V/0309/2013
Regenrückhaltebecken "Gievenbecker Weg - Kinderbach"
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage
4920 Zeichen
V/0309/2013
DER OBERBÜRGERMEISTER
Tiefbauamt
Betrifft
Regenrückhaltebecken "Gievenbecker Weg - Kinderbach"
Beratungsfolge
27.06.2013 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung
02.07.2013 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Der Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen stimmt dem vom Ti efbauamt aufgestellten Ent-
wurf zum Regenrückhaltebecken „Gievenbecker Weg - Kinderbach“ vom Mai 2013 und den Ba u-
arbeiten zu.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von 400.000 € en t-
stehen.
Als Folgekosten fallen jährliche Abschreibungen von rd. 5.000 € und Unterhaltungskosten von rd.
4.000 € an.
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 1101 Abwasserbeseitigung
Investitionsmaß-
nahme
0013 Anforderungen aus Einle i-
tungserlaubnissen
Auszahlungen 2013 95.000 VE für 2014
305.000 €
Auszahlungen 2014 305.000
Summe aller Auszahlungen/Saldo 400.000
Die über den Haushaltsansatz 2013 hinaus erforderliche Verpflichtungsermächtigung wird aus
dem Gesamtbudget der Produktgruppe 1101 im Rahmen der flexiblen Haushaltsführung nach §
9 (1) der Haushaltssatzung gedeckt.
Vorlagen-Nr.:
V/0309/2013
Auskunft erteilt:
Herr Grimm
Ruf:
492 66 00
E-Mail:
Grimm@stadt-muenster.de
Datum:
03.05.2013
Öffentliche Beschlussvorlage
- 2 -
V/0309/2013
Begründung:
1. Voraussetzungen
Entsprechend der Nebenbestimmungen der wasserrechtlichen Erlaubnis gem. § 8 WHG für
die Regenwassereinleitung in den Kinderbach, wurde seitens der Unteren Wasserbehörde
Münster die Regenrückhaltung für die Einleitung gefordert.
Die Planung überschreitet die zur Zeit der Entwurfsaufstellung gültigen Normen, Regelwe rke
und die gesetzlichen Anforderungen nicht. Reduktionen sind daher unter Erhaltung des U m-
fanges der Maßnahme nicht möglich.
Der Entwurf wurde mit den Aufsichtbehörden abgestimmt.
2. Beschreibung der Baumaßnahme
Allgemeines
Mit dem Bau des Regenrückhaltebeckens wird die alte Einleitungsstelle (3328 000/04; Netz
327) in den Kinderbach um ca. 230 m flussaufwärts verlegt.
Das Einzugsgebiet „Busso-Peus-Straße“ wird im Zuge der Baumaßnahme vom Netz 327 a b-
gekoppelt und zukünftig über eine separate Einleitungsstelle (332800094/01; Netz 569) in das
Nebengewässer des Kinderbachs (Gew. Nr. 332800094) entwässert.
Regenwasserrückhaltung
Das geplante Regenrückhaltebecken mit ca. 2.500 m³ Speichervolumen, soll als naturnah g e-
staltetes Trockenbecken mit technischem Ein- und Auslaufbauwerk sowie einer Notentlastung
in Form eines Überfallwehres, errichtet werden. Die Ableitung der gedrosselten Niede r-
schlagswassermenge, von zukünftig max. 48,50 l/s in den Kinderbach, wird über einen neu zu
erstellenden, offenen Regenwasserableiter sichergestellt.
Die Bepflanzung des Beckens wird in Abstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde g e-
plant.
Auf die Einzäunung des Regenrückhaltebeckens wird hinsichtlich der geografischen Lage, der
baulichen Gestaltung und der Betriebsweise verzichtet.
Ökologische Verbesserung
Die ökologische Umgestaltung des Nebengewässers Nr. 332800094 ist Teil des Gesamten t-
wurfes zum RRB Kinderbach.
Das derzeit verrohrte Gewässer 332800094 wird auf einer Länge von ca. 101 m entrohrt und
in einem Trapezprofil mit wechselnden Böschungsneigungen naturnah zum Kinderbach g e-
führt.
Das zukünftig offene, naturnah gestaltete Gewässer ist eingebunden in den Kinderbachta l-
park. Die Bepflanzung des Gewässers wird ebenfalls in Abstimmung mit der „Unteren Lan d-
schaftsbehörde“ geplant und ausgeführt.
3. Ausschreibung und Bau
Die Ausschreibung erfolgt direkt nach der Beschlussfassung. Der Baubeginn ist für das 4.
Quartal 2013 geplant. Die Bauzeit wird auf 5 Monate geschätzt.
- 3 -
V/0309/2013
4. Beiträge Dritter/ Zuschüsse
Der Bau der Regenwasserbehandlung und die Renaturierung des Gewässers im Zuge von Un-
terhaltungsmaßnahmen sind nicht beitragspflichtig nach dem Baugesetzbuch (BauGB).
5. Genehmigungen/ Vereinbarungen
Der aufgestellte Entwurf wird gem. §58.1 LWG zur Anzeige bei der Unteren Wasserbehörde
Münster vorgelegt. Die erforderlich en Einleitungserlaubnisse gemäß § 8 WHG für die beiden
Einleitungsstellen werden zeitgleich bei der Unteren Wasserbehörde der Stadt Münster g e-
stellt.
Für den Bau der Regenwasserbehandlungsanlage wird eine Befreiung gem. § 4 und 6 LG bei
der Unteren Landschaftsbehörde der Stadt Münster beantragt.
6. Liegenschaftliche Regelungen
Die Flächen für das RRB und den offenen Ableiter liegen in städtischem Eigentum.
Der derzeitige Pachtvertrag zur landwirtschaftlichen Nutzung der Planungsfläche ist entspre-
chend der Realisierungszeiten termingerecht gekündigt.
i.V.
gez.
Schultheiß
Stadtdirektor
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Busso-Peus-Straße
- Gievenbecker Weg
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0309/2013
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 24.05.2013
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37