3453/2021
Beantwortung einer mündlichen Nachfrage aus der Sitzung des Integrationsrates am 24.08.2021 zu Mitteilung 2717/2021 Gesundheitswegweiser für Migranten - Der Kölner Gesundheitswegweiser ist in der Datenbank „Soziale Infrastruktur“ aufgegangen“
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
4982 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/53/535 Vorlagen-Nummer 20.10.2021 3453/2021 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung öffentlicher Teil Gremium Datum Integrationsrat 16.11.2021 Beantwortung einer mündlichen Nachfrage aus der Sitzung des Integrationsrates am 24.08.2021 zu Mitteilung 2717/2021 Gesundheitswegweiser für Migranten - Der Kölner Gesundheitswegweiser ist in der Datenbank „Soziale Infrastruktur„ aufgegangen“ IRM Frau Klimaszewska-Golan stellte in der oben genannten Sitzung im Namen des FachAK 4 fol- gende mündliche Anfragen zur Mitteilung 2717/2021 „Gesundheitswegweiser für Migranten - Der Köl- ner Gesundheitswegweiser ist in der Datenbank „Soziale Infrastruktur“ aufgegangen“: 1) Wofür hat das Gesundheitsamt in den vergangenen Jahren die hohe Summe von 72.000 € ein- gesetzt, da jährlich lediglich 10 Einträge von Gesundheitseinrichtungen mit fremdsprachigen Kompetenzen vorgenommen wurden? 2) Wie plant das Gesundheitsamt diese für das Jahr 2022 geplante Bezuschussung von weiteren ca. 8.000 € einzusetzen, um fremdsprachige Kompetenzen von Kölner Gesundheitsangeboten für die Migrant*innen in Köln darzustellen. Die Verwaltung beantwortet die Fragen wie folgt: Zu 1) Die Erstellung des Kölner Gesundheitswegweisers auf der Grundlage einer Datenbank war ein komplexer Prozess, in den viele Akteure einzubinden waren. Zumindest dem Gesundheitsamt standen hierfür keine eigenen Stellenanteile zur Verfügung, so dass der Fortgang des Projektes sukzessive im Rahmen der jeweils freien Kapazitäten betrie- ben wurde. Nach der Konzeption, der Entwicklung und verschiedenen Abstimmungsprozessen hat die Ver- waltung dem AK 4 – Gesundheit, Soziales und Senioren des Integrationsrates in seiner Sitzung am 28.05.2018 eine erste Testversion des Gesundheitswegweisers vorgestellt. Der Kölner Gesundheitswegweiser ging 2019 nach Abschluss des Entwicklungs- und Abstim- mungsprozesses für die Anbieterseite in den Echtbetrieb. Dies bedeutete, dass die Anbietersei- te freigeschaltet wurde und die potentiellen Anbieter*innen nach ihrer Registrierung im Kölner Gesundheitswegweiser direkt ihre Gesundheitsangebote einpflegen konnten. Vor und während der Freischaltung der Anbieterseite wurden durch das Gesundheitsamt im Rahmen der freien Kapazitäten immer wieder direkt oder über Multiplikator*innen potentielle Anbieter*innen bezüglich der Eintragung in den Kölner Gesundheitswegweiser angesprochen. Leider stieß dies nicht auf die erhoffte Resonanz, so dass bis zum Übergang des Gesundheits- wegweisers in die Datenbank „Soziale Infrastruktur“ innerhalb von zwei Jahren nur rund 70 ge- sundheitliche Angebote durch die Anbieter*innen eingetragen wurden. Die geringe Resonanz bei den Eintragungen erklärt sich möglicherweise auch damit, dass mit Einsetzen der Corona-Pandemie das Gesundheitsamt keinerlei Kapazitäten zur Betreuung des Gesundheitswegweisers mehr bereitstellen konnte. 2 Die Stadtverwaltung möchte Migrant*innen nicht nur über Angebote aus dem Bereich der Ge- sundheit informieren, sondern über das gesamte weitreichende Spektrum relevanter Angebote der sozialen Infrastruktur. Deshalb und aufgrund der geringen Nutzung durch die Anbie- ter*innen sowie erforderlicher technischer Anpassungen wurde entschieden, die Daten aus dem Gesundheitswegweiser in die Datenbank „Soziale Infrastruktur“ zu überführen und die zukünfti- ge Datenpflege über diese Anwendung vorzunehmen. Der Kölner Gesundheitswegweiser wurde daher abgeschaltet und geht nun in der wesentlich umfangreicheren Online-Datenbank „Soziale Infrastruktur“ auf. Für den oben beschriebenen komplexen Prozess wurden dem Haushalt des Gesundheitsamtes rund 64.300 € zur Verfügung gestellt. Davon sind in dem Zeitraum 10/2018 bis 07/2021 für die Produktiv- und Test-umgebungen des Gesundheitswegweisers Datenbankkosten in Höhe von 7.300,- € angefallen, die im Rahmen der internen Leistungsverrechnung mit dem Amt für Informationsverarbeitung abgerechnet wur- den. Wegen der Überführung des Gesundheitswegweisers in die Datenbank „Soziale Infrastruk- tur“ fielen für den Wegweiser keine weiteren Kosten an. Die Restsumme wurde dem Haushalt des Gesundheitsamtes gutgeschrieben und für wichtige Belange des öffentlichen Gesundheits- wesens sinnvoll verwendet. Wegen des Übergangs in die Online-Datenbank „Soziale Infrastruktur“ fallen seit dem 01.08.2021 für die Produktiv- und Testumgebungen des Kölner Gesundheitswegweisers auch keine Datenbankkosten mehr an. Zu 2) Durch die Integration des Kölner Gesundheitswegweisers in die Online-Datenbank „Soziale Infrastruktur“ verändert sich die Zuständigkeit und Finanzierung innerhalb der Verwaltung, so dass ab dem Jahr 2022 keine Bezuschussung aus dem Integrationsbudget mehr beantragt werden wird. Auch in der Datenbank „Soziale Infrastruktur“ wird unter anderem der Suchparameter „Sprache“ berücksichtigt werden. Gez. Dr. Rau
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3453/2021
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 20.10.2021
- Erstellt
- 29.09.2021 10:48