Mandari Insight

V/0309/2013

Regenrückhaltebecken "Gievenbecker Weg - Kinderbach"

Vorlagen 24.05.2013

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen, Sitzung am 17.09.2013, TOP 5.1

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

4920 Zeichen

V/0309/2013 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Tiefbauamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Regenrückhaltebecken "Gievenbecker Weg - Kinderbach" 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
27.06.2013 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
02.07.2013 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I.  Sachentscheidung: 
Der Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen stimmt dem vom Ti efbauamt aufgestellten Ent-
wurf zum Regenrückhaltebecken „Gievenbecker Weg - Kinderbach“ vom Mai 2013 und den Ba u-
arbeiten zu. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von 400.000 € en t-
stehen. 
Als Folgekosten fallen jährliche Abschreibungen von rd. 5.000 € und Unterhaltungskosten von rd. 
4.000 € an. 
       
Teilfinanzplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 1101 Abwasserbeseitigung    
Investitionsmaß-
nahme 
0013 Anforderungen aus Einle i-
tungserlaubnissen 
   
Auszahlungen   2013 95.000 VE für 2014 
305.000 € 
Auszahlungen   2014 305.000  
Summe aller Auszahlungen/Saldo  400.000  
 
Die über den Haushaltsansatz 2013 hinaus erforderliche Verpflichtungsermächtigung wird aus 
dem Gesamtbudget der Produktgruppe 1101 im Rahmen der flexiblen Haushaltsführung nach §  
9 (1) der Haushaltssatzung gedeckt. 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0309/2013 
Auskunft erteilt: 
Herr Grimm 
Ruf: 
492 66 00 
E-Mail: 
Grimm@stadt-muenster.de  
Datum: 
03.05.2013 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0309/2013 
 
Begründung: 
 
1. Voraussetzungen 
 
Entsprechend der Nebenbestimmungen der wasserrechtlichen Erlaubnis gem. § 8 WHG  für 
die Regenwassereinleitung in den Kinderbach, wurde seitens der Unteren Wasserbehörde 
Münster die Regenrückhaltung für die Einleitung gefordert. 
 
Die Planung überschreitet die zur Zeit der Entwurfsaufstellung gültigen Normen, Regelwe rke 
und die gesetzlichen Anforderungen nicht. Reduktionen sind daher unter Erhaltung des U m-
fanges der Maßnahme nicht möglich.  
 
Der Entwurf wurde mit den Aufsichtbehörden abgestimmt. 
 
 
2. Beschreibung der Baumaßnahme 
 
Allgemeines 
Mit dem Bau des Regenrückhaltebeckens wird die alte Einleitungsstelle (3328 000/04; Netz 
327) in den Kinderbach um ca. 230 m flussaufwärts verlegt.  
Das Einzugsgebiet „Busso-Peus-Straße“ wird im Zuge der Baumaßnahme vom Netz 327 a b-
gekoppelt und zukünftig über eine separate Einleitungsstelle (332800094/01; Netz 569) in das 
Nebengewässer des Kinderbachs (Gew. Nr. 332800094) entwässert.  
 
Regenwasserrückhaltung 
Das geplante Regenrückhaltebecken mit ca. 2.500 m³ Speichervolumen, soll als naturnah g e-
staltetes Trockenbecken mit technischem Ein- und Auslaufbauwerk sowie einer Notentlastung 
in Form eines Überfallwehres, errichtet werden. Die Ableitung der gedrosselten Niede r-
schlagswassermenge, von zukünftig max. 48,50 l/s in den Kinderbach, wird über einen neu zu 
erstellenden, offenen Regenwasserableiter sichergestellt. 
Die Bepflanzung des Beckens wird in Abstimmung mit der  Unteren Landschaftsbehörde g e-
plant.  
Auf die Einzäunung des Regenrückhaltebeckens wird hinsichtlich der geografischen Lage, der 
baulichen Gestaltung und der Betriebsweise verzichtet.  
 
Ökologische Verbesserung 
Die ökologische Umgestaltung des Nebengewässers Nr. 332800094 ist Teil des Gesamten t-
wurfes zum RRB Kinderbach.  
Das derzeit verrohrte Gewässer 332800094 wird auf einer Länge von ca. 101 m entrohrt und 
in einem Trapezprofil mit wechselnden  Böschungsneigungen naturnah  zum Kinderbach g e-
führt.  
Das zukünftig offene, naturnah gestaltete Gewässer ist eingebunden in den Kinderbachta l-
park. Die Bepflanzung des Gewässers wird ebenfalls in Abstimmung mit der „Unteren Lan d-
schaftsbehörde“ geplant und ausgeführt.  
 
3.  Ausschreibung und Bau 
Die Ausschreibung erfolgt direkt nach der Beschlussfassung. Der Baubeginn ist für das 4. 
Quartal 2013 geplant. Die Bauzeit wird auf 5 Monate geschätzt.

- 3 - 
V/0309/2013 
4. Beiträge Dritter/ Zuschüsse 
Der Bau der Regenwasserbehandlung und die Renaturierung des Gewässers im Zuge von Un-
terhaltungsmaßnahmen sind nicht beitragspflichtig nach dem Baugesetzbuch (BauGB). 
 
5. Genehmigungen/ Vereinbarungen 
Der aufgestellte Entwurf wird gem. §58.1 LWG zur Anzeige bei der Unteren Wasserbehörde 
Münster vorgelegt. Die erforderlich en Einleitungserlaubnisse gemäß § 8 WHG für die beiden 
Einleitungsstellen werden zeitgleich bei der Unteren Wasserbehörde der Stadt Münster g e-
stellt. 
Für den Bau der Regenwasserbehandlungsanlage wird eine Befreiung gem. § 4 und 6 LG bei 
der Unteren Landschaftsbehörde der Stadt Münster beantragt. 
 
6. Liegenschaftliche Regelungen 
Die Flächen für das RRB und den offenen Ableiter liegen in städtischem Eigentum.  
Der derzeitige Pachtvertrag zur landwirtschaftlichen Nutzung der Planungsfläche  ist entspre-
chend der Realisierungszeiten termingerecht gekündigt. 
 
 
i.V. 
 
gez. 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor

Beratungsverlauf (2)

12.09.2013 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 6.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
17.09.2013 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen
TOP 5.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Busso-Peus-Straße
  • Gievenbecker Weg

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0309/2013
Typ
Vorlagen
Datum
24.05.2013
Erstellt
06.10.2020 14:37