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4038/2021

Bebauungsplaverfahren „Astrid-Lindgren-Allee“ in Köln-Brück: Vorgehensweise bei der Reihenfolge Durchführung des städtebaulichen Wettbewerbs/ Beschluss über die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeiteiligung

Mitteilung Ausschuss 22.11.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 27.01.2022, TOP 10.2.3

Anlage 1

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Anlage 1

1953 Zeichen

A N L A G E  1   
  
Vorlage 4038/2021  
hier:   Nachfrage der CDU-Fraktion der BV Kalk zur Gewichtung der Eingaben im Rahmen der 
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung  
 
 
Vor dem Hintergrund einer von 140 Personen unterzeichneten Unterschriftenliste mit fünf 
Forderungen zur Planung „Astrid-Lindgren-Allee“ hat die CDU-Fraktion der BV8 in der 
Sitzung am 25.11.2021 um eine genaue Darstellung, wie sich die Eingaben aus der 
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung verteilen und gewichten, gebeten. Die Bürgerinitiative 
geht von einer Gewichtung ihrer Forderungen entsprechend der erfolgten Nennungen aus. 
 
Die Verwaltung weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass für das 
Abwägungsergebnis nicht die Anzahl der jeweils zu einem Thema vorgebrachten 
Anregungen und Bedenken ausschlaggebend ist. In der planerischen Abwägung wird 
grundsätzlich keine quantitative Gewichtung der Eingaben aus der frühzeitigen 
Öffentlichkeitsbeteiligung vorgenommen. Vielmehr erfolgt die Abwägung in qualitativer Art 
und Weise anhand der Maxime, alle vorgebrachten öffentlichen und privaten Belange 
gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen (§ 1 Absatz 7 Baugesetzbuch). Wo 
möglich, werden sie unter Berücksichtigung aller anderen Belange sowie der Ziele und 
Zwecke der Planung in die Planung integriert. So wurde auch mit den im Rahmen der für die 
„Astrid-Lindgren-Allee“ eingebrachten Belangen umgegangen. In der Folge wurden (wie in 
der Mitteilungsvorlage dargestellt)  auch von der Bürgerinitiative geforderte Punkte 
Gegenstand der weiteren Planung und Grundlage für den folgenden städtebaulichen 
Wettbewerb. 
 
Die Bezirksvertretung Kalk und der Stadtentwicklungsausschuss werden unter 
Berücksichtigung der planerischen Vorschläge aus dem städtebaulichen Wettbewerb und 
der Stellungnahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung mit dem Vorgabenbeschluss 
eine Abwägungsentscheidung für das weitere Bebauungsplanverfahren treffen.

Mitteilung Ausschuss

8619 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/61/1 
613 Lema Sa 
Vorlagen-Nummer  22.11.2021 
 4038/2021 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 25.11.2021 
Stadtentwicklungsausschuss 02.12.2021 
 
Bebauungsplaverfahren "Astrid-Lindgren-Allee" in Köln-Brück: 
Vorgehensweise bei der Reihenfolge Durchführung des städtebaulichen Wettbewerbs/ 
Beschluss über die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeiteiligung 
Am 17.06.2021 wurde vom Stadtentwicklungsausschuss der Einleitungsbeschluss über das Bebau-
ungsplanverfahren "Astrid-Lindgren-Allee" in Köln-Brück mit dem Ziel, dort etwa 75 Wohneinheiten in 
Doppel- und Reihenhäusern sowie Mehrfamilienhäuser unter Anwendung des kooperativen Bau-
landmodells festzusetzen, gefasst.  
 
In der Beschlussvorlage zum Einleitungsbeschluss wurde das weitere Verfahren gemäß dem Stan-
dardvorgehen folgendermaßen beschrieben (0997/2021; S. 3 Absatz 2): 
"Die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange 
und der Öffentlichkeit nach § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB fließen durch eine Beschlussfassung über die 
Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (Vorgabenbeschluss) in die Aufgabenstellung 
ein." 
Dies würde die folgende Reihenfolge beim weiteren Vorgehen bedeuten: 
 
1. Prüfung des Entwurfs der Aufgabenstellung zum städtebaulichen Wettbewerb und Ergänzung 
um planungsrelevante Anregungen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung, welche sich im Ge-
samtkontext der Planung berücksichtigen lassen und der Prüfaufträge der Bezirksvertre-
tung und des Stadtentwicklungsausschusses aus dem Einleitungsbeschluss 
2. Vorgabenbeschluss über Stellungnahmen und Aufgabenstellung für den städtebaulichen 
Wettbewerb 
3. Durchführung des städtebaulichen Wettbewerbs 
4. Mitteilung über Ergebnis des städtebaulichen Wettbewerbs 
 
Die Beschlussfassung über den Vorgabenbeschluss erfolgt bei dieser Vorgehensweise somit ohne 
ein konkretes städtebauliches Konzept. Dieses wird nach der Entscheidung des Preisgerichts direkt 
zur Grundlage des Bebauungsplanentwurfs, der den politischen Gremien erst zur Offenlage wieder 
als Mitteilung zur Kenntnis gegeben wird. Eine Beschlussfassung erfolgt erst wieder mit dem Sat-
zungsbeschluss als abschließendem Beschluss im Bebauungsplanverfahren. 
 
Nachdem im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung viele konträre Stellungnahmen eingegangen sind, 
die häufig auch keinen Bezug zu den tatsächlich vorgestellten Planungszielen vorweisen, hält die 
Verwaltung es für zielführender, eine politische Entscheidung über einen konkreten städtebaulichen 
Entwurf herbeizuführen. Vorab werden die eingegebenen Stellungnahmen detailliert ausgewertet und, 
soweit mit den grundsätzlichen städtebaulichen Zielen des Bebauungsplans vereinbar, mit in die Auf-
gabenstellung zum Wettbewerb aufgenommen. Der Vorgabenbeschluss wird dann gleichzeitig über 
das Wettbewerbsergebnis und gegebenenfalls gewünschte Anpassungen sowie über die Abwägung 
der Stellungnahmen gefasst. Dies ermöglicht es, die Anregungen aus der Öffentlichkeit vor dem Hin-

2 
 
tergrund der tatsächlichen planerischen Möglichkeiten zu reflektieren und damit letztendlich zu einem 
Beschluss über eine konkrete planerische Lösung zu kommen.  
 
Für die politischen Entscheidungsträger/innen besteht so die Möglichkeit, sich in Zusammenschau 
von Stellungnahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und deren konkreter Berücksichtigung 
im städtebaulichen Entwurf zu positionieren und die Grundlagen für die Ausarbeitung des konkreten 
Bebauungsplanentwurfs zu bestimmen. 
 
Obwohl das Verfahren gemäß § 13 a BauGB als beschleunigtes Verfahren erfolgt, wurde eine zwei-
wöchige frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Hierfür wurde ein Plakat erstellt, das am 
Standort Stadthaus Köln sowie im Bezirksrathaus Kalk öffentlich ausgehängt wurde. Ergänzend wur-
de das Plakat auf der Internetseite des Stadtplanungsamtes veröffentlicht. Auf dem Beteiligungsportal 
der Stadt Köln wurde eine Seite zum Planvorhaben eingerichtet, auf der zusätzlich eine Präsentation 
zur Vertiefung abrufbar war. Die Bürgerinnen und Bürger hatten im Beteiligungszeitraum (02.-
16.09.2021) die Gelegenheit, ihre Gedanken zur Planung zu äußern, miteinander zu diskutieren und 
Fragen an die Verwaltung zu stellen. Zudem wurden die Bürgerinnen und Bürger aufgefordert, ihre 
Stellungnahme herkömmlich per Email oder Brief an das Stadtplanungsamt zu senden. Die Möglich-
keiten zur Beteiligung wurden sehr rege genutzt; insgesamt sind 59 Beiträge über das Webportal und 
fast 100 schriftliche Stellungnahmen eingegangen. 
 
Eine detaillierte Darstellung und Abwägung der Stellungnahmen wird den politischen Gremien im wei-
teren Verfahren gemeinsam mit entwurflichen Lösungsmöglichkeiten zur Beschlussfassung vorgelegt 
(Vorgabenbeschluss). Um ein erstes Bild über die Beiträge zu ermöglichen, werden an dieser Stelle 
die wesentlichen Inhalte zusammengefasst und ihre Berücksichtigung in der Aufgabenstellung zum 
städtebaulichen Wettbewerb dargelegt: 
 
Eingaben aus der Öffentlichkeitsbeteiligung, 
Gegenläufige Positionen mit "↔" gekennzeichnet 
Berücksichtigung in der Aufgabenstellung zum 
städtebaulichen Wettbewerb 
Architektonisch an das Ortsbild angepasste 
Bauweise/ Ablehnung von mehr als 2-3 Ge-
schossen ↔ Befürwortung einer 4-geschossigen 
Bebauung 
Max. 3 Geschosse + reduziertes Obergeschoss 
Ablehnung ↔ Befürwortung der geplanten Ver-
dichtung ↔ Forderung nach stärkerer Verdich-
tung 
Verdichtung soll sich an den Werten für Allge-
meine Wohngebiete aus der BauNVO orientie-
ren: GRZ 04, GFZ 1,2 (unverändert zum Test-
entwurf) 
Erhalt / Integration der Sporthalle, Ersatz für ent-
fallendes Sportangebot 
Nicht möglich (da Bausubstanz zu schlecht, Flä-
che zu klein; keine öffentliche Sporthalle, daher 
nicht im Sportentwicklungsplan) 
kein ↔  weniger ↔  max. 30% geförderter Woh-
nungsbau ↔  mind. 30% geförderter Wohnungs-
bau 
Mindestvorgabe geförderter Wohnungsbau 30 % 
entsprechend dem kooperativen Baulandmodell 
Bereitstellung erforderlicher Kita- und Schulplät-
ze 
 
Zwei Wohnungen à 80 m² für Großtagespflegen 
einzuplanen 
Bereitstellung eines öffentlichen Treffpunkts Darstellung einer Option Gemeinschaftstreff 
Seniorenwohnen, Mehrgenerationenprojekt 
Nicht möglich (da kleinteilige Entwicklung vorge-
sehen, Mehrgenerationenprojekte etc. wären 
eher größere Strukturen) 
Mehrbelastung Verkehr vorbeugen 
Stellplätze gem. dem Entwurf für neue Stellplatz-
satzung; wenn diese unterschritten wird, ist von 
den TeilnehmerInnen ein Mobilitätskonzept vor-
zulegen. Auf jeden Fall folgt ein Mobilitätskon-
zept aber im weiteren Bebauungsplanverfahren. 
Planung einer autofreien Wohnsiedlung ↔ aus-
reichendes Angebot an Pkw-Stellplätzen (mind. 2 
Stellplätze pro Haus), Planung von E-Lade- und 
Stellplätze gem. dem Entwurf für neue Stellplatz-
satzung herzustellen, wenn diese unterschritten 
wird, ist von den TeilnehmerInnen ein Mobilitäts-

3 
 
Sharing-Angeboten 
 
konzept vorzulegen; auf jeden Fall folgt ein Mobi-
litätskonzept aber im weiteren Bebauungsplan-
verfahren (darin werden auch Sharing-Angebote 
aufgegriffen) 
Ersatz für Parkplatzentfall an Markttagen und zu 
Karneval, 
Einplanung von öffentlich zugänglichen Quar-
tiersgaragen 
Nicht vorgesehen (da die Fläche bisher kein öf-
fentlicher Parkplatz war; widerspräche Planungs-
ziel der Vermeidung von PKW-Verkehren) 
Durchgrünung des Quartiers, 
Erhalt des bestehenden Vegetationsstreifens, 
"Garten an Garten" für Nachbarschafts- und 
Sichtschutz 
Generelle Forderung nach Durchgrünung, He-
cken zur Einfriedung, Vegetationsstreifen wird 
erhalten (bis auf Fuß- und Radwegeverbindung 
zur Marta-Heublein-Str.), Anschluss Gärten der 
Neubauten an Bestandsgärten  
Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimaan-
passung inkl. Starkregenvorsorge 
Einplanung von Maßnahmen zur Stadtbelüftung 
wie z.B. mindestens extensive Dachbegrünung 
bei Flachdächern, Fassadenbegrünung, Versi-
ckerung von Niederschlagswasser vor Ort, Stark-
regenvorsorge, Erhalt des Vegetationsbestan-
des, Minimierung der Versiegelung, energieeffi-
ziente Bauweise, ökologische Baustoffe etc.  
Beeinträchtigung der Lebensqualität / Verlust an 
Privatsphäre durch Einblicke 
 
Erhalt der Vegetationsstreifen (bis auf Fuß- und 
Radwegeverbindung zur Marta-Heublein-Str.), 
Anschluss Gärten der Neubauten an Bestands-
gärten 
Fehlende Einkaufsmöglichkeiten in Brück, 
Fehlende Gastronomie  
Fehlendes Schwimmbad 
Nicht im Plangebiet lösbar (Flächengröße, Nut-
zungskonflikte, Verkehrsentwicklung) 
 
 
Gez. Greitemann

Beratungsverlauf (2)

02.12.2021 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 18.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
27.01.2022 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 10.2.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4038/2021
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
22.11.2021
Erstellt
16.11.2021 12:54