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1440/2018

Querungsmöglichkeiten über die Äußere Kanalstraße erweitern - sicheren Fußgängerüberweg vom Takufeld zum Ossendorfer Bad einrichten

Mitteilung BV 16.05.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 04.06.2018, TOP 12.3

Mitteilung BV

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Mitteilung BV

3215 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/64/643/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 1440/2018 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 04.06.2018 
 
Querungsmöglichkeiten über die Äußere Kanalstraße erweitern - sicheren Fußgängerüberweg 
vom Takufeld  zum Ossendorfer Bad einrichten 
hier: Beschluss aus der Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 12.09.2016, TOP 8.2 
Beschluss: 
 
„Die Verwaltung wird beauftragt, mindestens eine der beiden „Rettungsinseln“ auf der Äußeren Ka-
nalstraße um einen sicheren Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) zu ergänzen“. 
 
 
Mitteilung der Verwaltung: 
 
Die Anordnung eines Fußgängerüberweges setzt voraus, dass der Fußgänger-Querverkehr im Be-
reich der vorgesehenen Überquerungsstelle hinreichend gebündelt auftritt. Andernfalls kommen nur 
linienhaft wirkende Maßnahmen wie Mittelstreifen oder mehrere Inseln in kurzen Abständen in Be-
tracht. 
 
Die Anordnung eines Fußgängerüberweges sollte nur nach den Vorgaben der Richtlinien zur Anord-
nung und Ausstattung von Fußgängerüberwegen angeordnet werden, wenn die geforderten Ver-
kehrsverhältnisse vorliegen. Hier werden u.a. die ermittelten querenden Fußverkehrsmengen in den 
Spitzenbelastungsstunden mit durchschnittlichem KFZ-Verkehr ins Verhältnis gesetzt. Nur wenn bei-
de Werte im zulässigen Bereich liegen, kann von einem sicheren Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) 
ausgegangen werden. Dann ist die Anlage zulässig.  
 
In dem Zusammenhang wurden Verkehrserhebungen an den beiden bereits vorhanden Querungsin-
seln an der Äußeren Kanalstraße auf Höhe des Takufeldes durchgeführt. 
 
In der durchgeführten Verkehrserhebung am 16.01.2018 wurden zur Spitzenstunde im Zeitraum von 
15:15 Uhr bis 16:15 Uhr 40 Fußgängerinnen und Fußgänger beim Überqueren an der Querungshilfe 
auf Höhe des Ossendorfer Bads erfasst. Dem gegenüber steht ein ermitteltes Fahrzeugaufkommen 
vom 02.02.2017 in der gleichen Stunde von 742 Fahrzeugen in Fahrtrichtung Iltisstraße. 
 
Das Fußgängeraufkommen im Bereich der Querungshilfe der Äußeren Kanalstraße in Höhe der 
Kleingärten zeichnet sich bei der durchgeführten Verkehrserhebung vom 16.01.2018 in der Zeit von 
15:45 Uhr bis 16:45 Uhr mit 28 querenden Fußgängerinnen und Fußgängern die Spitzenstunde ab. 
Dem gegenüber steht ein ermitteltes Fahrzeugaufkommen am 02.02.2017 in der gleichen Stunde von 
708 Fahrzeugen in Fahrtrichtung Iltisstraße. 
 
Das im Rahmen der Verkehrserhebung ermittelte Fußgängeraufkommen in der jeweiligen Spitzen-
stunde der jeweiligen Überquerungsstelle liegt unter der Anzahl von 50 Fußgängerinnen und Fuß-
gängern und folglich unter dem vom den Richtlinien zur Anlage und Ausstattung von Fußgänger-
überwegen möglichen Einsatzbereich von Fußgänger-überwegen.

2 
 
 
Weiterhin ist das in der Verkehrserhebung ermittelte KFZ-Verkehrsaufkommen mit den Fahrzeugstär-
ken oberhalb von dem von Fußgängerüberwegen empfohlenen Bereich. Deswegen erhöht in diesem 
Fall die Anlage von Fußgängerüberwegen nicht die Verkehrssicherheit für Fußgängerinnen und Fuß-
gänger. Daher sind in diesem Fall baulich angelegte Querungshilfen ausreichend. 
 
An beiden Überquerungsstellen sind bereits bauliche Querungsinseln installiert.

Beratungsverlauf (1)

04.06.2018 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 12.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1440/2018
Typ
Mitteilung BV
Datum
16.05.2018
Erstellt
02.05.2018 08:05