0508/2019
Verkehrssituation an Grundschulen bei Schulbeginn und Schulende
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
3127 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/32/324 Vorlagen-Nummer 0508/2019 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 13.05.2019 Verkehrssituation an Grundschulen bei Schulbeginn und Schulende Die CDU-Fraktion der BV 2 hat in Ihrer Sitzung am 28.01.2019 eine Anfrage gem. § 4 der Geschäfts- ordnung, AN/0089/2019, TOP 7.2.5, gestellt. In der Anfrage wird darauf hingewiesen, dass sich Berichte über Risiken insbesondere für Grund- schülerinnen und -schüler durch den Bring- und Abholverkehr mit Kfz. auffällig häufen. Es wird angefragt, ob Kontrollen durch Polizei/Ordnungsamt insbesondere im Bereich der Grüngürtel- schule und der Ernst-Moritz-Arndt-Grundschule zu Zeiten von Schulbeginn und Schulende durchge- führt werden, um die Einhaltung der Verkehrsregeln, insbesondere § 1 StVO zu gewährleisten? Dar- über hinaus wird angefragt, welche Ergebnisse erzielt wurden. Stellungnahme der Verwaltung: Die Problematik des Bring- und Abholverkehrs besonders vor Grundschulen ist im gesamten Stadt- gebiet vorhanden und bekannt. Polizei, Ordnungsamt und Lehrerschaft wenden sich verstärkt an die Eltern, um diese über die Gefahren aufzuklären und dazu zu bewegen, ihr Kind nicht mehr direkt vor der Schule abzusetzen oder abzuholen. Die Medien werden einbezogen und es sind vermehrt Berich- te in TV/Radio zu diesem Thema ausgestrahlt worden. Insbesondere jeweils zu Schuljahresbeginn werden gemeinsame Aufklärungsaktionen von Polizei und Stadt vor verschiedenen Schulen durchgeführt. Grundschulen werden vom Verkehrsdienst regelmäßig in der Einsatzplanung besonders mit berück- sichtigt, weil hier ein erhöhter Bedarf festgestellt wurde. Bei den Kontrollen werden anfahrende Eltern angesprochen und zur Weiterfahrt aufgefordert. Verstöße zu ahnden ist meist nicht ganz einfach, weil die Fahrzeuge oftmals nur sehr kurz halten und die Eltern das jeweilige Fahrzeug dann bei erkennba- rer Präsenz des Verkehrsdienstes unmittelbar wegsetzen. Allerdings wenn ein Fahrzeug länger hält oder parkt bzw. sogar behindert, werden die Verstöße kon- sequent geahndet. Appelle an die Eigenverantwortung und Vernunft der Eltern werden meist lediglich zur Kenntnis ge- nommen, führen aber nicht zu einer dauerhaften Verhaltensänderung. Die Anwesenheit von Ordnungskräften zeigt leider nur während der Einsatzzeit Wirkung. Die Ernst-Moritz-Arndt-Grundschule und die Grüngürtelschule wurden mit Unterstützung der Polizei und der Lehrerschaft in der jüngsten Vergangenheit ebenfalls wiederholt kontrolliert. Die Anzahl von anfahrenden „Eltern-Taxen“ ist ebenso hoch wie in bei den meisten anderen Grund- schule im Stadtgebiet; Statistiken werden hierzu nicht geführt. Aus personellen Gründen ist es dem Verkehrsdienst nicht möglich, jeden Tag an allen Schulen vor Ort zu sein. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Verkehrsdienstes berücksichtigen während ihres regelmäßigen Einsatzes besonders Schulen, eine flächendeckende Kontrolle ist jedoch in Anbetracht 2 der Anzahl an Schulen nicht leistbar.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0508/2019
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 28.03.2019
- Erstellt
- 12.02.2019 10:16