2842/2017
Städtische Videoüberwachung 2015 und 2016
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Standorte Video
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Objekt Standort Aufzeichnung Aufschaltung Stadthaus Deutz TG West keine Gebäudeleitzentrale Stadthaus Mantelbebauung West TG West keine Gebäudeleitzentrale Stadthaus TG West keine Gebäudeleitzentrale Stadthaus Personaleingang West keine Gebäudeleitzentrale Stadth aus Drehtrommel West keine Gebäudeleitzentrale Stadthaus TG West E keine Gebäudeleitzentrale Stadthaus Zugang Serverzentrale keine Gebäudeleitzentrale Stadt haus Anlieferung keine Gebäudeleitzentrale Stadthaus Anlieferung keine Gebäudeleitzentrale Stadthaus Parkplätze Messgehilfen keine Gebäudeleitzentrale Sta dthaus Parkplätze Messgehilfen keine Gebäudeleitzentrale Sta dthaus Personaleingang Ost keine Gebäudeleitzentrale Stadtha us Drehtrommel Ost keine Gebäudeleitzentrale Stadthaus Nebenausgang F keine Gebäudeleitzentrale Stadthaus Fassade Citybank keine Gebäudeleitzentrale Stadthaus Treppenausgang F keine Gebäudeleitzentrale Stadthaus Treppenausgang E keine Gebäudeleitzentrale Stadthaus Treppenausgang D keine Gebäudeleitzentrale Stadthaus Treppenausgang C keine Gebäudeleitzentrale Stadthaus Treppenausgang B keine Gebäudeleitzentrale Stadthaus Treppenausgang A keine Gebäudeleitzentrale Stadthaus Schranke West keine Gebäudeleitzentrale Stadthaus Behindertentür Westeingang keine Gebäudeleitzentrale Stadthaus Zugang Sicherheitszentrale keine Gebäudeleitzentrale Stadthaus Stadthaus Deutz TG Ost keine Gebäudeleitzentrale Stadthaus Mantelbebauung Ost TG Ost keine Gebäudeleitzentrale Stadthaus Keller H keine Gebäudeleitzentrale Stadthaus TG Ost keine Gebäudeleitzentrale Stadthaus TG Ost keine Gebäudeleitzentrale Stadthaus TG Ost keine Gebäudeleitzentrale Stadthaus Busspur Müllraum keine Gebäudeleitzentrale Stadthaus Busspur Anlieferung keine Gebäudeleitzentrale Stadtha us Personaleingang Ost keine Gebäudeleitzentrale Stadtha us Zugang Riegel G keine Gebäudeleitzentrale Stadthaus Drehtrommeltüre keine Gebäudeleitzentrale Stadthaus Behindertenzugang keine Gebäudeleitzentrale Stadthaus Fassade Haupteingang keine Gebäudeleitzentrale Stadt haus Fassade Riegel G keine Gebäudeleitzentrale Stadthaus Fassadenaufzug keine Gebäudeleitzentrale Stadthaus Schranke Ost keine Gebäudeleitzentrale Stadthaus Schleuse Riegel H keine Gebäudeleitzentrale Stadthaus Eingang Verkehrsleitzentrale keine Gebäudeleitzentral e Stadthaus Kalk Karree Müllraum keine Gebäudeleitzentrale Stadthaus Anlieferung Archiv keine Gebäudeleitzentrale Stadthau s Zugang Riegel B keine Gebäudeleitzentrale Stadthaus Zugang Frühförderung keine Gebäudeleitzentrale Stadth aus Haupteingang Ottmar-Pohl-Platz keine Gebäudeleitzentr ale Stadthaus Keller Kantine keine Gebäudeleitzentrale Stadthaus Anlieferung Kantine keine Gebäudeleitzentrale Stadtha us Fassade Dillenburger Str keine Gebäudeleitzentrale St adthaus Nebeneingang Dillenburger Str. keine Gebäudeleitzentr ale Stadthaus Zugang B innen keine Gebäudeleitzentrale Stadthaus Zugang C innen keine Gebäudeleitzentrale Stadthaus Zugang Ottmar-Pohl-Platz innen keine Gebäudeleitzentr ale Stadthaus Zugang Ottmar-Pohl-Platz innen keine Gebäudeleitzentr ale Stadthaus Zugang Ottmar-Pohl-Platz innen keine Gebäudeleitzentr ale Stadthaus Personaleingang Frühföderung keine Gebäudeleitzentral e Stadthaus Zugang Ottmar-Pohl-Platz innen keine Gebäudeleitzentr ale Stadthaus Zugang Callcenter innen keine Gebäudeleitzentrale Sta dthaus Personaleingang Fundbüro keine Gebäudeleitzentrale St adthaus Personaleingang Fundbüro keine Gebäudeleitzentrale St adthaus Dillenburger Str. keine Gebäudeleitzentrale Stadthaus Atrium keine Gebäudeleitzentrale Stadthaus CarCenterCologne Fahrzeughalle innen keine Pföternloge CarCenter Zufahrt Halle / Fassade keine Pföternloge CarCenter Bezirksrathaus Nippes Einfahrt Tiefgarage keine Pförtenerloge Nippes Frauenstellplätze Tiefgarage keine Pförtenerloge Nipp es Frauenstellplätze Tiefgarage keine Pförtenerloge Nipp es Bezirksrathaus Lindenthal Haupteingang Aachener Str. keine Pförtnerloge Lindent hal Personaleingang Aachener Str. keine Pförtnerloge Lind enthal Zugang gepl. Kantine Aachener Str. keine Pförtnerloge Lindenthal Nebekeinegang Aachener Str. keine Pförtnerloge Linden thal Anlieferung Oskar-Jäger- Str. keine Pförtnerloge Lind enthal Eingang Oskar-Jäger-Str. VHS keine Pförtnerloge Linde nthal Personaleingang Meldhalle keine Pförtnerloge Lindenth al Tiefgarage Aufzuge (Seite Oskar-J) keine Pförtnerloge Lindenthal TG Treppenhaus (Seite Oskar-J) keine Pförtnerloge Lin denthal TG Treppenhaus (Seite Aachener Str.) keine Pförtnerlo ge Lindenthal TG Aufzug (Seite Aachener Str.) keine Pförtnerloge Li ndenthal Bezirksrathaus Mülheim Tiefgarage Treppenhaus keine Pörtnerloge Mülheim Spanischer Bau Prätorium keine Pförtnerloge Span. Bau Traubereich keine Pförtnerloge Span. Bau Empfang keine Pförtnerloge Span. Bau Portalsgasse keine Pförtnerloge Span. Bau Traubereich keine Pförtnerloge Span. Bau
0073/2015
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Der Oberbürgermeister Dezernat, Dienststelle VI/66/663 Vorlagen-Nummer 20.01.2015 0073/2015 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 26.01.2015 Videoüberwachung hier: Anfrage der Piraten zur Sitzung des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales am 08.12.2014 Text der Anfrage: 1. „In welchem Umfang und an welchen Orten, z. B. Schulen, Bädern usw., werden im Stadtb e- zirk Köln durch die Stadt Köln Videokameras zur Überwachung des öffentlichen Raums ei n- gesetzt? Welche Straßen und welche Plätze werden dabei erfasst? Bitte aufschlüsseln nach Standort der Kamera (gerne inklusive geografischer Daten), überwachtes Objekt und Zweck der Videoüberwachung. 2. Wie viele Kameraattrappen wurden in Köln aufgestellt? Bitte aufschlüsseln nach Standort der Kamera, überwachtem Objekt und Zweck der Videoüberwachung. 3. Wie hoch sind die jährlichen Kosten für die Videoüb erwachung in Köln, und wenn neue Kame- ras geplant sind: An welchen Standorten und wie hoch sind die geplanten Investitionskosten für neue Anlagen? 4. Welche technischen Eigenschaften besitzen die Kameraanlagen? Bitte aufschlüsseln nach Standort der Kamera, Au flösung, Kameratyp (z.B. Dome -Kamera, fest ausgerichtetes Sy s- tem), zentralem (im Gebäude) oder dezentralem (in einer andernorts angesiedelten Zentrale) Überwachungssystem; Echtzeitüberwachung oder Aufzeichnung, Tonaufnahmen und sof t- waregestützter Analyse 5. Die Süddeutsche Zeitung bietet unter http://www.sueddeutsche.de/bayern/videoueberwachung-in-muenchen-bitte-recht-freundlich- 1.1735940 eine Karte zur Videoüberwachung in Bayern und insbesondere in München an. Inwieweit ist die Betreibung einer solche Karte durch die Kölner Verwaltung möglich?“ Antwort der Verwaltung: zu 1.) Die Verwaltung betreibt im Rahmen des Verkehrsmanagements an 26 verkehrswichtigen Knoten ein Verkehrsbeobachtungssystem, das aus 22 analogen und 4 digitalen Kameras besteht. Die Standorte sind der beigefügten Planübersicht (Anlage 1) zu entnehmen. Die Kameras befinden sich i.d.R. gut sichtbar an Masten im öffentlichen Straßenraum an Positionen, aus denen günstige Blickwinkel in den angrenzenden Straßenraum bestehen. Die analogen Kameras sind aus diesem Grund schwenk-, neig- und zoombar. Die digitalen Kameras sind fest ausgerichtet. 2 Zweck ist das Verifizieren von Verkehrslagen sowie die Optimierung der Qualität von Informationen zu Verkehrszuständen, die grundsätzlich auf einem elektronischen Verkehrslagebild basieren. Die daraus resultierenden Informationen werden über die gesamte Bandbreite der Medien den Autofah- rern angeboten. Die an Gebäuden im Sondervermögen der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln installierten Kameras dienen nicht der Überwachung des öffentlichen Raumes, sondern prioritär dem Zugangs- und Objekt- schutz. Eine Auflistung kann der Anlage 2 entnommen werden. Zu 2.) Bezugnehmend auf die Beantwortung der Frage 1 sind im öffentlichen Raum keine Attrappen instal- liert. Zu 3.) Die Kosten der Systemunterhaltung der Kameras des Verkehrsmanagements belaufen sich auf ca. 5.000 €/Jahr. Zu 4.) Es handelt sich um analoge/digitale Kameras gleichen Typs, deren Signale in der Verkehrsleitzentrale auflaufen. Wie mit den Datenschutzbeauftragten des Landes und der Stadt abgestimmt, dürfen die Kameras: - ausschließlich von autorisiertem Personal beobachtet und bedient werden (Operator der Ver- kehrsleitzentrale) - die Signale ausschließlich der Echtzeitbeobachtung dienen (es gibt keine technische Auf- zeichnungsmöglichkeit) - bei einer öffentlichen Verfügbarkeit nur eine Totalansicht zeigen (keine Erkennbarkeit von De- tailmerkmalen von Personen oder KFZ) - nicht auf Gebäude gerichtet werden. Zu 5.) Die Signale einer Auswahl von Kameras sowie deren Standorte werden im Internetportal www.koeln.de/verkehr veröffentlicht. Anbei der Link: http://www.koeln.de/koeln/die_domstadt/verkehr/verkehrskameras gez. Höing
Videsystem
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Videosystem zur Verkehrsvisualisierung vorhandene Videosysteme zur Verkehrsvisualisierung STADT KÖLN Verkehrsleitzentrale Tel.: 221-27000 1 Cäcilienstr. / Nord-Süd-Fahrt •2 Neumarkt West •3 Rudolfplatz •4 Barbarossaplatz Nord •5 Barbarossaplatz Süd •6 Hansaring / Am Kümpchenshof •7 Ursulastr. / Nord-Süd-Fahrt •8 Östlicher Zubringer (Einfahrt Arena-Tunnel) •9 Auenweg / Ottoplatz •10 Messekreisel •11 Opladener Str. / Deutz-Mülheimer-Str. •12 Christophstr. / Kaiser-Wilhelm-Ring •13 Wiener Platz / Mülheimer Brücke •14 Ebertplatz •15 Innere Kanalstr. / Neusser Str. •16 Aachener Str. / Kirchweg (Stadion) •17 Innere Kanalstr. / Aachener Str. •18 Perlengraben / Blaubach •20 Deutzer Brücke •21 IK/Venloer Str. (beide Richtungen) ( LSA ) •22 Clevischer Ring / Hacketäuerstr. ( LSA ) •a) Aachener Str. / Vogelsanger Weg •b) Aachener Str. / Alter Militärring •c) Militärringstr. / Dürener Str. •d) Dürener Str. / Salzburger Weg Standorte: 17 b) c) 16 a) 12 6 7 15 13 3 2 1 20 4 5 18 9 11 8 10 d) 14 22 21
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/32/322/4 Vorlagen-Nummer 19.10.2017 2842/2017 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 06.11.2017 Städtische Videoüberwachung 2015 und 2016 Anfrage der Piratengruppe im Rat der Stadt Köln 1. In welchem Umfang und an welchen Orten, z. B. Schulen, Flüchtlingsunterkünften, Kinderta- gesstädten, Verkehrsknoten, Bädern und anderen städtischen Liegenschaften werden in Köln Videokameras zur Überwachung/Beobachtung eingesetzt? Bitte aufschlüsseln nach Standort der Kamera – im Gebäude oder außen – (gerne inklusive geografischer Daten), überwachtem Objekt und Zweck der Videoüberwachung. Berücksichtigen sie bitte auch die neuen Anlagen seit 2015 und weitere geplante Einrichtungen. 2. Werden bei den städtischen Anlagen innerhalb und an Gebäuden Straßen und Plätze mit er- fasst? 3. Wie hoch sind a) die jährlichen Kosten für die bereits bestehende Videoüberwachung in Köln und b) wenn neue Kameras geplant sind: an welchen Standorten, und wie hoch sind die ge- planten Investitionskosten für neue Anlagen? 4. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind für Wartung, Installation, Beobachtung und rechtliche Überprüfung zurzeit und in welchen Zeiträumen im Einsatz? Sind neue Stellen ein- geplant? 5. Welche technischen Eigenschaften besitzen die Kameraanlagen, und wie wird die Videoüber- wachung/-beobachtung in Köln kenntlich gemacht? Bitte aufschlüsseln nach Standort der Ka- mera, Auflösung, Kameratyp (z.B. Dome-Kamera, fest ausgerichtetes System), zentralem (im Gebäude) oder dezentralem (in einer andernorts angesiedelten Zentrale) Überwachungssys- tem, Echtzeitüberwachung oder Aufzeichnung, Tonaufnahmen und softwaregestützter Analy- se. Hierzu teilt die Verwaltung mit: Im Geschäftsbereich des Dezernates Allgemein Verwaltung, Ordnung und Recht wird keine Video- überwachung eingesetzt. Hier die Stellungnahmen der anderen Dezernate: Dezernat Soziales, Integration und Umwelt, Amt für Wohnungswesen 1. Bei einem geringen Anteil von städtischen Unterkünften zur Flüchtlings- und Obdachlosenun- terbringung (aktuell 118 Kameras an 17 Standorten, keine weiteren Standorte geplant) wird aufgrund der individuellen Sicherheitsanforderungen am Standort ergänzend zum Einsatz von Sicherheitsmitarbeitern Videoüberwachung eingesetzt. Es erfolgt grundsätzlich lediglich eine Überwachung der Zugänge und/oder Grundstücksgrenzen, da das Überwachungsziel haupt- sächlich darin begründet ist, den Zutritt von nicht berechtigten Personen zum Gelände zu ver- 2 hindern. Eine Überwachung von untergebrachten Personen (inklusive der Unterkünfte) sowie der eingesetzten Mitarbeitern erfolgt ausdrücklich nicht. Es wird um Verständnis dafür gebe- ten, dass im öffentlichen Teil dieser Sitzung zum Schutz der Einrichtungen keine Aufschlüsse- lung hinsichtlich Adressen und genauer Platzierung der Kameras erfolgen kann. 2. Nein, die Beobachtung des öffentlichen Straßenraums ist unzulässig und wird nicht betrieben. 3. Die Kosten für die Kamerawartung betragen pro Kamera/Monat grundsätzlich 120,31 € zzgl. MwSt. 4. Die Beobachtung und Auswertung erfolgt durch externe Sicherheitsdienstleister, daher ist durch dieses Aufgabenspektrum kein städtischer Stellenbedarf begründet. 5. Die Videoüberwachung wird durch Beschilderung an sämtlichen Zugängen zu den Standorten kenntlich gemacht. Je nach Einsatzradius der Kamera handelt es sich um verschiedenen Ka- meratypen, so z.B. um die erwähnten Dome-Kameras sowie fest ausgerichtete Modelle. In der Regel werden die Kameraanlagen auf den Videoleitstand in der Einsatzzentrale des Sicher- heitsunternehmens aufgeschaltet. Die Beobachtung an den meisten Standorten erfolgt sowohl lokal als auch zentral. Für Aufzeichnungen ist grundsätzlich nach maximal 72h eine automati- sche Löschroutine eingerichtet. Tonaufnahmen sowie softwaregestützte Analyse sind momen- tan weder technisch möglich noch geplant. Dezernat Stadtentwicklung, Planung und Bauen, Gebäudewirtschaft der Stadt Köln und Dezernat Mobilität und Verkehrsinfrastruktur, Amt für Straßen und Verkehrstechnik Unter der Vorlagennummer 0073/2015 wurde die Anfrage der Piratengruppe vom 08.12.2014 in der Sitzung vom 26.01.2015 beantwortet. Hier hat sich seitdem keine Änderung ergeben. Die Beantwor- tung und die Anlagen zur Beantwortung sind nochmals als Anlagen beigefügt. Gez. Dr. Keller
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2842/2017
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 19.10.2017
- Erstellt
- 13.09.2017 12:00