V/0339/2022
Wahl einer/eines 2. stellvertretenden Bezirksbürgermeisters/in im Stadtbezirk Münster-West
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Beschlussvorlage
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V/0339/2022 V/0339/2022 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Wahl einer/eines 2. stellvertretenden Bezirksbürgermeisters/in im Stadtbezirk Münster-West Beratungsfolge 09.06.2022 Bezirksvertretung Münster-West Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Zum/Zur 2. stellvertretenden Bezirksbürgermeister/in wird Herr/Frau ________________ gewählt. Begründung: Frau Beate Kretzschmar, Mitglied der Bezirksvertretung Münster-West und 2. stellvertretende Bezirksbürgermeisterin, hat mit Wirkung zum 09.05.2022 ihr Mandat in der Bezirksvertretung Münster-West niedergelegt. Nach § 36 Abs. 3 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) findet für die (Neu-)Wahl eines/einer (stellvertretenden) Bezirksbürgermeisters/in der § 67 Abs. 2 – 5 GO NRW entsprechende Anwendung. Gemäß § 36 Abs. 3 i. V m. § 67 Abs. 2 Satz 7 GO NRW ist für den Fall, dass ein/e stellvertretende/r Bezirksbürgermeister/in während der Wahlperiode ausscheidet, der/die Nachfolger/in für den Rest der Wahlperiode ohne Aussprache in geheimer Abstimmung nach § 50 Abs. 2 GO NRW zu wählen. Nach § 50 Abs. 2 GO NRW ist die vorgeschlagene Person gewählt, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Nein-Stimmen gelten als gültige Stimmen. Erreicht niemand mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, so findet zwischen den Personen, welche die beiden höchsten Stimmenzahlen erreicht haben, eine engere Wahl statt. Gewählt ist, wer in dieser engeren Wahl die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. i.V. gez. Wolfgang Heuer Anlagen: Anlage A Amt für Bürger- und Ratsservice 17.05.2022 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Remmers T elefon:492-1650 oder - 1640 Remmers@stadt- muenster.de
Anlage A
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Anlage A zur V/0339/2022 Kurzüberblick Wahl einer/eines 2. stellvertretenden Bezirksbürgermeisters/in Ziele/Teilziele/Zielerreichung Wiederwahl einer/s 2.stellvertretenden Bezirksbürgermeisters/in durch Ausscheiden der bisherigen Bezirksbürgermeisterin erforderlich; gesetzliche Grundlage §§ 36 Abs. 3, 50 Abs. 2, 67 Gemeindeordnung für das Land NRW (GO NRW)
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0339/2022
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 11.05.2022
- Erstellt
- 11.05.2022 18:03