V/1050/2007
Waltruper Weg / Beerwiede - Bebauungsplan Nr. 507
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Beschlussvorlage
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V/1050/2007 DER OBERBÜRGERMEISTER Tiefbauamt Betrifft Waltruper Weg / Beerwiede - Bebauungsplan Nr. 507 - Baubeschluss - Beratungsfolge 17.01.2008 Bezirksvertretung Münster-West Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die Straßen und Wege im Bebauungsplangebiet Waltruper Weg / Beerwiede – Bebauungsplan Nr. 507 – werden auf der Grundlage des Lageplanes Nr. 9736 Blatt 1 – 2 (2) vom 12.12.207 ausge- baut. II. Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster nur anteilige Kosten in Höhe von ca. 85.000 € entstehen. Es entstehen Folgekosten für die Unterhaltung und Abschreibungsaufwendungen, die bei Erstel- lung der Vorlage noch nicht beziffert werden konnten. III. Finanzierung/Mittelbereitstellung Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt durch die Wohn- & Stadtbau auf der Grundlage eines Durchführungsvertrages. Die wg. der Beteiligung der Stadt Münster erforderlichen Mittel sind im Entwurf des Teilfinanz- und Teilergebnisplans nachstehender Produktgruppe wie folgt veranschlagt: Vorlagen-Nr.: V/1050/2007 Auskunft erteilt: Frau Vissing Ruf: 492 66 44 E-Mail: Vissing@stadt-muenster.de Datum: 04.12.2007 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/1050/2007 Auszahlungen Nr. Bezeichnung Haus h.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen Teilfinanzplan (Zeile) 08 Auszahlungen für Baumaßnahmen Investitionsmaßnahme 0007 Verkehrsflächen, Neubau und Er- neuerung 2009 85.000 Insgesamt: 85.000 Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Maßnahme unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstellung durch den Rat im Rahmen der Haushaltsplansatzung 2008 bzw. des Finanzierungs- und Investiti- onsprogramms 2007-2011 steht. Begründung: Zur Erschließung der Baugrundstücke im o. g. Baugebiet ist der Ausbau der Erschließungsstraßen erforderlich. Grundlage für den Ausbau der Erschließungsstraßen ist der Bebauungsplan Nr. 507, der am 12.12.2007 im Rat beschlossen wurde. Zur sicheren Erschließung der Grundstücke des Baugebietes „Waltruper Weg / Beerwiede“ wird der derzeit als Wirtschaftsweg genutzte Waltruper Weg ausgebaut. Die Aufpflasterungen in der Fahrbahn zeigen jeweils den Beginn bzw. das Ende der Tempo-30- Zone an. Ein 2,50 m breiter beleuchteter Gehweg begleitet den Waltruper Weg bis zum Ende des Baugebietes. Ein separater Radweg ist in einer Tempo-30-Zone nicht konform mit der Straßenver- kehrsordnung. Benutzungspflichtige Radwege in Tempo-30-Zonen haben zur Folge, dass die Ak- zeptanz für die Tempobegrenzung sinkt und dort schneller gefahren wird. Kinder können bis zum 10. Lebensjahr den geplanten Gehweg befahren. Auch am Ende der Ausbaustrecke weist eine Aufpflasterung auf das Ende bzw. den Anfang der Tempo-30-Zone hin. Die Fahrbahn wird in einer Breite von 5,50 m ausgebaut. In Höhe des Recyc- linghofes ist eine separate Wartezone für KFZ vorgesehen. Diese wird den PKW-Ansturm zu den Öffnungszeiten entschärfen. Die Erschließung des Baugebietes für KFZ ist durch 2 separate Achsen geplant. Die erste „Dorfstraße“ (Achse 5) nach Norden ist ca. 200 m lang. Von ihr zweigen östlich 2 und westlich 3 Wohnwege ab, die jeweils in einen Wendehammer münden. In jedem dieser Wende- hämmer ist eine Baumpflanzung vorgesehen. Die zweite „Dorfstraße“ (Achse 1) ist ca. 130 m lang, von ihr zweigen 3 Wohnwege mit Wende- hämmern nach Osten ab. Beide Dorfstraßen haben einen eindeutigen Erschließungscharakter. Die asphaltierte Fahrbahn ist jeweils 5,00 m breit. An der östlichen Seite schließt sich jeweils ein 2,00 m breiter Parkstreifen an, der von Baumpflanzungen unterbrochen wird. 16 Stellplätze sind hier für PKW eingeplant. Der 1,50 m breite mit Gehwegplatten befestigte Gehweg führt jeweils bis zum letzten abzweigenden Wohnweg. - 3 - V/1050/2007 Die Wohnwege sind nur für die Anlieger vorgesehen, sie erhalten ebenfalls eine Fahrbahn aus Asphalt, die Breite hier ist inklusive zweier überfahrbarer Seitenstreifen 5,00 m. Von der ersten Dorfstraße (Achse 5) führt ein für PKW gesperrter Stichwege in nördliche Richtung zu den Wegen in den geplanten Grünflächen. Nach Westen abzweigend führt der Rad- und Fuß- weg in Richtung Hunnebecke, nach Osten abzweigend wird der Weg bis zur Fridericusstraße ge- führt. Von den der Hunnebecke zugewandten Wendehämmern führen jeweils 3,00 m breite Stichwege für Fußgänger und Radfahrer zur Grünfläche, die die Hunnebecke umgibt und somit auch zu dem geplanten Spielplatz am Ende der Achse 6. Zwei Brückenbauwerke verbinden die Fußwege auf beiden Seiten der Hunnebecke. Den Entwurf der Grünflächen, Brückenbauwerke, Renaturierung der Hunnebecke und Gestaltung des Spielplatzes werden durch das Amt für Grünflächen und Umweltschutz separat vorgestellt. Ein weiterer Stichweg für Radfahrer und Fußgänger führt vom zweiten Wohnweg auf die Straße Beerwiede. Mit der Umsetzung der Maßnahme wird umgehend gerechnet. Die Beschlussvorlage zum Kanalbau haben die Nummern V/1052/2007 und V/1058/2007. In Vertretung Bickeböller Stadtkämmerin
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Bebauungsplan Nr. 507 (amtlicher Umring) amtlich
- Fridericusstraße
- Waltruper Weg
- Beerwiede
Bebauungsplan Nr. 507
Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Nienberge - Waltruper Weg / Beerwiede
Planseite der KommuneQuelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/1050/2007
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 04.12.2007
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37