AN/2179/2021
Steigende Energiepreise und Heizkosten in der Grundsicherung
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Linke Anfrage nach § 4
3819 Zeichen
Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln An die Oberbürgermeisterin Henriette Reker An den Ausschussvorsitzenden Daniel Bauer-Dahm Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln Postanschrift: Postfach 103564 · 50475 Köln Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221 -27841 E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de Fraktionsvorstand Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 18.10.2021 AN/2179/2021 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 18.11.2021 Steigende Energiepreise und Heizkosten in der Grundsicherung Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender, die Fraktion DIE LINKE bittet Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Soziales und Senioren zu setzen. Vor dem Hintergrund der stark steigenden Energiepreise hat Veronika Bentele, die Präsidentin der Sozialverbandes VdK, in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 12.10.2021 festgestellt: „Die Grenzen für das, was an Wohn- und Heizkosten in der Grundsicherung als angemessen gilt, sind meist viel zu gering berechnet und entsprechen nicht den realen Preisen.“ In Köln gilt derzeit ausweislich der Internetseite des Jobcenters (https://www.jobcenterkoeln.de/wp- content/uploads/2021/08/Merkblatt_zum_Wohnungswechsel_50-01-127_Stand_11.08.21-2.pdf) eine Obergrenze von 1,30 Euro pro Quadratmeter für die Übernahme der Heizkosten von Grundsicherungsberechtigten. An Warmwasserkosten werden i. d. R. bis zu 0,30 Euro/qm als angemessen übernommen, soweit Warmwasser außerhalb der Wohnung aufbereitet wird. Darüber hinausgehende Heiz/Warmwasserkosten werden bezüglich ihre Angemessenheit für den jeweiligen Einzelfall überprüft. Haushalte mit niedrigem und mittlerem Einkommen werden durch die steigenden Energiekosten anteilig stärker belastet als Haushalte mit hohem Einkommen. Diese soziale Schieflage trifft auf Grundsicherung angewiesene Haushalte bereits über die steigenden Stromkosten besonders hart. Eine nur unvollständige Übernahme gestiegener Heizkosten durch JobCenter und Sozialamt in kommunaler Verantwortung hätte eine unzumutbare zusätzliche Belastung dieser Haushalte zur Folge, da diese die Differenz aus ihrer auf der Grundlage des Existenzminimums berechneten Regelleistung zahlen müssten. Weiterhin hätte eine hinter der Entwicklung der Energiepreise zurückbleibende und deshalb unangemessen niedrige Obergrenze für die Betroffenen wie auch für die Verwaltung möglicherweise eine zusätzliche Belastung durch die Zunahme aufwändiger Einzelfallprüfungen zur Folge. Deshalb bittet die Fraktion DIE LINKE um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Wann wurde die derzeitig in Köln geltende Obergrenze in Höhe von 1,30 Euro pro qm für die Übernahme von Heizkosten festgelegt? 2. Um welchen Prozentsatz sind a) die Verbraucherpreise insgesamt und b) die durchschnittlichen Heizkosten seit dem Zeitpunkt dieser Festsetzung gestiegen? 3. Hält die Verwaltung die angesprochene Heizkostenobergrenze vor dem Hintergrund dieser Preisentwicklung weiterhin für angemessen? 4. Wie hat sich in den vergangenen Jahren die Anzahl der Einzelfallprüfungen der Angemessenheit der Heizkosten durch Sozialamt und JobCenter entwickelt und welche weitere Entwicklung erwartet die Verwaltung vor dem Hintergrund der aktuellen Preissteigerungen für das Jahr 2021? Um eine unnötige Belastung der Sozialverwaltung durch die Erfassung von Fallzahlen zu vermeiden, hat der Fragesteller auf die Abfrage von jahresbezogenen Fallzahlen in der Hoffnung verzichtet, dass der Verwaltung eine belastbare Tendenzaussage auch ohne detaillierte statistische Erfassung möglich ist. Mit freundlichen Grüßen Gez. Michael Weisenstein Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/2179/2021
- Typ
- Die Linke. Anfrage nach § 4
- Datum
- 18.10.2021
- Erstellt
- 15.10.2021 13:55