Mandari Insight

0942/2023

Zügigkeitserweiterung der Gemeinschaftsgrundschule Soldiner Straße, Soldiner Straße 68, 50767 Köln-Lindweiler, Schulnr. 185425, zum Schuljahr 2024/25

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 02.06.2023

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 15.06.2023, TOP 10.11

Anlage 1 - Stellungnahme Stadtschulpflegschaft Köln

· application/pdf

Ansehen

Anlage 3, Auszug BV 6 Chorweiler 06.06.2023

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Rat

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2 Stellungnahme Schulkonferenz

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 - Stellungnahme Stadtschulpflegschaft Köln

2028 Zeichen

Stadtschulpflegschaft Köln, Willy-Brandt-Platz 3, 50475 Köln 
 
 
Ausschussvorsitzender des Ausschusses für Schule und Weiterbildung 
Herr Dr. Helge Schlieben 
 
 
Nur per E-Mail 
 
 
Stadtschulpflegschaft Köln, Willy-Brandt-Platz 3, 50475 Köln,  
info@stadtschulpflegschaft-koeln.de   www.stadtschulpflegschaft-koeln.de     
 Seite 1 von 1 
 
Erweiterung Zügigkeiten  
Stellungnahme zu Beschlussvorlagen des  
Ausschusses am 22.05.2023:  
 
0827/2023 – 0975/2023 – 0340/2023  
0344/2023 – 0935/2023 – 0942/2023 
 
 
18.05.2023 
 
Sehr geehrter Herr Dr. Schlieben, 
auf Grund des allseits bekannten Schulplatzmangels begrüßt die Stadtschulpflegschaft Köln ausdrücklich 
Vorlagen zu Mehrzügigkeiten, da so schnell durch Neugründungen von Schulen wohl nicht alle notwenigen 
Plätze bereitgest ellt werden können. Allerdings ist bei Zügigkeitserweiterungen immer an mehr als 
„nur“ neue Klassenräume mitzudenken. Schulkonferenzen müssen am Verfahren beteiligt werden, können 
aber letztlich nur einen Beschluss fassen, wenn alle weiteren notwendigen Maßnahmen bereits mitgedacht 
und kommuniziert wurden. So sollte es immer ein Stufenkonzept geben, dass verbindliche Aussagen 
zu nachfolgenden Punkten, die bei einer Mehrzügigkeit stets einzuplanen sind, enthält. 
Zu berücksichtigende Aspekte bei Zügigkeitserweiterungen (Diese Liste ist nicht abschließend und die auf-
geführte Reihenfolge ist willkürlich): 
• Fachräume 
• Turnhallenzeiten 
• Schwimmzeiten 
• OGS-Räume 
• Mensa / Essbereich 
• Nicht pädagogisches Personal  
• Schulhofgröße 
• Fahrradständer 
• Digitale Infrastrukur 
• ggf. Sanitäre Anlagen, wenn nicht durch modularen Schulbau mitberücksichtigt  
Ferner ist unbedingt ein frühzeitiger Austausch mit der Schulgemeinde nachhaltig anzustreben.  
Mit freundlichen Grüßen 
 
Stadtschulpflegschaft Köln 
Vorstand 
Nathalie Binz, Achim Schmitz, Gerhard 
Jansen 
 
Willy-Brandt-Platz 3, 50475 Köln 
 
info@stadtschulpflegschaft-koeln.de    
www.stadtschulpflegschaft-koeln.de   
www.fb.com/StadtschulpflegschaftKoeln

Anlage 3, Auszug BV 6 Chorweiler 06.06.2023

1543 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 
Herr Schulz 
Telefon: (0221) 221 96313 
Fax:  (0221) 221 96400 
E-Mail: christian.schulz1@stadt -
koeln.de 
Datum: 12.06.2023 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung 
Chorweiler  vom 06.06.2023  
öffentlich 
9.2.3 Zügigkeitserweiterung der Gemeinschaftsgrundschule Soldiner Straße, 
Soldiner Str. 68, 50767 Köln-Lindweiler, Schulnr. 185425, zum Schuljahr 
2024/25 
0942/2023 
 
 
Abstimmung über die durch mündlichen Erweiterungsantrag von Bezirksvertre-
ter Roth geänderten Beschluss:  
1. Der Rat beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen (SchulG 
NRW), die Gemeinschaftsgrundschule Soldiner Straße, GGS, Schulnr. 185425, Soldi-
ner Straße 68, 50767 Köln-Lindweiler, um 0,5 Züge auf zukünftig 2 Züge zu erweitern. 
Der Beschluss soll ab dem Schuljahr 2024/25 umgesetzt werden. 
 
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach 
Beschlussfassung einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen 
zur Genehmigung des Beschlusses zu stellen. 
3. Die sofortige Vollziehung des Beschlusses unter 1. wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 
Verwaltungsgerichtsordnung angeordnet. 
 
4. Der Rat beauftragt die Verw altung, die in der Schulkonferenz beschlossenen Maß-
nahmen w ie gefordert umzusetzen. Dabei stehen im Vordergrund der Neubau von 
Toiletten ebenso w ie die Erw eiterung bzw . der Umbau der Küche. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig in Abwesenheit von Bezirksvertreter Gökpinar zugestimmt.

Beschlussvorlage Rat

9481 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/IV/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 0942/2023 
Freigabedatum 
 10.05.2023 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Zügigkeitserweiterung der Gemeinschaftsgrundschule Soldiner Straße, Soldiner Str. 
68, 50767 Köln-Lindweiler, Schulnr. 185425, zum Schuljahr 2024/25  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Rat beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW), die 
Gemeinschaftsgrundschule Soldiner Straße, GGS, Schulnr. 185425, Soldiner Straße 68, 
50767 Köln-Lindweiler, um 0,5 Züge auf zukünftig 2 Züge zu erweitern. Der Beschluss soll ab 
dem Schuljahr 2024/25 umgesetzt werden. 
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Be-
schlussfassung einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein -Westfalen zur Ge-
nehmigung des Beschlusses zu stellen. 
3. Die sofortige Vollziehung des Beschlusses unter 1. wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 Verwal-
tungsgerichtsordnung angeordnet. 
 
 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 22.05.2023 
Finanzausschuss 12.06.2023 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 06.06.2023 
Rat 15.06.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
(0) Ausgangslage 
Die Gemeinschaftsgrundschule Soldiner Straße, Schulnr. 185425, Soldiner Straße 68, 50767 
Köln, wird aktuell als 1,5-zügige Grundschule im Stadtbezirk Chorweiler, Stadtteil Lindweiler, 
geführt. Am gleichen Standort ist außerdem die Gertrud-Bollenrath-Schule, Förderschule im 
Verbund, mit den Förderschwerpunkten Lernen und Emotionale und Soziale Entwicklung ver-
ortet. 
Zur Schaffung dringend notwendiger zusätzlicher Schulplätze wurde am Standort Soldiner Str. 
ein Modulbau errichtet, der zur Deckung des zusätzlichen  Raumbedarfs der Förderschule 
beiträgt und Ende des zweiten Quartals 2023 in Betrieb genommen wird. Hierdurch ermöglicht 
sich eine schulrechtliche Erweiterung von 1,5 auf 2 Züge an der Grundschule und eine Ver-
besserung der Raumsituation der Förderschule. 
 
(1) Hintergrund 
Durch die Zügigkeitserweiterung ergibt sich zukünftig die Kapazität, regelmäßig gemäß durch-
schnittlichem Klassenbildungswert 23 zusätzliche Grundschulplätze pro Jahrgang an der 
Grundschule in Lindweiler anbieten zu können. Unter Ausschöpfung der Bandbreite zur Klas-
senbildung gemäß § 6a der Verordnung zur Ausführung des § 93 Absatz 2 Schulgesetz Nord-
rhein-Westfalen stehen bis zu 28 zusätzliche Grundschulplätze pro Jahrgang an der Schule 
zur Verfügung. So können zukünftig jährlich bis zu 56 Schüler*innen an der Grundschule auf-
genommen werden. 
In der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung 2020 (siehe Vorlage 0418/2020) wird die 
Anpassung der Zügigkeit der GGS Soldiner Straße in Lindweiler unter der Maßnahmennum-
mer M69 geführt und wie folgt beschrieben: 
„Die aktuelle kleinräumige Einwohnerprognose und Einwohnerbestandsdaten für Lindweiler 
weisen auf zukünftig höhere Einschulungszahlen hin als in den vergangenen Jahren. Im 
Durchschnitt stehen in den kommenden Jahren 32 bis 33 Kinder zur Einschulung an. Dies ist 
für eine Klasse zu viel. Die Mindestgröße einer 2 -zügigen Grundschule beträgt 15 Kinder je 
Klasse. Daher kann eine 2-Zügigkeit auch mit geringen Klassenstärken vorgesehen werden. 
Um eine Abweisung von Kindern in benachbarte, ungünstig zu erreichende Stadtteile zu ver-
meiden, wird die Änderung der Zügigkeit vorgeschlagen. Die Raumsituation am Standort Sol-
diner Straße (Grundschule und Förderschule) soll durch das Aufstellen von Containereinhei-
ten verbessert werden (vgl. Vorlage 1849/2018). Es ist leider noc h nicht absehbar, wann die 
vorgesehenen zusätzlichen Räume verfügbar sind und damit die weitere Entlastung der 
Raumsituation, erfolgen kann.“ 
 
(2) Schulentwicklungsplanerische Stellungnahme 
Bestand 
Zum Schuljahr 2022/2023 ist die im Stadtteil Lindweiler liegende städtische Grundschule GGS

3 
Soldiner Straße in der Zügigkeit wie folgt festgelegt und kann entsprechend Schüler*innen 
aufnehmen: 
 
Zügigkeit Gemeinsames Lernen Kapazität ⌀ 23 max. Kapazität 
1,5 Nein 23 bzw. 46 28 bzw. 56 
 
Im Schuljahr 2022/23 werden rd. 130 Schüler*innen an diesem städtischen Schulstandort ge-
führt.  
Aktuell und in den vergangenen Jahren wurden im Stadtteil seit dem Schuljahr 2012/2013 
bezogen auf alle Jahrgänge zwischen 100 -136 Schüler*innen beschult. Dies entspricht 1 bis 
1,5 Zügen. 
 
Prognose der Schülerzahlentwicklung 
Laut der kleinräumigen Einwohnerprognose 2022 ist der Grundschulplatzbedarf in Lindweiler 
für die Eingangsklassen bei den altersrelevanten Jahrgängen im Betrachtungszeitraum 2023-
2035 zwischen 37 und 26 Kindern zu verorten. Dies entspricht dem jährlichen Bedarf von rd. 
1-2 Eingangsklassen.  
Auf Grundlage der Einwohnerdaten für den Stadtteil Lindweiler vom 31.12.2021 könnten bei 
unveränderter Einwohnerzahl bis 2035 Einschulungen in einem Korridor zwischen rd. 20 und 
40 Kindern möglich sein. Dies entspricht einem Platzbedarf von rd. 1 -2 Eingangsklassen in 
den kommenden Jahren. 
M it der vorliegenden beabsichtigten Zügigkeitserweiterung der GGS Soldiner Straße auf 2 
Züge gewinnt der Schulstandort bis zu 28 Schulplätze pro Jahrgang. Aufbauend stehen der 
Gemeinschaftsgrundschule somit ständig 56 Plätze pro Jahrgang zur Verfügung. 
 
 
(3) Zur Raum- und Gebäudesituation 
Das Gebäude an der Soldiner Straße. 68, 50767 Köln-Lindweiler gewinnt durch den Modulbau 
sechs Klassenräume für die Förderschule hinzu. Im Bestandsgebäude erfolgt die Nutzung 
weiterhin durch die Grundschule mit derzeit 1,5 Zügen und durch die Förderschule. Durch den 
Modulbau wird eine Verbesserung der Raumsituation der Förderschule erreicht. 
 
Das Raumprogramm für eine volle Zweizügigkeit der Grundschule entspricht hiermit zwar 
noch nicht dem Standard. Es sind jedoch ausreichend Klassenräume für eine Zügigkeitserwei-
terung vorhanden. Allerdings müssen zukünftig noch Mehrzweck - und Ganztagsräume ge-
schaffen werden, um den pädagogischen Anforderungen auf lange Sicht zu genügen. 
 
Für die nach § 79 Schulgesetz NRW vorgeschriebenen Bereitstellung und Unterhaltung der 
Schulanlage und des Schulgebäudes für einen ordnungsgemäßen Unterricht wird somit Sorge 
getragen. 
 
Die sich hieraus ergebenden Aufwendungen für Schulmieten, die über den Flächenverrech-
nungspreis dem Amt für Schulentwicklung in Rechnung gestellt werden, stehen im Hpl 
2023/2024 im Teilplan 0301, Teilplanzeile 16 in entsprechender Höhe zur Verfügung. Für die 
Haushaltsjahre 2025 ff. wird das Dezernat für Bildung, Jugend und Sport im Rahmen des 
Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2025 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die 
erforderlichen Mittel, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. 
 
(4) Beteiligung der Schulkonferenzen 
Die Verwaltung hat eine Stellungnahme der Schulkonferenz zwecks Beteiligung nach § 76 
SchulG NRW bei der Schulleitung angefragt.

4 
(5) Personalkosten 
Der Stellenbedarf und die daraus resultierenden Personalkosten in Schulsekretariaten richten 
sich neben den zu erwartenden Schülerzahlen u.a. nach der Schulform und der damit verbun-
denen Bewertung der Schulsekretariatsstellen sowie Sicherstellung einer Grundversorgung. 
Durch die Zügigkeitserweiterung der Gemeinschaftsgrundschule Soldiner Straße zum Schul-
jahr 2024/25 entsteht aufgrund der aktuell zugestandenen Grundversorgung kein zusätzlicher 
Bedarf für das Schulsekretariat. 
 
An der GGS Soldiner Straße ist bereits eine Hausmeisterstelle vorhanden. Der dortige Schul-
hausmeister betreut ebenfalls die ansässige Förderschule Soldiner Straße. Grundlage für die 
Bewertung der Schulhausmeisterstellen ist die tarifliche Reinigungsfläche.  
Mit Inbetriebnahme des zusätzlichen Modulbaues bedarf es voraussichtlich keiner Anpassung 
der Bewertung. 
 
(6) Abstimmung mit den benachbarten Schulträgern 
§ 80 Absatz 2 Schulgesetz NRW verpflichtet die Schulträger, in enger Zusammenarbeit und 
gegenseitiger Rücksichtnahme auf ein regional ausgewogenes, vielfältiges und umfassendes 
Angebot zu achten und benachbarte Schulträger rechtzeitig anzuhören, die durch die Planun-
gen in ihren Rechten betroffen sein können. Als benachbarte Schulträger sind Gemeinden zu 
verstehen, die unmittelbar an das Kölner Stadtgebiet angrenzen (Nachbargemeinden). Nach § 
80 Absatz 7 Schulgesetz NRW informieren sich die Träger öffentlicher Schulen und die Träger 
von Ersatzschulen gegenseitig über ihre Planungen. 
Aufgrund der lediglich regionalen Bedeutung der Grundschulen verzichtet die Stadt Köln in 
diesem Fall auf eine Abstimmung mit den Nachbarschulträgern. 
 
(7) Anordnung der sofortigen Vollziehung 
Es liegt im dringenden öffentlichen Interesse, dass der Schulträger nicht durch eingelegte 
Rechtsmittel Einzelner gegen die schulrechtliche Änderung der Gemeinschaftsgrundschule 
Soldiner Straße, für die schulrechtliche Erweiterung zu einem erheblichen finanziellen, perso-
nellen und organisatorischen Aufwand für die Dauer eines möglicherweise mehrjährigen juris-
tischen Verfahrens gezwungen wird. Insbesondere liegt es im Interesse der Eltern, rechtzeitig 
vor Beginn des Schuljahres 2024/25 Klarheit über das zukünftige Schulangebot zu haben. 
Daher ist bei Ausführung des Beschlusses zur Zügigkeitserweiterung die sofortige Vollziehung 
gemäß § 80 Absatz 2 Ziffer 4 Verwaltungsgerichtsordnung (besonderes öffentliches Interesse) 
anzuordnen.

Anlage 2 Stellungnahme Schulkonferenz

910 Zeichen

GGS Soldiner Straße
Soldiner Straße 68

50767 Köln
Fon: 0221 / 356 8999 0
ee nn . Fax: 0221 / 356 8999 19
Soldiner Straße ggs-soldiner-strasse@stadt-koeln.de

Zügigkeitserweiterung GGS Soldiner Straße zum Schuljahr 2024/25-
Stellungnahme der Schulkonferenz

Köln, den 26.05.2023

Die Schulkonferenz steht der Zügigkeitserhöhung auf eine volle Zweizügigkeit zum
Schuljahr 2024/25 positiv entgegen.

Allerdings gibt es die folgenden Bedenken:

e Es gibt für die ansteigende Zahl an Kindern zu wenig Toiletten.

e Es werden mehr Kinder in der OGS angemeldet werden. Die Konvektomaten, die
zurzeit zur Verfügung stehen, reichen gerade für die derzeitige Mittagssituation
aus. Die Küche ist zu klein, um mehr davon anzuschaffen. Es müssten also
Umbaumaßnahmen stattfinden, um alle Kinder mittags mit Essen versorgen zu
können.

Fr. Dietz }
(kommissarische Schulleitung) (Elternpflegschaftsvorzitzender)

(Lehrkraft)

Beratungsverlauf (4)

22.05.2023 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 6.15 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
06.06.2023 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 9.2.3 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
12.06.2023 Finanzausschuss
TOP 10.13 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
15.06.2023 Rat
TOP 10.11 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0942/2023
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
02.06.2023
Erstellt
14.03.2023 16:46