Kampf gegen wilde Müllkippen und Autofriedhof am Steinweg in Köln-Rath/Heumar
Antrag nach § 3 der GeschO des Rates AN/0108/2021 vom 14.01.2021
Stand: Am 04.03.2021 in der Bezirksvertretung 8 (Kalk) geändert beschlossen.
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Sachstandsbericht BV
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Dezernat, Dienststelle I/32 Vorlagen-Nummer AN/0108/2021 Stand: 10.12.2024 Sachstandsbericht Kampf gegen wilde Müllkippen und Autofriedhof am Steinweg in Köln-Rath/Heumar Antrag der CDU-Fraktion vom 14.01.2021 Abschließend stellt Bezirksbürgermeisterin Greven-Thürmer den Änderungsantrag der SPD-Fraktion zur Abstimmung: Beschluss: Die Bezirksvertretung Kalk beschließt: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, vermehrt Kontrollen auf wilden Müll entlang des Alten Deutzer Postwegs und des Steinwegs in Köln-Rath/Heumar durchzuführen und dabei insbesondere eine Prüfung auf Bußgelder und die Kostenübernahme der Beseitigung durch die Verursacher*innen zu intensivieren. 2. Die Verwaltung wird gebeten, der Bezirksvertretung Kalk im ersten Quartal 2022 zu berichten, in wie vielen Fällen im Jahr 2021 der in unter Nr. 1 genannte Bereich kontrolliert wurde, ein Bußgeld und/oder eine Kostenübernahme verhängt werden konnte. 3. Die Verwaltung wird beauftragt im Steinweg zu prüfen, welche abgemeldeten Fahrzeuge und Anhänger dort verbotswidrig stehen und Schritte zur Beseitigung einzuleiten. 4. Die Verwaltung wird gebeten in geeigneter Form zu prüfen, ob der Verkauf von Fahrzeugen im Steinweg rechtmäßig ist. Status in Bearbeitung erledigt 2 Aktueller Bearbeitungsstand: Zu 1: Die Verwaltung wird beauftragt, vermehrt Kontrollen auf wilden Müll entlang des Alten Deutzer Postwegs und des Steinwegs in Köln-Rath/Heumar durchzuführen und dabei insbesondere eine Prüfung auf Bußgelder und die Kostenübernahme der Beseiti- gung durch die Verursacher zu intensivieren. Der Ordnungsdienst der Stadt Köln ist für die Kontrolle und Ahndung in Bezug auf wilden Müll zuständig. Die genannten Örtlichkeiten „Alter Deutzer Postweg“ sowie „Steinweg“ sind der Dienstgruppe Kalk in diesem Zusammenhang bekannt und werden daher regelmäßig durch die Außendienstkräfte kontrolliert. Verstöße, welche im Rahmen dieser Kontrollen festgestellt werden, unterliegen einer ordnungsgemäßen Ahndung und werden mit entsprechenden Buß- geldern belegt. Grundsätzlich sind wilde Müllablagerungen oft das Ergebnis spontaner und schneller Hand- lungen, die innerhalb weniger Sekunden durchgeführt werden. Diese kurzen Zeitspannen und die oft schlecht einsehbaren Orte machen es schwierig, die Täter auf frischer Tat zu ertappen oder im Nachhinein eindeutig zu identifizieren, was die Ahndung solcher Vergehen erheblich erschwert. Zu 2: Die Verwaltung wird gebeten, der Bezirksvertretung Kalk mitzuteilen, in wie vie- len Fällen in 2020 ein Bußgeld und eine Kostenübernahme verhängt werden konnten. Unter Bezugnahme auf die Häufigkeit der Kontrollen im Bereich „Alter Deutz Postweg“ und „Steinweg“ wird auf die Sachstandsmeldung zu Beschlusspunkt 1 verwiesen. Rückblickend konnten folgende Ereignisse festgestellt werden: 2021: Im Bereich „Alter Deutzer Postweg/ Steinweg“ wurden keine Anzeigen hinsichtlich des Abstel- lens von schrottreifen Kraftfahrzeugen übermittelt. Beim Ordnungsdienst sind für diesen Bereich insgesamt sechs Verstöße wegen wilden Müll- ablagerungen eingegangen. Davon konnten vier Verstöße geahndet werden. Es wurde ein Bußgeld verhängt sowie zwei Verwarnungsgelder. Ein Verfahren ist noch nicht abgeschlos- sen. Es gab zwei weitere Anzeigen wegen illegaler Müllablagerung in Rath/ Heumar (andere Berei- che), welche beide geahndet wurden. Es wurden ein Bußgeld und ein Verwarnungsgeld ver- hängt. 2022: Im Bereich „Alter Deutzer Postweg/ Steinweg“ wurden der Stadt Köln keine schrottreifen Kraft- fahrzeuge gemeldet. Hinsichtlich des wilden Mülls sind insgesamt fünf Verstöße gemeldet worden. In den Verfah- ren wurde ein Bußgeld verhängt. Die anderen vier Verstöße mussten eingestellt werden, da die Verursacher nicht ermittelt werden konnten. Darüber hinaus wurden keine weiteren Anzeigen, die den Stadtteil Rath/ Heumar betreffen, übermittelt. 2023: Im Bereich „Alter Deutzer Postweg/ Steinweg“ wurden der Stadt Köln keine schrottreifen Kraft- fahrzeuge gemeldet. Es wurden für diesen Bereich insgesamt zwei Fälle übermittelt, die illegale Müllablagerungen betrafen. Davon wurde ein Fall mit einem Verwarnungsgeld geahndet. Ein weiterer Fall befin- det sich noch in der Bearbeitung. Darüber hinaus wurden keine weiteren Anzeigen, die den Stadtteil Rath/ Heumar betreffen, übermittelt. 3 2024: Im Bereich „Alter Deutzer Postweg/ Steinweg“ wurden der Stadt Köln keine schrottreifen Kraft- fahrzeuge gemeldet. Hinsichtlich des Tatbestandes der wilden Müllablagerungen wurden bislang insgesamt zehn Abfalldelikte übermittelt. Es wurden bislang zwei Bußgelder verhängt. Drei Anzeigen befinden sich noch in der Bear- beitung, für zwei weitere sind Bußgeldverfahren eingeleitet worden. Darüber hinaus sind drei weitere Verstöße gegen das Kreislaufwirtschaftsgesetz (wilder Müll) im Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz eingegangen. Für den Stadtteil Rath / Heumar gingen zwei weitere Anzeigen ein. Ein Verstoß wurde mit ei- nem Bußgeld geahndet, die zweite Anzeige befindet sich ebenfalls noch in der Bearbeitung. Zu 3: Die Verwaltung wird beauftragt im Steinweg zu prüfen, welche abgemeldeten Fahrzeuge und Anhänger dort verbotswidrig stehen und Schritte zur Beseitigung einzu- leiten. Mit Verweis auf Stellungnahme zu Frage 1 wird darauf verwiesen, dass die Örtlichkeit „Stein- weg“ im Rahmen der üblichen Kontrollintervalle durch den Ordnungsdienst bestreift wird und bei Feststellung von verbotswidrigem Verhalten die notwendigen Schritte zur Einleitung von Bußgeldverfahren und Fahrzeugbeseitigung durchgeführt werden. Konkrete Verstöße können über das Servicetelefon des Ordnungsdienstes der Stadt Köln un- ter der Rufnummer 0221/ 221-32000 gemeldet werden. Zu 4: Die Verwaltung wird gebeten in geeigneter Form zu prüfen, ob der Verkauf von Fahrzeugen im Steinweg rechtmäßig ist oder es sich hier ggf. um strafbare Handlungen handelt. Die Berufsfreiheit aus Art. 12 Grundgesetz und Gewerbefreiheit aus § 1 Gewerbeordnung schränken die Gewerbetätigkeit nicht ein. Gewerberechtlich ist der Verkauf von Fahrzeugen lediglich anzeigepflichtig. Vorliegend wurde die Gewerbetätigkeit angezeigt. Eine weitergehende gewerberechtliche Prüfung ist gesetzlich nicht vorgesehen. Der Verkauf von Fahrzeugen ist gewerberechtlich rechtmäßig. Nächste Schritte: Die regelmäßigen Kontrollen werden im Rahmen der personellen Kapazitäten fortgeführt. Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den: - -
Antrag CDU AN-0108-2021
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Konto: Sparkasse KölnBonn IBAN: DE68 3705 0198 0003 8825 86 – BIC: COLSDE33XXX CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Kalk (8) Gleichlautend Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 14.01.2021 AN/0108/2021 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 8 (Kalk) 28.01.2021, TOP 7.11 Kampf gegen wilde Müllkippen und Autofriedhof am Steinweg in Köln-Rath/Heumar Antrag der CDU-Fraktion vom 14.01.2021 Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin Greven-Thürmer, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Kalk bittet Sie, folgenden Antrag auf die Ta- gesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung am 28.01.2021 zu nehmen: Die Bezirksvertretung Kalk beschließt: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, vermehrt Kontrollen auf wilden Müll entlang des Alten Deutzer Postwegs und des Steinwegs in Köln-Rath/Heumar durch- zuführen und dabei insbesondere eine Prüfung auf Bußgelder und die Kos- tenübernahme der Beseitigung durch die Verursacher zu intensivieren. 2. Die Verwaltung wird gebeten, der Bezirksvertretung Kalk mitzuteilen, in wie vielen Fällen in 2020 ein Bußgeld und eine Kostenübernahme verhängt werden konnten. 3. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob durch das Aufstellen/Aufhängen von Kameras entlang des Alten Deutzer Postwegs einer „Vermüllung“ entge- gengewirkt werden kann. 4. Die Verwaltung wird beauftragt im Steinweg zu prüfen, welche abgemeldeten Fahrzeuge und Anhänger dort verbotswidrig stehen und Schritte zur Beseiti- gung einzuleiten. Frau Bezirksbürgermeisterin Greven-Thürmer Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Rathaus Kalk, Bürgeramt, Raum 925 S Kalker Hauptstraße 247-273, 51103 Köln Telefon (0221) 221 98303 E-Mail: CDU-BV8@STADT-KOELN.DE - 2 - 5. Die Verwaltung wird gebeten in geeigneter Form zu prüfen, ob der Verkauf von Fahrzeugen im Steinweg rechtmäßig ist oder es sich hier ggf. um strafbare Handlungen handelt. Begründung: Durch die schwierige Wohnungssituation in Köln werden auch eigentlich bisher über- wiegend als Gewerbegebiet genutzte Straßen in Köln vermehrt als Wohngebiet genutzt. Eine dieser Straßen ist der Steinweg in Rath/Heumar, der vom Alten Deutzer Postweg abgehend unter der Autobahnauffahrt zu A59 (von der A3 kommend) liegt. In Höhe der Einmündung des Steinwegs kommt es entlang des Alten Deutzer Postwegs immer wieder und mit zunehmender Tendenz zu wilden Müllabladungen, die in der Re- gel von der AWB – nach Meldung durch Anwohnerinnen und Anwohner – kurzfristig ent- fernt werden. So zufriedenstellend der Service der AWB an dieser Stelle ist, so ärgerlich ist seine Notwendigkeit und die daraus resultierenden Kosten, die die AWB in der Regel auf die Allgemeinheit umlegen muss. Neben den wilden Müllkippen sind im Steinweg auch vermehrt abgemeldete PKW und Anhänger festzustellen, die teilweise auch schon seit längerer Zeit dort stehen und ver- rotten. Teilweise stehen die PKW aber auch nur wenige Tage und werden gegen Bar- geldtausch vor Ort verkauft. Weitere Begründung erfolgt mündlich. Mit freundlichen Grüßen Gero Fürstenberg CDU-Fraktionsvorsitzender
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