AN/0108/2021
Kampf gegen wilde Müllkippen und Autofriedhof am Steinweg in Köln-Rath/Heumar
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Sachstandsbericht BV
6525 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
I/32
Vorlagen-Nummer
AN/0108/2021
Stand: 10.12.2024
Sachstandsbericht
Kampf gegen wilde Müllkippen und Autofriedhof am Steinweg in Köln-Rath/Heumar
Antrag der CDU-Fraktion vom 14.01.2021
Abschließend stellt Bezirksbürgermeisterin Greven-Thürmer den Änderungsantrag der
SPD-Fraktion zur Abstimmung:
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Kalk beschließt:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, vermehrt Kontrollen auf wilden Müll entlang des
Alten Deutzer Postwegs und des Steinwegs in Köln-Rath/Heumar durchzuführen
und dabei insbesondere eine Prüfung auf Bußgelder und die Kostenübernahme
der Beseitigung durch die Verursacher*innen zu intensivieren.
2. Die Verwaltung wird gebeten, der Bezirksvertretung Kalk im ersten Quartal 2022
zu berichten, in wie vielen Fällen im Jahr 2021 der in unter Nr. 1 genannte Bereich
kontrolliert wurde, ein Bußgeld und/oder eine Kostenübernahme verhängt werden
konnte.
3. Die Verwaltung wird beauftragt im Steinweg zu prüfen, welche abgemeldeten
Fahrzeuge und Anhänger dort verbotswidrig stehen und Schritte zur Beseitigung
einzuleiten.
4. Die Verwaltung wird gebeten in geeigneter Form zu prüfen, ob der Verkauf von
Fahrzeugen im Steinweg rechtmäßig ist.
Status in Bearbeitung
erledigt
2
Aktueller Bearbeitungsstand:
Zu 1: Die Verwaltung wird beauftragt, vermehrt Kontrollen auf wilden Müll entlang des
Alten Deutzer Postwegs und des Steinwegs in Köln-Rath/Heumar durchzuführen und
dabei insbesondere eine Prüfung auf Bußgelder und die Kostenübernahme der Beseiti-
gung durch die Verursacher zu intensivieren.
Der Ordnungsdienst der Stadt Köln ist für die Kontrolle und Ahndung in Bezug auf wilden Müll
zuständig. Die genannten Örtlichkeiten „Alter Deutzer Postweg“ sowie „Steinweg“ sind der
Dienstgruppe Kalk in diesem Zusammenhang bekannt und werden daher regelmäßig durch
die Außendienstkräfte kontrolliert. Verstöße, welche im Rahmen dieser Kontrollen festgestellt
werden, unterliegen einer ordnungsgemäßen Ahndung und werden mit entsprechenden Buß-
geldern belegt.
Grundsätzlich sind wilde Müllablagerungen oft das Ergebnis spontaner und schneller Hand-
lungen, die innerhalb weniger Sekunden durchgeführt werden. Diese kurzen Zeitspannen und
die oft schlecht einsehbaren Orte machen es schwierig, die Täter auf frischer Tat zu ertappen
oder im Nachhinein eindeutig zu identifizieren, was die Ahndung solcher Vergehen erheblich
erschwert.
Zu 2: Die Verwaltung wird gebeten, der Bezirksvertretung Kalk mitzuteilen, in wie vie-
len Fällen in 2020 ein Bußgeld und eine Kostenübernahme verhängt werden konnten.
Unter Bezugnahme auf die Häufigkeit der Kontrollen im Bereich „Alter Deutz Postweg“ und
„Steinweg“ wird auf die Sachstandsmeldung zu Beschlusspunkt 1 verwiesen.
Rückblickend konnten folgende Ereignisse festgestellt werden:
2021:
Im Bereich „Alter Deutzer Postweg/ Steinweg“ wurden keine Anzeigen hinsichtlich des Abstel-
lens von schrottreifen Kraftfahrzeugen übermittelt.
Beim Ordnungsdienst sind für diesen Bereich insgesamt sechs Verstöße wegen wilden Müll-
ablagerungen eingegangen. Davon konnten vier Verstöße geahndet werden. Es wurde ein
Bußgeld verhängt sowie zwei Verwarnungsgelder. Ein Verfahren ist noch nicht abgeschlos-
sen.
Es gab zwei weitere Anzeigen wegen illegaler Müllablagerung in Rath/ Heumar (andere Berei-
che), welche beide geahndet wurden. Es wurden ein Bußgeld und ein Verwarnungsgeld ver-
hängt.
2022:
Im Bereich „Alter Deutzer Postweg/ Steinweg“ wurden der Stadt Köln keine schrottreifen Kraft-
fahrzeuge gemeldet.
Hinsichtlich des wilden Mülls sind insgesamt fünf Verstöße gemeldet worden. In den Verfah-
ren wurde ein Bußgeld verhängt. Die anderen vier Verstöße mussten eingestellt werden, da
die Verursacher nicht ermittelt werden konnten.
Darüber hinaus wurden keine weiteren Anzeigen, die den Stadtteil Rath/ Heumar betreffen,
übermittelt.
2023:
Im Bereich „Alter Deutzer Postweg/ Steinweg“ wurden der Stadt Köln keine schrottreifen Kraft-
fahrzeuge gemeldet.
Es wurden für diesen Bereich insgesamt zwei Fälle übermittelt, die illegale Müllablagerungen
betrafen. Davon wurde ein Fall mit einem Verwarnungsgeld geahndet. Ein weiterer Fall befin-
det sich noch in der Bearbeitung.
Darüber hinaus wurden keine weiteren Anzeigen, die den Stadtteil Rath/ Heumar betreffen,
übermittelt.
3
2024:
Im Bereich „Alter Deutzer Postweg/ Steinweg“ wurden der Stadt Köln keine schrottreifen Kraft-
fahrzeuge gemeldet.
Hinsichtlich des Tatbestandes der wilden Müllablagerungen wurden bislang insgesamt zehn
Abfalldelikte übermittelt.
Es wurden bislang zwei Bußgelder verhängt. Drei Anzeigen befinden sich noch in der Bear-
beitung, für zwei weitere sind Bußgeldverfahren eingeleitet worden. Darüber hinaus sind drei
weitere Verstöße gegen das Kreislaufwirtschaftsgesetz (wilder Müll) im Amt für Umwelt- und
Verbraucherschutz eingegangen.
Für den Stadtteil Rath / Heumar gingen zwei weitere Anzeigen ein. Ein Verstoß wurde mit ei-
nem Bußgeld geahndet, die zweite Anzeige befindet sich ebenfalls noch in der Bearbeitung.
Zu 3: Die Verwaltung wird beauftragt im Steinweg zu prüfen, welche abgemeldeten
Fahrzeuge und Anhänger dort verbotswidrig stehen und Schritte zur Beseitigung einzu-
leiten.
Mit Verweis auf Stellungnahme zu Frage 1 wird darauf verwiesen, dass die Örtlichkeit „Stein-
weg“ im Rahmen der üblichen Kontrollintervalle durch den Ordnungsdienst bestreift wird und
bei Feststellung von verbotswidrigem Verhalten die notwendigen Schritte zur Einleitung von
Bußgeldverfahren und Fahrzeugbeseitigung durchgeführt werden.
Konkrete Verstöße können über das Servicetelefon des Ordnungsdienstes der Stadt Köln un-
ter der Rufnummer 0221/ 221-32000 gemeldet werden.
Zu 4: Die Verwaltung wird gebeten in geeigneter Form zu prüfen, ob der Verkauf von
Fahrzeugen im Steinweg rechtmäßig ist oder es sich hier ggf. um strafbare Handlungen
handelt.
Die Berufsfreiheit aus Art. 12 Grundgesetz und Gewerbefreiheit aus § 1 Gewerbeordnung
schränken die Gewerbetätigkeit nicht ein. Gewerberechtlich ist der Verkauf von Fahrzeugen
lediglich anzeigepflichtig. Vorliegend wurde die Gewerbetätigkeit angezeigt.
Eine weitergehende gewerberechtliche Prüfung ist gesetzlich nicht vorgesehen.
Der Verkauf von Fahrzeugen ist gewerberechtlich rechtmäßig.
Nächste Schritte:
Die regelmäßigen Kontrollen werden im Rahmen der personellen Kapazitäten fortgeführt.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
-
Antrag CDU AN-0108-2021
3224 Zeichen
Konto: Sparkasse KölnBonn IBAN: DE68 3705 0198 0003 8825 86 – BIC: COLSDE33XXX
CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Kalk (8)
Gleichlautend
Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 14.01.2021
AN/0108/2021
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates
Gremium Datum der Sitzung
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 28.01.2021, TOP 7.11
Kampf gegen wilde Müllkippen und Autofriedhof am Steinweg in Köln-Rath/Heumar
Antrag der CDU-Fraktion vom 14.01.2021
Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin Greven-Thürmer,
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker,
die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Kalk bittet Sie, folgenden Antrag auf die Ta-
gesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung am 28.01.2021 zu nehmen:
Die Bezirksvertretung Kalk beschließt:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, vermehrt Kontrollen auf wilden Müll entlang
des Alten Deutzer Postwegs und des Steinwegs in Köln-Rath/Heumar durch-
zuführen und dabei insbesondere eine Prüfung auf Bußgelder und die Kos-
tenübernahme der Beseitigung durch die Verursacher zu intensivieren.
2. Die Verwaltung wird gebeten, der Bezirksvertretung Kalk mitzuteilen, in wie
vielen Fällen in 2020 ein Bußgeld und eine Kostenübernahme verhängt werden
konnten.
3. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob durch das Aufstellen/Aufhängen
von Kameras entlang des Alten Deutzer Postwegs einer „Vermüllung“ entge-
gengewirkt werden kann.
4. Die Verwaltung wird beauftragt im Steinweg zu prüfen, welche abgemeldeten
Fahrzeuge und Anhänger dort verbotswidrig stehen und Schritte zur Beseiti-
gung einzuleiten.
Frau
Bezirksbürgermeisterin
Greven-Thürmer
Frau
Oberbürgermeisterin
Henriette Reker
Rathaus Kalk, Bürgeramt, Raum 925 S
Kalker Hauptstraße 247-273, 51103 Köln
Telefon (0221) 221 98303
E-Mail: CDU-BV8@STADT-KOELN.DE
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5. Die Verwaltung wird gebeten in geeigneter Form zu prüfen, ob der Verkauf von
Fahrzeugen im Steinweg rechtmäßig ist oder es sich hier ggf. um strafbare
Handlungen handelt.
Begründung:
Durch die schwierige Wohnungssituation in Köln werden auch eigentlich bisher über-
wiegend als Gewerbegebiet genutzte Straßen in Köln vermehrt als Wohngebiet genutzt.
Eine dieser Straßen ist der Steinweg in Rath/Heumar, der vom Alten Deutzer Postweg
abgehend unter der Autobahnauffahrt zu A59 (von der A3 kommend) liegt.
In Höhe der Einmündung des Steinwegs kommt es entlang des Alten Deutzer Postwegs
immer wieder und mit zunehmender Tendenz zu wilden Müllabladungen, die in der Re-
gel von der AWB – nach Meldung durch Anwohnerinnen und Anwohner – kurzfristig ent-
fernt werden. So zufriedenstellend der Service der AWB an dieser Stelle ist, so ärgerlich
ist seine Notwendigkeit und die daraus resultierenden Kosten, die die AWB in der Regel
auf die Allgemeinheit umlegen muss.
Neben den wilden Müllkippen sind im Steinweg auch vermehrt abgemeldete PKW und
Anhänger festzustellen, die teilweise auch schon seit längerer Zeit dort stehen und ver-
rotten. Teilweise stehen die PKW aber auch nur wenige Tage und werden gegen Bar-
geldtausch vor Ort verkauft.
Weitere Begründung erfolgt mündlich.
Mit freundlichen Grüßen
Gero Fürstenberg
CDU-Fraktionsvorsitzender
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Kalker Hauptstraße 247
- Steinweg
- Alter Deutzer Postweg
- Am Steinweg
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- AN/0108/2021
- Typ
- Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
- Datum
- 14.01.2021
- Erstellt
- 14.01.2021 13:02