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V/1050/2007

Waltruper Weg / Beerwiede - Bebauungsplan Nr. 507

Vorlagen 04.12.2007

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 17.01.2008, TOP 6.2

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

5187 Zeichen

V/1050/2007 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Tiefbauamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Waltruper Weg / Beerwiede - Bebauungsplan Nr. 507 
- Baubeschluss - 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
17.01.2008 Bezirksvertretung Münster-West Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Die Straßen und Wege im Bebauungsplangebiet Waltruper Weg / Beerwiede – Bebauungsplan Nr. 
507 – werden auf der Grundlage des Lageplanes Nr. 9736 Blatt 1 – 2 (2) vom 12.12.207 ausge-
baut.  
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster nur anteilige Kosten in Höhe von ca. 
85.000 € entstehen.  
 
Es entstehen Folgekosten für die Unterhaltung und Abschreibungsaufwendungen, die bei Erstel-
lung der Vorlage noch nicht beziffert werden konnten. 
 
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt durch die Wohn- & Stadtbau auf der Grundlage eines 
Durchführungsvertrages.  
 
Die wg. der Beteiligung der Stadt Münster erforderlichen Mittel sind im Entwurf des Teilfinanz- und 
Teilergebnisplans nachstehender Produktgruppe wie folgt veranschlagt: 
 
 
 
 
 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/1050/2007 
Auskunft erteilt: 
Frau  Vissing 
Ruf: 
492 66 44 
E-Mail: 
Vissing@stadt-muenster.de  
Datum: 
04.12.2007 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/1050/2007 
Auszahlungen 
 
 
Nr. Bezeichnung 
Haus
h.- 
jahr 
Betrag 
€ Bemerkungen 
Produktgruppe 
 
1201 
 
Bereitstellung von Verkehrsflächen 
und -anlagen 
Teilfinanzplan (Zeile) 08 Auszahlungen für Baumaßnahmen 
Investitionsmaßnahme 0007 Verkehrsflächen, Neubau und Er-
neuerung 
 
 
2009 
 
 
85.000 
 
 
 
Insgesamt: 85.000  
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Maßnahme unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstellung 
durch den Rat im Rahmen der Haushaltsplansatzung 2008 bzw. des Finanzierungs- und Investiti-
onsprogramms 2007-2011 steht. 
 
 
Begründung: 
 
Zur Erschließung der Baugrundstücke im o. g. Baugebiet ist der Ausbau der Erschließungsstraßen 
erforderlich. Grundlage für den Ausbau der Erschließungsstraßen ist der Bebauungsplan Nr. 507, 
der am 12.12.2007 im Rat beschlossen wurde. 
 
Zur sicheren Erschließung der Grundstücke des Baugebietes „Waltruper Weg / Beerwiede“ wird 
der derzeit als Wirtschaftsweg genutzte Waltruper Weg ausgebaut.  
 
Die  Aufpflasterungen in der Fahrbahn zeigen jeweils den Beginn bzw. das Ende der Tempo-30-
Zone an. Ein 2,50 m breiter beleuchteter Gehweg begleitet den Waltruper Weg bis zum Ende des 
Baugebietes. Ein separater Radweg ist in einer Tempo-30-Zone nicht konform mit der Straßenver-
kehrsordnung. Benutzungspflichtige Radwege in Tempo-30-Zonen haben zur Folge, dass die Ak-
zeptanz für die Tempobegrenzung sinkt und dort schneller gefahren wird. Kinder können bis zum 
10. Lebensjahr den geplanten Gehweg befahren.  
 
Auch am Ende der Ausbaustrecke weist eine Aufpflasterung auf das Ende bzw. den Anfang der 
Tempo-30-Zone hin. Die Fahrbahn wird in einer Breite von 5,50 m ausgebaut. In Höhe des Recyc-
linghofes ist eine separate Wartezone für KFZ vorgesehen. Diese wird den PKW-Ansturm zu den 
Öffnungszeiten entschärfen. 
 
Die Erschließung des Baugebietes für KFZ ist durch 2 separate Achsen geplant.  
 
Die erste „Dorfstraße“ (Achse 5) nach Norden ist ca. 200 m lang. Von ihr zweigen östlich 2 und 
westlich 3 Wohnwege ab, die jeweils in einen Wendehammer münden. In jedem dieser Wende-
hämmer ist eine Baumpflanzung vorgesehen.  
 
Die zweite „Dorfstraße“ (Achse 1) ist ca. 130 m lang, von ihr zweigen 3 Wohnwege mit Wende-
hämmern nach Osten ab.  
 
Beide Dorfstraßen haben einen eindeutigen Erschließungscharakter. Die asphaltierte Fahrbahn ist 
jeweils 5,00 m breit. An der östlichen Seite schließt sich jeweils ein 2,00 m breiter Parkstreifen an, 
der von Baumpflanzungen unterbrochen wird. 16 Stellplätze sind hier für PKW eingeplant. Der 
1,50 m breite mit Gehwegplatten befestigte Gehweg führt jeweils bis zum letzten abzweigenden 
Wohnweg.

- 3 - 
V/1050/2007 
Die Wohnwege sind nur für die Anlieger vorgesehen, sie erhalten ebenfalls eine Fahrbahn aus 
Asphalt, die Breite hier ist inklusive zweier überfahrbarer Seitenstreifen 5,00 m. 
 
Von der ersten Dorfstraße (Achse 5) führt ein für PKW gesperrter Stichwege in nördliche Richtung 
zu den Wegen in den geplanten Grünflächen. Nach Westen abzweigend führt der Rad- und Fuß-
weg in Richtung Hunnebecke, nach Osten abzweigend wird der Weg bis zur Fridericusstraße ge-
führt. 
 
Von den der Hunnebecke zugewandten Wendehämmern führen jeweils 3,00 m breite Stichwege 
für Fußgänger und Radfahrer zur Grünfläche, die die Hunnebecke umgibt und somit auch zu dem 
geplanten Spielplatz am Ende der Achse 6. Zwei Brückenbauwerke verbinden die Fußwege auf 
beiden Seiten der Hunnebecke. Den Entwurf der Grünflächen, Brückenbauwerke, Renaturierung 
der Hunnebecke und Gestaltung des Spielplatzes werden durch das Amt für Grünflächen und 
Umweltschutz separat vorgestellt. 
 
Ein weiterer Stichweg für Radfahrer und Fußgänger führt vom zweiten Wohnweg auf die Straße 
Beerwiede.  
 
Mit der Umsetzung der Maßnahme wird umgehend gerechnet. 
 
Die Beschlussvorlage zum Kanalbau haben die Nummern V/1052/2007 und V/1058/2007. 
 
 
In Vertretung 
 
 
 
Bickeböller 
Stadtkämmerin

Beratungsverlauf (1)

17.01.2008 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 6.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Bebauungsplan Nr. 507 (amtlicher Umring) amtlich
  • Fridericusstraße
  • Waltruper Weg
  • Beerwiede

Bebauungsplan Nr. 507

Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Nienberge - Waltruper Weg / Beerwiede

Planseite der Kommune

Quelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/1050/2007
Typ
Vorlagen
Datum
04.12.2007
Erstellt
06.10.2020 14:37