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AN/2179/2021

Steigende Energiepreise und Heizkosten in der Grundsicherung

Die Linke. Anfrage nach § 4 18.10.2021

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 18.11.2021, TOP 10.2.1

Linke Anfrage nach § 4

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Linke Anfrage nach § 4

3819 Zeichen

Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln  
 
An die Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
An den Ausschussvorsitzenden 
Daniel Bauer-Dahm 
 
 
Rathaus, Spanischer Bau  
 50667 Köln 
Postanschrift:  
Postfach 103564 · 50475 Köln  
Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221 -27841 
E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de 
Fraktionsvorstand  
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 18.10.2021 
AN/2179/2021 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 18.11.2021 
 
Steigende Energiepreise und Heizkosten in der Grundsicherung 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender, 
die Fraktion DIE LINKE bittet Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung 
des Ausschusses für Soziales und Senioren zu setzen. 
Vor dem Hintergrund der stark steigenden Energiepreise hat Veronika Bentele, die Präsidentin der 
Sozialverbandes VdK, in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 12.10.2021 festgestellt: „Die 
Grenzen für das, was an Wohn- und Heizkosten in der Grundsicherung als angemessen gilt, sind 
meist viel zu gering berechnet und entsprechen nicht den realen Preisen.“  
In Köln gilt derzeit ausweislich der Internetseite des Jobcenters  
(https://www.jobcenterkoeln.de/wp-
content/uploads/2021/08/Merkblatt_zum_Wohnungswechsel_50-01-127_Stand_11.08.21-2.pdf) 
eine Obergrenze von 1,30 Euro pro Quadratmeter für die Übernahme der Heizkosten von 
Grundsicherungsberechtigten. An Warmwasserkosten werden i. d. R. bis zu 0,30 Euro/qm als 
angemessen übernommen, soweit Warmwasser außerhalb der Wohnung aufbereitet wird. Darüber 
hinausgehende Heiz/Warmwasserkosten werden bezüglich ihre Angemessenheit für den 
jeweiligen Einzelfall überprüft.  
Haushalte mit niedrigem und mittlerem Einkommen werden durch die steigenden Energiekosten 
anteilig stärker belastet als Haushalte mit hohem Einkommen. Diese soziale Schieflage trifft auf 
Grundsicherung angewiesene Haushalte bereits über die steigenden Stromkosten besonders hart.  
Eine nur unvollständige Übernahme gestiegener Heizkosten durch JobCenter und Sozialamt in 
kommunaler Verantwortung hätte eine unzumutbare zusätzliche Belastung dieser Haushalte zur

Folge, da diese die Differenz aus ihrer auf der Grundlage des Existenzminimums berechneten 
Regelleistung zahlen müssten.  
Weiterhin hätte eine hinter der Entwicklung der Energiepreise zurückbleibende und deshalb 
unangemessen niedrige Obergrenze für die Betroffenen wie auch für die Verwaltung 
möglicherweise eine zusätzliche Belastung durch die Zunahme aufwändiger Einzelfallprüfungen 
zur Folge.  
Deshalb bittet die Fraktion DIE LINKE um die Beantwortung folgender Fragen: 
1. Wann wurde die derzeitig in Köln geltende Obergrenze in Höhe von 1,30 Euro pro qm für 
die Übernahme von Heizkosten festgelegt? 
2. Um welchen Prozentsatz sind a) die Verbraucherpreise insgesamt und b) die 
durchschnittlichen Heizkosten seit dem Zeitpunkt dieser Festsetzung gestiegen? 
3. Hält die Verwaltung die angesprochene Heizkostenobergrenze vor dem Hintergrund dieser 
Preisentwicklung weiterhin für angemessen?  
4. Wie hat sich in den vergangenen Jahren die Anzahl der Einzelfallprüfungen der 
Angemessenheit der Heizkosten durch Sozialamt und JobCenter entwickelt und welche 
weitere Entwicklung erwartet die Verwaltung vor dem Hintergrund der aktuellen 
Preissteigerungen für das Jahr 2021?  
Um eine unnötige Belastung der Sozialverwaltung durch die Erfassung von Fallzahlen 
zu vermeiden, hat der Fragesteller auf die Abfrage von jahresbezogenen Fallzahlen in 
der Hoffnung verzichtet, dass der Verwaltung eine belastbare Tendenzaussage auch 
ohne detaillierte statistische Erfassung möglich ist. 
Mit freundlichen Grüßen 
Gez.  
Michael Weisenstein 
Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

18.11.2021 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 10.2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/2179/2021
Typ
Die Linke. Anfrage nach § 4
Datum
18.10.2021
Erstellt
15.10.2021 13:55