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3076/2017

Stand Förderprogramme

Mitteilung Ausschuss 11.10.2017

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Nächste Beratung: Sportausschuss, Sitzung am 12.10.2017, TOP 7.4

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

4651 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
IV/52/521 
 
Vorlagen-Nummer 
 3076/2017 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Sportausschuss 12.10.2017 
 
Stand Förderprogramme 
Die Sportverwaltung hat sich an verschiedenen Förderprogrammen zur Sanierung von Sport-
freianlagen sowie Vereins- und Umkleidegebäuden beteiligt. Im nachstehenden Schriftsatz 
werden die Förderprogramme erläutert und die zur Förderung berücksichtigten Sportanlagen 
benannt. 
 
Förderprogramm ‚NRW.BANK. Gute Schule 2020‘ 
 
Gemeinsam mit der NRW.BANK hat das Land NRW das Förderprogramm ‚Gute Schule 
2020‘ für die Verbesserung der kommunalen Schulinfrastruktur beschlossen. Laut Förder-
rundbrief Nr. 39 der NRW.BANK werden grundsätzlich alle Investitionen sowie Sanierungs- 
und Modernisierungsaufwendungen auf kommunalen Schulgeländen und den räumlich dazu 
gehörigen Schulsportanlagen gefördert. Die Fördersumme beträgt 100 %. 
Für zwei der fünf von der Sportverwaltung genannten Sportanlagen wurde auf Grund ihrer 
räumlichen Nähe zu Schulen die Förderfähigkeit positiv beschieden. 
 
Sportanlage Hardtgenbuscher Kirchweg in Köln-Ostheim (Bezirk 8), Generalsanierung 
mit Umbau in einen Kunstrasenplatz: 
Sachstand: 
Der Planungsbeschluss wurde am 04.05.2017 im Sportausschuss gefasst. 
Derzeit laufen die Vorplanungen. So wurde der Antrag auf Luftbildauswertung zur Kampfmit-
telräumung gestellt und Leitungsauskünfte eingeholt. Das Amt für Liegenschaften, Vermes-
sung und Kataster ist mit der Erstellung eines Amtlichen Lageplans beauftragt.  
Die Fertigstellung der Baumaßnahme ist für das 1. Quartal 2020 geplant. Der Mittelabruf der 
Förderung ist für 2020 geplant. 
 
Sportanlage Humboldstraße – Platz 1 in Köln-Porz (Bezirk 7), Generalsanierung mit 
Umbau in einen Kunstrasenplatz: 
Sachstand: 
Die Sportanlage Humboldstraße – Platz 1 ist in der Prioritätenliste für die Sanierung von Köl-
ner Sportfreianlagen für die Jahre 2018-2020 vorgesehen, welche noch vom Sportausschuss 
und dem Rat beschlossen werden muss.  
Der Planungsbeschluss wird im Jahr 2018 angestrebt. Der Mittelabruf der Förderung ist für 
2020 geplant.

2 
 
 
 
Förderprogramm ‚Investitionspakt Soziale Integration im Quartier NRW 2017‘ 
 
Die Sportverwaltung hat sich vor dem Hintergrund der sozialräumlich ausgerichteten Ent-
wicklung von Quartieren entschieden, zum Förderaufruf des Landes NRW die Sportanlage 
Zaunhofstraße in Köln-Meschenich zur Umwandlung eines Tennenplatzes in ein Kunstrasen-
spielfeld zu melden. Die Fördersumme beträgt 90% durch Bund und Land NRW (75% Bund, 
15% Land NRW). Die Förderfähigkeit dieses Projektes wurde ebenfalls positiv beschieden. 
 
Sportanlage Zaunhofstraße in Köln-Meschenich (Bezirk 2), Generalsanierung mit Um-
bau in einen Kunstrasenplatz: 
Sachstand: 
Der Planungsbeschluss wurde am 19.01.2017 im Sportausschuss gefasst.  
Die Grundlagenermittlung ist abgeschlossen, die Erstellung eines Amtlichen Lageplanes 
wurde beauftragt und liegt dem Sportamt vor. Derzeit befindet sich die Maßnahme in der 
Vorentwurfsphase. Derzeit werden Abstimmungen mit dem Umwelt- und Verbraucherschutz-
amt bezüglich der Erstellung eines Landschaftspflegerischen Begleitplans (LBP) sowie einer 
Artenschutzrechtlichen Vorprüfung (ASP I) getroffen. 
Die Fertigstellung der Baumaßnahme ist für das 4. Quartal 2019 geplant. 
 
 
Maßnahme aus dem Städtebauförderprogramm (Zuweisungen für Investitionen an Gemein-
den zur Förderung von Quartieren mit besonderem Entwicklungsbedarf nach Nr. 25 der För-
derrichtlinie „Stadterneuerung“ 
 
Sportanlage Zaunhofstraße in Köln-Meschenich (Bezirk 2), Errichtung eines neuen 
Vereinsheims 
Sachstand: 
Der Verein ist derzeit in der Überarbeitung seiner Planungen aus der Abstimmung mit der 
städt. Bauaufsicht. Der Verein hofft, spätestens zum Beginn des kommenden Jahres mit der 
Umsetzung der Maßnahme beginnen zu können und die Maßnahme entsprechend der För-
derbestimmungen bis zum Ende des Jahres 2018 fertigzustellen. 
 
 
Maßnahmen im Rahmen des Kommunalinvestitionsfördergesetzes (KP III) 
 
Sportanlage Merianstraße in Köln-Chorweiler (Bezirk 6), Energetische Sanierung des 
städt. Umkleidehauses 
Sachstand: 
Derzeit findet immer noch die Grundlagenermittlung durch die städtische Gebäudewirtschaft 
für die Umsetzung der Maßnahme statt. Im nächsten Schritt muss auf der Basis der vorhan-
denen Grundlagen sowie der einzuholenden Gutachten eines Bauphysikers, des Brand-
schutzgutachters die Planung vervollständigt werden und die Kostenermittlung erfolgen. Die 
Sportverwaltung geht davon aus, im Sommer 2018 mit der Umsetzung der Maßnahme über 
die städtische Gebäudewirtschaft beginnen zu können.

Beratungsverlauf (1)

12.10.2017 Sportausschuss
TOP 7.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Zaunhofstraße
  • Hardtgenbuscher Kirchweg
  • Merianstraße

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Details

Aktenzeichen
3076/2017
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
11.10.2017
Erstellt
05.10.2017 09:38