0942/2023
Zügigkeitserweiterung der Gemeinschaftsgrundschule Soldiner Straße, Soldiner Straße 68, 50767 Köln-Lindweiler, Schulnr. 185425, zum Schuljahr 2024/25
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Anlage 1 - Stellungnahme Stadtschulpflegschaft Köln
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Stadtschulpflegschaft Köln, Willy-Brandt-Platz 3, 50475 Köln Ausschussvorsitzender des Ausschusses für Schule und Weiterbildung Herr Dr. Helge Schlieben Nur per E-Mail Stadtschulpflegschaft Köln, Willy-Brandt-Platz 3, 50475 Köln, info@stadtschulpflegschaft-koeln.de www.stadtschulpflegschaft-koeln.de Seite 1 von 1 Erweiterung Zügigkeiten Stellungnahme zu Beschlussvorlagen des Ausschusses am 22.05.2023: 0827/2023 – 0975/2023 – 0340/2023 0344/2023 – 0935/2023 – 0942/2023 18.05.2023 Sehr geehrter Herr Dr. Schlieben, auf Grund des allseits bekannten Schulplatzmangels begrüßt die Stadtschulpflegschaft Köln ausdrücklich Vorlagen zu Mehrzügigkeiten, da so schnell durch Neugründungen von Schulen wohl nicht alle notwenigen Plätze bereitgest ellt werden können. Allerdings ist bei Zügigkeitserweiterungen immer an mehr als „nur“ neue Klassenräume mitzudenken. Schulkonferenzen müssen am Verfahren beteiligt werden, können aber letztlich nur einen Beschluss fassen, wenn alle weiteren notwendigen Maßnahmen bereits mitgedacht und kommuniziert wurden. So sollte es immer ein Stufenkonzept geben, dass verbindliche Aussagen zu nachfolgenden Punkten, die bei einer Mehrzügigkeit stets einzuplanen sind, enthält. Zu berücksichtigende Aspekte bei Zügigkeitserweiterungen (Diese Liste ist nicht abschließend und die auf- geführte Reihenfolge ist willkürlich): • Fachräume • Turnhallenzeiten • Schwimmzeiten • OGS-Räume • Mensa / Essbereich • Nicht pädagogisches Personal • Schulhofgröße • Fahrradständer • Digitale Infrastrukur • ggf. Sanitäre Anlagen, wenn nicht durch modularen Schulbau mitberücksichtigt Ferner ist unbedingt ein frühzeitiger Austausch mit der Schulgemeinde nachhaltig anzustreben. Mit freundlichen Grüßen Stadtschulpflegschaft Köln Vorstand Nathalie Binz, Achim Schmitz, Gerhard Jansen Willy-Brandt-Platz 3, 50475 Köln info@stadtschulpflegschaft-koeln.de www.stadtschulpflegschaft-koeln.de www.fb.com/StadtschulpflegschaftKoeln
Anlage 3, Auszug BV 6 Chorweiler 06.06.2023
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) Herr Schulz Telefon: (0221) 221 96313 Fax: (0221) 221 96400 E-Mail: christian.schulz1@stadt - koeln.de Datum: 12.06.2023 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler vom 06.06.2023 öffentlich 9.2.3 Zügigkeitserweiterung der Gemeinschaftsgrundschule Soldiner Straße, Soldiner Str. 68, 50767 Köln-Lindweiler, Schulnr. 185425, zum Schuljahr 2024/25 0942/2023 Abstimmung über die durch mündlichen Erweiterungsantrag von Bezirksvertre- ter Roth geänderten Beschluss: 1. Der Rat beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW), die Gemeinschaftsgrundschule Soldiner Straße, GGS, Schulnr. 185425, Soldi- ner Straße 68, 50767 Köln-Lindweiler, um 0,5 Züge auf zukünftig 2 Züge zu erweitern. Der Beschluss soll ab dem Schuljahr 2024/25 umgesetzt werden. 2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Beschlussfassung einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen zur Genehmigung des Beschlusses zu stellen. 3. Die sofortige Vollziehung des Beschlusses unter 1. wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 Verwaltungsgerichtsordnung angeordnet. 4. Der Rat beauftragt die Verw altung, die in der Schulkonferenz beschlossenen Maß- nahmen w ie gefordert umzusetzen. Dabei stehen im Vordergrund der Neubau von Toiletten ebenso w ie die Erw eiterung bzw . der Umbau der Küche. Abstimmungsergebnis: Einstimmig in Abwesenheit von Bezirksvertreter Gökpinar zugestimmt.
Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle IV/IV/2 Vorlagen-Nummer 0942/2023 Freigabedatum 10.05.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Zügigkeitserweiterung der Gemeinschaftsgrundschule Soldiner Straße, Soldiner Str. 68, 50767 Köln-Lindweiler, Schulnr. 185425, zum Schuljahr 2024/25 Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rat beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW), die Gemeinschaftsgrundschule Soldiner Straße, GGS, Schulnr. 185425, Soldiner Straße 68, 50767 Köln-Lindweiler, um 0,5 Züge auf zukünftig 2 Züge zu erweitern. Der Beschluss soll ab dem Schuljahr 2024/25 umgesetzt werden. 2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Be- schlussfassung einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein -Westfalen zur Ge- nehmigung des Beschlusses zu stellen. 3. Die sofortige Vollziehung des Beschlusses unter 1. wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 Verwal- tungsgerichtsordnung angeordnet. Ausschuss Schule und Weiterbildung 22.05.2023 Finanzausschuss 12.06.2023 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 06.06.2023 Rat 15.06.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: (0) Ausgangslage Die Gemeinschaftsgrundschule Soldiner Straße, Schulnr. 185425, Soldiner Straße 68, 50767 Köln, wird aktuell als 1,5-zügige Grundschule im Stadtbezirk Chorweiler, Stadtteil Lindweiler, geführt. Am gleichen Standort ist außerdem die Gertrud-Bollenrath-Schule, Förderschule im Verbund, mit den Förderschwerpunkten Lernen und Emotionale und Soziale Entwicklung ver- ortet. Zur Schaffung dringend notwendiger zusätzlicher Schulplätze wurde am Standort Soldiner Str. ein Modulbau errichtet, der zur Deckung des zusätzlichen Raumbedarfs der Förderschule beiträgt und Ende des zweiten Quartals 2023 in Betrieb genommen wird. Hierdurch ermöglicht sich eine schulrechtliche Erweiterung von 1,5 auf 2 Züge an der Grundschule und eine Ver- besserung der Raumsituation der Förderschule. (1) Hintergrund Durch die Zügigkeitserweiterung ergibt sich zukünftig die Kapazität, regelmäßig gemäß durch- schnittlichem Klassenbildungswert 23 zusätzliche Grundschulplätze pro Jahrgang an der Grundschule in Lindweiler anbieten zu können. Unter Ausschöpfung der Bandbreite zur Klas- senbildung gemäß § 6a der Verordnung zur Ausführung des § 93 Absatz 2 Schulgesetz Nord- rhein-Westfalen stehen bis zu 28 zusätzliche Grundschulplätze pro Jahrgang an der Schule zur Verfügung. So können zukünftig jährlich bis zu 56 Schüler*innen an der Grundschule auf- genommen werden. In der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung 2020 (siehe Vorlage 0418/2020) wird die Anpassung der Zügigkeit der GGS Soldiner Straße in Lindweiler unter der Maßnahmennum- mer M69 geführt und wie folgt beschrieben: „Die aktuelle kleinräumige Einwohnerprognose und Einwohnerbestandsdaten für Lindweiler weisen auf zukünftig höhere Einschulungszahlen hin als in den vergangenen Jahren. Im Durchschnitt stehen in den kommenden Jahren 32 bis 33 Kinder zur Einschulung an. Dies ist für eine Klasse zu viel. Die Mindestgröße einer 2 -zügigen Grundschule beträgt 15 Kinder je Klasse. Daher kann eine 2-Zügigkeit auch mit geringen Klassenstärken vorgesehen werden. Um eine Abweisung von Kindern in benachbarte, ungünstig zu erreichende Stadtteile zu ver- meiden, wird die Änderung der Zügigkeit vorgeschlagen. Die Raumsituation am Standort Sol- diner Straße (Grundschule und Förderschule) soll durch das Aufstellen von Containereinhei- ten verbessert werden (vgl. Vorlage 1849/2018). Es ist leider noc h nicht absehbar, wann die vorgesehenen zusätzlichen Räume verfügbar sind und damit die weitere Entlastung der Raumsituation, erfolgen kann.“ (2) Schulentwicklungsplanerische Stellungnahme Bestand Zum Schuljahr 2022/2023 ist die im Stadtteil Lindweiler liegende städtische Grundschule GGS 3 Soldiner Straße in der Zügigkeit wie folgt festgelegt und kann entsprechend Schüler*innen aufnehmen: Zügigkeit Gemeinsames Lernen Kapazität ⌀ 23 max. Kapazität 1,5 Nein 23 bzw. 46 28 bzw. 56 Im Schuljahr 2022/23 werden rd. 130 Schüler*innen an diesem städtischen Schulstandort ge- führt. Aktuell und in den vergangenen Jahren wurden im Stadtteil seit dem Schuljahr 2012/2013 bezogen auf alle Jahrgänge zwischen 100 -136 Schüler*innen beschult. Dies entspricht 1 bis 1,5 Zügen. Prognose der Schülerzahlentwicklung Laut der kleinräumigen Einwohnerprognose 2022 ist der Grundschulplatzbedarf in Lindweiler für die Eingangsklassen bei den altersrelevanten Jahrgängen im Betrachtungszeitraum 2023- 2035 zwischen 37 und 26 Kindern zu verorten. Dies entspricht dem jährlichen Bedarf von rd. 1-2 Eingangsklassen. Auf Grundlage der Einwohnerdaten für den Stadtteil Lindweiler vom 31.12.2021 könnten bei unveränderter Einwohnerzahl bis 2035 Einschulungen in einem Korridor zwischen rd. 20 und 40 Kindern möglich sein. Dies entspricht einem Platzbedarf von rd. 1 -2 Eingangsklassen in den kommenden Jahren. M it der vorliegenden beabsichtigten Zügigkeitserweiterung der GGS Soldiner Straße auf 2 Züge gewinnt der Schulstandort bis zu 28 Schulplätze pro Jahrgang. Aufbauend stehen der Gemeinschaftsgrundschule somit ständig 56 Plätze pro Jahrgang zur Verfügung. (3) Zur Raum- und Gebäudesituation Das Gebäude an der Soldiner Straße. 68, 50767 Köln-Lindweiler gewinnt durch den Modulbau sechs Klassenräume für die Förderschule hinzu. Im Bestandsgebäude erfolgt die Nutzung weiterhin durch die Grundschule mit derzeit 1,5 Zügen und durch die Förderschule. Durch den Modulbau wird eine Verbesserung der Raumsituation der Förderschule erreicht. Das Raumprogramm für eine volle Zweizügigkeit der Grundschule entspricht hiermit zwar noch nicht dem Standard. Es sind jedoch ausreichend Klassenräume für eine Zügigkeitserwei- terung vorhanden. Allerdings müssen zukünftig noch Mehrzweck - und Ganztagsräume ge- schaffen werden, um den pädagogischen Anforderungen auf lange Sicht zu genügen. Für die nach § 79 Schulgesetz NRW vorgeschriebenen Bereitstellung und Unterhaltung der Schulanlage und des Schulgebäudes für einen ordnungsgemäßen Unterricht wird somit Sorge getragen. Die sich hieraus ergebenden Aufwendungen für Schulmieten, die über den Flächenverrech- nungspreis dem Amt für Schulentwicklung in Rechnung gestellt werden, stehen im Hpl 2023/2024 im Teilplan 0301, Teilplanzeile 16 in entsprechender Höhe zur Verfügung. Für die Haushaltsjahre 2025 ff. wird das Dezernat für Bildung, Jugend und Sport im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2025 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. (4) Beteiligung der Schulkonferenzen Die Verwaltung hat eine Stellungnahme der Schulkonferenz zwecks Beteiligung nach § 76 SchulG NRW bei der Schulleitung angefragt. 4 (5) Personalkosten Der Stellenbedarf und die daraus resultierenden Personalkosten in Schulsekretariaten richten sich neben den zu erwartenden Schülerzahlen u.a. nach der Schulform und der damit verbun- denen Bewertung der Schulsekretariatsstellen sowie Sicherstellung einer Grundversorgung. Durch die Zügigkeitserweiterung der Gemeinschaftsgrundschule Soldiner Straße zum Schul- jahr 2024/25 entsteht aufgrund der aktuell zugestandenen Grundversorgung kein zusätzlicher Bedarf für das Schulsekretariat. An der GGS Soldiner Straße ist bereits eine Hausmeisterstelle vorhanden. Der dortige Schul- hausmeister betreut ebenfalls die ansässige Förderschule Soldiner Straße. Grundlage für die Bewertung der Schulhausmeisterstellen ist die tarifliche Reinigungsfläche. Mit Inbetriebnahme des zusätzlichen Modulbaues bedarf es voraussichtlich keiner Anpassung der Bewertung. (6) Abstimmung mit den benachbarten Schulträgern § 80 Absatz 2 Schulgesetz NRW verpflichtet die Schulträger, in enger Zusammenarbeit und gegenseitiger Rücksichtnahme auf ein regional ausgewogenes, vielfältiges und umfassendes Angebot zu achten und benachbarte Schulträger rechtzeitig anzuhören, die durch die Planun- gen in ihren Rechten betroffen sein können. Als benachbarte Schulträger sind Gemeinden zu verstehen, die unmittelbar an das Kölner Stadtgebiet angrenzen (Nachbargemeinden). Nach § 80 Absatz 7 Schulgesetz NRW informieren sich die Träger öffentlicher Schulen und die Träger von Ersatzschulen gegenseitig über ihre Planungen. Aufgrund der lediglich regionalen Bedeutung der Grundschulen verzichtet die Stadt Köln in diesem Fall auf eine Abstimmung mit den Nachbarschulträgern. (7) Anordnung der sofortigen Vollziehung Es liegt im dringenden öffentlichen Interesse, dass der Schulträger nicht durch eingelegte Rechtsmittel Einzelner gegen die schulrechtliche Änderung der Gemeinschaftsgrundschule Soldiner Straße, für die schulrechtliche Erweiterung zu einem erheblichen finanziellen, perso- nellen und organisatorischen Aufwand für die Dauer eines möglicherweise mehrjährigen juris- tischen Verfahrens gezwungen wird. Insbesondere liegt es im Interesse der Eltern, rechtzeitig vor Beginn des Schuljahres 2024/25 Klarheit über das zukünftige Schulangebot zu haben. Daher ist bei Ausführung des Beschlusses zur Zügigkeitserweiterung die sofortige Vollziehung gemäß § 80 Absatz 2 Ziffer 4 Verwaltungsgerichtsordnung (besonderes öffentliches Interesse) anzuordnen.
Anlage 2 Stellungnahme Schulkonferenz
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GGS Soldiner Straße Soldiner Straße 68 50767 Köln Fon: 0221 / 356 8999 0 ee nn . Fax: 0221 / 356 8999 19 Soldiner Straße ggs-soldiner-strasse@stadt-koeln.de Zügigkeitserweiterung GGS Soldiner Straße zum Schuljahr 2024/25- Stellungnahme der Schulkonferenz Köln, den 26.05.2023 Die Schulkonferenz steht der Zügigkeitserhöhung auf eine volle Zweizügigkeit zum Schuljahr 2024/25 positiv entgegen. Allerdings gibt es die folgenden Bedenken: e Es gibt für die ansteigende Zahl an Kindern zu wenig Toiletten. e Es werden mehr Kinder in der OGS angemeldet werden. Die Konvektomaten, die zurzeit zur Verfügung stehen, reichen gerade für die derzeitige Mittagssituation aus. Die Küche ist zu klein, um mehr davon anzuschaffen. Es müssten also Umbaumaßnahmen stattfinden, um alle Kinder mittags mit Essen versorgen zu können. Fr. Dietz } (kommissarische Schulleitung) (Elternpflegschaftsvorzitzender) (Lehrkraft)
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0942/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 02.06.2023
- Erstellt
- 14.03.2023 16:46