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V/0339/2022

Wahl einer/eines 2. stellvertretenden Bezirksbürgermeisters/in im Stadtbezirk Münster-West

Vorlagen 11.05.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 18.08.2022, TOP 8.1

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

1703 Zeichen

V/0339/2022
V/0339/2022
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Wahl einer/eines 2. stellvertretenden Bezirksbürgermeisters/in im Stadtbezirk Münster-West
Beratungsfolge
09.06.2022 Bezirksvertretung Münster-West Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Zum/Zur 2. stellvertretenden Bezirksbürgermeister/in wird Herr/Frau ________________ gewählt.
Begründung:
Frau Beate Kretzschmar, Mitglied der Bezirksvertretung Münster-West und 2. stellvertretende
Bezirksbürgermeisterin, hat mit Wirkung zum 09.05.2022 ihr Mandat in der Bezirksvertretung
Münster-West niedergelegt.
Nach § 36 Abs. 3 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) findet für die (Neu-)Wahl
eines/einer (stellvertretenden) Bezirksbürgermeisters/in der § 67 Abs. 2 – 5 GO NRW entsprechende
Anwendung.
Gemäß § 36 Abs. 3 i. V m. § 67 Abs. 2 Satz 7 GO NRW ist für den Fall, dass ein/e stellvertretende/r
Bezirksbürgermeister/in während der Wahlperiode ausscheidet, der/die Nachfolger/in für den Rest der
Wahlperiode ohne Aussprache in geheimer Abstimmung nach § 50 Abs. 2 GO NRW zu wählen.
Nach § 50 Abs. 2 GO NRW ist die vorgeschlagene Person gewählt, die mehr als die Hälfte der
gültigen Stimmen erhalten hat. Nein-Stimmen gelten als gültige Stimmen. Erreicht niemand mehr als
die Hälfte der gültigen Stimmen, so findet zwischen den Personen, welche die beiden höchsten
Stimmenzahlen erreicht haben, eine engere Wahl statt. Gewählt ist, wer in dieser engeren Wahl die
meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.
i.V.
gez.
Wolfgang Heuer
Anlagen:
Anlage A
Amt für Bürger- und
Ratsservice
17.05.2022
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Remmers
T elefon:492-1650 oder -
1640
Remmers@stadt-
muenster.de

Anlage A

358 Zeichen

Anlage A zur V/0339/2022
Kurzüberblick
Wahl einer/eines 2. stellvertretenden Bezirksbürgermeisters/in
Ziele/Teilziele/Zielerreichung
Wiederwahl einer/s 2.stellvertretenden Bezirksbürgermeisters/in durch Ausscheiden der
bisherigen Bezirksbürgermeisterin erforderlich; gesetzliche Grundlage §§ 36 Abs. 3, 50 Abs. 2, 67
Gemeindeordnung für das Land NRW (GO NRW)

Beratungsverlauf (1)

18.08.2022 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 8.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0339/2022
Typ
Vorlagen
Datum
11.05.2022
Erstellt
11.05.2022 18:03