V/0144/2016
Barrierefreier Ausbau der Bushaltestellen: „Haus Angelmodde", Antrag lfd. Nr. A-SO/0003/2015 der CDU-Fraktion (Anlage 1),
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Anlage 3
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Anlage 3 zur Vorlage V/0144/2016
Anlage 2
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Anlage 2 zur Vorlage V/0144/2016
Anlage 4
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Anlage 4 zur Vorlage V/0144/2016
Beschlussvorlage
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V/0144/2016 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Barrierefreier Ausbau der Bushaltestellen: „Haus Angelmodde", Antrag lfd. Nr. A-SO/0003/2015 der CDU-Fraktion (Anlage 1), Sichere Überquerung der Angelstraße in Höhe der Bushaltestelle: „Haus Angelmodde„, Antrag lfd. Nr. A-SO/0024/2013 (Anlage 2) Beratungsfolge 12.04.2016 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 13.04.2016 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Planung zum barrierefreien Ausbau der Bushaltestellen „Haus Angelmodde“ und der Einrich- tung einer Querungshilfe wird auf der Grundlage des verkehrstechnischen Entwurfs vom November 2015 (Anlage 3) zugestimmt. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass für die Maßnahmen Kosten in Hö he von ca. 170.000 €, aber keine Folgekosten entstehen. Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä- chen und –anlagen Zeile 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 2017 170.000 Haltestellen 02 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 2017 45.000 ÖPNV-Förderung für den barriere- freien Ausbau der Haltestellen; bis zu 90% von ca.50.000 € Ergebnis 125.000 Im Zuge des barrierefreien Ausbaues der Haltestellen wird das städtische Tiefbauamt in der Angel- straße die notwendigen Straßeninstandsetzungs- und Kanalsanierungsarbeiten durchführen. Vorlagen-Nr.: V/0144/2016 Auskunft erteilt: Herr Witt Ruf: 492 61 57 E-Mail: Witt@stadt-muenster.de Datum: 24.02.2016 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0144/2016 Begründung: 1. Bushaltestellen Anlass In der Sitzung der Bezirksvertretung Münster -Südost vom 20.01.2015 wurde der o. g. Antrag der CDU-Fraktion eingebracht und an die Verwaltung weitergeleitet. Die Verwaltung wurde beauftragt zu prüfen, ob und wann die Bushaltestellen „Angelmodde Ki rche“ und „Haus Angelmodde“ in Angelmodde Dorf barrierefrei ausgebaut werden können. Die Haltestellen: „Angelmodde Kirche“ und „Haus Angelmodde“ sind im Haltestellenprogramm 2017 vorgesehen. Die Prioritätenliste für das Haltestellenprogramm 2017 ist mit der V/0251/2015 „Verbe s- serung an Haltestellen“ 2016/2017 am 03.09.2015 im Ausschuss für Stadtplanung, S tadtentwicklung, Verkehr und Wohnen beschlossen worden. Die Planung zum barrierefreien Ausbau der Bushaltestelle „Angelmodde Kirche“ wird der BV -Südost und dem ASSVW als eine gesonderte Vorlage Nr. V/0142/2016 zur Beschlussfassung vorgelegt. Bestand Die Angelstraße ist als Kreisstraße K 3 klassifiziert und somit von überörtlicher Verkehrsbede utung. Die zul. Höchstgeschwindigkeit beträgt 50 km/h. Als Kreisstraße verbindet sie die Stadtteile Wolbeck, Angelmodde und Gremmendorf miteinander. Gleichzeitig stellt sie aber auch eine direkte Verbindung für die Wolbecker Bevölkerung in Richtung Loddenheide / B51 / Innenstadt dar. Anfang der 90er Jahre wurde die Ortsdurchfahrt in Angelmodde aufwendig umgestaltet und ausg e- baut. Die Bindefrist ist Ende 2015 abgel aufen, sodass ein barrierefreier Ausbau der beiden Bushalt e- stellen möglich und realisierbar ist. Die Straße weist heute im Bereich der vorhandenen Haltestellen eine Fahrbahnbreite von 6,50 m auf. Im gesamten Verlauf der Angelstraße ist die Fahrbahn mit ei nem Rundbord h=3cm von den Nebe n- anlagen getrennt. Die Nebenanlagen auf beiden Seiten der Angelstraße gliedern sich in einen 1,20 – 2,50 m breiten Gehweg, einen 1,00 m breiten Radweg und einen 0,50 m breiten Sicherheitsstreifen. Das Straßenbild der Angelstraße ist optisch mit Baumscheiben (gepflanzte Linden) aufgewertet, die sich teilweise im Gehweg oder in einem Natursteinpflasterstreifen befinden, der zum Parken genutzt wird. Beide Bushaltestellen sind nicht barrierefrei ausgebaut und entsprechen nich t den Anfo rderungen nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG.). Es handelt sich hierbei um Bushaltestellen am Fahrbahnrand, die von der Buslinie 8 im 20 -Minuten- Takt bedient werden. Die Bushaltestelle „Haus Angelmodde“ stadteinwärts ist mit einer Wartehalle (K5) und einem Auffi n- destreifen aus Natursteinpflaster ausgestattet. Der Einstieg zum Bus liegt im Bereich einer Baumscheibe, so dass eine verkehrssichere Auftrittsfl ä- che nicht vorhanden ist. Die gegenüberliegende Bushaltestelle „Haus Angelmodde“ liegt ungünstig im Kurvenbereich, so dass kein exaktes Heranfahren der Busse an den Bordstein möglich ist. Diese ist nur mit einer Blechhalle ausgestattet. - 3 - V/0144/2016 Planung (Anlage 3) Die Planung sieht vor, beide Bushaltestellen als Fahrbahnrandhaltestellen auszubauen. Die stadteinwärtige Bushaltestelle soll am vorhandenen Standort verbleiben und mit einem 16 cm Niederflurbusbordstein und einen Auffindestreifen ausgestattet werden. Der vorhandene Radweg wird hinter der Bushaltestelle geführt, so dass Konflik te zwischen den Rad- fahrern und den Fußgängern ausgeräumt werden können. Um eine ausreichende Aufstellfl äche für die Fahrgäste sicher zu stellen, muss der vorhandene Baum entfallen. Zusätzlich wird die alte Wart e- halle gegen eine normale Wall Wartehalle ausg etauscht und neu positioniert. Die Insta llierung von 5 Fahrradbügeln wird im Zuge des barrierefreien Ausbaus dieser Haltestelle berücksichtigt. Um die Anforderungen des Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) zu erfüllen, wird die vorha ndene stadtauswärtige Bushaltestelle in Richtung Südwesten verlegt. Diese wird mit dem 16 cm Niederflu r- busbordstein und einen Auffindestreifen ausgestattet. Um die Fahrgäste vor schlechter Witterung zu schützen, ist für die Haltestelle eine WALL-Wartehalle geplant. Die soll auf der Grundstücksfläche der WLE aufgestellt werden. Ein Vertreter der WLE hat bereits seine Zustimmung zum barrierefreien Ausbau der Bushaltestelle nebst Einrichtung einer Wartehalle erteilt. Sollte diese Planung zur Ausfüh- rung kommen, ist zwischen der WL E und der Stadt Münster noch ein Gestattungsvertag abzuschlie- ßen. Um eine 1,50 m breite Aufstellfläche zu realisieren, wird in diesem Bereich ein gemeinsamer Geh - und Radweg angelegt. Reduktionsvariante: Die Haltestellen werden nach den erforderlichen u nd politisch beschlossenen Standards barrier efrei ausgebaut. Eine Reduktion in der Planung ist auch im Hinblick auf die fahrgeometrischen Erfordernis- se an eine Haltstelle nicht möglich. Als Kostenreduzierung bliebe nur ein gänzlicher Verzicht auf e i- nen barrierefreien Ausbau, d. h. die Beibehaltung des vo rhandenen Zustandes. Dies entspräche in keiner Weise den Vorstellungen von einer modernen, barrierefreien Haltestelle. 2. Querungshilfe Anlass Mit dem o. g. Antrag der CDU -Fraktion in der Bezirksvertretun g Münster-Südost wurde die Verwa l- tung beauftragt, ein Konzept für die sichere Überquerung der Angelstraße in Höhe der Haltestelle „Haus Angelmodde“ zu entwickeln und zeitnah umzusetzen. Die Verwaltung hat zur Optimierung der Querung an dieser Stelle drei Varianten erarbeitet, die mit den zuständigen Dienststellen der Verwaltung und der Polizei abgestimmt wurden. Das Ergebnis der Prüfung stellt sich wie folgt dar: Bestand Für den Radfahrer, der aus Angelmodde kommt und in Richtung Wolbeck fährt, endet der Radweg in Höhe des vorh. Übergangs an der WLE. Der Radfahrer wird mittels VZ: 237, 1012-31, 1000-10 „Rad- weg – Ende – Richtung linksweisend“ darauf hingewiesen, dass er die Angelstraße an der Stelle que- ren muss. Viele Schüler, die den Weg als Schulweg nutzen, müssen die Angelstraße an dieser Stelle ungesichert queren. Danach fährt der Radfahrer auf einem 2,00 m breiten Radweg bis zur Einmün- dung Am Kolk in Gegenrichtung. Ab der Einmündung am Kolk ist für den Fuß- und Radverkehr ein gem. Geh- und Radweg von ca. 3,50 m Breite angelegt, der auch für beide Richtungen freigegeben ist. - 4 - V/0144/2016 Planung Fahrbahnteiler, (Anlage 4): Die Planung sieht vor, zwischen den geplanten Bushaltestellen einen Fahrbahnteiler einzubauen. Um die Anforderungen der Feuerwehr zu erfüllen , muss die vorh. Bushaltestelle in Richtung Sü dost soweit verschoben werden, damit der Abstand zwischen den Bushaltestellen und dem gepl. Fah r- bahnteiler von 12,00 m Länge sichergestellt ist. Die Mittelinsel soll in einer Breite von 2,50 m vorgesehen werde n. Die Fahrstreifen im Bereich der Mittelinsel erhalten die Breite von 3,25 in jede Richtung. Die Mittelinsel soll nicht nur den Fußgä ngern eine sichere Überquerungsstelle bieten, sondern auch den Radfahrern, die die Angelstraße in diesem Bereich queren mü ssen. Der südwestliche Radweg wird lediglich bis zum neuen Fahrbahnteiler g e- führt. Im weiteren Verlauf bis zur Bushaltestelle wird ein 3,75 m breiter gemeinsamer Geh - und Rad- weg angelegt. Auf der gegenüberliegenden Seite werden ab dem geplanten Fah rbahnteiler bis zur Einmündung am Kolk die vorhandenen Nebenanlagen komplett mit den 4 Baumscheiben aufgeh o- ben. An dieser Stelle ist ein gemeinsamer Geh- und Radweg von ca. 4,25 m Breite vorgesehen. Die Planung wurde von den Fachämtern und der Polizei abgelehnt. Aufgrund des hohen Straße n- baumverlustes (Fällung von mindestens 7 vitalen und erhaltenswerten Linden) sollte die Planung nicht weiter verfolgt werden. Fußgängerüberweg (Anlage 5): Bei der Einrichtung eines Fußgängerüberweges (FGÜ) ist keine Fahrbahnaufw eitung erforderlich. Lediglich eine Markierung, erforderliche Beschilderung (VZ 350) müssen bei der Planung berücksic h- tigt werden. Um ein exaktes Heranfahren der Busse an den Bordstein sicher zu stellen, verbleiben die Standorte der Bushaltestellen wie in Variante (Fahrbahnteiler). Diese Variante wurde von den Fachämtern und der Polizei abgelehnt mit der Begründung: Nach den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Verbindung mit den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001), müssen bestimmte Vorausset- zungen vorliegen, um die Anlage eines FGÜ zu rechtfertigen. Zum einen setzt die Anordnung eines Fußgängerüberweges voraus, dass der Fußgänger - Querverkehr im Bereich der vorgesehenen Überquerungsstelle hinreichen d gebündelt au ftritt, um überhaupt einen Sicherheitsgewinn zu ermöglichen. Eine derartige Bündelung ist in diesem Bereich der Angelstraße aktuell nicht festzustellen. Zum anderen müssen Mindestzahlen der querenden Fu ß- gänger und Radfahrer vorliegen. Die Ric htlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerübe r- wegen empfiehlt, die Einsatzbereiche für Fußgängerüberwege bei einer Fußgänge rverkehrsstärke von 50-100 Fußgänger/h. Dieser Wert wird jedoch in diesem Bereich nicht erreicht. Die Verwaltung kommt zu dem Ergebnis, dass aufgrund der geringen Querungsfrequenz ein Fußgän- gerüberweg (Zebrastreifen) nach den R-FGÜ 2001 an dieser Stelle nicht in Betracht kommt. In Abwägung dieser Belange sind die städtischen Fachämter in Abstimmung mit der Polizei der A n- sicht, dass an der Querungsstelle weder ein Fußgängerüberweg noch ein Fahrbahnteiler zum Einsatz kommen sollte. Dennoch sollten als Ergebnis der Beobachtungen vor Ort Verbess erungen an der Querungsstelle vorgenommen werden. Fahrbahneinengung (Anlage 3) In Abwägung der Vor- und Nachteile schlägt die Verwaltung vor, die Variante 3 (Anlage 3) zur Umset- zung zu empfehlen. Die Planung sieht vor, eine Fahrbahneinengung in Höhe der heutigen ungesicherten Querung sstelle zu realisieren. - 5 - V/0144/2016 Mit der Errichtung einer baulichen Fahrbahneinengung wird eine attraktive und zugleich verkehrss i- chere Querungsmöglichkeit sowohl für die Radfahrer als auch für mobilitätseingeschränkte Menschen geschaffen. Durch diese bauliche Engstelle wird ebenfalls eine Geschwindigkeitsreduzierung für den Kraftfahrzeugverkehr erzeugt. Reduktionsvariante: Auch eine Reduktion in der Planung der geplanten Vorschuhung ist aus Gründen der Verkehrssicher- heit und der einzuhaltenden Regelwerke und Vorschriften nicht möglich. Seitens der Verwaltung kann daher an dieser Stelle nur eine bauliche Überquerungsanlage gemäß der dargelegten Planung em p- fohlen werden. I.V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: Anlage 1: Antrag der SPD-Fraktion, A-SO/0011/2013 Anlage 2: Antrag der SPD-Fraktion, A-SO/0012/2013 Anlage 3: Lageplan: Fahrbahneinengung Anlage 4: Lageplan: Fahrbahnteiler Anlage 5: Lageplan: Fußgängerüberweg
Anlage 1
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Anlage 1 zur Vorlage V/0144/2016
Anlage 5
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Anlage 5 zur Vorlage V/0144/2016
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Angelstraße
- Am Kolk
- Haus Angelmodde
- Loddenheide
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Details
- Aktenzeichen
- V/0144/2016
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 16.02.2016
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37