3022/2017
Bundesprogramm "Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus", Projekte des Mantelprojektes "Via Culturalis und die Quartiere der Domumgebung" - Umgestaltung des Kurt-Hackenberg-Platzes
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Anlage 1_Skizze Sitzelemente
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Anlage 7 Auszug Verkehrsausschuss 23.01.2018
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1 Anlage 7 Geschäftsführung Verkehrsausschuss Frau Krause Telefon: (0221) 221-25909 Fax : (0221) 221-24447 E-Mail: angela.krause@stadt-koeln.de Datum: 26.01.2018 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 32. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 23.01.2018 öffentlich 5.1 Bundesprogramm "Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus", Projekte des Mantelprojektes "Via Culturalis und die Quartiere der Domumgebung" - Umgestaltung des Kurt-Hackenberg- Platzes, hier: Mitteilung über eine weitere Kostenerhöhung gem. § 24 Abs. 2 GemHVO in Verbindung mit § 8 Ziffer 7 der Haushaltssatzung der Stadt Köln im Teilplan 1201 - Straßen, Wege, Plätze - bei der Fi- nanzstelle 6601-1201-0-6612, Nord-Süd Stadtbahn, Wiederherstellung 3022/2017 Frau Müller, Leiterin des Stadtplanungsamtes, räumt ein, dass sie die Verärgerung der Politik über die Kostenerhöhung verstehen könne. Sie legt jedoch dar, dass die Planung für den Trinkwasserbrunnen nicht wie geplant verwaltungsintern ausgear- beitet werden konnte sondern vielmehr aufgrund der hohen technischen Aufgaben- stellung und Anforderungen extern vergeben werden musste. Ein gewöhnlicher Trinkwasserbrunnen, beispielsweise eine einfache Stele bestellt aus einem Katalog, wäre diesem außergewöhnlichen Ort – einem Stadtgarten, angelehnt an das 19./20. Jahrhundert - nicht würdig gewesen. Der nun in Rede stehende Brunnen sei eine Bronzekonstruktion, die sehr robust und trotzdem poetisch sei, und bestehe aus zwei Teilen, einem gekrümmten Rohr, das akustische Töne von sich gebe und durch das das Wasser gepumpt werde sowie einer trichterförmigen Schale. Sie sei überzeugt, dass der Kurt-Hackenberg-Platz ein wundervoller, besonderer Ort – auch als Entrée zur Philharmonie – werden würde und wirbt um Zustimmung zur Verwaltungsvorlage. RM Sterck bedankt sich für diese klarstellenden Erläuterungen und insbesondere für die hier präsentierte Visualisierung des Brunnens. Er bittet dieses Bild allen Fraktio- nen zur Verfügung zu stellen. Auf Nachfrage der SE Blömer-Frerker erklärt Frau Müller weiterhin, dass es aus hy- gienischen Gründen nicht möglich sei, Wasser aus der Schale zu schöpfen; vielmehr müsse man sich unter den Trichter beugen, um Wasser aufzufangen. 2 Zur Fertigstellung des Platzes führt sie aus, dass es sich hier um ein Städtebauför- derprojekt handele, das in diesem Jahr abgerechnet werden müsse. Am 05. Mai sei Tag der Städtebauförderung; hierzu werde auch der hiesige Ausschuss noch einge- laden. Ob an diesem Tag auch die feierliche Übergabe stattfinden werde, müsse noch mit dem Ministerium geklärt werden. Abschließend teilt Herr Harzendorf, Leiter des Amtes für Straßen und Verkehrstech- nik, auf Nachfrage des RM Hammer mit, dass die geplanten Fahrradständer voraus- sichtlich nach Karneval installiert werden. Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, stellt Ausschussvorsitzender Wolter den Beschlussvorschlag der Verwaltung zur Abstimmung. Beschluss: Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen: Der Rat nimmt eine weitere Kostenerhöhung bei der Realisierung der Maßnahme „Umgestaltung des Kurt-Hackenberg-Platzes“ über insgesamt 465.000 € zur Kennt- nis. Der im Rahmen des Teilplans 1201 – Straßen, Wege, Plätze zu finanzierende Anteil an den Gesamtkosten beträgt nunmehr 3.725.002,51 € statt bisher 3.260.002,51 €. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Anlage 2_Skizzen und Fotos Trinkbrunnenanlage
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Anlage 5 zur Beschlussvorlage Nr. 3022_2017 Stellungnahme der Verwaltung
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Anlage zur Beschlussvorlage –Nummer: 3022/2017 Bundesprogramm "Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus", Projekte des Mantelprojektes "Via Culturalis und die Quartiere der Domumgebung" - Umgestaltung des Kurt-Hackenberg-Platzes, hier: Mitteilung über eine weitere Kostenerhöhung gem. § 24 Abs. 2 GemHVO in Verbindung mit § 8 Ziffer 7 der Haushaltssatzung der Stadt Köln im Teilplan 1201 - Straßen, Wege, Plätze - bei der Finanzstelle 6601-1201-0-6612, Nord-Süd Stadtbahn, Wiederherstellung Stellungnahme der Verwaltung zu den Fragestellungen aus der 29. Sitzung des Stadtentwicklungsauschusses vom 14.12.2017 Alle Einrichtungsmerkmale sind unverzichtbare gestalterische Ausstattungselemente in der Gesamtgestaltungsplanung und sollen dem hochwertigen Raum mit internationaler Bedeutung gerecht werden. So wurden besondere Bäume in der Baumschule für den Kurt- Hackenberg-Platz sowie die Farbauswahl und Herstellung der Sitzelemente in einem Steinbruch selber ausgewählt. Es handelt sich wie die Auswahl selbst um ein wichtiges Ausstattungselement in der Gesamtgestaltungsplanung. Die Qualitätsansprüche des international renommierten Landschaftsarchitekten Vogt wurden für dieses Projekt und in dieser Örtlichkeit als angemessen und notwendig erachtet. Da es sich bei der Trinkbrunnenanlage um ein gestalterisches Ausstattungselement und nicht um ein Kunstobjekt handelt, wurde der Kunstbeirat nicht beteiligt. Der beauftragte Landschaftsarchitekt Günther Vogt hatte im Entwurfsstadium des Workshops im Jahr 2014 lediglich eine Kostenannahme abgegeben. Dies stellte jedoch noch keine Kostenschätzung dar. Erst während der Planungsphase, auf Grundlage der Objektgestaltung, konnten realistische Kosten ermittelt werden. Dadurch konnten bis zur Fertigstellung des Brunnenelementes nicht alle Kosten in den Kostenaufstellungen endgültig berücksichtigt werden. Das betrifft auch die Zuordnung der Planungskosten, insbesondere des mit der Konzipierung der technischen Voraussetzungen beauftragten Planungsbüros. Für die Trinkbrunnenanlage wurde auf Grund der Örtlichkeit und der hier erforderlichen Robustheit gegen Vandalismus und der gewünschten akustischen Unterstützung des Wassergenusses aus Schalltrichter und Wasserzulaufes, das Material Bronze ausgewählt. Dies war notwendig, um den Vorstellungen an das Erlebnis -kostenfreies Wasser für die Umwelt- des Architekten zu entsprechen. Die anspruchsvolle Formgebung ist das Resultat des Planungsprozesses durch das beauftragte Landschaftsarchitekturbüro. Die jährlichen Unterhaltungskosten des Brunnens in Höhe von 25.000,- € sind mit der Aufnahme in die Brunnenliste und der daraus resultierenden Berücksichtigung in der Haushaltsplanung sichergestellt. Die Bäume wurden, um den Planungsvorstellungen mit höchstem Anspruch gerecht zu werden, in der Baumschule unter fachlicher Begleitung eigens ausgewählt. Entsprechend des Baufortschrittes wurden bisher – wie vorgesehen - vier Bäume geliefert und verpflanzt. Die Lieferung und abschließende Pflanzung der verbleibenden Bäume kann, wie ursprünglich geplant, erst nach Lieferung und Aufstellung der Sitzelemente erfolgen. Aufgrund der besonderen Farbauswahl und Qualitätsansprüche kommt es hier jedoch aktuell zu Verzögerungen, so dass sich die Baumpflanzung auf Frühjahr 2018 verschieben. Abschließend bleibt festzuhalten, dass zum jetzigen Zeitpunkt keine weiteren Mehrkosten erkennbar sind.
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/660/2 Vorlagen-Nummer 3022/2017 Freigabedatum 29.11.2017 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bundesprogramm "Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus", Projekte des Mantelprojektes "Via Culturalis und die Quartiere der Domumgebung" - Umgestaltung des Kurt-Hackenberg-Platzes, hier: Mitteilung über eine weitere Kostenerhöhung gem. § 24 Abs. 2 GemHVO in Verbindung mit § 8 Ziffer 7 der Haushaltssatzung der Stadt Köln im Teilplan 1201 - Straßen, Wege, Plätze - bei der Finanzstelle 6601-1201-0-6612, Nord-Süd Stadtbahn, Wiederherstellung Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat nimmt eine weitere Kostenerhöhung bei der Realisierung der Maßnahme „Umgestaltung des Kurt-Hackenberg-Platzes“ über insgesamt 465.000 € zur Kenntnis. Der im Rahmen des Teilplans 1201 – Straßen, Wege, Plätze zu finanzierende Anteil an den Gesamtkosten beträgt nunmehr 3.725.002,51 € statt bisher 3.260.002,51 €. Verkehrsausschuss 05.12.2017 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 07.12.2017 Stadtentwicklungsausschuss 14.12.2017 Finanzausschuss 18.12.2017 Rat 19.12.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 465.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2018 ff. a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 9.300 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung Der Rat hat in seiner Sitzung am 20.12.2016 eine Kostenerhöhung der Investitionsauszahlungen für die Maßnahme „Via Culturalis und die Quartiere der Domumgebung“ - Umgestaltung des Kurt- Hackenberg-Platzes gem. § 24 Abs. 2 GemHVO i. V. m. § 8 Ziffer 7 der Haushaltssatzung in Höhe von 669.384,68 € zur Kenntnis genommen. Dieser Kostenerhöhung lag das im Zuge des Vergabever- fahrens zu berücksichtigende Submissionsergebnis in Höhe von 3.260.002,51 € zugrunde, welches über dem ursprünglich beschlossenen Gesamtkostenvolumen in Höhe von 2.590.617,83 € lag. Die Umgestaltung des Kurt-Hackenberg-Platzes stellt eine Maßnahme des Mantelprojektes „Via Cul- turalis und die Quartiere der Domumgebung“ dar, das im Rahmen des Bundesprogrammes „Förde- rung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus“ (Förderprogramm des Bundesministeri- ums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit) gefördert wird. Die Förderung wurde vom Zuwendungsgeber auf 4.800.000 € Bundesmittel begrenzt. Dies ergibt bei einem Fördersatz von 66,67 % maximal zuwendungsfähige Gesamtkosten von 7.200.000 € für alle Teilprojekte. Die grund- sätzlich förderfähigen Gesamtkosten aller Teilprojekte belaufen sich zurzeit auf 8.646.468,61 € zzgl. der nicht förderfähigen Kostenanteile von 250.218,65 €. Eine Nachbewilligung ist ausgeschlossen. Die Maßnahme „Umgestaltung des Kurt-Hackenberg-Platzes“ löst keine Straßenbaubeitragspflicht nach dem Kommunalabgabengesetz NRW (KAG) aus. Der Hauptauftrag für die straßenbaulichen sowie platzgestalterischen Arbeiten wurde am 21.12.2016 erteilt. Die Maßnahme befindet sich seit Mitte März 2017 in der Ausführung und ist aktuell zu ca. 60 % umgesetzt. Die Hauptarbeiten werden im Dezember 2017 abgeschlossen sein. Die Baumpflanzungen und das Aufstellen einiger Einrichtungselemente werden voraussichtlich Anfang 2018 ausgeführt. Folgende unvorhersehbare Maßnahmen führen zu einer weiteren Kostensteigerung in Höhe von ins- gesamt rund 465.000 €. 3 1) Nach Submission wurden die Sitzelemente im Rahmen der Detailplanung unter den Aspekten Vandalismus, Reinigung, Haltbarkeit und zum Schutz vor der ungewollten Nutzung durch Skater und BMX-Räder von dem Büro L. A. Vogt überarbeitet (Anlage 1). Aufgrund dieser Änderung wur- de ein Nachtrag in Höhe von rund 170.000 € beauftragt. 2) Darüber hinaus wurden Nachträge vorgelegt, die zu Kostenänderungen führen. Die unter den Punkten a) – d) aufgeführten Teilbeträge für Zusatzleistungen stehen unter dem Vorbehalt einer Korrektur nach dem Ergebnis der Nachtragsverhandlungen durch das städtische Vergabeamt. a) Durch den Einsatz verschiedener Baumaschinen kam es zu Erschütterungen im Museum Ludwig und im Römisch-Germanischen Museum. Demzufolge wurden zusätzliche sowie baubegleitende Maßnahmen erforderlich, die so nicht im Bauvertrag enthalten waren, aber zum Schutz der Kunst- werke angeordnet werden mussten. Durch diese zusätzlichen Maßnahmen, wie dem Aufbruch und die Entsorgung in Schollen, entstand ein Nachtrag mit Mehrkosten in Höhe von rund 25.000 €. b) Als Folge der Erschütterungen wurde zudem ein Beweissicherungsverfahren unter der Durchfüh- rung von Erschütterungsmessungen als Probemessung und als Dauerüberwachung beauftragt. Hierdurch entstand ein Nachtrag mit Mehrkosten von rund 35.000 €. c) Durch das Entfernen der vorhandenen Stufe sowie der Geländer im angrenzenden Bestand der Treppe zum Römisch-Germanischen Museum konnte eine Höhendifferenz von 50 cm und damit eine Unfallgefährdungsstelle für den Fußgängerverkehr beseitigt werden. Die Treppenanlage wur- de erweitert und an die vorhandene örtliche Höhensituation angepasst. Es handelt sich um vom Vertrag abweichende Leistungen, durch die ein Nachtrag mit Mehrkosten in Höhe von rund 115.000 € angemeldet wurde. d) Die Klinkerpflastersteine des Eingangsbereiches der Philharmonie, die im Zuge des 1. BA Nord- Süd-Stadtbahn ausgebaut wurden, konnten nicht wie vorgesehen wiederverwendet werden, da die architektonische Umplanung der Vorfläche eine nachträgliche Anpassung der gesamten Ein- gangssituation erforderte. Hierdurch entstand ein Nachtrag in Höhe von rund 20.000 €. 3) Für die Trinkbrunnenanlage wurden im Hinblick auf die Wertigkeit des Objektes sowohl höhere Planungsleistungen als auch höhere Leistungen im Rahmen der künstlerischen Ausgestaltung er- forderlich (Anlage 2). Daneben sind Kostensteigerungen für die Montage der Technik sowie Instal- lation der Wasserzuleitungen zu verzeichnen. Hierdurch ergeben sich insgesamt Mehrkosten in Höhe von rund 85.000 €. 4) Durch die Verschiebung des Baum-/Pflanzenabrufes entstehen ab dem 01.09.2017 Mehrkosten für die längere Einlagerung, Bewässerung, Pflege und Versorgung aller 19 Bäume in Höhe von rund 2.100 € pro Monat. Da die Baumpflanzung gemäß der aktuellen Bauzeitplanung voraussichtlich im März 2018 erfolgen wird, entstehen voraussichtlich Mehrkosten für die Verschiebung um 7 Monate von rund 15.000 €. Die derzeit vorliegenden Mehrkosten ergeben demnach insgesamt rund 465.000 €. Bezogen auf die neuen Gesamtkosten in Höhe von 3.725.002,51 € wurde bis 31.08.2017 ein Betrag von 1.147.435,19 € verausgabt. Daraus ergibt sich ein noch zu finanzierender Betrag in Höhe von 2.577.567,32 €. Im Hpl. 2016/2017 steht im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei Finanzstelle 6601-1201-0- 6612, Nord – Süd – Stadtbahn, Wiederherstellung, Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnah- men im Haushaltsjahr 2017 ein Ansatz in Höhe von 5.870.518,20 € zur Verfügung. Des Weiteren steht im Teilergebnisplan 1201 ab 2018 ff. ein entsprechender Ansatz in der Teilplan- zeile 14 – Bilanzielle Abschreibungen – für die zusätzlich anfallenden Abschreibungen in Höhe von jährlich 9.300 € bereit. 4 Anlagen: 1. Skizze Sitzelemente 2. Skizzen und Fotos Trinkbrunnenanlage
Anlage 3 Vorab-Auszug Finanzausschuss 18.12.2017
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Anlage 3 Geschäftsführung Finanzausschuss Herr Müller Telefon: (0221) 24649 Fax : (0221) E-Mail: Michael.Mueller6@stadt-koeln.de Datum: 18.12.2017 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Finanzausschusses vom 18.12.2017 öffentlich 6.2 Bundesprogramm "Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus", Projekte des Mantelprojektes "Via Culturalis und die Quartiere der Domumgebung" - Umgestaltung des Kurt-Hackenberg- Platzes, hier: Mitteilung über eine weitere Kostenerhöhung gem. § 24 Abs. 2 GemHVO in Verbindung mit § 8 Ziffer 7 der Haushaltssatzung der Stadt Köln im Teilplan 1201 - Straßen, Wege, Plätze - bei der Fi- nanzstelle 6601-1201-0-6612, Nord-Süd Stadtbahn, Wiederherstellung 3022/2017 Der Finanzausschuss verweist die Beschlussvorlage ohne Votum in den Rat und bit- tet die Verwaltung, die Diskussion aus dem Stadtentwicklungsausschuss und die da- bei gestellten und beantworteten Fragen schriftlich zur Ratssitzung zu dokumentie- ren.
Anlage 8 - Visualisierung Trinkbrunnen
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Trinkbrunnen 3D gedrucktes Modell ©VOGT Landschaftsarchitekten
Anlage 4 Vorab-AuszugStadtentwicklungsausschuss 14.12.2017
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Anlage 4 Geschäftsführung Stadtentwicklungsausschuss Herr Freitag Telefon: (0221) 221-23148 Fax : (0221) 221-24088 E-Mail: uwe.freitag@stadt-koeln.de Datum: 18.12.2017 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 29. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 14.12.2017 öffentlich 6.7 Bundesprogramm "Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus", Projekte des Mantelprojektes "Via Culturalis und die Quartiere der Domumgebung" - Umgestaltung des Kurt-Hackenberg- Platzes, hier: Mitteilung über eine weitere Kostenerhöhung gem. § 24 Abs. 2 GemHVO in Verbindung mit § 8 Ziffer 7 der Haushaltssatzung der Stadt Köln im Teilplan 1201 - Straßen, Wege, Plätze - bei der Fi- nanzstelle 6601-1201-0-6612, Nord-Süd Stadtbahn, Wiederherstellung 3022/2017 RM Pakulat weist darauf hin, dass es keine Ausschreibung bezüglich des Trinkwas- serbrunnens gegeben habe. Hierbei handele es sich um eine Direktvergabe für Kunst im öffentlichen Raum, deren Betreuung seitens des Amtes für Straßen- und Verkehrstechnik erfolge. Sie stellt fest, dass aus den ursprünglich geplanten Kosten in Höhe von 45.550 € inzwischen rund 130.000 € geworden seien. Sie bittet um Klar- stellung und macht gleichzeitig darauf aufmerksam, dass es bezüglich des Brunnens keinen Beschluss über Kunst im öffentlichen Raum gegeben habe. Frau Prof. Schock-Werner sieht den Ablauf der Baustelle am Kurt-Hackenberg-Platz durchaus kritisch. Sie erkundigt sich, wer für die Bestellung der Bäume verantwortlich sei, die im Frühjahr des Jahres zur Baustelle geliefert, nach kurzer Zeit wieder ab- transportiert und nun für 2100 € im Monat eingelagert worden seien. Vorsitzender Kienitz hebt hervor, dass aus seiner Sicht die Gestaltung des Platzes eine positive Entwicklung nehme. Umso mehr bedauere er die vorgelegte Kosten- steigerung. Insbesondere die des Trinkwasserbrunnens, mit deren Formgebung er nur wenig anfangen könne. Die Leiterin des Stadtplanungsamtes Müller macht deutlich, dass es sich hierbei um ein künstlerisches Objekt handele, welches als geistige Leistung ein Urheberrecht besitze und von daher nicht ausgeschrieben werden könne. RM Pakulat fragt nach, wie es zu der Kostensteigerung gekommen sei. Schließlich sei ein Brunnen für 45.000 € in Auftrag gegeben worden, der nun das Dreifache kos- te. Frau Müller zeigt auf, dass der Künstler den Trinkbrunnen nicht für 45.000 € angebo- ten habe. Die Stadt Köln habe hierfür eine Annahme angegeben. Vorsitzender Kienitz fragt sich im Hinblick auf Vandalismus, wie lange der Brunnen im öffentlichen Raum wohl erhalten bleibe. RM Struwe kritisiert bezüglich der Kostensteigerung die allgemeine Vorgehensweise in der Angelegenheit, die seitens der Verwaltung als unumgänglich dargestellt wer- den und keine Alternativen aufzeigen. Frau Müller erklärt, dass es nicht ungewöhnlich sei die angeforderten Bäume zu- nächst in einer Baumschule einzulagern. RM Killersreiter erkundigt sich nach der Betreuung und Instandhaltung des Brunnens und ob es hierfür ein Budget gebe. Frau Müller weist in diesem Zusammenhang auf das Brunnenkonzept hin und dass es hierfür ein entsprechendes Budget gebe. Der geplante Trinkwasserbrunnen auf dem Kurt-Hackenberg-Platz sei hier drin enthalten. RM Frenzel zeigt sich nicht ganz zufrieden mit der Darstellung der Verwaltung be- züglich der Baumbepflanzung. Er macht außerdem deutlich, dass aus seiner Sicht die Gestaltung des Kurt-Hackenberg-Platzes durch die Aufstellung des Trinkwasser- brunnens nun künstlerisch hochwertiger werden solle. Er fragt in diesem Zusam- menhang, inwiefern der Kunstbeirat bzw. der Ausschuss Kunst und Kultur daran zu beteiligen sei. Vorsitzender Kienitz macht darauf aufmerksam, dass der Brunnen bereits fertigge- stellt sei. RM Jahn schlägt vor, die Angelegenheit ohne Votum in den Finanzausschuss zu verweisen. Sie bittet außerdem darum zu prüfen, ob es für die einzelnen Maßnah- men, die zu den Mehrkosten von insgesamt 465.000 € führen, Reduzierungsmög- lichkeiten gebe. Bezüglich der Baumpflanzung macht Beigeordnete Blome deutlich, dass diese in einer Baumschule vorab ausgesucht und die Wurzelballen dort entsprechend speziell behandelt werden, um später im öffentlichen Raum bzw. auf öffentlichen Plätzen gut anzuwachsen überleben zu können. Sie weist außerdem darauf hin, dass die einzel- nen Kostennachträge noch verhandelt werden und es dadurch einen gewissen Spiel- raum gebe. RM Frenzel zeigt auf, dass die Baumpflanzung gemäß der aktuellen Bauzeitplanung voraussichtlich im März 2018 erfolgen werde und dadurch voraussichtlich Mehrkos- ten von rund 15.000 € entstehen Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss verweist die Angelegenheit ohne Votum in den Fi- nanzausschuss. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Anlage 6 Auszug Rat 19.12.2017
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Die Oberbürgermeisterin E I Geschäftsführung Rat Frau Lange Telefon: (0221) 221-22058 Fx : (0221) 221-26570 E-Mail: maria.lange@stadt-koeln.de Datum: 20.12.2017 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 34. Sitzung des Rates vom 19.12.2017 öffentlich 10.24 Bundesprogramm "Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus", Projekte des Mantelprojektes "Via Culturalis und die Quartiere der Domumgebung" - Umgestaltung des Kurt-Hackenberg- Platzes, hier: Mitteilung über eine weitere Kostenerhöhung gem. $ 24 Abs. 2 GemHVO in Verbindung mit $ 8 Ziffer 7 der Haushaltssatzung der Stadt Köln im Teilplan 1201 - Straßen, Wege, Plätze - bei der Finanzstelle 6601-1201-0-6612, Nord-Süd Stadtbahn, Wiederherstellung 3022/2017 Beschluss: Der Rat nimmt eine weitere Kostenerhöhung bei der Realisierung der Maßnahme „Umgestaltung des Kurt-Hackenberg-Platzes“ über insgesamt 465.000 € zur Kennt- nis. Der im Rahmen des Teilplans 1201 — Straßen, Wege, Plätze zu finanzierende Anteil an den Gesamtkosten beträgt nunmehr 3.725.002,51 € statt bisher 3.260.002,51 €. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zur Beratung in den Verkehrsausschuss verwiesen.
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: verwiesen in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3022/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 29.11.2017
- Erstellt
- 28.09.2017 11:53