtung soll sich an den Werten für Allge- meine Wohngebiete aus der BauNVO orientie- ren: GRZ 04, GFZ 1,2 (unverändert zum Test- entwurf) Erhalt / Integration der Sporthalle, Ersatz für ent- fallendes Sportangebot Nicht möglich (da Bausubstanz zu schlecht, Flä- che zu klein; keine öffentliche Sporthalle, daher nicht im Sportentwicklungsplan) kein ↔ weniger ↔ max. 30% geförderter Woh- nungsbau ↔ mind. 30% geförderter Wohnungs- bau Mindestvorgabe geförderter Wohnungsbau 30 % entsprechend dem kooperativen Baulandmodell Bereitstellung erforderlicher Kita- und Schulplät- ze Zwei Wohnungen à 80 m² für Großtagespflegen einzuplanen Bereitstellung eines öffentlichen Treffpunkts Darstellung einer Option Gemeinschaftstreff Seniorenwohnen, Mehrgenerationenprojekt Nicht möglich (da kleinteilige Entwicklung vorge- sehen, Mehrgenerationenprojekte etc. wären eher größere Strukturen) Mehrbelastung Verkehr vorbeugen Stellplätze gem. dem Entwurf für neue Stellplatz- satzung; wenn diese unterschritten wird, ist von den TeilnehmerInnen ein Mobilitätskonzept vor- zulegen. Auf jeden Fall folgt ein Mobilitätskon- zept aber im weiteren Bebauungsplanverfahren. Planung einer autofreien Wohnsiedlung ↔ aus- reichendes Angebot an Pkw-Stellplätzen (mind. 2 Stellplätze pro Haus), Planung von E-Lade- und Stellplätze gem. dem Entwurf für neue Stellplatz- satzung herzustellen, wenn diese unterschritten wird, ist von den TeilnehmerInnen ein Mobilitäts- 3 Sharing-Angeboten konzept vorzulegen; auf jeden Fall folgt ein Mobi- litätskonzept aber im weiteren Bebauungsplan- verfahren (darin werden auch Sharing-Angebote aufgegriffen) Ersatz für Parkplatzentfall an Markttagen und zu Karneval, Einplanung von öffentlich zugänglichen Quar- tiersgaragen Nicht vorgesehen (da die Fläche bisher kein öf- fentlicher Parkplatz war; widerspräche Planungs- ziel der Vermeidung von PKW-Verkehren) Durchgrünung des Quartiers, Erhalt des bestehenden Vegetationsstreifens, "Garten an Garten" für Nachbarschafts- und Sichtschutz Generelle Forderung nach Durchgrünung, He- cken zur Einfriedung, Vegetationsstreifen wird erhalten (bis auf Fuß- und Radwegeverbindung zur Marta-Heublein-Str.), Anschluss Gärten der Neubauten an Bestandsgärten Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimaan- passung inkl. Starkregenvorsorge Einplanung von Maßnahmen zur Stadtbelüftung wie z.B. mindestens extensive Dachbegrünung bei Flachdächern, Fassadenbegrünung, Versi- ckerung von Niederschlagswasser vor Ort, Stark- regenvorsorge, Erhalt des Vegetationsbestan- des, Minimierung der Versiegelung, energieeffi- ziente Bauweise, ökologische Baustoffe etc. Beeinträchtigung der Lebensqualität / Verlust an Privatsphäre durch Einblicke Erhalt der Vegetationsstreifen (bis auf Fuß- und Radwegeverbindung zur Marta-Heublein-Str.), Anschluss Gärten der Neubauten an Bestands- gärten Fehlende Einkaufsmöglichkeiten in Brück, Fehlende Gastronomie Fehlendes Schwimmbad Nicht im Plangebiet lösbar (Flächengröße, Nut- zungskonflikte, Verkehrsentwicklung) Gez. Greitemann
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4038/2021
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 22.11.2021
- Erstellt
- 16.11.2021 12:54