3076/2017
Stand Förderprogramme
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Mitteilung Ausschuss
4651 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/52/521 Vorlagen-Nummer 3076/2017 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Sportausschuss 12.10.2017 Stand Förderprogramme Die Sportverwaltung hat sich an verschiedenen Förderprogrammen zur Sanierung von Sport- freianlagen sowie Vereins- und Umkleidegebäuden beteiligt. Im nachstehenden Schriftsatz werden die Förderprogramme erläutert und die zur Förderung berücksichtigten Sportanlagen benannt. Förderprogramm ‚NRW.BANK. Gute Schule 2020‘ Gemeinsam mit der NRW.BANK hat das Land NRW das Förderprogramm ‚Gute Schule 2020‘ für die Verbesserung der kommunalen Schulinfrastruktur beschlossen. Laut Förder- rundbrief Nr. 39 der NRW.BANK werden grundsätzlich alle Investitionen sowie Sanierungs- und Modernisierungsaufwendungen auf kommunalen Schulgeländen und den räumlich dazu gehörigen Schulsportanlagen gefördert. Die Fördersumme beträgt 100 %. Für zwei der fünf von der Sportverwaltung genannten Sportanlagen wurde auf Grund ihrer räumlichen Nähe zu Schulen die Förderfähigkeit positiv beschieden. Sportanlage Hardtgenbuscher Kirchweg in Köln-Ostheim (Bezirk 8), Generalsanierung mit Umbau in einen Kunstrasenplatz: Sachstand: Der Planungsbeschluss wurde am 04.05.2017 im Sportausschuss gefasst. Derzeit laufen die Vorplanungen. So wurde der Antrag auf Luftbildauswertung zur Kampfmit- telräumung gestellt und Leitungsauskünfte eingeholt. Das Amt für Liegenschaften, Vermes- sung und Kataster ist mit der Erstellung eines Amtlichen Lageplans beauftragt. Die Fertigstellung der Baumaßnahme ist für das 1. Quartal 2020 geplant. Der Mittelabruf der Förderung ist für 2020 geplant. Sportanlage Humboldstraße – Platz 1 in Köln-Porz (Bezirk 7), Generalsanierung mit Umbau in einen Kunstrasenplatz: Sachstand: Die Sportanlage Humboldstraße – Platz 1 ist in der Prioritätenliste für die Sanierung von Köl- ner Sportfreianlagen für die Jahre 2018-2020 vorgesehen, welche noch vom Sportausschuss und dem Rat beschlossen werden muss. Der Planungsbeschluss wird im Jahr 2018 angestrebt. Der Mittelabruf der Förderung ist für 2020 geplant. 2 Förderprogramm ‚Investitionspakt Soziale Integration im Quartier NRW 2017‘ Die Sportverwaltung hat sich vor dem Hintergrund der sozialräumlich ausgerichteten Ent- wicklung von Quartieren entschieden, zum Förderaufruf des Landes NRW die Sportanlage Zaunhofstraße in Köln-Meschenich zur Umwandlung eines Tennenplatzes in ein Kunstrasen- spielfeld zu melden. Die Fördersumme beträgt 90% durch Bund und Land NRW (75% Bund, 15% Land NRW). Die Förderfähigkeit dieses Projektes wurde ebenfalls positiv beschieden. Sportanlage Zaunhofstraße in Köln-Meschenich (Bezirk 2), Generalsanierung mit Um- bau in einen Kunstrasenplatz: Sachstand: Der Planungsbeschluss wurde am 19.01.2017 im Sportausschuss gefasst. Die Grundlagenermittlung ist abgeschlossen, die Erstellung eines Amtlichen Lageplanes wurde beauftragt und liegt dem Sportamt vor. Derzeit befindet sich die Maßnahme in der Vorentwurfsphase. Derzeit werden Abstimmungen mit dem Umwelt- und Verbraucherschutz- amt bezüglich der Erstellung eines Landschaftspflegerischen Begleitplans (LBP) sowie einer Artenschutzrechtlichen Vorprüfung (ASP I) getroffen. Die Fertigstellung der Baumaßnahme ist für das 4. Quartal 2019 geplant. Maßnahme aus dem Städtebauförderprogramm (Zuweisungen für Investitionen an Gemein- den zur Förderung von Quartieren mit besonderem Entwicklungsbedarf nach Nr. 25 der För- derrichtlinie „Stadterneuerung“ Sportanlage Zaunhofstraße in Köln-Meschenich (Bezirk 2), Errichtung eines neuen Vereinsheims Sachstand: Der Verein ist derzeit in der Überarbeitung seiner Planungen aus der Abstimmung mit der städt. Bauaufsicht. Der Verein hofft, spätestens zum Beginn des kommenden Jahres mit der Umsetzung der Maßnahme beginnen zu können und die Maßnahme entsprechend der För- derbestimmungen bis zum Ende des Jahres 2018 fertigzustellen. Maßnahmen im Rahmen des Kommunalinvestitionsfördergesetzes (KP III) Sportanlage Merianstraße in Köln-Chorweiler (Bezirk 6), Energetische Sanierung des städt. Umkleidehauses Sachstand: Derzeit findet immer noch die Grundlagenermittlung durch die städtische Gebäudewirtschaft für die Umsetzung der Maßnahme statt. Im nächsten Schritt muss auf der Basis der vorhan- denen Grundlagen sowie der einzuholenden Gutachten eines Bauphysikers, des Brand- schutzgutachters die Planung vervollständigt werden und die Kostenermittlung erfolgen. Die Sportverwaltung geht davon aus, im Sommer 2018 mit der Umsetzung der Maßnahme über die städtische Gebäudewirtschaft beginnen zu können.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (3)
- Zaunhofstraße
- Hardtgenbuscher Kirchweg
- Merianstraße
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Details
- Aktenzeichen
- 3076/2017
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 11.10.2017
- Erstellt
- 05.10.2017 09:38