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1310/2022

Verteilung der Fördermittel „Fördertopf für Aussiedler*innen und Vertriebene“

Beschlussvorlage Ausschuss 09.05.2022

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Nächste Beratung: Integrationsrat, Sitzung am 10.05.2022, TOP 8.4

Beschlussvorlage Ausschuss

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Beschlussvorlage Ausschuss

7272 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
OB/16/162 
 
Vorlagen-Nummer 
 1310/2022 
Freigabedatum 
 09.05.2022 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Verteilung der Fördermittel „Fördertopf für Aussiedler*innen und Vertriebene„ 
Beschlussorgan 
Integrationsrat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Integrationsrat der Stadt Köln beschließt, die im Rahmen des politischen Veränderungs-
nachweises zugesetzten Mittel für das Haushaltsjahr 2022 in Höhe von 50.000 Euro nicht – 
wie vorgesehen – als Projektfördergelder „Aussiedler*innen und Vertriebene“ zu nutzen.  
Stattdessen werden diese den nachfolgenden Interkulturellen Zentren zur Sicherstellung der 
vor Ort zw ingend erforderlichen umfassenden Beratung und Unterstützung der vor dem Krieg 
in der Ukraine geflüchteten Menschen zur Verfügung gestellt und freigegeben. 
Dabei wird der Gesamtbetrag von 50.000 Euro wie folgt aufgeteilt: 
Jeweils 14.000 Euro erhalten  
 MAGNET e.V. und  
 Weltmusik Klezmer und Ästhetik Akademie e.V. 
 
Jeweils 2.000 Euro erhalten 
 Begegnungszentrum Chorweiler, 
 Begegnungszentrum Porz, 
 Caritasverband für die Stadt Köln e.V. – IKZ Kalk,  
 Caritasverband für die Stadt Köln e.V. – IKZ Meschenich, 
 Familienwelt e.V., 
 Integrationshaus e.V., 
 interkultur e.V., 
 ISS – Kinder – und Jugendhilfe gGmbH, 
 Kölner Appell gegen Rassismus e.V., 
 PHOENIX Köln e.V. und 
 Solibund e.V.. 
 
Die erforderlichen Finanzmittel in Höhe von 50.000 Euro sind im Haushaltsplan 2022 im Teil-
ergebnisplan 0504, Freiwillige Sozialleistungen und Diversity, Teilplanzeile 15, Transferauf-
wendungen, veranschlagt und stehen zur Verfügung. 
 
Integrationsrat 10.05.2022

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja           % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  50.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung:  
Nach dem russischen Einmarsch in die Ukraine sind bereits mehr als eine Million Menschen 
– meist Frauen, Kinder – geflohen, um sich vor dem Krieg zu retten und in unterschiedlichen 
Ländern Schutz zu finden.  
In Köln wohnen derzeit (Stand Ende April 2022) ca. 3.700 aus der Ukraine Geflüchtete in 
städtischen Unterkünften. Hinzu kommt eine bislang noch unbekannte Zahl Geflüchteter – 
derzeit ist von ca. 10.000 Menschen auszugehen, die in privaten Unterkünften leben.  
Der weitere Aufenthalt in Köln geht für die Menschen mit unterschiedlichen Behördengängen 
einher, die – allein aufgrund der in der Regel bestehenden sprachlichen Barrieren – ohne 
Unterstützung nicht bewältigt werden können.  
So sind Interkulturelle Zentren als (oftmals erste) Anlaufstellen besonders gefordert, da sie 
niedrigschwellige mehrsprachige Beratungs- und Unterstützungsangebote anbieten und vor 
Ort in der Nähe der Unterkünfte erreicht werden können. 
Sie ermöglichen bedarfsorientierte Beratung, ebnen zum Teil aber auch durch Begleitung bei 
Behördengängen, den Weg zu den Fachdienststellen der Stadtverwaltung. Dadurch können

3 
die geflüchteten Menschen sich an den richtigen Stellen um Belange wie Unterbringung, Fi-
nanzleistungen, Betreuung und Beschulung von Kindern, Arbeitsmarktintegration und viele 
andere wichtige, sie betreffende Themenfelder kümmern. Nicht zuletzt entlasten die interkul-
turellen Zentren die entsprechenden Dienststellen deutlich.  
Einige Zentren sind jetzt besonders für aus der Ukraine Geflüchtete aktiv, indem Sie ihre Be-
ratungs- und Unterstützungsleistungen auf Russisch und/oder auf Ukrainisch anbieten:  
Ukrainische und/oder russische Beratungen können in den folgenden Zentren in Anspruch 
genommen werden:  
 Begegnungszentrum Chorweiler, 
 Begegnungszentrum Porz, 
 Familienwelt e.V., 
 Integrationshaus e.V., 
 interkultur e.V., 
 MAGNET e.V., 
 Solibund e.V. und 
 Weltmusik Klezmer und Ästhetik Akademie e.v.. 
 
Russische Beratungen können in den folgenden Zentren erfolgen:  
 Caritasverband für die Stadt Köln e.V. – IKZ Kalk, 
 Caritasverband für die Stadt Köln e.V. – IKZ Meschenich, 
 ISS – Kinder – und Jugendhilfe gGmbH, 
 Kölner Appell gegen Rassismus e.V. sowie 
 PHOENIX Köln e.V..  
Um die erforderlichen (Personal-)Ressourcen für diese äußerst wichtigen Unterstützungs- 
und Beratungsleistungen auch weiterhin aufrecht zu erhalten bzw. sicherstellen zu können, 
werden dringend Finanzmittel benötigt. Die Zentren sind ohne zusätzliche Mittel nicht in der 
Lage, für die vor dem Krieg geflüchteten Menschen auch weiterhin die dringend benötigten 
Leistungen anzubieten. 
Der Integrationsrat reagiert entsprechend der entstandenen Notlage und beauftragt die Ver-
waltung, die Projektmittel „Aussiedler*innen und Vertriebene“ bedarfsorientiert umzuwidmen 
und den genannten Interkulturellen Zentren in voller Höhe von 50.000 € im Haushaltsjahr 
2022 zur Verfügung zu stellen. 
Die Verteilung ist bedarfsgerecht wie folgt vorgesehen: 
Bei MAGNET e.V. Weltmusik Klezmer und Ästhetik Akademie e.V. handelt es sich um Zen-
tren, die im Gegensatz zu den anderen oben genannten nicht über eine hauptamtliche Ge-
schäftsführung verfügen.  
Dennoch haben sich beide Zentren in der aktuellen Notsituation durch vielfältige Beratungs- 
und Unterstützungsangebote für die geflüchteten Menschen vor Ort hervorgetan. Durch eine 
überproportional hohe Förderung von 14.000 €/Zentrum bestünde die Möglichkeit, das drin-
gend erforderliche Angebot durch die Verstärkung über eine hauptamtlichen Kraft auch wei-
terhin zu sichern.  
Auch die oben genannten 11 hauptamtlich geführten Interkulturellen Zentren der Stadt haben 
Beratungs- und Unterstützungsangebote in russischer bzw. ukrainischer Sprache initiiert und 
bieten so wertvolle Hilfeleistungen an. Die Förderung von 2.000 €/Zentrum könnte beispiels-
weise für Aufwandsentschädigungen der vor Ort tätigen Ehrenamtlichen oder für bedarfsori-
entierte Fortbildungen eingesetzt werden.

4 
Finanzierung:  
Die benötigten Finanzmittel i.H.v. 50.000€ sind im Haushaltsjahr 2022 im Teilergebnisplan 
0504, Freiwillige Sozialleistungen und Diversity, Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, 
veranschlagt und stehen dort zur Verfügung 
Begründung für die Dringlichkeit: 
 
Der Integrationsrat muss am 10.05.2022 über die Freigabe und Verteilung der Fördermittel 
entscheiden, um betroffene Interkulturelle Zentren zeitnah in die Lage zu versetzen, die aus 
der Ukraine geflüchteten Menschen weiterhin intensiv zu unterstützen.  
Die darauf folgende Sitzung findet erst am 16.08.2022, somit in 3 Monaten statt. Eine so spä-
te Entscheidung würde die Interkulturellen Zentren nicht angemessen zeitnah unterstützen.

Beratungsverlauf (1)

10.05.2022 Integrationsrat
TOP 8.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1310/2022
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
09.05.2022
Erstellt
19.04.2022 12:02