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AN/0108/2021

Kampf gegen wilde Müllkippen und Autofriedhof am Steinweg in Köln-Rath/Heumar

Antrag nach § 3 der GeschO des Rates 14.01.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 04.03.2021, TOP 7.11

Sachstandsbericht BV

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Antrag CDU AN-0108-2021

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Sachstandsbericht BV

6525 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/32 
 
 
Vorlagen-Nummer 
AN/0108/2021
Stand: 10.12.2024 
Sachstandsbericht  
Kampf gegen wilde Müllkippen und Autofriedhof am Steinweg in Köln-Rath/Heumar 
Antrag der CDU-Fraktion vom 14.01.2021 
Abschließend stellt Bezirksbürgermeisterin Greven-Thürmer den Änderungsantrag der 
SPD-Fraktion zur Abstimmung: 
 
Beschluss: 
 
Die Bezirksvertretung Kalk beschließt: 
1. Die Verwaltung wird beauftragt, vermehrt Kontrollen auf wilden Müll entlang des 
Alten Deutzer Postwegs und des Steinwegs in Köln-Rath/Heumar durchzuführen 
und dabei insbesondere eine Prüfung auf Bußgelder und die Kostenübernahme 
der Beseitigung durch die Verursacher*innen zu intensivieren. 
2. Die Verwaltung wird gebeten, der Bezirksvertretung Kalk im ersten Quartal 2022 
zu berichten, in wie vielen Fällen im Jahr 2021 der in unter Nr. 1 genannte Bereich 
kontrolliert wurde, ein Bußgeld und/oder eine Kostenübernahme verhängt werden 
konnte. 
3. Die Verwaltung wird beauftragt im Steinweg zu prüfen, welche abgemeldeten 
Fahrzeuge und Anhänger dort verbotswidrig stehen und Schritte zur Beseitigung 
einzuleiten. 
4. Die Verwaltung wird gebeten in geeigneter Form zu prüfen, ob der Verkauf von 
Fahrzeugen im Steinweg rechtmäßig ist. 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt

2 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Zu 1:  Die Verwaltung wird beauftragt, vermehrt Kontrollen auf wilden Müll entlang des 
Alten Deutzer Postwegs und des Steinwegs in Köln-Rath/Heumar durchzuführen und 
dabei insbesondere eine Prüfung auf Bußgelder und die Kostenübernahme der Beseiti-
gung durch die Verursacher zu intensivieren. 
 
Der Ordnungsdienst der Stadt Köln ist für die Kontrolle und Ahndung in Bezug auf wilden Müll 
zuständig. Die genannten Örtlichkeiten „Alter Deutzer Postweg“ sowie „Steinweg“ sind der 
Dienstgruppe Kalk in diesem Zusammenhang bekannt und werden daher regelmäßig durch 
die Außendienstkräfte kontrolliert. Verstöße, welche im Rahmen dieser Kontrollen festgestellt 
werden, unterliegen einer ordnungsgemäßen Ahndung und werden mit entsprechenden Buß-
geldern belegt. 
 
Grundsätzlich sind wilde Müllablagerungen oft das Ergebnis spontaner und schneller Hand-
lungen, die innerhalb weniger Sekunden durchgeführt werden. Diese kurzen Zeitspannen und 
die oft schlecht einsehbaren Orte machen es schwierig, die Täter auf frischer Tat zu ertappen 
oder im Nachhinein eindeutig zu identifizieren, was die Ahndung solcher Vergehen erheblich 
erschwert. 
 
 
Zu 2:  Die Verwaltung wird gebeten, der Bezirksvertretung Kalk mitzuteilen, in wie vie-
len Fällen in 2020 ein Bußgeld und eine Kostenübernahme verhängt werden konnten. 
 
Unter Bezugnahme auf die Häufigkeit der Kontrollen im Bereich „Alter Deutz Postweg“ und 
„Steinweg“ wird auf die Sachstandsmeldung zu Beschlusspunkt 1 verwiesen. 
Rückblickend konnten folgende Ereignisse festgestellt werden: 
 
2021: 
Im Bereich „Alter Deutzer Postweg/ Steinweg“ wurden keine Anzeigen hinsichtlich des Abstel-
lens von schrottreifen Kraftfahrzeugen übermittelt.  
Beim Ordnungsdienst sind für diesen Bereich insgesamt sechs Verstöße wegen wilden Müll-
ablagerungen eingegangen. Davon konnten vier Verstöße geahndet werden. Es wurde ein 
Bußgeld verhängt sowie zwei Verwarnungsgelder. Ein Verfahren ist noch nicht abgeschlos-
sen.  
Es gab zwei weitere Anzeigen wegen illegaler Müllablagerung in Rath/ Heumar (andere Berei-
che), welche beide geahndet wurden. Es wurden ein Bußgeld und ein Verwarnungsgeld ver-
hängt. 
 
2022: 
Im Bereich „Alter Deutzer Postweg/ Steinweg“ wurden der Stadt Köln keine schrottreifen Kraft-
fahrzeuge gemeldet. 
Hinsichtlich des wilden Mülls sind insgesamt fünf Verstöße gemeldet worden. In den Verfah-
ren wurde ein Bußgeld verhängt. Die anderen vier Verstöße mussten eingestellt werden, da 
die Verursacher nicht ermittelt werden konnten. 
 
Darüber hinaus wurden keine weiteren Anzeigen, die den Stadtteil Rath/ Heumar betreffen, 
übermittelt. 
 
2023: 
Im Bereich „Alter Deutzer Postweg/ Steinweg“ wurden der Stadt Köln keine schrottreifen Kraft-
fahrzeuge gemeldet. 
Es wurden für diesen Bereich insgesamt zwei Fälle übermittelt, die illegale Müllablagerungen 
betrafen. Davon wurde ein Fall mit einem Verwarnungsgeld geahndet. Ein weiterer Fall befin-
det sich noch in der Bearbeitung. 
Darüber hinaus wurden keine weiteren Anzeigen, die den Stadtteil Rath/ Heumar betreffen, 
übermittelt.

3 
 
2024: 
Im Bereich „Alter Deutzer Postweg/ Steinweg“ wurden der Stadt Köln keine schrottreifen Kraft-
fahrzeuge gemeldet. 
Hinsichtlich des Tatbestandes der wilden Müllablagerungen wurden bislang insgesamt zehn 
Abfalldelikte übermittelt.  
Es wurden bislang zwei Bußgelder verhängt. Drei Anzeigen befinden sich noch in der Bear-
beitung, für zwei weitere sind Bußgeldverfahren eingeleitet worden. Darüber hinaus sind drei 
weitere Verstöße gegen das Kreislaufwirtschaftsgesetz (wilder Müll) im Amt für Umwelt- und 
Verbraucherschutz eingegangen. 
Für den Stadtteil Rath / Heumar gingen zwei weitere Anzeigen ein. Ein Verstoß wurde mit ei-
nem Bußgeld geahndet, die zweite Anzeige befindet sich ebenfalls noch in der Bearbeitung. 
 
 
Zu 3:  Die Verwaltung wird beauftragt im Steinweg zu prüfen, welche abgemeldeten 
Fahrzeuge und Anhänger dort verbotswidrig stehen und Schritte zur Beseitigung einzu-
leiten. 
 
Mit Verweis auf Stellungnahme zu Frage 1 wird darauf verwiesen, dass die Örtlichkeit „Stein-
weg“ im Rahmen der üblichen Kontrollintervalle durch den Ordnungsdienst bestreift wird und 
bei Feststellung von verbotswidrigem Verhalten die notwendigen Schritte zur Einleitung von 
Bußgeldverfahren und Fahrzeugbeseitigung durchgeführt werden. 
Konkrete Verstöße können über das Servicetelefon des Ordnungsdienstes der Stadt Köln un-
ter der Rufnummer 0221/ 221-32000 gemeldet werden. 
 
 
Zu 4:  Die Verwaltung wird gebeten in geeigneter Form zu prüfen, ob der Verkauf von 
Fahrzeugen im Steinweg rechtmäßig ist oder es sich hier ggf. um strafbare Handlungen 
handelt. 
 
Die Berufsfreiheit aus Art. 12 Grundgesetz und Gewerbefreiheit aus § 1 Gewerbeordnung 
schränken die Gewerbetätigkeit nicht ein. Gewerberechtlich ist der Verkauf von Fahrzeugen 
lediglich anzeigepflichtig. Vorliegend wurde die Gewerbetätigkeit angezeigt. 
Eine weitergehende gewerberechtliche Prüfung ist gesetzlich nicht vorgesehen.  
Der Verkauf von Fahrzeugen ist gewerberechtlich rechtmäßig. 
 
Nächste Schritte: 
Die regelmäßigen Kontrollen werden im Rahmen der personellen Kapazitäten fortgeführt. 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
-

Antrag CDU AN-0108-2021

3224 Zeichen

Konto: Sparkasse KölnBonn   IBAN: DE68 3705 0198 0003 8825 86 – BIC: COLSDE33XXX 
CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Kalk (8) 
 
Gleichlautend 
 
 
       
 
 
 
 
Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 14.01.2021 
 
AN/0108/2021 
 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 28.01.2021, TOP 7.11 
 
 
Kampf gegen wilde Müllkippen und Autofriedhof am Steinweg in Köln-Rath/Heumar 
Antrag der CDU-Fraktion vom 14.01.2021 
 
Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin Greven-Thürmer, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, 
 
die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Kalk bittet Sie, folgenden Antrag auf die Ta-
gesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung am 28.01.2021 zu nehmen: 
 
Die Bezirksvertretung Kalk beschließt: 
 
1. Die Verwaltung wird beauftragt, vermehrt Kontrollen auf wilden Müll entlang 
des Alten Deutzer Postwegs und des Steinwegs in Köln-Rath/Heumar durch-
zuführen und dabei insbesondere eine Prüfung auf Bußgelder und die Kos-
tenübernahme der Beseitigung durch die Verursacher zu intensivieren. 
2. Die Verwaltung wird gebeten, der Bezirksvertretung Kalk mitzuteilen, in wie 
vielen Fällen in 2020 ein Bußgeld und eine Kostenübernahme verhängt werden 
konnten. 
3. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob durch das Aufstellen/Aufhängen 
von Kameras entlang des Alten Deutzer Postwegs einer „Vermüllung“ entge-
gengewirkt werden kann. 
4. Die Verwaltung wird beauftragt im Steinweg zu prüfen, welche abgemeldeten 
Fahrzeuge und Anhänger dort verbotswidrig stehen und Schritte zur Beseiti-
gung einzuleiten. 
Frau 
Bezirksbürgermeisterin 
Greven-Thürmer 
 
Frau 
Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
Rathaus Kalk, Bürgeramt, Raum 925 S 
Kalker Hauptstraße 247-273, 51103 Köln 
Telefon (0221) 221 98303 
E-Mail: CDU-BV8@STADT-KOELN.DE

- 2 - 
 
 
 
5. Die Verwaltung wird gebeten in geeigneter Form zu prüfen, ob der Verkauf von 
Fahrzeugen im Steinweg rechtmäßig ist oder es sich hier ggf. um strafbare 
Handlungen handelt. 
 
Begründung: 
Durch die schwierige Wohnungssituation in Köln werden auch eigentlich bisher über-
wiegend als Gewerbegebiet genutzte Straßen in Köln vermehrt als Wohngebiet genutzt. 
Eine dieser Straßen ist der Steinweg in Rath/Heumar, der vom Alten Deutzer Postweg 
abgehend unter der Autobahnauffahrt zu A59 (von der A3 kommend) liegt. 
In Höhe der Einmündung des Steinwegs kommt es entlang des Alten Deutzer Postwegs 
immer wieder und mit zunehmender Tendenz zu wilden Müllabladungen, die in der Re-
gel von der AWB – nach Meldung durch Anwohnerinnen und Anwohner – kurzfristig ent-
fernt werden. So zufriedenstellend der Service der AWB an dieser Stelle ist, so ärgerlich 
ist seine Notwendigkeit und die daraus resultierenden Kosten, die die AWB in der Regel 
auf die Allgemeinheit umlegen muss. 
Neben den wilden Müllkippen sind im Steinweg auch vermehrt abgemeldete PKW und 
Anhänger festzustellen, die teilweise auch schon seit längerer Zeit dort stehen und ver-
rotten. Teilweise stehen die PKW aber auch nur wenige Tage und werden gegen Bar-
geldtausch vor Ort verkauft.  
Weitere Begründung erfolgt mündlich. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
 
 
 
Gero Fürstenberg 
CDU-Fraktionsvorsitzender

Beratungsverlauf (1)

04.03.2021 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 7.11 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Kalker Hauptstraße 247
  • Steinweg
  • Alter Deutzer Postweg
  • Am Steinweg

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Details

Aktenzeichen
AN/0108/2021
Typ
Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
Datum
14.01.2021
Erstellt
14.01.2021 13:02