1310/2022
Verteilung der Fördermittel „Fördertopf für Aussiedler*innen und Vertriebene“
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/16/162 Vorlagen-Nummer 1310/2022 Freigabedatum 09.05.2022 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Verteilung der Fördermittel „Fördertopf für Aussiedler*innen und Vertriebene„ Beschlussorgan Integrationsrat Gremium Datum Beschluss: Der Integrationsrat der Stadt Köln beschließt, die im Rahmen des politischen Veränderungs- nachweises zugesetzten Mittel für das Haushaltsjahr 2022 in Höhe von 50.000 Euro nicht – wie vorgesehen – als Projektfördergelder „Aussiedler*innen und Vertriebene“ zu nutzen. Stattdessen werden diese den nachfolgenden Interkulturellen Zentren zur Sicherstellung der vor Ort zw ingend erforderlichen umfassenden Beratung und Unterstützung der vor dem Krieg in der Ukraine geflüchteten Menschen zur Verfügung gestellt und freigegeben. Dabei wird der Gesamtbetrag von 50.000 Euro wie folgt aufgeteilt: Jeweils 14.000 Euro erhalten MAGNET e.V. und Weltmusik Klezmer und Ästhetik Akademie e.V. Jeweils 2.000 Euro erhalten Begegnungszentrum Chorweiler, Begegnungszentrum Porz, Caritasverband für die Stadt Köln e.V. – IKZ Kalk, Caritasverband für die Stadt Köln e.V. – IKZ Meschenich, Familienwelt e.V., Integrationshaus e.V., interkultur e.V., ISS – Kinder – und Jugendhilfe gGmbH, Kölner Appell gegen Rassismus e.V., PHOENIX Köln e.V. und Solibund e.V.. Die erforderlichen Finanzmittel in Höhe von 50.000 Euro sind im Haushaltsplan 2022 im Teil- ergebnisplan 0504, Freiwillige Sozialleistungen und Diversity, Teilplanzeile 15, Transferauf- wendungen, veranschlagt und stehen zur Verfügung. Integrationsrat 10.05.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 50.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Nach dem russischen Einmarsch in die Ukraine sind bereits mehr als eine Million Menschen – meist Frauen, Kinder – geflohen, um sich vor dem Krieg zu retten und in unterschiedlichen Ländern Schutz zu finden. In Köln wohnen derzeit (Stand Ende April 2022) ca. 3.700 aus der Ukraine Geflüchtete in städtischen Unterkünften. Hinzu kommt eine bislang noch unbekannte Zahl Geflüchteter – derzeit ist von ca. 10.000 Menschen auszugehen, die in privaten Unterkünften leben. Der weitere Aufenthalt in Köln geht für die Menschen mit unterschiedlichen Behördengängen einher, die – allein aufgrund der in der Regel bestehenden sprachlichen Barrieren – ohne Unterstützung nicht bewältigt werden können. So sind Interkulturelle Zentren als (oftmals erste) Anlaufstellen besonders gefordert, da sie niedrigschwellige mehrsprachige Beratungs- und Unterstützungsangebote anbieten und vor Ort in der Nähe der Unterkünfte erreicht werden können. Sie ermöglichen bedarfsorientierte Beratung, ebnen zum Teil aber auch durch Begleitung bei Behördengängen, den Weg zu den Fachdienststellen der Stadtverwaltung. Dadurch können 3 die geflüchteten Menschen sich an den richtigen Stellen um Belange wie Unterbringung, Fi- nanzleistungen, Betreuung und Beschulung von Kindern, Arbeitsmarktintegration und viele andere wichtige, sie betreffende Themenfelder kümmern. Nicht zuletzt entlasten die interkul- turellen Zentren die entsprechenden Dienststellen deutlich. Einige Zentren sind jetzt besonders für aus der Ukraine Geflüchtete aktiv, indem Sie ihre Be- ratungs- und Unterstützungsleistungen auf Russisch und/oder auf Ukrainisch anbieten: Ukrainische und/oder russische Beratungen können in den folgenden Zentren in Anspruch genommen werden: Begegnungszentrum Chorweiler, Begegnungszentrum Porz, Familienwelt e.V., Integrationshaus e.V., interkultur e.V., MAGNET e.V., Solibund e.V. und Weltmusik Klezmer und Ästhetik Akademie e.v.. Russische Beratungen können in den folgenden Zentren erfolgen: Caritasverband für die Stadt Köln e.V. – IKZ Kalk, Caritasverband für die Stadt Köln e.V. – IKZ Meschenich, ISS – Kinder – und Jugendhilfe gGmbH, Kölner Appell gegen Rassismus e.V. sowie PHOENIX Köln e.V.. Um die erforderlichen (Personal-)Ressourcen für diese äußerst wichtigen Unterstützungs- und Beratungsleistungen auch weiterhin aufrecht zu erhalten bzw. sicherstellen zu können, werden dringend Finanzmittel benötigt. Die Zentren sind ohne zusätzliche Mittel nicht in der Lage, für die vor dem Krieg geflüchteten Menschen auch weiterhin die dringend benötigten Leistungen anzubieten. Der Integrationsrat reagiert entsprechend der entstandenen Notlage und beauftragt die Ver- waltung, die Projektmittel „Aussiedler*innen und Vertriebene“ bedarfsorientiert umzuwidmen und den genannten Interkulturellen Zentren in voller Höhe von 50.000 € im Haushaltsjahr 2022 zur Verfügung zu stellen. Die Verteilung ist bedarfsgerecht wie folgt vorgesehen: Bei MAGNET e.V. Weltmusik Klezmer und Ästhetik Akademie e.V. handelt es sich um Zen- tren, die im Gegensatz zu den anderen oben genannten nicht über eine hauptamtliche Ge- schäftsführung verfügen. Dennoch haben sich beide Zentren in der aktuellen Notsituation durch vielfältige Beratungs- und Unterstützungsangebote für die geflüchteten Menschen vor Ort hervorgetan. Durch eine überproportional hohe Förderung von 14.000 €/Zentrum bestünde die Möglichkeit, das drin- gend erforderliche Angebot durch die Verstärkung über eine hauptamtlichen Kraft auch wei- terhin zu sichern. Auch die oben genannten 11 hauptamtlich geführten Interkulturellen Zentren der Stadt haben Beratungs- und Unterstützungsangebote in russischer bzw. ukrainischer Sprache initiiert und bieten so wertvolle Hilfeleistungen an. Die Förderung von 2.000 €/Zentrum könnte beispiels- weise für Aufwandsentschädigungen der vor Ort tätigen Ehrenamtlichen oder für bedarfsori- entierte Fortbildungen eingesetzt werden. 4 Finanzierung: Die benötigten Finanzmittel i.H.v. 50.000€ sind im Haushaltsjahr 2022 im Teilergebnisplan 0504, Freiwillige Sozialleistungen und Diversity, Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, veranschlagt und stehen dort zur Verfügung Begründung für die Dringlichkeit: Der Integrationsrat muss am 10.05.2022 über die Freigabe und Verteilung der Fördermittel entscheiden, um betroffene Interkulturelle Zentren zeitnah in die Lage zu versetzen, die aus der Ukraine geflüchteten Menschen weiterhin intensiv zu unterstützen. Die darauf folgende Sitzung findet erst am 16.08.2022, somit in 3 Monaten statt. Eine so spä- te Entscheidung würde die Interkulturellen Zentren nicht angemessen zeitnah unterstützen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1310/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 09.05.2022
- Erstellt
- 19.04.2022 12:02